Sozialpolitik II. Wintersemester 2007/08 2. Vorlesung Familie
|
|
- Alexa Dressler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sozialpolitik II Wintersemester 2007/08 2. Vorlesung Familie Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
2 2. Familie 2.1. Definition Gliederung 2.2. Begründung von staatlichen Eingriffen und Ziele 2.3. Konkretisierung der Ziele 2.4. Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten 2.5. Familienleistungsausgleich in Deutschland 2.6. Finanzielle Situation von Familien, Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung 2.7. Reformbedarf und ausgewählte Vorschläge
3 Definition traditionell: Ehepaar mit Kind(ern) zusätzlich: Ein Elternteil plus Kind(er) Zwei unverheiratete Eltern plus Kind(er) Patchworkfamilien Homosexuelle Paare mit Kind(ern)... Familie ist, wo Kinder sind
4
5
6
7
8 Begründung von staatlichen Eingriffen und Ziele 1. Soziale Gerechtigkeit Väter und Mütter sollen nicht schlechter gestellt sein als Männer und Frauen ohne Kinder Vermeidung von Armut von Familien/ Kindern Herstellung von Chancengleichheit Gerechtigkeit zwischen Vätern und Müttern 2. Effizienz Bildung von Humankapital - Reproduktion der Gesellschaft Anreize, Kinder zu bekommen - Bildung der Kinder Erhaltung des Humankapitals von betreuenden Eltern Erwerbsbeteiligung der Eltern volkswirtschaftliche Wertschöpfung
9 Begründung von staatlichen Eingriffen und Ziele 3. Freiheit Personen sollen sich möglichst frei von ökonomischen Zwängen entscheiden können: - ob sie Kinder bekommen oder nicht - in welchem Maße sie erwerbstätig sind und in welchem Maße sie sich um die Kinder kümmern 4. Gesellschaftspolitische Ziele Vermeidung der Überalterung der Gesellschaft kulturelle und politische Bildung der Kinder Verringerung von Kriminalität
10 Konkretisierung der Ziele Lebensstandardsicherung Kosten der Kinder sollen (teilweise) ausgeglichen werden Kosten entstehen durch: direkte Kosten der Kinder (Nahrung, Kleidung, Spielzeug etc.) Kinderbetreuung entgangenes Arbeitseinkommen durch verringerte Erwerbsbeteiligung Verringerung des Humankapitals aufgrund verringerter Erwerbsbeteiligung und daraus folgend geringeres Erwerbseinkommen in der Folgezeit geringe Freizeit andererseits stiften Kinder auch Nutzen deswegen teilweiser Ausgleich der Kosten. In welchem Maße ist eine normative/ gesellschaftspolitische Entscheidung
11 Konkretisierung der Ziele Armutsbekämpfung Theoretisch durch Sozialhilfe (bzw. Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld usw.) Probleme: 1. verdeckte Armut 2. Sozialhilfe ist eigentlich nicht für Regelfälle wie Geburt von Kindern als soziales Problem gedacht Ziel: Vermeidung von Sozialhilfebezug durch vorgelagerte Leistungen in der Bundesrepublik nicht gewährleistet
12 Konkretisierung der Ziele Bildung von Kindern als sozialpolitisches Ziel (Humankapital-)Bildung erfolgt durch Mütter und Väter sowie öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.) Ziel: Ermöglichung sowohl der Betreuung durch die Eltern (Väter und Mütter) als auch durch öffentliche Einrichtungen elterngerechte Arbeitszeiten bzw. (teilweise) Freistellungen von der Arbeit, um Zeit für die Kinder zu ermöglichen öffentliche zur Verfügung Stellung bzw. Förderung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen Weiterbildung der Eltern (Familienbildung)
13 Grundsätzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten A. Ausgleich der direkten Kosten der Kinder Kindergeld 3 grundsätzliche Möglichkeiten: a) Konstanter Betrag für alle Begründung: Staat trägt für alle einen Teil (bis zu 100%) der minimal notwendigen Kosten b) Mit steigendem Einkommen sinkender Betrag Begründung: Je höher das Einkommen, desto mehr müssen und können die Eltern selber finanzieren c) Mit steigendem Einkommen steigender Betrag Begründung: Kosten steigen mit dem Einkommen der Eltern
14 B. Ausgleich der Kosten einer Reduzierung der Erwerbsbeteiligung/ Lohn für die Erziehungsleistung Elterngeld, Erziehungsgeld 1. Höhe: a) Konstanter Betrag pro Monat (unabhängig von der Anzahl der Kinder) b) Konstanter Betrag pro Kind c) Vom vorherigen Einkommen abhängiger Betrag (Lohnersatzleistung) 2. Finanzierung: a) steuerfinanziert b) beitragsfinanziert ( Familiensozialversicherung, Elterngeldversicherung ) insbesondere bei 1c 3. Abhängigkeit vom aktuellen Einkommen a) einkommensunabhängig b) abhängig vom eigenen Einkommen der betreuenden Person c) abhängig vom Einkommen beider Eltern (sofern vorhanden)
15 B. Ausgleich der Kosten einer Reduzierung der Erwerbsbeteiligung/ Lohn für die Erziehungsleistung 4. Anspruchsberechtigung a) bis zu einem bestimmten Alter des Kindes für einen Elternteil zur Zeit, der seine Arbeitszeit reduziert Mutter und Vater sind je zur Hälfte der Zeit anspruchsberechtigt, aber nur bei Reduzierung der Arbeitszeit, bei Nichtreduzierung verfällt der Anspruch unabhängig vom Umfang der Erwerbstätigkeit
16 B. Ausgleich der Kosten einer Reduzierung der Erwerbsbeteiligung/ Lohn für die Erziehungsleistung 4. Anspruchsberechtigung b) für eine bestimmte Dauer der Erziehungszeit gezahlt jeder Elternteil hat Anspruch auf x Jahre/Monate Möglichkeit, dass beide gleichzeitig Erziehungsgeld beziehen Gesamtzeit reduziert sich dann Die Eltern haben als Einheit einen Anspruch auf x Jahre/Monate Elterngeld evtl. Bedingung, dass die Erziehungszeit zwischen Vätern und Müttern geteilt wird bis zu einem bestimmten Alter des Kindes oder unabhängig vom Alter des Kindes
17 B. Ausgleich der Kosten einer Reduzierung der Erwerbsbeteiligung/ Lohn für die Erziehungsleistung 4. Anspruchsberechtigung c) Kombinationen aus a) und b) - z.b. bis zu zwei Jahre an die Mutter und bis zu zwei Jahre an den Vater, aber maximal bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes - Elterngeld in Deutschland (seit ): bis zum 14. Monat des Kindes, maximal 12 Monate für die Mutter und max. 12 Monate für den Vater
18 Familienleistungsausgleich in Deutschland Kindergeld und Kinderfreibeträge Kindergeld und Kinderfreibeträge werden beide im Steuerrecht geregelt und können seit 1996 nur noch alternativ in Anspruch genommen werden Kindergeld wird monatlich gezahlt bei der Einkommensteuerveranlagung am Ende des Kalenderjahre wird vom Finanzamt der Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen, wenn dies günstiger ist als die Kindergeldzahlung Freibeträge Kinderfreibetrag: für Paare/ für Alleinstehende Betreuungsfreibetrag: für Paare/1.080 für Alleinstehende
19 Familienleistungsausgleich in Deutschland Kindergeld Berechtigte: Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt (Kindergeldberechtigte) Alle Deutsche, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben Ausländer nur, wenn sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis haben wenn Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis haben, aber voll steuerpflichtig sind, können sie aber den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen
20 Familienleistungsausgleich in Deutschland Kindergeld Kinder: alle leiblichen Kinder Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, wenn sie im Haushalt aufgenommen sind und finanziellen unterhalten werden Altersgrenzen normalerweise bis 18 arbeitslose Kinder bis 21 (plus Zeiten für Wehr- oder Zivildienst) bis 27 für Kinder in Ausbildung. Auch, wenn eine beabsichtigte Berufsausbildung wegen mangelnder Ausbildungsplätze nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann Kindergeld über 18 entfällt bei Einkünften des Kindes von mehr als Euro (2005) pro Kalenderjahr
21 Familienleistungsausgleich in Deutschland Kindergeld Höhe: erstes bis drittes Kind: 154 Euro ab dem vierten Kind: 179 Euro Organisation außerhalb des öffentlichen Dienstes: Familienkassen beim Arbeitsamt im öffentlichen Dienst direkt vom Arbeitgeber Finanzierung durch Steuern
22
23 Familienleistungsausgleich in Deutschland Erziehungsgeld Einführung 1986, Ziel: Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf keine Lohnersatzleistung Berechtigte und Höhe entweder Mutter oder Vater (mit der Möglichkeit sich abzuwechseln) in den ersten zwei Lebensjahren eines Kindes 307 Euro pro Monat für zwei Jahre pro Kind oder 460 Euro pro Monat pro Kind für ein Jahr ( Budget-Alternative ) keine volle Erwerbstätigkeit (seit 2002: bis 30 Std. pro Woche, vorher 19 Std.) in Berufsausbildung ohne Stundenbeschränkung
24 Familienleistungsausgleich in Deutschland Erziehungsgeld Einkommensanrechnung in den ersten 6 Monaten: Einkommensgrenze Euro (Paare) und Euro (Alleinstehende) plus Kinderzuschlag für weitere Kinder (ab 2003: Euro) über dieser Grenze entfällt das Erziehungsgeld vollständig ab dem 7. Lebensmonat: niedrigere Grenzen (abhängig von der Anzahl der Kinder und Anzahl der Eltern), z.b. Paar mit zwei Kinder: Euro darüber reduziert sich das Erziehungsgeld um 5,2% bzw. das Budget um 7,2% der darüber liegenden Einkommen. gekürztes Erziehungsgeld gibt es z.b. für Paare mit 2 Kindern bis Euro
25 Familienleistungsausgleich in Deutschland Landeserziehungsgeld In einigen Bundesländern gibt es ein Landeserziehungsgeld für das dritte Lebensjahr: Baden-Württemberg Bayern Sachsen Thüringen im Wesentlichen an die Regelungen des Bundeserziehungsgeldes angelehnt, unterscheiden sich aber zum Teil im Detail. ( Übersicht über das Sozialrecht, S. 761)
26 Familienleistungsausgleich in Deutschland Elterngeld (seit ) bis zu 12 Monate pro Elternteil und bis zu 14 Monate insgesamt Bedingung: maximal 30 Std./ Woche erwerbstätig 67% des wegfallenden Erwerbseinkommens Mindestelterngeld: 300 Höchstelterngeld: 1800 das Mindestelterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet
27 Familienleistungsausgleich in Deutschland Elternzeit (ehemaliger Erziehungsurlaub) Einführung des Erziehungsurlaubs ebenfalls 1986 zusammen mit dem Erziehungsgeld Ansprüche sind aber unabhängig voneinander Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit beinhaltet keine Transferleistung bis 2001: Erziehungsurlaub Möglichkeit bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und nachteilsfrei wieder in den alten Beruf einzusteigen. jeweils ein Elternteil, die Eltern konnten dreimal wechseln Kündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs Erwerbstätigkeit bis 19 Std. möglich beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung
28 Familienleistungsausgleich in Deutschland ab 2002: Elternzeit Ziele: Flexibilisierung des Erziehungsurlaubs, Ermöglichung mehr zu arbeiten und stärkere Anreize für Väter Möglichkeit, die Elternzeit gleichzeitig zu nehmen Erwerbstätigkeit bis zu 30 Std./ Woche pro Person möglich Vater kann auch Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn die Mutter nicht beschäftigt ist Übertragung von 12 Monaten auf die Zeit nach dem 3. Lebensjahr bis zum 8. Geburtstag möglich (mit Zustimmung des Arbeitgebers) Anspruch auf Teilzeitarbeit bei Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und wenn keine dringenden betrieblichen Einwände dagegen sprechen
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38 Reformbedarf (Auswahl) Kindergeld schützt nicht vor Armut und Sozialhilfebezug. Es ist möglich, dass trotz ausreichenden Einkommens vor der Geburt eines Kindes das Familieneinkommen danach unter die Sozialhilfegrenze rutscht Erziehungsgeld ermöglicht nur einen teilweisen Ausgleich des verringerten Erwerbseinkommens Erhöhung des Armutsrisikos keine Anpassung der Höhe des Erziehungsgeldes seit 1986 nach dem 7. Monat nur Bezug für Haushalte mit relativ geringem Einkommen Erziehungsgeld wird fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen Erziehungsurlaub beträgt 3 Jahre, Bezugsdauer des Erziehungsgeldes aber nur 2 Jahre Vereinbarkeit von Familien und Beruf Qualität der Kinderbetreuung
39 Reformvorschläge (Auswahl) Existenzsicherndes Kindergeld von 300 Euro für jedes Kind Kindergeldzuschlag für geringe Einkommen der Eltern (Hauser/Becker 2001) bzw. Kindergrundsicherung (Die Grünen) sehr effektiver Vorschlag mit überschaubaren Kosten, beseitigt Kinderarmut aber nicht vollständig ansatzweise im Rahmen von Hartz IV eingeführt Elterngeld nicht nur 14 Monate (Dauer der Elterzeit, erst ab 4. Lebensjahr Recht auf Kindergartenplatz) 1 Jahr pro Elternteil, Recht auf Kindergartenplatz ab 2 Erziehungsgehalt Mindestelterngeld in Höhe des Existenzminimums Elterngeldzuschlag (Hauser/Becker 2001) Ausbau der Kinderbetreuung (insbesondere in Westdeutschland) Subjekt- statt Objektförderung (Kinderbetreuungsgutscheine) Einrichtung einer Familienkasse
Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Wintersemester 2005/ Vorlesung Familie
Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Wintersemester 2005/06 12. Vorlesung Familie Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma 10. Familie 10.1. Definition
MehrFragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland
Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. März
MehrNach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, nach Geschlecht der Empfänger,
Elterngeld Höhe in Euro Prozent Prozent Höhe in Euro 300 15,0 100 100 28,5 300 90 90 300 bis 500 500 bis 750 6,5 9,7 80 80 750 bis 1.000 13,6 70 70 21,0 300 bis 500 60 Väter: 167.659 60 1.000 bis 1.250
MehrFamilienpolitik in Deutschland. 06.07.2004 Familienpolitik in Deutschland 1
Familienpolitik in Deutschland 06.07.2004 Familienpolitik in Deutschland 1 Gliederung Ziele der Familienpolitik Handlungsfelder der Familienpolitik Familienpolitische Instrumente in Deutschland - Rechtliche
MehrAuf dem Weg zur Familienarbeitszeit
Auf dem Weg zur Familienarbeitszeit Mehr Partnerschaftlichkeit und Zeit für Familie Plus Elternzeit Für: eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein gutes Leben mit Kindern gute Chancen von Müttern
MehrKanzlei Königstraße. Das neue Elterngeld. Vortrag am 29.10.2008. VHS Leinfelden-Echterdingen. Rechtsanwalt Thomas Luther, Dipl.-Pol.
Das neue Elterngeld Vortrag am 29.10.2008 VHS Leinfelden-Echterdingen Rechtsanwalt Thomas Luther, Dipl.-Pol. Königstraße 64 70173 Stuttgart Telefon: 0711 24 83 83-0 Telefax: 0711 24 83 83-19 e - Mail:
MehrSozialpolitik I (Soziale Sicherung) Wintersemester 2005/06. Alterssicherung
Sozialpolitik I (Soziale Sicherung) Wintersemester 2005/06 Alterssicherung Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Strengmann@wiwi.uni-frankfurt.de www.wiwi.uni-frankfurt.de/~strengma entweder: Kolloquium Teilnahme
MehrFragen und Antworten zum ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/familie,did=208758.html Fr 05.12.2014 Fragen und Antworten zum ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Mit dem ElterngeldPlus wird es für Mütter und Väter künftig einfacher,
Mehr1/6. Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter
1/6 Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland (2008 ), in Prozent
MehrGrundsicherung und Grundeinkommen
Grundsicherung und Grundeinkommen Workshop Alg II Grundsicherung Grundeinkommen: Wir verbinden gesellschaftliche Teilhabe mit sozialer Sicherung? Grüner Zukunftskongress, 2.9.2006, Berlin Dr. Wolfgang
MehrElterngeld beantragen
Elterngeld beantragen Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie: Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
MehrStatistisches Bundesamt
Wiesbaden, 27. Juni 2012 Pressekonferenz Elterngeld wer, wie lange und wie viel? am 27. Juni 2012 in Berlin Statement von Präsident Roderich Egeler Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrDas neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes. Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal
Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Elena de Graat, Geschäftsführerin work&life, Bonn www.mittelstand-und-familie.de
MehrIrene Dingeldey. Kinder als Armutsrisiko: Die Exklusion der Mütter vom Arbeitsmarkt Ländervergleich und Diskussion jüngster sozialpolitischer Reformen
Fachtagung ZGF, Arbeitnehmerkammer, Zes am 17. Juni 2008 Programmierte Frauenarmut? Irene Dingeldey Kinder als Armutsrisiko: Die Exklusion der Mütter vom Arbeitsmarkt Ländervergleich und Diskussion jüngster
MehrW EGWEISER. für schwangere Frauen
W EGWEISER für schwangere Frauen Während der Schwangerschaft: Arbeitslosengeld II Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht oder Sie kein Einkommen haben, können Sie Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe beantragen.
MehrQuelle: AWO Bundesverband e. V.
Elterngeldratgeber Elterngeld steht allen Müttern und Vätern zu, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern
MehrMehr Partnerschaftlichkeit und Zeit für Familien. Das Elterngeld Plus
Mehr Partnerschaftlichkeit und Zeit für Familien Das Elterngeld Plus Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern ǀ 66 Prozent der Mütter und 91 Prozent der Väter sind erwerbstätig ǀ Mehrheit der Mütter ist
MehrBundeselterngeldund Elternzeitgesetz
Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,
Mehr16 Hilfe vom Staat 16 Beratung und Beistand von Anwälten und Jugendamt
7 Inhalt 01 Einführungsfall 14 Grundfall 14 Sorge- und Umgangsrecht 15 Unterhalt 16 Hilfe vom Staat 16 Beratung und Beistand von Anwälten und Jugendamt 02 Kindschaftsrecht 20 Abstammung 20 Elternschaft
MehrFamilienpolitische Leistungen
Kindergeld Kinderzuschlag Elternzeit Elterngeld Landeserziehungsgeld Mutterschaftsgeld Unterhaltsvorschuss Steuerfreibeträge Studium /Ausbildung u.v.m. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
MehrWas ändert sich durch ElterngeldPlus?
drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Was ändert sich durch ElterngeldPlus? Multiplikator/innen-Workshop des DGB-Projektes Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten am 02.11.2015 Petra
MehrFrauen und Männern ( ) Frauen erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Männer
Elterngeld und Kinderbetreuung Höhe des Elterngeldanspruchs von und n (2008 2014) Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Grafik FL 04.1 Höhe des
MehrDas neue Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und flexiblerer Elternzeit
Das neue Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und flexiblerer Elternzeit Vortrag im Rahmen der Tagung Zukunft der Familienbildung des DRK am 22. April 2015 in Berlin Gliederung 1. Hintergrund Erwerbstätigkeit
MehrElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ElterngeldPlus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit
MehrI. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden
KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus
MehrAntrag. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/16. der Fraktion der SPD
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/16 10.11.94 Antrag der Fraktion der SPD Für einen gerechten, verfassungsgemäßen und unbürokratischen Familienleistungsausgleich Der Bundestag wolle beschließen:
MehrStaatliche Leistungen
für Alleinerziehende Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensmonate des Kindes sind für alleinerziehende Eltern eine intensive Zeit. Viele Fragen tauchen auf und wichtige Entscheidungen müssen getroffen
MehrWer erhält Elterngeld? 5. Wie hoch ist das Elterngeld? 13
2 Inhalt Wer erhält Elterngeld? 5 Allgemeine Voraussetzungen 6 Voraussetzungen für nichtdeutsche Eltern 9 Wie hoch ist das Elterngeld? 13 Die Grundregeln 14 Mehr als ein Kind? Mehr Elterngeld! 19 Ihr Anspruch
MehrElternzeit und Elterngeld
ARBEITSRECHT A30 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Clß E-Mail heike.clss @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Elternzeit und Elterngeld Elternzeit Neuerung 2015 Zum 1. Juli
MehrSteuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern
Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern Steuer- und Abgabenlast von Durchschnittsverdienern Anteil am Bruttojahresverdienst, in Prozent, 99 bis 0 Anteil am Bruttojahresverdienst, in Prozent,
MehrChristina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................
MehrRede zur Einführung des Elterngeldes (1. Lesung) (22.06.2006)
Rede zur Einführung des Elterngeldes (1. Lesung) (22.06.2006) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem Kabinettsbeschluss und der ersten Lesung des
MehrDas neue Elterngeld. Kraft der Erneuerung. komapkt-info kompakt-info kompakt-info
Das neue Elterngeld. Kraft der Erneuerung. komapkt-info kompakt-info kompakt-info Herausgeber: SPD-Parteivorstand, 10911 Berlin Stand: Oktober 2006, Artikelnummer 2610225 www.spd.de Das neue Elterngeld
MehrElterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe
Elterngeld Voraussetzungen Dauer Höhe Elterngeld Elterngeld gibt es für Eltern, deren Kinder ab 1.1.2007 geboren werden. Dafür entfällt das bisherige Erziehungsgeld. Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld
Mehr9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1
9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1 Eltern werden ist nicht schwer 9.1 Mutterschutz 9.1.1 Mutterschutz im Überblick Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie
MehrElterngeld. Elterngeld
1 Überblick über Inhalte 1 Deckblatt 2 Überblick über die Inhalte 3 Herausforderungen der Familienpolitik 4 Der Achterbahneffekt 5 Leitziele nachhaltiger Familienpolitik 6 Neue Wege 7 Der Dreiklang 8 Gezielte
MehrMit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag
Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen
MehrWas muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft:
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
MehrA Z. Elterngeld. Gesetzentwurf. Das Elterngeld von A Z
Das Elterngeld von A Z Wissenswertes zum Gesetzentwurf zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) Gesetzentwurf A Z Elterngeld Elterngeld von A Z 3 Wissenswertes zum
MehrKINDERGELD. Die IG BCE informiert über Kindergeld.
KINDERGELD Die IG BCE informiert über Kindergeld. KINDERGELD Die IG BCE informiert über Kindergeld. Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines
MehrElterngeldPlus. ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus: Finanzielle Absicherung. Alleinerziehende Eltern und ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ElterngeldPlus macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet
MehrStorch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld. Webinar: Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau
Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Webinar: 18.01.2018 Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau 2 Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der
MehrBayerisches Betreuungsgeld
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Zukunftsministerium Was Menschen berührt. Bayerisches Betreuungsgeld Liebe Eltern, wir wollen Familien ermöglichen, nach ihren
MehrAKTIVE VÄTER IN FAMILIE UND BERUF
AKTIVE VÄTER IN FAMILIE UND BERUF FÜR DEN MANN MIT KIND Wie unterstützt der Staat die aktive Vaterschaft? Welche finanziellen Hilfen und Ansprüche gibt es? Wo kann ich Informationen erhalten und Anträge
MehrIn den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Landeserziehungsgeld. Allen gemeinsam ist, dass
Landeserziehungsgeld In Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg erhalten Mütter und Väter nach dem Bezug von Elterngeld unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere finanzielle Unterstützung, das Landeserziehungsgeld.
MehrWirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen)
Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Derzeit wird vielfach der Eindruck erweckt, durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II würden Familien in finanzielle Bedrängnis geraten
MehrInhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II
2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?
MehrDas ist in Deutschland anders...2 Das regelt die EU...2. EG-Verordnung... 2 Zuständig: Beschäftigungsland... 2
A4 Familie Inhaltsverzeichnis Das ist in Deutschland anders...2 Das regelt die EU...2 EG-Verordnung... 2 Zuständig: Beschäftigungsland... 2 So ist die Situation in Deutschland...3 Kindergeld... 3 Kinderzuschlag...
MehrArbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II
Antrag Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Wechsel von der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II Bis 31.12.04 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für alle Bedürftigen, im Anschluss
MehrElterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe.
Elterngeld Voraussetzungen Dauer Höhe www.betainstitut.de Liebe Leserin, lieber Leser, durch unsere zahlreichen Projekte und Studien zur Verbesserung der Patientenversorgung ist uns bekannt, dass Patienten
MehrSchwarzwaldstraße Lahr. Telefon Telefax Infothek. Elterngeld und Elterngeld Plus.
Infothek Elterngeld und Elterngeld Plus Stand: 06/2015 www.melzer-kollegen.de Elterngeld und Elterngeld Plus Mit diesem Artikel möchten wir Sie über das Elterngeld und das neue Elterngeld Plus informieren,
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales. Vortrag am zu den Themen Elterngeld und Elternzeit
Zentrum Bayern Familie und Soziales Vortrag am 30.09.2014 zu den Themen Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Was ist Elterngeld? Wie und wo kann ich es beantragen? Wie lange bekomme ich Elterngeld? Wie
MehrElterngeldPlus. ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus by HappyDaddy -
macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum,
MehrAzubi mit Kind? Schwangerschaft und Eltern sein in der Ausbildung. Baden. Diakonie für Frauen und Familien
Baden Azubi mit Kind? Schwangerschaft und Eltern sein in der Ausbildung Diakonie für Frauen und Familien Informationen zu Schwangerschaft und Eltern sein in der Ausbildung www.onlineberatungdiakonie-baden.de
MehrElternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben
Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres
MehrGeld- und Steuertipps für meine Familie
Beck-Rechtsberater im dtv 50666 Geld- und Steuertipps für meine Familie Elterngeld, Kindergeld, Steuervorteile von Volker Votsmeier 1. Auflage Geld- und Steuertipps für meine Familie Votsmeier wird vertrieben
MehrGrundsätzliche Fragen zum ALG II 5
2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 21 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?
MehrInformationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz
Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Der Landtag hat am 02. Juni 2010 das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Am
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen
MehrChristina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Kindergeld 2008 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................
MehrSchwangerschaft Info für Jugendliche
Über sabbruch wird auch heute noch wenig geredet, obwohl sehr viele Frauen schon einmal in einer ähnlichen Situation waren wie du 1 jetzt. Viele Frauen schämen sich, oder haben Angst, für ihr Verhalten
MehrNeuregelungen Elterngeld und Elternzeit
Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Hamburger Allianz für Familien, Veranstaltung am 27.05.2015 Dr. Carmen Krawetzki, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Gesetzliche Grundlage Gesetz
MehrGeld für Alleinerziehende
Gerade Alleinerziehende haben oft finanzielle Probleme und fürhlen sich vom Staat allein gelassen. Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss sogar mit weniger als
MehrTeilelterngeld. Die Wirkung in Kürze. Mai 2009
Pressesprecherin: Iris Bethge Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin Telefon: 0 18 88 / 5 55-10 61, -10 62 Fax: 0 18 88 / 5 55-1111 email: presse@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Mai 2009
MehrBASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen
Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein
MehrDas schwedische Rentensystem. Einführung. Einführung. Das schwedische Rentensystem. Das alte Rentensystem
Einführung Das alte Rentensystem Der Reformbedarf Erfahrungen und Empfehlungen Fazit Einführung Demografie-Probleme Ende des 19. Jahrhunderts absehbar Erste Studie zu Altersfürsorge bereits 1914 Allgemeine,
MehrDienstvereinbarung über eine familienbewusste Personalpolitik für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern (KDA)
Dienstvereinbarung über eine familienbewusste Personalpolitik für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern (KDA) 1. Grundsätze Der KDA setzt sich traditionell für eine partnerschaftliche Teilung
MehrKinderzahlen ausländischer und deutscher Frauen in Frankfurt am Main Neue Erfassung der Geburtenhäufigkeit im Frankfurter Statistischen Jahrbuch
Neue Erfassung der Geburtenhäufigkeit im Frankfurter Statistischen Jahrbuch Anke Wörner Migrationshintergrund, Integrationsprozesse, demographischer Wandel in diesen und ähnlichen Zusammenhängen wird immer
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl am 30. Oktober 2007 zum Thema "Landesmittel für Oö. Kinderbetreuungsbonus werden 2008 um 13 % aufgestockt Steuerfreies
MehrModerne Familienpolitik
U N S E R E H A N D S C H R I F T Moderne Familienpolitik Das Elterngeld fördert Familien www.spdfraktion.de U N S E R E H A N D S C H R I F T Für eine familienfreundliche Gesellschaft Die SPD-Bundestagsfraktion
MehrKinderarmut in Deutschland. Stand: 21.05.2008
Kinderarmut in Deutschland Stand: 21.05.2008 Bestandsaufnahme: Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, 2005, in Tausend 315 305 11254 2361 17,34 % 414 495 507 325 Kinder und Jugendliche
MehrWünsche der Eltern und betriebliche Notwendigkeiten gleichermaßen berücksichtigen
Wünsche der Eltern und betriebliche Notwendigkeiten gleichermaßen berücksichtigen BDA-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer
MehrStand: August 2012. Gliederung:
Rosa Faden Informationen zur Schwangerschaft im Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein erstellt vom Referendarrat bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Stand: August 2012
MehrDie obligatorische Unterstellung sämtlicher in der Schweiz tätigen Selbständigerwerbenden
Merkblatt Januar 2013 123456 Merkblatt Familienzulagen: Obligatorische Unterstellung der Selbständigerwerbenden ab 1. Januar 2013 Die Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 18. März 2011,
MehrÜberblick Rechtliche Grundlagen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Überblick Rechtliche Grundlagen Vereinbarkeit von Familie und Beruf Überblick Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bundesgleichstellungsgesetz Bundesbeamtengesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz
Mehr^ MUTTERSCHAFTSGELD VOR UND NACH DER GEBURT. 20 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
9 INHALT ^ MUTTERSCHAFTSGELD VOR UND NACH DER GEBURT 20 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 21 Zuschuss des Arbeitgebers 23 Mutterschaftsgeld für familien- und privat krankenversicherte
Mehr3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit
MehrEin Engagement der betapharm. Elterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe
Ein Engagement der betapharm www.betacare.de Elterngeld Voraussetzungen Dauer Höhe Michael Ewers Andreas Widmann Liebe Leserin, lieber Leser, betapharm setzt sich seit Jahren aktiv für eine verbesserte
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2014 geborene Kinder Januar 2014 bis März 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrNeuregelung der Familienförderung: Elterngeld statt Erziehungsgeld
Neuregelung der Familienförderung: Elterngeld statt Erziehungsgeld Ab 2007 wird ein einkommensabhängiges Elterngeld gezahlt. Dafür entfällt ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro, das bisher
MehrBildungsurlaub in Deutschland
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Bildungsurlaub in Deutschland In zahlreichen deutschen Bundesländern wird die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von der Berufstätigkeit freistellen zu
MehrSoziale Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt - ein kurzer Überblick.
Soziale Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt - ein kurzer Überblick. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Kurs 61, Oktober 2017 Heike Pinne Info-Blatt für Klient_innen
MehrStudie Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter in Nordrhein-Westfalen
Studie Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter in Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW Düsseldorf, 28. Oktober 2013 Prognos AG: Dr. David Juncke
MehrKinderzuschlag. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
Der wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Eltern haben Anspruch
MehrMutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes?
Inhaltsverzeichnis Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? 6 Für wen gilt das Mutterschutzgesetz nicht? 8 Was
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis. Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) 1
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XV Gesetzestexte mit Anderungsgregister Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld-
MehrFinanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien
Gesundheitswesen Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien Erstellt von der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
MehrDAS BETREUUNGSGELD FRAGEN UND ANTWORTEN DIE MITTE.
DAS BETREUUNGSGELD FRAGEN UND ANTWORTEN DIE MITTE. Einleitung In der Regierungszeit der Großen Koalition wurde auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zum 1.1.2007 das Elterngeld
MehrElterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem
Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit (Basis-)Elterngeld Eltern: zusammen
MehrIhre Riester-Förderung
Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 4 - Ihre Eingaben 5 - Details der Förderung 6 Erstelldatum 15.07.16 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit
Beschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit Michael Quenkert Leiter des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Meschede-Soest Wie weisen sich die Flüchtlinge
MehrDas Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Elterngeldstelle - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Deutsche Familienstiftung in Kooperation mit dem Hessischen Amt für Versorgung und
MehrArmut in Deutschland Diskussion der Ergebnisse des 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
Armut in Deutschland Diskussion der Ergebnisse des 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung Grüne Leipzig 16.9.2008 Wolfgang@Strengmann-Kuhn.de www. strengmann-kuhn.de Gliederung Empirische
MehrElterngeld und Elternzeit ab 1. Januar 2007
Hans Peter Zetl, Herrsching Elterngeld und Elternzeit ab 1. Januar 2007 Von der Bundesregierung hochgepriesen und von vielen Eltern sehnlichst erwartet wurden das neue Elterngeld und die neuen Regelungen
MehrWelche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden.
Seite 1 Elterngeld Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden. Die Eltern dürfen nicht mehr als
Mehrinformiert über AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung finden Sie
Der Oberbürgermeister Fachbereich Wohnen Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung
MehrDie Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.
Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine
MehrKindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach
Lehrstuhl für Elementar- und Familienpädagogik Vorlesung Kindheit Teil 3 WS 2006/07 Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 1 5. Unterstützungssysteme für Kinder Allgemeine
MehrFamilien im Dschungel: Schnittstellenprobleme am Beispiel der Situation Alleinerziehender
Familien im Dschungel: Schnittstellenprobleme am Beispiel der Situation Alleinerziehender DV: Forum monetäre Leistungen für Familien und Kinder gemeinsam gegen Kinderarmut?! 29.06.2018 in Berlin Miriam
MehrGLEICHSTELLUNG VORANBRINGEN
M Ä R Z 2 0 1 5 GLEICHSTELLUNG VORANBRINGEN Mehr Chancen für Frauen Gesagt Getan Gerecht GLEICHSTELLUNG PER GESETZ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz. Doch für viele Frauen
Mehr