Vorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Norbert Kluger BG BAU Prävention - GISBAU

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Norbert Kluger BG BAU Prävention - GISBAU"

Transkript

1 Vorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen BG BAU Prävention - GISBAU

2 Zum Schutz der Gesundheit sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vielfältige Vorschriften zu beachten! Seite 2

3 Gefahrstoffverordnung 7 Grundpflichten (1) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. - 6 GefStoffV: Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung - Abschnitt 4 GefStoffV: Schutzmaßnahmen Seite 3

4 Hilfen durch die Chemikalienhersteller Sicherheitsdatenblätter für alle gefährlichen Stoffe und Gemische Art. 31 REACH-Verordnung und 5 GefStoffV - Art. 31 REACH: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter - 5 GefStoffV: Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten Seite 4

5 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung gestellt werden; dazu gehören Sicherheitsdatenblätter und die Informationen zu Stoffen oder Zubereitungen, für die kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen ist. Sofern die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 keine Informationspflicht vorsieht, hat der Inverkehrbringer dem Arbeitgeber auf Anfrage die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen über die Gefahrstoffe zur Verfügung zu stellen. - Titel IV REACH: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE Seite 5

6 Hersteller-Informationen - Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblätter sollen dem Verwender ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitplatz sowie für den Umweltschutz zu ergreifen Anhang II, Abs. (2) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Insbesondere müssen es die Sicherheitsdatenblätter dem Arbeitgeber ermöglichen festzustellen, ob es am Arbeitsplatz gefährliche chemische Arbeitsstoffe gibt, und alle Risiken, die sich durch die Verwendung dieser chemischen Arbeitsstoffe für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ergeben, einer Beurteilung zu unterziehen. Anhang II, Abs. (3) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 6

7 Regelwerke Rahmenrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 89/391/EWG Arbeitsschutzgesetz Sicherheit und Gesundheit mit chemischen Arbeitsstoffen 98/24/EG Gefahrstoffverordnung Seite 7

8 Zentrale Bedeutung - Gefahrstoffverordnung Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien in nationales Recht - EG-Richtlinie 98/24/EG Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit Seite 8

9 Änderungen der Gefahrstoffverordnung 2005 Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Seite 9

10 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich (1) Ziel dieser Verordnung ist es den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch 1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, 2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und 3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse. Seite 10

11 Erreichen des Schutzzieles durch Regelungen GefStoffV Über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Abschnitt 2: 3 Gefährlichkeitsmerkmale 4 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten Abschnitt 3 : Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten Abschnitt 4: Schutzmaßnahmen Abschnitt 6: Verbote und Beschränkungen (Hersteller/Inverkehrbringen) Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten" Seite 11

12 Was ist ein Gefahrstoff? Seite 12

13 Was bedeutet Gefahrstoff? Gefahrstoff Arbeitsstoff Neustoff gefährlicher Stoff Gefährliche Zubereitung gefährlicher chemischer Arbeitsstoff Schadstoff Altstoff Seite 13

14 Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen 3a ChemG (1) Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe oder Zubereitungen, die 1. explosionsgefährlich, 2. brandfördernd, 3. hochentzündlich, 4. leichtentzündlich, 5. entzündlich, 6. sehr giftig, 7. giftig, 8. ätzend, 9. gesundheitsschädlich, 10. reizend, 11. sensibilisierend, 12. krebserzeugend, 13. fortpflanzungsgefährdend, 14. erbgutverändernd oder 15. umweltgefährlich sind. Seite 14

15 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen und best. Erzeugnisse mit einem Gefährlichkeitsmerkmal und Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Verwendung gefährliche Stoffe/Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können. Begriffsbestimmung: 2, Abs.1 GefStoffV bzw. 19, Abs. 2: ChemG Seite 15

16 6 GefStoffV (1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Auch bei Produkten ohne Kennzeichnung ist zu ermitteln, ob nicht bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen können. Seite 16

17 Beispiel für einen Gefahrstoff Grundreiniger mit 19% Butylglykol Gemäß der EU-Richtlinie 1999/45/EG Keine gefährliche Zubereitung aber: bei der Verwendung des Reinigers wird ein gefährliche Stoff (Lösemittel Butylglykol) frei! Gefahrstoffe Seite 17

18 Unterschied: Einstufung der Zubereitung - Gefahrstoff Anhang II Teil B der RL 1999/45/EG: Zubereitungsrichtlinie Einstufung des Stoffes Einstufung der Zubereitung T + T Xn T+ mit R26, R27, R28 Konz. 7% 1% Konz. < 7% 0,1% Konz.< 1% T mit R23, R24, R25 Konz. 25% 3% Konz. < 25% Xn mit R20, R21, R22 Konz. 25% Seite 18

19 Pflichten des Arbeitgebers nach Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 7 Grundpflichten Schutzmaßnahmen 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 6 Gefährdungsbeurteilung 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungenden 11 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen 16 Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen Seite 19

20 Gefährdungsbeurteilung...nach GefStoffV Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. ( 7 (1) Satz 3 GefStoffV) + = Seite 20

21 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Herstellen Gewinnen oder Verwenden von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen Tätigkeiten jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen: - Ge- und Verbrauchen - Lagern, Aufbewahren - Be- und Verarbeiten - Mischen, Ab- und Umfüllen - Entfernen, Vernichten - Bedien- und Überwachungsarbeiten - innerbetriebliche Befördern Seite 21

22 Gefährdungsbeurteilung - Ablauf Arbeitsstoff Gefahrstoff Tätigkeit Arbeitsmittel, Verfahren Gefährdungsbeurteilung Dokumentation Schutzmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung Seite 22

23 Informationsermittlung Kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( 1 ArbSchG) Gefährdungsbeurteilung z.b. neue Substitutionslösungen Stand der Technik Schutzmaßnahmen Seite 23

24 Gefahrstoffverzeichnis nach 6 Abs. 10 GefStoffV Arbeitgeber und die zuständige Behörde sollen sich jederzeit einen Überblick über die im Betrieb gehandhabten oder gelagerten Gefahrstoffe verschaffen können! Gefahrstoffverzeichnis Seite 24

25 Gefahrstoffverzeichnis muss nicht geführt werden... 6 Abs. 10 Satz 2 GefStoffV Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nach Absatz 11 nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten. Kleinstmengen Mengen für Handgebrauch mit sachkundigem Personal (z.b. in Laboratorien) nicht regelmäßig, nur kurzfristiger Umgang bei gelegentlichen Arbeiten (z.b. Erprobung von Mustermengen) Seite 25

26 Kataster aller chemischen Arbeitsstoffe im Betrieb Beurteilung ob es sich im Hinblick auf die vorgesehene Tätigkeit um einen Gefahrstoff handelt: A. Gefährlicher Stoff oder Gemisch / Zubereitung B. Es können gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden Ja Aufnahme ins Gefahrstoffverzeichnis Nein Keine Aufnahme ins Gefahrstoffverzeichnis Seite 26

27 6 (Abs. 6) Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen getrennt von einander beurteilen Dermale Gefährdung Inhalative Gefährdung + + Physikalischchemische Gefährdung Gesamtbeurteilung Seite 27

28 Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz Luftgrenzwerte AGW-Wert = Arbeitsplatzgrenzwert Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im allgemeinen nicht zu erwarten sind. Grenzwerte im biologischen Material BGW-Wert = Biologischer Grenzwert Konzentration eines Stoffes, seines Umwandlungsproduktes (Metaboliten) oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei der im allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird Seite 28

29 Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz Luftgrenzwerte AGW-Wert = Arbeitsplatzgrenzwert Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im allgemeinen nicht zu erwarten sind. TRK-Wert = Technische Richtkonzentration Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann In der Regel Schichtmittelwerte bei täglich achtstündiger Exposition und einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden! Seite 29

30 Grenzwertliste TRGS 900 in aktueller Ausgabe! Seite 30

31 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( Auszug aus der TRGS 900) 2 = Überschreitungsfaktor (z.b. 2 x AGW in 15 Min. ) Kategorie I = Stoffe, bei mit die lokaler Wirkung Kategorie II = resorptiv wirksame Stoffe E = einatembare Fraktion H = hautresorptiv Z = ein Risiko der Fruchtschädigun g kann auch bei Einhaltung der Grenzwerte nicht ausgeschlossen werden Y = kein Risiko der Fruchtschädigun g bei Einhaltung der Grenzwerte Seite 31

32 Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz Grenzwerte im biologischen Material BGW-Wert = Biologischer Grenzwert Konzentration eines Stoffes, seines Umwandlungsproduktes (Metaboliten) oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei der im allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird Seite 32

33 Grenzwertliste TRGS 903 in aktueller Ausgabe! Seite 33

34 Liste der Biologischen Grenzwerte (BGW) ( Auszug aus der TRGS 903) B = Vollblut E = Erythrozyten P/S = Plasma/Serum U = Urin a = keine Einschränkungen b = Expositionsende, bzw. Schichtende c = Langzeitexposition, nach mehreren Schichten Seite 34

35 Maßnahmen beim Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV) Mitteilung an den Betriebs- oder Personalrat und die Beschäftigten ( 7Abs. 8, 10 Abs. 4 und 14 GefStoffV) Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen (Mutterschutzrichtlinie, Jungendschutzgesetz) Durchführung von Kontrollmessungen (gem. TRGS 402) Seite 35

36 Rangfolge der Schutzmaßnahmen Technische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen Seite 36

37 Persönliche Schutzausrüstung Beschäftigte müssen die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung verwenden, solange eine Gefährdung besteht. Die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung darf keine Dauermaßnahme sein. Sie ist für jeden Beschäftigten auf das unbedingte erforderliche Minimum zu beschränken. 7 (Abs. 5.) GefStoffV Seite 37

38 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Pflichtuntersuchung Angebotsuntersuchung Seite 38

39 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten schriftliche Betriebsanweisung Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern Unterweisung arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung Einbindung von Betriebsrat/Personalrat Seite 39

40 Betriebsanweisungen nach 14 GefStoffV (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Seite 40

41 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung 1 2 Informationsermittlung Betriebsanweisung Seite 41

42 Seite 42

43 Seite 43

44 Anlage zur TRGS 555: Nutzung von Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt für die Erstellung von Betriebsanweisungen Seite 44

45 Vorlagen Seite 45

46 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Betriebsanweisung Sicherheitsdatenblatt Seite 46

47 Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung Baukalk Seite 47

48 Nutzung der Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt GefStoffV 16 Ermittlungspflicht (1) Der Arbeitgeber, der nicht über andere Erkenntnisse verfügt, kann davon ausgehen, dass eine Kennzeichnung, die sich auf der Verpackung befindet, und dass Angaben, die in einer beigefügten Mitteilung oder einem Sicherheitsdatenblatt enthalten sind, zutreffend sind. Seit 2005 nicht mehr gültig! aus: Gefahrstoffverordnung 2004 Seite 48

49 Nutzung der Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt TRGS Nummer 4.1 Informationsquellen (4) Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen, insbesondere in den Abschnitten Mögliche Gefahren", Handhabung und Lagerung", Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen sowie Rechtsvorschriften". Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringer ein korrektes Sicherheitsdatenblatt angefordert und von diesem geliefert werden. aus: TRGS Gefährdungsbeurteilung -, Ausgabe 2012 Seite 49

50 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Seite 50

51 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Fachkundig Seite 51

52 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Fachkundig Seite 52

53 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Fachkundig Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Plausibilitätsprüfung Seite 53

54 Anlage zur TRGS 555: SDB Abschnitt 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Stoffbezeichnung Handelsname des Gemischs 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Stoffbezeichnung Identifikation der Bestandteile Betriebsanweisung Gefahrstoffbezeichnung Siehe auch Nummer Gefahrstoffe (Bezeichnung) (1) In Betriebsanweisungen sind Gefahrstoffe mit der den Beschäftigten bekannten Bezeichnung zu benennen. Bei Gemischen/Zubereitungen und Erzeugnissen sind dies in der Regel die Handelsnamen. (2) Bei Gemischen/Zubereitungen wird empfohlen, die gefahrbestimmende(n) Komponente(n) zusätzlich zu benennen (z.b. enthält: Diphenylmethan-diisocyanat). Seite 54

55 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Durcheinander.. auch so können Betriebsgeheimnisse maskiert werden und jetzt? Seite 55

56 Anlage zur TRGS 555: SDB Abschnitt 2 Mögliche Gefahren Gefahrenhinweise (R- oder H-Sätze), Sonstige (EUH-Sätze) und besondere Gefahren für Mensch und Umwelt Betriebsanweisung Gefahren für Mensch und Umwelt Siehe auch Nummer Stabilität und Reaktivität Reaktivität, chemische Stabilität, unverträgliche Materialien, gefährliche Zersetzungsprodukte Gefahren für Mensch und Umwelt Es sind die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: 1. Zu benennen sind zumindest die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze/H-Sätze) 2. Gefährdungen die keine Einstufung bewirken 3. Gefahrensymbole oder Gefahrenpiktogramme können ergänzend zum Text verwendet werden. Seite 56

57 Anlage zur TRGS 555: SDB Abschnitt 7 Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung, Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, spezifische Endanwendungen 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche Schutzausrüstung Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung, Persönliche Schutzausrüstung (nach Aufnahmeweg) 15 Rechtsvorschriften Relevante nationale Vorschriften (z.b. Beschäftigungsbeschränkungen) Betriebsanweisung Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Siehe auch Nummer Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (1) Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, zum Schutz der (aller) Beschäftigten am Arbeitsplatz. Gliederung: 1. Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, 2. Organisatorische Schutzmaßnahmen, 3. Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung, 4. Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ, Benutzungshinweise). (2) Beschäftigungsbeschränkungen und Einschränkungen der Verwendung hinzuweisen. Seite 57

58 ABSCHNITT 8: Viel Text, aber leider nur sehr allgemeine Aussagen! und jetzt? Seite 58

59 Der Kreis von Arbeitsschutzmaßnahmen schließt sich Überwachen Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung Information Schützen Anweisungen an Beschäftigte sind der letzte Schritt! Seite 59

60 Grundlage Seite 60

61 TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung Die TRGS wird insbesondere ergänzt durch: TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen, TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition, TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen, (NEU 2010) TRGS/TRBA 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege. Seite 61

62 TRGS 400 Bewertung bei schlechter Datenlage Stoffe sind wie Gefahrstoffe zu behandeln, wenn grundlegende Informationen zur Bewertung nicht vorliegen. Eigenschaft Prüfung durchgeführt Bewertung in der Gefährdungsbeurteilung als R-Sätze (H-Sätze) akute Toxizität nein gesundheitsgefährlich R20, 21 oder 22 (H331,H311,H301) Hautreizung, Schleimhautreizung nein hautreizend R38 (H315) erbgutveränderndes Potenzial nein Verdacht auf Erbgutveränderung R68 Muta.2 (H341) Hautsensibilisierung nein hautsensibilisierend R43 (H317) gemäß TRGS 400, Abschnitt 4.2 Abs. 8 Seite 62

63 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Gesichtspunkte: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen 2. Informationen des Herstellers / Inverkehrbringers, 3. Art und Ausmaß der Exposition 4. Möglichkeiten einer Substitution, 5. Arbeitsbedingungen und Verfahren, 6. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und biologische Grenzwerte (BGW), 7. Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, 8. Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Seite 63

64 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Fachkundig Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Plausibilitätsprüfung Art und Ausmaß der Exposition Seite 64

65 Überwachung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Personengetragene Probenahmesysteme Stationäre Probenahmesysteme Seite 65

66 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Fachkundig Substitution Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Plausibilitätsprüfung Art und Ausmaß der Exposition Seite 66

67 Pflichten des Arbeitgebers nach Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 7 Grundpflichten Schutzmaßnahmen 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungenden 11 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen 16 Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen Seite 67

68 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Fachkundig Substitution Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Plausibilitätsprüfung Schutzmaßnahmen Art und Ausmaß der Exposition Seite 68

69 Rangfolge der Schutzmaßnahmen Technische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen Seite 69

70 Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Fachkundig Substitution Betriebsanweisung Sicherheitsdatenblatt Gefährdungsbeurteilung Plausibilitätsprüfung Beschäftigungsbeschränkungen Schutzmaßnahmen Art und Ausmaß der Exposition Seite 70

71 Inhalt der Betriebsanweisung Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit Gefahrstoffe (Bezeichnung) Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrenfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung Seite 71

72 Aufgabe der Betriebsanweisung Seite 72

73 TRGS 555 (Anpassung) Seite 73

74 TRGS 555 (Anpassung) 3.3 Schnittstelle zum Sicherheitsdatenblatt Viele Informationen können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Bei der Übernahme von Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt ist Nummer 4.1 Absatz 4 der TRGS 400 zu beachten. Der Arbeitgeber prüft im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob die entnommenen Informationen für die Tätigkeit mit dem Gefahrstoff in seinem Betrieb angemessen sind. Falls nicht, müssen die Angaben entsprechend angepasst oder ergänzt werden. Das Schema in der Anlage erläutert, welche Inhalte des Sicherheitsdatenblatts für die einzelnen Abschnitte der Betriebsanweisung verwendet werden können. Seite 74

75 G e f ä h r d u n g s b e u r t e il u n g Aber lediglich Abschreiben aus dem Sicherheitsdatenblatt ist nicht ausreichend! Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung! Seite 75

76 Anlage zur TRGS 555: Nutzung von Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt für die Erstellung von Betriebsanweisungen Seite 76

77 Betriebsanweisungen nach 14 GefStoffV (1) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Seite 77

78 Betriebsanweisungen und Unterweisung + Quelle: BGI 656 Seite 78

79 TRGS 555 Änderung 2009 Seite 79

80 Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation Wichtigste Funktion Entlastung des Arbeitgebers vor dem Staatsanwalt Seite 80

81 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 81

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit

Mehr

Das Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung

Das Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende

Mehr

Stand: 09/2010. GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung

Stand: 09/2010. GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung BG - INFOBLATT Stand: 09/2010 Best.-Nr. 510 GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung Mit Inkrafttreten der GHS- / CLP-Verordnung am 20. 01. 2009 wurde in der Europäischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................

Mehr

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) Unternehmerpflichten und Expositionsmessung von Dipl.-Ing.

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4 Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:

Mehr

Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn

Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung CLP-Verordnung Berücksichtigung

Mehr

EINTEILUNG DER CHEMIKALIEN 1 GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON CHEMIKALIEN 2

EINTEILUNG DER CHEMIKALIEN 1 GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN VON CHEMIKALIEN 2 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung UK Umweltkontrolle Information: CHEMIKALIEN Datum: 18.09.2015 Zahl: (Bei Eingaben bitte Geschäftszahl

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade

Mehr

Inhaltsverzeichnis. EG-CLP-Verordnung... 20. 1 Rechtsgrundlagen und Übergangsvorschriften... 2. 2 Was sind Gefahrstoffe?... 5

Inhaltsverzeichnis. EG-CLP-Verordnung... 20. 1 Rechtsgrundlagen und Übergangsvorschriften... 2. 2 Was sind Gefahrstoffe?... 5 VII Vorwort zur 5. Auflage... Akürzungsverzeichnis... V XV Einleitung: Altes und neues Gefahrstoffrecht Gemeinsamkeiten und Unterschiede... XVII A Einführung in das Gefahrstoffrecht Teil A 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu

Mehr

Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe

Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe 6. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. 18. September 2013 Dr. Lothar Neumeister, Fachgebiet Gefahrstoffe 20.09.2013 Struktur

Mehr

Interview mit Herrn Jens-Christian Voss

Interview mit Herrn Jens-Christian Voss Interview mit Herrn Jens-Christian Voss Was brachte Sie auf die Idee zu diesem Werk? Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema, das viele Führungskräfte als trocken empfinden. Aus den langjährigen praktischen

Mehr

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Kennzeichnung von Gefahrstoffen Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2003 - Gefahrstoffe handhaben

Mehr

Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen

Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung

Mehr

TIPP Gefahrstoffverordnung - Pflichten - Gefahrstoffverzeichnis EMKG Betriebsanweisung Zusammenlagerungskonzept

TIPP Gefahrstoffverordnung - Pflichten - Gefahrstoffverzeichnis EMKG Betriebsanweisung Zusammenlagerungskonzept TIPP Gefahrstoffverordnung - Pflichten - Gefahrstoffverzeichnis EMKG Betriebsanweisung Zusammenlagerungskonzept Pflichten nach Gefahrstoffverordnung Pflichten Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverzeichnis

Mehr

Gefahrstoffordnung. - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005. 1 Zielstellung

Gefahrstoffordnung. - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005. 1 Zielstellung Ordnung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I Nr. 74, Seite 3758 vom 29.12.2004) Gefahrstoffordnung - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005 1 Zielstellung (1)

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) TRGS 555 Seite - 1 - Ausgabe: Februar 2008 Technische Regeln für Gefahrstoffe Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten TRGS 555 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung Technischer Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht : Anpassung an EU-Recht (RL 98/24/EG, RL 99/38/EG) Anpassung an Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) (Gefährdungsbeurteilung) Paradigmenwechsel in der Grenzwertproblematik

Mehr

GefStoffV - Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

GefStoffV - Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV - Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Vom 26. November 2010 (BGBl. Nr. 59 vom 30.11.2010 S. 1643; 28.07.2011 S. 1622 11a ; 24.04.2013 S. 944 13 ;::15.07.2013 S. 2514

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 4 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Wasseraufbereitung in der Spülmaschine.

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Gefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4

Gefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4 Seite 1 9.4 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis Praxisadresse:.... Ort, Datum

Mehr

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens

Mehr

BG - INFOBLATT. Betriebsanweisungen für das Arbeiten mit Gefahrstoffen. Best.-Nr. 501. Stand: 08/2013

BG - INFOBLATT. Betriebsanweisungen für das Arbeiten mit Gefahrstoffen. Best.-Nr. 501. Stand: 08/2013 BG - INFOBLATT Stand: 08/2013 Best.-Nr. 501 Betriebsanweisungen für das Arbeiten mit Gefahrstoffen 1. Allgemeine Hinweise zur Erstellung einer Betriebsanweisung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für das

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung 2004

Die neue Gefahrstoffverordnung 2004 Die neue Gefahrstoffverordnung 2004 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufen- und Grenzwertsystem schnell und rechtssicher umsetzen von Klaus Fröhlich Stand: Januar 2010 Die neue Gefahrstoffverordnung 2004

Mehr

GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201

GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201 GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201 Schlema VII Weimar, 2. 4. Mai 2012 Dipl.-Biochem. Antje Ermer Fachbereich Technische Ausschüsse Vortragstitel, Autor,

Mehr

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -

Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz

Mehr

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder

Mehr

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015

BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte

Die neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte Die neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschhutz Fachtagung Neue Mindeststandards im Arbeitsschutz BZ Baden-Württemberg, Leinfelden-Echterdingen,

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um?

Die neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um? Die neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um? PTS-Seminar Umweltrecht in der Papierindustrie am 22. und 23.05.2006 in München Dipl.-Ing. Dieter Pfaff dp consulting Jahnstr. 4D 83646

Mehr

Die Gefahrstoffverordnung 2005

Die Gefahrstoffverordnung 2005 Die Gefahrstoffverordnung 2005 Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Branchenlösungen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Dr. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 1 2 Aufbau

Mehr

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

Vorstellung des neuen Gefahrstoffrechts. Ministerialrat Dipl.-Ing. Pemp; Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Vorstellung des neuen Gefahrstoffrechts. Ministerialrat Dipl.-Ing. Pemp; Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Vorstellung des neuen Gefahrstoffrechts Ministerialrat Dipl.-Ing. Pemp; Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Gliederung Gründe der Änderung Wesentliche Neuerungen der Gefahrstoffverordnung

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Weihnachten 2004 Rechtzeitig vor dem Fest, am 23.12.2004, wurde die neue Gefahrstoffverordnung unterzeichnet. Sie trat am 01.01.2005

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 Produkt: Silicagel E Orange

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 Produkt: Silicagel E Orange Version 01/2015 Teil 1 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 Produkt: Silicagel E Orange Angaben zum Lieferanten Dry & Safe GmbH Bahnhofstrasse 16 CH-4702 Oensingen Tel. 0041 62 396 48

Mehr

Kapitel 1 Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung

Kapitel 1 Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung 1 Kapitel 1 1.1 Grundsätzliches Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfordert ein systematisches Vorgehen mit klaren Festlegungen, eine Informationsermittlung zu

Mehr

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) TRGS 400 Seite 1 Ausgabe: Januar 2008 Technische Regeln für Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 400 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. ( Gefahrstoffverordnung - GefStoffV )

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. ( Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ) GV 12 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen ( Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758) geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3855)

Mehr

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen

Mehr

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DAS UNTERNEHMENS Angaben zum Produkt: Handelsname: Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung: Hersteller / Inverkehrbringer: Klebeband SIGA Cover

Mehr

Risikobewertung. Methoden und Kriterien, Chemisches Risiko

Risikobewertung. Methoden und Kriterien, Chemisches Risiko Risikobewertung Methoden und Kriterien, Chemisches Risiko Wie wird bewertet? 2/15/2010 Dipl.Ing.Christian Markart 2 Bewertung des Schadensumfanges 2/15/2010 Dipl.Ing.Christian Markart 3 Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze

DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Mehr

Berufskolleg Glockenspitz Krefeld. Neue Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz

Berufskolleg Glockenspitz Krefeld. Neue Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz Berufskolleg Glockenspitz Krefeld Neue Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz Unterweisender: Dr. Fahrenkampf, 2010 Historie Umsetzung von EU-Richtlinien Chemikalienverbots Verordnung Gefahrstoff Verordnung

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Firmenbezeichnung: G.A. Kettner GmbH Kapellenstrasse 22-24 65606 Villmar Telefon 0 64 82/91 31-0 Telefax 0 64 82/91 31-50 info@kettnergmbh.de

Mehr

lgefährdungsbeurteilung im Chemieunterricht Person und Tätigkeit

lgefährdungsbeurteilung im Chemieunterricht Person und Tätigkeit Person und Tätigkeit Frank Wachholz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Fachlehrer Mathe/Chemie Seit 2014 für knapp 70 Schulen im Bezirk Hannover zuständig Typische Arbeitsfelder: Gefährdungen ermitteln

Mehr

Azet RasenDünger 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3. MÖGLICHE GEFAHREN

Azet RasenDünger 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3. MÖGLICHE GEFAHREN 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Prod-Nr. 136-139,150,184,186-188 201,212,223,224,225 Hersteller / Lieferant W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860 Emmerthal Telefon +49-

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung 1 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin Diese Schrift

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung

Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Arbeitgeber sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)... wurden am 23.12.2004 keine neuen Gefahrstoffe verordnet! Was wurde uns verordnet? Umsetzung von EG-Richtlinien EG-Richtlinien

Mehr

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) 1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Diese Information für Kontraktoren am Standort Ludwigshafen enthält Hinweise zur neuen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

Diese Information für Kontraktoren am Standort Ludwigshafen enthält Hinweise zur neuen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Diese Information für Kontraktoren am Standort Ludwigshafen enthält Hinweise zur neuen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Er informiert Sie über die wichtigsten Änderungen und mögliche Auswirkungen.

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Richtiger Umgang mit Asbestzement Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle

Mehr

~WILEY. Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen VCH. unter Berücksichtigung von REACH und G HS. 'w'iley-vch Verlag GmbH & Co. KGaA

~WILEY. Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen VCH. unter Berücksichtigung von REACH und G HS. 'w'iley-vch Verlag GmbH & Co. KGaA Herbert F. Bender Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen unter Berücksichtigung von REACH und G HS Vierte, vollständig überarbeitete Auflage ~WILEY VCH 'w'iley-vch Verlag GmbH & Co. KGaA Inhaltsverzeichnis

Mehr

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany Eberhard-Finckh-Straße 39 D-89075 Ulm (Donau) Germany Handelsname: S-U-ISOSOFT EG - Sicherheitsdatenblatt, 5-seitig (gemäß 91/155/EWG) Nr. 8102 Druckdatum: 06/96 letztmalige Überarbeitung am: 01. Stoff-/Zubereitungs-

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 5 Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglycerin) Diese Schrift

Mehr

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Herbert F. Bender Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Sachkunde für Naturwissenschaftler 2. Auflage )WILEY-VCH Weinheim New York Chichester Brisbane Singapore Toronto Inhalt Geleitwort Vorwort zur 2. Auflage

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) GefStoffV Ausfertigungsdatum: 23.12.2004 Vollzitat: "Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758, 3759), zuletzt

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und (EG) Nr. 1272/2008

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und (EG) Nr. 1272/2008 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Stoffname / Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten

Mehr

Explosive Stoffe / Gemische Instabil, explosiv. explosive Stoffe, Unterklasse 1.6. Keine Kennzeichnung explosive Stoffe, Unterklasse 1.

Explosive Stoffe / Gemische Instabil, explosiv. explosive Stoffe, Unterklasse 1.6. Keine Kennzeichnung explosive Stoffe, Unterklasse 1. Gegenüberstellung der alten und neuen Kennzeichnung von stoffen Quelle: DGUV Information 213-039 "Tätigkeiten mit stoffen in Hochschulen (bisher: GUV-I 8666) GEFAHR ensymbol besonderen en enklasse und

Mehr

Dr. Michael Türk Gefahrstoffbeauftragter

Dr. Michael Türk Gefahrstoffbeauftragter Gefahrstoffverordnung 2006 Was ist neu oder anders? Neue Definition der Grenzwerte bisher MAK TRK BAT neu AGW Arbeitsplatzgrenzwert Grenzwert der Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz,

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016

Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefährdungsbeurteilung Haut Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefahrstoffverordnung 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Informationen ermitteln und beurteilen Gefährdungsbeurteilung

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT BOSTIK BLU-TACK

SICHERHEITSDATENBLATT BOSTIK BLU-TACK Überarbeitet am January 2013 Überarbeitet 10 1 / 5 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.15 Gefährdungsbeurteilung Revision 0 erstellt am 01.03.2010 Seite 1 von 6 Ziel und Zweck: Ermitteln von (tätigkeits-, arbeitsplatz-, personenbezogen) Gefährdungen.

Mehr

RECA Gefahrstoffmanagement

RECA Gefahrstoffmanagement Gefahrstofflagerung Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung REACH RECA Gefahrstoffmanagement Schutzmaßnahmen Gefahrstoffverzeichnis Gefährdungsbeurteilung Mitarbeiterunterweisung RECA Gefahrstoffmanagement

Mehr

GHS: Die wichtigsten Inhalte

GHS: Die wichtigsten Inhalte GHS: Die wichtigsten Inhalte Gefahrensymbole Piktogramme Gefahrenbezeichnungen giftig, leichtentzündlich, etc. Signalworte Gefahr, Achtung Risikohinweise R-Sätze Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements)

Mehr

Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub

Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung Dellemann, Staub 25.01.2011 Staubarten Staub Definitionen, Eigenschaften, Grenzwerte Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft, entstanden

Mehr

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien LIPCOAT 100 Staubbindemittel Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum: 16.03.2015 geändert am: 19.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Lieferant:

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und (EG) Nr. 1272/2008

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und (EG) Nr. 1272/2008 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Stoffname / Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze BGI/GUV-I 504-23f

Mehr

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2015. Diskussionsstand Oktober 2014

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2015. Diskussionsstand Oktober 2014 Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2015 Diskussionsstand Oktober 2014 Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn 1 Ziele Anpassung

Mehr

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung: Gebäude Gefährdungsb. Nr. hr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:

Mehr

Neuerungen in der TRGS 900

Neuerungen in der TRGS 900 Neuerungen in der TRGS 900 Durchgeführt am 20.05.2014 Im Rahmen des VDSI-Afterwork Referent: Eckart Hillenkamp, AREGUS Services Wie ist die Gesetzgebung aufgebaut? 2 Was ist eine TRGS? TRGS steht für Technischen

Mehr

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung: Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:

Mehr

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell

Mehr

< Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen. Gefahrstoffrecht? Umgang? Abfälle?

< Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen. Gefahrstoffrecht? Umgang? Abfälle? < Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen?? TÜV-Akademie GmbH Pichelswerderstraße 9, 13597 Berlin Tel.: (030) 7562-2232 Fax: (030) 7562-2345 e-mail: juergen.fuhrmann@de.tuv.com Gefahrstoffrecht?

Mehr

TRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der

Mehr

Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz

Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Christopher Wohland 22.02.2013 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der kompetente Meister hat immer ein Ass im Ärmel!

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der kompetente Meister hat immer ein Ass im Ärmel! Gefahrstoffe. Schritte zur sicheren Handhabung Quelle: Bildmontage und BG RCI Einführung in die Thematik - Was sind "Gefahrstoffe"? Beschaffung von Informationen Liste der eingesetzten Stoffe Gefahrstoffverzeichnis

Mehr

Auditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste

Auditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste frageliste Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten AMS Handbuch Inhalt Anhang A frageliste Handlungshilfe ", Bew ertung und Verbesserung des AMS" =erfüllt, =geringe Abweichung =kritische Abweichung/nicht

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011

Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011 Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011 18.01.2011 1 Auf der Suche nach. 18.01.2011 2 1 Auf der Suche nach. für 700 Tätigkeiten übernehmen, anpassen fertig! 18.01.2011

Mehr