Wissenswertes & Neuerungen in der Lohn-/Gehaltsabrechnung 2009/2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wissenswertes & Neuerungen in der Lohn-/Gehaltsabrechnung 2009/2010"

Transkript

1 19. November 2009 Technisches Museum Wissenswertes & Neuerungen in der Lohn-/Gehaltsabrechnung 2009/2010 ADir. Peter Narnhofer, Finanzamt Graz Stadt 1

2 SV-Werte 2010 Werte 2010 Geringfügigkeitsgrenze 28,13 Geringfügigkeitsgrenze (monatlich) 366,33 Grenzwert für Pauschbetrag (Dienstgeberabgabe - DAG) ,13 27,47 366,33 357,74 549,50 Höchstbeitragsgrundlage (täglich) 137,00 Höchstbeitragsgrundlage (monatlich) 4.110,00 Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (für echte und freie DN) Höchstbeitragsgrundlage (monatlich) für freie Dienstnehmer (ohne SZ) 549,50 536,61 137,00 134, , , , , , , , ,00 2

3 Absenkung der AlV-DienstnehmerInnenanteile ab N 25a: max ,-- (Absenkung um 3%, somit 0% AlV-DNA), N 25b: mehr als 1.155,-- max ,-- (Absenkung um 2%, somit 1% AlV-DNA), N 25c: mehr als 1.260,-- max ,-- (Absenkung um 1%, somit 2% AlV-DNA). die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. 3

4 Auftraggeberhaftung mit in Kraft AUFTRAGGEBER Auftragnehmer in HFU-Liste Auftragnehmer nicht in HFU-Liste Zahlung 100% an Auftragnehmer Zahlung 20% an SV und 80% an Auftragnehmer Zahlung 100% an Auftragnehmer KEINE HAFTUNG HAFTUNG mit 20% der Zahlungssumme 4

5 Bonus/Malus-System Kein Malus, wenn ältere Dienstnehmer nach dem freigesetzt werden Kein Bonus bei Einstellungen von älteren Dienstnehmern nach dem

6 Altersanhebung bei der AlV-Befreiung bisher kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben ab wird die Altersgrenze auf das vollendete 58. Lebensjahr angehoben (gilt daher für Personen, die ab geboren wurden) Anhebung befristet bis Für Personen, geboren bis , entfällt der AlV-Beitrag weiterhin ab Vollendung des 57. Lebensjahres 6

7 Steuerfreier Zuschuss des AG 3 Abs. 1 Z 13 lit. B EStG 1988 Steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers an Kinderbetreuungseinrichtungen, Betreuungspersonen oder Gutscheine max. 500 jährlich Begünstigt sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr Erklärung beim AG abgeben (Formular L 35) Kinderbetreuungskosten, die durch Zuschuss abgedeckt nicht nach 34 Abs. 9 EStG geltend machen. 7

8 Kinderbetreuungskosten 34 Abs. 9 EStG 1988 Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten max jährlich Begünstigt sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr Für Kinder mit erhöhte Familienbeihilfe Kinderbetreuungskosten absetzbar bis 16 Jahre 8

9 Kinderbetreuungskosten Beantragung durch Person, der KAB zusteht oder dessen (Ehe)Partner Unterhaltsverpflichtete Person wenn Aufwendungen zusätzlich zum Unterhalt geleistet Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (z.b. Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) oder von einer pädagogisch qualifizierten Person erfolgen 9

10 Betreuung in / durch öffentliche institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung landesgesetzliche anerkannte private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung pädagogisch qualifizierte Personen (ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige) 10

11 Pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson Betreuungsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben Zwischen 16. Lj. und Vollendung des 21. Lebensjahres Ausbildung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden Ältere Betreuungspersonen Ausbildung im Ausmaß von mindestens 8 Stunden 11

12 Pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson Ausbildung kann erfolgen in Spezialkursen Elternbildungsseminare Schulungen für AU-Pair-Kräfte Babysitterausbildung oder im Rahmen anderer Ausbildungen Pädagogisches Hochschulstudium sowie Teilstudium (z.b. Wirtschaftspädagogik) Lehrgänge für Tageseltern Ausbildung zur Kindergartenpädagogin, Horterzieherin, Früherzieherin Anzuerkennende Kurse siehe Homepage des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend ( Kinderbetreuungskosten von haushaltszugehörigen Angehörigen ( 25 BAO) sind nicht absetzbar 12

13 Kinderfreibetrag 106a EStG 1988 Kinderfreibetrag Alleinverdiener 220 Unterhaltsverpflichteter/Alleinerzieherin 132 beide Partner 132 nur im Veranlagungsverfahren 13

14 Kinderfreibetrag 106a EStG (Ehe Ehe-)Partnerschaft mit Kind isd 106 Abs. 1 EStG Steuerpflichtiger (Ehe Ehe-)Partner 1988 Alleinverdienerin Beidverdiener Beidverdiener Beidverdiener Alleinverdienerin

15 Abzugsfähigkeit von Spenden 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 Steuerlich Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige und humanitäre Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe im Ausmaß von maximal 10% des Gewinnes bzw. der Einkünfte des Vorjahres Organisation muss zum Zeitpunkt der Spende auf einer Liste eingetragen sein, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlich ist. 15

16 Abzugsfähigkeit von Spenden 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 Privatpersonen müssen ab 1. Jänner 2011 auf dem Spendenbeleg Ihre Sozialversicherungsnummer oder Ihre Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte bekannt geben 16

17 Beiträge an Glaubensgemeinschaften 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 Anhebung des Maximalbetrages für die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages auf

18 Besteuerung der sonstigen Bezüge 41 Abs. 4 EStG 1988 gemäß 67 Abs. 1 EStG 1988 wird der für das Jahressechstel maßgebliche Beitrag bis zu dem eine Besteuerung der sonstigen Bezüge entfällt von 2000 auf 2100 angehoben 18

19 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 Beiträge für freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Vergleichbare Beträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständigen Erwerbstätigkeit Einkünfte gem. 25 EStG 1988, wenn als Sonderausgaben geltend gemacht Lohnzettel wird übermittelt 19

20 Sportlerbefreiung 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung bis 30 pro Einsatztag steuerfrei Maximale Steuerfreiheit pro Monat für 540 (18 Einsatztage mal 30) Zusätzlich keine steuerfreien pauschalen Reisekostenersätze erlaubt 20

21 Sportlerbefreiung 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 Gilt für Sportler, Sportbetreuer, Schiedsrichter etc. Nur bei gemeinnützigen Vereinen, deren Zweck die Ausübung des Körpersports ist 21

22 Pendlerpauschale bei langem Krankenstand 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sieht eine Ausnahme für Krankenstands- und Urlaubstage vor lediglich bei ganzjährigen Krankenstand steht kein Pendlerpauschale zu Da der AG bei Bezug von Krankengeld keine Aufrollung durchführen darf ist das Pendlerpauschale im Rahmen der AN- Veranlagung zu korrigieren 22

23 Pendlerpauschale und Werkverkehr Entstehen einem AN im Rahmen der Beförderung im Werkverkehr keine Kosten, besteht kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale Gibt es keine Nachtlinien oder Shuttledienste und trifft dies an mindestens 11 Tagen im Monat zu, ist das große Pendlerpauschale zu gewähren (LStR 2002 Rz 262) 23

24 Überstundenleistung bei All-Inclusive Inclusive- Vereinbarungen ( 68 Abs. 2 EStG 1988) 68 Abs. 2 EStG 1988 steuerbefreite Zuschläge (max. 86) Voraussetzung für Steuerfreiheit: im Jahresdurchschnitt auch tatsächlich Überstunden im erforderlichen Ausmaß geleistet werden und keine missbräuchliche Verteilung der geleisteten Überstunden erfolgt 24

25 Überstundenaufzeichnungen Wurden vor dem Aufzeichnungen geführt, die den max. steuerfreien Betrag von 86 rechtfertigen würden (max. für 10 Stunden) und werden nunmehr keine Aufzeichnung über Überstunden geführt, sind die dafür bezahlten Überstundenzuschläge bis zum im 68 Abs. 2 EStG 1988 genannten Ausmaß steuerfrei Neu eintretender Angestellter hat seine Überstunden jedenfalls über einen Zeitraum von 6 Monaten aufzuzeichnen 25

26 Entwurf Änderung der Reisegebührenvorschrift 1995 Die im Kalenderjahr 2009 geltenden Kilometergelder treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Änderung des EStG 1988 Die seit 1. Juli 2008 jeweils zu berücksichtigenden Pauschbeträge beim Pendlerpauschale gelten bis 31. Dezember 2010 weiter. 26

27 DB, DZ, KommSt Für freie Dienstnehmer, die nach 4 Abs. 4 ASVG versichert sind, ist ab der Dienstgeberbeitrag der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer zu entrichten 27

28 19. November 2009 Technisches Museum Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Abzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen

Abzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen !"!# $%&'(!"#"$ %"&' Kinderbetreuungskosten ( 34 Abs. 9 EStG 1988) Aufwendungen für Kinderbetreuung sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, als außergewöhnliche

Mehr

INFORMATION ZUR ABRECHNUNG VON LÖHNEN UND LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN (STAND 1. 1. 2016)

INFORMATION ZUR ABRECHNUNG VON LÖHNEN UND LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN (STAND 1. 1. 2016) Inhalt Seite 1 Höhe und Aufgliederung der Sozialbeiträge 2 1.1 -Sozialbeiträge 2 1.2 Aufgliederung der Sozialbeiträge (in %) 2 1.3 Verminderung der Arbeitslosenversicherung bei geringem Einkommen 2 1.4

Mehr

1 Arbeitnehmerveranlagung 2010: Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück!

1 Arbeitnehmerveranlagung 2010: Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück! 1 Arbeitnehmerveranlagung 2010: Holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück! Jedes Jahr im März stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, bekomme ich etwas von der Lohnsteuer zurück und bis wann habe ich

Mehr

Maßgebliche Regelungen und Werte 2014 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Maßgebliche Regelungen und Werte 2014 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht TAX Flash Maßgebliche Regelungen und Werte 2014 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht Nr. 1 vom 23. Jänner 2014 Für den Inhalt verantwortlich: Karin Mayrhofer Alfred Shubshizky Für weitere

Mehr

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenzen (Werte 2015) Tägliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 Z 1 ASVG: Monatliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs

Mehr

Informationsveranstaltung zu Pauschalen Fahrt- und. Reiseaufwandsentschädigungen

Informationsveranstaltung zu Pauschalen Fahrt- und. Reiseaufwandsentschädigungen Informationsveranstaltung zu Pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen Hermann Gugler Steuerberater Wien, am 26. Februar 2010 - Regelung NEU zu steuerfreien, pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen:

Mehr

HANDBUCH BÖE ABRECHNUNGEN

HANDBUCH BÖE ABRECHNUNGEN HANDBUCH BÖE ABRECHNUNGEN 2013 Stand: 10. März 2013 Finanzreferent des BÖE VORWORT Der BÖE ist ein gemeinnütziger Sportverein, der hauptsächlich von öffentlichen Geldern (Bundesministerium und Bundessportorganisation)

Mehr

Ausgaben für Kinder: steuerliche Begünstigungen ab 2009

Ausgaben für Kinder: steuerliche Begünstigungen ab 2009 76 Ausgaben für Kinder: steuerliche Begünstigungen ab 2009 Stand: 1.3.2010 Quellen: Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) BGBl I 26/2009 vom 31.3.2009 Änderung des EStG 1988 BGBl I 79/2009 vom 18.8.2009

Mehr

Ein Überblick Die Steuerreform 2009

Ein Überblick Die Steuerreform 2009 Ein Überblick Die Steuerreform 2009 Inhalt Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1. Steuerreform 2009 4 2. Tarifsenkung im Detail 5 3. Förderungen für Familien mit Kindern 8 3.1. Erhöhter Kinderabsetzbetrag 8 3.2.

Mehr

Kinderbetreuungskosten, die als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar sind 34 Abs 9 EStG, Rz 884a 884k LStR

Kinderbetreuungskosten, die als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar sind 34 Abs 9 EStG, Rz 884a 884k LStR 143 als außergewöhnliche Belastung Info des BMF vom 28.7.2011, GZ BMF-010222/0155-VI/7/2011, UFS vom 3.3.2011, RV/3830-W/10, Rz 884d LStR idf Wartungserlass GZ BMF-010222/0121-VI/7/2011, die als außergewöhnliche

Mehr

Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung

Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung Himmelsberger & Partner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs KG 0676/9367819 office@himmelsberger.at www.himmelsberger.at Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung

Mehr

Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9

Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9 Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis........................................ 9 Einführung: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen für Dienstgeber und

Mehr

Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung... 11

Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung... 11 Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis.... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung.... 11 Wichtige Änderungen für 2017 in der Lohnsteuer und Lohnverrechnung

Mehr

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1 NEGATIVSTEUER: STEUERTARIF ÖSTERREICH 2016 Anspruch auf Negativsteuer 2 NEGATIVSTEUER Interessant

Mehr

STEUERRECHT KOMPAKT FAMILIENBONUS

STEUERRECHT KOMPAKT FAMILIENBONUS STEUERRECHT KOMPAKT FAMILIENBONUS Familienbonus I 14.11.2018 I Folie Nr.2 WAS IST DER FAMILIENBONUS WIE WIRKT ER UND WER KANN IHN BEANTRAGEN Voraussetzungen für den Familienbonus: Anspruch auf Familienbeihilfe

Mehr

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1 SOZIALVERSICHERUNGSRÜCKERSTATTUNG Interessant für Personen, welche unterm Jahr in Karenz

Mehr

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL 1 von 10 Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL TARIF TARIF Steuersätze und Steuerabsetzbeträge 33. (1) 33. (1) (2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind die Absetzbeträge nach den Abs. 4 bis

Mehr

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Roman Fragner, Jänner 2015 Zielsetzung Arbeitgeber soll Kostenersätze steuerlich sofort als Werbungskosten

Mehr

Besteuerung von Vereinen. HR Mag. Stöckler

Besteuerung von Vereinen. HR Mag. Stöckler Besteuerung von Vereinen HR Mag. Stöckler Vereinsbereiche Ideeller Bereich : ureigenster Zweck des Vereins; keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr; Geldzufluss: Mitgliedsbeiträge, Spenden,

Mehr

Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen

Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen Information BMF - VI/7 (VI/7) 4. Dezember 2009 BMF-010222/0220-VI/7/2009 Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen Kinderbetreuungskosten

Mehr

Finanzamt Gmunden Vöcklabruck Franz Schubert-Straße Vöcklabruck Tel: Retouren an: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (AV02) Franz Sc

Finanzamt Gmunden Vöcklabruck Franz Schubert-Straße Vöcklabruck Tel: Retouren an: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (AV02) Franz Sc Finanzamt Gmunden Vöcklabruck Retouren an: Finanzamt Gmunden Vöcklabruck (AV02), Brandt Christina Kienleiten 4 4871 Zipf Finanzamtsnummer Steuernummer 53 215/1982 Versicherungsnummer 4144 231295 Team AV02

Mehr

Nachkauf von Schul-, Studienund Ausbildungszeiten

Nachkauf von Schul-, Studienund Ausbildungszeiten Nachkauf von Schul-, Studienund Ausbildungszeiten (Nachträgliche Selbstversicherung) 13 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax:

Mehr

I n f o r m a t i o n

I n f o r m a t i o n I n f o r m a t i o n BMF - VI/7 (VI/7) 28. Juli 2011 BMF-010222/0155-VI/7/2011 Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen Kinderbetreuungskosten

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0426-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln

Mehr

Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen

Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen Mit der Neuregelung im 3 Abs. 1 Z 16c EStG sowie im 49 Abs. 2 Z 28 ASVG wurde die Rechtsgrundlage für gemeinnützige Sportvereine geschaffen, wonach Kostenersätze

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/3735-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B, gegen den Bescheid des Finanzamtes F vom 28. August 2008 betreffend Einkommensteuer

Mehr

Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung... 11

Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung... 11 Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis.... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung.... 11 Wichtige Änderungen für 2019 in der Lohnsteuer und Lohnverrechnung

Mehr

Änderungen in der Lohnverrechnung zum Jahreswechsel 2011/2012. ADir. Peter NARNHOFER, Finanzamt Graz Stadt

Änderungen in der Lohnverrechnung zum Jahreswechsel 2011/2012. ADir. Peter NARNHOFER, Finanzamt Graz Stadt Änderungen in der Lohnverrechnung zum Jahreswechsel 2011/2012 ADir. Peter NARNHOFER, Finanzamt Graz Stadt SV-Werte 2012 Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.230,-- täglich 141,-- Sonderzahlungen 8.460,--

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7103652/2010 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Christine Gruber-Nadlinger in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch X, über die Beschwerde vom 13. Juli

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0263-L/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 8. November 2010

Mehr

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten 1 von 5 12.05.2014 11:43 Sie sind hier: Steuern Für Familien & Kinder Kinderbetreuungskosten Nachfolgend informieren wie Sie in welcher Höhe Betreuungskosten für Kinder absetzbar sind, welche Kosten genau

Mehr

BMF - VI/7 (VI/7) 30. April 2009 BMF-010222/0092-VI/7/2009. Bundesministerium für Finanzen

BMF - VI/7 (VI/7) 30. April 2009 BMF-010222/0092-VI/7/2009. Bundesministerium für Finanzen BMF - VI/7 (VI/7) 30. April 2009 BMF-010222/0092-VI/7/2009 An Bundesministerium für Finanzen Finanzämter Großbetriebsprüfung Steuerfahndung Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Einkommen- und Körperschaftsteuer

Mehr

Skriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner

Skriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner Skriptum Einkommensteuer Stand 09/2013 I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. STEUERPFLICHT... 1 3. EINKÜNFTEERMITTLUNG... 1 3.1. Betriebsvermögensvergleich... 2 3.2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 9 GZ. RV/2190-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2184-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des O, 3292, vom 15. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs

Mehr

2143/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

2143/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 2143/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 2143/AB XXII. GP Eingelangt am 22.11.2004 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2139/J vom 22. September 2004

Mehr

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige

Mehr

Überblick über die Personalverrechnung

Überblick über die Personalverrechnung Überblick über die Personalverrechnung Andreas Krennmair 9. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1.1 Lohn.................................. 1 1.2 Arbeiter und Angestellte.......................

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 4 GZ. RV/0586-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name, Adresse, vom 3. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels

Mehr

Klienteninfo. Inhaltsübersicht. 1. Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 1.1.2010 und Istbesteuerung... Seite 2

Klienteninfo. Inhaltsübersicht. 1. Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 1.1.2010 und Istbesteuerung... Seite 2 Klienteninfo Ausgabe 2. 2010. Inhaltsübersicht 1. Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 1.1.2010 und Istbesteuerung... Seite 2 2. Lohn- bzw Einkommensteuer 2009: Wer muss welche Steuererklärung bis wann abgeben?...

Mehr

ONLINE-NEWS DEZEMBER 2017

ONLINE-NEWS DEZEMBER 2017 ONLINE-NEWS DEZEMBER 2017 Steuern zu Weihnachten vermeiden Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern, samt allfälliger Geschenke für die Mitarbeiter. Grundsätzlich wären

Mehr

Familienbonus Plus Steuerentlastung für Familien

Familienbonus Plus Steuerentlastung für Familien 138 SOZIALVERSICHERUNG, ARBEITSRECHT, FAMILIEN Familienbonus Plus Steuerentlastung für Familien 33 Abs 3a und Abs 7 EStG, 124 b Z 335 und 336 EStG allesamt idf Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) BGBl

Mehr

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016 - 1 - Lohnsteuer 2015/2016 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei

Mehr

Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07

Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07 Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07 PENSIONSVERSICHERUNG Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

Mehr

Inhalt. Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis 10

Inhalt. Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis 10 Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis 10 Teil 1: Einführung in die Personalverrechnung 11 Innerbetriebliche Abrechnung 11 Außerbetriebliche Abrechnung 12 Teil 2: Arbeitsrecht 14

Mehr

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV)

Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Die ArbeitnehmerInnenveranlagung(ANV) Der Antrag auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann mit dem Formular L1 beim zuständigen Finanzamt oder per Internet (https://finanzonline.bmf.gv.at)

Mehr

Steuertipps für Eltern

Steuertipps für Eltern Steuertipps für Eltern Wer Kinder hat, kann jeden Euro gut brauchen Gerechtigkeit muss sein Steuertipps für Eltern Wenn Sie nach der Karenz in den Beruf zurückkehren, können Sie sich Geld vom Finanzamt

Mehr

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00 Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2016 bis 2018 in EURO. Einkommensteuer EStG 3(1)Z15(a)

Mehr

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00 Es ist ganz einfach Wir für Sie. Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2016 bis 2018 in EURO.

Mehr

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00 WICHTIGE BETRÄGE Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2014 bis 2016 in EURO. EINKOMMENSTEUER EStG 3(1)Z15(a)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Durchzuführende Arbeiten vor der ersten Abrechnung im Jahr a. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen...

Inhaltsverzeichnis. 1. Durchzuführende Arbeiten vor der ersten Abrechnung im Jahr a. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen... Neuer Releasestand Personalverrechnung DAM-EDV E.1.15 Inhaltsverzeichnis 1. Durchzuführende Arbeiten vor der ersten Abrechnung im Jahr 2011... 2 2a. Änderung im Programm 15: Verwalten Tabellen... 2 2b.

Mehr

Steuer-NEWSLETTER CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1

Steuer-NEWSLETTER CHECKLISTE STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015... 1 Steuer-NEWSLETTER Ausgabe 8c/2015 CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1 STEUERTIPPS FÜR ARBEITGEBER & MITARBEITER... 1 1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer...

Mehr

Personalverrechnung: eine Einführung. Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele. Stand 1.1. 2010. von. Wilfried Ortner Hannelore Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung. Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele. Stand 1.1. 2010. von. Wilfried Ortner Hannelore Ortner A Personalverrechnung: eine Einführung Rechtliche Grundlagen Erläuterungen Gelöste Beispiele Stand 1.1. 2010 von Wilfried Ortner Hannelore Ortner Ende Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Gruppe VI/A: Steuerpolitik. Steuerreform 2009 am Stand Begutachtungsentwurf unter Genderaspekten

Gruppe VI/A: Steuerpolitik. Steuerreform 2009 am Stand Begutachtungsentwurf unter Genderaspekten Gruppe VI/A: Steuerpolitik Thema: Steuerreform 2009 am Stand Begutachtungsentwurf unter Genderaspekten BMF, Wien am 9.2.2009 Säulen der Steuerreform Tarifentlastung ab 2009 Familienpaket ab 2009 - Erhöhung

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Kirchenbeitrag Sonderausgabe

Kirchenbeitrag Sonderausgabe Kirchenbeitrag Sonderausgabe Rechtslage 1. Zu berücksichtigen bei demjenigen, der zur Zahlung verpflichtet und tatsächlich zahlt ( 18 Abs. 1 Z 5 EStG). Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften,

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3.

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3. Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 Typ BG /Artikel/Anlage 33 Inkrafttretensdatum 01.01.2019 Außerkrafttretensdatum 04.12.2018

Mehr

Maßgebliche Regelungen und Werte 2015 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Maßgebliche Regelungen und Werte 2015 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht TAX Flash Maßgebliche Regelungen und Werte 2015 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht Nr. 01 vom 20. Jänner 2015 Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Alfred Shubshizky Für weitere Fragen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Klagenfurt Senat 9 GZ. RV/0214-K/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.S.R., geb. xy, I.StGx, vom 4. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2742-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, wohnhaft in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0262-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 3 GZ. RV/0024-F/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch VT, vom 26. September 2002 gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid

Mehr

Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen

Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen Seite 1. Allgemeines 2 2. Beispiele (zur Vereinfachung wurde nur mit pauschalierten Beträgen gerechnet z.b. ohne

Mehr

Grundbegriffe Ertragsteuern. Verkehrsteuern Sonstige Steuern Verfahrensrecht

Grundbegriffe Ertragsteuern. Verkehrsteuern Sonstige Steuern Verfahrensrecht steuer 31 steuer 32 1 steuer Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit der Einnahmenerzielung, also dem Beruf in Zusammenhang stehen. 33 steuer Das Pendlerpauschale wird als Abgeltung der Werbungskosten

Mehr

Erwerb und Nachkauf von vor dem liegenden. Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten

Erwerb und Nachkauf von vor dem liegenden. Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten Erwerb und Nachkauf von vor dem 1.1.2005 liegenden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten Zeiten nach Vollendung des 15. Lebensjahres bei Besuch einer inländischen mittleren Schule (zb Handelsschule, Fachschule

Mehr

Erwerb und Nachkauf von vor dem liegenden. Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten

Erwerb und Nachkauf von vor dem liegenden. Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten Erwerb und Nachkauf von vor dem 1.1.2005 liegenden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten Zeiten nach Vollendung des 15. Lebensjahres bei Besuch einer inländischen mittleren Schule (zb Handelsschule, Fachschule

Mehr

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer. die das 58. Lebensjahres vor dem

Mehr

Folgende Aufwendungen stellen, sofern sie durch Nachweise belegbar sind, abzugsfähige Posten in der Einkommensteuererklärung dar.

Folgende Aufwendungen stellen, sofern sie durch Nachweise belegbar sind, abzugsfähige Posten in der Einkommensteuererklärung dar. Folgende Aufwendungen stellen, sofern sie durch Nachweise belegbar sind, abzugsfähige Posten in der dar. 1. WERBUNGSKOSTEN Allgemein bezahlte Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge für sonstige Berufsverbände

Mehr

Korrekte Anwendung der pauschalen Aufwandsentschädigung

Korrekte Anwendung der pauschalen Aufwandsentschädigung Korrekte Anwendung der pauschalen Aufwandsentschädigung Datum: 09.02.2015 OE/Autor: Gottfried Kaspar Seite: 1 Regelung zur pauschalen Reiseaufwandsentschädigung von Sportlerinnen und Sportlern, Schiedsrichterinnen

Mehr

Klienteninformation Stand Dezember 2011

Klienteninformation Stand Dezember 2011 MAG. JOSEF CAPEK WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UND STEUERBERATUNGSGESMBH 1060 Wien, Mariahilfer Str. 47/5/2/1 Telefon: 01 587 82 66-0 Serie E-Mail: wt-kanzlei@capek.at Klienteninformation Stand Dezember 2011 Sehr

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/0345-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 18. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom

Mehr

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer nach Vollendung des 57. Lebensjahres

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Aktuelles aus dem Steuerrecht Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder

Mehr

Personalverrechnung: eine Einführung

Personalverrechnung: eine Einführung Personalverrechnung: eine Einführung Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele Bearbeitet von Wilfried Ortner, Hannelore Ortner 17. Auflage 2009, Stand 01.01.09 2009. Taschenbuch. ca. 360

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/2925-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 2. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, vertreten

Mehr

Ergänzungen zum Buch

Ergänzungen zum Buch Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen

Mehr

Steuerlich geförderte Altersvorsorge

Steuerlich geförderte Altersvorsorge Ihr Partner für Absicherung und Vorsorge Die Basis Rente: Steuerlich geförderte Altersvorsorge gesetzliche Anforderungen Beiträge und Zuzahlungen in eine private Basis-Rentenversicherung sind als Basisvorsorge-

Mehr

Versteuerung von Pensionen

Versteuerung von Pensionen Versteuerung von Pensionen 11 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

BMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019

BMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019 BMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019 Bundesministerium der Finanzen 8.4.2019 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.

Mehr

FAMILIENBONUS PLUS WAS IST 2019 NEU?

FAMILIENBONUS PLUS WAS IST 2019 NEU? FAMILIENBONUS PLUS WAS IST 2019 NEU? 1. Was ist der Familienbonus Plus und welche Auswirkungen hat er? Der Familienbonus Plus tritt mit 01.01.2019 in Kraft. Der Zweck liegt darin, erwerbstätige Steuerpflichtige,

Mehr

Geld, das Familien zusteht

Geld, das Familien zusteht Geld, das Familien zusteht Themenübersicht Das Kind in der Arbeitnehmerveranlagung Kinderfreibetrag Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Erhöhte Topfsonderausgaben

Mehr

Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen

Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen Information BMF - VI/7 (VI/7) 28. Juli 2011 BMF-010222/0155-VI/7/2011 Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen Kinderbetreuungskosten

Mehr

Stiftungssymposium 2016

Stiftungssymposium 2016 Stiftungssymposium 2016 Aktuelle steuerrechtliche Themenstellungen 21. und 22. Jänner 2016 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Begriff der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, kirchliche Zwecke

Mehr

Die Eckpunkte der Steuerreform 2009

Die Eckpunkte der Steuerreform 2009 Die Eckpunkte der Steuerreform 2009 Der Ministerrat hat am 10.2.2009 die Regierungsvorlage zur Steuerreform 2009 verabschiedet, die voraussichtlich im März 2009 im Parlament beschlossen wird und eine steuerliche

Mehr

Präsentation der Steuerreform. 13. Jänner 2009

Präsentation der Steuerreform. 13. Jänner 2009 Präsentation der Steuerreform 13. Jänner 2009 Themenschwerpunkte: Tarifentlastung Familienpaket Absetzbarkeit von Spenden Die neuen Tarifstufen sind: Einkommen Grenzsteuersatz Durchschnittssteuersatz Fälle

Mehr

G U T A C H T E N. der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung. ( 108e ASVG)

G U T A C H T E N. der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung. ( 108e ASVG) G U T A C H T E N der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ( 108e ASVG) für das Jahr 2016 - 1 - T E I L I Berechnung des Richtwertes ( 108e Abs. 9 Z. 1 ASVG) für das Jahr 2016 - 2 - I N H A L

Mehr

Sehr geehrter Klient!

Sehr geehrter Klient! Sehr geehrter Klient! Nachstehend möchten wir Ihnen verschiedene Themen näher erläutern: Registrierkasse: Prüfung des Jahresbeleges Steuerliche Gewinnoptimierung zum Jahresende 2018 Der Familienbonus Plus

Mehr

Arten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern

Arten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern Steuern Arten von Steuern Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern Betriebssteuern Sind steuerlich abzugsfähig = Aufwand Grundsteuer Motorbezogene Versicherungssteuer

Mehr

Der Geschäftsführer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Der Geschäftsführer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Der Geschäftsführer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 41. ÖGWT-Berufsanwärter-Meeting, 20.11.2008 Mag. Gebhard Höller, LL.M. Steuerberater Inhalt Page Der Geschäftsführer im Ertragsteuerrecht 2 Der

Mehr

Jahreswechsel 2012/2013

Jahreswechsel 2012/2013 Jahreswechsel 2012/2013 Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im SAP HCM und Ausblick auf wichtige Neuerungen Thomas SYDOR, HR Force EDV-Beratung GmbH StabG.2012, EStG ( 67 Abs. 1 und 2) Solidarabgabe

Mehr

Lohnsteuer. Wichtige Änderungen für 2013/2014. zur Lohnverrechnung und Lohnversteuerung

Lohnsteuer. Wichtige Änderungen für 2013/2014. zur Lohnverrechnung und Lohnversteuerung Wichtige Änderungen für 2013/2014 LOHNSTEUER Lohnsteuer Wichtige Änderungen für 2013/2014 zur Lohnverrechnung und Lohnversteuerung A. Vom Nationalrat beschlossene Maßnahmen 1. Rückwirkend ab 2013 haben

Mehr

Kinderbetreuungs Pass

Kinderbetreuungs Pass Kinderbetreuungs Pass die vorteile im überblick Sodexo ist Marktführer in Österreich für betriebliche Motivationslösungen und beliefert seit mehr als 20 Jahren Unternehmen und Institutionen. Die Vorteile

Mehr

WS (19. FEBRUAR 2016)

WS (19. FEBRUAR 2016) Quick NEW WS (19. FEBRUAR 2016) Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a und 109 b EStG Das Einkommensteuergesetz sieht im 109 a und 109 b eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung teilungsverpflichtung

Mehr

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Jänner 2016 Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben Dazu zählen

Mehr

STEUER- INFO 02/2010

STEUER- INFO 02/2010 STEUER- INFO 02/2010 1 STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR KINDER....1 2 STEUERTIPP ZU KINDERBETREUUNGSKOSTEN: DAS OMA-STEUERSPAR- MODELL.2 3 FAHRTEN ZWISCHEN MEHREREN ARBEITSSTÄTTEN.3 4 NEUES ir DER SOZIALVERSICHERUNGS-

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Dezember 2010 S 2121-43 - 3341 Tel. 0511-120 - 8317/8339

Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Dezember 2010 S 2121-43 - 3341 Tel. 0511-120 - 8317/8339 Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, Dezember 2010 S 2121-43 - 3341 Tel. 0511-120 - 8317/8339 Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach 1835,1835a BGB für ehrenamtliche

Mehr