herfurth.partner Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover Mai 2015

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover Mai 2015

2 Agenda Lieferverträge Investitionen Vertriebsstrategien Gesellschaftsrecht

3 Lieferverträge herfurth.partner

4 Risiken Gläubigerrisiken Verluste von Waren vor Gefahrübergang (Beschlagnahme, Zerstörung) Forderungsausfälle durch Nichtzahlung Insolvenzrisiko Länderrisiken Transferstopprisiko Politische Risiken, wie Aufruhr, Revolution, kriegerische Ereignisse Kursverfall der Währung

5 Anwendbares Recht Bestimmung welches Recht ist anwendbar UN-Kaufrecht ( United Convention on Contracts for the International Sale of Goods CISG ) Verabschiedung 1980, heute 81 Ländern, zb Argentinien, Brasilien (Inkrafttretung 1. April 2014), Chile, Kolumbien, Ecuador, Uruguay, Paraguay, Peru Grundlage für die vertragliche Gestaltung von Warenverkäufen, dh Vertrag zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Staaten UN-Kaufrecht ist Bestandteil des nationalen Rechts Ausschluss nur durch positive Bestimmung möglich

6 Gerichtsstandsvereinbarung Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten Besonderer Gerichtsstand: Erbschaft, Arbeitsort, Immobilien, unerlaubte Handlung Gerichtsstandsvereinbarung: regelt die Zuständigkeit der Gerichte, also welche örtliche Gerichte im Falle eines Rechtsstreits zuständig sind. Ausschließliche Gerichtsstandsbarkeit in Brasilien: Immobilien, Erbschaften

7 Vollstreckbarkeit von ausländischen Urteilen in Brasilien Antrag auf Anerkennung des ausländischen Urteils durch einen bestellten Rechtsanwalt in Brasilien an den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Einwendungen gegen die Anerkennung: Vorlegung des Verfahrens an das Besondere Gericht des Obersten Gerichtshofs Anforderungen für die Anerkennung Zuständiges Gericht und ordnungsgemäße Ladung der Parteien Rechtskräftiges Urteil Beglaubigung vom brasilianischen Konsulat und beigefügte Übersetzung eines in Brasilien vereidigten oder offiziellen Übersetzer

8 Schiedsgerichtsbarkeit in Brasilien New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, Brasilien seit 2002 Privates Gericht spricht ein Urteil (Schiedsspruch) aus Zahl der Schiedsrichter - Dreierschiedsgericht Ernennung der Schiedsrichter Einigung auf Vorsitzenden Keine Einigung: Ernennung durch Ernennungsstelle Vorteile: Neutralität, Vertraulichkeit, Verfahrensbeschleunigung, Verfahrensort, Verfahrenssprache, rechtliche und technische Expertise, Vollstreckbarkeit im Ausland

9 Eigentumsvorbehalt Schriftliche Vereinbarung der Parteien in portugiesischer Sprache Eintragung im öffentlichen Register für Titel und Dokumente Erst mit Eintragung beim Register hat der Eigentumsvorbehalt Wirkungen gegenüber Dritten

10 Investitionen herfurth.partner

11 Investitionsschutzabkommen Verpflichtungen Kapitalanlagen fördern, zulassen, gerecht und billig behandeln, sowie schützen Keine willkürlichen oder diskriminierende Maßnahmen, die den Gebrauch / Nutzung etc. von Kapitalanlagen beeinträchtigen Inländerbehandlung Rechtmäßigkeit der Enteignung / Verstaatlichung und die Höhe der Entschädigung müssen im ordentlichen Rechtsverfahren überprüfbar sein Rechtsfolge bei Verletzung des Abkommens: Entschädigung vor einem internationalen Schiedsgericht

12 Investitionsschutzabkommen Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Brasilien: Vertrag vom über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (P) Keine INKRAFTTRETUNG Nur wenige Investitionseinschränkungen: Nuklearenergie, Gesundheitswesen, Presse- und Medienbereich, Raumfahrtindustrie, Luftfahrtwesen

13 Vertriebsstrategien herfurth.partner

14 Vor- und Nachteile des Einsatzes selbständiger Absatzmittler Vorteile Keine oder zumindest verhältnismäßig geringe Fix- und Investitionskosten (insbesondere beim Handelsvertreter) Abwälzen des Kreditausfallrisikos (Zahlungsziel für Kaufpreisforderung des Kunden) auf Absatzmittler (bei Franchisenehmer/Vertragshändler) Grds. keine besteuerbare Betriebsstätte Nutzen von Synergien bei Zusammenarbeit mit den Vertriebsexperten Kenntnis der lokalen Gegebenheiten Nachteile Weniger Kontrolle bei Absatzgestaltung als bei eigener Struktur (Tochtergesellschaft) vor Ort Konfliktpotenzial während und nach Vertragslaufzeit, ggf. kosten- und zeitintensive (schieds-)gerichtliche Auseinandersetzungen Schrumpfen der Gewinnmarge des Unternehmers (durch Provisionszahlung) Teilweise langfristige vertragliche Bindungen zur Amortisierung der Investitionen der Absatzmittler nötig Teilweise Präferenz der Kunden für eine eigene Vertriebsgesellschaft des ausländischen Unternehmers

15 Errichten steuerbarer Betriebsstätten durch die Hintertür Normallfall: Einsatz von Absatzmittler schafft keine eigene steuerbare Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens. Zwischen Deutschland und Brasilien kein Doppelbesteuerungsabkommen -> die innerstaatlichen brasilianischen Regelungen zu der Definition von Betriebsstätten finden Anwendung (brasilianische Bundessteuergesetzbuch) Brasilianisches Bundessteuergesetz: jede Unternehmung, die ein Geschäft oder eine gewerbliche Einheit in Brasilien etabliert, wird in Brasilien besteuert. (P) unbestimmte Rechtsbegriffe: Geschäft und gewerbliche Einheit -> Auslegung Vermeiden: Vollmacht zum Abschluss von Verträgen des Unternehmens; Duldung einer vollmachtlosen Verkaufspraxis

16 Joint Venture Zusammenschluss von Unternehmen Unternehmen behalten ihre wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit Partner tragen aber Führungsverantwortung und Risiko gemeinsam Schaffung und Nutzung von Synergien, Technologietransfer (P) paritätische Joint Venture, reines Finanzinvestment, oder Vetorechte Zu prüfen: Ausmaß an Rechtssicherheit

17 Gründung eines Unternehmens Brasiliens strategische Lage in Südamerika (zehn Nachbarmärkte und atlantische Ausrichtung) Immense Marktgröße Brasilianische Einkäufer (z.b. Petrobras, Odebrecht) erwarten eine stabile Präsenz ihres Zulieferers (greifbarer Partner, der in Preisen, Lieferung und Service glaubhaft langfristige Zuverlässigkeit und Planbarkeit verspricht) Meist Geschäft zwischen Menschen, nicht nur zwischen Unternehmen -> Vertrauen

18 Rechtsformen in Brasilien Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung - sociedade limitada Aktiengesellschaft - sociedade anônima Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - sociedade simples Kommanditgesellschaft - sociedade em comandita simples Eingetragener Kaufmann - empresário individual

19 Limitada 50 % aller neugegründeten Unternehmen sind in der Rechtsform der Limitada organisiert. Die Limitada ist eine Mischform zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Rechtsfähigkeit entsteht mit Eintragung des Gründungsaktes in das Handelsregister. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist auf den Betrag seiner Anteile beschränkt. Für die Einzahlung des Stammkapitals haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Eine der GmbH & Co. KG entsprechende Konstruktion gibt es im brasilianischen Recht nicht.

20 Gründungsverfahren einer Limitada (1) Übereinstimmende Willenserklärung der Gesellschafter Unterschrift der Gesellschafter, Unterschriften zweier Zeugen sowie eines von der Brasilianischen Rechtsanwaltskammer zugelassenen Rechtsanwalts Keine notarielle Beurkundung Ausländische juristische Person: Nachweis der Existenz des Unternehmens und der Vertretungsberechtigung der handelnden Personen (Handelsregisterauszug) Deutsche Dokumente müssen durch das brasilianische Konsulat in deutschland beglaubigt und durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden

21 Gründungsverfahren einer Limitada (2) Limitada muss unter Überreichung des Gesellschaftsvertrags und ergänzender Dokumente beim Handelsregister des Bundeslandes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, angemeldet werden. Hat die Limitada weitere Niederlassungen, so ist auch bei den dort zuständigen Handelsregistern eine Anmeldung erforderlich. Anmeldung muss binnen 30 Tagen ab Datum des Gesellschaftsvertrags geschehen. Eintragung hat konstitutive Wirkung. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften der Vorgesellschaft unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung

22 Ausländischer Gesellschafter: Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten und Beantragung einer brasilianische Steuernummer. herfurth.partner Gesellschafter Mindestzahl: Zwei (2) Gesellschafter; Ein-Personen-Limitada ist nicht möglich Wird die Mindestzahl von zwei zu einem späteren Zeitpunkt unterschritten, so führt dies von Gesetzes wegen zur Auflösung der Limitada, wenn nicht binnen einer Frist von 180 Tagen die erforderliche Mindestgesellschafterzahl wieder hergestellt wird oder der verbleibende Gesellschafter beim Handelsregister die Umwandlung der Limitada in ein einzelkaufmännisches Unternehmen beantragt. Zahlenmäßige Höchstbeschränkung der Gesellschafter gibt es nicht.

23 Kosten der Gründung, langes Prozedere Standardfälle : ca , ,00 EUR Nach der Eintragung der Gesellschaft ins Register der Handelsbehörde weitere Anmeldungen und Genehmigungen nötig: Eintragung im Bundesteuerverzeichnis Eintragung im Landessteuerverzeichnis Eintragung im Gemeindesteuerverzeichnis Außenhandelsbehörde Register Arbeitnehmer / Arbeitslosen Eröffnung Bankkonto -> Transfer des Stammkapitals -> Registrierung bei Zentralbank Marken- Patentamt Umweltlizenz

24 Inhalt des Gesellschaftsvertrages Zweck, Sitz und Lebensdauer der Gesellschaft, Kapital der Gesellschaft Firma der Gesellschaft Persönliche Angaben des Gesellschafters (bei natürlicher Person) Firma, Nationalität und Sitz der Gesellschaft (bei juristischer Person) Anteile und Art der Einlageverpflichtung der Gesellschafter Gewinn- und Verlustbeteiligung der Gesellschafter Benennung der Geschäftsführer und ihrer Befugnisse (benennt der Gesellschaftsvertrag keine Geschäftsführer, so ist jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigt)

25 Sprache des Vertrages Der Gesellschaftsvertrag der Limitada muss in portugiesischer Sprache abgefasst sein. Vertrag mehrsprachig; Bestimmung der maßgeblichen Fassung! Handelsregister in Brasilien akzeptiert mehrsprachige Verträge, wenn die portugiesische Fassung verbindlich ist.

26 COPYRIGHT BY HERFURTH & PARTNER RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH HANNOVER GÖTTINGEN BRÜSSEL LUISENSTR. 5 info@herfurth.de HANNOVER FON FAX MEMBER OF ALLIURIS GROUP ALLIANCE OF INTERNATIONAL BUSINESS LAWYERS BRUSSELS PARIS LONDON AMSTERDAM AMERSFOORT LYON MADRID BARCELONA LISBON MILAN EDINBURGH GLASGOW DUBLIN COPENHAGEN HANOVER ZUG VIENNA MOSCOW MINSK BUCHAREST ATHENS NICOSIA ISTANBUL BEIJING SHANGHAI NEW DELHI NEW YORK SAO PAULO RIO DE JANEIRO BRASILIA

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