Die Betriebsratssitzung. BR Info Tagung 6. Oktober 2010 Wolf /Späte
|
|
- Werner Ackermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Betriebsratssitzung BR Info Tagung 6. Oktober 2010 Wolf /Späte
2 Einberufung der Sitzung Vorsitzender lädt ein Zeitpunkt der Sitzung Beantragung durch ¼ des BR od. AG 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer 5 % :TOP Kein Antragsrecht von JAV und SBV
3 Anforderungen an die Einladung Rechtzeitigkeit: ausreichende Vorbereitungszeit der Eingeladenen Keine Schriftform der Ladung vorgesehen aber sinnvoll! Beschlüsse sind nur nach Mitteilung des Tagesordnung möglich ganz wichtig! Geschäftsordnung kann viel regeln.
4 Anforderungen an die Tagesordnung Zweck ist die Vorbereitung auf die Sitzung durch den BR Protokolleinsicht! Tagesordnung vor der Sitzung mitteilen Tagesordnung- Ergänzung in der Sitzung nur durch einstimmigen Beschluss aller Betriebsratsmitglieder Konkrete Formulierung der Punkte Antragsrechte :¼ des BR -5% AN, -AG
5 Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Ladung Heilung des fehlenden Einladung nur wenn alle BR anwesend sind und einstimmig beschlossen wird. Kein wirksamer Beschluss bei fehlender Einladung des Ersatzmitgliedes Wichtige Fallgruppen in denen dfeheler Folgen haben: 37 Abs 6, 99;103 BetrVG
6 Teilnahmerecht an BR Sitzungen Ersatzmitglieder nur bei Verhinderung also bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung an der Amtsausübung. Teilweise Verhinderung, Befangenheit. Objektive Verhinderung und Unzumutbarkeit Nachforschungspflicht oder Abmeldung? Für ein unentschuldigt ferngebliebenes BR Mitglied ist kein Ersatzmitglied zu laden. Nichterscheinen ist kein Verhinderungsfall
7 Ersatzmitglied Auswahl bei Personenwahl nach dem Stimmergebnis Auswahl bei Verhältniswahl aus der Liste Mindestrepräsentanz des Minderheitengeschlechtes in beiden Fällen beachten
8 Teilnahmerecht der JAV Teilnahme eine JAV Vertreters zu allen Sitzungen Teilnahme der gesamten JAV bei TOP die besonders jugendliche AN oder Azubi s betreffen. Ersatzmitglieder der JAV! Rederecht zu allen Tagesordnungspunkten Teilnahme an der Beschlussfassung nach 67 BetrVG wenn die Angelegenheit überwiegend Jugendl. und Azubis betrifft
9 Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung Teilnahmerecht der SBV, unabhängig von den Themen, also nicht nur bei SB Themen. Umfassendes beratungsrecht Kein Stimmrecht, - auch nicht, - wenn nur Schwerbehinderte betroffen sind Antrag auf Aussetzung bei Beeinträchtigung von wichtigen SB Interessen für eine Woche 95 SGB IX oder bei Nichtbeteilung
10 Teilnahme des Gewerkschaftsbeauftragten Kein gesetzliches Teilnahmerecht 31 BetrVG ¼ der BR Mitglieder stellt den Antrag! Auch mündlich. Dem Antrag ist stattzugeben Vertretung der Gewerkschaft im BR Kein Anspruch auf Vertagung wenn der TOP vorher angekündigt war Beratende Stimme und Recht zur Stellungnahme
11 Teilnahmerecht des Arbeitgebers Recht zur Teilnahme nur, wenn er nach 29 die Sitzung beantragt hat oder eingeladen wurde. Rechts auf Ergänzung der TO schon anberaumter Sitzungen. Nur zu den Punkten darf er teilnehmen. Pflicht zur Teilnahme wegen des Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Vertretung durch zur Leitung des Betriebes verantwortliche Personen Keine betriebsfremden Personen anstelle des Arbeitgebers
12 Teilnahmerecht sachkundiger Personen 80 Abs. 2 S.3 Hinzuziehung sachkundiger Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zu einzelnen TO sind dem BR zur Verfügung zu stellen. Besondere Kenntnisse (selbst betroffene Personen, in Arbeitskreisen tätige Vertrauensleute) 80 Abs. 3 Sachverständiger
13 Zeitpunkt der BR Sitzung 30 Während der Arbeitszeit, Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten Anzahl der Sitzungen. 3 Monate./. 1 Woche Keine Genehmigungs-, aber Unterrichtungspflicht gegenüber Arbeitgeber. Nicht bei Regelmäßigkeit Abmelde und Rückmeldungspflicht des einzelnen BR
14 Keine Öffentlichkeit der Sitzung Zwingende Verbotsnorm Auch im Einzelfall keine öffentlichen Sitzungen Hinzuziehung von Büropersonal zu Sitzungen 40 Abs. 2 Infoveranstaltung des Betriebsrates als Sprechstunde danach?
15 Ort der Betriebsratssitzung Grundsätzlich findet die Sitzung im Betrieb statt. Kein Abmahnungsrecht, wenn man aus vernünftigen Gründen außerhalb tagt. Zum Beispiel weil kein geeigneter Raum vorhanden ist,- Kantine
16 Leitung der Betriebsratssitzungen Leitung durch Vorsitzenden, Stellvertreter oder im Verhinderungsfall ein BR Mitglied nach Mehrheitsbeschluss. Leitung : Eröffnen Rednerliste, Abstimmung durchführen. Hausrecht des Vorsitzenden
17 Willensbildung des Betriebsrates Beschlussfassung 1. Phase: Beratung Hintergrundinformationen, Diskussion Problem: Umlaufverfahren Bildung eines Ausschusses
18 Willensbildung des Betriebsrates 2. Phase: Abstimmung Beschlussfähigkeit Hälfte der Betriebsratsmitglieder sind anwesend und nehmen an der Abstimmung teil P: Verweigerung der Teilnahme an der Abstimmung legitimer Grund
19 Willensbildung des Betriebsrates Stimmenabgabe Geheim oder öffentlich Geschäftsordnung Einfache Stimmenmehrheit Qualifizierte Stimmenmehrheit Übertragung von Aufgaben, Änderung der Geschäftsordnung, Rücktritt des Betriebsrates Unterschied Enthaltung und Nichtteilnahme
20 Willensbildung des Betriebsrates Nichtigkeit von Beschlüssen Überprüfung der Rechtmäßigkeit Verstoß gegen Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften oder Tarifverträge Ordnungsgemäß zustande gekommen TO Beschlussfähigkeit Laden von Ersatzmitgliedern
21 Sitzungsniederschrift Zweck Nachweis und Information Beschlussprotokoll (gesetzlich vorgeschrieben) oder informatives Protokoll Inhalte eines Protokolls Unverzügliche Erstellung spätestens mit Einladung zur nächsten Sitzung Aufbewahrung für die Amtszeit Schreibkraft Unterschrift Vorsitzender und weiteres BR Mitglied
22 Sinnvolle Niederschriftinhalte Tagesordnungspunkt, um den er geht Stichworte zur Ausgangssituation, vorliegende Unterlagen, Infos durch BR Mitglieder, deren Diskussionsbeiträge Wortlaut der Anträge, Feststellung der Beschlussfähigkeit, stets erneute Prüfung! Abstimmungsergebnisse Arbeitsaufträge
23 Anwesenheitsliste Eigenhändige Eintragung Alle Teilnehmer auch Arbeitgeber und Gewerkschaftsfunktionäre. Besonders Ersatz mitglieder wegen Kündigungsschutz Bei zeitweiliger Anwesenheit sollten angaben über den Zeitraum der Teilnahme gemacht werden.
24 Anspruch auf Aushändigung der Niederschrift Arbeitgeber: bekommt den Teil der Niederschrift, der seine Teilnahme betrifft und an dem sie teilgenommen haben, Kein Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift durch Betriebsratsmitglieder oder JAV SBV. Einsichtsrecht jederzeit in alle Ausschussprotokolle Einwendungen 34 Abs. 2 unverzüglich beim Vorsitzenden, in der aktuellen Niederschrift berücksichtigen, Trotzdem Behandlung in der nächsten Sitzung möglich. Wenn keine Berichtigung der Niederschrift: Beschlussverfahren Fitting 34 Rz 30-32
25 BR und Informationskonzept Wie erfährt der Wähler was passiert ist subjektive Berichterstattung de Teilnehmer Alternativen : BR Bulletin? Flugblatt Abteilungsversammlung. Einbindung des VK Erklärungsgespräch für den AG?
26 Strategie der BR Sitzungen Jahresplan mit Schwerpunktthemen Experten Gespräch Betriebsarzt, BG Gremienschwerpunkte JAV? Frauen- Angestellte Bildungsplanung als Thema BR Klausuren
27 Danke Christopher Späte Jürgen Wolf
Der Betriebsrat der Firma Musterfirma hat in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder nachfolgende
Geschäftsordnung des Betriebsrats Der Betriebsrat der Firma Musterfirma hat in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder nachfolgende beschlossen. Geschäftsordnung 1
MehrInhaltsübersicht. Betriebsrat - Betriebsratssitzung
Betriebsrat - Betriebsratssitzung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Zeitpunkt der Betriebsratssitzungen 3. Ladung und Einberufung der Betriebsratssitzung 4. Tagesordnung 5. Leitung der Sitzung 6. Nichtöffentlichkeit
Mehr132 Rohs. 29 Einberufung der Sitzungen. Inhaltsübersicht
29 Einberufung der Sitzungen 29 Einberufung der Sitzungen (1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen.
MehrInhaltsübersicht. Betriebsrat - Betriebsratssitzung
Betriebsrat - Betriebsratssitzung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Zeitpunkt der Betriebsratssitzungen 3. Ladung und Einberufung der Betriebsratssitzung 4. Tagesordnung 5. Leitung der Sitzung 6. Nichtöffentlichkeit
MehrI. Peter Bopp: Geschäftsführung des Betriebsrats 11. Dr. Christian Ehrich / Peter Bopp: Die Arbeit des Gesamtbetriebsrats 249
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Peter Bopp: Geschäftsführung des Betriebsrats 11 II. Dr. Christian Ehrich / Peter Bopp: Die Arbeit des Gesamtbetriebsrats 249 Stichwortverzeichnis 296 http://d-nb.info/1054346976
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Peter Bopp, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am LAG a.d. I. Geschäftsführung des Betriebsrats 11 Dr. Christian Ehrich, Richter am ArbG II. Die Arbeit des Gesamtbetriebsrats
MehrGeschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts
Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Medebach, Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) gibt sich gemäß
MehrWillkommen im ifb-seminar: Das erfolgreiche Sekretariat des Betriebsrats II
Willkommen im ifb-seminar: Das erfolgreiche Sekretariat des Betriebsrats II Ihr Referent: Urs Peter Janetz Fachanwalt für Arbeitsrecht Bürokraft als Protokollant/in im BR Bürokraft als Protokollant/in
MehrGeschäftsordnung für den örtlichen Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten
Geschäftsordnung für den örtlichen Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten Der örtliche Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten hat in seiner Sitzung am 01.02.2011 diese Geschäftsordnung
Mehr- Der Personalrat - Geschäftsordnung
- Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe
MehrInhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht?
Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? 8 Wer ist der Arbeitgeber? 9 Vertragsarbeitgeber 9 Betriebsarbeitgeber 9 Wer ist Arbeitgeber im Gemeinschaftsbetrieb? 9 Darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Weisungen geben?
MehrWillkommen im ifb-seminar: Das erfolgreiche Sekretariat des Betriebsrats II
Willkommen im ifb-seminar: Das erfolgreiche Sekretariat des Betriebsrats II Ihr Referent: Urs Peter Janetz Fachanwalt für Arbeitsrecht Bürokraft als Protokollant/in im BR Bürokraft als Protokollant/in
MehrDie Geschäftsordnung wurde beschlossen, um die in den BetrVG enthaltenen Bestimmungen auszugestalten, klarzustellen und zu ergänzen.
Der Betriebsrat der Firma Muster GmbH hat in seiner Betriebsratssitzung am... nach 36 BetrVG mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder nachfolgende Geschäftsordnung beschlossen: 1 Zweck Die Geschäftsordnung
MehrVereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx
http://www.soliserv.de präsentiert diese Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 06. Mai 2002 gemäß 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen:
MehrDie Konstituierung des Betriebsrats
Die Konstituierung des Betriebsrats Einberufung zur ersten Sitzung des neugewählten Betriebsrats 15 Leitung der konstituierenden Sitzung 16 Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters
MehrDer Betriebsrat der Musterfirma hat nach 36 BetrVG in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx diese Geschäftsordnung beschlossen.
Geschäftsordnung für den Betriebsrat Der Betriebsrat der Musterfirma hat nach 36 BetrVG in seiner Sitzung vom xx.xx.xxxx diese Geschäftsordnung beschlossen. 1 Geltungsdauer Diese Geschäftsordnung gilt
Mehrdie Personalratsvorsitzende oder den Personalratsvorsitzenden 1 und ein weiteres Personalratsmitglied in Kraft.
1 Hochschule Bochum Personalrat Technik und Verwaltung Geschäftsordnung des Personalrats Technik und Verwaltung für die Amtszeit 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012 Der Personalrat Technik und Verwaltung der
MehrGeschäftsordnung für den Beirat des
Geschäftsordnung für den Beirat des Erstellt von: Fanprojekt Magdeburg Wilhelm-Kobelt-Straße 35 39108 Magdeburg Magdeburg, den 22.07.2009 Geschäftsordnung für den Beirat des Fanprojektes Magdeburg Seite
Mehröffentliche Bekanntmachung Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen
öffentliche Bekanntmachung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. März 2012 folgende Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Präambel
Mehr,_schen Universität Braunschweig
Gemeinsame Naturwissenschaftliche Fakultät Gemeinsame Fakultät für Maschinenbau und Elektrotechnik Fachbereiche 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 Dezernate 1,2,3,4,5 und S Frauenbüro (15 Ex) Personalrat Abteilung
MehrGeschäftsordnung des Personalrats
Geschäftsordnung des Personalrats Der Personalrat der Großen Kreisstadt Nagold setzt sich aus einem Vertreter der Beamten und acht Vertretern der Beschäftigen zusammen. Aus diesem Kreis bildet sich der
MehrAllgemeine Grundsätze zur Erarbeitung einer Geschäftsordnung des Betriebsrats
Allgemeine Grundsätze zur Erarbeitung einer Geschäftsordnung des Betriebsrats Geschäftsordnung des Betriebsrats - Was ist das? Nach 36 BetrVG»soll«der Betriebsrat sich eine schriftliche Geschäftsordnung
MehrGeschäftsordnung eines Betriebsrats
Geschäftsordnung eines Betriebsrats Inhaltsverzeichnis Geschäftsordnung des Betriebsrats... 1 Was ist eine Geschäftsordnung... 1 Bedeutung für die Betriebsratsarbeit... 1 Geschäftsordnung für den Betriebsrat...
MehrGeschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln
Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.
MehrSATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF
SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF 1 Name, Sitz 1. Der Förderverein führt den Namen Förderverein des Zweckverbandes Soziale Dienste Antrifttal-Kirtorf. 2. Er hat
MehrTaschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg 3., vollständig
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN
GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN vom 7. Mai 1992 (DAB 7/92, BN 132), zuletzt geändert am 23. November 2017 (DAB 2/2018, S. 29, Regionalteil Niedersachsen) 1
MehrDie Geschäftsführung des Betriebsrates
4.Kapitel : Die Geschäftsführung des Betriebsrates A) Allgemeines I) Betriebsrat = Vertreter der Arbeitnehmerschaft Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit B) Konstituierung des Betriebsrates
MehrBöhm/ Breinbauer. Geschäftsordnung. des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH
/ Geschäftsordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH Art 1) Allgemeines, Errichtung, Mitglieder und Aufgaben 1. Mitglieder des Fachhochschulkollegiums sind gem. 10 (2) FHStG
MehrBrief zur Betriebsratswahl. Konstituierende Sitzung
Brief zur Betriebsratswahl Konstituierende Sitzung 1 Was bedeutet konstituierende Sitzung? Ein neugewählter Betriebsrat wird erst handlungsfähig, kann also erst dann Beteiligungsrechte wahrnehmen und einfordern,
MehrSächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung
Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 2. Oktober 2017 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,
MehrGeschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben
MehrAufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Hopfenstr. 47 24103 Kiel Tel. 0431.535579 0, E Mail: info@komba sh.de Internet: www.komba sh.de Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Welche Aufgaben haben die Schwerbehindertenvertretungen? Die Schwerbehindertenvertretung
MehrGeschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.
Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis
MehrMITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 10.04.2013 21. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 134. Geschäftsordnung
MehrDer Verwaltungsbeirat und seine Abrechnungsprüfung
Der Verwaltungsbeirat und seine Abrechnungsprüfung www.immobilien-stolz.de Gute Objekte gehören in gute Hände Der Verwaltungsbeirat ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter das dritte Organ,
Mehr2010/Nr. 49 vom 2. Juli Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems
2010/Nr. 49 vom 2. Juli 2010 138. Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems 1 Sprachliche Gleichbehandlung Die in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen
MehrSächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung
Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,
MehrGeschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben
MehrTerminplan zur jav-wahl nach BetrVG im vereinfachten Wahlverfahren
Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im vereinfachten Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit einem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß
MehrMVG EKD 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Satz 1, die am Wahltag
Betr.VG - Betriebliche Jugendund Auszubildendenvertretung 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 8 Abs.
MehrMuster/Vorlage: Niederschrift zur Betriebsratssitzung (Beispiel 1)
Muster/Vorlage: Niederschrift zur Betriebsratssitzung (Beispiel 1) Der Betriebsrat der Firma. Ort, Datum Niederschrift zur Betriebsratssitzung vom. Beginn., Ende.., 1. Eröffnung und Beginn der Sitzung
MehrRangordnung arbeitsrechtlicher Normen
Rangordnung arbeitsrechtlicher Normen EU- Recht Grund- Gesetz staatliche Normen Gesetze Verordnungen Tarifverträge Normen der Interessenvertretungen Betriebsvereinbarungen Arbeitsverträge Betriebliche
MehrÖsterreichische Bundes-Sportorganisation. Geschäftsordnung Österreichischer Sportrat
Österreichische Bundes-Sportorganisation Geschäftsordnung Österreichischer Sportrat Beschlossen vom Österreichischen Sportrat am 23. Juli 2016 Geschäftsordnung des Österreichischen Sportrates I. ALLGEMEINE
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
6 BV 25/12 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der H Logistik AB
MehrGesamtbetriebsrat Konzernbetriebsrat
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Gesamtbetriebsrat Konzernbetriebsrat Rechte und Handlungsmöglichkeiten Beispiel: Medienkonzern AG Konzern- Betriebsrat Ein Konzern, mehrere Unternehmen,
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort................................. 11 Abkürzungsverzeichnis....................... 13 Literaturverzeichnis......................... 15 Kapitel 1. Spielregeln im Arbeitsrecht...
MehrEinberufung einer Wohnungseigentümerversammlung:
Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung: Im Normalfall wird eine Wohnungseigentümerversammlung einmal im Jahr vom Verwalter einberufen. Zusätzlich können weitere Versammlungen einberufen werden
MehrInhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhalt Zu diesem Buch Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Wer st Arbeitnehmer? Auch die unsichtbaren" Arbeitnehmer nicht vergessen Ausnahmen Sonderfall: Leiharbeitnehmer Sonderfall: Freie Mitarbeiter,
MehrName, Organisationsbereich, Sitz und Aufgaben
Satzung der Komba Landesverwaltung Thüringen 1 Name, Organisationsbereich, Sitz und Aufgaben (1) Komba Landesverwaltung Thüringen (nachfolgend Verband) ist in der Komba Gewerkschaft Thüringen (nachfolgend
Mehrdem Tag des In-Kraft-Tretens und dem Ende der Amtszeit am 30. Juni 2016.
1 Geschäftsordnung des Personalrats Technik und Verwaltung für die Amtszeit 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 Der Personalrat Technik und Verwaltung der Hochschule Bochum hat in seiner 1. ordentlichen Sitzung
MehrSATZUNG Förderverein der Georg- Meistermann - Grundschule
SATZUNG Förderverein der Georg- Meistermann - Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein fuhrt den Namen "Förderverein der Georg Meistermann Grundschule"; nach der beabsichtigten Eintragung in
Mehr1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3
Übersicht: Ortsrecht der Stadt Karben Seite I. Das Kinder- und Jugendforum und seine Funktionen 1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme
MehrGeschäftsordnung des Fakultätsrates der. Fakultät III Medien, Information und Design der. Hochschule Hannover. Einberufung, Termine, Vertretung
Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 1 Einberufung, Termine, Vertretung (1) Der Fakultätsrat wird während der Vorlesungszeit in der
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch. 1 Aufgaben und Verantwortung
GESCHÄFTSORDNUNG für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch 1 Aufgaben und Verantwortung Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben sich aus den gesetzlichen
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DES KINDER- UND JUGENDBEIRATES der Stadt Steinau an der Straße
GESCHÄFTSORDNUNG DES KINDER- UND JUGENDBEIRATES der Stadt Steinau an der Straße I n h a l t s v e r z e i c h n i s I. Der Kinder- und Jugendbeirat und seine Funktionen 1 Aufgaben und Rechte des Kinder-
Mehr1 Vorsitz im Verwaltungsrat
Studentenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Max-Horkheimer-Straße 15 (Studentenhaus) 42119 Wuppertal Der Geschäftsführer Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des -s Wuppertal - Studentenwerk - Anstalt
MehrGeschäftsordnung der Fachschaft Physik SS 08
der Fachschaft Physik SS 08 Teil I Allgemeines 1 Zusammensetzung (1) Die Fachschaft Physik ist die Zusammenfassung aller im Fachbereich Physik eingeschriebenen Studenten. Der Fachschaftsrat (FSR) ist deren
MehrVereinssatzung Call Center Essen
Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)
MehrInhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................
MehrVom 17. Juni 2008 (KABl 2008 S. 256) Inhaltsübersicht 1
Satzung Fachverband Ambulante Pflege für NRW SaFvbAP 308 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Ambulante Pflege für NRW in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche im Rheinland, der Ev. Kirche von Westfalen
MehrMustergeschäftsordnung
Mustergeschäftsordnung Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt/Gemeinde... Grundlage für die Tätigkeit ist die für den Seniorenbeirat am... erlassene Satzung. Aufgrund des 6 hat sich der Seniorenbeirat
MehrEinführung in die Betriebsratsarbeit
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Einführung in die Betriebsratsarbeit 3. Auflage Betriebsrat Arbeitgeber Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin Inhalt Zu diesem Buch 1 Für wen ist der
MehrSatzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen
Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Adolph-Diesterweg- Schule Gladenbach-Weidenhausen und hat
MehrGeschäftsordnung des Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universität für Bodenkultur Wien 12
Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Vorsitzender: Ass-Prof. Dipl-Ing. Dr. Peter Cepuder Geschäftsordnung des Betriebsrates des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
MehrSatzung. der. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben
Satzung der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben (1) Die LaKoG ist der Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der in 1 Abs.
MehrGeschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese
MehrBeschlüsse des Betriebsrats sind. Die Beschlussfassung im Betriebsrat. betriebsratspraxis. grundwissen
Die im Betriebsrat Mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein- Die Meinungsbildung im Betriebsrat erfolgt im Wege der. Hierbei ist das Betriebsverfassungsgesetz zu beachten, was in der Praxis zahlreiche Fragen und Probleme
MehrGeschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom
Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom 23.03.2009 1 Mitglieder (1) Dem Fakultätsrat gehören neben dem Fakultätsvorstand die in der Grundordnung der Hochschule
MehrWie ist die Rechtslage?
Fallsammlung II zum Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat - Beschlussfassung - Rechtsstellung - Fall o1 : Grass ist Betriebsratsvorsitzender bei der Firma Flop. Immer wieder hat er Schwierigkeiten mit
MehrSatzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen ShoutOutLoud - Changing the World Step by Step" (nachfolgend
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
MehrInhaltsverzeichnis. Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Vorwort....................................................... Literaturverzeichnis........................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII XIX Erster
MehrGeschäftsordnung (in der auf der FSRV-Sitzung vom beschlossenen und am zuletzt geänderten Fassung)
FACHSCHAFTSRÄTEVERSAMMLUNG der Georg-August-Universität Göttingen Geschäftsordnung (in der auf der FSRV-Sitzung vom 18.12.2013 beschlossenen und am 25.04.2017 zuletzt geänderten Fassung) 1 Grundlage dieser
MehrPÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE SALZBURG STEFAN ZWEIG
PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE SALZBURG STEFAN ZWEIG Hochschulkollegium - Geschäftsordnung beschlossen am 20.10.2015 1 Zusammensetzung An jeder Pädagogischen Hochschule ist ein Hochschulkollegium einzurichten.
MehrEinladung für Betriebsratsmitglieder (Seminar nach 37,6 i.v.m. 40 BetrVG)
Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Nord ggmbh Einladung für Betriebsratsmitglieder (Seminar nach 37,6 i.v.m. 40 BetrVG) Grundlehrgang BetrVG (Stufe 1) : Nr.: 54655 Das Betriebsverfassungsgesetz
MehrSatzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6.
Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Mai 2013 Das Kuratorium der durch das Gesetz über die Errichtung
MehrGeschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath
Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Grundsätze (1) Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern unserer Schule wirken
MehrV e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den
V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den 17.02.2010 Ordnung für die Durchführung von Senatssitzungen (SenatsGeschO) der Folkwang Hochschule vom 08.02.2010 Aufgrund des
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung 1
Jugend- und Auszubildendenvertretung 1 Programm 2018 Programm 2019 Programm 2020 Jugend- und Auszubildendenvertretung 1 Die Belange von Auszubildenden und Jugendlichen in ihrem Betrieb sind wichtig für
MehrGeschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock
Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock vom 07.02.2005 Inhaltsübersicht 1 Gewählte Mitglieder 2 Vorsitz 3 Beratende Teilnehmer 4
Mehra) Der Verein wird zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet. und führt den Namen Verein Kinderweihnachtswunsch
Verein Kinderweihnachtswunsch. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr a) Der Verein wird zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet. und führt den Namen Verein Kinderweihnachtswunsch b) Der Verein
MehrNeu als Betriebsratsvorsitzender - Was tun?
Arbeitshilfen für Betriebsräte Meyer Kühne Antworten für die Praxis Neu als Betriebsratsvorsitzender - Was tun? Rechte und Pflichten Leitung des Gremiums Betriebliche Zusammenarbeit Verlag Vahlen Einleitung
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form wurde mit Bescheid vom 7. April 2000, GS 4-5/VIII-8/30, vom Amt
MehrIlbertz/Süllwold/Wurm. Jugend- und Auszubildendenvertretung. - im öffentlichen Dienst - ij.dbb. vertag. 2. Auflage 2009
Ilbertz/Süllwold/Wurm Jugend- und Auszubildendenvertretung - im öffentlichen Dienst - 2. Auflage 2009 ij.dbb vertag 1. Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) 11 1.1 Stellung der JAV in der Personalverfassung
MehrGeschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11.
K E K Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11. Februar 2014 Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration
MehrDie Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG
Juliane Tüttenberg Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG Neue Mitbestimmungsebene neben dem Betriebsrat Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 21 A. Situation in der Praxis 21 B. Entstehung
MehrHaigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG
Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG Stadt Haigerloch Jugendordnung der Jugendfeuerwehr in der Fassung vom 26.02.2004 Inhaltsübersicht 1 Name und Gliederung 2 Aufgabe und Zweck 3 Mitgliedschaft
MehrGeschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Landestierärztekammer Hessen
LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Landestierärztekammer Hessen Der gemäß 77 Abs. 1 *)des Berufsbildungsgesetzes errichtete
MehrGeschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v
Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung
MehrDie Mitgliederversammlung des Vereines/Verbandes
Die Mitgliederversammlung des Vereines/Verbandes Rechtsanwalt Karsten Duckstein Duckstein Rechtsanwälte Haeckelstr. 6 39104 Magdeburg Tel. 0391/ 531 146 0 E-Mail info@ra-duckstein.de Anlage I Aufgaben
MehrLANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE
LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE - 2 - Stand: 1.1.1986 Der Kreistag hat für sich und die Ausschüsse aufgrund von 31 Abs. 2 LkrO für Baden-Württemberg vom 10. Oktober
MehrSatzung Sea-Watch. 1 Name Sitz Geschäftsjahr
1 Name Sitz Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sea-Watch. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin- Charlottenburg eingetragen. Er trägt dann
MehrGeschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark
881-02 Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark Neufassung Magistrats-Beschluss v. 09.02.2009 In Kraft seit 10.02.2009 1. Änderung Magistrats-Beschluss
MehrKunst akademie Düsseldorf
Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Geschäftsordnung für die Gremien der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 3 Düsseldorf, den 21.11.1988 DER REKTOR der Kunstakademie Düsseldorf Geschäftsordnung
MehrÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)
ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.
MehrKinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee
Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Geschäftsordnung Die Kinder- und Jugendvertretung gibt sich aufgrund 6 Abs. 1 der Satzung für die Kinder- und Jugendvertretung beim Markt Murnau
MehrGeschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen
Hochschule Reuttingen Reutlingen University Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Reutlingen vom 21.01.2016 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der vorliegenden Satzung weibliche Formen
MehrDie Rolle der Interessenvertretungen im BEM -
Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor
Mehr