Projekt e-tfs NL / DE ILT Niederlande / NGS Niedersachsen

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1 Projekt e-tfs NL / DE ILT Niederlande / NGS Niedersachsen Elektronische Datenübermittlung bei Grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Projektvorstellung: Rechtlich NGS Hannover 1

2 Beginn des Projekts e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Mai 2012 Vereinbarung zwischen NGS und der niederländischen Inspektion für Umwelt und Transport ILT Im Wesentlichen: - System der Datenübermittlung: ZEDAL- Onlinedienste - Zustimmungsbescheide an die beteiligten Unternehmen erteilt durch ILT und NGS Zielsetzung: Erster Projektabschnitt: Übermittlung der Begleitformulare mit den entsprechenden Daten zur: Anmeldung der Abfalltransporte Notifizierender SITA Niederlande BV Bestätigung des Empfangs der Abfälle in der Anlage EVI Abfallverwertung GmbH Bestätigung der Entsorgung der Abfälle in der Anlage - EVI Abfallverwertung GmbH 2

3 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen In weiteren Projektabschnitten: Vereinbarung zwischen NGS und der niederländischen Inspektion für Umwelt und Transport ILT Zielsetzung: Die beim Transport mitzuführenden Unterlagen (Begleitformular) in elektronischer Form zu erstellen und für Kontrollzwecke bereitzustellen Einreichung einer vorherigen schriftlichen Notifizierung in elektronischer Form 3

4 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Grundsätzliche Voraussetzung zur elektronischen Datenübermittlung gem. VO (EG) Nr. 1013/ VVA: Art. 26 Form der Benachrichtigung Abs. 2 Mit Zustimmung der betroffenen zuständigen Behörden und des Notifizierenden können die in Abs. 1 aufgeführten Unterlagen (Notifizierungsantrag / Begleitformulare) alternativ auf folgende Weise übermittelt werden: a).., b).. c) per mit digitaler Unterschrift. In diesen Fällen gilt anstelle der geforderten Stempelung und Unterzeichnung die digitale Unterschrift, oder d) per ohne digitale Unterschrift mit nachträglicher Übersendung per Post (FAX). 4

5 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Regelungen im Projekt Im Bescheid zur Zustimmung aufgenommene Nebenbestimmungen (Auszug): Zunächst wurden elektronisch zu führende Begleitformulare auf bestimmte Notifizierungsnummern festgelegt. Nach einer Laufzeit von 3 Monaten werden die elektronisch zu führenden Begleitformulare auf alle beantragten Notifizierungen eines Standorts des Abfallerzeugers/Notifizierenden festgelegt. Aufbewahrung in einem elektronischen Register - drei Jahre, ab Beginn der Verbringung (Art. 20 Abs. 1 VVA). Verfahren der elektronischen Datenübermittlung: ZEDAL-Onlinedienste. Nach Beginn der elektronischen Datenübermittlung ist eine papiergeführte Form der Übermittlung nur mit Zustimmung der Notifizierungsbehörden zulässig. Bei Störungen des Kommunikationssystems (Empfang bei einer der zust. Behörden o. anderem Empfänger nicht möglich) können die Formulare aus dem System heraus per Fax zugestellt werden. 10 Tage nach Behebung der Störung sind die per Fax zugestellten Formulare erneut elektronisch zu übermitteln. Jeder an der Verbringung Beteiligte hat seine beabsichtigte Teilnahme anzumelden. Die Teilnehmer erhalten Registriernummern: elektronischer Empfangszugang bei der Datenübermittlung. Die zur Notifizierung erforderliche Notifizierungsnummer darf ausschließlich aus einem vom Versandstaat zugelassenen Nummernkontingent stammen. 5

6 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Grundsätzliche Voraussetzung zur elektronischen Datenübermittlung gem. VO (EG) Nr. 1013/2006 -VVA: Art. 26 Form der Benachrichtigung Abs. 3 Die gemäß Art. 16 Buchst. c) bei jedem Transport mitzuführenden Unterlagen (Begleitformulare) können in elektronischer Form mit digitalen Unterschriften erstellt werden,..: Regelungen im Projekt Im Bescheid zur Zustimmung aufgenommene Nebenbestimmungen: - Mitführen einer Kopie der erteilten Zustimmung. - Mitführen eines über ZEDAL-Onlinedienste erzeugten Quittungsbelegs, der vom Transporteur handschriftlich zu unterzeichnen ist und dem Empfänger bei Übergabe der Abfälle auszuhändigen ist. - Eine Kopie der in Papier zur Notifizierung geführten Zustimmungsbescheide der Notifizierungsbehörden. - Eine Kopie des Notifizierungsformulars. 6

7 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Grundsätzliche Voraussetzung zur elektronischen Datenübermittlung gem. VO (EG) Nr. 1013/2006: Art. 26 Form der Benachrichtigung Abs. 4 Die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen und Informationen (Notifizierungsantrag / Begleitformulare) können mit Zustimmung der betroffenen zuständigen Behörden und des Notifizierenden per elektronischem Datenaustausch mit elektronischer Signatur oder elektronischer Authentifizierung gem. RL 1999/93/EG oder mit einem vergleichbaren elektronischen Authentifizierungssystem, das das gleiche Sicherheitsniveau bietet, eingereicht werden und ausgetauscht werden..: Regelung im Projekt Im Bescheid zur Zustimmung aufgenommene Nebenbestimmung: Bei der elektronischen Übermittlung von Notifizierungsdaten haben die beteiligten Unternehmen die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden (entspricht den verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen in NL und DE). 7

8 Übermittlung der ersten elektronische Daten (Begleitformulare) ab dem über ZEDAL-Online Anmeldung ZEDAL e-tfs Portal 8

9 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Transporte: Anmeldung / Empfangs- und Entsorgungsbestätigung 9

10 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Überprüfung der Signatur : Bestätigung der Gültigkeit der Signatur 10

11 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Versandhistorie: 2 Zustellungen 1. Anmeldung des Transports Nr Storno-Meldung des Transports Nr

12 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Versandhistorie: 3 Zustellungen 1. Transportanmeldung nicht signiert 2. Anmeldung des Transports Nr Storno-Meldung des Transports Nr

13 Datentransfer aus ZEDAL e-tfs in die NGS-Datenbank NOTIFIZIERUNG (MS Access) ab ZEDAL-Portal e-tfs NGS 1 2 Datentransfer zyklischer Transfer der Daten (Typ CSV Datei) über prozedal Software Abfallmanagement Bereitstellung, Aufbereitung der prozedal-daten über eine spezielle NGS-Datenbankapplikation (MS Access) 3 NOTIFIZIERUNG NGS-Datenbank (MS Access) 13

14 3 Übernahme der bereitgestellten Daten (NGS-Datenbankapplikation) in die NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG 14

15 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Transportmengenkontrolle 15

16 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Daten zur Notifizierung 16

17 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Begleitformulardaten über verbrachte Mengen 17

18 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Transporte, Anmeldung Empfangs- und Entsorgungsbestätigung 18

19 Kommunikation über die ZKS-Abfall 19

20 Fortgang des Projekts Erster Projektabschnitt: Auf Antrag der Unternehmen SITA / EVI erfolgt die Freigabe der elektronischen Übermittlung von Begleitformularen in den Regelbetrieb. Zweiter Projektabschnitt: Die beim Transport mitzuführenden Unterlagen (Begleitformular) in elektronischer Form erstellen und für Kontrollzwecke bereitstellen. Dritter Projektabschnitt: Einreichung einer vorherigen schriftlichen Notifizierung in elektronischer Form. 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21

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