Achtung neu. Bilanzberichtigung trotz Verjährung. Nr. 1 Jänner 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Achtung neu. Bilanzberichtigung trotz Verjährung. Nr. 1 Jänner 2014"

Transkript

1 Nr. 1 Jänner 2014 Achtung neu. Bilanzberichtigung trotz Verjährung. Bilanzberichtigungen für bereits verjährte Zeiträume, sind in Zukunft möglich! Mit Wirkung ab wurden die ertragsteuerlichen Regelungen zur Bilanzberichtigung erweitert. Sinn und Zweck der neuen Bestimmungen in 4 Abs 2 Z 2 EStG idf AbgÄG 2012 ist es, bei periodenübergreifenden Fehlern der richtigen Totalgewinnbesteuerung mehr Bedeutung beizumessen: Nunmehr kann im Falle einer auf Grund bereits eingetretener Verjährung steuerlich nicht mehr wirksamen Bilanzberichtigung zur Gewährleistung eines richtigen Totalgewinns von Amts wegen oder auf Antrag eine Fehlerberichtigung durch entsprechende Zu- oder Abschläge im ersten noch nicht verjährten Veranlagungsjahr vorgenommen werden, sofern der oder die Fehler noch steuerliche Auswirkungen auf den nicht verjährten Anschlusszeitraum haben. Das Wesen einer "Bilanzberichtigung" bleibt somit auch nach der neuen Rechtslage unverändert, und sie ist auch wie bisher stets "an der Wurzel" vorzunehmen. Wäre die Berichtigung jedoch nur aufgrund bereits eingetretener Verjährung nicht mehr steuerwirksam, so kann es in den Folgejahren zu steuerwirksamen Zu- oder Abschlägen kommen. Die neue Bestimmung ist daher nur anzuwenden, wenn es ausschließlich aufgrund Verjährung nicht zu einer steuerwirksamen neuen Festsetzung kommen kann, d.h. es muss jedenfalls ein Verfah-

2 renstitel zur Rechtskraftdurchbrechung des zu berichtigenden Veranlagungsjahres vorliegen (insb. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß 303 BAO). Der Anwendung der neuen Bestimmung steht grundsätzlich auch die bereits eingetretene absolute Verjährungsfrist (10 Jahre) nicht entgegen. Aufgrund des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes ist die neue Vorschrift (welche ja 2013 in Kraft getreten ist) jedoch nur auf Fehler anwendbar, welche ab 2003 aufgetreten sind. Zudem handelt es sich um eine Kann-Bestimmung (Ermessensübung). Demnach sollte es im Falle von nur geringfügigen steuerlichen Auswirkungen zu keinem Ansatz von Zu- oder Abschlägen kommen bzw müssen die steuerlichen Auswirkungen um so größer sein, je länger der Fehler in die Vergangenheit zurückreicht, um den Ansatz von Zu- oder Abschlägen zu rechtfertigen. 1. Anwendungsfälle Da die gegenständliche Bilanzberichtigung mittels nachträglicher Zu- und Abschläge steuerliche Auswirkungen auch noch in den Folgejahren voraussetzt, kommt diese Berichtigungstechnik insbesondere in folgenden Fällen zur Anwendung: Nicht-Aktivierung von Herstellungsaufwand, Aktivierung von Erhaltungsaufwand Berichtigungsjahr noch nicht verjährt: Steuerwirksamkeit im Berichtigungsjahr (reguläre Bilanzberichtigung) Berichtigungsjahr bereits verjährt: Wenn der Fehler ein Jahr ab 2003 betrifft und noch steuerliche Auswirkungen haben kann: Zu- oder Abschläge im ersten nicht verjährten Jahr (Hinweis: ist dieses Jahr bereits rechtskräftig veranlagt, so stellt die Nicht-Berücksichtigung der Zu- oder Abschläge eine "offensichtliche Unrichtigkeit" is 293b BAO und damit einen tauglichen Verfahrenstitel zur Rechtskraftdurchbrechung dar). 3. Beispiel Im bereits verjährten und rechtskräftig veranlagten Jahr 2006 wurde ein (zumindest steuerlich aktivierungspflichtiger) Herstellungsaufwand in Höhe von EUR (Nutzungsdauer 10 Jahre) sofort abgesetzt. Richtig wäre daher eine Aktivierung in 2006 und eine AfA über 10 Jahre in Höhe von jährlich EUR. Im Jahr 2014 greift die laufende Außenprüfung (BP-Zeitraum 2010 bis 2012) diesen Sachverhalt auf. Unter der Voraussetzung, dass ein Verfahrenstitel zur Rechtskraftdurchbrechung der Veranlagung 2006 vorliegt, ergeben sich folgende Korrekturen (unter der Annahme, dass die Zeiträume bis 2007 bereits verjährt sind): Falsche Nutzungsdauer für Ermittlung der AfA Falsche oder unterlassene Rückstellungsbildung Falsche oder unterlassene Teilwertab- oder Zuschreibungen auf Beteiligungen 2. Verfahrensrechtliche Hinweise Für ab 2013 (und auch für vergangene Jahre) vorzunehmende Bilanzberichtigungen ist verfahrensrechtlich wie folgt vorzugehen: noch nicht veranlagt: Berichtigte Erklärung veranlagt aber noch nicht rechtskräftig: Rechtsmittelverfahren rechtskräftig veranlagt: Verfahrenstitel zur Rechtskraftdurchbrechung, wobei gilt: 2

3 VERRECHNUNGSPREISE. Verpflichtende Dokumentation. Für die Prüfung der Fremdüblichkeit von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen verlangt die österreichische Finanzverwaltung zusehends eine aussagekräftige Verrechnungspreisdokumentation, deren Vorlageverpflichtung sie aus der Bundesabgabenordnung ableitet. Zur Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsbeziehungen zwischen in- und ausländischen Konzerngesellschaften fordert die Finanzverwaltung auch in Österreich zunehmend die Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation. Wenngleich es hierzulande keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer VP- Doku wie etwa in Deutschland (gemäß 90d Abs. 3 dao) gibt, leitet das österreichische BMF dennoch eine derartige Verpflichtung ab, und zwar aus den allgemeinen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der BAO. Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil v , I R 45/11, in einem solchen Begehren der Finanzverwaltung auch keinen Verstoß gegen EU-Recht erblickt. Er sieht in einer vorzulegenden Verrechnungspreis-Dokumentation eine gerechtfertigte Maßnahme zur Verifikation eines steuerlich erheblichen Sachverhaltes. Sind Sie mit Ihrem Unternehmen international verflochten, so empfehlen wir den beiliegenden Aufsatz von Herrn Prof. Dr. Stefan Bendlinger, der vor kurzem in der Fachzeitschrift "Der Wirtschaftstreuhänder" erschienen ist, zu lesen. Er enthält eine ausführliche Analyse dieses höchstgerichtlichen Urteils sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Unternehmenspraxis. Bei Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung. 3

4 Überbrückungshilfe. Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Bei Unfall, schwerer Krankheit oder Insolvenz eines wichtigen Kunden kann die SVA ab Kleinverdienern 50 Prozent der auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge auf deren Beitragskonto gutschreiben. Ein Unfall, eine schwere Krankheit, die Insolvenz eines wichtigen Kunden: Insbesondere bei Einzelund Kleinstunternehmern kann ein unvorhergesehenes Ereignis existenzbedrohend sein. Und gerade bei Kleinverdienern ist die Beitragsbelastung gemessen an den geringen Einkünften sehr hoch. Um Härtefälle abzumildern, kann die SVA daher im Jahr 2014 in Notfällen Kleinverdienern eine Überbrückungshilfe zahlen. 1. Voraussetzung: geringes Einkommen Die Überbrückungshilfe kann bei außergewöhnlichen Ereignissen unter Berücksichtigung der Vermögens- und Familienverhältnisse ausbezahlt werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen Euro nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für den Ehepartner (oder eingetragenen Partner) um 483 Euro und für jedes unversorgte Kind um 239 Euro. Voraussetzung: ein außergewöhnliches Ereignis Ein außergewöhnlichen Ereignis ist etwa eine Krankheit, die mehr als drei Monate dauert und zur Arbeitsunfähigkeit führt. Oder ein anderes Ereignis, das vom Versicherten weder langfristig vorhersehbar noch beeinflussbar oder abwendbar war. Also etwa hohe Außenstände, weil ein großer Auftraggeber insolvent wird. Aber auch eine Naturkatastrophe, die die Betriebsstätte unbenutzbar macht. 2. Ein paar Beispiele Ein Graphiker hat einen Großkunden, mit dem er drei Viertel seines Umsatzes macht. Dieser Auftraggeber muss Insolvenz anmelden. Die hohen Außenstände verursachen beim Grafiker einen finanziellen Engpass. Eine Friseurin hat auf dem Weg zu ihrem Geschäft einen Autounfall. Sie wird schwer verletzt und ist länger als drei Monate arbeitsunfähig. Ein Bäcker erkrankt an Krebs. Er muss mehrere Chemotherapien im Abstand von wenigen Wochen und in der Folge auch Bestrahlungen auf sich nehmen. Er wird für mehr als drei Monate nicht arbeiten können. Ein Kiosk an der Donau wird vom Hochwasser weggerissen. Keine Überbrückungshilfe gibt es, wenn die Gründe für den finanziellen Engpass Teil des unternehmerischen Risikos sind: Wenn also etwa die Aufträge oder die Kunden ausbleiben oder das Geschäftsmodell länger als erwartet braucht um anzulaufen. 3. So sieht die Hilfe aus Die Überbrückungshilfe beträgt 50 Prozent der auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge. Nachzahlungen und Guthaben können nicht berücksichtigt werden. Die Überbrückungshilfe gibt es einmalig und grundsätzlich für drei Monate, in besonders schweren Fällen (z. B. bei mehreren außergewöhnlichen Ereignissen) für bis zu sechs Monate. Sie ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen derzeit auf das Jahr 2014 beschränkt und wird dem Beitragskonto gutgeschrieben. Ein Antrag ist bis 30. Juni 2014 bei der zuständigen SVA-Landesstelle möglich. Das Antragformular samt Beiblatt findet man ab 1. Dezember 2013 auf dem Portal der SVA Ab diesem Zeitpunkt wird auch eine Hotline für Fragen zur Überbrückungshilfe unter der Telefonnummer eingerichtet. 4

5 Jänner. Was ist zu tun. 1. Widerruf der Regelbesteuerung für Kleinunter- nehmer sinnvoll oder nicht? Der Jänner ist für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ein entscheidender Monat. Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (Umsätze < ) sind grundsätzlich unecht umsatzsteuerbefreit. Es besteht allerdings für solche Unternehmer die Option, einen Antrag auf Regelbesteuerung beim Finanzamt abzugeben. Aufgrund dieses Antrages werden sie beim Finanzamt als ganz normale Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes behandelt. Sie müssen Umsatzsteuer von den Erlösen abführen und können Vorsteuern für Investitionen und laufende Betriebsausgaben in Anspruch nehmen. Dieser Regelbesteuerungsantrag wird daher grundsätzlich nur dann sinnvoll sein, wenn es aufgrund hoher Investitionen zu Vorsteuerguthaben gegenüber dem Finanzamt kommt. Ein solcher Regelbesteuerungsantrag bindet den Unternehmer für 5 Jahre. Will er danach wieder als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer behandelt werden, so muss dieser ursprüngliche Regelbesteuerungsantrag gegenüber dem Finanzamt widerrufen werden. Dieser Widerruf der Regelbesteuerung ist allerdings nur bis Ende Jänner eines Jahres für das laufende Kalenderjahr möglich. Es ist daher für diese Unternehmer entscheidend, dass sie sich überlegen, ob ein Regelbesteuerungsantrag in der Vergangenheit gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde und ob (nach Ablauf der 5 Jahre) ein Widerruf dieses Antrages sinnvoll ist. Dies wird möglicherweise dann sein, wenn nach hohen Anfangsinvestitionen nun nur mehr geringe laufende Betriebsausgaben und demnach nur mehr geringe laufende Vorsteuerbeträge anfallen. 2. Meldung gem. 109a EStG Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts müssen Honorare, die im Rahmen eines Werkvertrages oder freien Dienstvertrages ausbezahlt werden, bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt melden. Ist eine elektronische Übermittlung unzumutbar, so ist das Papierformular bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres an das Finanzamt zu schicken. Folgende Leistungen sind meldepflichtig: Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter Leistungen als Stiftungsvorstand ( 15 Privatstiftungsgesetz) Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller Leistungen als Privatgeschäftsvermittler Leistungen als Funktionär von öffentlichrechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren nach 29 Z 4 EStG führt Sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gem. 4 Abs 4 ASVG unterliegen. Gemeldet werden müssen: Name bzw. Firma der beschäftigten Person Wohn- bzw. Geschäftsanschrift Versicherungsnummer und Geburtsdatum 5

6 Art und Inhalt der erbrachten Leistung Betroffene Unternehmen: Kalenderjahr der Zahlung Höhe des Honorars und Umsatzsteuerbetrag Wurden die Honorare an Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausbezahlt, sind in derartigen Fällen die Finanzamts- und Steuernummer der Gemeinschaft dem Finanzamt im Rahmen der Meldung gem. 109a EStG mitzuteilen. Bagatellgrenzen: Zu beachten ist weiters, dass nur bei Überschreiten der Bagatellgrenzen eine Meldung notwendig ist. Eine Meldung kann somit unterbleiben, wenn das einer Person oder Personenvereinigung im Kalenderjahr insgesamt geleistete Entgelt einschließlich allfälliger Reisekostenersätze nicht mehr als 900,- bzw. für jede einzelne Leistung nicht mehr als 450,- beträgt. Die Daten sind mittels automationsunterstützter Datenübertragung (wenn zumutbar) oder unter Verwendung des amtlichen Vordruckes an das Finanzamt zu senden. Eine Kopie der Meldung ist an den Honorarempfänger zu übermitteln. Dieser hat die erhaltenen und bestätigten Beträge in der Beilage zur Einkommensteuererklärung gesondert ausweisen. Diese Regelung ermöglicht es dem Finanzamt eine Querkontrolle der ausbezahlten Honorare mit den vom Steuerpflichtigen gemeldeten Einnahmen durchzuführen. 3. Mitteilung bei Zahlungen ins Ausland gemäß 109b EStG Alle Informationen auf einen Blick: Betroffen von der Meldeverpflichtung sind Unternehmer, Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.b. Gebietskörperschaften, Kammern, anerkannte Religionsgemeinschaften) und Körperschaften des privaten Rechts (z.b. GmbH, AG), die für die unten angeführten Leistungen Zahlungen ins Ausland tätigen. Betroffene Leistungen: Die Meldung muss für folgende Leistungen erfolgen: Leistungen aus selbständiger Arbeit ( 22 EStG), die im Inland ausgeübt werden. Dazu zählen etwa Gehälter und sonstige Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter- Geschäftsführer, Einkünfte aus vermögensverwaltender Tätigkeit und Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler). Vermittlungsleistungen von unbeschränkt Steuerpflichtigen und von beschränkt Steuerpflichtigen, die sich auf das Inland beziehen (inländisches Vermögen betreffen). kaufmännische oder technische Beratung im Inland (physische Anwesenheit erforderlich). Kaufmännische oder technische Beratungsleistungen sowie Vermittlungsleistungen unterliegen unabhängig davon, ob sie beim Leistungserbringer im betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich erbracht werden, der Mitteilungspflicht. Keine Mitteilungspflicht entsteht, wenn in einem Kalenderjahr die Zahlungen an einen Leistungserbringer ins Ausland den Betrag von ,- nicht überschreiten, Für Zahlungen ins Ausland, die für bestimmte inländische Leistungen erfolgen, gibt es seit eine Mitteilungsverpflichtung an das Finanzamt. Zweck dieser Vorschrift ist es, die steuerliche Behandlung solcher Zahlungen in Österreich besser überprüfen zu können und eine Informationsweitergabe an den Staat zu ermöglichen, dem voraussichtlich das Besteuerungsrecht zukommt. ein Steuerabzug gemäß 99 EStG zu erfolgen hat ( d.h. Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer durch den Auftraggeber bei der Erbringung gewisser Leistungen in Österreich durch beschränkt Steuerpflichtige) oder die Zahlung an eine ausländische Körperschaft erfolgt, die im Ausland einem Steuersatz unter- 6

7 liegt, der mindestens 15% beträgt. Erforderliche Inhalte: Die Mitteilung hat folgende Daten des Leistungserbringers zu enthalten: Name (Firma), Anschrift, Ländererkennung. Bei Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder einer Körperschaft, auch die im Inland maßgeblich auftretende natürliche Person. Liegen die Voraussetzungen für eine Mitteilungsverpflichtung sowohl nach 109a (diese Mitteilungsverpflichtung besteht, wenn natürliche Personen bzw. Personenvereinigungen bestimmte Leistungen außerhalb eines steuerlichen Dienstverhältnisses erbringen und dabei bestimmte Entgeltsgrenzen überschritten werden siehe Infoblatt "Die Mitteilungspflicht gem. 109a EStG) als auch nach 109b vor, ist nur eine einzige Mitteilung nach 109b zu übermitteln. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung: Wenn trotz Verpflichtung keine Mitteilung erfolgt, können Strafen bis zu 10% des nicht gemeldeten Betrages verhängt werden; maximal ,-. Folgende weitere Daten des Leistungserbringers: österreichische Steuernummer; falls nicht vorhanden Versicherungsnummer nach 31 ASVG; falls nicht vorhanden Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID- Nummer); falls nicht vorhanden das Geburtsdatum Internationale Ländererkennung des Landes/der Länder, in die Zahlungen erfolgt sind. Höhe der in diesem Kalenderjahr geleisteten Zahlungen. Art und Zeitpunkt der Meldung: Die Mitteilung hat elektronisch über Finanz-Online zu erfolgen, außer die elektronische Übermittlung wäre für den Verpflichteten unzumutbar. Auf elektronischem Weg ist die Meldung bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Falls die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist, ist das amtliche Formular (abrufbar unter bis Ende Jänner des Folgejahres an das Finanzamt zu schicken. Zuständig ist das Finanzamt, das auch für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständig ist. Die Inhalte dieses Kundenmagazins stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Minarik Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen und übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Kundenmagazins. 7

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co KG

Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co KG Ausgabe Jänner 2012 GUT ZU WISSEN: Meldefristen zu Beginn des neuen Jahres: - Widerruf des Regelbesteuerungsantrages bei Kleinunternehmer isd UStG Frist 31.1.! - Mitteilungspflicht gem. 109a EStG - Mitteilungspflicht

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG:

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: I) Allgemeine Überlegungen (BKA): 1. Vorliegen von dauernder DU + Ruhestandsversetzung: Grundsätzlich sind die Verfahren bei Einleitung

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien

Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien Soziale Absicherung für KünstlerInnen Andreas Cech VersicherungsService Wien Themen Grundsätze der Pflichtversicherung für KünstlerInnen Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Pflichtversicherung Freiberuflich

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

DAS MANDANTEN I MERKBLATT

DAS MANDANTEN I MERKBLATT Thomas Schelly STEUERBER ATER Stand: 04.2014 DAS MANDANTEN I MERKBLATT Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens Hier müssen insbesondere

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG

DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0538-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 12. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 15. Dezember 2009

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr