Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.
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- Sebastian Schumacher
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1 Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, Hamburg Telefon: 040 / Telefax: 040 / Hamburger Volksbank Konto-Nr (BLZ ) Telefon: Telefax: Sachbearbeiter: Herr Schwenke Durchwahl: schwenke@chemienord.de 10. August 2011 Unser Zeichen: AHA Sch/be Rundschreiben 19/11 1. Aktualisierte Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Transferleistungen 2. Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) - Aktuelle Schadenentwicklung und Mitgliederversammlung am 4. Juli Arbeitgeberservice der Deutschen Renteversicherung Bund zur Rehabilitation 4. Bürokratieabbau - BDA veröffentlicht aktuellen Forderungskatalog 5. Ausbildung - Neuordnung der Büroberufe beginnt 6. Bachelor und Master Erste Vollerhebung berufsbegleitender und dualer Studienangebote Im Einzelnen: 1. Aktualisierte Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Transferleistungen Das Beschäftigungschancengesetz ist zum 1. Januar 2011 mit zahlreichen Änderungen der Transferleistungen in Kraft getreten. Die Bundesagentur für Arbeit hatte bereits zum 1. Januar 2011 die praktische Anwendung dieser Neuregelungen durch Geschäftsanweisungen konkretisiert (vgl. AHA-Rundschreiben 34/10 vom ). Nun liegt eine Überarbeitung dieser Geschäftsanweisungen auf der Grundlage der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und rechtlichen Anpassungen vor. Ein 1/7
2 Überblick über die erfolgten Änderungen ergibt sich aus der Übersicht Änderungen der GA. Hervorzuheben sind die Änderungen bei der Förderung bei Transfermaßnahmen nach 216 a SGB III. In einer Tabelle auf Seite 32 dieser Geschäftsanweisung sind die einzelnen Transfermaßnahmen mit ihrer Zielsetzung und Inhalten und der entsprechenden maximalen Förderhöhe dargestellt. Für die Berechnung der Förderung der Qualifizierungskosten finden sich in den neuen Geschäftsanweisungen neue Berechnungsbeispiele. Erforderlich ist eine vergleichende Berechnung, ob die tatsächlichen Qualifizierungskosten unter dem Ergebnis liegen, das sich auf der Basis des Bundesdurchschnittskostensatzes berechnet. Der geringere Betrag ist erstattungsfähig, da der gesetzliche Obersatz der 50 Prozent-Begrenzung über aller Auslegung steht. Außerdem ist eine Klarstellung des Begriffs zumutbare Beschäftigung im Sinne des 172 Abs. 3, wieweit ein Stellenangebot für den Transfer-KUG-Bezieher zumutbar ist, erfolgt. Die aktualisierten Geschäftsanweisungen erhalten Sie auf Wunsch per (bergmann@chemienord.de). 2. Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) - Aktuelle Schadenentwicklung und Mitgliederversammlung am 4. Juli 2011 Im Rahmen der diesjährigen PSV-Mitgliederversammlung vom 4. Juli 2011 hat der Vorstand nach der aktuellen Schadenentwicklung für 2011 einen Beitragssatz von voraussichtlich 2,6 Promille prognostiziert und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 vorgelegt. Geschäftsjahr 2010 Das Insolvenzgeschehen hat sich im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr abgeschwächt: Die Anzahl der den PSV betreffenden Insolvenzen ist von 925 auf 576 gesunken. Noch deutlicher war der Rückgang des Schadenvolumens, das sich von 4,356 Mrd. Euro auf 649 Mio. Euro verringerte. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang sind die im Vergleich zum Vorjahr in geringerem Umfang eingetretenen Großinsolvenzen. Positiv hat sich zudem die Entwicklung der Mitgliederzahl der letzten Jahre fortgesetzt: Zum 31. Dezember 2010 betrug die Mitgliederzahl des PSV und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7.293, demnach um rund 10 Prozent, erhöht. Die Neuzugänge betreffen weiterhin ganz überwiegend Arbeitgeber, die aufgrund von Entgeltumwandlungszusagen über rückgedeckte Gruppenunterstützungskassen insolvenzsicherungspflichtig sind. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand und den Aufsichtsrat nach der eingehenden Erläuterung des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 2010 entlastet. 2/7
3 Aktuelle Schadenentwicklung Im ersten Halbjahr dieses Jahres war der PSV in 249 Insolvenzfällen betroffen, was einem Rückgang von rund 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Aus heutiger Sicht ist nach der Einschätzung des Vorstands des PSV für das laufende Jahr ein Beitragssatz von 2,6 Promille erforderlich, sofern sich das Insolvenzgeschehen weiter auf dem derzeitigen Niveau bewegt. Da die tatsächliche Insolvenzentwicklung für das zweite Halbjahr 2011 abzuwarten bleibt, kann sich jedoch auch ein höherer oder niedrigerer Beitragssatz ergeben. Die endgültige Festlegung des Beitragssatzes für 2011 erfolgt im November. Zu berücksichtigen ist, dass bis 2013 zu dem festgesetzten PSV- Beitrag für das laufende Geschäftsjahr entsprechend dem Beitragsbescheid aus 2009 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 Promille von den PSV-Mitgliedern zu entrichten ist. Eine Übersicht über die Entwicklung des PSV seit Beginn der Geschäftsbetriebs sowie eine Insolvenzübersicht des ersten Halbjahres 2011 erhalten Sie auf Wunsch per E- Mail 3. Arbeitgeberservice der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rehabilitation Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ihr Serviceangebot im Bereich Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement ausgeweitet. Unter der Servicerufnummer haben Arbeitgeber aus dem gesamten Bundesgebiet ab sofort die Möglichkeit, sich aus erster Hand kostenlos über grundsätzliche Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu informieren. Auch eine -Anfrage unter ist möglich. Ziel des Arbeitgeberservices ist es, den Betrieben Unterstützungsmöglichkeiten für leistungsgewandelte Mitarbeiter aufzuzeigen und so neue Erwerbsminderungsfälle zu vermeiden. Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die erfahrungsgemäß Schwierigkeiten haben, sich in unserem gegliederten Sozialleistungssystem rasch zu orientieren. Der neue Arbeitgeberservice will hier eine Wegweiser- und Lotsenfunktion bieten und sowohl über das Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung als auch das der anderen Sozialleistungsträger informieren. In den Modellregionen Berlin-Brandenburg und Thüringen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund darüber hinaus spezielle Teams gebildet, die interessierten Arbeitgebern einen persönlichen Beratungsservice vor Ort anbieten. Die Teams informieren zu allen Themen der Rehabilitation und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und stellen - sofern gewünscht und erforderlich - Kontakte zu anderen Sozialleistungsträgern her. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen per E- Mail den Originalflyer der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Arbeitgeberservice zu Ihrer Kenntnis sowie den Flyer Gesunde Beschäftigte - Starke Unternehmen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, die einen modularen Firmenservice für Arbeitnehmergesundheit eingerichtet hat und Arbeitgebern Ansprechpartner ist. 3/7
4 4. Bürokratieabbau - BDA veröffentlicht aktuellen Forderungskatalog Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre Prozent netto der bürokratischen Belastungen für Unternehmen abzubauen. Die Arbeitgeber unterstützen dieses Ziel. Nach aktuellem Stand wird es aber nicht ganz erreicht werden. Um die Bundesregierung im Bürokratieabbau zu unterstützen, hat die BDA ihren Forderungskatalog aus dem Jahr 2008 vollständig überarbeitet und diesen durch den BDA-Präsidenten an die federführenden Bundesministerien übersandt. Im diesem Katalog wird nicht nur die Bedeutung des Bürokratieabbaus für den Standort herausgehoben, sondern auch die Notwendigkeit, neue Bürokratie zu verhindern. So sieht z.b. die geplante Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes allein 18 neue Informationspflichten vor. Solche neue Bürokratie muss unterbleiben. Die Arbeitgeber werden gegenüber der Bundesregierung weiter deutlich machen, dass insbesondere auf dem Gebiet der Sozialpolitik bürokratische Hemmnisse abgebaut werden müssen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Den Katalog erhalten Sie auf Wunsch per (bergmann@chemienord.de). 5. Ausbildung - Neuordnung der Büroberufe beginnt Wie das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) mitteilt, stehen die Eckdaten für die Neuordnung der seit 20 Jahren bestehenden Büroberufe seit dem 1. Juli 2011 fest. Mit der Neuordnung der Büroberufe für die gewerbliche Wirtschaft und den öffentlichen Dienst steht die Novellierung der Ausbildung in einem der größten Ausbildungsbereiche an. Mehr als Ausbildungsverhältnisse in Betrieben aller Wirtschaftsbereiche und Unternehmensgrößen sowie in Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind von der Neuordnung betroffen. Im Antragsgespräch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums des Innern am 1. Juli 2011 wurde - vorbehaltlich des endgültigen Votums der Kommunen zu Auswahlregel und Dauer der Wahlqualifikationen sowie zur Prüfungsform - den von der Wirtschaft und den Gewerkschaften gemeinsam vorgeschlagenen Eckdaten zugestimmt: Die drei bestehenden Büroberufe Bürokaufmann/Bürokauffrau, Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation und Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation (ö.d.) werden zu dem neuen Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (Arbeitstitel) mit dreijähriger Ausbildungsdauer zusammengefasst. In dem neuen Beruf wird der gemeinsame Kern an Qualifikationen und Lernzielen durch Wahlqualifikationen erweitert, vertieft und ergänzt. Die Wahlqualifikationen bieten umfangreiche Differenzierungsmöglichkeiten für die teils sehr unterschiedliche Büroarbeit und Funktionsbereiche in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen. Der 4/7
5 Eckwertevorschlag enthält 10 Wahlqualifikationen inkl. einer betriebsspezifischen Wahlqualifikation. Bei Vertragsabschluss sind 2 Wahlqualifikationen à 5 Monate im Ausbildungsvertrag festzulegen. Vorgesehen ist darüber hinaus die Möglichkeit, eine zusätzliche Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikation vermitteln und prüfen zu können. Die Gestreckte Abschlussprüfung soll, zunächst als Erprobung, mit dem Prüfungsschwerpunkt Technikkompetenz in Teil 1 (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Recherche) in die Verordnung aufgenommen werden. Mit dieser für die Büroberufe neuen Prüfungsform wird auch der Unzufriedenheit der Betriebe über die Zwischenprüfung Rechnung getragen, die ihre ursprüngliche Bedeutung immer mehr verliert. Die Zusammenführung von drei Berufen zu einem neuen Beruf spricht dafür, eine neue Bezeichnung zu verwenden und nicht eine weiterzuführen, die möglicherweise einseitig belegt ist. Das Verfahren startet daher mit der Bezeichnung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Ziel der Ausbildung ist eine ganzheitliche, prozessorientierte Handlungskompetenz - auch in der Spezialisierungsphase. Die breite Arbeitsmarktverwertbarkeit wird durch die gemeinsamen Qualifikationen und die Optimierung der Passgenauigkeit für alle Unternehmensbereiche und -größen durch das differenzierte Strukturmodell mit Wahlqualifikationen gewährleistet. Die Breite der ausbildenden Betriebe und die Unterschiede in den Arbeits- und Ausbildungssituationen stellen besondere Herausforderungen an die Novellierung, die sicherstellen muss, dass kein Ausbildungsbetrieb verloren geht und zusätzliche Unternehmen für die duale Ausbildung gewonnen werden können. Die Erarbeitung der Verordnung mit Sachverständigen von Wirtschaft, Gewerkschaften und dem öffentlichen Dienst beim Bundesinstitut für Berufsbildung soll im Oktober 2011 beginnen. Das Verfahren soll bis Ende 2012 abgeschlossen sein und die Veröffentlichung von Verordnung und Rahmenlehrplan Anfang 2013 erfolgen. Die Zielsetzung für das Inkrafttreten, der 1. August 2013, wäre damit zu erreichen. 6. Bachelor und Master Erste Vollerhebung berufsbegleitender und dualer Studienangebote Nur 5 Prozent aller Bachelorstudiengänge sind berufsbegleitend studierbar, bei den Masterstudiengängen immerhin 17 Prozent. Eine umfassende Auswertung berufsbegleitender und dualer Studienangebote bietet die jüngste HIS-Publikation. Die HIS Hochschul-Informations-System GmbH hat erstmals eine Vollerhebung berufsbegleitender und dualer Studienangebote an deutschen Hochschulen und Berufsakademien unter dem Titel 'Berufsbegleitende und duale Studienangebote in Deutschland: Status quo und Perspektiven' vorgestellt. Erfasst werden sowohl Bachelor- und Masterstudiengänge als auch Zertifikatskurse von mindestens dreitägiger Dauer. Sie finden die Studie unter > Publikationen > HIS:Forum Hochschule (Umfang: 140 Seiten). Die wichtigsten Ergebnisse: Insgesamt werden in Deutschland 257 Bachelorstudiengänge angeboten, die berufsbegleitend studiert werden können. Nur etwa jeder zwanzigste Bache- 5/7
6 lorstudiengang kann damit auch neben einer Berufstätigkeit studiert werden. Angebote finden sich vor allem in den Wirtschaftswissenschaften (42 Prozent) und in den Ingenieurwissenschaften (18 Prozent). Private Fachhochschulen sind in diesem Segment besonders aktiv, sie bieten knapp die Hälfte aller berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge an. Nur weniger als die Hälfte der berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge nennt eine schulische Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung. Stattdessen werden häufig alternative Zugangswege beschrieben. In jedem siebten Studiengang wird Berufserfahrung vorausgesetzt, bei einem guten Drittel wird explizit auf die Möglichkeit der Anrechnung beruflicher Kompetenzen hingewiesen. Die Zahl der berufsbegleitenden Masterstudiengänge liegt bei knapp 700, jeder sechste Masterstudiengang ist damit neben dem Beruf studierbar. Auch hier dominieren die Wirtschaftswissenschaften (46 Prozent), gefolgt von den Ingenieurwissenschaften (11 Prozent). Naturwissenschaftliche Fachrichtungen sind im Master hingegen so gut wie nicht berufsbegleitend studierbar. Universitäten und Fachhochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft sind hier in etwa gleichem Umfang aktiv. Zugangsvoraussetzung zu einem berufsbegleitenden Masterstudiengang ist fast immer ein erster Hochschulabschluss, bei 70 Prozent der Angebote auch erste Berufserfahrung. Nur jeder fünfte Studiengang sieht eine Anrechnung beruflicher Kompetenzen vor. Weiterhin finden sich in Deutschland etwa 800 duale Studienangebote, die einen Bachelorstudiengang mit längeren Praxisphasen in einem Betrieb verbinden. Bei etwa einem Drittel dieser Angebote ist auch der Abschluss einer dualen betrieblichen Ausbildung vorgesehen. Duale Studiengänge finden sich vor allem in den Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Sozialwesen. Mit Zertifikatsangeboten sind deutsche Hochschulen in der nicht abschlussbezogenen Weiterbildung sehr aktiv. Allerdings entfällt allein ein Drittel hiervon auf die FernUniversität Hagen, die unter allen deutschen Hochschulen bei weitem das umfangreichste Weiterbildungsangebot vorhält. Ein Viertel aller Angebote entfällt auf die Wirtschaftswissenschaften, jeweils ein weiteres Sechstel stellen die Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Sozial- und Politikwissenschaften. Drei Viertel der Angebote haben eine Länge von bis zu einem Semester. Es gibt keine zentrale Informationsquelle, die Überblick verschaffen würde. Zahlreiche relevante Informationen über berufsbegleitende Studienangebote sind für Studieninteressierte nur schwer oder gar nicht zu finden. Größere Lücken ergeben sich insbesondere bei der Darstellung der jeweils angestrebten Lernergebnisse, der zu erwerbenden Leistungspunkte und der Anrechnungsund Anschlussmöglichkeiten. Bewertung: Während deutsche Hochschulen bereits in relativ großem Umfang Zertifikatskurse und berufsbegleitende Masterstudiengänge anbieten, ist das Angebot an berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen noch stark ausbaufähig. Gerade diese erweisen sich je- 6/7
7 doch als Schlüssel zu einer höheren Durchlässigkeit im Bildungssystem, indem sie Berufstätigen ohne Abitur in besonderem Maße den Zugang zur Hochschule erleichtern. Das starke Wachstum privater Fachhochschulen, die in diesem Segment überdurchschnittlich aktiv sind, belegt eindeutig, dass die Nachfrage gerade nach solchen Studienangeboten groß ist. An den staatlichen Hochschulen behindern derzeit allerdings starre Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz die Einrichtung berufsbegleitender Bachelorstudiengänge. Insbesondere bestehen für diese Hochschulen keine Möglichkeiten, den höheren Aufwand für solche Angebote durch Studiengebühren zu decken. Hochschulen werden dann besonders erfolgreich in der Weiterbildung sein, wenn sie ihre Angebote transparent und zielgruppenorientiert darstellen und professionell vermarkten. Dies ist jedoch bei weitem noch nicht flächendeckend der Fall. Die Professionalisierung der wissenschaftlichen Weiterbildung - sei es in Form von Bachelor-, Master- oder Zertifikatsangeboten - bleibt damit eine wichtige Herausforderung für die Zukunft. Mit freundlichen Grüßen ALLGEMEINE HAMBURGER ARBEITGEBERVEREINIGUNG E. V. Schwenke 7/7
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