ERHEBUNG DES GRENZÜBERSCHREITENDEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS ERLÄUTERUNGEN VERSION 1.3

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1 ERHEBUNG DES GRENZÜBERSCHREITENDEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS ERLÄUTERUNGEN VERSION 1.3 FEBRUAR

2 NEUERUNGEN 2009 Es erfolgte eine Festlegung der Assimilationsschwelle aufgrund der ÖNACE 2008 (nationale Fassung der EU Wirtschaftstätigkeiten-Systematik), welche die ÖNACE 2003 mit abgelöst hat siehe Anhang 1 Schwellenwerte nach ÖNACE

3 A LLGEMEINE H INWEISE Sinn und Zweck der Erhebung Die Oesterreichische Nationalbank ist verpflichtet, die Zahlungsbilanz Österreichs, welche die außenwirtschaftlichen Verflechtungen der österreichischen Volkswirtschaft abbildet, zu erstellen. Die Erhebungen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, welche wichtige Basisinformationen für die Erstellung der Leistungsbilanz im Rahmen eines neuen Erhebungssystems für die Erstellung der Zahlungsbilanz darstellen, führt die Bundesanstalt Statistik Österreich im Auftrag der Oesterreichischen Nationalbank bei den Unternehmen durch. Mit den Informationen über Länder, Sektoren, Güter- und Dienstleistungskategorien bietet die Zahlungsbilanz Ihrem Unternehmen Rückschlüsse auf Ihre Marktposition und Exportchancen. Weiters liefert die Zahlungsbilanz eine Grundlage für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zur Errechnung wesentlicher Kenngrößen wie das Bruttoinlandsprodukt. Außerdem ist die österreichische Zahlungsbilanz auch ein Baustein der Außenwirtschaftsstatistik der Europäischen Union bzw. des Euroraums insgesamt, die wiederum ein wichtiger Indikator der Währungs- und Wechselkurspolitik ist. Der Rat der Europäischen Zentralbank stützt seine währungspolitischen Entscheidungen auf dieses statistische Material, das aus den Informationen der nationalen Zentralbanken gebildet wird. Anfragen und Auskünfte Sie erhalten die Erhebungsunterlagen nur in einfacher Ausfertigung. Im eigenen Interesse und zur Erleichterung bei Rückfragen werden Sie gebeten, von den ausgefüllten Erhebungsunterlagen Kopien anzufertigen oder im Falle der elektronischen Übermittlung die Daten entsprechend zu speichern bzw. auszudrucken. Erläuterungen werden den Meldevordrucken nur bei der Versendung für das erste Berichtsquartal bzw. bei Erstzusendung innerhalb eines Jahres beigelegt. Auf unter Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs finden Sie jedoch alle wesentlichen Informationen (u.a. auch die Erläuterungen). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jederzeit gerne bereit, inhaltliche Auskünfte über alle mit der Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Zusammenhang stehenden Fragen zu erteilen. Falls Sie Ihre Zugangscodes für die elektronische Meldung nochmals benötigen, ersuchen wir Sie, ein an die unten angeführte Adresse zu senden. Informationshotline: (01) Fax: (01) zabil@statistik.gv.at Unser HELPdesk steht Ihnen unter helpdesk@statistik.gv.at, Tel.: +43 (1) , Fax: +43 (1) für detaillierte technische Auskünfte gerne zur Verfügung. Rechtsgrundlagen Die Notwendigkeit der Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und die darauf beruhende Bereitstellung von Daten ist rechtlich begründet durch: Devisengesetz 2004, BGBl. I Nr. 123/2003 vom 16. Dezember 2003 Meldeverordnung ZABIL 1/2009 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs; Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 242 vom 10. Dezember 2008 Geheimhaltung Die eingeholten Daten dürfen nur zu statistischen Zwecken verwendet werden und sind nach Maßgabe des 6 Abs. 4 des Devisengesetzes 2004 vollkommen vertraulich zu behandeln; die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ( 38 Bankwesengesetz) steht der Berechtigung der OeNB zur Auskunftseinholung nicht entgegen ( 6 Abs. 8 Devisengesetz 2004). Meldekonzept Sie haben die Möglichkeit, zwischen zwei Meldekonzepten auszuwählen: Meldekonzept I: Quartalsmeldungen der Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte nach Partnerländern und Jahresmeldung nach Art der Dienstleistung Meldekonzept II: Quartalsmeldungen der Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte nach Partnerländern und nach Art der Dienstleistung (Meldeerstattung nur elektronisch möglich) Der Meldeinhalt ist schlussendlich derselbe, unterschiedlich ist nur der Zeitpunkt der Angabe der erforderlichen Informationen. Wenn Sie das Meldekonzept II wählen, entfällt die Verpflichtung zur Jahresmeldung. 3

4 Meldetermine Die Meldungen sind vierteljährlich und jährlich zu erstatten. Die Meldung über das abgelaufene Kalenderquartal ist spätestens am 15. Kalendertag des dem Kalenderquartal unmittelbar nachfolgenden Monats einzureichen. Die Meldung über das abgelaufene Kalenderjahr ist spätestens am 15. Februar des Folgejahres zu erstatten. Fällt die Meldungslegungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich diese auf den nächstfolgenden Werktag. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die gesetzlichen Einsendetermine zu den jeweiligen Berichtsperioden. Berichtsperiode Gesetzlicher Einsendetermin 1. Quartal Quartal Quartal Quartal Jahresmeldung 2009 * * Wenn Sie das Meldekonzept II wählen, entfällt die Verpflichtung zur Jahresmeldung. Erhebungsbereich Der Erhebungsbereich erstreckt sich auf Unternehmen (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften), die schwerpunktmäßig folgenden Abschnitten bzw. Abteilungen der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (ÖNACE 2008) zuzuordnen sind: Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D Abschnitt E Abschnitt F Abschnitt G Abschnitt H Abschnitt I Abschnitt J Abteilung 66 Abschnitt L Abschnitt M Abschnitt N Abschnitt P Abschnitt Q Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Bau Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei Beherbergung und Gastronomie Information und Kommunikation Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen 4

5 Abschnitt R Abschnitt S Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Die Zuordnung zu der aus veröffentlichten Systematik der Wirtschaftstätigkeiten ÖNACE 2008 erfolgte gemäß Klassifikationsmitteilung. Die Klassifikationsmitteilung ist die gemäß 21 Bundesstatistikgesetz 2000 verpflichtende Information der Bundesanstalt Statistik Österreich an alle Unternehmen über deren Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig gemäß der Wirtschaftstätigkeitenklassifikation ÖNACE Diese klassifikatorische Zuordnung ist für die Erstellung von Wirtschaftsstatistiken im Unternehmensregister der Bundesanstalt Statistik Österreich gespeichert. Für Unternehmen im Sektor Private Organisationen ohne Erwerbszweck (Non Profit) wird eine eigene Quartalserhebung durchgeführt. Für Fragen und Auskünfte über diese Erhebung steht Ihnen Herr Mag. Robert Leisch (Tel. +43(1) ; robert.leisch@statistik.gv.at) gerne zur Verfügung. Meldepflicht Die Meldepflicht ist auf Basis von Schwellenwerten festgelegt. Der gesetzlich definierte Schwellenwert liegt abhängig vom Wirtschaftsbereich, dem das Unternehmen schwerpunktmäßig zugeordnet ist, für Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte bei EUR oder EUR (siehe Schwellenwerte Anhang 1). Meldepflichtig sind Unternehmen, die ihren Sitz/Wohnsitz im Inland haben und die den gesetzlich definierten Schwellenwert erreichen bzw. überschreiten. Tritt ein Fiskalvertreter ( 27 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 idf BGBl. I Nr. 140/2008) auf, so ist dieser zur Meldung verpflichtet. Eine Meldepflicht durch Überschreiten des Schwellenwertes wird begründet, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr (Jahr 2008) der Schwellenwert der Dienstleistungsexporte oder Dienstleistungsimporte überschritten wurde (für alle Meldeperioden (Quartale) des Berichtsjahres) im vorangegangenen Kalenderjahr der Schwellenwert unterschritten wurde und dieser im Laufe des Berichtsjahres erreicht oder überschritten wird (ab dem Quartal des Erreichens oder Überschreitens) Das Erreichen oder Überschreiten des Schwellenwertes im Berichtsjahr begründet gleichzeitig eine Meldeverpflichtung für das Folgejahr. Schwellenwerte ANHANG 1 Begriffsbestimmungen Dienstleistungen im Sinne dieser Erhebung Transportleistungen Kommunikationsleistungen Bauleistungen Versicherungsdienstleistungen Finanzdienstleistungen EDV- und Informationsdienstleistungen Patente und Lizenzen Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen (inkl. Transithandelsankäufe und -verkäufe) Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit Personalaufwand für Beschäftigte, die in Österreich keinen Hauptwohnsitz haben Laufende Übertragungen Definitionen der Dienstleistungsarten ANHANG 2 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr Grenzüberschreitend ist eine Dienstleistung dann, wenn der eine Vertragspartner (der bei Dienstleistungsexporten die Dienstleistung erbringt bzw. bei Dienstleistungsimporten diese bezieht) seinen Sitz/Wohnsitz im Inland hat und der andere Vertragspartner (der bei Dienstleistungsexporten die Dienstleistung bezieht bzw. bei Dienstleistungsimporten diese erbringt) entweder seinen Sitz/Wohnsitz im Ausland hat oder eine internationale Organisation oder eine diplomatische Einrichtung (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates ist. Einzubeziehen sind auch grenzüber- 5

6 schreitende Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns. Anzugeben ist das Land unter Angabe des ISO-Codes, in dem der ausländische Vertragspartner (Leistungserbringer bzw. -bezieher) seinen Sitz hat. Haben die Vertragspartner Ihren Sitz/Wohnsitz im Inland, handelt es sich um keinen grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, weshalb diese Dienstleistungen nicht zu melden sind. ISO-Code Länderliste ANHANG 3 Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen im Ausland, die Teil eines österreichischen Unternehmens sind, werden als Ausland betrachtet, wenn diese Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen im Ausland steuerpflichtig sind, Beschäftigte tätig sind und Dienstleistungen erbracht oder bezogen werden. Dienstleistungen, die für diese Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen erbracht werden, sind als grenzüberschreitende Dienstleistungen (Dienstleistungsexporte) zu melden. Dienstleistungen, die von diesen Betriebsstätten erbracht und bezogen werden, sind daher als Dienstleistungsimporte zu betrachten. Generalunternehmen Bedient sich ein Generalunternehmen (= Gesamtunternehmer, an den sämtliche, zu einem Bauvorhaben gehörende Leistungen vergeben werden und wesentliche Teile hievon vom Generalunternehmen ausgeführt werden) des von ihm übernommenen Auftrages ausländischer Subunternehmen, sind diese Bauleistungen als Dienstleistungsimport zu melden. Wird als Subunternehmen eine Bauleistung für ein ausländisches Generalunternehmen erbracht, ist dies als Dienstleistungsexport zu betrachten. Handelt es sich um eine Bauleistung, die im Inland erbracht wird, so ist der Code 2510 Bauleistungen im Inland zu verwenden. Bei Bauvorhaben die im Ausland stattfinden, ist der Code 2500 Bauleistungen im Ausland anzugeben. Arbeitsgemeinschaft erfolgt im Rahmen einer ARGE ein Zusammenschluss mit einem ausländischen Unternehmen, ist eine Direktinvestitionsmeldung an die OeNB zu erstatten (Meldegrenze pro Geschäftsfall). Grenzüberschreitende Dienstleistungen mit ausländischen Unternehmen, die nicht zur ARGE gehören, sind im Sinn der Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs zu melden. Beispiele für meldepflichtige Geschäftsfälle Dienstleistung Dienstleistungsexport (Erlös) Dienstleistungsimport (Aufwand) Transportleistungen Bauleistungen Transithandelankäufe und -verkäufe EDV- und Informationsdienstleistungen Eine österreichische Transportfirma führt Waren für einen italienischen Auftraggeber von Innsbruck nach Wien. (DL-Export; Länder-Code: IT; DL-Code: 2250 Straßentransportleistung, Güterbeförderung) Ein österreichisches Bauunternehmen errichtet ein Gebäude für einen deutschen Auftraggeber in München. (DL-Export; Länder-Code: DE; DL-Code: 2500 Bauleistungen im Ausland) Ein österreichisches Unternehmen verkauft Handelsware ins Ausland (z.b. Schweiz), welche im Ausland erworben und NICHT nach Österreich eingeführt wurde. (DL-Export; Länder-Code: CH; DL-Code: 2700 Transithandelsankäufe und -verkäufe) Das Rechenzentrum in Österreich führt Softwarewartung für Töchter im Ausland (z.b. Rumänien) durch. (DL-Export; Länder-Code: RO; DL-Code: 2630 EDV-Dienstleistung) Ein österreichisches Unternehmen beauftragt einen ungarischen Spediteur mit dem Transport von Österreich nach Polen. (DL-Import; Länder-Code: HU; DL-Code: 2250 Straßentransportleistung, Güterbeförderung) Ein tschechisches Bauunternehmen errichtet für einen österreichischen Auftraggeber ein Gebäude in Wien. (DL-Import; Länder-Code: CZ; DL-Code: 2510 Bauleistungen im Inland) Ein österreichisches Unternehmen erwirbt Handelsware im Ausland (z.b. Frankreich), welche für den Weiterverkauf ins Ausland bestimmt ist. (Handelsware wird NICHT nach Österreich eingeführt). (DL-Import; Länder-Code: FR; DL-Code: 2700 Transithandelsankäufe und -verkäufe) Ein ungarisches Tochterunternehmen führt im Auftrag ihrer österreichischen Mutter Softwarewartung durch. (DL-Import; Länder-Code: HU; DL-Code: 2630 EDV-Dienstleistung) 6

7 Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit Eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei vertritt einen amerikanischen Klienten bei österreichischen Behörden. (DL-Export; Länder-Code: US; DL-Code: 2750 Rechtsberatung) Ein österreichischer Sportverein verkauft Trainerstunden an einen niederländischen Sportverein. (DL-Export; Länder-Code: NL; DL-Code: 2897 Übrige Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit) Ein österreichisches Hotel bringt Werbeeinschaltungen in Deutschland. (DL-Import; Länder-Code: DE; DL-Code: 2780 Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen) Ein österreichisches Unternehmen zahlt ein Honorar an einen australischen Künstler für ein Konzert in Österreich. (DL-Import; Länder-Code: AU; DL-Code: 2880 Audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen) Berichtsperioden Berichtszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderquartal bzw. das Kalenderjahr. Alle Angaben beziehen sich im Rahmen der Quartalsmeldung auf das jeweilige Berichtsquartal bzw. für die Jahresmeldung auf das Berichtsjahr. Die Dienstleistungsexporte bzw. -importe sind in jener Berichtsperiode zu melden, in welcher die grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht bzw. bezogen wurde. Grundsätzlich sollte die Meldung mit dem Rechnungseingang oder Rechnungsausgang erfolgen. Ist es jedoch einfacher, die Meldung mit dem Zeitpunkt der Zahlung zu erstatten, so wird dies auch akzeptiert. Proforma-Rechnungen oder Teilrechnungen sind ebenfalls zulässig. Es sind keine kumulierten Meldungen zu erstatten. Beispiel (Dienstleistungsexport): Eine Bauleistung wird im März von einem gebietsansässigen Bauunternehmen für ein Unternehmen in Ungarn erbracht, die Rechnung darüber wird aber erst Ende April ausgestellt; somit kann die Erfassung dieser Dienstleistung ins 2. Quartal fallen, wenngleich sie im 1. Quartal durchgeführt wurde. Beispiel (Dienstleistungsimport): Ein gebietsansässiges Konzernunternehmen bezieht im September von seinem französischen Tochterunternehmen EDV-Dienstleistungen, wobei die Rechnung aber erst im Oktober eintrifft. Hier kann die Dienstleistung im 4. Quartal gemeldet werden, wenngleich sie im 3. Quartal bezogen wurde. Rechnungsbetrag Die in Rechnung gestellten Beträge bzw. eingehenden Rechnungsbeträge sind in ganzen EURO-Beträgen ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Bewertung sollte zum Fakturenpreis unter Abzug von gewährten bzw. erhaltenen Skonti, Rabatte und sonstigen Preisnachlässen erfolgen. Ergeben sich aufgrund von nachträglich gewährten Gutschriften in einem Quartal negative Beträge, so sind diese nicht zu melden. Lautet die Rechnung auf eine ausländische Währung, ist eine Umrechung in EURO erforderlich. Zugrunde gelegt werden kann ein Devisenmittelkurs lt. Tagespresse, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. dem Rechnungseingang gilt. Kurse können auf der OeNB Homepage abgefragt werden. Bitte alle Werte in EUR ohne Interpunktionen und Dezimalstellen (Cent) angeben. Negative Werte sind nicht zulässig. Beispiel: ,12 EUR Leermeldung Sobald das Unternehmen zur Meldeerstattung verpflichtet ist, muss auch in jenem Quartal in dem keinerlei Dienstleistungsexporte und -importe angefallen sind, eine Meldung (Leermeldung) abgegeben werden, um etwaige Mahnschreiben abzuwenden. Korrekturmeldung Grundsätzlich sollte die Korrekturmeldung verwendet werden, wenn tatsächlich Meldefehler gemacht wurden. Es ist nicht erforderlich, eine Korrekturmeldung wegen nachträglicher Rechnungseingänge oder Rechnungsausgänge zu einem Berichtsquartal abzugeben. Es besteht die Wahl, entweder diese Geschäftsfälle im Folgequartal mitzumelden, oder eine Korrekturmeldung einzureichen. Bitte bei der Korrekturmeldung nicht nur die zu berichtigenden Meldezeilen melden, sondern nochmals eine Gesamtmeldung erstatten. Die Korrekturmeldung steht für nachträgliche Korrekturen für das bereits gemeldete Berichtsquartal bzw. jeweilige Vorquartal zur Verfügung. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit an die Adresse: zabil@statistik.gv.at eine Berichtigung der betroffenen Werte zu senden. 7

8 F ESTLEGUNG DER A SSIMILATIONSSCHWELLE Der gesetzlich definierte Schwellenwert (Assimilationsschwelle) ist abhängig vom Wirtschaftsbereich (Wirtschaftstätigkeiten nach Abteilungen der ÖNACE 2008), dem Ihr Unternehmen zugeordnet ist und gilt nicht für die einzelnen Dienstleistungsarten. Der Schwellenwert bezieht sich auf die gesamten Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte. Mit Entstehung der Meldeverpflichtung ist eine Gesamtmeldung (Dienstleistungsexport UND Dienstleistungsimport) zu erstatten. Wurde einer der Schwellenwerte im Vorjahr (Export ODER Import) erreicht oder überschritten, ist eine Meldung ab dem 1. Quartal zu erstatten. Erreicht oder überschreitet ein Unternehmen im Laufe des Berichtsjahres die Assimilationsschwelle, so tritt die Meldepflicht ab diesem Quartal in Kraft. Das Unternehmen hat die Pflicht sich bei Statistik Austria für die Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs anzumelden. ANHANG 1: SCHWELLENWERTE NACH ÖNACE 2008 Wirtschaftstätigkeiten nach Abteilungen der ÖNACE 2008 Dienstleistungs- Exporte Schwellenwerte für Dienstleistungs- Importe in Euro oder Eurogegenwert 05 Kohlenbergbau Gewinnung von Erdöl und Erdgas Erzbergbau Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Getränkeherstellung Tabakverarbeitung Herstellung von Textilien Herstellung von Bekleidung Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Kokerei und Mineralölverarbeitung Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Metallerzeugung und -bearbeitung Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Maschinenbau Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Sonstiger Fahrzeugbau Herstellung von Möbeln

9 Wirtschaftstätigkeiten nach Abteilungen der ÖNACE 2008 Dienstleistungs- Exporte Schwellenwerte für Dienstleistungs- Importe in Euro oder Eurogegenwert 32 Herstellung von sonstigen Waren Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen Energieversorgung Wasserversorgung Abwasserentsorgung Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung Hochbau Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen Schifffahrt Luftfahrt Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr Post-, Kurier- und Expressdienste Beherbergung Gastronomie Verlagswesen Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik Rundfunkveranstalter Telekommunikation Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie Informationsdienstleistungen Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten Grundstücks- und Wohnungswesen Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung Forschung und Entwicklung Werbung und Marktforschung Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten Veterinärwesen Vermietung von beweglichen Sachen Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

10 Wirtschaftstätigkeiten nach Abteilungen der ÖNACE 2008 Dienstleistungs- Exporte Schwellenwerte für Dienstleistungs- Importe in Euro oder Eurogegenwert 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g Erziehung und Unterricht Gesundheitswesen Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Sozialwesen (ohne Heime) Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten Spiel-, Wett- und Lotteriewesen Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

11 A NHANG 2: D IENSTLEISTUNGSARTEN BESONDERE HINWEISE BEHERBERGUNGS- UND GASTSTÄTTENUNTERNEHMEN: Unternehmen des Beherbergungs- und Gaststättenwesen sind bei Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte meldepflichtig, jedoch sind ihre branchentypischen Umsätze wie Beherbergung ausländischer Gäste, Erlöse aus Verpflegung (für Gaststättenunternehmen) oder der Verkauf von Kontingenten an ausländische Reiseveranstalter nicht zu melden bzw. für die Meldeverpflichtung nicht ausschlaggebend. Diese Daten werden im Rahmen der Erstellung der Reiseverkehrsbilanz (Erhebungen und vorhandene Statistiken zum Einreise- und Ausreiseverkehr) ermittelt. Alle anderen grenzüberschreitenden Dienstleistungen, wie etwa der Personalaufwand (Code 3100) für ArbeitnehmerInnen, die in Österreich keinen Hauptwohnsitz haben, sind selbstverständlich bei Erreichen oder Überschreiten des gesetzlich definierten Schwellenwertes, zu melden. REISEBÜROS / REISEVERANSTALTER / REISEVERMITTLER / REISEBESORGER: Bei der Erhebung grenzüberschreitender Dienstleistungen sind nur die im Rahmen ihrer Tätigkeit von ausländischen Fluggesellschaften (auch bei Abrechnung durch eine Verrechnungsstelle wie z.b. IATA) oder ausländischen Reiseveranstaltern zugekauften Transportleistungen (See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Lufttransportleistungen) zu melden. Hinsichtlich zugekaufter Pauschalreisen (siehe hiezu Code 2321 Pauschalreisen ), bitten wir Sie, zusätzlich zu den gemeldeten Daten eine Angabe über den wertmäßigen Anteil der dabei enthaltenen Transportleistungen zu machen. Werden Pauschalreisen selbst zusammengestellt, so sind nur die Transportleistungen (Art der Transportleistung) zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit Pauschalreisen stehende Leistungen wie Hotelleistungen, Transferleistungen (Flughafen Hotel) etc. sind nicht anzugeben. Provisionen aus Reisevermittlungstätigkeit sind unter dem Code 2320 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr zu melden. TRANSPORTUNTERNEHMEN / SPEDITIONEN / TRANSPORTLEISTUNGEN: Sollte eine Aufsplittung nach der Art der Transportleistung (See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Lufttransportleistung) wie z.b. bei kombinierten Transporten nicht möglich sein, kann jene Art der Transportleistung angegeben werden, mit welcher überwiegend die Leistung erbracht oder bezogen wurde. Als ISO-Ländercode ist jenes Land anzugeben, indem der Vertragspartner den Sitz hat (Adressat auf der Rechnung). Weiters sind Hilfs- und Nebentätigkeiten wie etwa Standgelder, diverse Gebühren, Wartungskosten usw. ebenfalls separat mit den entsprechenden Codes anzuführen. Der Erhalt von Provisionen für die Vermittlung von Transportleistungen ist unter dem Code 2260 Straßentransportleistungen Hilf- und Nebentätigkeiten auszuweisen. VERBUNDENE UNTERNEHMEN: Grenzüberschreitende Dienstleistungen, die innerhalb eines Konzerns weiterverrechnet werden, sind ebenfalls in den entsprechenden Dienstleistungspositionen zu melden. Der Code 2850 Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen sollte nur in jenen Fällen zur Anwendung kommen, in denen keine schwerpunktmäßige Zuordnung zu den anderen beschriebenen Positionen möglich ist. TRANSITHANDELSANKÄUFE UND -VERKÄUFE: Anzugeben ist der Gesamtwert entsprechend dem Rechnungsausgang (Transportkosten, welche in Rechnung gestellt wurden, sind nicht gesondert zu melden) bzw. Rechnungseingang unter dem Code 2700 Transithandelserträge. Unter Transithandel versteht man ein Geschäft, bei dem ein Gebietsansässiger eine Ware von einem Gebietsfremden erwirbt und anschließend an einen anderen Gebietsfremden weiterverkauft. Dabei darf die Waren während dieses Vorganges weder in das Wirtschaftsgebiet des Gebietsansässigen eingeführt oder ausgeführt werden. Transithandel ist auch zu melden, wenn die Ware unverzollt auf Zolllager gelegt wird. DIENST- oder GESCHÄFTSREISEN: Tätigen Beschäftigte Dienst- oder Geschäftsreisen ins Ausland, so sind die Reisekosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung im Rahmen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs nicht zu melden. Die im Zusammenhang mit der Dienstreise im Ausland erbrachten bzw. bezogenen Dienstleistung wie beispielsweise das Abhalten von oder die Teilnahme an Seminaren und Schulungen oder Serviceleistungen usw. sind unter dem entsprechenden Code zu melden. LOHNVEREDELUNG: Lohnveredelung ist im Rahmen der Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs nicht zu melden. Lohnveredelung umfasst Vorgänge (Verarbeitung, Aufbau, Zusammensetzen, Verbesserung, Renovierung usw.) mit dem Ziel der Herstellung einer neuen oder wirklich verbesserten Ware (Wert der Ware steigt). Die Erläuterungen zu den einzelnen Dienstleistungspositionen entsprechen der Reihung in den Erhebungsunterlagen der Jahresmeldung (Meldekonzept I). Zu Beginn eines jeden Punktes erfolgen - soweit erforderlich - allgemeine Erläuterungen sowie weiters, welche Dienstleistungen zu den einzelnen Codes zuzuordnen sind. Am Ende der Erläuterungen findet sich die Länderliste. Bitte beachten Sie, dass auch Dienstleistungen an bzw. von Institutionen der Europäischen Union und Internationalen Organisationen oder diplomatischen Einrichtungen (Botschaft, Konsulat) zu melden sind. 11

12 Code Art der Dienstleistung 2070 Seetransportleistungen, Personenbeförderung 2080 Seetransportleistungen, Güterbeförderung 2090 Seetransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten 2110 Lufttransportleistungen, Personenbeförderung 2120 Lufttransportleistungen, Güterbeförderung Erläuterungen Personenbeförderungen im Seeverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. Codiert wird regional nach dem Sitz der Reederei. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport (z.b. Schiffspassagen) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Gütertransportleistungen im Seeverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. Codiert wird regional nach dem Sitz der Reederei. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Schiffsfrachten) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Seetransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Seetransportleistungen (Code 2070 oder 2080) zugeordnet werden können. Bergungskosten Liege- und Standgelder Einnahmen aus der Lagerhalterei (z.b. auch Miete stationärer Tanks) Provisions- und Kommissionseinnahmen (Schiffsmakler) Hafengebühren Lotsengebühren Hafenschlepplöhne Kanal- und Kaigebühren Wartungskosten Personentransportleistungen im Luftverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport wie z.b. Flugtickets (auch bei Abrechnung über IATA) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Zahlungen für internationales Code-Sharing Betankung von Flugzeugen (nur importseitig zu melden) Gütertransportleistungen im Luftverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Luftfrachten) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von Flugzeugen (nur importseitig zu melden) 12

13 Code Art der Dienstleistung 2130 Lufttransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten Erläuterungen Alle übrigen Lufttransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Lufttransportleistungen (Code 2110 oder 2120) zugeordnet werden können. Flugsicherung Lande-, Start- und Überfliegungsgebühren für Flugzeuge Standgelder Lotsengebühren Wartungskosten 2180 Raumtransportleistungen das Aussetzen von Satelliten durch gewerbliche Unternehmen im Auftrag der Eigentümer der Satelliten (beispielsweise Telekommunikationsgesellschaften) sonstige Tätigkeiten der Betreiber von Raumfahrtgeräten, wie die Beförderung von Gütern und Personen für wissenschaftliche Zwecke Personenbeförderung in der Raumfahrt und die Zahlungen, die von einer Volkswirtschaft dafür geleistet werden, dass ihre Gebietsansässigen die Raumfahrzeuge einer anderen Volkswirtschaft nutzen dürfen 2200 Eisenbahntransportleistungen, Personenbeförderung 2210 Eisenbahntransportleistungen, Güterbeförderung 2220 Eisenbahntransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten 2240 Straßentransportleistungen, Personenbeförderung Personenbeförderungen im Eisenbahnverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport (z.b. Bahntickets) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Gütertransportleistungen im Eisenbahnverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Bahnfrachten) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Alle übrigen Eisenbahntransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Eisenbahntransportleistungen (Code 2200 oder 2210) zugeordnet werden können. die Nutzung der gebietsfremden Schieneninfrastruktur durch Gebietsansässige bzw. Nutzung der gebietseigenen Schieneninfrastruktur durch Gebietsfremde Reparatur und Wartungskosten Personentransportleistungen im Straßenverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Betankung von Bussen (nur importseitig zu melden) 13

14 Code Art der Dienstleistung 2250 Straßentransportleistungen, Güterbeförderung 2260 Straßentransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten 2280 Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Personenbeförderung 2290 Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Güterbeförderung 2300 Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Hilfs- und Nebentätigkeiten Erläuterungen Gütertransportleistungen im Straßenverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Straßentransporte) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von LKWs (nur importseitig zu melden) Übrige Straßentransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Straßentransportleistungen (Code 2240 oder 2250) zugeordnet werden können. Straßenmautgebühr (road pricing) Wartungskosten Provisionen aus Verkehrsvermittlung (für Speditionen) Grenzüberschreitende Personentransportleistungen auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen. Eingeschlossen sind sowohl Wasserstraßen, die innerhalb eines einzigen Landes liegen, als auch Wasserstraßen, die zu zwei oder mehr Ländern gehören. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport (z.b. Schiffspassagen) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Grenzüberschreitende Transportleistungen (Frachten) auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen. Eingeschlossen sind sowohl Wasserstraßen, die innerhalb eines einzigen Landes liegen, als auch Wasserstraßen, die zu zwei oder mehr Ländern gehören. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Schiffsfrachten) Charterung, Miete und Leasing von Transportmitteln mit Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Übrige Leistungen der Binnenschifffahrt, die keiner der Positionen von Transportleistungen der Binnenschifffahrt (Code 2280 oder 2290) zugeordnet werden können. Bergungskosten Liege- und Standgelder Einnahmen aus der Lagerhalterei (z.b. auch Miete stationärer Tanks) Provisions- und Kommissionseinnahmen (Schiffsmakler) Hafengebühren Lotsengebühren Hafenschlepplöhne Kanal- und Kaigebühren Wartungskosten 14

15 Code Art der Dienstleistung 2310 Transport in Rohrleitungen und Elektrizitätsübertragung 2320 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr Erläuterungen Hierunter fällt der grenzüberschreitende Transport von Waren in Rohrfernleitungen. Hierzu zählen z.b. Kosten für die Übertragung von Elektrizität oder Pipelinenutzung, wenn diese getrennt von der Erzeugung und Verteilung (Vertrieb) erfolgt. NICHT einzubeziehen: die Bereitstellung von Strom selbst die Lieferung von Erdöl und verwandten Erzeugnissen, Wasser und sonstigen durch Rohrfernleitungen beförderten Gütern Leistungen der Verteilung (Vertrieb) von Elektrizität, Wasser, Gas und anderen Erdölerzeugnissen Übrige Transportleistungen, die keiner der beschriebenen Positionen von Transportleistungen zuzuordnen sind. Hierzu zählen auch Provisionen aus Reisevermittlungstätigkeit (von Reisevermittler zu verwenden) Pauschalreisen Dieser Code ist nur von Reisebüros oder Veranstaltern zu verwenden. Hierunter fallen alle im Zusammenhang mit Pauschalreisen stehenden Leistungen. Eine Pauschalreise im Sinne der Reisebürosicherungsverordnung ist eine im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen (z.b. Beförderung, Unterbringung, andere touristische Dienstleistungen wie Tauchkurs, Autovermietung usw.), die zu einem Gesamtpreis Pauschalpreis verkauft oder eingekauft werden und länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung mit einschließen. Unter dem Code ist der Erwerb von Pauschalreisen von ausländischen Reiseveranstaltern anzuführen mit einer Angabe bezüglich des wertmäßigen Anteils der dabei enthaltenen Transportleistungen und des Transportmittels. Stellt ein Reiseveranstalter selbst eine Pauschalreise zusammen, so ist dieser Code nicht zu verwenden. Die zugekauften ausländischen Transportdienstleistungen sind unter den entsprechenden Dienstleistungscodes zu melden Telekommunikationsleistungen Zahlungen im Abrechnungsverkehr von öffentlichen und privaten Telefongesellschaften und Netzbetreibern mit ausländischen Partnern Mobilfunkdienste die Übertragung von Ton, Bildern oder sonstigen Informationen mittels Telefon, Telex, Rundfunk- und Fernsehkabel, Funk, Satellit, , Faksimile usw. sowie Telekonferenzen und Hilfstätigkeiten Netzwerkdienste für Unternehmen 2500 Bauleistungen im Ausland Das Bauprojekt befindet sich im Ausland. Dieser Code kann nur von Unternehmen, welche im Bau-, Bauneben- und Bauhilfsgewerbe tätig sind, export- wie auch importseitig gemeldet werden. Bei allen übrigen Unternehmen ist eine Bauleistung im Ausland nur importseitig möglich bzw. sind Service-, Instandhaltungs-, Montage- oder Reparaturleistungen unter dem Code 2800 Architektur-, Ingenieur- und übrige Dienstleistungen zu melden. Zahlungen österreichischer Unternehmen an ausländische Subunternehmen für im Ausland durchgeführte Bauleistungen (Dienstleistungsimporte) sind ebenfalls einzubeziehen. Bauarbeiten, Montage- und Reparaturleistungen etc. Errichtung von Großprojekten (Kraftwerksbauten, Betriebsstätten, etc.) Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an o.g. Projekten Bohr- und Aufschließungsarbeiten Miete von Baupersonal (Personalleasing) Spesenersatz, Aufwandsentschädigungen und Diäten für Arbeitspartien 15

16 Code Art der Dienstleistung Erläuterungen 2510 Bauleistungen im Inland Das Bauprojekt befindet sich im Inland. Dieser Code kann nur von Unternehmen, welche im Bau-, Bauneben- und Bauhilfsgewerbe tätig sind export- wie auch importseitig gemeldet werden. Bei allen übrigen Unternehmen ist eine Bauleistung im Inland nur importseitig möglich bzw. sind Service-, Instandhaltungs-, Montage- oder Reparaturleistungen unter dem Code 2800 Architektur-, Ingenieur- und übrige Dienstleistungen zu melden. Zahlungen ausländischer Auftragsgeber an österreichische Unternehmen bzw. Subunternehmen für im Inland durchgeführte Bauleistungen (Dienstleistungsexporte) sind ebenfalls einzubeziehen. Bauarbeiten, Montage- und Reparaturleistungen etc. Errichtung von Großprojekten (Kraftwerksbauten, Betriebsstätten, etc.) Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an o.g. Projekten Bohr- und Aufschließungsarbeiten Miete von Baupersonal (Personalleasing) Spesenersatz, Aufwandsentschädigungen und Diäten für Arbeitspartien 2541 Prämienzahlungen für Lebensversicherungen und Pensionsfonds 2542 Leistungszahlungen für Lebensversicherungen und Pensionsfonds 2551 Prämienzahlungen für Frachtversicherungen 2552 Schadenszahlungen für Frachtversicherungen 2561 Prämienzahlungen für Sonstige Direktversicherungen 2562 Schadenszahlungen für Sonstige Direktversicherungen Prämienzahlungen und Beiträge an nicht gebietsansässige Versicherungsunternehmen für Lebensversicherungen und an Pensionsfonds, sowohl mit als auch ohne Gewinnbeteiligung (nur importseitig zu melden). NICHT einzubeziehen: Risikolebensversicherungen oder Ablebensversicherungen Beiträge an staatliche Sozialversicherungssysteme Leistungszahlungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen für Lebensversicherungen und von Pensionsfonds (nur exportseitig zu melden). NICHT einzubeziehen sind Risikolebensversicherungen oder Ablebensversicherungen. Prämienzahlungen für Frachtversicherungsleistungen an nicht gebietsansässige Versicherungsunternehmen (nur importseitig zu melden). Schadenszahlungen für Frachtversicherungsleistungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen (nur exportseitig zu melden). Zu den Sonstigen Direktversicherungen zählen alle übrigen Formen der Schadensversicherung (nur importseitig zu melden). Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherungen Unfall- und Krankenversicherung (soweit nicht in den staatlichen Sozialversicherungssystemen enthalten) See-, Luftfahrt- und sonstige Transportversicherung Feuer- und sonstige Sachversicherung, Vermögensschadenversicherung allgemeine Haftpflichtversicherung und sonstige Versicherungen wie Reiseversicherung, Kredit- und Kreditkartenversicherung Schadenszahlungen für Sonstige Direktversicherungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen (nur exportseitig zu melden) Versicherungsnebenleistungen Dienstleistungen von Versicherungsmaklern und -agenten Vermittlungsprovisionen Versicherungs- und Rentenberatung Bewertungsleistungen und Dienstleistungen von Schadenssachverständigen versicherungsmathematische Dienstleistungen Aufsichts- und Kontrolldienste im Zusammenhang mit Entschädigungen 16

17 Code Art der Dienstleistung Erläuterungen 2600 Finanzdienstleistungen Diese Position erfasst Finanzmittlerdienste und damit verbundene Leistungen. Provisionen und Gebühren wie z.b. Kredit-, Kontoführungs-, Depot-, Buchungs-, Akkreditiv-, Emissions-, Wechselgebühren, Finanzleasing-Provisionen, Factoring-Provisionen, Zahlungsverkehrsspesen etc. Kreditvermittlung Finanzberatung Vermögensverwaltung NICHT einzubeziehen sind Zinszahlungen EDV-Dienstleistungen Individualsoftware ist meldpflichtig, nicht jedoch handelsübliche Standardsoftware, diese ist im Rahmen der Intrastat-Meldung zu erstatten. Analyse, Entwicklung und Programmierung von betriebsfertigen Systemen (einschließlich Entwicklung und Design von Internetseiten) und technische Software-Beratung Entwicklung, Produktion, Lieferung und Dokumentation von kundenspezifischer Software (Individualsoftware) einschließlich kundenspezifischer Betriebssysteme Hardware- und Software-Beratung und -implementierung Beratung und Unterstützung in Fragen der Verwaltung von EDV- Ressourcen Hardware- und Netzwerkbetreuung Web-Hosting (d. h. Zuteilung von Server-Speicherkapazitäten im Internet für die Internetseiten des Kunden) Softwarelieferungen per oder Internet (z.b. download über das Internet) Wartung und andere Unterstützungsdienste, wie etwa Schulung im Rahmen von Beratungsleistungen Dienstleistungen der Datenverarbeitung wie Dateneingabe, Tabellierung und Verarbeitung von Daten auf Timesharing-Basis Instandhaltung und Reparatur von Rechnern und Peripheriegeräten Beachten Sie in diesem Kontext auch den Dienstleistungscode 2890 Sonstige Informationsdienstleistungen Transithandelsankäufe und - verkäufe Transithandel ist definiert als Geschäft, bei dem ein Gebietsansässiger eine Ware von einem Gebietsfremden erwirbt und anschließend an einen anderen Gebietsfremden weiterverkauft; während dieses Vorgangs wird die Ware weder in das Wirtschaftsgebiet des Gebietsansässigen eingeführt noch ausgeführt. Es ist der Wert der eingekauften Ware bei Importen (gemäß Rechnungseingang) und der Wert der verkauften Ware bei Exporten (gemäß Rechnungsausgang) zu melden. Transithandel ist auch zu melden, wenn die Ware unverzollt auf Zolllager gelegt wird. Anzugeben ist der Gesamtwert (Ware und Transport) entsprechend der Rechnung. Transportkosten, welche in Rechnung gestellt wurden, sind nicht gesondert zu melden Sonstige Handelsleistungen Unter dieser Position sind Provisionen auf Waren- und Dienstleistungstransaktionen mit Gebietsfremden anzuführen. Beachten Sie in diesem Kontext auch die Dienstleistungen 2260 Straßentransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten und 2320 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr Operationelles Leasing Hierbei handelt es sich um Geschäfte für das Leasen von Maschinen, Apparaten und anderen beweglichen sowie unbeweglichen Sachen oder die Charterung von Schiffen, Flugzeugen oder Transportmitteln wie Eisenbahnwaggons, Container, Bohranlagen usw. (ohne Bedienungspersonal). Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing werden beim Operationellen Leasing nicht alle mit dem Besitz des Leasingobjektes verbundenen Risiken und Vorteile vom Leasinggeber auf den 17

18 Code Art der Dienstleistung Erläuterungen Leasingnehmer übertragen, womit die Aktivierung des Wirtschaftsgutes beim Leasinggeber erfolgt. Einzubeziehen ist auch Miete von beweglichen Gütern. NICHT anzuführen ist das Mieten von Liegenschaften z.b. Büroräumen, Lagerhallen usw Rechtsberatung Leistungen der Rechtsberatung und Vertretung in Gerichts- und Schlichtungsverfahren notarielle Dienstleistungen wie das Verfassen von Rechtsunterlagen und Rechtsakten Beratung in Beurkundungsangelegenheiten Treuhanddienstleistungen Nachlassverwaltungsdienstleistungen Dienstleistungen von Insolvenzverwaltern Dienstleistungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung und in der Schiedsgerichtsbarkeit Dienstleistungen von Patentanwaltskanzleien 2760 Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung 2770 Unternehmens- und Public- Relations-Beratung 2780 Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen 2790 Dienstleistungen der Forschung und Entwicklung 2800 Architektur-, Ingenieur- und übrige technische Dienstleistungen Führung von Geschäftsbüchern für Unternehmen und andere Wirtschaftstreibende Dienstleistungen der Prüfung von Geschäftsbüchern und Jahresabschlüssen Steuerplanung und -beratung für Unternehmen In die Kategorie gehören die Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung unternehmenspolitischer und strategischer Maßnahmen sowie bei der Gesamtplanung, Struktur und Kontrolle einer Organisation. Beratungsleistungen in Fragen des Marktmanagements, Personalmanagements, Produktions- und Projektmanagements Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung bei Maßnahmen zur Verbesserung des Images bei den Kunden und der Beziehungen zu anderen Einrichtungen und zur Öffentlichkeit die Planung, Umsetzung und Vermarktung von Werbestrategien durch Werbeagenturen die Platzierung in den Medien einschließlich Kauf und Verkauf von Werbefläche Messedienste von Messeveranstaltern die Verkaufsförderung für Produkte im Ausland Marktforschung Telemarketing sowie Meinungsforschung im Ausland zu verschiedenen Themen Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden im Zusammenhang mit Grundlagenforschung, angewandter Forschung und der experimentellen Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Anzugeben sind auch Projekte die mit der EU oder mit anderen internationalen Organisationen abgerechnet werden. Anzuführen sind hier alle Service-, Instandhaltungs-, Montage- und Reparaturleistungen, welche nicht von Unternehmen des Bau-, Bauneben- oder Bauhilfsgewerbes erbracht oder bezogen werden. Weiters sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bauplanung für städtebauliche und andere Erschließungsprojekte, Raum- und Projektplanung sowie Aufsicht über schlüsselfertige Projekte, Brücken, Flughäfen, Dämme, Vermessung, Kartografie, Testen und Zertifizierung von Produkten sowie technische Überwachungsdienste zu melden. 18

19 Code Art der Dienstleistung 2820 Abfallbehandlung und Reinigungsdienste 2830 Dienstleistungen in Landwirtschaft und Bergbau und sonst. Vor-Ort- Bearbeitung 2840 Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen 2850 Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen Erläuterungen die Behandlung von radioaktivem und anderem Abfall das Abtragen von kontaminiertem Boden die Beseitigung von Verunreinigungen einschließlich ausgelaufenem Öl die Sanierung von Bergbaustandorten Dekontaminierungs- und Entsorgungsdienstleistungen alle übrigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Reinigung und Sanierung der Umwelt NICHT einzubeziehen: Reinigung von Büroräumen (siehe hiezu Position 2840 Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen ). Nebenleistungen für die Landwirtschaft wie Bereitstellung von landwirtschaftlichen Maschinen mit Maschinenführer, Ernteunterstützung, Verarbeitung der Ernte, Schädlingsbekämpfungen, Tierpensions-, Tierpflege- und Tierzuchtdienste Dienstleistungen in den Bereichen Jagd, Fallenstellerei, Forstund Holzwirtschaft sowie Fischerei Dienstleistungen auf Öl- und Gasfeldern, einschließlich Bohrungen, Errichtung von Bohrtürmen, Reparatur- und Abräumdienste, Zementierung der Öl- und Gasbrunnenringe Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Schürfen und Abbau von Mineralien sowie dem Bergbauingenieurwesen und geologischen Vermessungen Sonstige Arbeiten vor Ort: Vor-Ort-Verarbeitung von oder Arbeiten an Waren, die ohne Eigentumsübergang eingeführt und verarbeitet, jedoch nicht wieder in das Versendungsland ausgeführt wurden (sondern entweder im Wirtschaftsgebiet der Verarbeitung veräußert oder in ein drittes Wirtschaftsgebiet verkauft werden) oder umgekehrt Konfektionierung die Vermittlung von Personal Personalleasing Druckereidienstleistungen Detektei- und Schutzdienste Übersetzen und Dolmetschen fotografische Dienste Gebäudereinigung Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens für Unternehmen alle sonstigen unternehmensbezogenen Dienstleistungen, die keiner der vorstehend aufgeführten Kategorien von Unternehmensdienstleistungen zugeordnet werden können Zahlungen für Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen. Diese Dienstleistungsposition sollte nur in jenen Fällen verwendet werden, in denen keine schwerpunktmäßige Zuordnung zu anderen beschriebenen Positionen möglich ist. Zahlungen von Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen oder andere verbundene Unternehmen als Beitrag zu den allgemeinen Verwaltungskosten sowie für Planung, Organisation und Controlling Rückerstattung von Ausgaben, die direkt von den Muttergesellschaften übernommen wurden Management fees 19

20 Code Art der Dienstleistung 2880 Audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen 2889 Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen 2890 Sonstige Informationsdienstleistungen Erläuterungen Dienstleistungen und damit verbundene Gebühren für die Produktion von bewegten Bildern (auf Film oder Videoband), Radio- und Fernsehprogrammen (live oder auf Band) sowie die Aufzeichnung von Musikproduktionen Ausgaben oder Einnahmen für das Mieten oder Vermieten von technischen Anlagen Gebühren für Vertriebsrechte, die an die Medien für eine begrenzte Anzahl von Vorführungen in genau spezifizierten Bereichen verkauft werden Zugang zu verschlüsselten Fernsehprogrammen (z.b. Kabeldienste) Gagen an Mitwirkende für die Erstellung von Theater- und Musikproduktionen, Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen und ähnlichen Veranstaltungen Produktions-, Kopier- und Synchronisationskosten Gebühren für die Vertriebsrechte (für Fernsehen, Radio und Film) Bereitstellung von Nachrichten, Bildern und Hintergrundinformationen für die Medien. Datenbankleistungen wie Aufbau von Datenbanken, Datenspeicherung und Verbreitung von Daten und Datenbanken (einschließlich Adressen und sonstiger Verzeichnisse, sowohl online als auch über magnetische, optische oder gedruckte Medien) und Suchportale (Dienstleistungen von Suchmaschinen, die nach Eingabe von Stichwörtern Internetadressen für Kunden suchen) direkte Abonnements (ohne Sammelabonnements) von Zeitungen und Zeitschriften (postalisch, elektronisch oder auf sonstige Weise bezogen 2891 Franchisen und ähnliche Rechte Internationale Zahlungen und Einnahmen im Zusammenhang mit Franchisegebühren sowie Gebühren für die Nutzung eingetragener Warenzeichen Sonstige Patente und Lizenzen (Nutzung) 2893 Kauf und Verkauf v. Patenten und Lizenzen internationale Zahlungen und Einnahmen im Zusammenhang mit der autorisierten Nutzung von immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern und Eigentumsrechten (wie Patenten, Urheberrechten, industriellen Verfahren und Gebrauchsmustern) Zahlungen und Einnahmen aus der Verwendung von produzierten Originalen oder Prototypen (wie Manuskripten, Computerprogrammen, Filmen und Tonaufzeichnungen) im Rahmen von Lizenzvereinbarungen Gebührenzahlungen an ausländische Behörden für die Eintragung und Aufrechterhaltung von Rechten Entgelte für EDV-Lizenzen Hierunter fallen Kauf und Verkauf (Besitz / Eigentum geht über) von: Patenten Lizenzen Schutzmarken Urheberrechten Franchisen ähnlichen Rechten 2895 Bildungsdienstleistungen Bildungsbezogene Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, beispielsweise Kongresse, Fernkurse und Unterricht im Fernsehen oder im Internet sowie durch Lehrkräfte direkt im Gastland erbrachte Dienstleistungen (Schüleraustausch). 20

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