Die Betriebsratssitzung. BR Info Tagung 6. Oktober 2010 Wolf /Späte

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1 Die Betriebsratssitzung BR Info Tagung 6. Oktober 2010 Wolf /Späte

2 Einberufung der Sitzung Vorsitzender lädt ein Zeitpunkt der Sitzung Beantragung durch ¼ des BR od. AG 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer 5 % :TOP Kein Antragsrecht von JAV und SBV

3 Anforderungen an die Einladung Rechtzeitigkeit: ausreichende Vorbereitungszeit der Eingeladenen Keine Schriftform der Ladung vorgesehen aber sinnvoll! Beschlüsse sind nur nach Mitteilung des Tagesordnung möglich ganz wichtig! Geschäftsordnung kann viel regeln.

4 Anforderungen an die Tagesordnung Zweck ist die Vorbereitung auf die Sitzung durch den BR Protokolleinsicht! Tagesordnung vor der Sitzung mitteilen Tagesordnung- Ergänzung in der Sitzung nur durch einstimmigen Beschluss aller Betriebsratsmitglieder Konkrete Formulierung der Punkte Antragsrechte :¼ des BR -5% AN, -AG

5 Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Ladung Heilung des fehlenden Einladung nur wenn alle BR anwesend sind und einstimmig beschlossen wird. Kein wirksamer Beschluss bei fehlender Einladung des Ersatzmitgliedes Wichtige Fallgruppen in denen dfeheler Folgen haben: 37 Abs 6, 99;103 BetrVG

6 Teilnahmerecht an BR Sitzungen Ersatzmitglieder nur bei Verhinderung also bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung an der Amtsausübung. Teilweise Verhinderung, Befangenheit. Objektive Verhinderung und Unzumutbarkeit Nachforschungspflicht oder Abmeldung? Für ein unentschuldigt ferngebliebenes BR Mitglied ist kein Ersatzmitglied zu laden. Nichterscheinen ist kein Verhinderungsfall

7 Ersatzmitglied Auswahl bei Personenwahl nach dem Stimmergebnis Auswahl bei Verhältniswahl aus der Liste Mindestrepräsentanz des Minderheitengeschlechtes in beiden Fällen beachten

8 Teilnahmerecht der JAV Teilnahme eine JAV Vertreters zu allen Sitzungen Teilnahme der gesamten JAV bei TOP die besonders jugendliche AN oder Azubi s betreffen. Ersatzmitglieder der JAV! Rederecht zu allen Tagesordnungspunkten Teilnahme an der Beschlussfassung nach 67 BetrVG wenn die Angelegenheit überwiegend Jugendl. und Azubis betrifft

9 Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung Teilnahmerecht der SBV, unabhängig von den Themen, also nicht nur bei SB Themen. Umfassendes beratungsrecht Kein Stimmrecht, - auch nicht, - wenn nur Schwerbehinderte betroffen sind Antrag auf Aussetzung bei Beeinträchtigung von wichtigen SB Interessen für eine Woche 95 SGB IX oder bei Nichtbeteilung

10 Teilnahme des Gewerkschaftsbeauftragten Kein gesetzliches Teilnahmerecht 31 BetrVG ¼ der BR Mitglieder stellt den Antrag! Auch mündlich. Dem Antrag ist stattzugeben Vertretung der Gewerkschaft im BR Kein Anspruch auf Vertagung wenn der TOP vorher angekündigt war Beratende Stimme und Recht zur Stellungnahme

11 Teilnahmerecht des Arbeitgebers Recht zur Teilnahme nur, wenn er nach 29 die Sitzung beantragt hat oder eingeladen wurde. Rechts auf Ergänzung der TO schon anberaumter Sitzungen. Nur zu den Punkten darf er teilnehmen. Pflicht zur Teilnahme wegen des Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Vertretung durch zur Leitung des Betriebes verantwortliche Personen Keine betriebsfremden Personen anstelle des Arbeitgebers

12 Teilnahmerecht sachkundiger Personen 80 Abs. 2 S.3 Hinzuziehung sachkundiger Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zu einzelnen TO sind dem BR zur Verfügung zu stellen. Besondere Kenntnisse (selbst betroffene Personen, in Arbeitskreisen tätige Vertrauensleute) 80 Abs. 3 Sachverständiger

13 Zeitpunkt der BR Sitzung 30 Während der Arbeitszeit, Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten Anzahl der Sitzungen. 3 Monate./. 1 Woche Keine Genehmigungs-, aber Unterrichtungspflicht gegenüber Arbeitgeber. Nicht bei Regelmäßigkeit Abmelde und Rückmeldungspflicht des einzelnen BR

14 Keine Öffentlichkeit der Sitzung Zwingende Verbotsnorm Auch im Einzelfall keine öffentlichen Sitzungen Hinzuziehung von Büropersonal zu Sitzungen 40 Abs. 2 Infoveranstaltung des Betriebsrates als Sprechstunde danach?

15 Ort der Betriebsratssitzung Grundsätzlich findet die Sitzung im Betrieb statt. Kein Abmahnungsrecht, wenn man aus vernünftigen Gründen außerhalb tagt. Zum Beispiel weil kein geeigneter Raum vorhanden ist,- Kantine

16 Leitung der Betriebsratssitzungen Leitung durch Vorsitzenden, Stellvertreter oder im Verhinderungsfall ein BR Mitglied nach Mehrheitsbeschluss. Leitung : Eröffnen Rednerliste, Abstimmung durchführen. Hausrecht des Vorsitzenden

17 Willensbildung des Betriebsrates Beschlussfassung 1. Phase: Beratung Hintergrundinformationen, Diskussion Problem: Umlaufverfahren Bildung eines Ausschusses

18 Willensbildung des Betriebsrates 2. Phase: Abstimmung Beschlussfähigkeit Hälfte der Betriebsratsmitglieder sind anwesend und nehmen an der Abstimmung teil P: Verweigerung der Teilnahme an der Abstimmung legitimer Grund

19 Willensbildung des Betriebsrates Stimmenabgabe Geheim oder öffentlich Geschäftsordnung Einfache Stimmenmehrheit Qualifizierte Stimmenmehrheit Übertragung von Aufgaben, Änderung der Geschäftsordnung, Rücktritt des Betriebsrates Unterschied Enthaltung und Nichtteilnahme

20 Willensbildung des Betriebsrates Nichtigkeit von Beschlüssen Überprüfung der Rechtmäßigkeit Verstoß gegen Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften oder Tarifverträge Ordnungsgemäß zustande gekommen TO Beschlussfähigkeit Laden von Ersatzmitgliedern

21 Sitzungsniederschrift Zweck Nachweis und Information Beschlussprotokoll (gesetzlich vorgeschrieben) oder informatives Protokoll Inhalte eines Protokolls Unverzügliche Erstellung spätestens mit Einladung zur nächsten Sitzung Aufbewahrung für die Amtszeit Schreibkraft Unterschrift Vorsitzender und weiteres BR Mitglied

22 Sinnvolle Niederschriftinhalte Tagesordnungspunkt, um den er geht Stichworte zur Ausgangssituation, vorliegende Unterlagen, Infos durch BR Mitglieder, deren Diskussionsbeiträge Wortlaut der Anträge, Feststellung der Beschlussfähigkeit, stets erneute Prüfung! Abstimmungsergebnisse Arbeitsaufträge

23 Anwesenheitsliste Eigenhändige Eintragung Alle Teilnehmer auch Arbeitgeber und Gewerkschaftsfunktionäre. Besonders Ersatz mitglieder wegen Kündigungsschutz Bei zeitweiliger Anwesenheit sollten angaben über den Zeitraum der Teilnahme gemacht werden.

24 Anspruch auf Aushändigung der Niederschrift Arbeitgeber: bekommt den Teil der Niederschrift, der seine Teilnahme betrifft und an dem sie teilgenommen haben, Kein Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift durch Betriebsratsmitglieder oder JAV SBV. Einsichtsrecht jederzeit in alle Ausschussprotokolle Einwendungen 34 Abs. 2 unverzüglich beim Vorsitzenden, in der aktuellen Niederschrift berücksichtigen, Trotzdem Behandlung in der nächsten Sitzung möglich. Wenn keine Berichtigung der Niederschrift: Beschlussverfahren Fitting 34 Rz 30-32

25 BR und Informationskonzept Wie erfährt der Wähler was passiert ist subjektive Berichterstattung de Teilnehmer Alternativen : BR Bulletin? Flugblatt Abteilungsversammlung. Einbindung des VK Erklärungsgespräch für den AG?

26 Strategie der BR Sitzungen Jahresplan mit Schwerpunktthemen Experten Gespräch Betriebsarzt, BG Gremienschwerpunkte JAV? Frauen- Angestellte Bildungsplanung als Thema BR Klausuren

27 Danke Christopher Späte Jürgen Wolf

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