Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem"

Transkript

1 Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem - Diana Eschelbach - 1

2 Das jugendhilferechtliche Leistungsdreieck in der Pflegekinderhilfe öffentlich-rechtliche Leistungsbeziehung Jugendamt = Leistungsträger Grundsätzlich keine Leistungsbeziehung, aber Vertrag zur Regelung der Rechte und Pflichten der Pflegepersonen im Verhältnis zum Jugendamt möglich Abtretung oder Bevollmächtigung Pflegevertrag Personensorgeberechtigter = Leistungsberechtigter Pflegeperson = Leistungserbringer privatrechtliche Leistungsbeziehung Marion Küfner

3 Rechtsverhältnis Jugendamt - Personensorgeberechtigter Jugendamt = Leistungsträger öffentlich-rechtliche Leistungsbeziehung Personensorgeberechtigter = Leistungsberechtigter

4 Rechtsanspruch 27 Abs. 1 SGB VIII Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. 4

5 Rechtsanspruch Personensorgeberechtigte: subjektiver Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn die Voraussetzungen vorliegen Kinder- und Jugendliche haben selbst keinen Anspruch, da der Anspruch aus dem grundgesetzlich gewährten Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) hergeleitet wird. 5

6 Antragsberechtigung formeller Antrag ist nicht nötig Einverständnis aller Personensorgeberechtigten Aufenthaltsbestimmungsrecht genügt nicht, sondern nur entweder das gesamte Personensorgerecht oder die Berechtigung zur Hilfe zur Erziehung 6

7 Was ist das Personensorgerecht? 1626 Abs. 1 BGB Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Elterliche Sorge = Personensorge + Vermögenssorge + Vertretung 1631 Abs. 1 BGB Personensorge: insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen 7

8 Wer ist Personensorgeberechtigter? grundsätzlich die Eltern ( 1626 BGB) nur ein Elternteil Vormund ( 1773 BGB) daneben: Ergänzungspfleger ( 1909 BGB) Das Jugendamt kann Vormund oder Pfleger sein. Die Pflegeeltern können Vormund oder Pfleger sein. 8

9 Rechte des Personensorgeberechtigten Anspruch auf Beratung und Unterstützung, 18 SGB VIII Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, 27 Abs. 1 SGB VIII Beratung vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer Änderung der Hilfe, 36 Abs. 1 S. 1 SGB VIII Beteiligung bei der Auswahl der Pflegestelle, 36 Abs. 1 S. 3 SGB VIII 9

10 Rechte des Personensorgeberechtigten Wunsch- und Wahlrecht, 5, 36 Abs. 1 S. 4 SGB VIII Hilfeplanaufstellung zusammen mit den Fachkräften, 36 Abs. 2 S. 2 SGB VIII Anspruch auf Annexleistungen zum Unterhalt des Kindes, 39 SGB VIII, und Krankenhilfe, 40 SGB VIII 10

11 Rechte von Eltern ohne Personensorgerecht nach Sorgerechtsentzug ( 1666 BGB) nicht verheiratete Väter ohne Sorgeerklärung ( 1626a BGB) Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG besteht trotzdem! 11

12 Rechte von Eltern ohne Personensorgerecht Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, 18 Abs. 3 S. 3 SGB VIII Vermittlung und Hilfestellung beim Auskunftsrecht, 18 Abs. 3 S. 4 SGB VIII Beratung und Unterstützung zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie während einer stationären Hilfe, 37 Abs. 1 S. 3 SGB VIII 12

13 Kostenbeitragspflicht Das Jugendamt gewährt die Hilfe durch Erlass eines Sozialverwaltungsakts ( 31 SGB X) und zahlt das Pflegegeld in Vorleistungspflicht aus. Für alle Eltern besteht grundsätzlich eine Kostenbeitragspflicht nach 91 ff. SGB VIII. 13

14 Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Pflegekind - Diana Eschelbach - 14

15 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 15

16 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 16

17 Rechte des Pflegekindes Beteiligung, Unterstützung, Beratung, 8 SGB VIII Beratung vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer Änderung der Hilfe, 36 Abs. 1 S. 1 SGB VIII Beteiligung bei der Auswahl der Pflegestelle, 36 Abs. 1 S. 3 SGB VIII 17

18 Rechte des Pflegekindes Wunsch- und Wahlrecht, 5, 36 Abs. 1 S. 4 SGB VIII Hilfeplanaufstellung zusammen mit den Fachkräften, 36 Abs. 2 S. 2 SGB VIII Recht auf Inobhutnahme, 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII 18

19 Eigener Rechtsanspruch 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 41 SGB VIII: Hilfe für junge Volljährige Kind/Jugendlicher/junger Volljähriger ist selbst Anspruchsinhaber 19

Vortrag für die Jahrestagung des LVR zum Thema Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg

Vortrag für die Jahrestagung des LVR zum Thema Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Vortrag für die Jahrestagung des LVR zum Thema Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Begriff der Pflegeperson Unterscheidung der Pflegeverhältnisse Die Pflegeerlaubnis

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Jugendamt

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Jugendamt Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und 02.09.2010 in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Jugendamt - Diana Eschelbach - 1 Das jugendhilferechtliche Leistungsdreieck

Mehr

Die Rechtsstellung von Pflegeeltern

Die Rechtsstellung von Pflegeeltern Ringvorlesung Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege am 12. November 2014 in Holzminden Die Rechtsstellung von Pflegeeltern, Doktorandin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München

Mehr

Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel:

Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel: Seite 1 Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt Am Beispiel: Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Jugendamt Jugendhilfeausschuß (JHA) Der JHA befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit : der Beratung von Problemlagen junger Menschen

Mehr

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Sabine Heinke weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 6 1) Ehe und Familie stehen unter dem

Mehr

Ein Rechtsanspruch auf Glück im SGB VIII

Ein Rechtsanspruch auf Glück im SGB VIII Ein Rechtsanspruch auf Glück im SGB VIII 8.11.2018 Hamburg Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen Gliederung Der Zweck des SGB VIII Die Bedeutung der Einzelfallorientierung in der Jugendhilfe Generalisierende

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

Fallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse

Fallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse Fallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse Jens und Anika sind nicht verheiratet und haben 3 Kinder. Marc, Yvonne und Gabriele. Beide Elternteile haben Sorgeerklärungen abgegeben. Sie beziehen seit

Mehr

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin

Mehr

Rechtsentwicklungen im Bereich der Erziehung in Pflegefamilien

Rechtsentwicklungen im Bereich der Erziehung in Pflegefamilien Rechtsentwicklungen im Bereich der Erziehung in Pflegefamilien Kinder in Pflegefamilien: Chancen, Risiken, Nebenwirkungen Marion Küfner/Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Mehr

( 27, 33 SGB VIII)...

( 27, 33 SGB VIII)... STADT BECKUM Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Vom 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt in der Pflegekinderhilfe

Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt in der Pflegekinderhilfe Kooperation im Kinderschutz 6. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, des Justizministeriums und des Ministeriums für Arbeit und

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER

VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER Wundertüte e.v. - Martina Scheidweiler 21.2.2013 Realität von Pflegekindern Elternrolle fällt auseinander Biologische Eltern Soziale Eltern Finanzielle Eltern

Mehr

Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund

Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen

Mehr

Fachtagung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Fachtagung Wirtschaftliche Jugendhilfe Fachtagung Wirtschaftliche Jugendhilfe Aktuelle Fragen und Antworten aus der Praxis für die Praxis TOP 4,5, 7 und 8 1. Gesetzliche Grundlagen und Begriffe 2. Fragen zu 2.1 Leistungen nach 39 SGB VIII 2.2

Mehr

Das Jugendamt des Landkreises Osterholz

Das Jugendamt des Landkreises Osterholz Das Jugendamt des Landkreises Osterholz Grundlagen Aktuelle Strukturen Leistungsangebote und Grenzen der Hilfe Kindesschutz Familienservice / Frühe Hilfen Das Jugendamt: ein paar Zahlen Das Jugendamt arbeitet

Mehr

Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen

Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen Vormünder als Ressource nicht als Belastung. Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe

Mehr

Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe?

Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe? Gemeinsam stark für Kinder und Jugendliche! Fachtagung am 05.10.2011 in Hofheim Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe? Diana Eschelbach Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München

Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München Leistungsbeschreibung für die OKJA im LK München 2. Redaktionstreffen 14.12.2018 11:00 14:00 Jugendtreff Timeout Protokoll: Lena Schuster David Eisert Themen, Ablauf, Arbeitsaufträge Einstieg: Kontextklärung

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption

Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption Rechtslage und Reformbedarf PD Dr. Friederike Wapler Humboldt Universität zu Berlin Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ( 1748 BGB) Fallgruppen:

Mehr

1.2.2 Elternrechte und Staatliches Wächteramt

1.2.2 Elternrechte und Staatliches Wächteramt 20 Familien und Familienrecht 1.2.2 Elternrechte und Staatliches Wächteramt Von ebenfalls fundamentaler Bedeutung ist des Weiteren Art. 6 Abs. 2 GG. Dieser Artikel enthält zwei Sätze. Nach Satz 1 sind

Mehr

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet

Mehr

Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD

Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD gemeinsame Absprachen und Hausbesuche bei mdj. Mütter, Austausch von Informationen bei Anträgen auf Sorgerechtsentzüge den Bereich Vormundschaft

Mehr

SGB VIII. Jugendhilfe

SGB VIII. Jugendhilfe SGB VIII Kinderund Jugendhilfe 3., neu bearbeitete Auflage Luchterhand Vorwort Bearbeiterverzeichnis Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Verzeichnis der Abkürzungen Seite V VI XIII XXXI Teil A: Einführung

Mehr

Und bist Du nicht (frei-)willig, dann brauch ich Gewalt? -Prinzipien des helfenden Handelns-

Und bist Du nicht (frei-)willig, dann brauch ich Gewalt? -Prinzipien des helfenden Handelns- Und bist Du nicht (frei-)willig, dann brauch ich Gewalt? -Prinzipien des helfenden Handelns-...Eltern als Adressaten des ASD Fachtagung des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.v. Freitag,

Mehr

Partizipation: Ein Recht und eine Haltung

Partizipation: Ein Recht und eine Haltung Partizipation: Ein Recht und eine Haltung Rechtliche Grundlagen der Partizipation in der Jugendhilfe - Dr. Detlev Lauhöfer - Dr. Detlev Lauhöfer Oldenburg, d. 02.12.2013 Überblick über das BKiSchG (Gesetz

Mehr

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und

Mehr

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII Landkreis 1 Prignitz Der Landrat Berliner Straße 49 19348 Perleberg 19341 Postfachleitzahl Tel. 03876-713-255/ Fax 03876/ 713-1723/ E-Mail: info@landkreis-prignitz.de Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Regionalkonferenz am

Regionalkonferenz am Regionalkonferenz am 20.03.2013 Vorstellung der Arbeit des es des Landkreises Teltow-Fläming 1 Warum werden Pflegeeltern gesucht? Im Landkreis Teltow-Fläming stieg die Zahl der jungen Menschen und deren

Mehr

1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin!

1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin! Zukunftsweisende Unterstützung der und durch die Erziehungsberatung Stuttgart, 30.01.2013 1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten

Mehr

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Dr. Sigrid A. Bathke 09.11.2009 in Münster Veranstalter der Konferenz

Mehr

Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe

Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/08/index.php?norm_id=0800000 Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe In der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Mehr

Telefon oder Anzahl

Telefon oder   Anzahl Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2018 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen - Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege

Mehr

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2014 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Auszug SGB VIII Inhaltsübersicht Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (Auszug) Inhaltsübersicht in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I

Mehr

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge Statistisches Landesamt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Statistisches Landesamt Macherstraße 63 01917

Mehr

Telefon oder Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl

Telefon oder   Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl Name der befragenden Behörde Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2017 Bei

Mehr

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl.

1. Allgemeines. 2. Arten und Umfang der Hilfen. 2.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung. Anl. zur Vorlage 275/IV neue Richtlinien wirtschaftl. Richtlinien des Fachbereichs Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) 1. Allgemeines 1.1

Mehr

Brennpunkte in der Bereitschaftspflege Perspektivklärung Umgangskontakte Vermittlungsentscheidung

Brennpunkte in der Bereitschaftspflege Perspektivklärung Umgangskontakte Vermittlungsentscheidung Brennpunkte in der Bereitschaftspflege Perspektivklärung Umgangskontakte Vermittlungsentscheidung Judith Pierlings Hochschule Düsseldorf; Forschungsgruppe Pflegekinder Siegen Katharina Lohse Deutsches

Mehr

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge Statistisches Landesamt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Statistisches

Mehr

Inhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie

Inhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie 9. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte am 8. März 2017 in Schwetzingen Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder

Mehr

PFLEGEKINDER MIT BEHINDERUNG IN DER FRÜHFÖRDERUNG

PFLEGEKINDER MIT BEHINDERUNG IN DER FRÜHFÖRDERUNG PFLEGEKINDER MIT BEHINDERUNG IN DER FRÜHFÖRDERUNG Zugänglichkeit und Barrieren Zum Referenten Heinz Kuhn, Sonderschullehrer 77933 Lahr, Werderstr. 41 07821-908348 Aktiv im Bundesverband behinderter Pflegekinder

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am.. auf der Grundlage der 98, 99 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mehr

Herzlich Willkommen zur 2. Bürgerversammlung

Herzlich Willkommen zur 2. Bürgerversammlung Herzlich Willkommen zur 2. Bürgerversammlung Seite 1 SGB VIII Kinder und Jugendhilfe Leitgedanke 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Auszug SGB VIII Inhaltsübersicht Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (Auszug) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022) Zuletzt

Mehr

Warum diese Broschüre? Wieso heißt der Vormund eigentlich Vormund? Was Jungen und Mädchen wissen sollten:

Warum diese Broschüre? Wieso heißt der Vormund eigentlich Vormund? Was Jungen und Mädchen wissen sollten: Warum diese Broschüre? Wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Der Vormund hat dann Elternrechte und wird

Mehr

Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April 2017 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg } Was heißt noch mal Inklusion? } Was steht an im Recht der Sozialleistungen?

Mehr

Kinderschutz in der Schule

Kinderschutz in der Schule Kinderschutz in der Schule Informationsveranstaltung für Beratungslehrkräfte und Schulsozialarbeiter/innen zu rechtlichen Grundlagen und Umsetzung des Kinderschutzes in der Sekundarstufe 1 Kindeswohlgefährdung

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das

Mehr

Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder

Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder Rechtliche Situation- Status Quo und Perspektive I Materiellrechtlich 1. Rechte der Pflegeeltern (während

Mehr

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, 65175 Wiesbaden Rücksendung bitte

Mehr

Die Rolle des Amtsvormunds im Kinderschutz. der fachlichen Deba e gerückt. Nicht allein vor dem Hintergrund. sondern auch im Zuge der

Die Rolle des Amtsvormunds im Kinderschutz. der fachlichen Deba e gerückt. Nicht allein vor dem Hintergrund. sondern auch im Zuge der Info aktuell Ausgabe 19 Juli 2011 Die Rolle des Amtsvormunds im Kinderschutz Amtsvormundscha und Kinderschutz: Zwei abgrenzbare Aufgaben zur Sicherung des Kindeswohls? Ein Vormund wird nicht nur für Waisen

Mehr

Kontrolle als Teil der Hilfe oder Selbstschutz? Juristische Bemerkungen. Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie

Kontrolle als Teil der Hilfe oder Selbstschutz? Juristische Bemerkungen. Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Kontrolle als Teil der Hilfe oder Selbstschutz? Juristische Bemerkungen Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 2011

Mehr

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming

5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming 5. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Zum Stand der Umsetzung der Kinderrechte im Land Brandenburg Max aus Brandenburg Luckenwalde, 22. November 2013 ein Diskussionsbeitrag von und Hans Leitner Fachstelle

Mehr

Herzlich Willkommen in Bielefeld

Herzlich Willkommen in Bielefeld Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Mehr

Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe

Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe Vom 17. Oktober 1984 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erlässt, auf den Antrag seiner Kommission, folgendes Gesetz: i. grundsätzliche bestimmungen Zweck 1.Die

Mehr

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Vollzeitpflege bei Verwandten

Vollzeitpflege bei Verwandten Vollzeitpflege bei Verwandten Informationen des Pflegekinderfachdienstes Herausgeber: Landratsamt Heidenheim Pflegekinderfachdienst Felsenstr. 36 89518 Heidenheim Innerhalb Ihrer Verwandtschaft ist eine

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Stärkung der Personensorge 27. UND 28. SEPTEMBER 2018

Stärkung der Personensorge 27. UND 28. SEPTEMBER 2018 1 Stärkung der Personensorge 27. UND 28. SEPTEMBER 2018 Ausgestaltung der Personensorge 2 1793 Aufgaben des Vormunds 1629 Vertretung des Kindes 1626 Abs. 2 Fähigkeiten beachten 1800 Umfang der Personensorge

Mehr

Willkommen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Amt für Kinder Jugend und Familie Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste

Willkommen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Amt für Kinder Jugend und Familie Abteilung Pädagogische und Soziale Dienste Willkommen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln Praxismesse Fachhochschule Köln Arbeitsfelder im Amt für Kinder, Jugend und Familie Klaus-Peter Völlmecke Abteilungsleiter päd. u. soz.

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 7. Dezember 2015, Münster Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 1 Abs. 1 ivm Art. 2 Abs. 1 GG: Recht auf Persönlichkeitsentwicklung.

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe 1)

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe 1) 1 SGB VIII 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe 1) In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 2) (BGBl. I S. 2022) (FNA 860-8) zuletzt geändert durch Art.

Mehr

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien 2016 14.-16.04.2016, Köln Workshop 14 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige: Rechtsanspruch und Wirklichkeit

Mehr

Gemeinsam geht es besser!

Gemeinsam geht es besser! Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen?

3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen? Zentrum für Suchtmedizin LWL-Klinikum Gütersloh 3. Fachtag Arbeitskreis Jugendhilfe CJD e. V. Region West Wissen wir was wirkt wirkt was wir wissen? Pathologisierung für den Rechtsanspruch 06.05.2015 Dr.

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Sorgerecht und Sorgepflicht

Sorgerecht und Sorgepflicht Sorgerecht und Sorgepflicht Struktur und Ausgestaltung der elterlichen Sorge und deren Folgen im Alltagsbezug Gretel Diehl Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Artikel 6 Grundgesetz (1) Ehe und Familie

Mehr

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung vom Deutschen Verein So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung ist ein Rat oder ein Vorschlag. Diese

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2017 Erscheinungsfolge:

Mehr

Synopse SGB VIII BKiSchG

Synopse SGB VIII BKiSchG Prof. Dr. Brigitta Goldberg Januar 2012 Synopse SGB VIII BKiSchG (Stand: Am 01.01.2012 in Kraft getretene Fassung nach der Einigung im Vermittlungsausschuss, BT-Drucks. 17/7522, 17/8130) Die durch das

Mehr

1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe 1 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) Stand 03.02.2017. Synopse SGB VIII Stand 22.10.2015 Entwurf vom 3.02.2017 Entwurf vom 17.03.2017

Mehr

Eingriffsmöglichkeiten

Eingriffsmöglichkeiten Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze

Mehr

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Das Achte Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

Fachtagung 11.März 2015. Heroinkonsum und Substitution Bedeutung für das Kindeswohl

Fachtagung 11.März 2015. Heroinkonsum und Substitution Bedeutung für das Kindeswohl Fachtagung 11.März 2015 Heroinkonsum und Substitution Bedeutung für das Kindeswohl Kindeswohl und gefährdung im Kontext von Opiatkonsum und Substitution Aufgaben und Herausforderungen für den Allgemeinen

Mehr

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII)

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII) Antragsteller: Ort, Datum: eingegangen am: Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII) Den Leistungsanspruch stellt die Mutter

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) SGB 8 Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Diskussionspapiere. Nr Peter-Christian Kunkel: Inwieweit kann ein freier Träger die Aufgabe der Inobhutnahme nach 42 SGB VIII wahrnehmen?

Diskussionspapiere. Nr Peter-Christian Kunkel: Inwieweit kann ein freier Träger die Aufgabe der Inobhutnahme nach 42 SGB VIII wahrnehmen? Diskussionspapiere Nr. 2006-20 Peter-Christian Kunkel: Inwieweit kann ein freier Träger die Aufgabe der Inobhutnahme nach 42 SGB VIII wahrnehmen? 1 Diskussionspapiere Nr. 2006-20 Peter-Christian Kunkel:

Mehr

Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen (LJA Köln - 2./ Hennef) Prof. Dr. Helga Oberloskamp, Köln/ Bonn

Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen (LJA Köln - 2./ Hennef) Prof. Dr. Helga Oberloskamp, Köln/ Bonn Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen (LJA Köln - 2./3.9.2010 - Hennef) Prof. Dr. Helga Oberloskamp, Köln/ Bonn Vortrag I: Do, 10.15-10.45 Uhr Einführung in das Thema: Allgemeine Rechtsfragen 1. Normen

Mehr

Ausländerrecht und Jugendhilfe

Ausländerrecht und Jugendhilfe SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche

Mehr

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45

Schnellübersicht VII VIII XII. Findex. Kommentierung: Kinder- und Jugendhilfe 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Verordnungen 45 Schnellübersicht Kommentierung: Kinder- Jugendhilfe 9 Gesetzliche Grlagen einschließlich Verordnungen 45 2 Stichwortverzeichnis 07 Findex IV V VI VII VIII IX X XI XII Das Kinder- Jugendhilferecht kennen

Mehr

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dr. Hans-Jürgen Schimke Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe 1. Komplex: Allgemeine Fragen des Beteiligungsrechts von Kindern und Jugendlichen Grundprobleme der Beteiligung von Kindern

Mehr