Erwerb eines telc Sprachenzertifikats an saarländischen Schulen im Rahmen der Prüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses

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1 Erwerb eines telc Sprachenzertifikats an saarländischen Schulen im Rahmen der Prüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses Informationen zum Verfahren Jede Schule, an der Schülerinnen und Schüler telc Zertifikatsprüfungen ablegen werden, organisiert diese selbständig in direktem Kontakt mit der telc GmbH, ggf. in Kooperation mit einer anderen Schule oder einer Volkshochschule. Eine Liste der kooperierenden Volkshochschulen ist beigefügt (Anlage 1). Grundsätzlich kann jede Schule, deren Schüler eine telc Zertifikatsprüfung ablegen, Prüfungszentrum sein. Es bietet sich aber aus prüfungsökonomischen Gründen an, ggf. in Zusammenarbeit mit Nachbarschulen und einer Volkshochschule Prüfungen an einer Schule mit relativ vielen Prüflingen durchzuführen, die dann als Prüfungszentrum auch für ggf. kooperierende Schulen fungiert. In diesem Falle wirken alle Schulen organisatorisch zusammen. Prüfungszentrum kann auch eine der Volkshochschulen sein, die im Kooperationsprojekt mitwirken. Schulen, die Prüfungszentrum sind und die telc Zertifikatsprüfungen selbst organisieren, melden unter Verwendung des beigefügten, aktuellen Formulars Bestellung von Prüfungsunterlagen die voraussichtliche Teilnehmerzahl bei der telc GmbH an und fordern so die Prüfungsunterlagen an. Auf demselben Formular wird ein telc Koordinator benannt. Jedes Prüfungszentrum organisiert selbstständig die mündlichen Prüfungen inklusive der Bereitstellung von lizenzierten Prüfern, die eine gültige telc Prüferlizenz für das entsprechende Prüfungsfach besitzen. Falls an einem Prüfungszentrum nicht genügend Prüfer/innen vorhanden sind, können Prüfer/innen von anderen Schulen oder einer Volkshochschule herangezogen werden. Die telc GmbH sendet nach Eingang des entsprechenden Formulars die Prüfungsunterlagen an die jeweils anmeldende Schule. In den Prüfungszentren finden dann, nach der verbindlichen Anmeldung der Schüler (inklusive der Bezahlung von je Euro 35,-), die mündlichen telc Zertifikatsprüfungen statt. Der Prüfungstermin wird ggf. in Abstimmung mit den Koordinatoren der kooperierenden Schulen vom Koordinator des Prüfungszentrums festgelegt. Nach Beendigung der Prüfungen übersendet das Prüfungszentrum die Teilnehmerdaten mit den Ergebnissen der schriftlichen und mündlichen Prüfung an die telc GmbH. Hierzu erhalten Sie anbei die entsprechende Excel-Datei ( Ergebnismeldung_Saarland ) sowie die Handreichung, in der Näheres zum Vorgehen beschrieben ist. Diese Excel-Datei sendet das Prüfungszentrum ausgefüllt unter Angabe des Prüfungszentrums an folgende Adresse: saarland@telc.net Die telc GmbH stellt auf der Basis der in der Excel-Datei genannten Daten die Zertifikatsurkunden aus und übersendet diese umgehend an das Prüfungszentrum. Von dort werden sie ggf. unverzüglich an kooperierende Schulen weitergeleitet. Ziel ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler ihr Zertifikat während einer schulischen Abschlussfeier vom Prüfungszentrum ausgehändigt bekommen. Mit den Ergebnissen sendet die telc GmbH die Rechnung an das Prüfungszentrum.

2 Anlage 1: Volkshochschulen im Kooperationsprojekt (Bitte geben Sie grundsätzlich bei der Korrespondenz mit der telc GmbH die angegebene Code-Nummer an!) Code-Nummer: Volkshochschule Dillingen e.v. De-Lenoncourt-Str Dillingen Tel.: Herr Dr. Heinz Mathey (VHS-Leiter) Code-Nummer: Kreisvolkshochschule Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 Landratsamt Hauptgebäude Saarlouis Tel.: Herr Klaus-Peter Fuß Code-Nummer: Volkshochschule Homburg Am Forum 5 - Rathaus Homburg Tel.: Herr Willi-Günther Haßdenteufel (VHS-Leiter) Code-Nummer: Volkshochschule St. Ingbert Kaiserstraße St. Ingbert Tel.: Frau Marika Flierl (VHS-Leiterin) Code-Nummer: Volkshochschule Völklingen Altes Rathaus Völklingen Tel.: Herr Karl-Heinz Schäffner (VHS-Leiter) Frau Gisela Weber (Sprachenbeauftragte) Code-Nummer: Volkshochschule im Landkreis Merzig-Wadern e.v. Gutenbergstraße Merzig Tel.: Herr Siegfried Treis (VHS-Leiter)

3 Code-Nummer: Kreisvolkshochschule Neunkirchen Hauptstr Ottweiler Tel.: (-121) Herr Hans-Jürgen Schäfer (VHS-Leiter) Code-Nummer: Kreisvolkshochschule des Saar-Pfalz-Kreises Am Schloss Blieskastel Tel.: Herr Michael Knapp (VHS-Leiter) Code-Nummer: Volkshochschule Stadtverband Saarbrücken Altes Rathaus / Am Schlossplatz Saarbrücken Tel.: Frau Wolpers (Französisch), Frau Rojan-Dettmer (Englisch) Code-Nummer: Kreisvolkshochschule im Landkreis St. Wendel Werschweiler Str St. Wendel Tel.: Herr Harry Hauch (VHS-Leiter)

4 Merkblatt für allgemeinbildende Schulen, die als Prüfungszentrum für telc Schul-Prüfungen tätig werden Die Prüfungsanmeldung Anmeldung und Zulassung Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler ist unabhängig von deren Zulassung zur mündlichen telc Prüfung. Die Zulassung liegt in den Händen der Schule und ist abhängig vom schriftlichen Ergebnis der Schüler, das oft erst wenige Tage vor der mündlichen Prüfung vorliegt. Die Anmeldung muss jedoch in jedem Fall spätestens zwei Wochen vor Ihrem mündlichen Prüfungstermin bei der telc GmbH eingehen. Melden Sie bitte die Anzahl der Schüler an, die unabhängig davon, ob sie zugelassen werden Interesse an der mündlichen Prüfung haben. Abgerechnet wird nur die Anzahl der Schüler, die tatsächlich an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Sollten nicht alle Schüler zugelassen werden oder aus sonstigen, wichtigen Gründen (z.b. Krankheit) kurzfristig nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen, so entstehen der Schule und den Schülerinnen und Schülern keine Kosten. Kurzfristige An- oder Nachmeldungen sind bis sechs Werktage vor Ihrem mündlichen Prüfungstermin möglich, dies sollte aber auf Ausnahmen beschränkt werden. Welche Angaben werden auf der Anmeldung benötigt? Bitte füllen Sie das aktuelle Anmeldeformular (anbei) unbedingt vollständig aus. Wir brauchen die Gesamtzahl der gemeldeten Schülerinnen und Schüler, jedoch s.o. nur als ungefähre Richtgröße. Außerdem bitten wir um die Anzahl der Prüfungskommissionen pro Fach. Unter einer Prüfungskommission verstehen wir jeweils zwei lizenzierte Prüfer, die zusammen die Prüfung abnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Prüfungskommission nicht mehr als 24 Schüler pro Tag prüfen darf. Die Unterlagen für die mündliche Prüfung erhalten Sie abgepackt in Päckchen, die Material jeweils für zwei Prüfende, also für eine Prüfungskommission, enthalten. Sie erhalten erst bei mehr als 10 Schülern unterschiedliche Prüfungsversionen. Dies bedeutet, dass Sie z.b. bei 24 Teilnehmern maximal 3 unterschiedliche Prüfungsversionen erhalten. Bei weniger als 10 Teilnehmer wird nur eine Prüfungsversion übersandt. Haben Sie jedoch zwei Termine für die mündliche Prüfung an unterschiedlichen Tagen, so erhalten Sie aus Gründen der Prüfungs- und Versionssicherheit unterschiedliche Prüfungsversionen. Wie viele Anmeldungen? Wenn Sie Schülerinnen und Schüler von unterschiedlichen Schulen bei sich prüfen und die Unterlagen für diese Schülergruppen organisatorisch trennen wollen, so füllen Sie bitte für jede Gruppe eine eigene Anmeldung aus und vermerken Sie auf der Anmeldung Ihre Adresse (als Prüfungszentrum) mit dem Zusatz für Schule xy. Wir senden dann zwar die Unterlagen und auch die Urkunden an Ihre Schule als Prüfungszentrum, behandeln die Prüfungen aber separat, d.h. Sie erhalten die Unterlagen und Urkunden in getrennten Sendungen, ggf. auch zeitlich versetzt. Wer meldet an? Wir bitten um Anmeldung derjenigen Schule, an die wir die Prüfungsunterlagen senden sollen. Dieser Schule berechnen wir auch die entsprechende Prüfungsgebühr. Wenn Sie mit einer Volkshochschule kooperieren, vereinbaren Sie bitte mit der Volkshochschule, wer anmeldet. Die anmeldende Institution (Schule oder VHS) sollte die Prüfungsgebühr von den Schülern entgegennehmen. Wenn Sie als Schule die Prüfungsgebühren einziehen, jedoch die VHS die Prüfung anmeldet, reichen Sie die Prüfungsgebühren bitte an die VHS weiter. Die anmeldende Institution erhält auch die Urkunden für die Schüler. Wenn die VHS die Prüfung anmeldet, vereinbaren Sie bitte mit der VHS, dass diese die Urkunden an Sie weiterleitet. Wenn Sie Schüler von anderen Schulen prüfen, vereinbaren Sie bitte mit den anderen Schulen die Weiterleitung der Prüfungsgebühren an die anmeldende Schule die Weiterleitung der Urkunden an die Schulen, von denen die Schüler stammen. Wenn die Urkunden nicht an die anmeldende Institution, sondern weil die Zeit drängt direkt an die Schule, von der die Schülerinnen und Schüler stammen, gesendet werden sollen, vermerken sie dies bitte auf der Anmeldung und teilen Sie uns die entsprechende Adresse, inkl. Ansprechpartner, mit. Meldung der schriftlichen Ergebnisse an das Zentrum, das die mündliche Prüfung durchführt

5 Wenn Ihre Schule nicht selbst Prüfungszentrum ist, müssen Sie die Ergebnisse Ihrer Schülerinnen und Schüler aus der schriftlichen Prüfung in jedem Fall dem Prüfungszentrum, an dem die Prüfung stattgefunden hat, mitteilen. Bitte senden Sie in diesem Fall die Ergebnisse nicht an die telc GmbH. Das Prüfungszentrum, das die Prüfung bei der telc GmbH angemeldet hat, sendet die Ergebnisse an die telc GmbH. Verwenden Sie dazu bitte unbedingt das beigefügte Excel-Formular Ergebnismeldung_Saarland. Andere Excel-Formulare können von der telc GmbH nicht bearbeitet werden. Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühr pro Schüler beträgt 35 Euro. Die telc GmbH stellt der anmeldenden Institution pro teilnehmendem Schüler 25 Euro in Rechnung. Die Rechnung für eine durchgeführte Prüfung sendet Ihnen die telc GmbH zusammen mit den Ergebnissen. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag immer unter Angabe der Rechnungsnummer, damit die telc GmbH Ihre Überweisung zuordnen kann. Mitteilung der Ergebnisse an telc GmbH Die telc GmbH bittet unbedingt um Mitteilung der Ergebnisse mittels des beigefügten Excel-Formulars Ergebnismeldung_Saarland, das, wie in der beigefügten Handreichung beschrieben, ausschließlich an die Adresse zurückgeschickt wird. Hierbei geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Daten (Name der Schule und Anschrift) an, damit die telc GmbH die Excel-Liste zuordnen kann. Die Umrechnung der schriftlichen Ergebnisse in telc Punkte Die schriftliche Prüfung im Schul-Projekt unterscheidet sich in Format und Gewichtung etwas von der telc B1-Prüfung. Die Ergebnisse aus der schriftlichen Prüfung müssen deshalb, wenn sie mit den mündlichen Ergebnissen zusammengeführt werden, in telc -Punkte umgerechnet werden. Dies geschieht automatisch mit der Eingabe der Ergebnisse in das Excel-Formular Ergebnismeldung_Saarland. In dieses Formular geben Sie die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung so ein, wie Sie sie ermittelt haben. Wie die Umrechnung funktioniert, können Sie der beiliegenden Übersicht entnehmen. Die Übersicht dient nur Ihrer Information! Bitte beachten Sie, dass es durch die unterschiedliche Gewichtung der e zu Verschiebungen um eine Notenstufe kommen kann! Die Rücksendung der Unterlagen an die telc GmbH Bitte senden Sie der telc GmbH nach der Prüfung folgende Unterlagen zu: das Prüfungsprotokoll im Original (nur rosa Bogen) die Checkliste das Excel-Formular Ergebnismeldung_Saarland per an saarland@telc.net Die Bogen M10, die während der Prüfung von den mündlichen Prüfern ausgefüllt wurden, archivieren Sie bitte in Ihrem Hause unter Verschluss für mindestens sechs Monate. Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses können diese bei Einsprüchen gegen ein Prüfungsergebnis noch herangezogen werden. Alle anderen benutzten oder unbenutzten Prüfungsunterlagen können Sie selbst vernichten. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, können Sie sie auch der telc GmbH zur Vernichtung zurücksenden. Die gewünschte Vorgehensweise notieren Sie bitte auf der Checkliste.

6 Ermittlung des Punktergebnisses für telc Schulprüfungen telc Prüfungen gewichten die erreichten Ergebnisse nach einem Schlüssel, und zwar wie folgt: Erreichbare Punkte im telc System d.i. Prozent vom maximal erreichbaren Gesamtergebnis Leseverstehen 75 25% Hörverstehen 75 25% Sprachbausteine 30 10% Schriftlicher Ausdruck 45 15% Mündlicher Ausdruck 75 25% GESAMT % Kriterium für das Bestehen der gesamten Prüfung ist das Erreichen von mindestens 60% der Punkte im schriftlichen (Leseverstehen + Hörverstehen + Sprachbausteine + Schriftlicher Ausdruck = mindestens 135 Punkte) sowie mindestens 60% der Punkte im mündlichen (Mündlicher Ausdruck = mindestens 45 Punkte). Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, errechnet sich die Note wie folgt: 300 bis 270 Punkte Note 1 unter 270 bis 240 Punkte Note 2 unter 240 bis 210 Punkte Note 3 unter 210 bis 180 Punkte Note 4 unter 180 Punkte Nicht bestanden Zur Ermittlung eines Gesamtergebnisses aus einer Schriftlichen Prüfung, die an einer allgemeinbildenden Schule abgelegt wurde, und einem mündlichen Ergebnis werden die Teilergebnisse der schriftlichen Prüfung entsprechend der obenstehenden Tabelle gewichtet wie folgt: Englisch: Leseverstehen Hörverstehen Sprachbausteine Schriftlicher Ausdruck Umrechnung (SP = Punkte der Schulprüfung), vgl. Fußzeile der Ergebnismitteilung SP*75/30 SP*75/30 SP*30/30 SP*45/30 Das mündliche Ergebnis wird unverändert hinzuaddiert. Französisch: Leseverstehen Hörverstehen Sprachbausteine Schriftlicher Ausdruck Umrechnung (SP = Punkte der Schulprüfung), vgl. Fußzeile der Ergebnismitteilung SP*75/30 SP*75/30 SP*30/20 SP*45/30 Das mündliche Ergebnis wird unverändert hinzuaddiert.

7 Beispiele Ein/e Schüler/in hat jeweils die Maximalpunktzahl erreicht: Von Schüler/in Umrechnung Gewichtete Punkte erreichte Punkte Leseverstehen 30 30*75/30 75 Hörverstehen 30 30*75/30 75 Sprachbausteine 30 30*30/30 30 Schriftlicher Ausdruck 30 30*45/30 45 Mündlicher Ausdruck GESAMT > Note 1 Ein/e Schüler/in hat andere Punktwerte erreicht: Von Schüler/in Umrechnung Gewichtete Punkte erreichte Punkte Leseverstehen 21 21*75/30 52,5 Hörverstehen 22 22*75/30 55 Sprachbausteine 22,5 22,5*30/30 22,5 Schriftlicher Ausdruck 19 19*45/30 28,5 Mündlicher Ausdruck GESAMT 233,5 --> Note 3

8 Bitte füllen Sie alle Felder dieser Anmeldung vollständig aus! Name und Anschrift der Schule (Stempel): Name des Koordinators/der Koordinatorin: Code-Nummer der anmeldenden Schule: An telc GmbH Bleichstraße Frankfurt am Main per Fax an: Telefon: Telefax: Datum: Erwerb eines telc Zertifikats an saarländischen Schulen Antrag auf Anerkennung als Prüfungszentrum - Bestellung von Prüfungsunterlagen Die oben genannte Schule möchte in diesem Jahr Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 10 den Erwerb eines telc Sprachenzertifikats ermöglichen. Ich bitte Sie deshalb, unsere Schule als Prüfungszentrum anzuerkennen und mir die entsprechenden Prüfungsunterlagen zukommen zu lassen. Englisch Anzahl der Teilnehmenden Anzahl der Prüfungskommissionen (1 Prüfungskommission = 2 Prüfer) Datum der mündlichen Prüfung Französisch Anzahl der Teilnehmenden Anzahl der Prüfungskommissionen (1 Prüfungskommission = 2 Prüfer) Datum der mündlichen Prüfung Die Prüfungen werden folgende Lehrkräfte, die im Besitz einer gültigen telc Prüferlizenz sind, abnehmen: Englisch Bitte Namen und Code-Nummer angeben Französisch Bitte Namen und Code-Nummer angeben Anschrift des Prüfungsortes: Die Ergebnisse für die oben angemeldeten Schülerinnen und Schüler sollen an folgende abweichende Schuladresse gesandt werden (bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner angeben): Wir versichern, dass die mit der Durchführung der Prüfung betrauten Prüfenden im Besitz einer gültigen Prüferlizenz für das entsprechende Prüfungsfach sind. Wir stellen sicher, dass die Prüfung nach den Maßgaben der jeweiligen Durchführungsbestimmungen und der jeweils gültigen Handreichung durchgeführt wird. Die Anmeldefrist von zwei Wochen wird von uns eingehalten. Die Teilnehmerergebnisse teilen wir der telc GmbH durch Übermittlung der gültigen Exceldatei per (saarland@telc.net) unter Angabe der durchführenden Schule mit. Unterschrift Schulstempel

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