Arbeitsrechtliche Aspekte
|
|
- Irmela Pfeiffer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Flüchtlinge in Ausbildung integrieren gewusst wie! Arbeitsrechtliche Aspekte
2 Freiwilliger Zusammenschluss von mehr als 240 Unternehmen. Mitgliedschaft ist freiwillig, mit Tarifbindung oder ohne. Beratung der Mitglieder: Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitswissenschaft, Betriebs- sowie der Personalorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsfragen.
3 VUV-Montagsfrage, 27. Juli 2015
4 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung 2. Praktika / Mindestlohn 3. Vertragsgestaltung 4. Rücksichtnahme auf Religion
5 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung I Grundregel: EU-Ausländer wie Inländer > Arbeitnehmerfreizügigkeit. Angehörige anderer Staaten (sog. Drittstaaten ) > in aller Regel besondere Genehmigung. Aufenthaltsstatus ist ausschlaggebend: Asylberechtigte und Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention Asylsuchende geduldete Migranten subsidiärer Schutz
6 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung II Fehlen der erforderlichen ausländerrechtlichen Erlaubnis: Arbeits- / AusbildungsV nicht unwirksam. Vergütungspflicht für geleistete Arbeit. (widerlegliche) Vermutung der mehr als dreimonatigen Beschäftigung. Ordnungswidrigkeit. Auswirkungen auf gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Zustimmungsverweigerungsgrund Betriebsrat.
7 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung III Wegfall von Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis: Kein automatischer Kündigungsgrund. AN/Azubi (!) muss für Wiedererteilung sorgen. Beschäftigung/Ausbildung unmöglich > keine Vergütungspflicht.
8 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung IV Gesetzesneuerungen: Inkrafttreten des AsylVfBG in 10/2015: Neue sichere Herkunftsstaaten. 47 Abs. 1a Satz 1 des neuen Asylgesetzes (AsylG): Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten müssen bis zur Entscheidung über Asylantrag und im Falle einer Ablehnung bis zum Vollzug ihrer Abschiebung in einer Aufnahmeeinrichtung verbleiben. = Faktisches Arbeitsverbot, 61 Abs. 1 AsylG.
9 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung V Folge für AN mit Duldungsstatus aus (nunmehr) sicheren Herkunftsländern: Kein aufenthalts- oder asylrechtlicher Grund, vor dem Inkrafttreten des AsylVfBG erteilte Erlaubnisse zur Beschäftigung bzw. Berufsausbildung zu widerrufen. > AG müssen betroffene AN nicht entlassen was leider nicht für Azubis gilt!
10 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung VI Folge für Azubis mit Duldungsstatus aus (nunmehr) sicheren Herkunftsländern mit Ausbildung vor : Ausbildung grundsätzlich nur bis zum Ende des Duldungszeitraumes fortführbar. Bei Entscheidung über die Verlängerung der Duldung neue Rechtslage: Abgelehnten Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten darf keine Duldung zum Zwecke der Ausbildung erteilt werden.
11 1. Rechtliche Vorgaben der Beschäftigung VII Folge für Azubis mit Duldungsstatus aus (nunmehr) sicheren Herkunftsländern mit Ausbildung vor und noch nicht entschiedenem Asylantrag: Ausbildung bis zur Entscheidung fortführbar. Wird Asylgesuch - wie oft - abgelehnt, kann Ausbildung nicht weitergeführt werden. Ausnahmen gem. Beschäftigungsverordnung (BeschV). ABER: Regelungen sind realitätsfern und praxisuntauglich!
12 2. Praktika / kein Mindestlohn I Sonderfälle EQ und MAG: EinstiegsQualifikation (6-12 Monate). Maßnahme zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung (bis 6 Wochen). Antrag bei der Agentur für Arbeit durch AG erforderlich. = Maßnahme nach SGB III > kein Mindestlohn zu zahlen! MiLoG gilt i.ü. voll für Flüchtlinge
13 2. Praktika / kein Mindestlohn II Orientierungspraktika vor Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums - 3 Monate Maximallaufzeit - Pflichtpraktika nach einer Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnung - keine Laufzeitbegrenzung, Ordnung maßgeblich - Freiwillige Praktika während Ausbildung oder Studium - 3 Monate Maximallaufzeit - ANSONSTEN: Kein Praktikum ohne Mindestlohn nach Ausbildung oder Studium (Ausnahme: Minderjährige o. Neuorientierung)
14 2. Praktika / kein Mindestlohn III sicherheits - halber als Sonst mögliche Begegnungen im Betrieb: Zugucken / Über die Schulter schauen. Gast im Betrieb. Schnuppertage. Probebeschäftigungen. Erprobungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. ACHTUNG: Nicht arbeiten / eingliedern lassen! AG die BG dazu vorher befragen!
15 3. Vertragsgestaltung Einfacher Grundsatz: Unabhängig vom etwaigen ausländerrechtlichen Status gilt in arbeitsrechtlicher Hinsicht für die Vertragsparteien ganz normal das deutsche Arbeitsrecht. ACHTUNG: Sprachkenntnisse des AN müssen in jedem Fall für sicheres Arbeiten (Arbeitsschutz!) ausreichend sein!
16 4. Rücksichtnahme auf Religion AG kann u.u. verpflichtet sein, Arbeitsbedingungen an religiöse Vorgaben anzupassen. Glaubens- oder Gewissenskonflikt (Art. 4 GG) des AN. Arbeitgeberinteressen (Art. 12 GG). Interessenabwägung. Keine abstrakte Richtschnur der Arbeitsgerichte. Kündigung des AN möglich, wenn glaubensgerechter Arbeitsplatz unmöglich.
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwältin Marlene Dosch Vereinigte Unternehmerverbände Aachen Theaterstraße Aachen Tel.: (0241) Fax.: (0241)
18 Asylberechtige und Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention Asylsuchende Geduldete Migranten Subsidiärer Schutz (Drohung von ernsthaftem Schaden im Herkunftsland) Gesetzliche Regelung 25 AufenthaltsG Status Ausbildung, Praktika, Freiwilligendienste Unselbstständige Arbeit Hochqualifizierte Arbeit und Arbeit bei Verwandten Ausländerbehörde kann Arbeitsverbot verlangen Aufenthaltserlaubnis Sofort erlaubt Sofort erlaubt Sofort erlaubt Nein Gesetzliche Regelung Status Ausbildung, Praktika, Freiwilligendienste Unselbstständige Arbeit Hochqualifizierte Arbeit und Arbeit bei Verwandten Ausländerbehörde kann Arbeitsverbot verlangen 55 AsylVfG Aufenthaltsgestattung Nach 3 Monaten (gerechnet ab Antragstellung) Keine Genehmigung AA erforderlich Monat: Arbeitsverbot Monat: Genehmigungspflicht mit Vorrangprüfung und Arbeitsmarktprüfung ab 16. Monat: ohne Vorrangprüfung Nach 3 Monaten Nein Gesetzliche Regelung Status Ausbildung, Praktika, Freiwilligendienste Unselbstständige Arbeit Hochqualifizierte Arbeit und Arbeit bei Verwandten Ausländerbehörde kann Arbeitsverbot verlangen 60 a Aufenthaltsgesetz Duldung Sofort erlaubt Monat: Arbeitsverbot Monat: Genehmigungspflicht mit Vorrangprüfung und Arbeitsmarktprüfung ab 16. Monat: ohne Vorrangprüfung Sofort erlaubt Ja, bei mangelnder Mitwirkung (z.b. falsche Indentitätsangaben) Gesetzliche Regelung 25 AufenthaltsG, 4 AsylG Status Ausbildung, Praktika, Freiwilligendienste Unselbstständige Arbeit Hochqualifizierte Arbeit und Arbeit bei Verwandten Ausländerbehörde kann Arbeitsverbot verlangen Aufenthaltserlaubnis Sofort erlaubt Sofort erlaubt Sofort erlaubt Nein Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten bei Asylantrag ab generelles Beschäftigungsverbot Ausbildungsverbot Ausnahme bei bestimmten Staaten (Balkan, nicht Afrika) möglich, wenn - konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot nachgewiesen wird - und Antragstellung in deutscher Auslandsvertretung im Herkunftsland.
Flüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?
Flüchtlinge und Asylbewerber Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen? Drei grundsätzliche Gruppen von Flüchtlingen Anerkannte Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
MehrArbeitsmarktzulassungsverfahren
Informationen der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld - Fulda Waldemar Dombrowski, Christina Fink Arbeitsmarktzulassungsverfahren Inhalt 1) Einführung 2) Arbeitsmarktzulassungsverfahren Drittstaatsangehörige
MehrAsyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land
Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land 1. VORBEMERKUNGEN - Asylbewerber sind Personen mit Asylgesuch ab Einreise
MehrAsylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung: Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben, welche bei der Beschäftigung bzw. Ausbildung von Asylanten und Flüchtlingen zu beachten sind. Im Wettbewerb um Fachkräfte
MehrFlüchtlinge im Kreis Paderborn. Praktika/ Arbeitsaufnahme
Flüchtlinge im Kreis Paderborn Praktika/ Arbeitsaufnahme Warum Asylbewerber oder Asylberechtigte einstellen? Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration
MehrBeschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz. Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt -
Beschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt - Erwerbstätigkeit Grundsätzliches für Gestattungs- oder Duldungsinhaber 1. Genereller Zugang zum Arbeitsmarkt Wer
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit Berlin, 06.07.2016 1 Überblick Aufenthaltsstatus Arbeitsmarktzugang Unterstützungsmöglichkeiten 2 Aufenthaltsstatus
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit
Beschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit Michael Quenkert Leiter des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Meschede-Soest Wie weisen sich die Flüchtlinge
MehrIntegration von Asylbewerbern Arbeit, Ausbildung, Praktikum, Arbeitsgenehmigung
Agentur für Arbeit Freising-Ebersberg Integratin vn Asylbewerbern Arbeit, Ausbildung, Praktikum, Arbeitsgenehmigung Infrmatinsveranstaltung für ehrenamtlich Engagierte am 15. September 2015 Angebte der
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen
MehrIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Bedingungen für eine Arbeitsaufnahme, Praktikum oder Ausbildung aus Sicht der Agentur für Arbeit Landau Allgemeine Rechtliche Grundlagen Arbeitsmarktzugang
MehrGemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Zuständigkeit: Agentur für Arbeit Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag
MehrAusbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe?
Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe? Handwerkskammer Berlin Berlin, 16.11.2015 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Wer darf arbeiten
MehrBeschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation
Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:
MehrArbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der
MehrÜberblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
MehrFörderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
MehrForum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung
forum:a Fachtagung: UPDATE RECHT, 13.02.17 Forum_4: Zugang zu Arbeit und Ausbildung Benita Suwelack, Diakonisches Werk Darmstadt - Dieburg, Flüchtlingsberatung Begriffsklärung Begriffsklärung Arbeitserlaubnis
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung Berlin, 20.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds Überblick
MehrVortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 06.03.2017 in der Citykirche www.staedteregion-aachen.de 1 Ablauf Überblick Differenzierung Begriff Flüchtlinge Aufenthaltsstatus
MehrReferentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen
MehrAnerkennungsformen im Asylverfahren
Anerkennungsformen im Asylverfahren Politisches Asyl nach dem Grundgesetz Art 16 a, GG: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht In Verbindung mit der Drittstaatenregelung 25 (1) Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis
MehrMigrationsbeauftragte Kreis Segeberg. Dienstleistungen für geflüchteter Menschen Informationsveranstaltung
Migrationsbeauftragte Kreis Segeberg Dienstleistungen für geflüchteter Menschen Informationsveranstaltung Ablauf eines Asylverfahrens Dienstleistungen geflüchteter Menschen - Informationsveranstaltung
MehrAufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
MehrBeschäftigung ausländischer Fachkräfte
Sven Hasse Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Beschäftigung ausländischer Fachkräfte Begriffe und Rechtsgrundlagen Stand: Juni 2016 EU-Bürger + Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und deren
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow Berlin, 12.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Ausbilderfrühstück für Druckberufe Berlin, 17.11.2015 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer
MehrFlüchtlinge und Arbeit
Delegiertenversammlung IG Metall Ulm 16.09.2015 Flüchtlinge und Arbeit Anna Wüstefeld, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Agenda Begrifflichkeiten Zugang zum Arbeitsmarkt Hospitation Praktikum
MehrPersonen mit Fluchthintergrund: Integration in Arbeit und Ausbildung
Personen mit Fluchthintergrund: Integration in Arbeit und Ausbildung BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn:
MehrSobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf
Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Jugendliche diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
MehrMärz Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
März 2016 Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Agenda Integration in den Arbeitsmarkt: Wer, wie und was ist zu beachten? Derzeitige Situation im Kreis Paderborn Was sind die Aktivitäten
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Input beim Jour Fixe des RAV Mitte Berlin, bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer darf arbeiten / eine Ausbildung
MehrVortrag zum Ausländerrecht. Kreisverwaltung
Vortrag zum Ausländerrecht Landkreis Leer Ausländeramt 10 Sachbearbeiter/innen betreuen zur Zeit 11.419 Ausländer = ca. 1.100 Ausländer pro SB (anerkannte Asylbewerber werden als Ausländer registriert)
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber-Service Oberberg 21.03.2016 Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber Informationsveranstaltung in Hückeswagen Übersicht Themen des heutigen Abend: 1. Personenkreise
MehrDas kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Unternehmensservice W.I.R Stand: 15.02.16 Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Informationen für Arbeitgeber W.I.R - work and integration for refugees Zielsetzungen und
MehrFlüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk. Stand: 12.02.2016
Flüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk Stand: 12.02.2016 1. Warum lohnt sich für Betriebe die Beschäftigung geflüchteter Menschen? Weltweit
MehrArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum)
Beschäftigungsmöglichkeiten Informationsveranstaltung Tipps für Unternehmen ausländischer zur Integration von Geflüchteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum) Stand: 20.03.2018
MehrPraktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen
Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen Die in dieser Übersicht dargestellten Regelungen gelten ausschließlich für Asylbewerber und geduldete Personen, da hier besondere
MehrDAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN GLIEDERUNG Ablauf des Asylverfahrens Positive Entscheidung und Aufenthaltsverfestigung Negative Entscheidung Aufenthaltsbeendigung Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und abgelehnte
MehrRechtsgrundlagen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtsgrundlagen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Webinar-Sitzung im Rahmen der BEST WSG-Pilotierung Kulturelle Begegnungen Gewohntes und Ungewohntes Angela Touré Integrationslotsin und Trainerin
MehrEinstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer
Einstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer Einstellungskriterien ausländischer Arbeitnehmer EU-Bürger, EWR-Bürger und Schweizer Bürger Alle freizügigkeitsberechtigten Bürger der Europäischen Union
MehrWelche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden?
Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 1 Asylsuchende: sind eingereist und registriert erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG
MehrDuldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?
Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Wer ist das nochmal? Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Ausbildung? gute Bleibeperspektive Syrien, Eritrea, Irak, Iran Mittlere
MehrZugang zu Ausbildung
Flüchtlingspolitik solidarisch, demokratisch und gerecht Zugang zu Ausbildung DGB-Tag der Berufsausbildung 3./4. November 2016 Workshop: Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete Inhalt 1.
MehrFachforum 5 Duldung, und dann?
Fachforum 5 Duldung, und dann? Ali Ismailovski, Café Zuflucht Aachen Norbert Suing, jmd2start Aachen 1 Mit dem am 06.08.2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz (BGBl. 2016 I S. 1939ff) wurden die Regelungen
MehrFlüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover Arbeitsmarktintegration: langwieriger Prozess "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit
MehrArbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel
Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel Arbeitsmarktzugang für Aufenthaltsdokument Das bedeutet für die genannten Gruppen Asylberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft
MehrMitarbeiter ohne Grenzen. Potenziale nutzen - Menschen mit Fluchthintergrund beschäftigen
Mitarbeiter ohne Grenzen Potenziale nutzen - Menschen mit Fluchthintergrund beschäftigen Klärung der Begrifflichkeiten Asylbewerber sind Flüchtlinge, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben, der noch
MehrBeate Reimold-Polenske, Juli L a n d k r e i s H e i l b r o n n
Ausländerrechtliche Grundlagen und Informationen für Vertreter der Kommunen, Ehrenamtliche und Freundeskreise zum Thema Flüchtlinge im Landkreis Heilbronn Beate Reimold-Polenske, Juli 2015 Einführung Rechtsgrundlagen,
MehrMöchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht
Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht über Bild ändern ) 1 Aufenthaltsgestattung und Duldung
MehrZugang zum Arbeitsmarkt von Asylsuchenden und Geduldeten
GEWERBERECHT G79 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Ass. Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Zugang zum Arbeitsmarkt von Asylsuchenden
MehrFlüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo
Statistik Flüchtlinge in Berlin und in Deutschland Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro einschließlich Kosovo Stand: 31.12.2001 Quelle: Ausländerzentralregister Zusammenstellung:
MehrDIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG
DIE 3 + 2 - REGELUNG Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung 05.04.2017 HAMBURG Was ist die 3+2 Regelung überhaupt? Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus
MehrGrundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts
Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts Präsentation Forum Flüchtlingshilfe Christiane Lex-Asuagbor Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht
MehrBLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1
BLAUE KARTE EU www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Erteilungsvoraussetzungen Wann kann ein unbefristeter
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrDas Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Das Asylverfahren Asylgesuch wird oft an der Grenze,
MehrAsylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn
Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn Servicestelle IQ Sachsen-Anhalt Süd SPI - Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbh Stand Mai
MehrArbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015
Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Klaus Faust, GO Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo
MehrDas kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Unternehmensservice W.I.R Stand: 25.08.16 Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Flüchtlinge suchen Schutz in Deutschland:
MehrKurzübersicht über Arbeitsmarktzugang, Ausbildung, Praktika, Abschlussanerkennung sowie Online-Sprachkurse für Flüchtlinge
Kurzübersicht über Arbeitsmarktzugang, Ausbildung, Praktika, Abschlussanerkennung sowie Online-Sprachkurse für Flüchtlinge Quelle: Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Leitfaden
MehrRAinCornelia Rupp-Hafner
Beschäftigung von Flüchtlingen was ist zu beachten? RAinCornelia Rupp-Hafner Geschäftsführerin Holzbau Baden e.v. proholz Schwarzwald www.pro-holz-schwarzwald.com Flüchtlingswelle Ende 2014: weltweit 60
MehrIntegration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen. Seite 1
Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen Seite 1 Integration von Schutzsuchenden in Arbeit, Ausbildung und Praktika nur mit Ihnen den Unternehmerinnen
MehrBESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1 Bei der ist nach folgenden Personenkreisen zu unterscheiden: Asylsuchende mit noch nicht abgeschlossenen Verfahren (Aufenthaltsgestattung liegt vor) Geduldete Menschen,
MehrArbeitsmarktzugang von Geflüchteten Rechtliche Hürden
Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten Rechtliche Hürden Sarab Aclan DGB-Jugend Region OWL Gliederung i. Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete ii. Arbeitsmarktzugang nach Beschäftigungserlaubnis iii. Arbeitsmarktzugang
MehrFlüchtlinge beschäftigen. - wie geht das?
Flüchtlinge beschäftigen - wie geht das? 1 Rechtliche Grundlagen Aufenthaltsgesetz Asylgesetz Beschäftigungsverordnung 2 Ablauf eines Asylverfahrens Einreise in das Bundesgebiet Meldung als Asylsuchender
MehrStand: Oktober 2015 Menschen mit Fluchthintergrund
Stand: Oktober 2015 Menschen mit Fluchthintergrund Zugang zum Arbeitsmarkt Arbeit Ausbildung - Praktikum Arbeitserlaubnisverfahren und Zugang zu Förderleistungen Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
MehrINTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN ARBEIT UND AUSBILDUNG WELCHE FORMEN VON QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN BRAUCHEN WIR?
INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN ARBEIT UND AUSBILDUNG WELCHE FORMEN VON QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN BRAUCHEN WIR? Fachtagung Flüchtlinge integrieren durch Weiterbildung Hamburg, 29. Februar 2016 Armin Grams
MehrHERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt
HERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt Unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Informationen der Bundesagentur
MehrZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN UND GEDULDETEN
MERKBLATT ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN UND GEDULDETEN Auch Personen, die sich mit einer Duldung oder zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, können unter bestimmten
MehrArbeitsmarktzugang für junge Flüchtlinge rechtliche Grundlagen. Samstag, 21. Januar 2017 Stadtteilzentrum Q 1 Bochum
Arbeitsmarktzugang für junge Flüchtlinge rechtliche Grundlagen Samstag, 21. Januar 2017 Stadtteilzentrum Q 1 Bochum Referentin: Kirsten Eichler, FR NRW 1 Partizipationsmöglichkeiten von jungen Flüchtlingen
MehrPraktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen
Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen Die in dieser Übersicht dargestellten Regelungen gelten ausschließlich für Asylbewerber und geduldete Personen, da hier besondere
MehrFlüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit
Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit Fachtag, 21.01.2016 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Schule Wer darf arbeiten / eine
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Aufenthalt nach dem
MehrSCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen
1 SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT 2 Teil I: Teil II: Negativer Bescheid - Was nun? Familiennachzug 3 TEIL I: NEGATIVER BESCHEID - WAS NUN? 4 ÜBERSICHT Entscheidung Anerkennung Tei l anerkennung Ablehnung Aufenthaltserlaubnis
MehrFlüchtlinge Chancen für den Handwerksbetrieb nutzen
Flüchtlinge Chancen für den Handwerksbetrieb nutzen Anna Wüstefeld, Migrationsbeauftragte der Agentur für Arbeit Ulm Themen Begrifflichkeiten Arbeitserlaubnisverfahren Praktika Ausbildung Unterstützungsmöglichkeiten
MehrAfghanen beschäftigen (wie) geht das?
Afghanen beschäftigen (wie) geht das? Rechtliche Aspekte Johanna Boettcher ESTREL-Arbeitgeberforum Stand Oktober 2017 Rechtliche Angaben beziehen sich auf Geflüchtete aus Afghanistan und sind stark schematisiert
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Bad Honnef, 17. Mai 2016 Ali Doğan Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW Laut BAMF wurden 2015 im EASY-System
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen Landratsamt Enzkreis
Beschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen 09.06.2016 Landratsamt Enzkreis Seite 1 Personenkreis Asylsuchende/r Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
MehrMai 2016. Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge
Mai 2016 Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge Maßnahmenportfolio für Erwachsene - Grundsicherung (SGB II) Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
MehrAusbildungszugang für junge Flüchtlinge:
Ausbildungszugang für junge Flüchtlinge: Modellprojekt zur modularisierten Ausbildung unbegleiteter junger Flüchtlinge bei der JBH Düsseldorf Kerstin Kurrat & Anika Seier Jugendberufshilfe Düsseldorf ggmbh
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen
Impulsvortrag bei Fa. WAGO am 04.07.2017 Sina Thomaschky - Migrationsbeauftragte Beschäftigung geflüchteter Menschen Ausweisdokumente im Asylverfahren SGB II = Jobcenter Aufenthaltstitel Einreise BRD positiver
MehrWie geht es weiter mit der Integration von Flüchtlingen? Andrea Bachmann-Jung Arbeitgeberservice Selb-Marktredwitz
Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof, Februar 2016 Wie geht es weiter mit der Integration von Flüchtlingen? Andrea Bachmann-Jung Arbeitgeberservice Selb-Marktredwitz Flüchtlinge in Oberfranken Homepage Bezirk
Mehr21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung. Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer
21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer 5-stufiger Prozess im Ankunftszentrum Leistungsberechnung/Zuweisung Unterkunft
MehrRechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland
Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Quelle: BAMF Rechts- und Ordnungsamt 3-Stufiges Unterbringungssystem Rechts- und Ordnungsamt Erstaufnahme Zuständig: RP Registrierung, Gesundheitsuntersuchung,
MehrBetriebliche Praktika von Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen
Reginaldirektin Bayern Markt & Integratin Arbeitgeber Betriebliche Praktika vn Asylbewerbern, Geduldeten und Flüchtlingen Ein Praktikum für diesen Persnenkreis dient meist der Eignungsfeststellung für
MehrDas Aschenputtel-Prinzip. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete.
Das Aschenputtel-Prinzip. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete. 1 Gefördert aus Mitteln von: Projekt Q Qualifizierung der Migrationsberatung
MehrDie Arbeitsagentur als Partner. Impulsvortrag der Agentur für Arbeit Heidelberg
Die Arbeitsagentur als Partner Impulsvortrag der Agentur für Arbeit Heidelberg Zahlen/Daten/Fakten- Hockenheim und nähere Umgebung 50% Nationalitäten der Geflüchteten im Kundenbestand der Agentur für Arbeit
MehrAsylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung: Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben, welche bei der Beschäftigung bzw. Ausbildung von Asylanten und Flüchtlingen zu beachten sind. Im Wettbewerb um Fachkräfte
MehrEntscheidung BAMF. Zeitablauf Asylverfahren ASYLBEWERBER. Ankunft. Registrierung. Asylantrag. Asylberechtigt. Flüchtling
Entscheidung BAMF Zeitablauf Asylverfahren ASYLBEWERBER Ankunft in Deutschland Registrierung Regierung v. Oberbayern Asylantrag BAMF Asylberechtigt Flüchtling Keine Registrierung Sog. BÜMA Aufenthaltsgestattung
MehrAusbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte
Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und Neuzugewanderte Ein Angebot von: Unterstützt und gefördert durch: Das Teilprojekt "Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge" ist Teilprojekt des IvAF-Projektverbundes
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Kommunales Integrationszentrum Hennef 27. Juni 2016 Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten BildrahmenBild einfügen: Ali Doğan Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für
MehrBrigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service. Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber
Brigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber Integrationsgesetz seit Anfang August 2016 in Kraft Aussetzen der Vorrangprüfung für
MehrArbeitsmarktzulassungsverfahren
Information der Bundesagentur für Arbeit Susanne Witt, April 2015 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn:
MehrHerzlich willkommen! www.netzwerk-iq.de I 2011. Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche
MehrZugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete: rechtliche Rahmenbedingungen
Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete: rechtliche Rahmenbedingungen Ellahe Amir-Haeri ein Beitrag zur Tagung: Europäische Flüchtlingspolitik in der Sackgasse? 27. 29.01.2017 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/20170127_amir-haeri_arbeitsmarkt.pdf
Mehr