Tagessätze für Westfälische Pflegefamilien ab dem
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3 Tagessätze für Westfälische Pflegefamilien ab dem Kostenaufstellung 1. (Pflegefamilie) 1 pro Vollkraft im Jahr pro Kind/Jugendl. pro Monat pro Tag 1.1 Pflegeeltern mit besonderer Eignung 1.2 Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation 2. (Pflegefamilie) 2.1 bis 7 Jahre 2.2 bis 14 Jahre 2.3 ab 14 Jahre 3. Kosten für Beratung und Organisation (Träger) 2 460,45 788,81 443,00 508,00 618,00 15,13 25,93 Berater/-in Co-Beratung Verwaltung Leitung 1,00 Stelle 0,18 Stelle 0,22 Stelle 0,03 Stelle , , , ,00 Personalkosten ,00 4. Sach- und Gemeinkosten (Träger) Sachkosten Nicht-Büroarbeitsplatz 4.2 erhöhte Fahrtkosten (viel Außendienst) 4.3 erhöhte Telefonkosten (tel. Beratung etc.) 4.4 Betreuungskosten (Anbahnungen etc.) 4.5 Qualitätsentwicklungs- und -sicherungskosten 6.626, ,00 630,00 258,00 0,39 4 Sach- und Gemeinkosten insgesamt: 9.922,00 5. Summe der Kostenarten 3. bis , bei Beratungsschlüssel 1:10 (einschl. Nr. 4.5) bei Beratungsschlüssel 1:15 (einschl. Nr. 4.5) bei Beratungsschlüssel 1:20 (einschl. Nr. 4.5) 7 (Dieser Tagessatz ist für Pflegekindschaftsverhältnisse vorgesehen, die schon mindestens 3 Jahre bestehen und bei denen sich aufgrund positiver Entwicklungen die Beratungsintensität reduzieren läßt.) 31,46 21,10 15,92 1 Wurden mit der Steigerungsrate i. H. v. 1,8 % des Runderlasses des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW vom fortgeschrieben. 2 Entspricht der aktuellen Erhebung der Trägerkosten im Haushaltsjahr Entspricht ebenfalls der Erhebung der Trägerkosten zuzüglich der Steigerungsrate von 1,8 % (s. o.). 4 Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungskosten des Systems Westfälische Pflegefamilien durch das Landesjugendamt (Personalkostenanteile, Sachkosten, Supervisionskosten) 5 Berechnungsgrundlage: 365 Tage x 8 Kinder = Belegungstage (Reduktion auf 80 % wegen der notwendigen Anbahnung, Werbung etc.) 6 Berechnungsgrundlage: 365 Tage x 12 Kinder = Belegungstage (Reduktion auf 80 % s. o.) 7 Berechnungsgrundlage: 365 Tage x 16 Kinder = Belegungstage (Reduktion auf 80 % s. o.)
4 Tagessätze differenziert nach Beratungsschlüssel und Qualifikation a) Für Pflegeeltern mit besonderer Eignung Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 15,13 31,46 61,15 63,29 66,90 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 15,13 21,10 50,79 52,93 56,54 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:20 15,13 15,92 45,61 47,75 51,36 In dieser Gruppe sind die Verträge der Sozialpädagogischen Pflegestellen, die vor dem abgeschlossen wurden eingegliedert worden. Dieser Tagssatz ist für Pflegekindschaftsverhältnisse vorgesehen, die schon mindestens 3 Jahre bestehen und bei denen sich aufgrund positiver Entwicklungen die Beratungsintensität reduzieren läßt.
5 b) Für Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 25,93 31,46 71,95 74,09 77,70 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 25,93 21,10 61,59 63,73 67,34 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:20 25,93 15,92 56,41 58,55 62,16 In dieser Stufe sind die Verträge der Westfälischen Erziehungsstellen, die vor dem abgeschlossen wurden eingegliedert worden. Dieser Tagssatz ist für Pflegekindschaftsverhältnisse vorgesehen, die schon mindestens 3 Jahre bestehen und bei denen sich aufgrund positiver Entwicklungen die Beratungsintensität reduzieren läßt.
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7 LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr An die mit der Durchführung der Hilfe zur Erziehung betrauten Einrichtungen Kreis-/Stadtverwaltungen -Jugendämterin Westfalen-Lippe Ansprechpartner: Peter Dittrich Tel.: Fax: Spitzenverbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Az.: Münster, Rundschreiben Nr. 28/2007 Zahlung eines Barbetrages (Taschengeld) - i.r. der Hilfe zur Erziehung nach 34 und 35 SGB VIII, - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendl. nach 35 a SGB VIII - Hilfe für Junge Volljährige nach 41 SGB VIII. Mit der Anhebung des Barbetrages nach 35 Abs. 2 SGB XII für volljährige Sozialhilfeempfänger in stationären Einrichtungen, ist eine Erhöhung des Barbetrages/Taschengeld für den o.g. Personenkreis verbunden. Somit wird er Barbetrag für junge Volljährige zum von derzeit auf monatlich angehoben. Die Barbeträge für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in den meisten Altersstufen ebenfalls zum angehoben. Warendorfer Straße 25, Münster Telefon: Internet: Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf Bussteig A, Linien 2 und 10 bis Zumsandestraße Parken: LWL-Parkplätze Warendorfer Str. 25 Konto der LWL-Finanzabteilung WestLB AG Münster BLZ , Konto-Nr IBAN: DE BIC: WELADEDD
8 Barbeträge für Hilfeempfänger die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Stufe Lebensalter Euro 1 Vom Beginn des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (4 und 5 Jahre) 2 im 7. Lebensjahr (6 Jahre) 3 im 8. Lebensjahr (7 Jahre) 4 im 9. Lebensjahr (8 Jahre) 5 vom Beginn des 10. bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres (9 und 10 Jahre) 6 im 12. Lebensjahr (11 Jahre) 7 im 13. Lebensjahr (12 Jahre) 8 im 14. Lebensjahr (13 Jahre) 9 im 15. Lebensjahr (14 Jahre) 10 im 16. Lebensjahr (15 Jahre) 11 im 17. Lebensjahr (16 Jahre) 12 im 18. Lebensjahr (17 Jahre) 4,10 8,60 12,60 17,10 21,30 25,60 29,90 34,00 42,70 46,90 55,50 59,50 Mit freundlichen Grüßen, i.a. Peter Dittrich 2
Rundschreiben Nr. 25/2010
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