Projekt e-tfs NL / DE ILT Niederlande / NGS Niedersachsen
|
|
- Willi Bach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Projekt e-tfs NL / DE ILT Niederlande / NGS Niedersachsen Elektronische Datenübermittlung bei Grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Projektvorstellung: Rechtlich NGS Hannover 1
2 Beginn des Projekts e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Mai 2012 Vereinbarung zwischen NGS und der niederländischen Inspektion für Umwelt und Transport ILT Im Wesentlichen: - System der Datenübermittlung: ZEDAL- Onlinedienste - Zustimmungsbescheide an die beteiligten Unternehmen erteilt durch ILT und NGS Zielsetzung: Erster Projektabschnitt: Übermittlung der Begleitformulare mit den entsprechenden Daten zur: Anmeldung der Abfalltransporte Notifizierender SITA Niederlande BV Bestätigung des Empfangs der Abfälle in der Anlage EVI Abfallverwertung GmbH Bestätigung der Entsorgung der Abfälle in der Anlage - EVI Abfallverwertung GmbH 2
3 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen In weiteren Projektabschnitten: Vereinbarung zwischen NGS und der niederländischen Inspektion für Umwelt und Transport ILT Zielsetzung: Die beim Transport mitzuführenden Unterlagen (Begleitformular) in elektronischer Form zu erstellen und für Kontrollzwecke bereitzustellen Einreichung einer vorherigen schriftlichen Notifizierung in elektronischer Form 3
4 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Grundsätzliche Voraussetzung zur elektronischen Datenübermittlung gem. VO (EG) Nr. 1013/ VVA: Art. 26 Form der Benachrichtigung Abs. 2 Mit Zustimmung der betroffenen zuständigen Behörden und des Notifizierenden können die in Abs. 1 aufgeführten Unterlagen (Notifizierungsantrag / Begleitformulare) alternativ auf folgende Weise übermittelt werden: a).., b).. c) per mit digitaler Unterschrift. In diesen Fällen gilt anstelle der geforderten Stempelung und Unterzeichnung die digitale Unterschrift, oder d) per ohne digitale Unterschrift mit nachträglicher Übersendung per Post (FAX). 4
5 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Regelungen im Projekt Im Bescheid zur Zustimmung aufgenommene Nebenbestimmungen (Auszug): Zunächst wurden elektronisch zu führende Begleitformulare auf bestimmte Notifizierungsnummern festgelegt. Nach einer Laufzeit von 3 Monaten werden die elektronisch zu führenden Begleitformulare auf alle beantragten Notifizierungen eines Standorts des Abfallerzeugers/Notifizierenden festgelegt. Aufbewahrung in einem elektronischen Register - drei Jahre, ab Beginn der Verbringung (Art. 20 Abs. 1 VVA). Verfahren der elektronischen Datenübermittlung: ZEDAL-Onlinedienste. Nach Beginn der elektronischen Datenübermittlung ist eine papiergeführte Form der Übermittlung nur mit Zustimmung der Notifizierungsbehörden zulässig. Bei Störungen des Kommunikationssystems (Empfang bei einer der zust. Behörden o. anderem Empfänger nicht möglich) können die Formulare aus dem System heraus per Fax zugestellt werden. 10 Tage nach Behebung der Störung sind die per Fax zugestellten Formulare erneut elektronisch zu übermitteln. Jeder an der Verbringung Beteiligte hat seine beabsichtigte Teilnahme anzumelden. Die Teilnehmer erhalten Registriernummern: elektronischer Empfangszugang bei der Datenübermittlung. Die zur Notifizierung erforderliche Notifizierungsnummer darf ausschließlich aus einem vom Versandstaat zugelassenen Nummernkontingent stammen. 5
6 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Grundsätzliche Voraussetzung zur elektronischen Datenübermittlung gem. VO (EG) Nr. 1013/2006 -VVA: Art. 26 Form der Benachrichtigung Abs. 3 Die gemäß Art. 16 Buchst. c) bei jedem Transport mitzuführenden Unterlagen (Begleitformulare) können in elektronischer Form mit digitalen Unterschriften erstellt werden,..: Regelungen im Projekt Im Bescheid zur Zustimmung aufgenommene Nebenbestimmungen: - Mitführen einer Kopie der erteilten Zustimmung. - Mitführen eines über ZEDAL-Onlinedienste erzeugten Quittungsbelegs, der vom Transporteur handschriftlich zu unterzeichnen ist und dem Empfänger bei Übergabe der Abfälle auszuhändigen ist. - Eine Kopie der in Papier zur Notifizierung geführten Zustimmungsbescheide der Notifizierungsbehörden. - Eine Kopie des Notifizierungsformulars. 6
7 Projekt e-tfs elektronische Datenübermittlung bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen Grundsätzliche Voraussetzung zur elektronischen Datenübermittlung gem. VO (EG) Nr. 1013/2006: Art. 26 Form der Benachrichtigung Abs. 4 Die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen und Informationen (Notifizierungsantrag / Begleitformulare) können mit Zustimmung der betroffenen zuständigen Behörden und des Notifizierenden per elektronischem Datenaustausch mit elektronischer Signatur oder elektronischer Authentifizierung gem. RL 1999/93/EG oder mit einem vergleichbaren elektronischen Authentifizierungssystem, das das gleiche Sicherheitsniveau bietet, eingereicht werden und ausgetauscht werden..: Regelung im Projekt Im Bescheid zur Zustimmung aufgenommene Nebenbestimmung: Bei der elektronischen Übermittlung von Notifizierungsdaten haben die beteiligten Unternehmen die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden (entspricht den verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen in NL und DE). 7
8 Übermittlung der ersten elektronische Daten (Begleitformulare) ab dem über ZEDAL-Online Anmeldung ZEDAL e-tfs Portal 8
9 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Transporte: Anmeldung / Empfangs- und Entsorgungsbestätigung 9
10 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Überprüfung der Signatur : Bestätigung der Gültigkeit der Signatur 10
11 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Versandhistorie: 2 Zustellungen 1. Anmeldung des Transports Nr Storno-Meldung des Transports Nr
12 Elektronische Daten (Begleitformulare) über ZEDAL-Online Versandhistorie: 3 Zustellungen 1. Transportanmeldung nicht signiert 2. Anmeldung des Transports Nr Storno-Meldung des Transports Nr
13 Datentransfer aus ZEDAL e-tfs in die NGS-Datenbank NOTIFIZIERUNG (MS Access) ab ZEDAL-Portal e-tfs NGS 1 2 Datentransfer zyklischer Transfer der Daten (Typ CSV Datei) über prozedal Software Abfallmanagement Bereitstellung, Aufbereitung der prozedal-daten über eine spezielle NGS-Datenbankapplikation (MS Access) 3 NOTIFIZIERUNG NGS-Datenbank (MS Access) 13
14 3 Übernahme der bereitgestellten Daten (NGS-Datenbankapplikation) in die NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG 14
15 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Transportmengenkontrolle 15
16 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Daten zur Notifizierung 16
17 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Begleitformulardaten über verbrachte Mengen 17
18 3 NGS Datenbank NOTIFIZIERUNG: Transporte, Anmeldung Empfangs- und Entsorgungsbestätigung 18
19 Kommunikation über die ZKS-Abfall 19
20 Fortgang des Projekts Erster Projektabschnitt: Auf Antrag der Unternehmen SITA / EVI erfolgt die Freigabe der elektronischen Übermittlung von Begleitformularen in den Regelbetrieb. Zweiter Projektabschnitt: Die beim Transport mitzuführenden Unterlagen (Begleitformular) in elektronischer Form erstellen und für Kontrollzwecke bereitstellen. Dritter Projektabschnitt: Einreichung einer vorherigen schriftlichen Notifizierung in elektronischer Form. 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
[Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der
MehrNotifizierungsverfahren nach EG-Verordnung 1013/2006 Verbringung von Abfällen in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft
Notifizierungsverfahren nach EG-Verordnung 1013/2006 Verbringung von Abfällen in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft Wer muss den Notifizierungsantrag einreichen? Ersterzeuger der Abfälle
MehrGrenzüberschreitende Abfallverbringung in Brandenburg aus Sicht der SBB mbh
Grenzüberschreitende Abfallverbringung in Brandenburg aus Sicht der SBB mbh SBB mbh Sabine Fankhänel Großbeerenstraße 231 14480 Potsdam www.sbb-mbh.de Notifizierung@sbb-mbh.de SBB mbh Organisation der
MehrVerordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom über die Verbringung von Abfällen (VVA)
Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) Allgemeine Informationspflichten (Art. 18 VVA) Informationspflichten, Geltungsbereich
MehrAllgemeiner Überblick
Einführung der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung (VVA) Allgemeiner Überblick Einführung Bayerisches Staatsministerium für Inkrafttreten 12.07.2006 Anwendung ab 12.07.2007 Erheblich größerer Präzisierungsgrad
MehrVerordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) vom 23. September 2011 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches 1 und die
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 135 2015 Verkündet am 26. März 2015 Nr. 41 Bremisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BremAGBMG) Vom 24. März 2015 Der Senat verkündet das nachstehende,
MehrElektronische Kommunikation mit VPSMail Renée Hinz (Fachgebiet E 2.5)
Elektronische Kommunikation mit VPSMail Renée Hinz (Fachgebiet E 2.5) Informationsveranstaltung Strompreiskompensation 11.12.2013, Berlin Elektronische Kommunikation mit VPSMail Gliederung Elektronische
MehrSiegelordnung der Hochschule Rhein-Waal
Siegelordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 17.10.2011 (Amtliche Bekanntmachung 20/2011) Inhaltsübersicht 1 Dienstsiegel der Hochschule 2 Ermächtigung, Verwaltung und Anwendung des Dienstsiegels 3 Beglaubigungen
Mehr4. Soziales und Gesundheit
4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.
MehrWas bedeutet eanv? Ist es möglich mehrere Dokumente gleichzeitig zu signieren?
Was bedeutet eanv? eanv steht für das elektronische Abfall Nachweisverfahren für Entsorger, Erzeuger, Beförderer und Behörden die mit der Bearbeitung von gefährlichen Abfällen im Unternehmen zu tun haben.
MehrVerordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) 943.033 vom 23. September 2011 (Stand am 1. November 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55a Absatz 4 des Schlusstitels
MehrAnhang 1. zur. Technischen Anlage. für die maschinelle Abrechnung (elektronische Datenübermittlung) Kapitel 4 - Datenübermittlung
zur Technischen Anlage für die maschinelle Abrechnung (elektronische Datenübermittlung) Kapitel 4 - Datenübermittlung zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 302 Abs. 2 SGB V über
Mehrelektronische Nachweisführung
elektronische Nachweisführung Die Nachweisverordnung wurde mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 neu erlassen. Die wesentlichen Änderungen sind seit
MehrElektronische Kommunikation über die ZKS-Abfall Dr. Jörg Wötzel, IKA / GOES mbh
Elektronische Kommunikation über die ZKS-Abfall Dr. Jörg Wötzel, IKA / GOES mbh GADSYS, ASYS, GESA, ZKS, IKA, GOES... Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme - GADSYS Abfall Überwachungssystem
MehrALLGEMEINE TEXTVORSCHLÄGE. Textvorschlag für einen Bescheid, gegen den eine Berufung zulässig ist:
ANHANG ALLGEMEINE TEXTVORSCHLÄGE Textvorschlag für einen Bescheid, gegen den eine Berufung zulässig ist: Übergangsrecht: 3 Abs. 1 und 2 VwGbk-ÜG diesem Zeitpunkt noch keine Berufung erhoben haben, so können
MehrDie elektronische Anmeldung von Schutzrechten beim K. Kauffmann A. Rottmann 1 1. Papieranmeldung und elektronische Anmeldung im Vergleich 2. Ablauf der elektronischen Anmeldung 3. Signaturkarte 4. Systemanforderungen
MehrMerkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG
Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG Stand: 26. August 2013 Inhalt Einleitende Bemerkungen... 3 I. Voraussetzungen für den Vertrieb in Österreich... 3 I.1. Angaben gemäß Anlage
MehrReferat 433 17.10.2014 433-01302/0056 3587/4484/3632. Russland-Embargo: 2. EU-Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Obst- und Gemüseerzeugern
Referat 433 17.10.2014 433-01302/0056 3587/4484/3632 Russland-Embargo: 2. EU-Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Obst- und Gemüseerzeugern Merkblatt für Erzeugerorganisationen und Erzeuger in Deutschland
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d W o h n e n Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrMerkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe
Der Kreisausschuss Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie Interesse an der elektronischen Angebotsabgabe haben. Mit diesem Angebot möchte der
Mehrwww.siller.de Signierte erechnung Jörn Bülow Vorstand Siller AG buelow@siller.de 12.06.2006 e-services it-solutions e-commerce
Signierte erechnung Jörn Bülow Vorstand Siller AG buelow@siller.de 12.06.2006 Agenda Siller AG elektronische Rechnung Praxis signierte erechnung erstellen Lösungsangebot Berücksichtigung von EDI Archivierung
MehrZehn Fragen zur erechnung aus steuerlicher Sicht
Zehn Fragen zur erechnung aus steuerlicher Sicht Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn 10 Fragen zur erechnung aus
MehrHelge Masannek Rechtsanwalt, Group Director Tax & Legal, SCHNEIDER GROUP Sankt Petersburg, 04.06.2015
Personaldaten - Datenübermittlung ins Ausland und Lokalisierungsanforderungen: Bestehende Beschränkungen und Neuregelungen Helge Masannek Rechtsanwalt, Group Director Tax & Legal, SCHNEIDER GROUP Sankt
MehrNeue Maschinenrichtlinie2006/42/EG. Erweiterte Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
DIPL.-ING. HANS-J. OSTERMANN Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel www.maschinenrichtlinie.de Tel.: 02208/911001 Mobil: 0179/2972679 email: ostermann@maschinenrichtlinie.de Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG
MehrInformationsblatt zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Darmstadt Gießen Kassel Informationsblatt zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung und zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin Apotheker Nachfolgend werden Sie über
MehrNeue Vertrauensdienste unter eidas Was bringen Siegel, Web-Serverzertifikate, Validierungs-, Bewahrungsdienste?
Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, Neue Vertrauensdienste unter eidas Was bringen Siegel, Web-Serverzertifikate, Validierungs-, Bewahrungsdienste? Clemens Wanko, TÜV Informationstechnik 1
MehrDer IHK-Service Digitale Signatur. Bielefeld, 2. Dezember 2009 Ulrich Tepper
Der IHK-Service Digitale Signatur Bielefeld, 2. Dezember 2009 Ulrich Tepper Leistungsmerkmale der elektronischen Signatur Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine handschriftliche Unterschrift
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über
MehrDatenschutz- und verwandte Aspekte
Mag. Dr. Michael Sonntag, Dr. Maria Wimmer Johannes Kepler Universität Linz Datenschutz- und verwandte Aspekte von e-government Mit besonderem Bezug auf das egov-projekt Informatik 2002, Dortmund, 30.9.-3.10.2002
MehrKonzept zum Datentransfer und zur Datenspeicherung
Konzept zum Datentransfer und zur Datenspeicherung Ausgangslage Durch eine sehr heterogene IT- Landschaft bei den beteiligten Partnern ist es notwendig, einerseits möglichst generische und schnell anpassbare
MehrMeldepflichten für Beherbergungsgäste und Vermieter
Meldepflichten für Beherbergungsgäste und Vermieter Wenn ein Gast eine Unterkunft bezieht stellt sich die Frage, ob er sich auf Grund des Aufenthaltes zu registrieren hat. Grundsätzlich sind zwei relevante
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren
Elektronisches Abfallnachweisverfahren - Grundlage, Hintergrund und technische Umsetzung - Titel VIII / 1 /2009 Die Pflichten zur Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle sind in den 41
MehrFedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.
FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com
MehrPrüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit
Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich, Grundsätze (1) Die Prüfungsordnung gilt für alle Personen, die an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen. (2) Die Prüfungsordnung wird dem Teilnehmer
MehrZulassung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung bis zum
Zulassung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung bis zum 01.04.2010 Die neue Nachweisverordnung: Die Zukunft ist elektronisch Informationsveranstaltung der NGS am 01.02.2007 Günter Nerlich
MehrNEU. 5 % Zuschuss für neue Fenster in der Sanierung.
NEU 5 % Zuschuss für neue Fenster in der Sanierung. Nach dem der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 01.01.2009 auf 1200 erhöht wurde, gibt es ab sofort auch einen Zuschuss in Höhe von 5 % für den
Mehrzwischen und Präambel
(Stand: 1.12.1994) Vereinbarung gemäß 301 Abs. 3 SGB V über das Verfahren zur Abrechnung und Übermittlung der Daten nach 301 Abs. 1 SGB V (Datenübermittlungs-Vereinbarung) zwischen dem AOK-Bundesverband,
Mehr1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH
1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren mit der DOGA Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH Ist-Zustand 1. April 2010: elektronische Nachweisund Registerführung
MehrSicheres Verfahren für elektronische Ursprungszeugnisse der deutschen IHKs
Sicheres Verfahren für elektronische Ursprungszeugnisse der deutschen IHKs In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt. Die IHKs praktizieren dabei
MehrDatenschutz bei der Registrierung von Ausländervereinen
14. Wahlperiode 10. 12. 2007 Antrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums Datenschutz bei der Registrierung von Ausländervereinen Antrag Der Landtag wolle beschließen,
MehrAntrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Dienststelle Tag der Antragstellung Team Eingangsstempel Nummer der Bedarfsgemeinschaft
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 3. Aktualisierung 2014 (1. Juli 2014) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
MehrORDENTLICHE BEITRÄGE AN VEREINE UND ORGANISATIONEN - ANTRAG
Füllen Sie dieses Formular am Computer aus, drucken Sie es aus, unterzeichnen Sie es und geben Sie es im zuständigen Amt ab. Die Pflichtfelder sind mit einem * und in rot gekennzeichnet Es werden ausschließlich
MehrGrenzüberschreitende Abfallverbringung. Verfahren der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Grenzüberschreitende Abfallverbringung Verfahren der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung Gliederung des Vortrages Unter welchen Voraussetzungen sind
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Brüssel, 8. November 2018 (REV1 - ersetzt die am 8. Februar 2018 veröffentlichte Mitteilung) MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-ABFALLRECHT
MehrFragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO
BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen
MehrRichtlinien betreffend die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung und den Austausch von Dokumenten auf telematischem Weg
ANLAGE A) Richtlinien betreffend die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung und den Austausch von Dokumenten auf telematischem Weg 1. Einführung Um die Kontakte zwischen Bürgerinnern und Bürgern,
MehrE-Government im Eisenbahn-Bundesamt mit DOWEBA
E-Government im Eisenbahn-Bundesamt mit DOWEBA 15. egovernment-wettbewerb.de 1 AGENDA Kurzvorstellung Eisenbahn-Bundesamt (EBA) E-Government Strategie im EBA Elektronische Verwaltungsarbeit mit DOWEBA
Mehr1 Vorausgenehmigung. I. Mietverträge
Ausführungsverordnung zu Art. 7 a der Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden der Erzdiözese Köln (AusfVO - GA Vorausgenehmigung Nutzungs- und
MehrBitte beachten Sie vor Beginn Ihrer Online-Bewerbung die FAQ- Informationen des Schulbereiches, für den Sie sich bewerben!
Bewerbung Online Schritt für Schritt zur erfolgreichen Bewerbung Bitte beachten Sie vor Beginn Ihrer Online-Bewerbung die FAQ- Informationen des Schulbereiches, für den Sie sich bewerben! Link zu Bewerbung
MehrAntrag auf Anstellung eines Arztes
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
MehrDie digitale Signatur von E-Mails.
Die digitale Signatur von E-Mails. Gemeinsam wachsen. Inhaltsverzeichnis. Prüfung der digitalen Signatur 4 Mail Programme mit einer automatischen Signaturprüfung 4 (Outlook etc.) Überprüfen der Signatur
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes)
Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Alfons Tewes, Leiter Stabsstelle IT/Organisation der
MehrRichtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines
Nr.: RL 2.2 / 51-2007 vom: 29. März 2007 Richtlinie Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C Erwerb des Feuerwehrführerscheines Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X
MehrDer neue 17c KHG in der Umsetzung DKG Informationsveranstaltung Berlin 29.08.2014
Der neue 17c KHG in der Umsetzung DKG Informationsveranstaltung Berlin 29.08.2014 Dr. med. Peter Dinse Facharzt für Chirurgie Medizinische Grundsatzangelegenheiten MDK Westfalen-Lippe Ärztlicher Direktor:
MehrInteressensbekundung zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung. elektrischer Energie in die Netzreserve gemäß Reservekraftwerksverordnung
Interessensbekundung zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie in die Netzreserve gemäß Reservekraftwerksverordnung (ResKV) Interessensbekundungsverfahren aufgrund der
Mehr12 PRAXISTIPPS FÜR VORSTANDSWAHLEN IN VEREINEN
Als Geschäftsführungsorgan ist der Vorstand eines der wichtigsten Organe jedes Vereins. Nur er kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Daher ist auch die Wahl des Vereinsvorstands von
MehrFrankfurt, 29. August 2013
Informationsveranstaltung Zulassungsverfahren privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen Claudia Topp Referat 224 Frankfurt, 29. August 2013 www.bafa.de Einführung - Gliederung Hintergrund
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über
MehrInstallationsattest / Anlagenbeschreibung. Übergabedokumente / Wartung + Inspektion
Installationsattest / Anlagenbeschreibung Übergabedokumente / Wartung + Inspektion Diese Erweiterung beinhaltet die Erstellung des Installationsattestes nach VdS 2309 und der Anlagenbeschreibung nach DIN
MehrKurzleitfaden. Zentrale Veröffentlichungsplattform ava-online. für Berlin und Brandenburg
Kurzleitfaden Zentrale Veröffentlichungsplattform ava-online für Berlin und Brandenburg 1. Einleitung...2 1.1. Zentrale Veröffentlichungsplattform...2 1.2. Bekanntmachungsformular und Publikationsbüro...2
MehrLogistics. Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen. DB SCHENKERspeed
Logistics Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen DB SCHENKERspeed Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich 3 2. Zusatzleistungen, die in Verbindung mit dem Produkt angeboten
MehrESt: Elektronische Datenübermittlung (ELSTER)
ESt: Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) 1. Das ELSTER-Verfahren 2. ELSTER-Verfahren mit Authentifizierung durch Abgabe der komprimierten Erklärung 3. ELSTER-Verfahren mit elektronischer Authentifizierung
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden 6. September 2018 Dr. Geelke Otten Themen 1 Zeitplan des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) 2 Welche
MehrBauantrag Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Genehmigungsverfahren
An die Bauaufsichtsbehörde Stadtverwaltung Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid PLZ, Ort 42853 Remscheid Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen (bitte immer angeben!) Anlage I/2
MehrAktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der
Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der Authentifizierung im Justizbereich Dr. Wilfried Bernhardt Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter für IT im Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter
MehrBEZIRKSSCHÜTZENVERBAND
BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND Seite 1 von 5 Stade e.v. Präsidium Erwin Schütz, Referent Waffensachkunde, Dorfstraße 21, 21726 Kranenburg, Tel.: 04140 / 8111 email: erwin.schuetz@freenet.de Die Aufsichtspflicht
MehrAUSTAUSCH GROSSER DATEIEN MIT GIGAMOVE BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR DEN CAMPUS
AUSTAUSCH GROSSER DATEIEN MIT GIGAMOVE BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR DEN CAMPUS IT.SERVICES Stand: 20. Mai 2016 INHALT 1. Was ist Gigamove? 3 1.1 Wer kann Gigamove nutzen? 3 1.2 Wie läuft der Datenaustausch
MehrAgenda Unternehmens-Portal VORTEILE FÜR MANDANTEN IM ÜBERBLICK. Sicherer Datenaustausch Schnelle Kommunikation Hohe Transparenz
Agenda Unternehmens-Portal VORTEILE FÜR MANDANTEN IM ÜBERBLICK Sicherer Datenaustausch Schnelle Kommunikation Hohe Transparenz Mit dem Unternehmens-Portal bieten wir Ihnen eine cloudbasierte Plattform,
MehrPSG II Workshop Organisation & IT
PSG II Workshop Organisation & IT 1 Inhaltsverzeichnis 2 Einführung Dezernat V.3 - Koordinierungsstelle in Bochum Verantwortlich für die organisatorischen Veränderungen Ansprechpartner für generelle Fragen
MehrInhalt. ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller
Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur im Zuge eines Jahreswechsels und im Hinblick auf den Abschluss des Einführungsjahres. Inhalt 1 Auslieferungstermin der geänderten ELStAM...
MehrTerminplan zur jav-wahl nach BetrVG im vereinfachten Wahlverfahren
Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im vereinfachten Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit einem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß
MehrFörderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014
Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014 An das Regierungspräsidium Antragsteller-Name: Aktenzeichen: 24-8252.99 (Streuobst) Eingangsdatum: BNRZD: vom Sachbearbeiter
MehrQualifizierte und Wiederholungsidentifikation
Operative Unit Chief Information Office Austria Qualifizierte und Das vorliegende Konzeptpapier beschreibt die verschiedenen Identifikationsarten mittels elektronischer Signaturen im Bürgerkartenkontext.
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 2 06333 Hettstedt und xxx xxx xxx - nachfolgend die Vertragspartner genannt Seite 1 von 7 1 Zielsetzung
MehrFachfirmen für Brandmeldeanlagen
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Fachfirmen für Brandmeldeanlagen
MehrBescheid. I. Spruch. II. Begründung
KOA 1.960/13-087 Bescheid I. Spruch 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Mediendiensteanbieter gemäß 2 Abs. 1 Z 6 KommAustria-Gesetz (KOG),
MehrTagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres Förderungsrichtlinien gültig vom 1. September 2009 bis Juni 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Land NÖ fördert
MehrLandratsamt Regen Umweltamt. Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach 53 und 54 KrWG
Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach 53 und 54 KrWG 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Der Antrag auf Erlaubnis ist einzureichen bei der für den Sammler,
MehrELEKTRONISCHER PERSONALAUSWEIS. Elektronische Zertifikate zur Online- Authentifizierung und zum Signieren von Dokumenten ohne Sicherheitsrisiken
ELEKTRONISCHER PERSONALAUSWEIS Elektronische Zertifikate zur Online- Authentifizierung und zum Signieren von Dokumenten ohne Sicherheitsrisiken Der neue luxemburgische Personalausweis ist mit einem Chip
MehrSchriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung
eidas-verordnung und E-Justice / E-Government Symposium des Deutschen EDV-Gerichtstags e.v. Berlin, 30. Juni 2015 Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung Matthias Frohn Inhalt 01 Anwendungsbereich
MehrLeitfaden EGN eanv-web-portal.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zur reibungslosen Entsorgung von gefährlichen Abfällen über Ihren Einzelentsorgungsnachweis sind nachfolgend die einzelnen Schritte zur Signatur elektronischer
Mehr2.2.1 Statt des DVV-Spielerpasses (weiß) ist eine Spielerlizenz nach Maßgabe des Lizenzstatuts zu erteilen.
Anlage 6 zur BSO / Anlage zur LSO SPIELERPASS-ORDNUNG 1. Alle Spieler, die an Pflichtspielen im Sinne der BSO teilnehmen, müssen sich vor Spielbeginn durch einen gültigen Spielerpass (vgl. 7.2.1 BSO) ausweisen.
MehrLohnsteuerbescheinigung
Mandanten-Info Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2016 Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2016 Änderungen bei der Übermittlung Mandanten-Info Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2016
Mehreidas VO Eine Übersicht
eidas VO Eine Übersicht EGIZ Inside-Out 2016 Wien, 06.06.2016 Das E-Government Innovationszentrum ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundeskanzleramtes und der TU Graz Der neue EU-Rechtsrahmen: die eidas-vo
Mehr2 Veranlagungsverfahren für die periodischen Steuern der natürlichen Personen *
66.5. Verordnung über das Veranlagungsverfahren * (VVV) vom 0.0.00 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Buchstabe d des Steuergesetzes vom. Mai 000 (StG) ), auf Antrag
MehrANTRAG FÜR ÜEA-Provider
ANTRAG FÜR ÜEA-Provider ANTRAG Unternehmen (Stempel) zur Aufnahme als Provider für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen und sonstige Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Provider)
MehrHinterlegungsvereinbarung
Hinterlegungsvereinbarung Zwischen Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart im folgenden Kunde genannt und im folgenden Hinterleger genannt 1 Hinterlegungsgegenstand 1. Der Hinterleger
MehrVereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung
Anlage zum DKG-Rundschreiben Nr. 430/2010 vom 20.12.2010 Vereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung nach 43 b Absatz 3 Satz 9 SGB V Gelöscht: 8 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin
MehrVerordnung des EJPD über die elektronische öffentliche Beurkundung
Verordnung des EJPD über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV-EJPD) vom 25. Juni 2013 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), gestützt auf die Artikel 3 Absatz 3 und 14a der
MehrVersandkosten und Serviceleistungen (Stand: 12. Oktober 2015)
Bestellung bis 14.00 Uhr Versand am gleichen Tag (Sie erhalten Ihr Paket i. d. R. binnen 48 Stunden) Empfänger innerhalb Deutschland (DE) Nachnahme 1 Express Samstags- Zustellung Zustellung 2 binnen 24
MehrOnline-Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsdokumente Eine Dienstleistung der Schweizer Industrie- und Handelskammern
Online-Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsdokumente Eine Dienstleistung der Schweizer Industrie- und Handelskammern 1 Was kann e-origin? Mit e-origin können Gesuche für die Bestätigung
MehrWahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017
W a h l v o r s c h l a g Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter der Stadt Trier bzw. beim Bürgeramt, Am Augustinerhof/Rathaus (Großraumbüro
MehrSystemlösung zur elektronischen Nachweisführung in der Abfallwirtschaft. White Paper. Innovativ - Praxiserprobt - Leistungsstark
Systemlösung zur elektronischen Nachweisführung in der Abfallwirtschaft White Paper Innovativ - Praxiserprobt - Leistungsstark Copyright 1999-2003 : Abfallmanagement Datenverarbeitungs Aktiengesellschaft
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/2404 30.07.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle
MehrMag. Gernot Lorenz Abteilung VI/1 (Betriebliches Abfallrecht, Abfallverbringung und kontrolle) Telefon
Mag. Gernot Lorenz Abteilung VI/1 (Betriebliches Abfallrecht, Abfallverbringung und kontrolle) Telefon 01-51522-3508 gernot.lorenz@lebensministerium.at Seite 1 11.04.2011 Auswirkungen und Bedeutung für
Mehr