Regionalstelle. (ViehVerkV) Meldefristen in der Viehverkehrsverordnung. (ViehVerkV) Viehverkehrsverordnung

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1 Viehverkehrsverordnung Regionalstelle Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Meldewege Meldungen, die per Karte gemacht werden (siehe Tabelle 84) sind erwartungsgemäß weiterhin rückläufig. Tabelle 83 gibt einen Überblick über die Verteilung der Meldewege in Die Werte im Bereich HIT-Fon beziehen sich ausschließlich auf den Januar 2015, da die Dienstleistung HIT- FON zum eingestellt wurde. Meldefristen Trotz des stetigen Rückgangs bei Kartenmeldungen (siehe Tabelle 84) und dem damit verbundenen Anstiegs der Internetmeldungen (siehe Tabelle 83) kommt es immer noch zu Meldefristüberschreitungen, die bei CC-Kontrollen zu Sanktionen führen. Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) müssen je nach Tierart bestimmte Meldefristen bei der Abgabe von Meldungen an die HIT-Datenbank, sowie bei der Kennzeichnung, eingehalten werden. Tabelle 82 fasst die geltenden Meldefristen nochmals zusammen. Meldefristen in der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Tierart Meldungen: 7 Tage Tabelle 82 Rind Geburt Bewegungsmeldung ( Zugang, Abgang, Verendung, Hausschlachtung, Tötung, Export) Schlachtmeldung Einfuhr aus EU- Mitglieds- oder Drittländern Kennzeichnung: bis zum 7. Tag nach der Geburt Zugangsmeldung (Übernahme): 7 Tage Schwein Bestandsmeldung zum 01. Januar: bis 15. Januar des Jahres (Stichtagsmeldung) Kennzeichnung: spätestens mit dem Absetzen Zugangsmeldung (Übernahme): 7 Tage Schaf/ Ziege Bestandsmeldung zum 01. Januar: bis 15. Januar des Jahres (Stichtagsmeldung) Kennzeichnung: innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt, jedoch spätestens beim Verbringen aus dem Geburtsbetrieb 96

2 Viehverkehrsverordnung Bereits im Mai 2015 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW 22, ) auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Meldefristen hingewiesen. Die Nicht-Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefristen führt bei Cross-Compliance-Kontrollen immer wieder zu Beanstandungen, was oftmals zu Kürzungen von Prämiengeldern, im schlimmsten Fall sogar zur kompletten Streichung von Direktzahlungen an den betroffenen Betrieb, führt. Neben den Kriterien wie Kennzeichnung oder Vollständigkeit des Bestandsregisters, um zwei Beispiele zu nennen, wird zunehmend die Einhaltung von Meldefristen in der HIT-Datenbank überprüft. Dazu werden alle Meldungen innerhalb eines Kalenderjahres kontrolliert. Wurden einzelne Meldungen verspätet, also mehr als 7 Tage nach dem Ereignis bzw. bei Stichtagsmeldungen bis spätestens 15. Januar eines Jahres abgegeben, muss mit Sanktionen gerechnet werden. Damit ein Betrieb eine Selbstkontrolle seines Meldeverhaltens durchführen kann, bietet die HIT-Datenbank unter dem Menüpunkt weitere Abfragen und Funktionen, Meldefristüberschreitung die Möglichkeit, eine Statistik über die Meldefristen erstellen zu lassen. In dieser Statistik werden die Fristen nach Tagen aufgeteilt. Meldungen, die erst nach 7 Tagen gemacht wurden, werden rot markiert. Zusätzlich erhält der Landwirt durch Prozentangaben einen besseren Überblick über sein Meldeverhalten und kann dieses gegebenenfalls verbessern. Verteilung der unterschiedlichen Meldewege für 2015 Verteilung der unterschiedlichen Meldewege in Bayern für das Jahr 2015 (Stand , Quelle HI-Tier) Geburten Zugang/ Abgang/Tod Schlachtung Bayern gesamt Tabelle 83 Deutschland gesamt Anteil % Anteil % Anteil % Anteil % Anteil % Post Regionalstelle (Karten) 8,68 1,79 0,28 2,58 7,61 HIT- Fon 0,19 0,04 0,00 0,05 0,15 Internet- Einzelmeldungen 89,46 73,92 83,05 76,81 58,87 Batch (Sammelmeldungen) 1,67 24,25 16,67 20,56 33,37 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Entwicklung des Meldekartenaufkommens beim LKV- Bayern Entwicklung des Meldekartenaufkommens beim LKV-Bayern in den Jahren 2000, 2005, 2009, 2011, 2013 und 2015 Kartenart Jahr Geburt Tabelle 84 Zugang, Abgang, Tod Schlachtung Arbeitstage Karten gesamt Ø Kartenanfall/ Arbeitstag Rückgang der Kartenmeldungen bezogen auf ,00 % 26,4 % 15,4 % 11,9 % 8,9 % 7,5 % 97

3 Gebührenordnung Gebührenordnung ViehVerkV alle Beträge zuzüglich 7 % MwSt. Allgemein Gebühr in Hinweise Grundgebühr mit Bankeinzug 3,12 je Abrechnung Grundgebühr ohne Bankeinzug 6,25 je Abrechnung PIN Vergabe Erstausstattung gebührenfrei Neuzuteilung 8,33 je Antrag Rind Stanzohrmarke für Geburten (MLP- Betrieb) 3,12 je Doppelohrmarke inkl. Ausstellung des Rinderpasses Ohrmarke für Geburten (MLP-Betrieb) 2,08 je Doppelohrmarke inkl. Ausstellung des Rinderpasses Stanzohrmarke für Geburten (Nicht-MLP-Betrieb) 5 Doppelohrmarken 6,35 je Doppelohrmarke inkl. Ausstellung des Rinderpasses 10 Doppelohrmarken 4,27 je Doppelohrmarke Lieferung nur in 10er Einheiten Ohrmarke für Geburten (Nicht-MLPinkl. Ausstellung des Rinderpasses Betrieb) 5 Doppelohrmarken 5,31 je Doppelohrmarke 10 Doppelohrmarken 3,23 je Doppelohrmarke Lieferung nur in 10er Einheiten Wiederholungsstanze grün für Rinder aus Drittländern 2,65 pro Stück 5 Doppelohrmarken 6,35 je Doppelohrmarke 10 Doppelohrmarken 4,27 je Doppelohrmarke Lieferung nur in 10er Einheiten Nachprägung von Ohrmarken 1-20 Ohrmarken je Halbjahr 2,65 pro Stück Ohrmarken je Halbjahr 2,39 pro Stück ab 50 Ohrmarken je Halbjahr 2,13 pro Stück Ohrmarkenzange 19,78 pro Stück Ersatzrinderpässe 2,08 pro Stück für Geburtsbetrieb bis 6 Wochen nach der Geburt gebührenfrei Rinderpässe für Tiere aus EU- Staaten 4,16 pro Stück Bestandsregister bis 100 Datensätze 8,33 pro Bestellung ab 101 Datensatz zusätzlich 0,08 pro Datensatz Bewegungs- und Schlachtmeldungen Meldungen per Karte oder formlos Meldungen Internet 0,52 pro Meldung 0,26 pro Meldung Betriebe ohne Verpflichtungserklärung 1 1 In der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Betrieb, sämtliche Meldungen und die Bearbeitung von Vorgangsfehlern fristgerecht über das Internet vorzunehmen. In diesen Fällen entfallen die Gebühren für die betreffenden Leistungen. - Die Abrechnung für alle Gebühren erfolgt zweimal jährlich. Die Abbuchung bzw. Abrechnung erfolgt jeweils im Anschluss an die Abrechnungszeiträume ( und ). - Fehllieferungen müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware (max. 4 Wochen) an das LKV-Bayern zurückgeschickt werden. Andernfalls erfolgt eine automatische Rechnungsstellung. 98

4 Gebührenordnung Gebührenordnung LKV Bayern alle Beträge zuzüglich 7 % MwSt. Gebühren der jeweiligen Prüfmethode (11 Prüfungen pro Jahr) AS Betriebe bis 4 Kühe Mindestbeitrag 43,00 / Prüfung Betriebe ab 5 Kühe Grundbeitrag 44,00 / Prüfung je Kuh 1,97 / Prüfung AT Betriebe bis 4 Kühe Mindestbeitrag 41,00 / Prüfung Betriebe ab 5 Kühe Grundbeitrag 44,00 / Prüfung je Kuh 1,46 / Prüfung AM Betriebe bis 4 Kühe Mindestbeitrag 41,50 / Prüfung Betriebe ab 5 Kühe Grundbeitrag 44,00 / Prüfung je Kuh 1,52 / Prüfung B Betriebe bis 4 Kühe Mindestbeitrag 37,00 / Prüfung Betriebe ab 5 Kühe Grundbeitrag 41,50 / Prüfung je Kuh 0,98 / Prüfung Betriebe mit AMS (Melkroboter) Grundbeitrag 41,50 / Prüfung Übermittlung der ADIS-Daten per Mail; 1 Probe/Kuh je Kuh 0,88 / Prüfung Übermittlung der ADIS-Daten per Mail; 2 Probe/Kuh je Kuh 1,33 / Prüfung ohne Übermittlung der ADIS-Daten per Mail; nur 1 Probe/Kuh mgl. je Kuh 0,98 / Prüfung Bei Verzicht auf Zusendung der Probemelkergebnisse in ausgedruckter Form erfolgt eine Gutschrift 10,00 / Jahr Betriebszuchtbuchblatt dieses kann auf Wunsch betriebsweise angefordert werden 1,00 / Kuh und Jahr Aufzuchtbetriebe Betriebsform Grundgebühr/Jahr Gebühr/Tier und Jahr A1 Aufzuchtbetrieb ohne Kalbung 6,30 Mindestgebühr 3,17 A2 Aufzuchtbetrieb mit Kalbung 68,60 3,69 A3 MLP-Betrieb mit vermehrter Aufzucht - 3,69 A4 Mutterkuhbetrieb 68,60 5,53 Milchleistungsprüfung bei Ziegen und Milchschafen je Betrieb und Prüfung 11,33 je Ziege / Schaf und Prüfung 0,50 Datenlieferung ADIS-Standarddatensatz per Bereitstellung im ersten Jahr 30,00 Laufende Betreuung in den Folgejahren (gilt für Neuanforderungen ab ) 15,00 / Jahr Kostenpauschale für den Postversand von Rechnungen je 1,00 99

5 Gebührenordnung Gebührenordnung LKV Bayern alle Beträge zuzüglich 19 % MwSt Trächtigkeitsuntersuchung mit dem PAG- Test aus Milchproben PAG- Trächtigkeitstest aus MLP- Proben 5,70 je Probe Schriftliche Benachrichtigung ab ,00 je Brief Proben, die zusätzlich über Sonderproben zwischen den Terminen 6,50 je Probe für das Probemelken per Post geschickt werden OptiBull- Freischaltung des Anpaarungsprogramms (ohne Beratung) Bereitstellung im ersten Jahr 30,00 Laufende Betreuung in den Folgejahren 15,00 OptiBull- mit Anpaarungsberatung ( Beträge zzgl. 19 % MwSt, Anfahrt inklusive) Die Gebühren der Anpaarungsberatung gelten ab (Jahresgebühr für 2-3 Betriebsbesuche jährlich), Abrechnung erfolgt anhand der Kuhzahl im MLP-Jahresabschluß: Be trie be ab 20 Kühe (3 h + 4,32 min pro Kuh) Ge bühr pro Be trieb, netto 120,00 brutto (sie he Hin weis oben) 168,45 Ge bühr pro Kuh, netto 2,30 brutto (sie he Hin weis oben) 3,35 Be triebe mit we ni ger als 20 Kühe (4,3 h) Ge bühr pro Be trieb (pau schal), netto 155,00 brutto (sie he Hin weis oben) 220,41 Die Ge bühren der An paa rungs be ra tung bei der Teil nah me ab des lau fenden Jah res (66%)*: Be trie be ab 20 Kühe (2 h + 2,88 min pro Kuh) Ge bühr pro Be trieb, netto 80,00 brutto (sie he Hin weis oben) 112,13 Gebühr pro Kuh, netto 1,55 brutto (sie he Hin weis oben) 2,25 Be trie be mit we ni ger als 20 Kühe (2,9 h) Ge bühr pro Be trieb (pauschal), netto 105,00 brutto (sie he Hin weis oben) 150,00 *unter der Vor aus setz ung, dass ein Ver trag für das Fol ge jahr ab ge schlos sen wird Die Gebühren der Anpaarungsberatung bei der Teilnahme ab des laufenden Jahres (33%)*: Be triebe ab 20 Kühe (1 h + 1,44 min pro Kuh Ge bühr pro Be trieb, netto 45,00 brutto (sie he Hin weis oben) 62,01 Ge bühr pro Kuh, netto 0,85 brutto (sie he Hin weis oben) 1,21 Be trie be mit we ni ger als 20 Kühe (1,4 h) Ge bühr pro Be trieb (pau schal), netto 50,00 brutto (sie he Hin weis oben) 72,03 *unter der Vor aus setz ung, dass ein Ver trag für das Fol ge jahr ab ge schlos sen wird 100

6 Gebührenordnung Gebührenordnung LKV-Beratungsgesellschaft mbh alle Beträge zuzüglich 19% MwSt Fütterungsberatung Milchvieh ( Beträge zzgl. 19 % MwSt, Anfahrt inklusive) netto / brutto Einmalberatung (4 h) 179,00 / 247,21 Beratungsvertrag light ( 2 Besuche im Kalenderjahr, insg. 6 h) 295,00 / 402,35 Beratungsvertrag intensiv ( 3-4 Besuche im Kalenderjahr, insg. 8 h) 329,00 / 459,91 Melkberatung netto/ brutto Routinepaket Melken (2 h + 5 min / MZ) Grundbeitrag 65,00 / 94,45 Beitrag / MZ 2,60 / 3,81 Basispaket Melken (3 h + 5 min / MZ) Grundbeitrag 95,00 / 138,70 Beitrag / MZ 2,60 / 3,81 Spezialpaket Melken (4 h + 5 min / MZ) Grundbeitrag 125,00 / 182,95 Beitrag / MZ 2,60 / 3,81 Intensivpaket Melken (7 h + 0,5 h / MZ) Grundbeitrag 210,00 / 309,75 Beitrag / MZ 2,60 / 3,81 Nachschau (2 h) Grundbeitrag 65,00 / 94,45 Keimberatung Basis (3 Beratungsstunden) 132,00 / 182,73 Keimberatung Spezial ( 4 Beratungsstunden) 176,00 / 243,64 zzgl. pro Stufenprobe 2,80 / 3,33 Orientierungsberatung AMS netto/ brutto Orientierungsberatung AMS (5 h inkl. Anfahrt, 219,00 / 303,36 inkl. ausführlichem Protokoll) Haltungsberatung netto/ brutto Haltungsberatung für Anbindeställe (5 h inkl. Anfahrt und 150,00 / 221,25 ausführlichem Protokoll) Haltungsberatung für Laufställe ( 7 h inkl. Anfahrt und 190,00 / 285,95 ausführlichem Protokoll) Nachschau ( 3 h inkl. Anfahrt und Protokoll) 95,00 / 138,70 Anpaarungsplanung für Milchviehherden netto / brutto Die Gebühren der Anpaarungsberatung betragen ab ( Jahresgebühr für 2-3 Betriebsbesuche jährlich), Abrechnung erfolgt anhand der Kuhzahl im MLP- Jahresabschluß: Betriebe ab 20 Kühe Gebühr pro Betrieb 120,00 / 168,45 Gebühr pro Kuh 2,30 / 3,35 Betriebe mit weniger als 20 Kühen pauschal pro Betrieb 155,00 / 220,41 Die Gebühren der Anpaarungsberatung bei der Teilnahme ab des laufenden Jahres (66%)*: Betriebe ab 20 Kühe (1 h + 1,44 min pro Kuh) Gebühr pro Betrieb 45,00 / 62,01 Gebühr pro Kuh 0,85 / 1,21 Betriebe mit weniger als 20 Kühen (1,4 h) pauschal pro Betrieb 50,00 / 72,03 * unter der Voraussetzung, dass ein Vertrag für das Folgejahr abgeschlossen wird 101

7 Gebührenordnung Gebührenordnung LKV Bayern Futteruntersuchung alle Beträge zuzüglich 19 % MwSt Grundfutteruntersuchung in der MLP (zzgl. 19 % MwSt) Nährstoffuntersuchung (NIR-Methode) 26,00 Trockensubstanz TS, Rohasche, Rohfaser, Rohprotein, nxp, RNB, Energiewerte, Rohfett, Stärke, Zucker Angabe der Biogasausbeute in Normliter Methan kostenlos möglich Nasschemische Nährstoffuntersuchung für Futtermittel, die nicht mit NIR un- 39,00 tersuchbar sind TS, Rohasche, Rohfaser, Rohprotein, nxp, RNB, Energiewerte, Rohfett, Stärke, Zucker, je nach Futterart; Angabe der Biogasausbeute in Normliter Methan kostenlos möglich Mineralstoff- und Spurenelementuntersuchung (jeweils zzgl. Nährstoffuntersuchung ) Paket 1: Kalzium, Phosphor, Magnesium, Natrium, Kalium, Kupfer, Zink 20,00 Paket 2: Schwefel, Chlor, Mangan, Eisen 16,00 Selen 25,00 Gärqualität (ph, Milch-, Essig-, Propion- und Buttersäure, Siliererfolg/ 24,00 Gärqualität DLG- Punkte) Ammoniak 13,00 Nitrat 9,00 Trockensubstanz TS-Bestimmung 10,00 Aminosäuren Paket 1: Lysin 15,00 Paket 2: Lysin, Methionin, Tryptophan, Threonin 39,00 Paket 2 (AminoNir): 9,00 Lysin, Methionin, Tryptophan, Threonin bei Weizen, Gerste, Körnermais, Triticale, Roggen, Erbsen, Raps- und Sojaextraktionsschrot Säurebindungsvermögen 7,00 Probenziehung durch LKV- Angestellten 11,00 Spezielle Analysen auf Anfrage Bei den brutto ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge inkl. der gesetzlichen MwSt (19 %) sowie der Anfahrtskosten. Hinweis: Die staatliche Förderung wird ab 2011 als Bruttozuschuss gewährt und darf die Mehrwertsteuer nicht verringern, da es sich bei dieser Förderung um Entgelt von dritter Seite handelt. Somit ist auf den Förderbetrag auch Mehrwertsteuer vom Landwirt zu entrichten. 102

8 Organe Organe des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. Vorstandschaft Ausschussmitglieder Bauer, Josef Schindlbeck, Thomas Liegl, Georg Gottwald, Uwe Bauer, Josef Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Vorstandsmitglied Geschäftsführer MER Oberpfalz Bliemel, Lorenz MER Landshut Ehehalt, Lothar MER Unterfranken Förster, Dieter FER Mittelfranken Fragner, Dieter MER Mittelfranken Freudenstein, Manfred FER Passau Hefele, Josef MER Allgäu Kästle, Hermann FER Wertingen Klupp, Hans Fisch-ER Oberpfalz Liegl, Georg MER Miesbach Mack, Eduard FER Unterfranken Potzel, Hans MER Oberfranken Rohrmüller, Josef FER Oberpfalz Sattes- Müller, Heidi Mastlämmer- ER Bayern Schelle, Florian Pferde- ER Bayern Schrijer, Jan FER Oberfranken Steinberger, Felix FER Mühldorf-Traunstein Landesverband bayerischer Rinderzüchter Landesverband bayerischer Schweinezüchter Bayerischer Bauernverband Milchprüfring Bayern e.v. Landesvereinigung für ökologischen Landbau Arbeitsgemeinschaft der Besamungsstationen in Bayern Ringgemeinschaft Bayern e.v. Zwei vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten benannte Fachliche Leiter von Erzeugerringen Geschäftsführer des Landeskuratoriums Anschrift Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. Landsberger Straße München Postfach , Postleitzahl Telefon Telefax Web-Adresse 0 89 / / poststelle@lkv.bayern.de 103

9 Organe Mitglieder im Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. Milcherzeugerring Sitz und Anschrift Vorsitzender Mittelfranken Ansbach Dieter Fragner Feuchtwangen Kaltengreuther Str. 1 Bretzenberg 25 Tel: / Tel: / Fax: / Unterfranken Würzburg Lothar Ehehalt Roden von-luxburg-str. 4 Oberdorfstr. 42 Tel: / Tel: / 1358 Fax: / Oberfranken Bayreuth Hans Potzel Seybothenreuth Adolf-Wächter-Str. 12 Fenkensees 4 Tel: / Tel: / 3 88 Fax: / Wertingen Wertingen Franz Gerstmeier Buchdorf Landrat-Anton-Rauch-Platz 2 Hauptstr. 126 Tel: / Tel: / Fax: / Allgäu Kaufbeuren Josef Hefele Oberostendorf Otto-Müller-Str. 1 Gutenberg Tel: / Hörmannstr. 24 Fax: / Tel: / 2 52 Landshut Landshut Walter Bachmaier Triftern Klötzlmüllerstr. 1 Lehndobl 1 Tel: / Tel: / Fax: / Miesbach Miesbach Georg Liegl Söchtenau Zuchtverband 1 Aschau 10 Tel: / Tel: / Fax: / Mühldorf Töging Michael Feckl Schwindegg Werkstr. 15 Pointvogl 1 Tel: / Tel: / 3 21 Fax: / Passau Passau Josef Bachhuber Beutelsbach Innstr. 71 Kirchenweg 4 Tel: / Tel: / Fax: / Pfaffenhofen Pfaffenhofen Johann Estelmann Ingolstadt an der Ilm Stadtgraben 1 Gerolfing Tel: / Zum Fleckviehhof 1 Fax: / Tel: / Regen Regen Wolfgang Paulik Schöllnach Bodenmaiser Straße 25 Oitzing 1 Tel: / Tel: / 546 Fax: / Oberpfalz Schwandorf Josef Bauer Beratzhausen Hoher-Bogen-Str. 10 Paarstadl 3 Tel: / Tel: / Fax: / Traunstein Traunstein Karl Huber Palling Kardinal-Faulhaber-Straße 15 Ranham 5 Tel: / Tel: / 2 86 Fax: / Weilheim Weilheim Peter Kaindl Schöffelding Wessobrunner Str. 18 Windach Tel: / Kirchweg 14 Fax: / Tel: /

10 Organe Mitglieder im Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. Fleischerzeugerringe Sitz und Anschrift Vorsitzender Mittelfranken Ansbach Dieter Förster Egersheim Kaltengreuther Str. 1 Neuherberg 11 Tel: / Tel: / Fax: / Unterfranken Würzburg Eduard Mack Dettelbach von-luxburg-str. 4 Kaiserstr. 13 Tel: / Tel: / Fax: / Oberfranken Bayreuth Jan Schrijer Meeder Adolf-Wächter-Str. 12 Heldengasse 1 Tel: / Tel: / Fax: / Wertingen Wertingen Hermann Kästle Dillingen Landrat-Anton-Rauch-Platz 2 Patriz-Zimmer-Weg 12 Tel: / Tel: / Fax: / Landshut Landshut Thomas Schindlbeck Hohenthann Klötzlmüllerstr.1 Aign 4 Tel: / Tel: / Fax: / Mühldorf Töging Felix Steinberger Ampfing Werkstr. 15 Ratzing 1 Tel: / Tel: / 3 28 Fax: / Niederbayern - Ost Passau Manfred Freudenstein Bad Griesbach Innstr. 71 Rottalstr. 12 Tel: / Tel: / Fax: / Oberbayern - West Pfaffenhofen Siegfried Ederer Vohburg Stadtgraben 1 Keltenstr. 25 Tel: / Tel: / Fax: / Oberpfalz Schwandorf Josef Rohrmüller Tiefenbach Hoher-Bogen-Str. 10 Plößhöfe 40 Tel: / Tel: / Fax: /

11 Organe Mitglieder im Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. Weitere Erzeugerringe Sitz und Anschrift Vorsitzende/r Erzeugerring für München Heidi Sattes-Müller Aura a.d.saale Mastlämmer e.v. Haydnstr. 11 An der Burg 178 Tel: 0 89 / Tel: / Fax: 0 89 / Pferdeerzeugerring München Florian Schelle Deisenhofen Bayern e.v. Landshamer Str. 11 Tölzer Str. 65 Tel: 0 89 / Tel: 0 89 / Fax: 0 89 / Fischerzeugerring Ansbach Günter Gabsteiger Cadolzburg Mittelfranken e.v. Kaltengreuther Str. 1 Obere Leitenstr. 10 Tel: / Tel: / Fax: / Fischerzeugerring Regen Thomas Flohr Sankt Englmar Niederbayern e.v. Bodenmaiser Str. 25 Grünmühl 3 Tel: / Tel: / Fax: / Fischerzeugerring Schwandorf Hans Klupp Plößberg Oberpfalz e.v. Hoher-Bogen-Str. 10 Schönficht 12 Tel: / Tel: / 2 91 Fax: /

12 Organe/ Impressum Betriebsrat des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.v. Betriebsratsvorsitzende Vorsitzender des Sedlmaier, Korbinian Kirchberg Gesamtbetriebsrates Stellvertretender Gehringer, Bernd Kreßberg Vorsitzender Vertrauensmann Pfanzelt, Josef Gangkofen der Schwerbehinderten Vertrauensmann (Zentrale) der Schwerbehinderten Gruber, Wolfgang Münchsmünster Ansbach Anselstetter, Dieter Neustadt/ Aisch Bayreuth Bittermann, Alfred Prebitz Kempten Mayr, Michael Marktoberdorf Landshut Kerscher, Johann Mengkofen Miesbach Unsinn, Johann Peissenberg München (Zentrale) Müller, Gudrun Poing Schwandorf Setzer, Konrad Neumarkt Töging Sedlmaier, Korbinian Kirchberg Wertingen Heiß, Eduard Fischach Würzburg Witz, Bernd Obernburg Impressum Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet. Schriftleitung: Bearbeitung: Auswertungen: Druck: Satz: Bildnachweis: Uwe Gottwald Anna Dethlefsen, Dr. Jürgen Duda, Dr. Sonja Hartwig, Reinhard Korndörfer, Julia Miller, Victoria Sauermann, Elisabeth Vogl, Cornelia Wiesner Dr. Jürgen Duda, Karin Duda-Grünzweig, Gudrun Müller, Anton Neuhuber, Dr. Dorette Sprengel, Elisabeth Vogl, Cornelia Wiesner Druckerei Lanzinger, Hofmark 11, Oberbergkirchen Barbara Doll, Gudrun Müller LKV-Bildarchiv 107

13 Notizen 108

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