Studien- und Prüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem
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1 Studien- und rüfungsordnung (Satzung) der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts 01. Juli 2013
2 Studien- und rüfungsordnung Aufgrund von 70 Abs. 6 Satz 2, 29, 30 in Verbindung mit 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 7, 8 und 10 sowie 8 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der Fassung vom 5. Januar 2005 (GBl., S. 1ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 07. Februar 2011 (GBl. S. 47), wird vom Senat der AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt nach Beschlussfassung die folgende Studien- und rüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Satzung erlassen. Der Studiengang wurde am 24. März 2006 von ACQUIN akkreditiert. Inhalt Vorbemerkung zum Sprachgebrauch 1 Geltungsbereich 3 2 Ziel des Studiums, Zweck der Bachelorprüfung 3 3 Besondere Zugangsvoraussetzungen und empfohlene Vorkenntnisse 4 4 Studienaufbau 4 5 Studienabschluss 5 6 rüfungsaufbau und rüfungsspezifika 5 7 Inkrafttreten 6 Anlage 1: Studien- und rüfungsplan 6 AKAD Hochschule Stuttgart Seite 2 von 6
3 Studien- und rüfungsordnung Vorbemerkung zum Sprachgebrauch (1) Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt; alle Amtsund Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. (2) Die AKAD Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt nachfolgend genannt Hochschule hat die folgende Satzung erlassen: 1 Geltungsbereich Die Hochschule gibt sich auf der Basis ihrer Grundordnung diese Studien- und rüfungsordnung. Sie gilt für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts, der im Methodenverbund aus Fernstudium, räsenzveranstaltungen und Onlinestudium durch die Hochschule durchgeführt wird. In Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der AKAD- Hochschule und der Anlage 1 dieser Studien- und rüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts regelt sie Ziele, Inhalt und Gliederung des Studiums sowie Grundsätze für die Durchführung von rüfungen in diesem Studiengang. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Bachelorprüfung (1) Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der Studiengang ist grundsätzlich auf die wissenschaftliche Weiterqualifizierung von bereits Berufstätigen ausgerichtet. Die Kombination von Fern-, räsenz- und Online-Studieneinheiten ermöglicht es, das Studium neben einer Berufstätigkeit in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu absolvieren. (2) Die Hochschule hat den Allgemeinen Teil der Studien- und rüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge, beschlossen, in welchem allgemein Regelungen zu den rüfungen und der rüfungsorganisation in den Bachelor-Studiengängen getroffen werden. Diese studiengangsübergreifenden Regelungen gelten auch für diesen Studiengang. (3) Der Studiengang vermittelt den Studierenden Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Medienkompetenz, Sozialkompetenz, ersönlichkeitskompetenz, Kommunikations- und Sprachkompetenz auf den Gebieten der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und unterstützender Wissenschaften so, dass die Studierenden a) zu wissenschaftsgeleitetem Arbeiten und zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden, b) zur Anwendung und zum Transfer ihres Wissens und Könnens auf berufspraktische Aufgaben und c) zur Wahrnehmung von Fach- und Führungsaufgaben auf der mittleren Managementebene bzw. in funktionsübergreifenden rojekten befähigt werden. (4) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die zu prüfende erson die Ziele des Studiums erreicht hat. AKAD Hochschule Stuttgart Seite 3 von 6
4 Studien- und rüfungsordnung (5) Studiengangspezifische rüfungsregelungen befinden sich in dieser Ordnung in 6. 3 Besondere Zugangsvoraussetzungen und empfohlene Vorkenntnisse (1) Der Zugang zum Studiengang nach 1 setzt die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nach 58 und 59 LHG in Verbindung mit der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung voraus. (2) Empfohlen werden folgende Vorkenntnisse: a) Sprachkenntnisse in Englisch auf der Niveaustufe ALTE 3 (Niveaustufe 3 der Association of Language Testers in Europe) bzw. GER-B2 (Niveaustufe B2 des vom Europarat erarbeiteten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), b) sichere Mathematikkenntnisse auf dem Niveau der Hochschulzugangsberechtigung, c) grundlegende C-Anwendungskenntnisse. (3) Im Rahmen des ropädeutikums gemäß Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) können fehlende der in Absatz 2 genannten empfohlenen Vorkenntnisse studienbegleitend erworben werden. (4) Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) des Landes Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung müssen die in Anlage 2 zur Studienordnung aufgeführten ropädeutikumsmodule erfolgreich abschließen. Die ropädeutikumsmodule müssen innerhalb der ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen werden. 4 Studienaufbau (1) Das Studium ist modular aufgebaut. e werden durch Kompetenzziele definiert und durch e abgeschlossen. Die einzelnen e sind gemäß den Bestimmungen der Studien- und rüfungsordnung rüfungsleistungen. Die e sind in der Anlage beschrieben. Der dort angegebene, zur Absolvierung des s notwendige zeitliche Arbeitsaufwand der Studierenden beinhaltet Fern-, Onlineund räsenzstudienanteile sowie die rüfungszeiten und weitere Selbststudienzeiten zur rüfungsvorbereitung. (2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen in den flicht- und Wahlpflichtmodulen werden in der Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) aufgeführt. Es wird empfohlen, die e in der in der Anlage 1 festgelegten Reihenfolge zu absolvieren, zumindest sind jedoch die in den beschreibungen festgelegten Voraussetzungen zu beachten. (3) Die raxisphase soll bis zum Abschluss des fünften Semesters abgeleistet werden. Vor Beginn der raxisphase als Teil des rojektmoduls müssen die in Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) ausgewiesenen e der ersten drei Studiensemester erfolgreich abgeschlossen sein. Der erfolgreiche Abschluss des rojektmoduls ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit. (4) Neben den zu absolvierenden flichtmodulen inklusive des Abschlussmoduls ist aus dem in der Anlage 1 ersichtlichem Angebot ein Wahlpflichtmodul auszuwählen und durch Nachweis der vorgeschriebenen Studien- und rüfungsleistungen abzuschließen. AKAD Hochschule Stuttgart Seite 4 von 6
5 Studien- und rüfungsordnung (5) Zum Abschlussmodul wird zugelassen, wer die prüfungen der ersten fünf Studiensemester sowie das rojektmodul bestanden hat. (6) Vor Antritt der ersten rüfungsleistung in dem gewählten Wahlpflichtmodul kann grundsätzlich ein neues Wahlpflichtmodul gewählt werden. Wenn in der prüfung des gewählten Wahlpflichtmoduls die zuerst angetretene rüfungsleistung mit nicht ausreichend bewertet wurde, kann diese rüfungsleistung wiederholt werden, oder es kann einmal ein anderes Wahlpflichtmodul gewählt werden. (7) In den flichtmodulen erfolgt der Erwerb der Kompetenzen zur Anwendung und zum Transfer des Wissens und Könnens in den Grundlagen- und Anwendungsfächern der Betriebswirtschaftslehre. Die Wahlpflichtmodule vertiefen das Wissen in dem jeweiligen Themenbereich. (8) Die beschreibungen im katalog regeln die Lehrsprache für jedes. Die Angabe der Lehrsprache gilt in der Regel für alle Studien- und rüfungsleistungen der e. Der katalog ist hochschulöffentlich zugänglich. 5 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Studien- und rüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Anlage 1 (Studien- und rüfungsplan) sowie in den beschreibungen aufgeführt. Außerdem gelten 6 und 7 der Studien- und rüfungsordnung. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren der studienbegleitenden rüfungsleistungen in den flicht- und Wahlpflichtmodulen sowie der rüfung im Abschlussmodul, die sich aus der selbständigen Anfertigung einer Bachelorarbeit und deren Verteidigung in einer studienabschließenden mündlichen rüfung (Kolloquium) zusammensetzt. Der Studierende erwirbt auf diese Weise insgesamt 180 ECTS-. (3) Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. 6 rüfungsaufbau und rüfungsspezifika (1) Die Bachelorprüfung besteht aus dem Erwerb von insgesamt 180 Credits. Im Einzelnen sind im Rahmen der Bachelorprüfung zu erwerben: a) 157 Credits durch das Bestehen der studienbegleitenden prüfungen in den flichtmodulen (inkl. rojektmodul), b) 12 Credits durch das Bestehen der studienbegleitenden prüfungen in dem gewählten Wahlpflichtmodul, c) 11 Credits durch das Bestehen des Abschlussmoduls, das sich aus der selbstständigen Anfertigung einer Bachelorarbeit und deren Verteidigung in einer studienabschließenden mündlichen rüfung (Kolloquium) zusammensetzt. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt vier Monate; sie kann gemäß 13 Abs. 4 der Studien- und rüfungsordnung, Allgemeiner Teil, auf sechs Monate verlängert werden. Die Dauer des Kolloquiums richtet sich nach dem Studien- und rüfungsplan. (2) In der Anlage 1 werden für jedes flicht- und Wahlpflichtmodul die rüfungsleistungen festgelegt. AKAD Hochschule Stuttgart Seite 5 von 6
6 Studien- und rüfungsordnung (3) Wenn in der prüfung des gewählten Wahlpflichtmoduls die zuerst angetretene rüfungsleistung mit nicht ausreichend bewertet wurde, kann diese rüfungsleistung wiederholt werden, oder es kann einmal ein anderes Wahlpflichtmodul gewählt werden. (4) Im Studien- und rüfungsplan (Anlage 1) zu dieser Ordnung werden für jedes flicht- und Wahlpflichtmodul die prüfungen festgelegt, die aus einer oder mehreren rüfungsleistungen bestehen können. 7 Inkrafttreten Die Studien- und rüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2013 in Kraft. Sie gilt für alle Studierende des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der AKAD-Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt. Diese Satzung wird an der AKAD- Hochschule Stuttgart staatlich anerkannt - bekannt gemacht. Stuttgart, den Dr. aul Nikodemus Der Rektor Anlage 1: Studien- und rüfungsplan AKAD Hochschule Stuttgart Seite 6 von 6
7 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts): Studien- und rüfungsplan Studien- und rüfungsplan des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts) (Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung) a) ropädeutikum Im Studiengang werden Kompetenzen vorausgesetzt oder Vorkenntnisse empfohlen, die in den folgenden en des ropädeutikums erworben werden können. rüfungsergebnisse in en des ropädeutikums werden bei der Berechnung der Gesamtnote und der Gesamtleistungspunkte des Studiengangs nicht berücksichtigt. ENB21 Englisch B2 Klausur 0% 6,0 MAT10 Mathematische Grundlagen Klausur 0% 5,0 b) Studiengang flichtmodule In den Semestern 1 bis 6 sind folgende flichtmodule zu belegen. 1. Semester SQF23 Schlüsselqualifikationen für Studium und Beruf Testat 0% 4,0 BWL20 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Klausur 4% 7,0 WIN20 Einführung in die Wirtschaftsinformatik Klausur 4% 8,0 MKG20 Grundlagen des Marketingmanagements Klausur 3% 6,0 ER20 Grundlagen des ersonalmanagements Assignment 2% 4,0 Summe 1. Semester: 13% 29,0 Gültig ab Seite 1 von 4
8 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts): Studien- und rüfungsplan 2. Semester ER21 ersonalführung und -entwicklung Assignment 3% 6,0 BFG20 Buchführung Klausur 4% 8,0 MAT20 Wirtschaftsmathematik Klausur 3% 6,0 STA20 Statistik Klausur 3% 6,0 VWL20 Volkswirtschaftstheorie Klausur 3% 6,0 Summe 2. Semester: 16% 32,0 3. Semester LM20 Grundlagen des roduktions- und Materialmanagements Klausur 4% 8,0 IUF20 Investition und Finanzierung Klausur 3% 6,0 WIR28 Grundlagen des Vertragsrechts Klausur 3% 6,0 WIR29 Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht Klausur 3% 7,0 STL01 Steuerlehre kompakt Klausur 2% 3,0 Summe 3. Semester: 15% 30,0 Gültig ab Seite 2 von 4
9 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts): Studien- und rüfungsplan 4. Semester KLR20 Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung Klausur 4% 7,0 CON21 Operatives Controlling Klausur 3% 5,0 EVW02 English for business and economics Klausur 4% 8,0 UFU43 hasenorientiertes Management und Organisation Klausur 3% 5,0 UFU47 Systemorientiertes Management und Internationalisierung Klausur 3% 5,0 Summe 4. Semester: 17% 30,0 5. Semester INT20 Grundlagen E-Commerce Klausur 2% 4,0 SQF40 rojektmanagement Assignment 3% 5,0 rojekt rojektbericht 5% 20,0 Summe 5. Semester: 10% 29,0 6. Semester VWL21 Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik in Deutschland Klausur 2% 4,0 UFU41 Unternehmensplanspiel Assignment 2% 3,0 Teilsumme 6. Semester: 4% 7,0 Gültig ab Seite 3 von 4
10 Anlage 1 zur Studien- und rüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts): Studien- und rüfungsplan Wahlpflichtmodule und Abschlussmodul Im 6. Semester ist zusätzlich zu den flichtmodulen eines der folgenden Wahlpflichtmodule als Spezialisierungsrichtung zu belegen. Weiterhin ist das Abschlussmodul zu absolvieren, bestehend aus der Bachelorarbeit und einer abschließenden mündlichen rüfung. 6. Semester ER60 ersonalmanagement Klausur (50%) Assignment (50%) 10% 12,0 MKG60 Marketingmanagement Klausur (50%) Assignment (50%) 10% 12,0 BIL60 Bilanzmanagement Klausur (50%) Assignment (50%) 10% 12,0 LM60 Logistik- und Supply-Chain-Management Klausur (50%) Assignment (50%) 10% 12,0 INT60 Electronic Business Onlinetest (0%) Assignment (100%) 10% 12,0 Abschlussprüfung Bachelorarbeit (70%) mdl. rüfung (30%) 15% 11,0 Teilsumme 6. Semester: 25% 23,0 Gesamtsumme: 100% 180,0 c) Wählbare Zusatzmodule Als Zusatzmodule können die e aus dem im Abschnitt b) dieser Anlage wiedergegebenen Angebot an Wahlpflichtmodulen belegt und durch die entsprechenden prüfungen abgeschlossen werden, die im Rahmen des Studiengangs nicht schon als Wahlpflichtmodule gewählt wurden. rüfungsergebnisse in Zusatzmodulen werden auf Antrag der Studierenden in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote und der Gesamtleistungspunkte des Studiengangs nicht berücksichtigt. Gültig ab Seite 4 von 4
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