Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4. Sa 00:00. Fr 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00. Mi 00:00. Do 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00 00:00

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1 Lenk- und Ruhezeiten: Vier-Wochen-Übersicht mit Lenkzeitverlängerung, gesplitteten Tagesruhezeiten, reduzierter Wochenruhezeit und Ausgleichszeiten unter Berücksichtigung der ppelwochenregelung Woche Woche Woche 3 Woche 4 6 h , , , Woche Woche Woche 3 Woche 4 normale tägliche Lenkzeit verlängerte tägliche Lenkzeit tägliche Ruhezeit wöchentliche Ruhezeit Wöchentliche Lenkzeiten: Woche : 56 h Woche : 34 h Woche 3: 47 h Woche 4: 43 h

2 Erläuterungen ese Darstellung dient dazu, die Theorie der zialvorschriften an die Praxis anzunähern. Dabei wurde versucht, möglichst viele Unregelmäßigkeiten zu integrieren und zu erläutern. e Darstellung ist ausgelegt auf eine Ein-Mann-Besatzung, die der VO (EG) Nr. 56/006 unterliegt. Vorbelastungen des Arbeitszeit-, Lenkzeit- oder Ruhezeitkontos sind keine gegeben. In der Darstellung tauchen sonstige Arbeitszeiten nicht auf. Das Arbeitszeitgesetz gibt vor, dass pro Werktag maximal 0 Stunden gearbeitet werden darf, durchschnittlich müssen 8 Stunden pro Tag eingehalten werden. llte demnach noch Luft sein, können neben der Lenktätigkeit also noch andere Arbeiten durchgeführt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der IHK-Homepage unter den kumentennummern 0097 (Startseite zialvorschriften), 9870 (Broschüre zialvorschriften im Straßenverkehr ) sowie 659 (Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage) In der (nicht dargestellten) Woche 0 wurde nach insgesamt 5 Stunden Lenkzeit am eitag mit einer regelmäßigen Wochenruhezeit (WRZ) begonnen. ese endet am ntag der Woche um 06:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der erste von maximal sechs aufeinanderfolgenden 4-Stunden-Zeiträumen, der für die Einhaltung der Vorschriften ja jeweils relevant ist. Der Fahrer beginnt die Woche mit einer verlängerten täglichen Lenkzeit von maximal 0 Stunden. ese Ausweitung kann maximal zwei mal pro Woche in Anspruch genommen werden. Da spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 nuten eingelegt werden muss, entsprechen 0 Stunden Lenkzeit hier einer Zeitspanne von,5 Stunden (0 Stunden lenken plus mal 45 nuten Fahrtunterbrechung). e Fahrtunterbrechungen lassen sich natürlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufsplitten. Beispiele:,5 4,5 0,5 0,5,5,5 4,5,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 4,5 4,5 Grundsätzlich gilt es nur zwei Regeln zu beachten: Niemals länger als 4,5 Stunden am Stück lenken Wenn gesplittet wird, dann kurz lang (5 n. 30 n.) 3 Im Anschluss legt der Fahrer eine regelmäßige tägliche Ruhezeit von mindestens zusammenhängenden Stunden Dauer ein. Nach Ende der Ruhezeit bzw. mit der Aufnahme seiner Tätigkeit am enstag beginnt ein neuer 4-Stunden- Zeitraum (in diesem Fall 5,5 Stunden [0 Std. Lenken +,5 Std. Fahrtunterbrechung + 4 Std. Ruhezeit] nachdem der erste 4-Stunden-Zeitraum begonnen hat)

3 4 Am enstag lenkt der Fahrer das Fahrzeug für insgesamt 9 Stunden und somit im normalen Rahmen. Da er (eine) Fahrtunterbrechung(en) einlegen muss, ergibt sich ohne Berücksichtigung anderer Arbeitstätigkeiten oder über das ndestmaß hinausgehende Pausen für 9 Stunden Lenken eine Gesamtzeit zwischen 9,75 und 0,5 Stunden. ese fferenz von Stunden rührt daher, dass der Fahrer die Fahrtunterbrechung am Stück nach 4,5 Stunden Lenkzeit einlegen kann und somit an diesem Tag nur eine Fahrtunterbrechung stattfindet. Macht er früher Pause, müssen in aller Regel zwei Fahrtunterbrechungen (zu insgesamt jeweils Std.) eingelegt werden. Für die Übersicht wurde bei 9 Stunden Lenkzeit eine Gesamtdauer von 0 Stunden unterstellt. Lenkzeiten unter 4,5 Stunden sind ohne Pausen wiedergegeben. Zur Verdeutlichung der Unterschiede eine grafische Präzisierung:,5 4,5 4,5,5 4,5 Zu den Grundregeln beachte. Wichtig ist außerdem, dass nach einer vollständig eingelegten Fahrtunterbrechung (egal ob am Stück oder gesplittet) ein neuer Lenkzeitabschnitt von maximal 4,5 Stunden Dauer beginnt. Ruhezeiten, die mindestens drei Stunden dauern, können Fahrtunterbrechungen ersetzen (vgl. 8 ) 0,5 0,5 5 e tägliche Ruhezeit des fünften 4-Stunden-Zeitraumes der Woche wird auf neun Stunden verkürzt. es ist innerhalb einer Woche drei mal möglich. e sich aus der Reduzierung ergebende fferenz zu den üblichen elf Stunden muss nicht ausgeglichen werden. Eine tägliche Ruhezeit, die 0 Stunden und 59 nuten beträgt, wird als reduzierte tägliche Ruhezeit angesehen. Anders sieht es natürlich aus, wenn die tägliche Ruhezeit gesplittet wird, dazu siehe 8. 6 Nach Beendigung der sechsten täglichen Lenkzeit in der Woche ist das maximale Lenkzeitkontingent des Fahrers von 56 Stunden pro Woche aufgebraucht. Laut Gesetz dürfen pro Woche maximal 56 Stunden, in der ppelwoche, also bei jeder freien Kombination zweier aneinandergrenzender Wochen, maximal 90 Stunden Lenkzeit angehäuft werden. ese Regelung führt zu dem Umstand, dass der Fahrer in der Woche nur noch 34 Stunden für Lenkzeiten zur Verfügung hat. mit verabschiedet sich der Fahrer in diesem Beispiel bereits am nnerstag ttag der Woche ins Wochenende. 3

4 7 8 Nach spätestens sechs aufeinanderfolgenden Tageslenkzeiten bzw. 4-Stunden-Zeiträumen muss der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit (WRZ) einlegen (Ausnahmen im grenzüberschreitenden Personenverkehr, siehe kumentennummer 9870). e WRZ kann im normalen Rahmen (mindestens 45 zusammenhängende Stunden) eingelegt oder auch verkürzt werden (mindestens 4 zusammenhängende Stunden). Zwei verkürzte WRZ hintereinander sind nicht möglich wenn eine Verkürzung in Anspruch genommen wird, muss die WRZ der Folgewoche wieder eine normale (auch regelmäßige genannt) sein. Im Beispiel legt der Fahrer in Woche eine verkürzte WRZ ein gegenüber dem ll von 45 Stunden reduziert er um,5 Stunden auf 33,5 Stunden. ese,5 Stunden muss der Fahrer innerhalb der dritten Folgewoche ausgleichen (kein Splitting!). Der Ausgleich findet statt, indem die fferenz an eine mindestens neunstündige Ruhezeit angehängt wird somit kann auch eine tägliche Ruhezeit verlängert werden, vgl. 9 und 0. Nach jeder (verkürzten) WRZ beginnt ein neuer relevanter Abschnitt von sechs 4-Stunden-Zeiträumen. Nachweis der WRZ: Optimalerweise direkt auf der Fahrerkarte durch manuellen Nachtrag beim Stecken der Fahrerkarte am ntag oder, wenn die Fahrerkarte stecken gelassen wurde, durch Schalten der richtigen Zeitgruppe beim Verlassen des Fahrzeugs am mstag. Zum Steckenlassen der Karte ist anzumerken, dass sich der Fahrer dadurch der Möglichkeit eines manuellen Nachtrages beraubt. Ansonsten hilft nur eine Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage, siehe kumentennummer 659. Natürlich spart die Norm bzw. das Spiel Realität vs. Norm hier nicht an Kuriositäten. Wird eine WRZ im (stehenden und mit einer Schlafmöglichkeit ausgestatteten) Fahrzeug verbracht, kann es sich nur um eine verkürzte WRZ handeln. Macht der Fahrer unterwegs also 50 zusammenhängende Stunden Pause, muss er zwar keinen Ausgleich leisten, in der nächsten Woche aber erneut eine mindestens 45-stündige WRZ einlegen. Nun stellt sich die age, wo und wie er diese regelmäßige WRZ einlegen soll? Da das Gesetz keine Vorgaben macht, wie genau eine regelmäßige WRZ auszugestalten ist, müsste es genügen, die WRZ unterwegs nicht im Fahrzeug, also bspw. in einem neben dem Fahrzeug aufgeschlagenen Zelt oder in einem Hotel etc., zu verbringen. Da die Norm schweigt und offensichtlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Rechtssprechung verfügbar ist, müsste der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten gelten. Es bleibt dabei aber fraglich, wie man dem französischen Kontrollbeamten klarmacht, dass man vor zwei Wochen neben dem Lkw im Zelt gewohnt hat oder bei Bekannten genächtigt hat. Bei einer Hotelübernachtung hat man wenigstens eine Rechnung als Beleg. Allerdings ist nicht sicher, ob dies als Beweis ausreicht. Würde sich diese restriktive Auslegung durch Rechtssprechung erhärten, wären längere Touren, während derer der Fahrer nicht zum Standort zurückkehrt, nicht (mehr) möglich. Am ttwoch der Woche muss der Unternehmer kurzfristig umdisponieren der Fahrer erhält deshalb früh morgens eine kürzere Tour. Am frühen Nachmittag folgt dann eine zweite kürzere Tour. e Zwischenzeit steht dem Fahrer zur freien Verfügung und dauert länger als 3 Stunden. mit kann der Fahrer bzw. Unternehmen von der Möglichkeit des Aufteilens der täglichen Ruhezeit Gebrauch machen (. Abschnitt mind. 3 Stunden,. Abschnitt mind. 9 Stunden). Nach dem zweiten Abschnitt beginnt ein neuer 4-Stunden-Zeitraum. 4

5 9 0 Nachdem der Fahrer in der Woche eine verkürzte WRZ eingelegt hat, muss nun eine normale, also regelmäßige WRZ von mindestens 45 Stunden Dauer eingelegt werden. Da, wie bereits unter 6 dargestellt, die Lenkzeit in der ppelwoche insgesamt nur 90 Stunden betragen darf, muss der Fahrer in diesem Fall seine WRZ bereits nach vier 4-Stunden-Zeiträumen beginnen. Während dieser Zeit darf der Fahrer keine Lenktätigkeiten oder sonstigen Arbeitszeiten für den Unternehmer (oder andere) leisten und die Zeit muss ihm zur freien Verfügung stehen. Würde er dennoch arbeiten, wäre die WRZ unterbrochen. In dieser Darstellung wären bezüglich weiterer Arbeiten Konstellationen denkbar, die unschädlich wären im Zweifel würde eine Unterbrechung der WRZ aber zumindest dazu führen, dass erneut nur eine reduzierte WRZ genommen wurde, was ja nicht rechtens wäre. Durch die Planung des Unternehmers wird der Fahrer (glücklicherweise) erst wieder am ntag der Woche 3 eingesetzt. mit ergibt sich eine WRZ, die insgesamt 94 Stunden andauert. In dieser ist auch der Ausgleich der reduzierten WRZ aus der Woche enthalten (,5 Stunden). In der Woche 3 kann der Fahrer die WRZ erneut verkürzen. Der notwendige Ausgleich von vier Stunden (45 abzüglich 4 = 4) wird dieses Mal nicht im Rahmen der nächsten WRZ vorgenommen, sondern an eine tägliche Ruhezeit (ntag, Woche 4) angehängt. Nach Absolvierung der WRZ in Woche 3 beginnt ein neuer relevanter Abschnitt von sechs 4 Stunden- Zeiträumen. Deshalb kann der Fahrer in der Nacht von mstag auf nntag der Woche 3 seine Fahrtätigkeit wieder aufnehmen. Dabei lenkt er natürlich ein Fahrzeug, das nicht unter das nn- und Feiertagsfahrverbot fällt bzw. führt er eine Beförderung durch, die entweder ausgenommen ist oder durch eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht wird. e kurze Lenkzeit von zwei Stunden am nnerstag Nachmittag stellt einen eigenen 4-Stunden-Zeitraum dar. e ndestanforderungen an eine aufgeteilte tägliche Ruhezeit zuvor wurden erfüllt. Da der Unternehmer vom Kunden mitgeteilt bekommen hat, dass für das Wochenende außerplanmäßig Transporte anstehen, kann er noch kurzfristig reagieren und dem Fahrer ausreichend lange frei geben, so dass dieser noch eine regelmäßige WRZ einlegen kann. Um die Regelung zur maximalen Lenkzeit in der ppelwoche nicht zu missachten, kann der Fahrer am nntag der Woche 4 nur noch 5 Stunden lenken. In der Woche 3 wurde eine wöchentliche Lenkzeit von 47 Stunden erreicht somit steht für die Woche 4 nur noch ein Kontingent von 43 Stunden zur Verfügung. Da sich die Regelung nicht auf die relevanten sechs 4-Stunden-Zeiträume bezieht, sondern auf eine Kalenderwoche zwischen ntag 0:00 Uhr und nntag 4:00 Uhr, bringt dem Fahrer auch die mehr oder minder direkt zuvor eingelegte WRZ nichts. e Schwierigkeit besteht also insbesondere darin, einerseits die durch WRZen getrennten maximal sechs aufeinanderfolgenden 4-Stunden-Zeiträume im Auge zu behalten und gleichzeitig die Beschränkungen je (Kalender-) Woche bzw. je (Kalender-) ppelwoche zu erfüllen. 5

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