Amts- und Mitteilungsblatt

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1 Amts- und Mitteilungsblatt Donnerstag, den 28. Januar 2016 Nummer 2/KW 4 Das Projekt Ortsmitte Seniorengerechtes Wohnen im Modell Die Entscheidung in welcher Form bezogen auf Funktionalität und Gestaltung das Höchst, Ortsteil Eisenbach, im Bereich des ehemaligen Hotels Kreuz bebaut wird, ist nach der persönlichen Einschätzung von Bürgermeister Alexander Kuckes für die Gemeinde genauso richtungsgebend wie die Ausweisung des Gewerbegebiets Rütte im Ortsteil Oberbränd. Auch dieses Vorhaben verändert den Ort. Deshalb will eine solch bedeutsame Entscheidung gut überlegt sein. Und das braucht einfach eine gewisse Zeit. Modell Architekturbüro Herlitzius & Hahlbrock, Modellbau Zimmermann Bürgermeister Kuckes sieht eine Weichenstellung am Höchst unter folgenden Aspekten: wohnend-versorgend (neue Wohnformen, sicheres Plegeangebot) städtebaulich-architektonisch (funktionale Bauweise, ansprechende Gestaltung) infrastrukturell-multifunktional (neue/ergänzende Nutzungsangebote, nachgefragte Versorgungskonzepte/ -strukturen) gesellschaftlich-zwischenmenschlich (gemeinschaftsfördernd, generationsübergreifend) Modell mit Narrenbaum der Eisenbacher Narrenzunft Nach Überzeugung der Kommission Ortsmitte Seniorengerechtes Wohnen ist durch die besondere Art des Architekten- Wettbewerbs (Mehrfach-Beauftragung) ein nachhaltig funktionaler und gestalterisch überzeugender Lösungsvorschlag herausgekommen. Die Sieger-Architekten haben es verstanden, die von der Gemeinde initiierte Idee, eine Vision, in gelungener Weise umzusetzen. Modell Architekturbüro Herlitzius & Hahlbrock, Modellbau Zimmermann

2 2 Donnerstag, den 28. Januar 2016 Eisenbach (Hochschwarzwald) Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) Telefon-/Telefax-Nummern Ihrer Gemeindeverwaltung Telefon-Zentrale ( ) Telefax ( ) Internet Bürgermeister Alexander Kuckes privat Sekretariat Borgia Gondro Tourist-Information Borgia Gondro ( ) Haupt-/Bau-/Standesamt Ines Häring Einwohnermeldeamt Christina Kleiser Cornelia Willmann Rechnungsamt Bernhard Kreuz Bernhard Matt Elisabeth Andris Gemeindekasse Fabian Furtwängler Bauhof Bauholeiter Volker Rapp mobil Mo.- Fr.: 7.00 Uhr Uhr (01 75) Wassermeister Andreas Peter mobil (Notruf) (01 72) Wolfwinkelhalle Hausmeister Ewald Willmann Saal und Küche Sporthalle Öfnungszeiten Gemeindeverwaltung Montag bis 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch: Donnerstag: 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag: 8.00 Uhr Uhr Lichtenbergschule (Grundschule) Rektor Christopher Harms Sekretariat Martina Spitz Telefax Poststelle@ schule.bwl.de Kinderhaus Kunterbunt Leiterin Marina Bürkle kinderhaus.eisenbach@web.de Ortsverwaltung Schollach Ortsvorsteher Peter Kleiser 2 26 privat Schlachthaus Schollach Dr. Anke Wittek (01 51) Verbandskläranlage Eisenbach-Vöhrenbach Klärwärter Reinhold Tritschler Kanalwärter Thomas Schwörer (01 73) Feuerwehr Notruf 1 12 Feuerwehrgerätehaus Eisenbach Polizei Notruf 1 10 Polizeirevier Neustadt ( ) Impressum Herausgeber: Bürgermeisteramt Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, Eisenbach (Hochschwarzwald), Tel.: / , Fax: / , info@eisenbach.de, Internet: Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bürgermeister Alexander Kuckes oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Primo-Fachverlag für Amts- und Mitteilungsblätter, A. Stähle, Postfach 1254, Stockach, Tel.: / , Fax: / , info@primo-stockach.de, Internet: Dieses Verkündigungsblatt erscheint in zwangloser Reihenfolge und wird unentgeltlich an alle Haushaltungen abgegeben. Ärzte/Apotheken Arzt-Praxis: Praktische Ärztin Frau Jutta Allgaier-Henkes, Höchst 12, Eisenbach (Hochschwarzwald) Telefon: / 7 19 Ärztlicher Notfalldienst: Helios-Klinik, Jostalstraße 12, Titisee-Neustadt, Telefon: / 2 90 Hausärztlicher Notdienst: / Zahnärztlicher Notfalldienst: Deutsches Rotes Kreuz, Dunantstraße 2, Freiburg i. Br., Telefon: 0180 / Müllentsorgung Abfallkalender: Breisgau-Hochschwarzwald,Lde/Start/Service+_+Verwaltung/ Informationsmaterial+und+Formulare.html Abfall-Beratung Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald: Telefon: / Regionales Abfallzentrum (RAZ), Titisee-Neustadt: Telefon: / Kompostpate: Telefon: / Apotheken-Notdienst:

3 Eisenbach (Hochschwarzwald) Donnerstag, den 28. Januar AMTLICHES Achtung Redaktionsschlussänderung an Fasnacht! Für die Ausgabe des Mitteilungsblatts am Donnerstag, 11. Februar 2016 ist am Mittwoch, 3. Februar 2016, 10:00 Uhr, Redaktionsschluss! Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nach diesen Zeitpunkt keine Artikel mehr annehmen können. Öfentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden- Württemberg für die Wahlbezirke der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar bis Freitag, 26. Februar 2016 während der allgemeinen Öfnungszeiten im Rathaus in Eisenbach, Bei der Kirche 1, Einwohnermeldeamt, Zimmer 3 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das Rathaus ist geöfnet von Montag bis Mittwoch von Uhr und von Uhr, Donnerstag von Uhr und Uhr und Freitag von Uhr. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach 51 Absatz 1 bis 4 des Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis 12:00 Uhr Uhr, beim Bürgermeisteramt Eisenbach (Hochschwarzwald), Zimmer 3, Bei der Kirche 1, Eisenbach (Hochschwarzwald) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 46, Freiburg I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden - die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder - die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder - die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt hat, wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Zifer genannten Fristen entstanden ist, oder wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 12. März 2016, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Zif bis genannten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist). Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen zu, unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18:00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

4 4 Donnerstag, den 28. Januar 2016 Eisenbach (Hochschwarzwald) Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verplichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Eisenbach (Hochschwarzwald), 28. Januar 2016 Alexander Kuckes Bürgermeister Öfnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Fasnacht Das Rathaus ist am Schmutzigen Donnerstag, 4. Februar 2016 und am Fasnetsmendig, 8. Februar 2016 geschlossen. Ansonsten gelten die üblichen Öfnungszeiten. Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg Mit der Ausschreibung Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Koinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden. Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Link zur Ausschreibung mit Anlage: Antragstellung.aspx; von dort das rechte Themenportal EFRE auswählen. Interessierte Firmen sollten sich zur Beratung und Begleitung im Rahmen der Antragstellung bitte direkt an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 22, Frau Nicole Bucher, Freiburg, Tel.: 0761 / wenden. Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2016 Präsidentin Dr. Carmina Brenner bittet Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung Im Januar 2016 sind in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2016 gestartet. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg sind dies etwa 48?000 Haushalte. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung durch ein mathematisches Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt. Personen, die in einem Haushalt an einer ausgewählten Anschrift wohnen, sind auskunftsplichtig. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftsplicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt, das heißt, dass der Stichprobenumfang von etwa 48?000 Haushalten gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt wird und somit pro Woche rund 900 Haushalte in Baden-Württemberg befragt werden. Wie läuft eine Befragung ab? Die Mikrozensusbefragung führen Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes durch. Sie sind zur strikten Verschwiegenheit verplichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird in einem persönlichen Interview mit einem Laptop durchgeführt. Diese Art des Interviews erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung und ist für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig. Alternativ besteht für die Haushalte auch die Möglichkeit, einen Erhebungsbogen selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröfentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landesund Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Wer nutzt die Daten? Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.b. Ehe- und Lebenspartner haben häuig ähnliches Bildungsniveau und gleiches Alter, Altersdurchschnitt der Bevölkerung mit Migrationshintergrund etwa 10 Jahre jünger oder 68 Prozent der Pendler nutzen das Auto, 13 Prozent öffentliche Verkehrsmittel basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus. Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftsplichtigen Haushalte um Unterstützung: Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Es ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen von der Befragung zu befreien. Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftsplicht belegt ( 7 Mikrozensusgesetz). Das Statistische Landesamt bittet darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Hinweis: Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröfentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter zur Verfügung. Kontakt: Pressestelle, Tel.: 0711/ , pressestelle@stala.bwl.de Fachliche Rückfragen: Tel. (0711) oder -2604, mikrozensus@stala.bwl.de Das Veterinäramt Breisgau Hochschwarzwald bittet alle Schweinehalter, die Schweinen Zugang zum Auslauf gewähren, folgendes Merkblatt zu beachten. Aufgrund des aktuellen Schweinepestgeschehens in Osteuropa wird auf verstärkte Kontrollen auf Einhaltung der entsprechenden Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung in der Bekanntmachung vom 2. April 2014 hingewiesen. Merkblatt für die Auslaufhaltung von Schweinen Auslaufhaltung: Haltung von Schweinen in festen Stallgebäuden, wobei für die Tiere die Möglichkeit besteht, sich zeitweilig im Freien aufzuhalten. Ein festes Stallgebäude beinhaltet einen Raum mit Dach, dessen ofene Seite durch eine Tür jederzeit einfach und sicher verschlossen werden kann. Ist das einfache Schließen des Stalles nicht möglich, handelt es sich um eine genehmigungsplichtige Freilandhaltung! Wer Schweine in einer Auslaufhaltung halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen.

5 Eisenbach (Hochschwarzwald) Donnerstag, den 28. Januar Freilandhaltung: Haltung von Schweinen im Freien ohne feste Stallgebäude lediglich mit Schutzeinrichtungen. Der Betrieb einer Freilandhaltung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Anforderungen an Auslaufhaltungen für Kleinbetriebe mit bis zu 3 Zuchtsauen oder bis zu 20 Mastschweinen 1. Der Stall sowie die dazugehörenden Nebenräume müssen sich in einem guten baulichen Allgemeinzustand beinden. 2. Auslaufhaltungen müssen so eingefriedet werden, dass ein Entweichen der Tiere verhindert wird. 3. Sie müssen durch ein Schild Schweinebestand - unbefugtes Füttern und Betreten verboten kenntlich gemacht werden. 4. Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass Schweine in Auslaufhaltung beim Aufenthalt im Freien keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen bekommen können. Als Einfriedung eignet sich z.b ein 1,50 m hoher, engmaschiger Drahtzaun bzw. Wildschutzzaun. 5. Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert werden. 6. Der Stall und der sonstige Aufenthaltsort der Schweine darf von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit dem Tierhalter betreten werden. 7. Stall und Nebenräume müssen jederzeit ausreichend hell beleuchtet werden können. 8. Im Stall oder in den dazugehörigen Nebenräumen muss sich eine Einrichtung, an der Schuhzeug gereinigt und desiniziert werden kann, sowie ein Wasserabluss beinden. Anzeigen und Genehmigungsanträge richten Sie bitte an das Veterinäramt Breisgau-Hochschwarzwald, Sautierstraße 30, Freiburg, Telefon oder an vetamt@lkbh.de Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 793 K 57/14 Freiburg, Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Drei Zimmer Eigentumswohnung im Untergeschoss mit Garage, ca 71 m 2 ; Verkehrswert: ,00 Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Auforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Auforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öfentlich beglaubigt sein. Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Donnerstag, :00 Uhr I, Sitzungssaal Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, Freiburg Quiter Rechtspleger Beglaubigt Freiburg im Breisgau, Oberkirch Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig öfentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Eisenbach Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 28/100 im Aufteilungsplan rot eingezeichneten Räumen im Untergeschoß nebst freistehender Garage rot. an Grundstück 374 E Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Eisenbach 266/8 Gebäude- und Freiläche Anschrift m 2 Oberer Herrenberg

6 6 Donnerstag, den 28. Januar 2016 Eisenbach (Hochschwarzwald) AUS DEM GEMEINDERAT Beschlüsse der öfentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Januar Der Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art der Gemeinde mit der Bezeichnung Projekt Ortsmitte Seniorengerechtes Wohnen wird zugestimmt. Dieser wird in Form eines Regiebetriebs im gemeindlichen Haushalt geführt. 2. Projekt Ortsmitte Seniorengerechtes Wohnen 2.1 Der Beauftragung des Architekturbüros Herlitzius & Hahlbrock Dipl.-Ing. Architekten GmbH, Kirchzarten, mit Architektur-Leistungen (Leistungsphasen 2 und 3) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Betrag von netto rd Angebot vom 11. Januar 2016 wird zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen. 2.2 Der Beauftragung des Büros Steybe Controlling GmbH, Kirchzarten, mit Projektsteuerungs-Leistungen (Projektstufen 1 und 2) gemäß der Gebührenempfehlung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO) zum Betrag von netto rd Angebot vom 11. Januar 2016 wird zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen. 2.3 Der Beauftragung des Planungsbüros Fischer, Freiburg i. Br., mit Planungs-Leistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Betrag von netto rd Angebot vom 11. Januar 2016 wird zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen. 3. Bebauungsplan Ortsmitte Seniorengerechtes Wohnen Der Aufstellung des Bebauungsplans gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch wird zugestimmt. 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach im Hinblick auf den Bebauungsplan bzw. die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung Hochirstschanze, Stadtteil Neustadt 4.1 Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 887 (Teilläche), Flst. Nr. 888, Flst. Nr. 295/13, Flst. Nr. 295/14, Flst. Nr. 295/17, Flst. Nr. 295/23 (Teilläche), Flst. Nr. 925 (Teilläche) der Gemarkung Neustadt. Von Grundstück Flst. Nr. 925 werden weitere Teile in das Plangebiet aufgenommen. Maßgeblich ist der in der Anlage beigefügte Lageplan in der Fassung Stand , frühzeitige Beteiligung. 4.2 Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf in der Fassung Stand , frühzeitige Beteiligung (siehe Anlage). 4.3 Der Gemeinderat beschließt, den Landschaftsplan um Aussagen zur vorliegenden Planung zu ergänzen. 4.4 Der Gemeinderat beschließt aufgrund von 3 Abs. 1 Baugesetzbuch mit dem Änderungsentwurf in der Anlage zur Darlegung sowie Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öfentlichkeit durchzuführen. Zu diesem Zweck soll der Planentwurf für vier Wochen öfentlich ausgelegt werden. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öfentlichkeit wird die (frühzeitige) Beteiligung der Behörden gemäß 4 Baugesetzbuch durchgeführt. 5. Der Annahme von Spenden gemäß Anlage das Kinderhaus Kunterbunt, die Lichtenbergschule, die Freiwillige Feuerwehr Abteilungen Eisenbach, Bubenbach, Oberbränd, die zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben nach 1 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg verwendet werden sollen sowie an den Orgelbauverein St. Benedikt e. V. wird zugestimmt. Der Verwendung dieser Gelder für den jeweils vorgesehenen Zweck wird zugestimmt. UMWELTECKE Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Öfnungszeiten an Fastnacht 2016 Am Rosenmontag, den haben folgende Entsorgungseinrichtungen geschlossen: Die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald Erdaushubdeponie Bollschweil Breisgau - Kompost Müllheim Recyclinghof und Grünschnittsammelstelle Breisach Sperrmüllannahme bei der Firma REMONDIS in Freiburg Die Bauschuttrecyclinganlage und Erdaushubdeponie Langenordnach ist vom geschlossen. Die Erdaushubdeponie Bader in Feldberg - Falkau ist vom geschlossen. SCHULNACHRICHTEN Anmeldung der Schulanfänger an der Lichtenbergschule Eisenbach für das Schuljahr 2016/2017 Alle Kinder, die im Schulbezirk der Lichtenbergschule Eisenbach wohnen und bis zum 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 schulplichtig. Kinder, die im Zeitraum zwischen dem und dem geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten den Status eines schulplichtigen Kindes (sogenannte Stichtagslexibilisierung). Sind die Voraussetzungen erfüllt und wird dem Antrag der Eltern stattgegeben, beginnt für diese Kinder die Schulplicht mit der Aufnahme in die Schule. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder zu folgenden Zeiten an: März 2016 zu den gewöhnlichen Öfnungszeiten des Sekretariats. Zur Anmeldung ist eine Geburtsurkunde (oder Familienstammbuch) sowie das U 9-Untersuchungsheft mitzubringen sowie bei getrennt lebenden Eltern eine Sorgerechtsbescheinigung. Kinder, die keinen Kindergarten besuchten oder die mit deutlichen Aufälligkeiten von der Kooperation Kindergarten/Schule zur Untersuchung empfohlen werden, werden voraussichtlich zwischen den Osterferien und Pingstferien 2016 untersucht. Achtung: Die anzumeldenden Kinder brauchen nicht zur Anmeldung mitkommen. Ein allgemeiner Informations-Abend mit Schulleitung und Kooperationslehrerin indet statt am Dienstag, 01. März 2016, Uhr in der Lichtenbergschule in Eisenbach. Schüler, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden. Schüler, die zurückgestellt werden sollen, müssen ebenfalls zur Anmeldung kommen. Öfnungszeiten des Sekretariats: Mo und Di: 8.00 bis Uhr, Mi: Uhr, Do: Uhr

7 Eisenbach (Hochschwarzwald) Donnerstag, den 28. Januar Anmeldeschluss für den diesjährigen Kreisjugendskitag ist am 11. Februar Der traditionelle Kreisjugendskitag für die Schulen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald indet in diesem Jahr am 2. März auf dem Feldberg und im Adler-Skistadion in Hinterzarten statt. Teilnahmeberechtigt sind die Schüler der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Sonder-, Berufs- und Berufsfachschulen und der Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einschließlich des Kollegs St. Sebastian, Stegen, der Birklehofschule Hinterzarten und der Staatlichen Gehörlosen- und Schwerhörigenschule Stegen. Teilnehmer dürfen nur für die Schule starten, die sie besuchen. Jede Schule kann für jede Wettkampfart und Klasse unbegrenzt Teilnehmer melden. Wettkämpfe gibt es in den Disziplinen Langlauf, Riesentorlauf und Sprunglauf. Gestartet wird in verschiedenen Altersklassen. Die detaillierte Ausschreibung für den Kreisjugendskitag, der vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Gemeinde Feldberg veranstaltet wird, ist den Schulen bereits zugegangen. Anmeldungen sind bis Donnerstag, 11. Februar 2016 um 15:00 Uhr möglich. Die Meldungen müssen von den Schulen per E- Mail an kern@feldberg-schwarzwald.de geschickt werden. VEREINE Narrenzunft Eisenbach e.v Schmutziger Dunschdig Uhr Narrenbaumstellen auf dem Höchst Uhr Abmarsch des Hemdglunkerumzuges vom Höchst zum Schwarzen Kreuz anschl. Hemdglunkerball im Schwarzen Kreuz. (Wir beachten das Jugendschutzgesetz.) KINDER-SENIOREN HANDWERKER ALLES UNTER EINEM HUT- FASNET DER NARRENZUNFT EISENBACH E.V. Fasnet Fritig Uhr Kinder Senioren und Handwerker Fasnet in der Wolfwinkelhalle mit Entertainer Alois, Kinderspiele und verschiedene Programmpunkte. Jedes Kind erhält einen Gutschein für Wurst oder Pommes. Fasnet Mendig Uhr Umzug vom Schwarzen Kreuz in die Wolfwinkelhalle anschließend Narrentreiben in der Halle mit allen Zünften und Musikvereinen. Wir freuen uns auch über kleine Gruppen, die am Umzug teilnehmen. Jeder Umzugsteilnehmer erhält einen Bon für eine Grillwurst. Wir freuen uns über viele verkleidete und maskierte Besucher bei allen Veranstaltungen. Wir beachten das Jugendschutzgesetz. Narri-Narro Narrenzunft Eisenbach e.v. Zunft der Bergmänner Narri Narro Narri Narro!!! Nicht vergessen Bunter Abend Elferrot Bubenbach Haus des Gastes Bubenbach Gschmutzige Dunschtig Uhr Nudlesuppe und Kinder- und Seniorenfasnet in Bubenbach Am Fasnetsamschdig, dem wird in Buebach im Haus des Gastes wieder Kinder- und Seniorenfasnet gefeiert. Ab Uhr gibt es unsere bewährte reichhaltige fasnachtliche Nudlesuppe zur Stärkung. Um Uhr beginnt die Kinder-und Seniorenfasnet. Eine kleine Besetzung des Oberbränder Musikvereins begleitet den Umzug und unterhält die Närrinnen und Narren mit fetziger Musik. Nachwuchsnärrinen und narren werden unterhaltsame Programmpunkte darbieten und die Lachmuskeln aller Fasnetbegeisterten strapazieren. Wir freuen uns auf zahlreiche närrische Gäste aus allen Ortsteilen der Gemeinde Eisenbach. Buebacher Beerwieber Einladung zum Schlemmerfrühstück Der Landfrauenverein lädt alle Mitglieder mit ihren Männern zum Schlemmerfrühstück ein. Wir trefen uns am Sonntag, den 06. März 2016 um Uhr im Gasthaus Löwen Unteres Wirtshaus in Langenordnach. Anmeldungen bis spätestens Sonntag, 07. Februar 2016 bei Monika, Tel erbeten. Da die Anmeldefrist doch 4 Wochen im voraus ist, besteht die Möglichkeit sich im Verhinderungsfall umgehend bei Monika wieder abzumelden. Auf eine rege Teilnahme würden wir uns freuen. Es grüßt euch die Vorstandschaft der Landfrauen FASNETFRITIG 05. FEBRUAR 2016 WOLFWINKELHALLE EISENBACH BEGINN: UHR BUNTES PROGRAMM KINDERSPIELE KAFFEE & KUCHEN SEKT- & WEINSTAND

8 8 Donnerstag, den 28. Januar 2016 Eisenbach (Hochschwarzwald) WAS SONST NOCH INTERESSIERT Überregionales Lehrgangsangebot für Privatwaldbesitzer/innen an den Forstlichen Bildungszentren des Landesbetriebs ForstBW Die Angebote von Januar bis April 2016: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn WF-0516 Holzernte-Aufbaulehrgang *%* Holzrücken mit dem Pferd (Lg.-Gebühr 375 ) *%* Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe WF-0416 Kombinierter Motorsägen- und Holzerntegrundlehrgang *%* WF-0316 Holzernte-Grundlehrgang *%* WF-0316 Holzernte-Grundlehrgang *%* Darüber hinaus gibt es weitere Lehrgänge, mit welchen sich die Bildungszentren an den lokalen Angeboten beteiligen. Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn beim Veranstalter Teilnehmerkreis: Personen aus den Bereichen Privatwaldbesitz, Revierleitung, FBG-Angehörige, Betriebsangehörige von Kommunen und Unternehmen, Interessierte Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 60 Pro Tag, bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü ermäßigt: 30. Abweichende Lg.-Gebühr bei Motorsägen-Lehrgängen. Bei Mitgliedschaft in der SVLFG wird bei den mit *%* gekennzeichneten Lehrgängen eine Förderung von 30 verrechnet; die Sachkundelehrgänge für Winden- und Forstkranprüfung sind für diesen Personenkreis gebührenfrei. Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verplegung für ca. 30 pro Tag bei Vollpension. Am FBZ Karlsruhe Verplegung sowie ggf. Unterstützung bei der Unterkunft. Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsangebotes Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, Königsbronn, Tel: 07328/ , Fax: 07328/ , fbz. koenigsbronn@forst.bwl.de Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter-Allee 2, Karlsruhe, Tel: 0721/ , Fax: 0721/ , fbz.karlsruhe@forst.bwl.de Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs ForstBW inden Sie im Internet unter sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der Broschüre aktiv für den Wald Bildungsangebot 2016 des Landesbetriebs ForstBW. Plegeeltern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gesucht Der Soziale Dienst im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vermittelt regelmäßig Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrer eigenen Familie leben können in Plegefamilien. Durch die zunehmende Zahl junger Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten, die ohne ihre Eltern und Familien hier ankommen, werden nun speziell Familien gesucht, die bereit sind, diese jungen Menschen bei sich aufzunehmen und ein Stück weit auf ihrem neuen Weg zu begleiten. Weitere Informationen sind telefonisch unter den Nummern oder oder per an asd@lkbh.de erhältlich. Agentur für Arbeit Das Vorstellungsgespräch Am Donnerstag, 28. Januar, informiert Diplom-Psychologe, Personalberater und Buchautor Hans-Georg Willmann zum Thema Das Vorstellungsgespräch. Die Veranstaltung beginnt um 18:15 Uhr im Kollegiengebäude 1 (Hörsaal 1199) der Albert-Ludwigs- Universität Freiburg und endet voraussichtlich um 19:45 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Vortrag informiert darüber, welche Anforderungen Arbeitgeber an Berufseinsteiger stellen, welche Kompetenzen erforderlich sind und wie man in einer Selbstpräsentation überzeugt. Zudem werden angesprochen: Fragen, mit denen man im Gespräch rechnen muss. Wie man herausindet, ob der Arbeitgeber passt. Und wie man sich für oder gegen ein Vertragsangebot entscheidet. Der Vortrag ist Teil der Veranstaltungsreihe Von der Uni in den Beruf, die in Kooperation von Agentur für Arbeit Freiburg und dem Service Center Studium der Albert-Ludwigs-Universität für Studierende und Hochschulabsolventen organisiert wird. Der VdK Sozialrechtsschutz ggmbh, Frau Andrea Biehler, informiert: Der VdK Sozialrechtsschutz ggmbh, Frau Andrea Biehler, informiert: Der nächste Sprechtag indet statt in Neustadt im Rathaus, Pfauenstr. 2-4, am Dienstag den, 16. Februar 2016 von Uhr Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen. z.b. Schwerbehindertenrecht, gesetzlichen Renten-, Kranken- und Plegeversicherung. Wir bitten um Terminvereinbarung Tel (VdK Geschäftsstelle Freiburg) Landwirtschaftlicher Betriebshelferdienst Südbaden e. V. Weiterführung Ihres Betriebs bei Ausfall einer Arbeitskraft durch Unfall, Krankheit, Tod, aber auch Kur, Mutterschutz, u. ä.. Die Kosten trägt in der Regel die Landw. Sozialversicherung. Einsatzleitung: Frau Löler Telefon: Fax: Karola.Loeler@St-Ulrich-LVHS.de Katholische Berufsfachschule für Haus- und Familienplege Kartäuserstr. 43, Freiburg, Telefon: , Info-Tag am Samstag, 30. Januar 2016 von Uhr Der Beruf der Familienplegerin ist ein moderner Beruf. Mit Kompetenzen aus den Bereichen Hauswirtschaft, Plege, Säuglingsplege, Psychologie und Pädagogik arbeiten sie in Feldern der klassischen Familienplege, Kinder- und Jugendhilfe z.b. Mutter-Kind-Einrichtungen, Tagesstätten sowie der Alten- und Behindertenhilfe. Auch bilden wir Frauen und Männer in der mittleren Lebensphase in verkürzter Ausbildungszeit aus. Wir informieren Sie über die Ausbildung zur Haus- und Familienpleger/-in. Lehrerinnen und Schülerinnen stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie können die Schul- und Wohnräume besichtigen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und das Gespräch mit Ihnen.

9 Eisenbach (Hochschwarzwald) Donnerstag, den 28. Januar Brunnentag am im Geistlichen Zentrum St. Peter Der Brunnentag steht unter dem Leitgedanken: Versöhnung- ein Weg, um zum inneren Frieden zu inden. Viele Menschen tragen in ihrem inneren Rucksack viel Ballast und alten Ärger mit sich herum. Sie spüren die Last, wissen jedoch nicht, wie sie ihren inneren Rucksack leeren können, um ihren Alltag kraftvoll und ihre Beziehungen gut leben zu können. Der Brunnentag möchte dazu geistliche Strategien aufzeigen und die Teilnehmer ermutigen Schritte der Versöhnung zu gehen. Zur Gestaltung dieses Brunnentages gehören biblische und kreative Erschließung, ganzheitliches Tun, Stille, Austausch, Gottesdienst. Beginn Uhr, Ende gegen Uhr, Kosten 28,00 Lebenshilfe Südschwarzwald e. V. Titisee Neustadt Persönliche Hilfen Hochschwarzwald / Familienlotse Die Lebenshilfe bietet individuelle Unterstützung durch Betreuung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Wir übernehmen stunden- und tageweise, regelmäßig oder unregelmäßig Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung im häuslichen Bereich, in unseren Räumlichkeiten oder anderen Orten; Assistenz und Begleitung zur Freizeitgestaltung, Urlaubsbegleitung; Urlaubsbetreuung vor Ort; Persönlicher Kontakt: Renate Riebeck, Telefon (07651) , r.riebeck@lebenshilfe-ssw.de Gruppenangebote Hochschwarzwald Für Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer, diese wichtige Zeit im Leben zu gestalten und ihren Interessen nachzugehen. Wir helfen Barrieren zu überwinden, um auch die Zeit neben Schule bzw. Arbeit und den täglichen Verplichtungen sinnvoll und mit Freude zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet unser Freizeitangebot auch freie Zeit für die plegenden und betreuenden Angehörigen. Unsere Angebote: Ferienfreizeiten, Freizeitclubs, Sport und Bewegung, Tagesunternehmungen, Bildungsangebote Fasnachtsparty Die Lebenshilfe Südschwarzwald feiert unter dem Motto 1000 und eine Nacht am Samstag, den 06. Februar von bis Uhr im Thomasheim in Neustadt ihre traditionelle Fasnachtsparty. Die Stadt Titisee-Neustadt mit Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den städtischen Bauhof eine/n Bauhofmitarbeiter/in Ihre Qualiikation: Abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im Baugewerbe oder im Bereich Garten- und Landschaftsbau Führerschein Klasse BE (alt 3), wünschenswert CE (alt 2) Wir wünschen: Eine/n Mitarbeiter/in, der/die selbständig, eigenverantwortlich und mit handwerklichem Geschick den vielfältigen Aufgaben eines Bauhofes aufgeschlossen gegenübersteht Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (z.b. an Wochenenden, Feiertagen, nachts) sowie zur Ableistung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten Wir bieten: Eine vielseitige und interessante Tätigkeit im Bereich unseres städtischen Bauhofes Eine Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Titisee-Neustadt ist Mittelzentrum und liegt im Herzen der Urlaubsregion Hochschwarzwald. Ein vielseitiges Freizeit- und Kulturangebot machen die Stadt lebens- und liebenswert. In Titisee-Neustadt wird Familienfreundlichkeit großgeschrieben. Kinderbetreuung sowie ein umfangreiches schulisches Angebot sind am Ort vorhanden. Außerdem bestehen gute Verkehrsverbindungen nach Freiburg. Nähere Auskünfte geben Ihnen gerne Herr Bauholeiter Falke unter der Tel oder Frau Rosenfelder, Personalabteilung, unter der Tel Haben wir Ihr Interesse geweckt und sind Sie bereit, sich in ein vielfältiges Aufgabengebiet einzuarbeiten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bis zum an die Personalabteilung der Stadt Titisee-Neustadt, Postfach 1260, Titisee-Neustadt schicken. Bundesfreiwilligendienst bei der Lebenshilfe Südschwarzwald Wenn du nach deiner Schulausbildung noch nicht weißt, wie du dich berulich orientieren willst, dich auf eine beruliche Ausbildung vorbereiten möchtest oder vor der Ausbildung oder dem Studium noch etwas anderes machen möchtest, dann ist der Bundesfreiwilligendienst genau richtig für Dich! Bist du zwischen 18 und 27 Jahre alt, besitzt eine gültige Fahrerlaubnis und möchtest Freizeiten, Reisen und Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene mit Behinderung aktiv mitgestalten und dabei sein? Dann bewirb dich bei uns! Wir suchen je eine/einen engagierte/-n Mitarbeiter/-in für unsere Freizeitabteilung in Titisee-Neustadt. Nächster Beginn ist der 1.September Bewirb dich sobald wie möglich. Deine vollständige Bewerbung kannst du schriftlich an die Adresse der Geschäftsstelle in Titisee- Neustadt oder per an j.fehrenbach@lebenshilfe-ssw.de einreichen. Weiter Informationen über die Lebenshilfe indest du auch unter

10 10 Donnerstag, den 28. Januar 2016 Eisenbach (Hochschwarzwald) KIRCHLICHE NACHRICHTEN Evangelische Kirchengemeinde Neustadt Pfarramt : GEMEINDEBÜRO: Tel / , Fax 07651/ , gemeindebuero@ekineu.de Öfnungszeiten: dienstags Uhr, donnerstags und freitags Uhr Pfarrer von Oppen, Tel / , rainer.von-oppen@t-online.de Jochen Gunkel, stellv. Vors. des Kirchengemeinderates: Tel.: / ; jochen.gunkel.@ekineu.de. EGJ-Büro: Tel / , EGJ@ekineu.de, Diakon Johannes Kraus: Tel / , diakon@ekineu. de Evangelischer Kindergarten Arche Noah: Leitung Claudia LAUFER: Tel / , Fax 07651/ , kiga@ekineu.de 28. Januar 2016 bis 11. Februar 2016 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der erste Monat des Jahres 2016 ist (fast) um. Und... wie waren diese ersten Tage für Sie? Haben Sie sich bestimmte Dinge bzw. Vorsätze vorgenommen für dieses neue Jahr? Konnten Sie diese bisher durchhalten? Das ist ja manchmal gar nicht so leicht, ja können wenn man s zu verbissen sieht richtig unter Druck setzen. Immerhin liegen noch 11 Monate des Jahres 2016 vor uns. Genug Zeit, um zu leben, Dinge zu bewegen bzw. zu verändern. Unsere christliche Kirche hat sich und uns für dieses Jahr eine ganz besonders schöne Jahreslosung als sog. Motto mitgegeben. Es ist ein Satz aus dem Buch des Propheten Jesaja: Gott spricht: Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet. Ehrlichen Trost können wir an so vielen Ecken des Lebens brauchen. Das müssen gar nicht immer äußerst dramatische Situationen sein. Jemanden an der Seite zu wissen, der gemeinsam mit mir durch Dick und Dünn geht, das tut einfach gut. Gott möchte so jemand sein. Und so wünsche ich Ihnen und uns, dass wir diesen Trost immer wieder spüren können, immer dann, wenn wir davon etwas brauchen. Herzliche Grüße, Ihr Pfarrer Rainer von Oppen Gottesdienste 31. Januar h Gottesdienst (Prädikantin Thomas) 07. Februar h Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer von Oppen) Nachrichten Donnerstag, h Bibelabend mit Pfarrer von Oppen im katholischen Pfarrhaus h Elternabend Kindergarten Arche Noah Dienstag, h Chorprobe Gospelchor in der Hansjakobschule Mittwoch, h Koni-Kurs Mittwoch, h Kirchengemeinderat Freie evangelische Gemeinde Im Bildstöckle Titisee-Neustadt fegtn@gmx.de Sonntag :00 Uhr Gottesdienst Kindergottesdienst ab 6 Jahre Predigt: Pastor Dieter Roth Dienstag :00 Uhr GBS (Gemeinde Bibel Stunde) (Das Vater unser ) in der Gemeinde Mittwoch :30 Uhr Seniorenkreis 20:00 Uhr Bibelgesprächsabend Eisenbach (T.Kleiser ) Sonntag :00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Predigt: Pastor Dieter Roth Dienstag :00 Uhr Hauskreise in Rötenbach (bei Fam. Boch & Fam. Hohloch) Sonntag :00 Uhr Gottesdienst Im Anschluss gemeinsames Mittagessen Kindergottesdienst ab 6 Jahre

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