CF 7. Der Arbeitsmarkt in Deutschland. Arbeitsmarktberichterstattung. Eingliederungsbilanz 2009 zentrale Interpretationen

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1 7 Der Arbeitsmarkt in Deutschland Arbeitsmarktberichterstattung Eingliederungsbilanz 2009 zentrale Interpretationen

2 Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung (CF 7) Regensburger Straße Nürnberg Kontakt für Rückfragen: Dr. Sascha Zirra 0911/ Susanne Kriegbaum 0911/ Fax: 0911/ Diese Broschüre finden sie im Internet unter: Broschueren/Aktive-Arbeitsmarktpolitik.html Weitere detaillierte Informationen zu aktiven Arbeitsmarktpolitiken Zitiervorschlag: Bundesagentur für Arbeit Eingliederungsbilanz Veröffentlichung der Arbeitsmarktberichterstattung. Nürnberg. 2

3 Eingliederungsbilanz 2009 Zentrale Interpretationen 1 Die deutsche Wirtschaft erlebte 2009 die tiefste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik: das Bruttoinlandsprodukt ging um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt waren deutlich, blieben aber angesichts des massiven Produktionseinbruchs vergleichsweise moderat. So haben sich im Jahresdurchschnitt 2009 die Erwerbstätigkeit und darunter die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur wenig verringert (vgl. Tabelle 7). Allerdings ist die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt deutlich gestiegen, und zwar allein im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Ohne die Entlastung durch Kurzarbeit und weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie eines statistischen Sondereffekts infolge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wäre der Anstieg wesentlich größer ausgefallen. Zentrale Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt Im Jahr 2009 waren mit durchschnittlich 42 Millionen Erwerbspersonen 0,3 Prozent mehr Personen auf dem Arbeitsmarkt aktiv als ein Jahr zuvor (vgl. Tabelle 7). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ging allerdings im Vergleich der Septembermonate um 0,7 Prozent auf 27,7 Millionen zurück. Diese Entwicklung wurde begleitet von einem enormen Anstieg der Zahl an Kurzarbeitern 2 um über Prozent auf 1,14 Millionen im Jahresdurchschnitt So gelang es mithilfe des Kurzarbeitergeldes eine große Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter trotz eines bemerkenswerten Rückgangs des Bruttoinlandprodukts in Arbeit zu halten. Im Jahresdurchschnitt 2009 war ein vergleichsweise moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit um knapp 5 Prozent auf durchschnittlich 3,42 Millionen zu verzeichnen (vgl. Tabelle 7). Die jahresdurchschnittliche Zunahme entfiel allein auf Westdeutschland, auf den Rechtskreis SGB III und auf Männer. Die Arbeitslosigkeit stieg in Westdeutschland um jahresdurchschnittlich acht Prozent auf 2,32 Millionen. In Ostdeutschland hat sie sich dagegen um zwei Prozent auf 1,10 Millionen verringert. Jahresdurchschnittlich wurden 35 Prozent der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III von einer Agentur für Arbeit und 65 Prozent im Rechtskreis SGB II von einem Träger der Grundsicherung betreut. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III um 18 Prozent erhöht und im Rechtskreis SGB II um 1 Die zentralen Interpretationen beziehen sich auf die von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Oktober 2010 veröffentlichten Tabellen der Bundesergebnisse der Eingliederungsbilanz ( Sie beziehen sich ausschließlich auf den Umfang und den Erfolg der Maßnahmen zur Eingliederung im SGB III und SGB II auf Basis der gesetzlichen Grundlage in der bis geltenden Fassungen. Die Auswertungen zur Eingliederungsquote beziehen sich auf Maßnahmeaustritte von Juli 2008 bis Juni 2009, die entsprechenden Förderentscheidungen wurden daher überwiegend im Laufe des Jahres 2008 getroffen (vgl. die Glossare zu den Eingliederungsbilanzen SGB III und SGB II Content/Statistik-nach-Themen/Eingliederungsbilanzen/Glossare-zu-Eingliederungsbilanzen.html). 2 Wir bitten unsere Leserinnen und Leser um Verständnis, dass zur besseren Lesbarkeit auf die explizite Nennung der weiblichen Form verzichtet wurde, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. Die gewählten Formulierungen schließen Frauen und Männer ausdrücklich in gleichem Maße ein. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 3

4 ein Prozent verringert. Die jahresdurchschnittlichen Anteile an den Arbeitslosen haben sich um vier Prozentpunkte hin zum Rechtskreis SGB III verschoben. Mit Beginn des Jahres 2009 trat mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Das Gesetz bewirkte durch die Neugestaltung und die Zusammenlegung verschiedener arbeitsmarktpolitischer Instrumente eine Reduktion fördertechnischer Redundanzen und ermöglichte es, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen schneller und zielführender den Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugutekommen zu lassen. Allerdings sind in der Folge einige Maßnahmegruppen nur sehr eingeschränkt mit den Vorjahresdaten vergleichbar. Mehrere Maßnahmen laufen infolge dieser Neuregelungen vollständig aus. Diese Maßnahmen sind in den Tabellen mit Restabwicklung gekennzeichnet. Eingliederungsquoten und der Vergleich relativer Chancen In der vorliegenden Bilanz werden die Eingliederungsquoten einzelner Maßnahmen aus dem Jahr 2009 dargestellt. 3 Die Eingliederungsquote gibt an, zu welchem Anteil Maßnahmeteilnehmer sechs Monate nach Abschluss einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Sie erlaubt somit Aussagen über die absoluten und relativen Chancen von Teilnehmern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf eine nachhaltige Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt. Eingliederungschancen beziehen im Gegensatz zu Wahrscheinlichkeiten die Gegenwahrscheinlichkeit ein. Bei einer Wahrscheinlichkeit von 60 Prozent stehen die Chancen 60:40 oder 3:2. Beim Vergleich relativer Chancen werden die jeweiligen Chancen zweier Gruppen in Beziehung gesetzt. Stehen die Chancen für eine Gruppe 1:2 und für die andere 1:4, so ist die Chance für die erste Gruppe doppelt so hoch, wie für die zweite. Die Eingliederungsquote gibt damit die absolute Eingliederungswahrscheinlichkeit an, die für eine bestimmte Personengruppe mit einer spezifischen Maßnahme einhergeht. Unterschiedliche Eingliederungsquoten verschiedener Maßnahmen können allerdings zu einem beträchtlichen Teil auf die unterschiedlichen Ziele der Maßnahmen und sehr verschiedene Kundengruppen zurückgeführt werden: So weisen Förderleistungen, die ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis begleiten, naturgemäß auch nach einem halben Jahr einen höheren Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auf, als Instrumente am zweiten Arbeitsmarkt mit ganz anderen Zielsetzungen wie etwa Arbeitsgelegenheiten. Die Eingliederungsquote ist daher nur sehr eingeschränkt dazu geeignet, die Erfolge verschiedener Maßnahmen zu vergleichen. Mithilfe relativer Chancenverhältnisse können jedoch die unterschiedlichen Eingliederungschancen quantifiziert werden, die für eine Personengruppe im Vergleich zu einer anderen mit einer Maßnahme einhergehen. 3 Diese Darstellung stellt allerdings keinen Vergleich oder eine Bewertung des Erfolges dieser Maßnahmen dar. Hierzu sind weitergehende Analysen erforderlich, die in der Eingliederungsbilanz nicht geleistet werden können (vgl. die fachlichen Hinweise zu den Statistiken zu den Eingliederungs-und-Verbleibsquoten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 4

5 Überblick über die wichtigsten Ergebnisse im SGB III Im Jahresdurchschnitt 2009 waren im SGB III 1,19 Millionen Personen arbeitslos. Davon wurden jahresdurchschnittlich in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert. Auf einen Geförderten kamen somit durchschnittlich knapp 1,8 Arbeitslose im SGB III (vgl. Tabelle 3). Gemessen am jahresdurchschnittlichen Bestand waren im Jahr 2009 im SGB III der Gründungszuschuss mit , die berufliche Weiterbildung mit sowie die Förderung der Berufsausbildung mit Teilnehmenden die zahlenmäßig bedeutendsten Maßnahmen. Mit einer Verdoppelung der Teilnehmerzahlen gegenüber dem Vorjahr auf über verzeichneten Maßnahmen zur Berufsorientierung den stärksten prozentualen Zuwachs (vgl. Tabelle 8). Deutlich gewachsen sind im Jahresvergleich auch Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung (+46 Prozent) sowie der Arbeitsentgeltzuschuss bei der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (+54 Prozent). Den größten prozentualen Rückgang verzeichneten die infolge der Neuorganisation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auslaufenden Instrumente. Zudem ging die Teilnehmerzahl an den im SGB III weiter bestehenden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen um ein Drittel auf rund Teilnehmer im Jahr 2009 zurück. Zugewiesene Mittel und Ausgaben Im Jahr 2009 betrugen die Ausgaben für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III 5,44 Milliarden Euro (vgl. Tabelle 1a-b). Somit wurden 2009 im SGB III 776 Millionen Euro weniger für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ohne Kurzarbeit) ausgegeben als veranschlagt. Ohne Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit betrugen die Ausgaben zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt inklusive der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung 3,86 Milliarden Euro. Fast die Hälfte davon floss direkt an Arbeitnehmer nach 3 Abs. 1 SGB III, ein gutes Viertel wurde an Träger von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach 3 Abs. 3 SGB III gezahlt und ein knappes Viertel der Leistungen wurde an Arbeitgeber gezahlt ( 3 Abs. 2 SGB III). Von den insgesamt verausgabten 5,44 Milliarden Euro entfielen zwei Drittel auf den Bereich des Eingliederungstitels. 4 Prozent der Mittel entfielen auf weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Knapp ein Drittel der Mittel wurde für die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gezahlt, fast 99 Prozent davon gingen in einen Gründungszuschuss. Die Hälfte der Ausgaben für Maßnahmen aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des Eingliederungstitels wurde für Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt aufgewendet. Je ein knappes Viertel der zugewiesenen Mittel ging in die Förderung der Berufsausbildung und Beschäftigung begleitende Leistungen. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 5

6 Durchschnittliche Ausgaben je gefördertem Arbeitnehmer Die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Gefördertem waren für verschiedene Maßnahmen sehr unterschiedlich (vgl. Tabelle 2). Sie reichten von durchschnittlich 107 Euro für Maßnahmen zur Berufsorientierung, bis zu durchschnittlich Euro für Arbeitsentgeltzuschüsse bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter. Mit 194 Euro war auch die freie Förderung mit vergleichsweise geringen monatlichen Kosten pro Person verbunden. Insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt zeichneten sich durch vergleichsweise geringe Kosten pro Monat und Person aus. So verursachten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 234 Euro, Förderungen aus dem Vermittlungsbudget sogar nur 140 Euro an Kosten pro Monat und Person. Einzig die Berufliche Weiterbildung war mit 995 Euro pro Personen und Monat im Vergleich kostenintensiv. Die ausgelaufenen Trainingsmaßnahmen sowie die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung schlugen mit jeweils 624 bzw. 192 Euro je Teilnehmer und Monat zu Buche. Dagegen waren Beschäftigung begleitende Leistungen vergleichsweise kostenintensiv. Mit durchschnittlichen monatlichen Kosten von Euro für einen Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter und Euro für einen Gründungszuschuss, fielen zwei der kostenintensivsten Maßnahmen in diese Kategorie. Mit durchschnittlich 703 Euro waren Eingliederungszuschüsse und mit durchschnittlich 820 Euro Eingliederungsgutscheine im Vergleich mit niedrigen Kosten verbunden. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Person der Förderung der Berufsausbildung fielen vergleichsweise moderat aus. Neben den monatlichen Kosten ausbildungsbegleitender Hilfen einer außerbetrieblichen Ausbildung von durchschnittlich Euro, war hier die Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter mit 684 Euro die kostenintensivste Maßnahmenart. Maßnahmen zur Berufsorientierung mit 107 Euro, die sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsmanagement mit 163 Euro und die Berufseinstiegsbegleitung von durchschnittlich 228 Euro waren dagegen mit vergleichsweise geringen Ausgaben verbunden. Infolge der sehr unterschiedlichen Förderziele verschiedener Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, zeigte auch die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen eine erhebliche Spannbreite. So hatten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Schnitt eine Dauer von weniger als einem Monat, ausbildungsbegleitende Hilfen einer außerbetrieblichen Ausbildung dagegen eine durchschnittliche Laufzeit von fast zwei Jahren. Betrachtet man die durchschnittlichen Kosten pro Maßnahmenteilnehmer, in dem man die durchschnittliche Dauer mit den durchschnittlichen monatlichen Kosten multipliziert, relativieren sich die Kosten für Beschäftigung begleitende Leistungen. So wurde für einen Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 3,6 Monaten durchschnittlich Euro pro Maßnahmeteilnehmer ausgegeben. Für Eingliederungszuschüsse fielen Kosten von durchschnittlich Euro pro Person an. Dagegen schlugen die berufliche Weiterbildung mit durchschnittlich Euro pro Teilnehmer, 6

7 die Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter mit Euro und eine außerbetriebliche Ausbildung mit durchschnittlich Euro pro Person zu Buche. Geförderte Arbeitnehmer sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen Im Jahr 2009 wurden im SGB III monatsdurchschnittlich Personen in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf eine Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt vorbereitet (vgl. Tabelle 3c). Davon war ein Fünftel über 50 Jahre alt und jeweils knapp vier Prozent waren langzeitarbeitslos 4 oder schwerbehindert. Zudem waren rund zwei Prozent Berufsrückkehrende. Insgesamt kamen so monatsdurchschnittlich auf einen Maßnahmeteilnehmer 1,8 Arbeitslose im SGB III. Die Förderintensität war allerdings für verschiedene Gruppen von Arbeitslosen sehr unterschiedlich. So kamen im Durchschnitt auf einen ansonsten Langzeitarbeitslosen in einer Maßnahme fünf Langzeitarbeitslose, auf einen Schwerbehinderten und einen Älteren in einer Maßnahme kamen jeweils 2,6 Arbeitslose dieser Gruppe und auf einen geförderten Berufsrückkehrenden kamen 2,1 Arbeitslose dieser Gruppe im SGB III. Ältere stellten im Jahr 2009 systembedingt 100 Prozent der Empfänger von Eingliederungsgutscheinen, sie waren allerdings auch bei Eingliederungszuschüssen mit knapp der Hälfte der Teilnehmenden sowie bei Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit gut einem Drittel deutlich überrepräsentiert. Schwerbehinderte erhielten systembedingt insbesondere Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (74 Prozent der Teilnehmenden) oder befanden sich in Reha-Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (19 Prozent der Teilnehmenden). Langzeitarbeitslose im SGB III waren mit 7,4 Prozent der Teilnehmenden insbesondere in den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stärker vertreten als im Durchschnitt aller Maßnahmen. Zudem waren diese drei Gruppen in den meisten der auslaufenden Maßnahmen, etwa Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung oder Existenzgründungszuschüsse zum Teil deutlich überrepräsentiert. Im Jahr 2009 waren insgesamt 3,26 Millionen Zugänge in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen. Davon entfielen knapp 18 Prozent auf Ältere über 50 Jahre, je knapp drei Prozent auf Langzeitarbeitslose und Schwerbehinderte sowie rund zwei Prozent auf Berufsrückkehrende. Die Diskrepanz zwischen einem Anteil Jugendlicher (unter 25 Jahre) von 31 Prozent an allen Eintritten in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik einerseits, bei einem Anteil am jahresdurchschnittlichen Bestand von 36 Prozent andererseits, verweist auf die besondere Stellung längerfristiger Maßnahmen etwa die Förderung einer Berufsausbildung bei Jugendlichen. 4 Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gelten nach 16 SGB III überwiegend als nicht arbeitslos. Mit langzeitarbeitslosen Maßnahmeteilnehmern werden im Folgenden Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bezeichnet, die vor Beginn der Maßnahme zwölf Monate und länger arbeitslos waren ( 18 SGB II) und somit einer als besonders förderungswürdig geltenden Gruppe von Arbeitslosen nach 11 Abs. 2(2) SGB III angehört hatten. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 7

8 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen Infolge der deutlichen absoluten Zunahme der Arbeitslosigkeit von Männern, die mit der Wirtschaftskrise einherging, waren im Jahr 2009 lediglich 43 Prozent der Arbeitslosen im SGB III Frauen (vgl. Tabelle 4). Dies wirkte sich auch deutlich auf den Anteil der Frauen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus. So machten Frauen im Jahr Prozent der Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus. Auf eine Frau in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen kamen im Jahresdurchschnitt 1,8 arbeitslose Frauen in SGB III. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt waren Frauen mit 48 Prozent der Teilnehmenden stärker vertreten als im Durchschnitt über alle Förderungen hinweg, bei Beschäftigung begleitenden Leistungen sowie in der Förderung der Berufsausbildung waren Frauen dagegen verglichen mit ihrem Anteil an den Geförderten insgesamt mit jeweils 39 Prozent leicht unterrepräsentiert. 5 Die Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III entsprechend ihrer absoluten und relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit lag bei 38 Prozent. Mit einem realisierten Förderanteil von fast 44 Prozent (ohne Förderung der Berufsausbildung) wurde der Mindestbeteiligungsanteil von Frauen damit um knapp sechs Prozentpunkte überschritten. In Westdeutschland stellten Frauen im Jahr Prozent der Arbeitslosen und 41 Prozent der Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB III. Mit einem Anteil von 47 Prozent waren sie in Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt überrepräsentiert. Bei Beschäftigung begleitenden Leistungen (38 Prozent) und Förderung der Berufsausbildung (39 Prozent) waren sie dagegen leicht schwächer vertreten als im Durchschnitt aller Maßnahmen. Die Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III entsprechend ihrer absoluten und relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit lag für Westdeutschland im Jahr 2009 bei knapp 37 Prozent. Mit einem realisierten Förderanteil von gut 42 Prozent (ohne Förderung der Berufsausbildung) wurde der Mindestbeteiligungsanteil von Frauen damit um knapp sechs Prozentpunkte überschritten. In Ostdeutschland stellten Frauen im Jahr Prozent der Arbeitslosen im SGB III. Mit knapp 45 Prozent war ihr Anteil an den Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nahezu ebenso hoch. Mit einem Anteil von gut 52 Prozent waren sie in Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt überrepräsentiert. Dagegen hatten sie verglichen mit ihrem Anteil an allen Geförderten in Beschäftigung begleitenden Maßnahmen (43 Prozent) und der Förderung der Berufsausbildung (37 Prozent) einen unterdurchschnittlichen Anteil. Die Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III entsprechend ihrer absoluten und relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit lag für Ostdeutschland im Jahr 2009 bei knapp 42 Prozent. Mit einem realisierten Förderanteil von 47 Prozent (ohne Förderung der Berufsausbildung) wurde der Mindestbeteiligungsanteil von Frauen damit um gut fünf Prozentpunkte überschritten. 5 Im Zuge der Eingliederungsbilanz wurde auf die Darstellung alternativer Bezugsgrößen etwa des Anteils von Frauen an den Beschäftigten insgesamt oder an den (unversorgten) Bewerbern für Berufsausbildungsstellen verzichtet. Je nach Erkenntnisinteresse können diese alternativen Bezugsgrößen aussagekräftiger sein. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 8

9 Abgang von Arbeitslosen und Vermittlungsquote im SGB III Im Jahr 2009 gelang es 38 Prozent der 4,31 Millionen aus Arbeitslosigkeit im SGB III Abgehenden, ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu beenden (vgl. Tabelle 5). Zwölf Prozent dieser Abgänge in Beschäftigung kamen durch Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit zustande. Die Vermittlungsquote in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse betrug insgesamt elf Prozent. Weitere gut vier Prozent der Abgänge gingen in eine selbständige Tätigkeit ab. Für 60 Prozent davon gelang dieser Schritt mithilfe einer Förderung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Von den arbeitslosen Frauen im SGB III gingen im Jahr 2009 gut 35 Prozent in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt ab, 93 Prozent davon in ungeförderte Beschäftigung. Fast 13 Prozent der Abgänge arbeitsloser Frauen im SGB III in Beschäftigung kamen durch Vermittlung der BA zustande. Die Vermittlungsquote in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse betrug bei Frauen gut elf Prozent. 58 Prozent der knapp vier Prozent Abgänge in Selbständigkeit bei Frauen gelangen mithilfe einer Förderung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eingliederungsquoten verschiedener Personengruppen im Vergleich Von den 1,56 Millionen Austritten aus Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB III zwischen Juli 2008 und Juni 2009 ohne Existenzgründungszuschuss und Gründungszuschuss, die per Definition nicht auf eine Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zielen waren 98 Prozent recherchierbar. Von diesen Personen waren jeweils sechs Monate nach Austritt oder knapp 51 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt (vgl. Tabelle 6a). 90 Prozent davon wurden nicht erneut mit einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert (vgl. Tabelle 6bII). Insgesamt waren 1,11 Millionen der Maßnahmeabgänger sechs Monate später nicht arbeitslos, 16 Prozent davon weil sie erneut an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen (vgl. Tabelle 6bI). Die Eingliederungsquote erlaubt Aussagen über die absoluten Chancen eines aus einer Maßnahme Abgehenden, sechs Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein (vgl. Einleitung). Diese Chance war im Berichtszeitraum auf verschiedene Personengruppen sehr unterschiedlich verteilt. Insgesamt kam auf zwei Abgehende eine Person, die nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Aus der Gruppe der langzeitarbeitslosen Maßnahmeabgänger, war dagegen nur rund jeder Vierte und bei Schwerbehinderten, Älteren sowie Berufsrückkehrern im SGB III jeweils rund jeder dritte sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die durchschnittliche Eingliederungschance eines Abgehenden war damit mehr als dreimal höher als die Chance eines langzeitarbeitslosen Maßnahmeabgehenden, rund 64 Prozent höher als eines Schwerbehinderten, 74 Prozent höher als eines Älteren und um 85 Prozent höher als die Chance eines Berufsrückkehrenden. Insgesamt waren mit der auslaufenden Beauftragung Dritter (29 Prozent) und mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (39 Prozent) die geringsten Eingliederungschancen verbunden. 9

10 Mit den oft sehr unterschiedlichen Zielgruppen und Zielsetzungen verschiedenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gehen auch deutliche Unterschiede in den Eingliederungschancen einher. Die folgende Darstellung von Eingliederungsquoten unterschiedlicher arbeitsmarktpolitischer Instrumente stellt keinen Vergleich von Instrumenten oder eine Bewertung des Erfolges dieser Maßnahmen dar (vgl. Fußnote 3). So war mit Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt im Durchschnitt eine Eingliederungsquote von 46 Prozent verbunden. Dabei wiesen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit einer Quote von 68 Prozent die größten Eingliederungschancen auf hier waren auch die Eingliederungsquoten für besonders förderbedürftige Personengruppen vergleichsweise hoch. Dagegen war sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme weniger als einer von drei der Absolventen einer bei Dritten beauftragten Vermittlung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 87 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Absolventen dieser Maßnahmengruppe wurde nicht mit einem Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert. Gut zwei Drittel der Maßnahmeabgänger im Bereich der Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt war nicht arbeitslos etwa ein Fünftel davon, weil sie sich in einer weiteren Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik befanden. Infolge der Fördervoraussetzungen und Zielsetzungen ging mit Maßnahmen, die ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis begleitend unterstützen, eine hohe Chance einher, dass dieses Beschäftigungsverhältnis auch sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme noch bestand (durchschnittlich 77 Prozent) 6. Dies galt 2009 insbesondere für Arbeitsentgeltzuschüsse bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter (89 Prozent) und für Eingliederungszuschüsse (75 Prozent). Die geringste Eingliederungschance in der Gruppe dieser Maßnahmen war bei einer Quote von 52 Prozent und einer Chance von 1:1 mit Eingliederungsgutscheinen verbunden. Von den sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme bestehenden Beschäftigungsverhältnissen waren nahezu 100 Prozent ohne weitere Förderung. Insgesamt waren 86 Prozent der Abgänger aus Beschäftigung begleitenden Maßnahmen nach sechs Monaten nicht arbeitslos nur 0,2 Prozent weil sie erneut an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen. Sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme zur Förderung der Berufsausbildung waren gut 65 Prozent der Abgehenden sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In dieser Gruppe wiesen neben den ausbildungsbegleitenden Hilfen zur Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter (mit einer Eingliederungsquote von 78 Prozent), die beschäftigungsbegleitend erbracht werden die Einstiegsqualifizierung (68 Prozent) und die sozialpädagogische Begleitung zur Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter (63 Prozent) die höchsten Chancen auf Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt auf. Dagegen ging mit einer außerbetrieblichen Ausbildung (38 Prozent) sowie mit Übergangs- und Aktivierungshilfen (37 Prozent) nur eine vergleichsweise geringe Eingliederungsquote einher. Von den sechs 6 Ohne Existenzgründungszuschuss und Gründungszuschuss, die per Definition nicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abzielen. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 10

11 Monate nach Maßnaheabgang Beschäftigten waren über 99 Prozent ungefördert. 85 Prozent der Personen, die eine Maßnahme zur Förderung der Berufsausbildung beendet haben, waren sechs Monate später nicht arbeitslos nur ein Prozent weil sie erneut in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert wurden. Im Berichtszeitraum lag die durchschnittliche Eingliederungsquote für Frauen (ohne Instrumente der Selbständigenförderung) bei 47 Prozent. Frauen hatten damit im SGB III eine um 22 Prozent geringere Chance als Männer, sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Diese geringeren Chancen waren allerdings vor allem auf das Abschneiden von Frauen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen hier hatten Frauen eine um 24 Prozent geringere Eingliederungschance als Männer. Insbesondere bei Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung lag die Eingliederungschance um 27 Prozent unter der von Männern. Dagegen hatten Frauen bei Beschäftigung begleitenden Maßnahmen eine um 35 Prozent bessere Chance als Männer, sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Darunter gingen insbesondere Eingliederungszuschüsse mit einer um 51 Prozent und Arbeitsentgeltzuschüsse bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter mit einer um 39 Prozent besseren Eingliederungschance für Frauen als für Männer einher. Auch bei Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung hatten Frauen geringfügig bessere Eingliederungschancen als Männer (um sieben Prozent). Während Frauen dabei von ausbildungsbegleitenden Hilfen um 21 Prozent stärker profitierten als Männer, war für Männer eine sozialpädagogische Begleitung um 70 Prozent hilfreicher als für Frauen. In Ostdeutschland war die durchschnittliche Eingliederungsquote im Jahr 2009 mit 52 Prozent geringfügig höher als in Westdeutschland. Während in Ostdeutschland Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie Beschäftigung begleitende Maßnahmen mit etwas besseren Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sechs Monate nach Ende der Maßnahme verbunden waren als in Westdeutschland, standen die Chancen eines Austretenden aus einer Maßnahme zur Förderung der Berufsausbildung in Ostdeutschland um 54 Prozent schlechter als im Westen Deutschlands. Im SGB III hatten im Jahr 2009 nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Definition 14 Prozent der Arbeitslosen einen Migrationshintergrund, 7 ihr Anteil an den Geförderten betrug allerdings lediglich zehn Prozent (vgl. Tabelle 9). Geförderte mit Migrationshinter- 7 Das Merkmal mit Migrationshintergrund fasst nach alter Definition von 2009 alle Förderfälle zusammen, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber innerhalb der BA-Geschäftsdaten seit Beginn der Arbeits- / Ausbildungssuche (max. seit 12/1996) einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie z. B. Geburtsland oder Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen evtl. vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen im Rahmen der BA- Geschäftsdaten für den Berichtszeitraum noch nicht vor. Mit der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes (Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung MighEV vom ) wurde die Erhebung des Merkmals auf eine neue rechtliche Basis gestellt und die Definition erheblich erweitert. Ab dem Jahr 2011 wird über die veraltete Definition des Merkmals Migrationshintergrund nicht mehr berichtet. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 11

12 grund hatten im Durchschnitt eine um 23 Prozent geringere Chance sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein als Personen ohne (bekannten) Migrationshintergrund. Ihre Eingliederungschancen nach Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt waren um 22 Prozent geringer als bei Personen ohne Migrationshintergrund. Bei Beschäftigung begleitenden Maßnahmen standen ihre Chancen um 17 Prozent schlechter als bei Menschen ohne Migrationshintergrund. Lediglich mit Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung war für Personen mit Migrationshintergrund eine um 19 Prozent höhere Eingliederungschance verbunden als für Menschen ohne Migrationshintergrund. Insbesondere mit Übergangs- und Aktivierungshilfen (um 75 Prozent), einer außerbetrieblichen Ausbildung (um 42 Prozent) und einer sozialpädagogischer Begleitung der Ausbildung (um zehn Prozent) gingen höhere Chancen für Migranten einher als für Nicht-Migranten. 12

13 Überblick über die wichtigsten Ergebnisse im SGB II (ohne zkt) 8 Im Jahresdurchschnitt 2009 waren im SGB II 1,95 Millionen Personen arbeitslos. Davon wurden jahresdurchschnittlich in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert. Auf einen Geförderten kamen somit durchschnittlich knapp 2,7 Arbeitslose im SGB II (vgl. Tabelle 3). Ein Arbeitsloser im SGB III hatte somit eine um 55 Prozent höhere Chance gefördert zu werden, als ein Arbeitsloser im SGB II. Gemessen am jahresdurchschnittlichen Bestand waren im Jahr 2009 im SGB II Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante mit jahresdurchschnittlich Teilnehmenden das mit Abstand bedeutendste Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, gefolgt von Beruflicher Weiterbildung mit , Eingliederungszuschüssen mit und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit rund Teilnehmenden. Insbesondere im SGB II sind eine Vielzahl von bisher stark genutzten Maßnahmen infolge des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jahr 2009 in der Restabwicklung (vgl. Tabelle 8). Neben den mit jahresdurchschnittlich gegenüber dem Vorjahr bereits um 82 Prozent zurückgefahrenen sonstigen weiteren Leistungen betraf dies auch Mobilitätshilfen (inklusive Reha), die mit gerade noch Teilnehmenden gegenüber im Jahr 2008 um 96 Prozent zurückgingen, und schließlich die auf die Hälfte des Vorjahresbestandes geschrumpften Trainingsmaßnahmen mit Teilnehmenden im Durchschnitt des Jahres Trotz des Auslaufens der Regelung stieg dagegen im Jahresdurchschnitt 2009 der Bestand an Maßnahmeteilnehmenden bei Beauftragung Dritter mit der Vermittlung im SGB II noch um 22 Prozent auf gut Teilnehmende an. Die meisten der nicht von der Neuorganisation der Instrumente betroffenen Regelungen zeigten sich im Jahr 2009 im SGB II nur wenig verändert gegenüber dem Vorjahr. Die Nutzung der Beruflichen Weiterbildung stieg um 13 Prozent, während die der Bestand an mit einem Vermittlungsgutschein Geförderten um fast ein Drittel gegenüber dem Vorjahr zurückging. Von einem jahresdurchschnittlichen Bestand von im Jahr 2008 auf über mehr verdreifacht hat sich dagegen die Zahl der mit einem Beschäftigungszuschuss geförderten. Zudem stieg die Zahl der Teilnehmer an einer Maßnahme zur Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter um 15 Prozent auf knapp im Jahr Zugewiesene Mittel und Ausgaben Im Jahr 2009 betrugen die Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGB II insgesamt 5,09 Milliarden Euro (vgl. Tabelle 1a). Fast die Hälfte davon floss an Träger von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach 3 Abs. 3 SGB III, knapp ein Fünftel der Leistungen wurde an Arbeitgeber ( 3 Abs. 2 SGB III) und ein knappes Drittel direkt an Arbeitnehmer ( 3 Abs. 1 SGB III) gezahlt (vgl. Tabelle 1 b). 8 Nach dem bis Ende 2009 gültigen Gebietsstand. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 13

14 Ein gutes Drittel der Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wurde für Beschäftigung schaffende Maßnahmen, ein weiteres knappes Drittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt aufgewendet (vgl. Tabelle 1a). Ein Fünftel der zugewiesenen Mittel ging in Beschäftigung begleitende Leistungen, und 9 Prozent der Leistungen wurde für die Förderung der Berufsausbildung aufgewendet. Mit 1,04 Milliarden wurden mit Abstand die meisten Ausgaben im SGB II für Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante aufgewendet. Im Bereich der Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem erstem Arbeitsmarkt flossen mit 803 Millionen Euro die mit weitem Abstand meisten Mittel in Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung, gefolgt von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (207 Millionen Euro) und Förderungen aus dem Vermittlungsbudget (138 Millionen Euro). Unter den Beschäftigung begleitenden Leistungen war mit 460 Millionen Euro der Beschäftigungszuschuss der größte Ausgabenposten, knapp gefolgt von Eingliederungszuschüssen mit 441 Millionen Euro. Im Bereich der Förderung der Berufsausbildung wurden im SGB II 430 Millionen Euro zur Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter darunter 369 Millionen für die außerbetriebliche Ausbildung aufgewendet. Durchschnittliche Ausgaben je gefördertem Arbeitnehmer Die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Gefördertem waren für verschiedene Maßnahmen sehr unterschiedlich (vgl. Tabelle 2). Sie reichten von durchschnittlich knapp 130 Euro für Förderungen im Rahmen des Vermittlungsbudgets insgesamt (und 40 Euro für Vermittlungsbudget bei Reha) bis zu monatlich Euro pro Person im Rahmen der Freien Förderung SGB II und einmalige Kosten von Euro für einen eingelösten Vermittlungsgutschein. Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt zeigten die größte Spannbreite an monatlichen Kosten pro geförderter Teilnahme. Sowohl die kostengünstigste (Förderung aus dem Vermittlungsbudget) als auch die kostenintensivste Maßnahme (Vermittlungsgutscheine) war hier zu finden. Dazwischen bewegten sich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit 340 Euro und Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung mit 810 Euro pro Monat und Person. Die monatlichen Kosten pro geförderter Teilnahme bewegten sich bei Beschäftigung begleitenden Maßnahmen von 210 Euro für das Einstiegsgeld bis zu Euro für einen Beschäftigungszuschuss. Mit 670 Euro bei Eingliederungszuschüssen und 610 Euro für Eingliederungsgutscheine lagen die Kosten für einen Personenmonat für diese Maßnahmen im Mittelfeld. Unter den Beschäftigungschaffenden Maßnahmen sind Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante die zahlenmäßig mit weitem Abstand bedeutendste Maßnahme. Diese Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik war mit 380 Euro pro Monat und geförderter Person vergleichsweise kostengünstig. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 14

15 Die Ausgaben pro Personenmonat im Bereich der Förderung der Berufsausbildung lagen zwischen 250 Euro für ausbildungsbegleitende Hilfen und Euro für eine außerbetriebliche Ausbildung. Die monatlichen Kosten für eine Sozialpädagogische Begleitung der Ausbildung mit 750 Euro und für Übergangs- und Aktivierungshilfen mit 730 Euro bewegen sich im Mittelfeld. Infolge der sehr unterschiedlichen Förderziele verschiedener Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, zeigte auch die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen eine erhebliche Spannbreite. So hatten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Schnitt eine Dauer von weniger als einem Monat, ausbildungsbegleitende Hilfen einer außerbetrieblichen Ausbildung dagegen eine durchschnittliche Laufzeit von fast zwei Jahren. Betrachtet man die durchschnittlichen Kosten pro Maßnahmenteilnehmer, in dem man die durchschnittliche Dauer mit den durchschnittlichen monatlichen Kosten multipliziert, relativieren sich die Kosten für Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante insgesamt erheblich. Bei einer durchschnittlichen Dauer von 4,5 Monaten wurden hierfür auf die gesamte Laufzeit gerechnet Euro pro Person aufgewendet. Mit Euro war eine außerbetriebliche Ausbildung die mit Abstand kostenintensivste Maßnahme, gefolgt von durchschnittlichen Kosten von Euro für einen Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen und Euro für einen Beschäftigungszuschuss. Mit rund 310 Euro pro geförderter Person sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung die mit Abstand kostengünstigsten Maßnahmen (ohne Einmalleistungen). Geförderte Arbeitnehmer sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen Im Jahre 2009 wurden im SGB II im monatlichen Durchschnitt Personen in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf eine Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt vorbereitet (vgl. Tabelle 3a-d). Davon waren jeweils ein knappes Viertel älter als 50 Jahre bzw. langzeitarbeitslos, 9 unter 5 Prozent waren schwerbehindert und knapp drei Prozent waren Berufsrückkehrende. Insgesamt kamen so auf einen Maßnahmeteilnehmerin rund 2,7 Arbeitslose im SGB II. Die Förderintensität war allerdings für verschiedene Gruppen von Arbeitslosen sehr unterschiedlich. So kamen im Durchschnitt auf einen ansonsten Langzeitarbeitslosen in einer Maßnahme fast fünf Langzeitarbeitslose im SGB II, auf eine Ältere Person ab 50 Jahren in einer Maßnahme kamen rund 2,8 und bei Schwerbehinderten 2,6 Arbeitslose dieser Gruppe. Bei Berufsrückkehrenden kamen drei Arbeitslose auf einen Maßnahmeteilnehmenden. Monatsdurchschnittlich Arbeitslosen unter 25 Jahren im SGB II standen Geförderte dieser Gruppe gegenüber. Die Förderintensität lag damit bei 1,3. 9 Teilnehmende in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gelten nach 16 SGB III in weiten Teilen als nicht arbeitslos. Mit langzeitarbeitslosen Maßnahmeteilnehmern werden im Folgenden Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bezeichnet, die vor Beginn der Maßnahme zwölf Monate und länger arbeitslos waren ( 18 SGB II) und somit einer als besonders förderungswürdig geltenden Gruppe von Arbeitslosen nach 11 Abs. 2,2 SGB III angehört hatten. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 15

16 Ältere stellten im Jahr 2009 systembedingt 100 Prozent der Empfänger von Eingliederungsgutscheinen sowie des Bundesprogramms Zusatzjobs für Ältere. Mit knapp der Hälfte der Empfänger eines Beschäftigungszuschusses und knapp einem Drittel der Geförderten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante waren sie auch in diesen beiden Maßnahmen gegenüber ihrem Gesamtanteil an allen Geförderten im SGB II überrepräsentiert. Abgesehen von auslaufenden Maßnahmen waren Langzeitarbeitslose verglichen mit ihrem Gesamtanteil an allen Geförderten im SGB II in den allermeisten Maßnahmen unterrepräsentiert. Lediglich in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (28 Prozent) sowie in der Beruflichen Weiterbildung (24 Prozent) waren sie leicht stärker vertreten als unter den Geförderten insgesamt. Schwerbehinderte waren insbesondere in den auf sie zugeschnittenen Maßnahmen überrepräsentiert, Berufsrückkehrende in der Beruflichen Weiterbildung und bei der freien Förderung SGB II. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren stellten im Jahr 2009 weniger als ein Zehntel der Arbeitslosen im SGB II, aber knapp ein Fünftel aller Geförderten. Arbeitssuchend gemeldete Jugendliche hatten demnach eine doppelt so hohe Chance an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilzunehmen anstatt arbeitslos zu sein, wie Arbeitssuchende insgesamt. Systembedingt stellten unter 25-Jährige nahezu 100 Prozent der Geförderten im Bereich der Förderung der Berufsausbildung und aller darunter subsumierten Maßnahmen. Aber auch in der Freien Förderung SGB II waren sie leicht überrepräsentiert. Im Jahr 2009 waren im SGB II insgesamt 3,18 Millionen Zugänge in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen. Davon entfiel ein Fünftel auf Langzeitarbeitslose und ein weiteres knappes Fünftel auf Ältere ab 50 Jahren. Etwa jeder zwanzigste Zugang war schwerbehindert und jeder dreißigste ein Berufsrückkehrender. Mit knapp einem Fünftel der Zugänge lag der Anteil der Jugendlichen unter 25 Jahren im SGB II auf dem Niveau des Bestandes. Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen Im Jahr 2009 stellten Frauen durchschnittlich 46 Prozent des Bestands an Arbeitslosen, machten jedoch lediglich gut 42 Prozent aller in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Geförderten aus (vgl. Tabelle 4). Auf eine Frau in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen kamen im SGB II damit jahresdurchschnittlich drei arbeitslose Frauen. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt und in Maßnahmen der Freien Förderung SGB II waren Frauen gemessen an ihrer Gesamtbeteiligung leicht überrepräsentiert, in Beschäftigung begleitenden Leistungen, Beschäftigung schaffenden Maßnahmen und in der Förderung der Berufsausbildung waren sie dagegen gemessen an ihrer Beteiligung an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen insgesamt leicht unterrepräsentiert. 10 Die Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III entsprechend ihrer absoluten und relativen 10 Im Zuge der Eingliederungsbilanz wurde auf die Darstellung alternativer Bezugsgrößen etwa des Anteils von Frauen an den Beschäftigten insgesamt oder an den (unversorgten) Bewerbern für Berufsausbildungsstellen verzichtet. Je nach Erkenntnisinteresse können diese alternativen Bezugsgrößen aussagekräftiger sein. Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 16

17 Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit lag im SGB II bei 44 Prozent. Mit einem realisierten Förderanteil von fast 43 Prozent (ohne Förderung der Berufsausbildung) wurde der Mindestbeteiligungsanteil von Frauen damit um gut einen Prozentpunkte unterschritten. In Westdeutschland stellten Frauen im Jahr Prozent der Arbeitslosen und 41 Prozent der Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II. Mit einem Anteil von 45 Prozent waren sie, gemessen an ihrer Beteiligung an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik insgesamt, in Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, mit gut 45 Prozent in der Freien Förderung SGB II und mit 42 Prozent in Maßnahmen der Förderung der Berufsausbildung leicht überrepräsentiert. Bei Beschäftigung begleitenden Leistungen (35 Prozent) und Beschäftigung schaffenden Maßnahmen (38 Prozent) und waren sie dagegen leicht unterdurchschnittlich vertreten. Die Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III entsprechend ihrer absoluten und relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit lag im SGB II für Westdeutschland im Jahr 2009 bei knapp 46 Prozent. Mit einem realisierten Förderanteil von knapp 41 Prozent (ohne Förderung der Berufsausbildung) wurde der Mindestbeteiligungsanteil von Frauen damit um fünf Prozentpunkte unterschritten. In Ostdeutschland stellten Frauen im Jahr Prozent der Arbeitslosen im SGB II. Mit knapp 45 Prozent war ihr Anteil an den Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nahezu ebenso hoch. Mit einem Anteil von 46 Prozent waren sie in Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt überrepräsentiert. Dagegen hatten sie in Beschäftigung begleitenden Maßnahmen (44 Prozent) und der Förderung der Berufsausbildung (40 Prozent) einen gemessen an ihrer Gesamtbeteiligung leicht unterdurchschnittlichen Anteil. Die Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III entsprechend ihrer absoluten und relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit lag im SGB II für Ostdeutschland im Jahr 2009 bei gut 41 Prozent. Mit einem realisierten Förderanteil von 45 Prozent (ohne Förderung der Berufsausbildung) wurde der Mindestbeteiligungsanteil von Frauen damit um knapp vier Prozentpunkte überschritten. Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote (Tabellenheft inklusive Daten der zkt) Im Jahr 2009 gingen 28 Prozent der 4,18 Millionen aus Arbeitslosigkeit im SGB II Abgehenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, weniger als die Hälfte davon in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis (vgl. Tabelle 5, Tabellenheft inklusive Daten der zkt). Dies verweist auf die besondere Rolle, die Maßnahmen am zweiten Arbeitsmarkt für die Teilhabe am Erwerbsleben für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. So ist die Chance in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis abzugehen bei einem abgehenden Arbeitslosen im SGB III dreimal höher als bei einem abgehenden Arbeitslosen im SGB II. Die Hälfte aller Abgänge in Beschäftigung im SGB II (gefördert und ungefördert) kam durch Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit zustande. Damit war die Chance eines in Beschäftigung abgehenden Arbeitslosen im SGB III diese Stelle ohne Hilfe der Bundesagentur für Arbeit gefunden zu haben siebenmal höher, als die Chance eines in Beschäftigung abgehenden Arbeitslosen im SGB II. Dies verweist darauf, dass Arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de 17

18 die Arbeitslosen im SGB II im besonderen Maße auf die Unterstützung durch die Arbeitsvermittler bei den Trägern der Grundsicherung vor Ort angewiesen sind. Die Vermittlungsquote in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse betrug im SGB II insgesamt elf Prozent. Ein weiteres Prozent der Abgänge ging in eine selbständige Tätigkeit ab. Von den arbeitslosen Frauen im SGB II gingen im Jahr 2009 gut 24 Prozent in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab, knapp die Hälfte davon in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse. Die Hälfte der Abgänge arbeitsloser Frauen im SGB II in Beschäftigung kamen durch Vermittlung der BA zustande. Die Vermittlungsquote in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse betrug bei Frauen rund zwölf Prozent. Eingliederungsquoten verschiedener Personengruppen im Vergleich Von den 2,12 Millionen Austritten aus Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB II zwischen Juli 2008 und Juni 2009 ohne Existenzgründungszuschuss und Gründungszuschuss, die per Definition nicht auf Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zielen, waren 97 Prozent recherchierbar (vgl. Tabelle 6a ohne Daten der zkt). Von diesen Personen waren jeweils sechs Monate nach Austritt ein Viertel sozialversicherungspflichtig beschäftigt (ohne Instrumente der Selbständigenförderung wie Einstiegsgeld). Ein Teilnehmer einer Maßnahme im SGB III hatte damit eine dreimal höhere Chance, sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, als ein Teilnehmer einer Maßnahme im SGB II. Von diesen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen waren rund drei Viertel ohne Folgeförderung (vgl. Tabelle 6bII). Mit 1,15 Millionen war etwas mehr als die Hälfte der ausgetretenen Personen sechs Monate später nicht arbeitslos 39 Prozent davon, weil sie sich erneut in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik befanden (vgl. Tabelle 6bI). Die Eingliederungsquote erlaubt Aussagen über die absoluten Chancen eines aus einer Maßnahme Abgehenden, sechs Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein (vgl. Einleitung). Diese Chance war im Berichtszeitraum auf verschiedene Personengruppen sehr unterschiedlich verteilt. Im SGB II insgesamt kam auf vier Abgehende eine Person, die nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Dagegen war nur rund jeder Fünfte, der zu einer der besonders förderungswürdigen Gruppen zählte, sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Eingliederungschance war damit für einen Teilnehmer insgesamt um 40 Prozent höher, als für einen Langzeitarbeitslosen, 29 Prozent höher als für einen Schwerbehinderten, 30 Prozent höher als für einen Älteren ab 50 Jahren und 13 Prozent höher als für einen Berufsrückkehrenden. Für Frauen und Männer war die Eingliederungschance dagegen gleich hoch. Mit den oft sehr unterschiedlichen Zielgruppen und Zielsetzungen verschiedenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gehen auch deutliche Unterschiede in den Eingliederungschancen zwischen den Maßnahmegruppen einher. Die folgende Darstellung von Eingliederungsquoten unterschiedlicher arbeitsmarktpolitischer Instrumente stellt daher keinen Vergleich oder eine Bewertung des Erfolgs dieser Maßnahmen dar (vgl. Fußnote 3). 18

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