Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/31-2 (ÖPNV)
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- Werner Holst
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1 Telefon Telefax Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/31-2 (ÖPNV) S-Bahnhöfe Riem und Perlach barrierefrei a) Sachstandsbericht b) Anträge und Empfehlungen ba) Barrierefreiheit jetzt für die S-Bahnstationen München-Riem und München-Perlach! Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt, Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter, Herrn Stadtrat Hans Podiuk vom bb) Barrierefreier Um- bzw. Ausbau des S-Bahnhofs Perlach nach dem Muster von Höhenkirchen - Siegertsbrunn Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf Perlach am bc) Wann kommt endlich der barrierefreie Zugang zu allen S-Bahnhöfen im Stadtgebiet München? Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Ingo Mittermaier, Herrn Stadtrat Dr. Josef Assal, Frau Stadträtin Christiane Hacker, Herrn Stadtrat Dr. Reinhard Bauer, Frau Stadträtin Birgit Volk vom bd) Behindertengerechter Ausbau des S-Bahnhofs Perlach Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf Perlach am be) Ja zum barrierefreien Ausbau S-Bahnhof Riem aber bitte noch zu unseren Lebzeiten! BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem vom Sitzungsvorlagen Nr / V Anlagen: 1. Antrag Nr / A Empfehlung Nr / E Antrag Nr / B Empfehlung Nr / E BA-Antrag Nr / B Übersichtslageplan Stadtbezirke 15 und Übersichtslageplan S-Bahnhof Riem 8. Übersichtslageplan S-Bahnhof Perlach Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung
2 Seite 2 von 10 I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit, die Barrierefreiheit von S-Bahnhöfen, grundsätzliche Bedeutung hat und somit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist. 1. Derzeitiger barrierefreier Ausbaustand der S-Bahnhöfe im MVV Der Freistaat Bayern hat bereits im Jahr 2011 einen Rahmenvertrag mit der DB Station & Service AG über den barrierefreien Ausbau von S-Bahnstationen im MVV geschlossen. Der Vertrag umfasst ein Volumen von 102 Mio.. Der Freistaat ist damit in eine Vorleistung getreten, um den barrierefreien Ausbau voranzubringen. Ohne diese Vereinbarung wäre ein barrierefreier Ausbau der S-Bahn München auf lange Sicht nicht möglich gewesen. Anlass für den Vertrag war, dass zum damaligen Zeitpunkt von den 138 S-Bahnhöfen nur 23 voll behindertengerecht ausgestattet waren, zusätzlich lediglich 19 Haltestellen im Rahmen bestehender Programme ausgebaut werden sollten, die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) unter verkehrlichen Gesichtspunkten den Ausbau von 69 Bahnhöfen (Bahnhöfe der Dringlichkeitsstufe 1) als vordringlich bewertet hat und der für die Schieneninfrastruktur verantwortliche Bund seine Finanzmittel aufgrund anderweitiger Planungen (z.b. notwendige Ersatzinvestitionen in Bestandsanlagen und barrierefreier Ausbau von definierten Knotenbahnhöfen außerhalb der S-Bahn-Systeme München und Nürnberg) über Jahre hinaus gebunden hat. Der Freistaat hat mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung die Grundlage für den weiteren barrierefreien Ausbau von Verkehrsstationen der S- Bahn München gelegt. Ohne diese Vereinbarung wäre ein barrierefreier Ausbau der S-Bahn München auch in den nächsten Jahren nicht in Sicht. nicht die Trägerschaft und Verantwortlichkeit für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen übernommen. Auch wenn die Vereinbarung keine zeitliche Vorgabe enthält, war den Vertragspartnern klar, dass sich die Umsetzung der Vereinbarung aufgrund der personellen Ausstattung der DB AG sowie aus betrieblichen Gründen über mindestens zehn bis 15 Jahre erstrecken wird. Auf der Grundlage dieses Vertrags können mit der derzeitigen Mittelausstattung die nachfolgend aufgeführten Bahnhöfe der Dringlichkeitsstufe 1 bis 2014 barrierefrei ausgebaut werden: (Datengrundlage: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT); Darstellung: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, städtische S-Bahnhöfe unterstrichen. Die Aufstellung enthält auch Bahnhöfe, die im laufenden Ausbauprogramm bereits barrierefrei realisiert wurden, z. B. Rosenheimer Platz und Berg am Laim). S1: Dürnhaar, Oberschleißheim, Unterschleißheim, S2: Erding
3 Seite 3 von 10 S3: Esting, Gernlinden, Lochhausen, Langwied, Sauerlach, Holzkirchen S4: Geltendorf, Berg am Laim, Grafing Stadt, Gronsdorf, Ebersberg S6: Tutzing, Lochham, Westkreuz, Gräfelfing S7: Icking, Pullach, Siemenswerke, Mittersendling, Heimeranplatz/S-Bahn, Harras, Neuperlach Süd, Ottobrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Aying, Peiß, Großhelfendorf, Kreuzstraße S8: Herrsching, Harthaus Stammstrecke: Pasing/S-Bahn, Donnersbergerbrücke, Hauptbahnhof/S-Bahn, Stachus/S- Bahn, Isartor, Rosenheimer Platz, Ostbahnhof/S-Bahn. Mit Ablauf des Ausbauprogramms im Jahr 2014 werden folgende Bahnhöfe noch nicht barrierefrei ausgebaut sein: S1: Moosach (barrierefreier Zugang über U-Bahnbauwerk), Lohhof, Eching S2: Vierkirchen-Esterhofen (barrierefreier Zugang über Rampe), Riem, Feldkirchen (bei München), Heimstetten, Poing, Markt Schwaben S4: Türkenfeld, Grafrath, Buchenau (Oberbay.), Eichenau (Oberbay.), Puchheim, Aubing, Zorneding (barrierefreier Zugang über Rampe), Grafing Bahnhof (S-Bahnsteig barrierefrei erreichbar über Aufzüge, Bahnsteig 4/5 nicht barrierefrei erreichbar) S6: Feldafing, Starnberg, Stockdorf S7: Ebenhausen-Schäftlarn, Höllriegelskreuth, Großhesselohe Isartalbahnhof, St. Martin Straße, Perlach, Hohenbrunn, Wächterhof (barrierefreier Zugang über Bahnübergang möglich) S8: Seefeld-Hechendorf, Weßling (Oberbay.), Neugilching, Gilching-Argelsried, Geisenbrunn, Daglfing, Englschalking, Johanneskirchen Stammstrecke: Leuchtenbergring Der S-Bahnhof Leuchtenbergring soll im Rahmen der 2. Stammstrecke barrierefrei ausgebaut werden. Für die S-Bahnhöfe Daglfing, Englschalking und Johanneskirchen ist der barrierefreie Ausbau im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Strecke Daglfing - Johanneskirchen vorgesehen, der im vom Bayerischen Landtag im Jahr 2010 beschlossenen Konzept zum Bahnknoten München enthalten ist. Nach diesem Konzept ist weiterhin ein viergleisiger Ausbau der Strecke von Pasing nach Eichenau vorgesehen, in dessen Zusammenhang auch der S-Bahnhof Aubing barrierefrei ausgebaut werden soll. Vor dem Hintergrund der darüber hinaus noch nicht barrierefrei ausgebauten Bahnhöfe hat der Freistaat Bayern aktuell wie bereits der Presse zu entnehmen war nach einer Ende 2012 / Anfang 2013 intensiv geführten Diskussion ein neues Programm für den barrierefreien Bahnhofsausbau aufgelegt. Das StMWIVT hat dazu mit Schreiben vom Folgendes mitgeteilt: Gemäß Art. 87 e Abs. 4 GG hat der Bund zu gewährleisten, dass beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes das Wohl der Allgemeinheit und damit insbesondere die Verkehrsbedürfnisse befriedigt werden können. Ihn trifft die Infrastruktur- und Finanzverantwortung für die Schienenstrecken und die Verkehrsstationen im Eisenbahnbereich sowohl für den Fern- wie Nahverkehr. Der Ministerrat hatte am auf Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ein 13 Punkte-Sofortprogramm beschlossen, das auch den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen umfasst. Die dafür bereit gestellten Mittel des Frei-
4 Seite 4 von 10 staates Bayern sollten vorrangig den S-Bahnen in München und Nürnberg zu Gute kommen, da der Freistaat im Bereich der S-Bahnen eine finanzielle Mitverantwortung trägt. Am ist der Ministerrat dem Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie für ein Bayern-Paket zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen gefolgt. Mit diesem Paket können für den Bereich der S-Bahn München elf Stationen, darunter auch die S-Bahnhöfe Riem und Perlach barrierefrei ausgebaut werden. Zudem ist nach Aussage des StMWIVT auch der S-Bahnhof St. Martin-Straße in diesem Paket enthalten. Ergänzender Hinweis: Ein Übersichtsplan der barrierefrei ausgebauten U- und S-Bahnhöfe im Stadtgebiet steht auf der MVV-Homepage unter zur Verfügung. 2. S-Bahnhof Riem Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist die derzeitige nicht barrierefreie Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Riem als unzureichend anzusehen (vgl. Anlage 7). Der S- Bahnhof Riem ist mit ca Ein- und Aussteigenden je Werktag (Stand 2002) einer der wichtigsten S-Bahnhöfe an der S2-Ost (zum Vergleich: Poing 7.300, Markt Schwaben 6.800, Erding 6.700). In unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofs Riem besteht zudem ein Alten- und Pflegeheim, dessen Bewohnerinnen und Bewohner in überdurchschnittlicher Weise auf barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund ist die nun erfolgte Aufnahme des Bahnhofs Riem in das Bayern - Paket zum weiteren barrierefreien Bahnhofsausbau zu begrüßen. Die Aufnahme war allerdings nur dadurch möglich, dass die bisher bestehende Abhängigkeit vom geplanten 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke München Mühldorf Freilassing (Ausbaustrecke (ABS) 38 gemäß Bundesverkehrswegeplan) aufgelöst wurde. Im Zusammenhang mit der ABS 38 wären für den S-Bahnhof Riem ein Abbruch der bestehenden Bahnsteige und ein vollständiger barrierefreier Neubau geplant gewesen. Zuletzt wurden im Jahr 2008 erste Vorplanungsentwürfe im Rahmen des Erdinger Ringschlusses zur Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens München im Auftrag des Freistaates Bayern erstellt, wobei zwei grundsätzliche Trassierungsvarianten (mit und ohne Verschwenkung der beiden S-Bahn-Gleise zum Messe-Nordeingang) entwickelt wurden. Im Herbst 2010 wurde die Strecke München Mühldorf Freilassing im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung des Bundes nur aufgrund eines Neuzuschnitts des Projektes positiv bewertet. Der viergleisige Ausbau zwischen Berg am Laim und Markt Schwaben wurde dabei zunächst zurückgestellt. Der Freistaat hat diesen Abschnitt aber inzwischen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet, da der Ausbau langfristig zwingend notwendig ist und Express-S-Bahnen von Erding und Markt Schwaben zum Ostbahnhof nur bei einem Ausbau dieses Streckenabschnitts möglich sind. Eine Finanzierung dieses Abschnitts ist aber nach Aussage des StMWIVT nicht vor dem Jahr 2020 zu erwarten ( weiterer Ausbau für den Zeitraum nach 2020 im Konzept der bayerischen Staatsregierung zum Bahnknoten München).
5 Seite 5 von 10 Entsprechend dem Ergebnis einer durch den Landtagsabgeordneten Blume initiierten Kick- Off - Veranstaltung am im Bayerischen Landtag soll daher nach Aussage der DB Station & Service eine kostengünstige bestandsorientierte Lösung für den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Riem gefunden werden, die sich bis zum Streckenausbau möglichst weitgehend amortisiert hat. Hierzu wird die DB Station & Service entsprechende Varianten mit Anpassung der bestehenden Unterführung, Aufzug im Mittelbahnsteig und Aufzügen bzw. Rampen (mit Ausrichtung nach Osten oder Westen) an der Nord- und Südseite entwickeln. Im Hinblick auf die geltende Bauleitplanung (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1924) und eine mögliche künftige Siedlungsentwicklung nördlich und nordwestlich des S-Bahnhofs Riem ist dabei aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung in jedem Fall auf den Erhalt eines zentralen Nordzugangs wie heute auch zu achten. Nach Aussage der DB Station und Service AG ist im Bayern-Paket zum weiteren barrierefreien Bahnhofsausbau (Gesamtinvestitionsvolumen 60 Mio. ) keine besondere Reihung enthalten, sodass die Ausbaumaßnahmen allein in Abhängigkeit vom Planungsfortschritt und den örtlichen Gegebenheiten realisiert werden. Die Vorplanungen zum barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Riem sollen daher bereits in Kürze im Rahmen der sog. Leistungsphasen 1 und 2 beginnen. Die Landeshauptstadt München (LHM) und die Gemeinde Aschheim sollen frühzeitig miteinbezogen werden, damit bis Anfang 2014 ein einvernehmlicher Variantenentscheid erfolgen kann. Die Planung soll dann im Rahmen der Leistungsphase 3 ausgearbeitet werden, damit Mitte 2014 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. 3. S-Bahnhof Perlach Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist die derzeitige Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Perlach mit nur einem einzigen, zudem nicht barrierefreien Zugang vom Stephensonplatz aus dem Nord-Westen als schlecht einzustufen (vgl. Anlage 8). Dementsprechend fordert der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach bereits seit 1992 eine Verlängerung der bestehenden Bahnsteigunterführung nach Süden in Verbindung mit einem barrierefreien Ausbau. Von daher ist auch hier die nun erfolgte Aufnahme des Bahnhofs Perlach in das Bayern-Paket zum weiteren barrierefreien Bahnhofsausbau zu begrüßen. Entsprechend dem Ergebnis der o. g. Kick-Off - Veranstaltung am im Bayerischen Landtag soll der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofs Perlach nun entsprechend früheren im Jahr 2002 durchgeführten Voruntersuchungen der DB Station und Service AG mit zwei neu zu bauenden Außenbahnsteigen erfolgen. Damit kann insbesondere die Option eines 2-gleisigen Streckenausbaus (sog. Netzergänzende Maßnahme ) offen gehalten werden, die Lösung ist aber auch unter den Aspekten Bauablauf und Fahrgastsicherheit (Verhinderung illegaler und gefährlicher Gleis-Überschreitungen) von Vorteil. Die DB Station und Service AG wird hierzu verschiedene Varianten ausarbeiten: Durchbindung der bestehenden Unterführung nach Süden mit Aufzügen, Rampenanbindung an den östlichen Bahnsteigenden (in Tieflage oder ebenerdig, abhängig von der Frage der Auflassung des Bahnübergang Neubiberger Straße Klärung mit DB Netz erforderlich), neue etwa in Bahnsteigmitte verlaufende Unterführung mit Stadtteilverbindungsfunktion für den Fuß- und Radverkehr (allerdings dann Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, d. h. Kostenteilung mit der LHM bzw. den Investoren). In jedem Fall soll eine im Hinblick auf den städtebaulichen Kontext aufwärtskompatible Lösung gefunden werden.
6 Seite 6 von 10 Die von Seiten der DB Station und Service AG vorgesehene Zeitplanung entspricht der des Bahnhofs Riem. Auch hier soll die LHM wieder frühzeitig miteinbezogen werden, damit das Planfeststellungsverfahren auf Basis eines zuvor einvernehmlichen Variantenentscheids Mitte 2014 eingeleitet und dann zügig abgeschlossen werden kann. 4. Anträge und Empfehlungen 4.1 Barrierefreiheit jetzt für die S-Bahnstationen München-Riem und München-Perlach! Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt, Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter, Herrn Stadtrat Hans Podiuk vom (Anlage 1). Es wurden Terminverlängerungen am und gewährt. Mit Schreiben vom wurde eine erneute Terminverlängerung beantragt. Die Antragsstellerin und die Antragssteller bitten um Aufnahme von Verhandlungen mit der DB AG und dem Freistaat Bayern zum barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe Riem und Perlach. Wie in der Vorlage erläutert, wurde vom Freistaat Bayern inzwischen ein Nachfolgeprogramm zum barrierefreien Bahnhofsausbau für die Jahre 2013 bis 2018 aufgelegt, durch das für den Bereich der S-Bahn München elf Stationen, darunter auch die S-Bahnhöfe Riem und Perlach, barrierefrei ausgebaut werden können. Dem Antrag Nr / A kann entsprechend den vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. 4.2 Barrierefreier Um- bzw. Ausbau des S-Bahnhofs Perlach nach dem Muster von Höhenkirchen - Siegertsbrunn Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Rammersdorf Perlach am (Anlage 2) Die Empfehlung fordert den barrierefreien Um- bzw. Ausbau des S-Bahnhofs Perlach. Wie in der Vorlage erläutert, wurde vom Freistaat Bayern inzwischen ein Nachfolgeprogramm zum barrierefreien Bahnhofsausbau für die Jahre 2013 bis 2018 aufgelegt, durch das für den Bereich der S-Bahn München elf Stationen, darunter auch der S-Bahnhof Perlach, barrierefrei ausgebaut werden kann. Der Empfehlung Nr / E kann entsprechend den vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. 4.3 Wann kommt endlich der barrierefreie Zugang zu allen S-Bahnhöfen im Stadtgebiet München? Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Ingo Mittermaier, Herrn Stadtrat Dr. Josef Assal, Frau Stadträtin Christiane Hacker, Herrn Stadtrat Dr. Reinhard Bauer, Frau Stadträtin Birgit Volk vom (Anlage 3).
7 Seite 7 von 10 Es wurden Terminverlängerungen am und gewährt. Mit Schreibewn vom wzrde eine neue Terminverlängerung beantragt. Die Landeshauptstadt München soll den Freistaat Bayern und die DB AG auffordern, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, wann alle Münchner S-Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut sein werden. Der derzeitige Sach- und Verfahrensstand zum barrierefreien Ausbau der Münchner S-Bahnhöfe wurde dargestellt. Auf Basis des vom Freistaat Bayern aufgelegten Nachfolgeprogramms zum barrierefreien Bahnhofsausbau ist davon auszugehen, dass die Münchner S- Bahnhöfe bis zum Jahr 2018 barrierefrei ausgebaut sein werden, zumindest in soweit keine Abhängigkeiten von geplanten Streckenausbaumaßnahmen (z. B. viergleisiger Ausbau Daglfing - Johanneskirchen) bestehen. In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auf die am in Kraft getretene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes hinzuweisen, nach deren Zielvorgabe die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum erreicht werden soll ( 8 Abs. 3, 2. Satz). Dem Antrag Nr / A 2774 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. 4.4 Behindertengerechter Ausbau des S-Bahnhofs Perlach Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf Perlach am (Anlage 4) Die Empfehlung fordert, die Landeshauptstadt München möge bei der Bayerischen Staatsregierung und der DB Station und Service AG darauf hinwirken, dass der barrierefreie Ausbau des S-Bahnhofs München Perlach in die nächste Prioritätenliste (ab 2013) aufgenommen wird. Wie in der Vorlage erläutert, wurde vom Freistaat Bayern inzwischen ein Nachfolgeprogramm zum barrierefreien Bahnhofsausbau für die Jahre 2013 bis 2018 aufgelegt, durch das für den Bereich der S-Bahn München elf Stationen, darunter auch der S-Bahnhof Perlach, barrierefrei ausgebaut werden kann. Der Empfehlung Nr / E kann entsprechend den vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. 4.5 Ja zum barrierefreien Ausbau S-Bahnhof Riem aber bitte noch zu unseren Lebzeiten! BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem vom (Anlage 5) Der BA-Antrag fordert eine Änderung des ursprünglich vorgesehenen Antrags der Referentin zur Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen Stellen (MVV GmbH, DB AG, StMWIVT) hinsichtlich eines Nachfolgeprogramms zum barrierefreien Bahnhofsausbau sowie die Bildung einer task force zwischen Landeshauptstadt München, Gemeinde Aschheim, DB Netz AG und dem Freistaat, um die (frühere) Ausbauvariante 5 umgehend auf den Weg zu bringen. Die Beschlussvorlage einschließlich des Antrages der Referentin wurde entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert und angepasst. Wie erläutert, wurde vom Freistaat Bayern inzwi-
8 Seite 8 von 10 schen ein Nachfolgeprogramm zum barrierefreien Bahnhofsausbau für die Jahre 2013 bis 2018 aufgelegt, durch das für den Bereich der S-Bahn München elf Stationen, darunter auch der S-Bahnhof Riem, barrierefrei ausgebaut werden kann. Die Bildung einer task force erscheint angesichts des ambitionierten Zeitplans der DB Station und Service AG (Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Mitte 2014) aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung nicht erforderlich. Dem BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem vom kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. 5. Beteiligung der Bezirksausschüsse Die betroffenen Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 15 Trudering-Riem und 16 Ramersdorf- Perlach wurden gemäß 9 Abs. 2 und Abs. 3 (Katalog des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 2) der Bezirksausschuss-Satzung angehört und haben folgende Stellungnahmen abgegeben: Der Bezirksausschuss (BA) 15 Trudering-Riem hat sich in seiner Sitzung am mit der Anhörung zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung in o.g. Angelegenheit befasst und mehrheitlich einen neuen Antrag Nr / B Ja zum barrierefreien Ausbau S-Bahnhof Riem - aber bitte noch zu unseren Lebzeiten! beschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung verweist auf die Behandlung des Antrags unter Ziffer 4.5. Der Bezirksausschuss 16 hat sich in seiner Sitzung am mit der oben genannten Beschlussvorlage befasst. In dieser Sitzung wurde das Gremiums von Herrn MdL Blume darüber informiert, dass im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Wirtschaftsministerium) bereits ein aktuelleres Programm zum barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe vorliege. Der Beschlussentwurf bezieht sich teilweise auf einen ein Jahr alten Sachstand. Dieser sollte baldmöglichst mit dem Wirtschaftsministerium neu abgestimmt werden. Das neu vorliegende Programm biete eine gute Perspektive für den bereits langen und mehrfach geforderten barrierefreien Umbau des S-Bahnhofs Perlach. Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Perlachs wurde seitens des Bezirksausschuss 16 aber auch der Bürgerinnen und Bürger lange und wiederholt gefordert. Ein bereits geplanter Um- bzw. Ausbau wurde bereits verschoben. Dieses mal muss es möglich sein, den dringenden Umbau für den stark frequentieren Bahnhof zu realisieren. Die Argumente hierfür wurden von Bezirksausschuss 16 und Bürgerschaft in der Vergangenheit in zahlreichen Anträgen, Empfehlungen aus Bürgerversammlungen und Anfragen vorgebracht und liegen dem Referat vor. Die Beschlussvorlage zeigt nur einen kleinen aktuellen Teil der Bemühungen auf. Auf diese vorliegenden Anträge aus den vergangenen Jahren nimmt der Bezirksausschuss 16 entsprechend Bezug und fordert eine barrierefreie Herstellung des S-Bahnhofs Perlach in Kürze zu realisieren. Im Namen des Bezirksausschuss 16 fordere ich Sie daher auf, umgehend mit dem Wirtschaftsministerium in Kontakt zu treten, die Daten und Programme zu aktualisieren und einen entsprechenden Ausbau des S-Bahnhofs Perlachs zu forcieren.
9 Seite 9 von 10 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die Beschlussvorlage entsprechend den Hinweisen des Bezirksausschusses u. a. auf Basis einer Stellungnahme des StMWIVT aktualisiert und entsprechend angepasst. Die Bezirksausschüsse 15 und 16 haben Abdrucke der Vorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Der Bericht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zum barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die anstehenden Planungen zum barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe Riem und Perlach insbesondere in Abstimmung mit den Bezirksausschüssen der Stadtbezirke 15 und 16 konstruktiv zu begleiten und dem Stadtrat zu gegebener Zeit über die Ergebnisse zu berichten. 3. Der Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt, Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter, Herrn Stadtrat Hans Podiuk vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Rammersdorf Perlach am ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Der Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Ingo Mittermaier, Herrn Stadtrat Dr. Josef Assal, Frau Stadträtin Christiane Hacker, Herrn Stadtrat Dr. Reinhard Bauer, Frau Stadträtin Birgit Volk vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Die Empfehlung Nr. Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf Perlach am ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 7. Der BA-Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem vom ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
10 Seite 10 von 10 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV. Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II/V 1 (2x) 3. An das Direktorium HA II/BA (3x) 4. An die Bezirksausschüsse 15 und An das Baureferat 6. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 7. An die Stadtwerke München GmbH/MVG 8. An die MVV GmbH 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I, I/01-BVK, I/11-2, I/31-2, I/3 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 14. An den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München mit der Bitte um Kenntnisnahme. 15. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/31-2 (ÖPNV) zum Vollzug des Beschlusses. Am... Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
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