ENERGIEAUSWEIS. Planung Mehrfamilienhaus BMG - WOHNBAU BERGGASSE/EGLMOOSGASSE. BMG Bauträger GmbH / GF Andreas Hemetsberger

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1 RANDL au GesmbH Ing. Martin ankhammer +43 (0) ENERGIEAUSWEIS Planung MG - WOHNAU ERGGASSE/EGLMOOSGASSE MG auträger GmbH / GF Andreas Hemetsberger

2 Energieausweis für Wohngebäude - Planung OI Richtlinie 6 Ausgabe Oktober 2011 EZEICHNUNG MG - WOHNAU ERGGASSE/EGLMOOSGASSE Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr. beheizt erggassse 212 aujahr 2015 Letzte Veränderung EINREICHUNG Katastralgemeinde ad Ischl KG-Nr Seehöhe 469 m SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEEDARF, PRIMÄRENERGIEEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (STANDORTKLIMA) HW SK PE SK CO 2 SK f GEE C C HW: Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur eheizung zugeführt werden muss. WWW: Der Warmwasserwärmebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. einem Liter Wasser je Quadratmeter rutto-grundfläche, welcher um ca. 30 C (also beispielsweise von 8 C auf 38 C) erwärmt wird. HE: eim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels, der Energiebedarf von Umwälzpumpen etc. HHS: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch in einem durchschnittlichen österreichischen Haushalt. EE: eim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss. PE: Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den edarf im Gebäude einschließlich aller Vorketten mit ein. Dieser weist einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil auf. Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren ist CO 2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste. Zu deren erechnung wurden übliche Allokationsregeln unterstellt. f GEE : Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten enutzerverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter rutto-grundfläche an. Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der OI-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" des Österreichischen Instituts für autechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). RANDL v2014, REPEA11 o11 - Oberösterreich Geschäftszahl p earbeiter Ing. Martin ankhammer Seite 1

3 Energieausweis für Wohngebäude - Planung OI Richtlinie 6 Ausgabe Oktober 2011 GEÄUDEKENNDATEN rutto-grundfläche 794 m² Klimaregion NF mittlerer U-Wert 0,27 W/m²K ezugs-grundfläche 635 m² Heiztage 222 d auweise mittelschwer rutto-volumen m³ Heizgradtage 3662 Kd Art der Lüftung Fensterlüftung Gebäude-Hüllfläche m² Norm-Außentemperatur -12,4 C Sommertauglichkeit nachgewiesen Kompaktheit (A/V) 0,65 1/m Soll-Innentemperatur 20 C LEK -Wert T 22,9 charakteristische Länge 1,53 m WÄRME- UND ENERGIEEDARF HW WWW HTE HTE HTE RH WW Referenzklima spezifisch Standortklima zonenbezogen spezifisch [] [kwh/m²a] 43,7 kwh/m²a , , , , ,5 HE ,6 HHS ,4 EE PE CO , ,6 PE ,4 n.ern. PE ,2 2 ern kg/a 32,7 kg/m²a f 0,97 0,94 GEE Anforderung 47,3 kwh/m²a erfüllt 132,3 kwh/m²a erfüllt ERSTELLT GWR-Zahl Ausstellungsdatum ErstellerIn RANDL au GesmbH Gültigkeitsdatum Planung Geschäftszahl p Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingabeparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und Lage hinsichtlich Ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. RANDL v2014, REPEA11 o11 - Oberösterreich Geschäftszahl p earbeiter Ing. Martin ankhammer Seite 2

4 RANDL AU GESMH, Datenblatt GEQ MG - WOHNAU ERGGASSE/EGLMOOSGASSE Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien HW 48 fgee 0,94 Gebäudedaten - Neubau - Planung 1 rutto-grundfläche GF 794 Konditioniertes rutto-volumen Gebäudehüllfläche A Ermittlung der Eingabedaten Geometrische Daten: auphysikalische Daten: Haustechnik Daten: m² m³ m² Ergebnisse bezogen auf ad Ischl Wohnungsanzahl 6 charakteristische Länge I C 1,53 m Kompaktheit A / V 0,65 m Einreichplan kefer wagner, , Plannr und Einreichprojekt kefer wagner, Einreichprojekt kefer wagner, Ergebnisse am tatsächlichen Standort: ad Ischl Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Luftwechselzahl: 0,4 Solare Wärmegewinne passiv h x Q s Innere Wärmegewinne passiv h x Q mittelschwere auweise Heizwärmebedarf Q Ergebnisse Referenzklima Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Solare Wärmegewinne passiv h x Q Innere Wärmegewinne passiv h x Q Heizwärmebedarf Q h h Haustechniksystem Raumheizung: Flüssiger oder gasförmiger rennstoff (Gas) i s i Warmwasser: Lüftung: Kombiniert mit Raumheizung Fensterlüftung erechnungsgrundlagen Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: auteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO / Erdberührte auteile vereinfacht nach ON / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON / Wärmebrücken pauschal nach ON / Verschattung vereinfacht nach ON Verwendete Normen und Richtlinien: ON / ON / ON / ON / ON / ON H 5055 / ON H 5056 / ON EN ISO / ON EN ISO / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO / ON EN / OI Richtlinie 6 Anmerkung: Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der erechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten edarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. ei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine erechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden. RANDL earbeiter Ing. Martin ankhammer v2014, REPDL2 o11 - Oberösterreich Geschäftszahl p Seite 3

5 Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 PLANUNG ezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr. MG - WOHNAU ERGGASSE/EGLMOOSGASSE beheizt aujahr erggassse Katastralgemeinde KG-Nr. 212 Seehöhe 2015 ad Ischl m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HW 48 f 0,94 GEE Energieausweis Ausstellungsdatum Gültigkeitsdatum Planung Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. HW f GEE EAVG 3 EAVG 4 EAVG 6 EAVG 7 EAVG 8 EAVG 9 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur eheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-estand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder estandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (1) eim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-estand-Gabe eines Gebäudes der estandgeber dem estandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder estandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Wird dem Käufer oder estandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des 922 Abs. 1 AG. (1) Wird dem Käufer oder estandnehmer entgegen 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder estandnehmer entgegen 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder estandgeber ersetzt begehren. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. (1) Ein Verkäufer, estandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-estand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser estimmung aufgeklärt und ihn zur ekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder estandgeber, der es entgegen 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder estandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder estandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at -

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