Arbeitsmedizinische Vorsorge nach (neuer) Gefahrstoffverordnung Untersuchungsanlässe und Untersuchungsumfang

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsmedizinische Vorsorge nach (neuer) Gefahrstoffverordnung Untersuchungsanlässe und Untersuchungsumfang"

Transkript

1 1

2 2

3 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach (neuer) Gefahrstoffverordnung 3 Untersuchungsanlässe und Untersuchungsumfang Dipl.-Chem. Michael Rocker Berufsgenossenschaft Metall Süd, Mainz Hauptabteilung Prävention FON/FAX : /554 michael.rocker@bgm-s.de

4 4 Diese Präsentation steht demnächst unter als pdf-datei zur Verfügung.

5 5 Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere Richtlinien

6 6 Grundsatz : Arbeitsmedizinische Vorsorge ist mehr als Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.

7 BAuA / Praxis / Gefahrstoffe / Bekanntmachung des BMWA vom 31. Dezember IIIb zur Anwendung der TRGS vor dem Hintergrund der neuen Gefahrstoffverordnung Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu der neuen Verordnung stehen dürfen. Dies ist beispielsweise bei den bisherigen Festlegungen zur Auslöseschwelle oder zu den TRK- Werten gegeben. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu betrachten. 7

8 BAuA / Praxis / Gefahrstoffe/ Ausschuss für Gefahrstoffe / Begründungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung In Vorbereitung der Novelle der Gefahrstoffverordnung hat der Unterausschuss III "Arbeitsmedizin" des AGS den Anhang VI "Liste der Vorsorgeuntersuchungen" der GefStoffV unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes überprüft. Kommentare oder andere Hinweise zu dem Text "Begründungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung" sind erwünscht und sollten an die Geschäftsstelle des AGS (ags@baua.bund.de) gesandt werden. "Begründungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung" (pdf-datei, 370 kbyte) 8

9 Gefahrstoffverordnung bis 2004 : 9 Vorsorgeuntersuchungen!! Erstuntersuchung Nachuntersuchung durch ermächtigten Arzt bei Überschreitung der Auslöseschwelle nach Fristen im Anhang VI als Voraussetzung für die Tätigkeit

10 Gefahrstoffverordnung ab 2005 : 10 Vorsorge!! Beurteilung von Gesundheitsgefährdungen Beratung von Unternehmern und Beschäftigten Erstuntersuchung Nachuntersuchung nachgehende Untersuchung durch Facharzt für AM oder Zusatzbez. Betriebsmedizin nach neuen Kriterien

11 11

12 Untersuchungsanlässe 12 Splittung in veranlasste = Pflichtuntersuchungen und Angebotsuntersuchungen

13 Pflichtuntersuchungen 16 (1) 13 Listenprinzip wenn 1. bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 genannten Gefahrstoffen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird, 2. bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 genannten Gefahrstoffen, soweit sie hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht oder 3. Tätigkeiten entsprechend Anhang V Nr. 2.1 durchgeführt werden.

14 Anhang V Liste der Gefahrstoffe : Acrylnitril, Alkylquecksilber, Alveolengängiger Staub (A-Staub), Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen, Arsen und Arsenverbindungen, Asbest, Benzol, Beryllium, Blei und anorganische Bleiverbindungen, Bleitetraethyl und Bleitetramethyl, Cadmium und Cadmiumverbindungen, Chrom-VI-verbindungen, Dimethylformamid, Einatembarer Staub (E-Staub), Fluor und anorganische Fluorverbindungen, Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat (Nitroglycerin/ Nitroglykol), Hartholzstaub, Kohlenstoffdisulfid, Kohlenmonoxid, Mehlstaub, Methanol, Nickel und Nickelverbindungen, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (Pyrolyseprodukte aus organischem Material), weißer Phosphor (Tetraphosphor), Platinverbindungen, Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen, Schwefelwasserstoff, Silikogener Staub, Styrol, Tetrachlorethen, Toluol, Trichlorethen, Vinylchlorid, Xylol 14

15 Die gelisteten Stoffe sind bis auf wenige Ausnahmen die gleichen geblieben. Aber : 15 die Fristen sind gestrichen Wie definiert man die Einhaltung eines AGW, wenn keiner vorhanden ist ( KMR-Stoffe Kat 1+2)? Zukunft : Regelung in Form einer TRGS oder VO Arbeitsmedizinische Vorsorge

16 Anhang V Nr Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind 1. Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag, 2. Schweißen und Trennen von Metallen bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 3 Milligramm pro Kubikmeter Schweißrauch, 3. Tätigkeiten mit Belastung durch Getreide- und Futtermittelstäube bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter einatembarem Staub, 4. Tätigkeiten mit Belastung durch Isocyanate, bei denen ein regelmäßiger Hautkontakt nicht vermieden werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 Milligramm pro Kubikmeter überschritten wird, 5. Tätigkeiten mit Belastung durch Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und -anlagen, 6. Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein pro Gramm im Handschuhmaterial, 7. Tätigkeiten mit Belastung durch unausgehärtete Epoxidharze und Kontakt über die Haut oder die Atemwege. 16

17 Angebotsuntersuchungen 16 (3) 17 Listenprinzip wenn 1. bei allen Tätigkeiten mit den im Anhang V Nr. 1 genannten Gefahrstoffen, wenn eine Exposition besteht, oder 2. bei den in Anhang V Nr. 2.2 aufgeführten Tätigkeiten anzubieten.

18 Anhang V Nr Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind 1. Schädlingsbekämpfung nach Anhang III Nr. 4, 2. Begasungen nach Anhang III Nr. 5, 3. Tätigkeiten mit folgenden Stoffe oder deren Gemischen: n-hexan, n-heptan, 2-Butanon, 2-Hexanon, Methanol, Ethanol, 2- Methoxyethanol, Benzol, Toluol, Xylol, Styrol, Dichlormethan, 1,1,1- Trichlorethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen, 4. Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen oder Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2, 5. Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als 2 Stunden, 6. Schweißen und Trennen von Metallen bei Einhaltung einer Luftkonzentration von 3 Milligramm pro Kubikmeter Schweißrauch, 7. Tätigkeiten mit Belastung durch Getreide- und Futtermittelstäube bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 1 Milligramm pro Kubikmeter einatembarem Staub. 18

19 Angebotsuntersuchungen : 19 Keine Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber!! Was tun Sie, wenn Sie Dauernde gesundheitliche Bedenken feststellen, der Patient aber nicht einsichtig ist? Interessenkonflikt durch Betriebsarzt : Häufung von Bedenken bedingen Verbesserung in den Schutzmaßnahmen, aber Unternehmer ist nicht einsichtig.

20 20 Noch übergangsweise anzuwenden, sind in Überarbeitung Offizieller Sprachgebrauch : Keine Auswahlkriterien mehr, sondern Untersuchungsanlässe oder Auslösekriterien.

21 21 neuer Sprachgebrauch des AGS!!

22 22 (noch nicht mit GefStoffV abgestimmt)

23 Untersuchungsumfang 23 Feuchtarbeit : empfohlen wird der vorhandene Grundsatz G 24

24 24 Lösemittelgemische : es gibt keinen Grundsatz!!

25 Bis auf absehbare Zeit werden die Untersuchungsumfänge dem entsprechen, was in den G-Grundsätzen steht. 25 Diese sind derzeit im Ausschuss Arbeitsmedizin des HVBG in Überarbeitung, nach derzeitiger Ansicht bleibt diese Federführung erhalten. Alternativen durch Schriften/Regelungen der Länder stehen (noch) nicht zur Verfügung.

26 26 Diskussion + Fragen Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung Dr. med. Wiete Hirschmann Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Arbeitsmedizinische Vorsorge Neues Denken? Vereinfachung

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung. Dr. med. Wiete Hirschmann Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung. Dr. med. Wiete Hirschmann Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung Dr. med. Wiete Hirschmann Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge Neues Denken? Vereinfachung bürokratischer

Mehr

Bek. d. BMAS v IIIb /34

Bek. d. BMAS v IIIb /34 Bekanntmachung von Empfehlungen von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen" Bek. d. BMAS v. 30.10.20 IIIb1-628-1/34

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung Die neue Gefahrstoffverordnung Dr. med. Michael Heger Leitender Gewerbemedizinaldirektor Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitschutz Struktur des AGS Nur noch 3 bzw. 4 Unterausschüsse (bislang

Mehr

Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Kongress für betrieblichen Arbeits-

Mehr

Gefährdungsbeurteilung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gefährdungsbeurteilung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Universität Hohenheim Arbeitssicherheit (028) 70593 Stuttgart Arbeitssicherheit -028- Gefährdungsbeurteilung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Bearbeitet von J. Hosseinzadeh T +49 711 459 22975 F +49 711

Mehr

Text auf der Vorsorgebescheinigung ab , gemäß ArbMedVV Text auf Vorsorgebscheinigungen bis

Text auf der Vorsorgebescheinigung ab , gemäß ArbMedVV Text auf Vorsorgebscheinigungen bis Untersuchungsbezeichnung Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Acrylnitril GefStV Untersuchung nach Gefahrstoffverordnung Pflicht Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Acrylnitril GefStV Untersuchung nach Gefahrstoffverordnung

Mehr

Teil 1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Teil 1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge ( Fundstelle: BGBl. I 2008, 2771-2775 ) Teil 1 Gefahrstoffen 1. den Gefahrstoffen:

Mehr

18.1 Zusammenstellung wichtiger Bestimmungen

18.1 Zusammenstellung wichtiger Bestimmungen 18.1 Zusammenstellung wichtiger Bestimmungen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte BGI 775 "Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren"

Mehr

- 2 - arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und

- 2 - arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Synopse zur Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Änderungen in Fettdruck hervorgehoben) Derzeitige Fassung ArbMedVV Fassung ArbMedVV nach Kabinett Anmerkungen

Mehr

Tagung für Sicherheitsfachkräfte. Arbeitsmedizinische Vorsorge. Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014

Tagung für Sicherheitsfachkräfte. Arbeitsmedizinische Vorsorge. Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014 Tagung für Sicherheitsfachkräfte Arbeitsmedizinische Vorsorge Dr. Eckehard Droll Fachbereich Arbeitsmedizin 21. Mai 2014 Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge im Regelwerk Nachgehende

Mehr

Beurteilungsbogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Beurteilungsbogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge AGU-Handbuch 3. Arbeitsschutzdokumente Beurteilungsbogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Der nachfolgende Beurteilungsbogen ist vom Vorgesetzten und dem Beschäftigten gemeinsam auszufüllen, der Personalabteilung

Mehr

Beurteilungsbogen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Beurteilungsbogen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz Beurteilungsbogen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Der nachfolgende Beurteilungsbogen ist vom Vorgesetzten

Mehr

Gefahrstoff- Verordnung

Gefahrstoff- Verordnung Die neue Gefahrstoff- Verordnung vom 23. Dezember 2004 und ihre Umsetzung an Universität und Universitätsklinikum Heidelberg Dr. Markus Hoffmann Abteilung Sicherheitswesen Gefahrstoffbeauftragter INF 325,

Mehr

1 P. Aligbe. Fassung bis zum Fassung ab dem Ziel und Anwendungsbereich. 1 Ziel und Anwendungsbereich

1 P. Aligbe. Fassung bis zum Fassung ab dem Ziel und Anwendungsbereich. 1 Ziel und Anwendungsbereich Fassung bis zum 30.10.2013 Fassung ab dem 31.10.2013 1 Ziel und Anwendungsbereich 1 Ziel und Anwendungsbereich (1) Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte

Mehr

- 2 - Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz), unberührt. 2 Begriffsbestimmungen (1) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinisch

- 2 - Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz), unberührt. 2 Begriffsbestimmungen (1) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinisch Stand: 25.01.2013 Synopse zur Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Alte Fassung ArbMedVV Neue Fassung ArbMedVV Anmerkungen 1 Ziel und Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)" Fußnote

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum:

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)" Fußnote

Mehr

Page 1 of 5 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)"

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)" Fußnote

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Dr. Markus Sander, VBG Berlin 10.11. 2016 Arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat:

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 4. vollständig neubearbeitete Auflage Gentner Verlag Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Gabi Förtsch, Heinz Meinholz Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Förtsch & Meinholz Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Kapitel 2: Kapitel 3: Kapitel 4: Kapitel 5: Kapitel 6: Kapitel 7: Kapitel 8: Kapitel 9: Auswirkungen

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge(ArbMedVV)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge(ArbMedVV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge(ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)" Fußnote

Mehr

GV17 Gesetze und Verordnungen

GV17 Gesetze und Verordnungen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) GV17 Gesetze

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 5 Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (Nitroglykol oder Nitroglycerin) Diese Schrift

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Teil 2: Ermittlung der Vorsorgeanlässe Die arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich wie andere rbeitsschutzmaßnahmen aus der ab. Im ersten Teil dieses KBs (KB 011-1)

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV rbeitsmedizinische Vorsorge nach rbmedvv Teil 2: Ermittlung der Vorsorgeanlässe Die arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich wie andere rbeitsschutzmaßnahmen aus der ab. Im ersten Teil dieses KBs (KB 011-1)

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009

Mehr

Auswahlhilfe für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Auswahlhilfe für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Auswahlhilfe für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Handlungshilfe zur Ermittlung von Pflichtuntersuchungen und Angebotsuntersuchungen in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge für Beschäftigte der

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ArbmedVV und berufsgenossenschafliche Grundsätze I. Quartal 2011 G -Untersuchungen G 1.1 - Mineralischer Staub, Teil 1: Quarzhaltiger Staub G 1.2 - Mineralischer

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3882) (1) Red. Anm.:

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Dipl.-Biol. Bettina Huck TK Lexikon Gesundheit im Betrieb 9. Januar 2015 Arbeitsmedizinische Vorsorge HI663648 Zusammenfassung LI3571919 Begriff Der Umgang mit Gefahrstoffen

Mehr

Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin

Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die

Mehr

Neue arbeitsmedizinische Regeln

Neue arbeitsmedizinische Regeln Neue arbeitsmedizinische Regeln Dr. Michael Heger Gewerbearzt Übersicht Neue Broschüre zur ArbMedVV Neue Konzeption Fristen Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMR 2.1) Ausnahmen nach Anhang Teil 1 Abs. 4 für

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs) Diese Schrift wird

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 33 Aromatische Nitrooder Aminoverbindungen Diese Schrift wird demnächst in Anpassung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4 Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube BGI/GUV-I 504-44 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin Diese Schrift

Mehr

Rundschreiben Nr. 49/2010

Rundschreiben Nr. 49/2010 Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn universität bonn 53012 Bonn An alle Geschäftsführenden Direktoren der Institute und sonstigen Einrichtungen und Dezernenten der Universitätsverwaltung -

Mehr

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinisches Zentrum Prävention - von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, - Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Leistungsfähigkeit sowie - Fortentwicklung des

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 1. Ausfertigungsdatum Fundstelle BGBl I: 2008, 2768

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 1. Ausfertigungsdatum Fundstelle BGBl I: 2008, 2768 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 1 Ausfertigungsdatum 2008-12-18 Fundstelle BGBl I: 2008, 2768 Stand: Zuletzt geändert Art. 3 Abs. 1 V v. 15.12016 I 2549 1 Ziel und Anwendungsbereich

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ArbMedVV Ausfertigungsdatum: 18.12.2008 Vollzitat: "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt

Mehr

Gefahrstoff-Verordnung 2005 Die Verantwortung des Unternehmers. Verordnungslage und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis

Gefahrstoff-Verordnung 2005 Die Verantwortung des Unternehmers. Verordnungslage und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis Gefahrstoff-Verordnung 2005 Die Verantwortung des Unternehmers Verordnungslage und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis Inhalt Allgemeines - Geltungsbereich Gefährdungsbeurteilung Informationsbeschaffung

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 36 Vinylchlorid

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 36 Vinylchlorid Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 36 Vinylchlorid BGI/GUV-I 504-36 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze BGI/GUV-I 504-23f

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009

Mehr

Beurteilungsmaßstäbe nach TRGS 402

Beurteilungsmaßstäbe nach TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition Dr. Wolfgang Pflaumbaum Hamburg, 11. März 2009 Beurteilungsmaßstäbe nach TRGS 402 Verbindliche Grenzwerte

Mehr

Textgegenüberstellung. Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzverordnung

Textgegenüberstellung. Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzverordnung Textgegenüberstellung Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzverordnung Auf Grund des 142 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 (STLAO 2001), LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle BGI/GUV-I 504-3 März 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen BGI/GUV-I 504-9 März 2009 Herausgeber Deutsche

Mehr

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 Dimethylformamid

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 Dimethylformamid Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 Dimethylformamid BGI/GUV-I 504-19 April 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Bekanntmachung von Empfehlungen für Biomonitoring bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Bekanntmachung von Empfehlungen für Biomonitoring bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Bekanntmachung von Empfehlungen für Biomonitoring bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen - Bek. d. BMAS v. 2.8.2010 III b 1 36628-1/52 - Der Sachverständigenkreis Biomonitoring" des Ausschusses

Mehr

Gefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4

Gefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4 Seite 1 9.4 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis Praxisadresse:.... Ort, Datum

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Wandel

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Wandel Arbeitsmedizinische Vorsorge im Wandel 2009, Dr. med. Claus Mollenkopf, Tel: 089/1261-1763 1763 Rechtsgrundlagen Artikel 14 der Richtlinie 89/391 EWG 11 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Arbeitssicherheitsgesetz

Mehr

GV17 Gesetze und Verordnungen

GV17 Gesetze und Verordnungen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3882) GV17 Gesetze und

Mehr

GV17 Gesetze und Verordnungen

GV17 Gesetze und Verordnungen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2549) GV17 Gesetze

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Polycyclische aromatische

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013 Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013 Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur

Mehr

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung - die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Beryllium BGI/GUV-I

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu

Mehr

Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge 2768 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2008 Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Vom 18. Dezember 2008 Auf Grund

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1,3-Butadien BGI/GUV-I

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013 Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013 Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 2013 Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur

Mehr

Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Bundesrat Drucksache 643/08 29.08.08 Verordnung der Bundesregierung AS - A - G - Wi Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge A. Problem und Ziel Vorschriften zur

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Mehlstaub Diese Schrift wird demnächst in

Mehr

Arbeitsschutz. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Arbeitsschutz. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 15 Chrom-VI-Verbindungen

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 15 Chrom-VI-Verbindungen Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 15 Chrom-VI-Verbindungen BGI/GUV-I 504-15 März 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Cobalt oder seine Verbindungen

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben

Mehr

Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018

Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018 Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018 Rolf Woyzella 13.09.2018 Initiative des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) Gründe für die Neufassung Implementierung des risikobasierten Maßnahmenkonzeptes Anregungen

Mehr

2. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstofftage 5. und 6. Juli 2011

2. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstofftage 5. und 6. Juli 2011 2. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstofftage 5. und 6. Juli 2011 Angebots- und Pflichtuntersuchungen aus arbeitsmedizinischer Sicht Dr. Gabriela Förster Fachärztin für Arbeits- und Umweltmedizin Volkswagen

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 32 Cadmium oder seine Verbindungen BGI/GUV-I 504-32 März 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche BGI/GUV-I 504-39 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Schwerpunkte der Neufassung der Gefahrstoffverordnung Vollständige Umstellung auf die CLP-Verordnung

Mehr

Regierungsentwurf einer Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen

Regierungsentwurf einer Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Regierungsentwurf einer Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Stand: 29. Juli 2008 A. Problem und Ziel Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind bislang

Mehr

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg Gliederung 1. Was sind nachgehende Untersuchungen 2. Geschichte

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen Dr. med. Peter Kujath, BAuA Berlin Sifa-Workshop 2015 - Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 Nickel oder seine Verbindungen

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 Nickel oder seine Verbindungen Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 Nickel oder seine Verbindungen BGI/GUV-I 504-38 März 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche

Mehr

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis

Mehr

Untersuchungsumfang und Positionsnummern pro Schadstoff VGÜ ab Tarife ab

Untersuchungsumfang und Positionsnummern pro Schadstoff VGÜ ab Tarife ab Untersuchungsumfang und Positionsnummern pro Schadstoff VGÜ ab 01.03.1997 - Tarife ab 01.01.2008 O101 Blei, seine Legierungen oder Verbindungen 3 Monate / 6 Wochen 1200 Blei im Blut 29,07 O900 EPP - Erytrozytenprotoporphyrin

Mehr