Nachlasstaxe, Erbschaftsund Schenkungssteuer des Kantons Solothurn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachlasstaxe, Erbschaftsund Schenkungssteuer des Kantons Solothurn"

Transkript

1 Peter J. Marti Nachlasstaxe, Erbschaftsund Schenkungssteuer des Kantons Solothurn Kommentar mit Erläuterungen und Beispielen für die Praxis Helbing Lichtenhahn Verlag

2 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist weltweit urheberrechtlich geschützt. Insbesondere das Recht, das Werk mittels irgendeines Mediums (grafisch, technisch, elektronisch und/oder digital, einschliesslich Fotokopie und downloading) teilweise oder ganz zu vervielfältigen, vorzutragen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu übertragen oder zu speichern, liegt ausschliesslich beim Verlag. Jede Verwertung in den genannten oder in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf deshalb der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlags und des Autors Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel ISBN

3 Vorwort Weit besser hätt ich doch mein Weniges verprasst, Als mit dem Wenigen belastet hier zu schwitzen! Was du ererbt von Deinen Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen! Johann Wolfgang von Goethe ( ) Am 1. Dezember 1985 hat das Solothurner Volk das totalrevidierte Steuergesetz zusammen mit der Teilrevision der Kantonsverfassung mit grossem Mehr angenommen. Dies war insofern nicht selbstverständlich, als die Abstimmungsvorlage nicht nur zwei neue Steuern, nämlich eine Nachlasstaxe anstelle der bisherigen Promillegebühr und eine Schenkungssteuer als Ergänzung zur Erbschaftssteuer, sondern in vielen Bereichen eine eigentliche Neuordnung des solothurnischen Steuerwesens gebracht hat. Das total revidierte Steuergesetz ist am 1. Januar 1986 in Kraft getreten. Die Neuordnung der solothurnischen Steuergesetzgebung entsprach politischer und steuerpolitischer Notwendigkeit. Die bestehende Steuergesetzgebung war nicht mehr zeitgemäss und stammte z.t. noch aus dem 19. Jahrhundert, aus der Zeit des «liberalen Nachtwächterstaates». Sie war auch deshalb dringend geboten, weil wichtige gesetzgeberische Anliegen u.a. in den Bereichen der Familienbesteuerung, Unternehmensbesteuerung, Erbschafts- und Handänderungssteuern sowie Anpassungen an die künftigen Entwicklungen in den Steuerordnungen des Bundes und der Kantone und an die Gesetzgebung der beruflichen Vorsorge umgesetzt werden mussten, was unter dem damals geltenden Recht kaum mehr realisierbar gewesen wäre. Ein wichtiges Anliegen der Gesetzesrevision war auch gewesen, die Haupt- und Nebensteuern des Staates und die Gemeindesteuern in einem einzigen Erlass zu regeln und eine einheitliche Verfahrensordnung für alle im Gesetz geregelten Steuern zu schaffen. Vor allem die Gesetzeserlasse im Nebensteuerbereich waren veraltet und wiesen Lücken sowohl im formellen als auch im materiellen Bereich auf, die durch Vollzugsweisungen des Regierungsrates und durch die Rechtsprechung der Kantonalen Rekurskommission (heute Steuergericht) teilweise ausgefüllt worden waren. So datierte das Erbschaftssteuergesetz aus dem Jahre 1835 und war letztmals 1848 geändert worden, das Handänderungsgebührengesetz ging auf das Jahr 1919 zurück. Diese Gesetzeserlasse konnten mit dem Inkrafttreten des neuen Steuergesetztes aufgehoben werden. Das «Gesetz über die Handänderungsgebühr vom Vermögen in toter Hand vom 11. Hornung 1832/11. Mai 1835/24. Dezember 1856» eine solothurnische Spezialität V

4 Vorwort war bereits zuvor mit dem Inkrafttreten der neuen Katasterschätzung auf den 1. Januar 1982 aufgehoben worden. Seit seinem Inkrafttreten vor 25 Jahren hat das Steuergesetz verschiedene Teilrevisionen erfahren, die einerseits im Zusammenhang mit der Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesrecht erforderlich wurden und andererseits zum Ziele hatten, die Attraktivität des Kantons Solothurn als Wirtschaftsstandort für Unternehmen und als Wohnkanton zu erhalten und zu steigern. Während die materiell-rechtlichen Bestimmungen der direkten Staatssteuer als Folge der Steuerharmonisierung heute weitgehend mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer übereinstimmen, weshalb bei der Erläuterung auch auf die bezügliche umfangreiche Lehre und Rechtsprechung verwiesen werden kann, handelt es sich bei den Nebensteuererlassen um eigenständiges kantonales Recht, das zum Teil aus dem früheren Recht übernommen und zum Teil neu gestaltet worden ist. Es ist deshalb ein besonderes Anliegen des Verfassers, der als damaliger Vorsteher des Steueramtes des Kantons Solothurn an der Totalrevision der Steuergesetzgebung und an der Ausarbeitung der Vollzugsgesetzgebung massgeblich beteiligt gewesen ist und aufgrund seiner früheren Tätigkeit im Dienste der Eidgenössischen Steuerverwaltung um die Bedeutung des «Normsinns» der Steuergesetze weiss, mit diesem Kommentar die Regelungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer verständlich, transparent und nachvollziehbar darzulegen und so den «Normsinn» der Bestimmungen zu erschliessen. Die durch die seitherigen Teilrevisionen des Steuergesetzes 1985 sowie die durch die Praxis und Rechtsprechung erfolgte Weiterentwicklung der Steuergesetzgebung wird soweit möglich berücksichtigt. Die im Anhang gemachten Beispiele sollen zudem den Zugang zum oft als besonders kompliziert und schwierig empfundenen Rechtsgebiet erleichtern. Damit, so ist zu hoffen, vermag der Kommentar sowohl dem Steuerpflichtigen als auch der Verwaltung zu dienen und kann als Hilfsmittel in der Veranlagungspraxis beigezogen werden. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle vorerst an Herrn Notar Paul Schwab, Amtschreiberei-Inspektor des Kantons Solothurn, für die sorgfältige Durchsicht des Kommentars und für seine fundierten Bemerkungen und Anregungen. Frau Adriana Möll-Pironi sei sodann bestens gedankt für die umsichtige Bearbeitung des Manuskripts und für die Mitwirkung bei den redaktionellen Abschlussarbeiten. Solothurn, im Dezember 2011 Der Verfasser VI

5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI Literaturangaben XVII Gesetzesmaterialien XXI Gesetzestexte I. Überblick über die Kantonalen Steuern (Auszug aus dem Systematischen Inhaltsverzeichnis der Bereinigten Gesetzessammlung) XXIII II. Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 1. Dezember 1985 (Auszug; Stand 1. Januar 2012) XXVII Kurzer Überblick Erster Teil Einleitende Bemerkungen A. Gesetzgebungsverfahren: Vom Vorentwurf zur Vollzugsgesetzgebung... 4 B. Formale Aspekte und Gliederung Zweiter Teil Einleitung Vorbemerkungen I. Gegenstand des Gesetzes 1. Staatssteuern Gemeindesteuern II. Doppelbesteuerung und Gegenrecht III. Gesetzesanwendung Dritter Teil Erbschafts- und Schenkungssteuer Nachlasstaxe Vorbemerkungen I. Gegenstand (sowie Erbschaftsinventar und Inventarisation) II. Abgabepflicht VII

6 Inhaltsverzeichnis III. Bemessung 1. Grundsatz Aktiven Passiven IV. Berechnung Erbschaftssteuer Vorbemerkungen I. Gegenstand II. Steuerpflicht 1. Grundsatz Ausnahmen III. Steueranspruch IV. Bemessung 1. Grundsatz Nacherbfolge V. Berechnung 1. Abzüge Steuerklassen Sonderfälle Steuersatz Schenkungssteuer Vorbemerkungen I. Gegenstand 1. Grundsatz Ausnahmen II. Steuerpflicht 1. Grundsatz Ausnahmen III. Steueranspruch IV. Bemessung V. Berechnung VI. Teuerung und kalte Progression Gemeinsame Bestimmungen Vorbemerkungen I. Behörden und Verfahren 1. Veranlagung VIII

7 Inhaltsverzeichnis 2. Einsprache und Rekurs Fälligkeit, Bezug und Steuersicherung II. Veranlagungsverjährung III. Weitere Bestimmungen a) Revision und Berichtigung ( ) b) Nachsteuern ( bis ) c) Steuerstrafrecht ( ) Vierter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen Fünfter Teil Anhang Anhang A: Steuerverordnungen Nr. 1: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Haupt- und Nebensteuern des Staates und der direkten Bundessteuer Nr. 4: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Nebensteuern (Handänderungssteuer, Nachlasstaxe, Erbschafts- und Schenkungssteuer) Nr. 5: Organisation des Steuerbezuges für die Hauptund Nebensteuern des Staates Nr. 6: Meldewesen und Amtshilfe im Steuerverfahren Nr. 7: Auskünfte aus Steuerakten und Herausgabe von Steuerakten an Verwaltungsbehörden und Gerichte Nr. 10: über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern des Staates Nr. 11: Zahlungserleichterungen, Erlass und Abschreibungen Nr. 20: Anpassung von Tarifstufen, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen an die Teuerung Anhang B: Tarif der Nachlasstaxe ( 222 StG) Anhang C: Hilfstabelle für die Berechnung der Erbschaftsund Schenkungssteuer ( 232 StG) Anhang D: Repartitionsfaktoren (ab Steuerperiode 2006) IX

8 Inhaltsverzeichnis Anhang E: Praktische Beispiele Beispiel Nr. 1: Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer Steuerpflicht bei persönlicher Zugehörigkeit Beispiel Nr. 2: Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer Steuerpflicht bei persönlicher und wirtschaftlicher Zugehörigkeit Beispiel Nr. 3: Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer Steuerpflicht bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit Beispiel Nr. 4: Schwägerschaft Bestimmung der Steuerklasse Beispiel Nr. 5: Nacherbfolge Bestimmung der Steuerklasse Beispiel Nr. 6: Erbschaftssteuer Rentenvermächtnis Beispiel Nr. 7: Erbschaftssteuer Erbrechtslage Beispiel Nr. 8: Schenkungssteuer Darlehensverzicht Beispiel Nr. 9: Schenkungssteuer Erlass eines Kaufpreises durch jährliche Zuwendungen im Umfang des Steuerfreibetrages Beispiel Nr. 10: Schenkungssteuer Abtretung eines Grundstücks Beispiel Nr. 11: Steuerausscheidung Wohnsitz Erblasser im Kanton Beispiel Nr. 12: Steuerausscheidung Wohnsitz Erblasser ausser Kanton Beispiel Nr. 13: Einspracheentscheid Versäumen Rekursfrist Beispiel Nr. 14: Rekursentscheid Beschwerdefrist (Beschwerde an das Bundesgericht) Beispiel Nr. 15: Versehentliche Falschdeklaration Revision oder Berichtigung Beispiel Nr. 16: Steuerhinterziehung Straflose Selbstanzeige Sachregister X

9 A Abfindung s. Kapitalabfindung Abgabeanspruch s. Steueranspruch Abgabepflicht s. Steuerpflicht Abgabesatz s. Steuersatz Abtretungen, lebzeitige 233 N 14 Abzüge bei der Erbschaftssteuer 229 bei der Nachlasstaxe 221 bei der Schenkungssteuer 239 s. auch Bewertungsvorschriften (Passiven) Adoptiveltern 225 N 4, 236 N 2 Adoptivkinder 225 N 3, 236 N 2 Aktien Bewertung 220 N 14 s. auch Wertpapiere Aktiven s. Verkehrswert Amnestie 245 N 58 s. auch straflose Selbstanzeige Amtsblatt s. Publikation Amtschreiber Aufgaben und Kompetenzen 217 N 12, 220 N 14, N 16 Amtschreibereien Erteilen von Steuerauskünften 241 N 9 Mitwirkung bei der Veranlagung 241 N 2 ff Amtshilfe s. Vorbemerkungen zu N 5 Anstalten steuerbefreite 225 N 6 ff Zuwendungen an steuerbefreite 229 N 5 Anstiftung und Gehilfenschaft zum Inventarbetrug 245 N 44 zu Steuerbetrug 245 N 56 zur Steuerhinterziehung 245 N 42 zur Verletzung von Verfahrenspflichten 245 N 35 zur Veruntreuung von Quellensteuern 245 N 60 Antrag auf Berichtigung der Veranlagung 245 N 14 der Erben auf Neuschätzung 220 N 16 auf Revision der Veranlagung 245 N 4 Anwartschaft des Nacherben 224 N 3 Steuerfolgen bei Verzicht 233 N 12 Anweisung s. Besitzesanweisung Anzeige s. straflose Selbstanzeige Anzeigepflicht 243 N 3, 244 N 5 Aufenthalt s. wirtschaftliche Zugehörigkeit s. Wohnsitz Aufforderung s. auch Einforderungshandlung zur Zahlung 244 N 8 Auflagen Abzugsfähigkeit bei der Erbschaftssteuer 229 N 2 bei der Nachlasstaxe 221 N 11 bei der Schenkungssteuer 239 N 3 Begriff 229 N 2 Aufsicht s. Behörden 199

10 Ausgleichung 217 N 2, N 13, 233 N 14 Ausgleich Teuerung und kalte Progression 240 Auskunft, behördliche s. Treu und Glauben Auskunftspflicht s. auch Amtshilfe im Inventarverfahren 217 N 8 f Ausländische Körperschaften Steuerpflicht 225 N 2, N 6, 231 N 4, 236 N 5 Ausscheidung 221 N 12 ff s. auch Steuerausscheidung Ausscheidungsgrundsätze 221 N 16 Ausschlagung 218 N 4, N 6 B Barwert Begriff 220 N 8 Bewertungsvorschrift 220 N 7, 221 N 11, 228 N 4 Bauland 220 N 5 s. auch Bewertungsvorschriften Bedingung auflösende 226 N 4 f, 233 N 8, 237 N 5 aufschiebende 226 N 4 f, 233 N 8, 237 N 5 Beendigung der Steuerpflicht 221 N 4 Befugnisse Amtschreiber 217 N 12 Einsprachebehörde 242 N 10 Inventurbeamter 217 N 11 Rekursbehörde 242 N 20 Veranlagungsbehörde 241 N 4 ff Begräbniskosten s. Todesfallkosten Begründung Einsprache 242 N 2 f Einspracheentscheid 242 N 11 Rekurs 242 N 18 Rekursentscheid 242 N 21 Begünstigung, versicherungsvertragliche bei der Erbschaftssteuer 223 N 8 ff bei der Nachlasstaxe 217 N 14 ff bei der Schenkungssteuer 233 N 17 ff Behörden s. Vorbemerkungen zu N 2 f Beizug Rechtsbeistand s. strafprozessuale Garantien Sachverständige s. Schätzung Vertreter 242 N 5 Bemessungsgrundsätze bei der Erbschaftssteuer 227 bei Nacherbfolge 228 N 4 ff bei der Nachlasstaxe 219 N 1 f bei der Schenkungssteuer 238 Berechnung s. Steuerberechnung Berechnungsfehler s. Berichtigung Bereicherung als Haftungsvoraussetzung für Steuern 243 N 5 f als Schenkungssteuervoraussetzung 233 N 6, 237 N 1, N 3, N 5 Bereicherungssteuer s. Vorbemerkungen zu N 5 Berichtigung materiell unrichtige Veranlagung 245 N 15 Rechnungsfehler oder Schreibversehen 245 N 14 f Beschenkter 233 N 4 ff 200

11 Beschränkte Steuerpflicht 218 N 14, 224 N 5, 244 N 5 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 242 N 25 ff Beschwerdeinstanz Bundesgericht 242 N 24 Steuergericht 242 N 16 Betrachtungsweise wirtschaftliche 4 N 4 Betreibung 243 N 9 Bewegliches Vermögen 221 N 16 s. auch Bewertungsvorschriften Beweislastverteilung 233 N 19 Beweisverwertungsverbot 245 N 50 Bewertungsvorschriften Aktiven 220, 227 N 3 f, 238 N 4 f Passiven 221, 227 N 3 f, 238 N 4 f Bewertungszeitpunkt bei der Erbschaftssteuer 227 N 2 bei Nacherbfolge (und Nachvermächtnis) 228 N 4 ff bei der Nachlasstaxe 219 N 1 f bei der Schenkungssteuer 238 N 3 Bezug von Bussen und Kosten 245 N 54 Bezugsbehörden 243 N 14 f Bezug der Steuer bei der Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer 243 N 5 bei der Schenkungssteuer 243 N 6 s. auch Steuerbezug Bezugsverjährung absolute 244 N 10 ordentliche 244 N 10 Stillstand und Unterbrechung 244 N 10 s. auch Veranlagungsverjährung Bilanz 217 N 12 s. auch Erbschaftsinventar Bundesgericht 224 N 24 ff Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) N 10 über die Steuerharmonisierung (StHG) N 9 Busse bei Fiskaldelikten juristischer Personen 245 N 45 ff bei Inventarbetrug 245 N 44 bei Teilnahme an einer Hinterziehung 245 N 42 bei Verletzung von Verfahrenspflichten 245 N 34 f bei versuchter Hinterziehung 245 N 41 bei vollendeter Hinterziehung 245 N 39 D Diplomaten Steuerbefreiung 225 N 10 Doppelbesteuerung aktuelle 3 N 5 Schlechterstellungsverbot 3 N 5 virtuelle 3 N 5 Verbot der 3 N 4 f Doppelbesteuerungsverbot 3 N 4 f, 221 N 16 s. auch Steuerausscheidung E Einschätzung s. Veranlagung Einsprache gegen Ermessensveranlagungen 242 N 3 201

12 gegen Veranlagungsverfügungen 242 N 2 gegen Verfahrensverfügungen 242 N 6 Entscheid 242 N 11 Eröffnung 242 N 11 f Frist 242 N 6 ff Legitimation 242 N 5 Verfahren 242 N 10 Verfahrenskosten 242 N 13 Einsprachebehörde 242 N 10 f Ehegatten Abgabe- bzw. Steuerpflicht 218 N 3, 225 N 2, 236 N 2 Strafbarkeit bei Hinterziehung 245 N 48 Einforderungshandlung 244 N 7 f Eingetragene Partner Abgabe- bzw. Steuerpflicht 218 N 3, 225 N 2, 236 N 2 Eltern Abgabe- bzw. Steuerpflicht 218 N 3, 225 N 4, 236 N 2 Endentscheid 242 N 24 Enterbung 218 N 4, N 7 Entscheid 242 N 2 ff Erbanfallsteuer s. Vorbemerkungen zu N 4 Erbanwartschaft s. Anwartschaft Erbausschlagung 218 N 6 f, 226 N 3 Erbauskauf 218 N 5 Erbeinsetzung 223 N 3, N 5 Erben Begriff 218 N 3 eingesetzte 218 N 3 Gesamtheit, s. Erbengemeinschaft gesetzliche 218 N 3 Erbengemeinschaft 218 N 2 Erbenhaftung 243 N 5 Erbenvertreter s. Vertretung Erbfolge 224 N 7 s. auch Nacherbfolge Erbgang 218 N 17, 224 N 5 Erbgangsschulden Aufzählung 221 N 7 ff Begriff 221 N 6 Erbmassesteuer s. Nachlasstaxe Erbrechtslage 224 N 7 Erbschaftsinventar 217 N 5 ff, N 10 ff Erbschaftsschulden Aufzählung 221 N 4 f Begriff 221 N 3 Erbschaftssteuer Ausgestaltung, Abgrenzungen, Charakter, Rechtsnatur s. Vorbemerkungen zu Erbteilung 217 N 5 Erbteilungskosten 221 N 10 Erbunwürdigkeit 218 N 4, N 7 Erbvergleich s. Erbrechtslage Erbvertrag 223 N 3, N 7 Erbverzicht entgeltlicher, s. Erbauskauf unentgeltlicher 218 N 5 Erbvorempfang 233 N 14 s. auch lebzeitige Abtretungen Erlassgesuch s. Steuererlass Ermessen, pflichtgemässes 245 N 35 Ermessensveranlagung 242 N 3 Eröffnung s. Veranlagungseröffnung Ertrags- oder Nutzwert 220 N 9 ff Eventualvorsatz s. Vorsatz Experte s. Sachverständiger F Fahrlässigkeit 245 N 38 Fälligkeit 243 N 2 ff Fälligkeitstermin 243 N 2, N 7 202

13 Familienstiftungen Begriff 225 N 5 Familienfideikommission 225 N 5 Steuerbefreiung 225 N 5, 236 N 2 Fiskaldelikte 245 N 33 ff Fiskalübertretungen 245 N 36 Flur- und Bürgschaftsgenossenschaften 225 N 11 Freibetrag 234 N 3, 239 N 5 ff Fristen 242 N 6 ff Fristenlauf 242 N 7 Fristenwahrung 242 N 8 Fristenwiederherstellung 242 N 9 G Gegenleistung s. Schenkung Gegenrechtsabkommen 3 N 6 Gegenstand s. Steuerobjekt Gehilfenschaft s. Anstiftung und Gehilfenschaft Gelegenheitsgeschenke 234 N 3 Gemeindesteuern 2 Gemeinnützigkeit 225 N 9 Gemeinwesen steuerbefreite 225 N 6, 236 N 2 Gemengsteuer s. Vorbemerkungen zu N 2 Gesamteigentümer s. Erbengemeinschaft Geschwister 230 N 4, 231 N 2, 232 N 3, 239 N 3 Gesetzesanwendung Grundsätze und Prinzipien 4 Simulation (Scheingeschäfte) 4 N 6 Steuerumgehung 4 N 5 Treu und Glauben 4 N 2 f wirtschaftliche Betrachtungsweise 4 N 4 Grabunterhaltskosten 221 N 7 Grosseltern 218 N 3, 230 N4, 231 N 2, 232 N 3, 239 N 3 Grundpfandschulden 221 N 4, N 13 Grundstücke und Rechte an solchen 218 N 15, 224 N 5 H Haftung für die Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer 243 N5 für die Schenkungssteuer 243 N 6 Hauptsteuern des Staates 1 N 1 f Hausrat 220 N 13 s. auch Bewertungsvorschriften Hinterziehung s. Steuerhinterziehung I Idealkonkurrenz 245 N 57, N 62 Inventar 217 N 4 ff s. auch Erbschaftsinventar Inventarbetrug 245 N 43 f Inventarisation obligatorische 217 N 4 Verfahren 217 N 4, N 10 ff J Juristische Personen Deliktsfähigkeit 245 N 45 f steuerbefreite 225 N 6 K Kalte Progression und Teuerung 240 Kantonsverfassung s. Vorbemerkungen zu 1 4 N 2 f Kanzleifehler 245 N

14 Kapitalisierungsfaktor 220 N 8 Kapitalwert s. Barwert Kapitalversicherungen 223 N 15 s. auch Versicherungen, Versicherungsleistungen Kettenschenkung 233 N 9 Kind(er) s. Nachkommen Konkubinatspartner 230 N 5 Konkurs s. Betreibung Konsularische Vertretungen s. Diplomaten Korrektur der Veranlagung 245 N 16 Kosten s. Todesfallkosten s. Verfahrenskosten L Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 220 N 2, N 4, N 9 ff s. auch Bewertungsvorschriften Lebenserwartung 228 N 4 Lebensversicherungen 217 N 15 f, 233 N 18 s. auch Versicherungen Legalitätisprinzip 245 N 28 s. auch strafprozessuale Grundsätze Leibrentenversicherungen 223 N 15 Leistungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht 234 N 4 f Lidlöhne 221 N 5 s. auch Erbschaftsschulden Liegenschaft s. Grundstück M Mahnung s. Betreibung Meldepflichten der Amtschreibereien 241 N 1 f der Steuerpflichtigen 241 N 6, N 8 Verletzung 245 N 34 Mitwirkungs- und Bescheinigungspflichten für Erben und gesetzliche Vertreter 217 N 8 für Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker 217 N 9 Mitwirkung bei Fiskaldelikten s. Teilnahme Meldewesen 241 N 1 N Nacherbeneinsetzung 224 N 3 Nacherbfolge Steuerbemessung 228 N 4 ff Steuerklasse 231 N 3 Nachkommen Abgabe bzw. Steuerpflicht 218 N 3, 225 N 3, 236 N 2 Nachlassinventar s. Erbschaftsinventar Nachlasstaxe Ausgestaltung, Abgrenzungen, Charakter, Rechtsnatur s. Vorbemerkungen zu Nachlassvermögen s. Rücklass Nachmeldepflicht Drittpersonen gegenüber Erben 217 N 8 Erben und gesetzliche Vertreter 217 N 8 Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker 217 N 9 Nachsteuer bei Praxisänderung 245 N 21 Nachsteuerverfahren Begriff 245 N 16 Durchführung 245 N 25 vereinfachte Nachbesteuerung von Erben 245 N 26 f 204

15 Verwirkung 245 N 24 Voraussetzungen 245 N 20 ff Nachvermächtnis 224 N 4, 228 N 7, 231 N 3 Nebensteuern des Staates 1 N 1, N 3 Nichtigkeit 244 N 11 Nutzniessung 220 N 7, 224 N 2 O Offizialmaxime 242 N 10, N 20 Ordnungsbusse 242 N 22 P Parteientschädigung 242 N 23 Passiven s. Schulden Persönliche Zugehörigkeit 218 N 11 f, 224 N 5 Pflegekind 230 N 3, 239 N 3 Pflichtgemässes Ermessen 245 N 35 Pietät s. sittliche Pflicht Praxisänderung s. Nachsteuer Progression s. Steuertarif Promillegebühr s. Vorbemerkungen zu N1 ff Proportionale Verteilung 221 N 13 f s. auch Steuerausscheidung Provisorische Rechnung 243 N 2, N 4 Prozesskosten Abzugsfähigkeit 229 N 3 Publikation im Amtsblatt 242 N 12, 245 N 7 Q Quellensteuern Veruntreuung von 245 N 60 f Quotenmässige Verteilung 221 N 13 f s. auch Steuerausscheidung R Rechnungsfehler 245 N 15 Rechtskraft formelle 245 N 3 materielle 245 N 3 Rechtsmittel ausserordentliches 245 N 3 ff ordentliches 242 Rechtsmittelbelehrung 242 N 12 Rechtsnachfolge erbrechtliche 223 N 4 Rechtssicherheit 245 N 10, N 22 Rechtsverkehrssteuer s. Vorbemerkungen zu N 6 Reformatio in peius 242 N 21 Reiner Rücklass Begriff 217 N 2 Bestimmung 217 N 12 f Rekurs gegen Einspracheentscheide 242 N 14 gegen Verfahrensentscheide 242 N 7, N 14, N 21 Entscheid und Eröffnung 242 N 21 f Frist und Form 242 N 17 f Kosten 242 N 22 Legitimation 242 N 17 Parteientschädigung 242 N 23 Sprungrekurs 242 N 4, N 14 Verfahren 242 N 19 ff Rekursbehörde s. Steuergericht Rekurskommission 242 N 15 s. auch Steuergericht Renten s. Versicherungen Rentenstammrecht 220 N 7 Rentenvermächtnis 223 N 6 Resolutivbedingung s. Bedingung Revision Begriff 245 N 4 205

16 Revisionsbegehren 245 N 12 Revisionsbehörde und -verfahren 245 N 13 Revisionsfrist 245 N 11 Revisionsgründe 245 N 5 ff Rückerstattungszins 243 N 13 Rückkaufswert 220 N 12 Rücklass s. reiner Rücklass S Sachverständige s. Schätzung Selbstanzeige 245 N 40, N 48 s. auch straflose Selbstanzeige Sicherheiten 243 N 16 Sicherheitsleistung 243 N 15 Sicherstellungsverfügung 243 N 17 Sicherungsinventar 217 N 4 Siegelung 217 N 7 Simulation s. Scheingeschäfte Sittliche Pflicht 234 N 5 Solidarhaftung 243 N 5 Spezialsteuern 2 N 2 Sprungrekurs 242 N 4, N 14 Suspensivbedingung s. Bedingung Sch Schätzung durch den Amtschreiber 220 N 14, N 16 durch den Gemeindepräsidenten 220 N 2 durch Sachverständige 220 N4, N6, N 15, 16 Scheingeschäfte 4 N 6, 233 N 9, 239 N 7 Schenker Haftung 243 N 6 Schenkung Abgrenzungen zu anderen unentgeltlichen Rechtsgeschäften 233 N 10 f zum Erbvorempfang 233 N 14 zum Schenkungsversprechen 233 N 7, 237 N 3 zu Zuwendungen aus Gesetz oder Vertrag 233 N 11 bedingte 233 N 8, 237 N 5 Begriff 233 N 4 gemischte 233 N 5 lebzeitige Abtretungen 233 N 14 simulierte 233 N 9 treuhänderische 233 N 9 von Hand zu Hand 233 N 7, 237 N 2 unter Auflagen 233 N 8, Schenkungssteuer Ausgestaltung, Abgrenzungen, Charakter, Rechtsnatur s. Vorbemerkungen zu Schreibversehen 245 N 15 Schulden Abzugsfähigkeit 221 N 2 Erbschaftsschulden 221 N 3 ff Erbgangsschulden 221 N 7 ff Verteilung bei teilweiser Abgabepflicht 221 N 12 ff s. auch Abzüge Schuldzinsen Abzugsfähigkeit 221 N 4 Verteilung bei teilweiser Abgabepflicht 221 N 14 Schwägerschaft 231 N 2 St Staatssteuern 1 N1 ff Staatsvertrag 3 Stammrecht s. Rentenstammrecht Steuerabkommen 3 N 6 f Steueramt, Kantonales Veranlagungsbehörde 241 Einsprachebehörde 242 N 10 ff 206

17 Behörde in Fiskalstrafsachen Fiskalübertretungen 245 N 49 ff Steuervergehen 245 N 63 Steueranspruch bei der Erbschaftssteuer 226 bei der Nachlasstaxe 218 N 17 bei der Schenkungssteuer 237 bei Verschollenerklärten 218 N 17, 226 N 2 bei Versicherungsansprüchen 226 N 1, 237 N 7 Steuerauskünfte 241 N 9 Steuerausscheidung bei der Erbschaftssteuer 221 N 14, 227 N 4 bei der Nachlasstaxe 221 N 12 ff bei der Schenkungssteuer 238 N 5 objektmässige 221 N 13 proportionale (quotenmässige) 221 N 13 s. auch Ausscheidung Steuerbefreiung bei der Erbschaftssteuer 225 bei der Schenkungssteuer 236 Steuerbehörde s. Steueramt, Kantonales Steuerbelastung s. Steuertarif Steuerbemessungsgrundlage 241 N 4, 239 N 3 s. auch Bemessungsgrundsätze Steuerberechnung bei der Erbschaftssteuer 229 bei der Nachlasstaxe 221 bei der Schenkungssteuer 239 N 2 ff Steuerbetrug 245 N 56 ff Steuerbetrugsversuch 245 N 56 Steuerbezug s. Bezug der Steuer Steuererlass 243 N 18 Steuerfreibetrag bei der Schenkungssteuer 239 N 5 Steuergefährdung 243 N 17 Steuergericht 242 N 15 f Steuerharmonisierung s. Bundesgesetz über die Steuerhinterziehung fahrlässige 245 N 38 eventualvorsätzliche 245 N 38 versuchte 245 N 41 vollendete 245 N 37 vorsätzliche 245 N 38 Steuerhoheit 3 N 3, N 5 Steuerinventar 217 N 3 f Steuerjustizbehörde s. Steuergericht Steuerklassen 230 Steuerobjekt bei der Erbschaftssteuer 223 bei der Nachlasstaxe 217 N1 ff bei der Schenkungssteuer 233 Steuerpflicht s. auch Steuersubjekt Ausnahmen s. Steuerbefreiung bei der Erbschafssteuer 224 bei Nacherbeneinsetzung 224 N 3 bei der Nachlasstaxe 218 bei der Schenkungssteuer 235 beschränkte 218 N 14 im internationalen Verhältnis 218 N 16, 224 N 6 207

18 Steuerrekurskommission s. Steuergericht Steuerrückerstattung 243 N 13 Steuersatz bei der Erbschaftssteuer 232 bei der Nachlasstaxe 222 N 2 ff bei der Schenkungssteuer 239 N 3 Steuerschuldner 243 N 5 f, N 8, 244 N 11 Steuersicherung 243 N 15 ff Steuerstrafrecht 245 N 28 ff Steuerstrafverfahren bei Fiskalübertretungen 245 N 49 bei Steuervergehen 245 N 63 Steuersubjekt bei der Nachlasstaxe 218 bei der Erbschaftssteuer 224 bei der Schenkungssteuer 235 Steuerumgehung 4 N 4 ff Steuervergehen Steuerbetrug 245 N 56 Verfahren 245 N 63 Verjährung 245 N 64 ff Veruntreuung von Quellensteuern 245 N 60 Steuertarif der Erbschaftssteuer 232 der Nachlasstaxe 222 der Schenkungssteuer 239 N 3 Steuerverordnungen s. Vorbemerkungen zu N 3 ff Stichtag Bewertung s. Bewertungszeitpunkt Steueranspruch Erbschaftssteuer 226 Nachlasstaxe 218 N 17 Schenkungssteuer 237 Stiftungen Errichtung auf den Todesfall 223 N 3, N 7 Familienstiftungen 225 N 5 Unternehmensstiftungen 236 N 4 Strafe bei Inventarbetrug 245 N 44 bei Steuerhinterziehung 245 N 37, N 41, N 42 bei Steuerbetrug 245 N 56 f bei Verletzung von Verfahrenspflichten 245 N 34 f bei Veruntreuung von Quellensteuern 245 N 60 Strafgesetzbuch 245 N 66 Straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung 245 N 40, N 42, N 47 bei Inventarbetrug 245 N 44 bei Steuerbetrug 245 N 58 bei Veruntreuung von Quellensteuern 245 N 61 Strafprozessordnung 245 N 63 Strafprozessuale Garantien 245 N 50 Strafsteuer 245 N 30 Strafverfahren s. Steuerstrafverfahren Strafverfolgungsverjährung bei Steuervergehen 245 N 64 bei Verletzung von Verfahrenspflichten 245 N 52 bei versuchter Steuerhinterziehung 245 N 52 bei vollendeter Steuerhinterziehung 245 N 52 Stundung 243 N 16 Suspensivbedingung s. Bedingung 208

19 T Tarif s. Steuertarif Teilnahme 245 N 42 s. auch Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung Teilung s. Erbteilung Teuerung und kalte Progression 240 Todesfallkosten 221 N 7 f Treu und Glauben 4 N 2 f U Unentgeltlichkeit 233 N 4 s. auch Schenkung Ungültigkeit s. Nichtigkeit Unterstützungsbedürftigkeit 234 N 7 Unterstützungsleistungen 234 N 6 f Untersuchungspflicht s. Offizialmaxime Urkunde 245 N 56 V Veranlagung der Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer 241 N 2 der Schenkungssteuer 241 N 7 Veranlagungsbehörde 241 Veranlagungsentwurf 217 N 12, 241 N 4 Veranlagungseröffnung der Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer 241 N 4 der Schenkungssteuer 241 N 7 Veranlagungsfehler 245 N 14 f Veranlagungsverfahren 241 N 2 ff, N 7 ff Veranlagungsverfügungen Abänderung 245 N 3, N 4, N 14, N 16 Anfechtung 242 N 2, N 14 Festsetzung und Bestand 241 N 4 f, N 7, 245 N 3 Vollzug und Vollzugsfolgen 243 N 8 ff s. auch Verfügungen Veranlagungsverjährung absolute 244 N 3, N 9 ordentliche 244 N 5 Stillstand 244 N 6 Unterbrechung 244 N 7 f Vereine mit ideellen Zwecken 225 N 11, 236 N 3 mit öffentlichen, gemeinnützigen oder Kultuszwecken 225 N 9, N 12 Verfahrensgrundsätze 242 N 10, N 20 Verfahrenskosten Einspracheverfahren 242 N 13 Hinterziehungsverfahren 245 N 51 Rekursverfahren 242 N 22 Revisionsverfahren 245 N 13 Verfalltag 243 N 7 Verfügungen anfechtbare 244 N 11 nichtige 244 N 11 rechtskräftige 245 N 3 verjährte 244 N 11 s. auch Veranlagungsverfügungen Verfügungsfreiheit 223 N 4 Vergleich 224 N 7 Vergütungszinse 243 N 12 Verhandlung im Einspracheverfahren 242 N 10 Inventars- und Teilungsverhandlung 217 N 12 Verjährung s. Bezugsverjährung s. Strafverfolgungsverjährung 209

20 s. Veranlagungsverjährung Verjährungseinrede 244 N 11 Verjährungsfrist bei Hinterziehungsversuchen 245 N 52 f bei Hinterziehungen, vollendeten 245 N 52 f bei Steuervergehen 245 N 64 f bei Verfahrenspflichtverletzungen 245 N 52 f Verkehrswert Begriff 220 N 3 Bewertung Aktiven 220 N 2 Anteile an Gemeinschaftsvermögen 220 N 15 Bauland 220 N 5 Beweglichkeiten 220 N 13 Gewerbliche und industrielle Bauten 220 N 6 Landwirtschaftliche Grundstücke 220 N 9 Miteigentumsanteile an landwirtschaftlichen Grundstücken 220 N 10 Nutzungsrechte 220 N 7 Passiven 221 N 1 Rechte auf wiederkehrende Leistungen 220 N 7 Überbaute Grundstücke 220 N 5 Versicherungsleistungen 220 N 12 Wertpapiere und Edelmetalle 220 N 14 Verkehrswertschätzung Massgeblichkeit 220 N 17 Bestreitung 220 N 16 Verletzung von Verfahrenspflichten 245 N 34 f Vermächtnis 223 N 3, N 6 s. auch Nachvermächtnis Vermächtnisnehmer 218 N 8 Vermögensabtretungen s. lebzeitige Abtretungen Vermögensanfall s. Vorbemerkungen zu N 4 Vermögenslosigkeitsbescheinigung 217 N 18 Verordnungen s. Steuerverordnungen Verschollenerklärung 218 N 17, 223 N 3 Versicherer 217 N 15, 218 N 9, 223 N 15 Versicherungen mit Begünstigung, widerruflicher bzw. unwiderruflicher 223 N 10 ff Kapitalversicherungen 223 N 15 Leibrentenversicherungen 223 N 15 rückkaufsfähige bzw. nicht rückkaufsfähige 223 N 14 zufolge Todes fällige bzw. nicht fällige 223 N 9, N 12 f Versicherungsleistungen der Erbschaftssteuer unterliegende 223 N 8 ff der Nachlasstaxe unterliegende 217 N 14 ff der Einkommenssteuer unterliegende 223 N 10 f der Schenkungssteuer unterliegende 233 N 17 ff Versicherungssumme 217 N 12, 223 N 13 f Versuchte Hinterziehung 245 N 36, N 41 f Versuchter Inventarbetrug 245 N 44 Versuchter Steuerbetrug 245 N 56 Vertreter 242 N 5 210

Inhaltsverzeichnis. Zweiter Teil: Besteuerung der natürlichen Personen 21

Inhaltsverzeichnis. Zweiter Teil: Besteuerung der natürlichen Personen 21 Inhaltsverzeichnis Art. Vorwort Autorinnen und Autoren Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literatur- und Materialienverzeichnis V VII XI XVII XXXI Teilband a Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8 Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Stand 31. August 2008 Seite 1 von 8 Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Gemeinde

Mehr

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer 64.8 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 5. Juni 989 (Stand. Januar 0) Gegenstand Der Kanton erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.. Steuerpflicht Anwendungsbereich Die Steuerpflicht

Mehr

KANTON GRAUBÜNDEN GEMEINDE HALDENSTEIN

KANTON GRAUBÜNDEN GEMEINDE HALDENSTEIN KANTON GRAUBÜNDEN GEMEINDE HALDENSTEIN Steuergesetz GEMEINDE HALDENSTEIN Steuergesetz / Seite 1 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Die Gemeinde Haldenstein erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen

Mehr

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung 2, beschliesst:

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung 2, beschliesst: GESETZ über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) (vom 2. Juni 1991 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung 2, beschliesst:

Mehr

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der

Mehr

Vorwort 11 Verzeichnis der Abkürzungen 13. I. Einführung in das zürcherische Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

Vorwort 11 Verzeichnis der Abkürzungen 13. I. Einführung in das zürcherische Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Vorwort 11 Verzeichnis der Abkürzungen 13 I. Einführung in das zürcherische Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht IS A. Einleitung 15 B. Die Erbschaftssteuerpflicht ( 1-9 ESchG) 1. Die gesetzliche Umschreibung

Mehr

IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament

IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand

Mehr

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer 64.00 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom. Dezember 976 Der Kantonsrat Schaffhausen 4), in Ausführung von Art. 59 Abs. 6 der Kantonsverfassung ), beschliesst als Gesetz: I. Steuerpflicht

Mehr

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) KOMMENTAR ZUM SCHWEIZERISCHEN STEUERRECHT Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) 3. Auflage Herausgeber Martin Zweifel Michael Beusch Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort zur 3. Auflage Autorinnen

Mehr

Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (vom 3.

Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (vom 3. Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 38/200 Straflose Selbstanzeige Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (vom

Mehr

Steuerreglement der römisch-katholischen / evangelisch-reformierten / christ-katholischen Kirchgemeinde N

Steuerreglement der römisch-katholischen / evangelisch-reformierten / christ-katholischen Kirchgemeinde N Steuerreglement der römisch-katholischen / evangelisch-reformierten / christ-katholischen Kirchgemeinde N Die Kirchgemeindeversammlung gestützt auf 57 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern

zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern Gesetz vom 6. Oktober 2009 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 1. September

Mehr

614.159.10 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern

614.159.10 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern 64.59.0 Steuerverordnung Nr. 0 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern Vom 5. Juli 994 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 8 Absatz, 77 bis

Mehr

651.271. Verordnung über das Nachlassinventar. 1. Steuerinventar. Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

651.271. Verordnung über das Nachlassinventar. 1. Steuerinventar. Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, Verordnung über das Nachlassinventar Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 276 Abs. 2 des Steuergesetzes (StG) vom 15. Dezember 1998 1) und 76

Mehr

Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige

Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung vom 20. März 2008 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des

Mehr

Immobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli

Immobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh, aber oft zu spät! 2 Grundsätzliches (2/2) Verbindlich vereinbarte Regelungen nur soweit, wie die Lösung nachhaltig

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster

Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster Erbrecht Silvio Kuster Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? ZGB = Erbrecht III. Teil EGzZGB EVzZGB Kommentare und Fachzeitschriften wie ZBGR BGE (= Bundesgerichtsentscheide) usw. Erbrecht Vorschriften

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.

Mehr

Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche

5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche Inhalt A. Einführung... 11 I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge... 11 II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge... 11 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen... 11 2. Einkommensteuerliche Überlegungen...

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Die Vorsorge in der Schweiz

Die Vorsorge in der Schweiz Die Vorsorge in der Schweiz 27 1. Säule Für die AHV/IV-Renten lauten die Grundbeträge 2010 Volle einfache Altersrente Minimalbetrag pro Jahr pro Monat Maximalbetrag pro Jahr pro Monat 13 680 1 140 27 360

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Botschaft der Regierung an den Grossen Rat

Botschaft der Regierung an den Grossen Rat Botschaft der Regierung an den Grossen Rat Heft Nr. 15 / 2012 2013 Inhalt Seite 18. Teilrevision des Steuergesetzes... 945 946 Inhaltsverzeichnis Teilrevision des Steuergesetzes I. Ausgangslage... 949

Mehr

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-

Mehr

1 1. Gegenstand des Gesetzes 2 2. Steuerhoheit und Steuererhebung 3 3. Einfache Steuer und Steuerfuss

1 1. Gegenstand des Gesetzes 2 2. Steuerhoheit und Steuererhebung 3 3. Einfache Steuer und Steuerfuss Schwyzer Steuerbuch Lieferung 2015 21.10 Inhaltsverzeichnis Steuergesetz I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Gegenstand des Gesetzes 2 2. Steuerhoheit und Steuererhebung 3 3. Einfache Steuer und Steuerfuss

Mehr

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

(Änderung vom...; Beilagen zur Steuererklärung und Verfolgungsverjährung bei Steuerdelikten)

(Änderung vom...; Beilagen zur Steuererklärung und Verfolgungsverjährung bei Steuerdelikten) 1 Antrag des Regierungsrates vom 29. April 2015 5187 Steuergesetz (Änderung vom............; Beilagen zur Steuererklärung und Verfolgungsverjährung bei Steuerdelikten) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Seniorenbüros im Land Brandenburg

Seniorenbüros im Land Brandenburg Nancy Bauer Seniorenbüros im Land Brandenburg Innovative und zukunftsorientierte Kommunalpolitik unter dem Aspekt des demographischen Wandels Diplomarbeit BACHELOR + MASTER Publishing Bauer, Nancy: Seniorenbüros

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern (tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft; ersetzt Weisung vom 5.

Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern (tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft; ersetzt Weisung vom 5. FINANZDIREKTION WEISUNG NR. 5.01 Behandlung von Erlassgesuchen für die Kantons- und Gemeindesteuern (tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft; ersetzt Weisung vom 5. Dezember 2011) Die Finanzdirektion erlässt

Mehr

I. Staats- und Gemeindesteuern Nachsteuerverfügung und Strafbescheid für die Steuerperioden 2007 bis 2009

I. Staats- und Gemeindesteuern Nachsteuerverfügung und Strafbescheid für die Steuerperioden 2007 bis 2009 Kantonales Steueramt Zürich Verfügung In Sachen x 8000 Zürich (AHVN13: 756.0000.00.0000) Steuerpflichtiger betreffend I. Staats- und Gemeindesteuern Nachsteuerverfügung und Strafbescheid für die Steuerperioden

Mehr

Steuertipps Erben und Vererben. Inhalt

Steuertipps Erben und Vererben. Inhalt Steuertipps Erben und Vererben Inhalt 1. Nachlass planen 2. Liegenschaften: Standort 3. Liegenschaften: Preis oder Wert für Übertragung 4. Liegenschaften: Wechsel Besteuerungskanton 5. Liegenschaften im

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer 1 Erbschaft- und Schenkungsteuer Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden geschieht. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Erbrecht, MAS Treuhand Thomas Mayer, Im Hofacker 29, 4312 Magden Ausgangslage Prinzip der Universalsukzession (Art. 560 ZGB): Sämtliche Rechte und Pflichten (Vermögen,

Mehr

Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 12.1.2015 und 23.2.2015

Änderungsanträge der vorberatenden Kommission vom 12.1.2015 und 23.2.2015 Zweiter Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2016 22.14.07 Vorlage des Regierungsrats vom 9. Dezember Art. 16a Besteuerung nach dem Aufwand b. Bemessung und Berechnung 1 Die Steuer, die an die Stelle

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Grundzüge der Nachlassplanung

Grundzüge der Nachlassplanung Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei des Privatvermögens (vom 13. November 2009) Vorbemerkungen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

"NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE"

NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE "NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE" FAMILY MANAGEMENT BANKHAUS SPÄNGLER WirtschaftsBlatt UNTERNEHMENSNACHFOLGE DIE AUFGABE VIELVERSPRECHEND MEISTERN 03. März 2016 RECHTSANWALT DDR. ALEXANDER

Mehr

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die zeitliche Bemessung bei Änderung der Steuerpflicht natürlicher

Mehr

Interkantonale Vereinbarungen

Interkantonale Vereinbarungen Luzerner Steuerbuch Band 2, Weisungen StG: Steuerausscheidung, 179 Nr. 2 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg_steuerausscheidung_interkantonalevereinbarungen.html

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister

Mehr

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.

Mehr

Merkblatt betreffend Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen

Merkblatt betreffend Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung im Internet publiziert unter: www.steuerverwaltung.bs.ch Merkblatt betreffend Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen vom 15. Dezember 2009 (ersetzt

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

vom 26. November 2004

vom 26. November 2004 705.3 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2005 Nr. 20 ausgegeben am 28. Januar 2005 Gesetz vom 26. November 2004 über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversiche-

Mehr

Verschärfung der Mitwirkungspflichten für natürliche Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland (eidesstattliche Versicherungen u.a.)..

Verschärfung der Mitwirkungspflichten für natürliche Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland (eidesstattliche Versicherungen u.a.).. Inhalt Vorwort................................................ 11 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 Teil I: Nationale und internationale Entwicklungen in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung..........................

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2

Mehr

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft 54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

Erben. Teilen. Streiten?

Erben. Teilen. Streiten? PODIUM MÄRZ 2015 Erben. Teilen. Streiten? Kinga M. Weiss, Rechtsanwältin Hans-Peter Kümin, Rechtsanwalt René Strazzer, Rechtsanwalt Moderation: Hans-Peter Kümin Zürcher Anwaltsverband Geschäftsstelle Birmensdorferstrasse

Mehr

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer 64.8 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 5. Juni 989 ) Der Kanton erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gegenstand I. Steuerpflicht Die Steuerpflicht besteht, wenn a. der Erblasser

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt

Mehr

Arrestbefehl (Direkte Bundessteuer)

Arrestbefehl (Direkte Bundessteuer) Luzerner Steuerbuch Band a, Weisungen StG: Steuerbezug, Anhang 5b Datum der letzten Änderung: 0.0.06 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_a_weisungen_stg_bezug_anhang_arrestbefehldbst.html Arrestbefehl (Direkte

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes

Mehr

Nutzniessung und Wohnrecht

Nutzniessung und Wohnrecht Zivilrecht Gegenstand Bewegliche Sachen Grundstücke Rechte Vermögen Nur Gebäude oder Gebäudeteiile [ZGB Art. 745 Abs. 1] [ZGB Art. 776 Abs. 1] Bestellung Dauer Untergang Verantwortlichkeit (Haftung) Bewegliche

Mehr

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

P S F A DVOKATUR UND NOTARIAT

P S F A DVOKATUR UND NOTARIAT Fürsprecher Roland Padrutt Rechtsanwalt Bachstrasse 2 Postfach CH-5600 Lenzburg Telefon + 41 (0)62 886 97 70 Telefax + 41 (0)62 886 97 71 E-Mail padrutt@roland-padrutt.ch Website www.roland-padrutt.ch

Mehr

Weisung der Finanzdirektion über die nachträgliche ordentliche Veranlagung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Weisung der Finanzdirektion über die nachträgliche ordentliche Veranlagung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zürcher Steuerbuch Nr. 28/851 Quellensteuer Nachträgliche Veranlagung Weisung FD Weisung der Finanzdirektion über die nachträgliche ordentliche Veranlagung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen

Mehr

Steuerverordnung Nr. 12: Berufliche Vorsorge

Steuerverordnung Nr. 12: Berufliche Vorsorge Steuerverordnung Nr. : Berufliche Vorsorge 64.59. Vom 5. Juli 986 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 0, Buchstabe c, 4 Absatz Buchstabe c, 4 Absatz Buchstabe h, 46,

Mehr

Fragebogen für Erblasser

Fragebogen für Erblasser Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand

Mehr