Rehabilitation (durch die RV) als Prävention
|
|
- Alwin Hofmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rehabilitation (durch die RV) als Prävention Heiner Raspe Institut für Sozialmedizin Campus Lübeck Hannover, Die Geburt der Rentenversicherung dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für unsere kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von Neuem ans Herz zu legen, und würden wir mit umso größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben zu hinterlassen. Wilhelm I., Die Geburt der Rehabilitation durch die RV Die Invalidenversicherung endlich hat eine ganz neue Art von Krankenhausfürsorge, die vorbeugende Anstaltsbehandlung, inauguriert. Man versteht darunter eine Verbringung leicht erkrankter, eigentlich noch nicht anstaltsbedürftiger Patienten in Spezialkrankenhäuser, in denen sie einer intensiven und langwährenden Behandlung unterzogen werden, um ihr Leiden schon im Anfangsstadium zu beheben und so ein chronisches Siechtum zu vermeiden. Diese vorbeugende Heilbehandlung verdanken wir zunächst der Lungenheilstättenbewegung [Beginn 1894]; sie wurde dann aber in einer für die Zukunft vielversprechenden Weise auch auf andere Krankheiten (Nervenleiden, Verdauuungskrankheiten, venerischer Erkrankungen u.s.w.) ausgedehnt. Grotjahn Abs. 1 SGB IX Leistungen zur Teilhabe Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung 1. Die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden 3. Die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern 9 Abs. 1 SGB VI Aufgaben der Leistungen zur Teilhabe 3 SGB IX Vorrang von Prävention Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird. Die Rentenversicherung erbringt [rehabilitative] Leistungen, um 1. den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und 2. dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern.
2 Zwei Fragen 1. Wird dies vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber so wahrgenommen? (Disease Management Programme) 2. Ist die stationäre medizinische Rehabilitation erforderlich und geeignet, die präventiven Ziele zu erreichen (Beispiel chronische Rückenschmerzen) Disease Management Programme Inzwischen existieren DMPs für Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Mamma-Carcinom, KHK, Asthma bronchiale. Es führt das DMP Diabetes mellitus Typ 2 mit > 1,5 Mio. eingeschriebener Patienten. Weitere DMPs sollen aufgelegt werden. In allen spielen rehabilitative Leistungen nur eine randständige Rolle, Rehabilitation bei persistierenden Beschwerden, Ausschöpfung, bei somatischen Problemlagen Dies liegt v.a. an der (ungünstigen) Bindung der DMPs an den Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Rehabilitation in DMP Diabetes mell. Typ 2 Der neue Ton Diabetes mellitus Typ 2 (Anlage 1, 4. RSA-ÄndV) Indikation für die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme Im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms ist zu prüfen, ob der Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 von einer Rehabilitationsmaßnahme profitieren kann. Auch das Hausarzthandbuch Diabetes Typ 2, München 3, die Leitlinie der AKdÄ 2 und die Nationale Versorgungs- Leitlinie 2 waren nicht präziser. 12. RSA-ÄndV vom 15. August 5 Nicht besser: Reha-Indikationen bei KHK Veranlassung einer Rehabilitationsmaßnahme Eine Rehabilitationsmaßnahme (im Sinne von Ziffer 1.6) ist insbesondere zu erwägen: - akutem Koronarsyndrom, - koronarer Revaskularisation, - bei Patienten mit stabiler Angina pectoris und dadurch bedingten limitierenden Symptomen Ausschöpfung konservativer, interventioneller und/oder operativer Maßnahmen, - bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und dadurch bedingten limitierenden Symptomen Ausschöpfung konservativer, interventioneller und/oder operativer Maßnahmen. Besser: Konsultationsentwurf Nationale Versorgungsleitlinie Asthma (9.12.4) 14. Rehabilitation Indikationen zur Rehabilitation Wenn trotz adäquater ambulanter ärztlicher Betreuung beeinträchtigende bio-psycho-soziale Krankheitsfolgen drohen, bestehen oder persistieren, die Möglichkeiten von normalen Aktivitäten und der Partizipation am normalen beruflichen und privaten Leben behindern, insbesondere bei folgenden Konstellationen. (n = 5) (aber auch hier fehlen AHB/AR!)
3 Schlechter: Konsultationsentwurf Nationale Versorgungsleitlinie COPD (September 5) 12. Rehabilitative Maßnahmen Bei der pneumologischen Rehabilitation handelt es sich um ein Komplexangebot zur Beeinflussung von bio-psycho-sozialen Krankheitsfolgen bestehend aus: medikamentöser Therapie, körperlichem Training, Patientenschulung, Physiotherapie, Ergotherapie, Hilfsmittelversorgung, Ernährungstherapie, Tabakentwöhnung, psychosozialem Support, Sozialmedizin. soll überwiegend bei COPD-Patienten ab einem mittleren Schweregrad und auch bei höherem Lebensalter durchgeführt werden als wirksame Komponente des langsfristig ausgerichteten Managements der COPD Indikationsleitlinien formulieren Empfehlungen zur Ermittlung von Bedarf an medizinischer Reha Dimensionen des Rehabedarfs - die makroskopische Perspektive - Krankheit oder Behinderung? Drohende Teilhabestörung? Multifokale Störung (ICF, Risikofaktoren, Komorbidität)? Chronischer Verlauf? erhebliche Gefährdung der EF? keine vorgängige akutmedizinische Indikation? evidenzbasierte Rehaleistung? individuelle Erfolgswahrscheinlichkeit (Rehaprognose)? positive Rehamotivation? keine Ausschlussgründe? Rehafähigkeit? Zur Ermittlung von Rehabilitationsbedarf Klinik, Sozialrecht, Präferenzen Anlass Ziel(e) (Teilhabestörung) Multifokalität Multidisziplinarität Wunsch & Wahl Rehabilitation Präferenzen empirische Evidenz zu Nutzenpotential (Bedarf setzt ein empirisch belegtes Nutzenpotential voraus) Evidenz-basierte Rehabilitation der RV? Schlechte Datenlage bei Diabetes mellitus Typ 2 und COPD/Asthma Gute Datenlage bei KHK, zur Zeit in Auswertung Gute Datenlage bei chronischen Rückenschmerzen: kaum Belege für haltige Wirksamkeit und Nutzen Evaluation von PETRA ein Modellverfahren zur Früherkennung von Rehabedarf bei Versicherten der LVA S-H und Mitgliedern beteiligter Krankenkassen Angelika Hüppe 1, Nathalie Glaser-Möller 2 & Heiner Raspe 1 1 Institut für Sozialmedizin der Universität zu Lübeck 2 LVA in Kooperation mit der LVA-SH, der AOK, BEK, BKK, IKK und dem MDK gefördert vom vffr 14. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, Hannover,
4 RCT-Design für PETRA-Evaluation Akzeptanz und Partizipation 5 Versicherte Krankenkassen wählen Versicherte Ein/Ausschluss kriterien aus vom bis R mit Beratungsgespräch mit Routine- Versorgung + informed consent, Eingangsbefragung postalische Nachbefragung 6 m postalische Nachbefragung 12 m t 1 t 2 t 3 + von LVA: Reha, Renten u. WE von KK: AU-Tage, KH-Tage 5 für die für die Akzeptanz der Beratung: 84.9 % 143 nehmen an Studie teil (Rate von 69.8 %) 12 nehmen an Studie teil (Rate von 51 %) Partizipation an Studie: N=245 (6.5 %) Reha-Studie 2 4 ITT-Analyse N=217 Krankschreibung ja in % (: 69 % Reha) Reha-Studie 2-4 ITT-Analyse N=217 Krankschreibung ja in %, 24 % Reha % ? 51% % M prä 6 M post 6 M prä 6 M post Vorteil für, Chi²=6.95, p=.8 Vorteil für, Chi²=6.95, p=.8 per protocol Analyse N=157 as actual Analyse N=217 % % ES= ES= % % 56% ES=1.2 ES= kein Unterschied zw. und Chi²=6.22, p=.13 in der Tendenz Vorteil zu t 3 F=2.99, p=.86 (Kovarianzanalyse) kein Unterschied zw. und Chi²=2.55, p=.11 kein Unterschied zw. und zu t 3 Differenzwerte: F=.67, p=.416
5 % Matched Pairs Analyse N=88, gematcht Geschlecht, AU, Funktion 57% kein Unterschied zw. und Chi²=1.21, p= ES= ES=1.2 kein Unterschied zw. und zu t 3 Differenzwerte: F=.25, p=.619 BKK-Fall-Kontroll-Studie (Gerdes 1992) Analyse der AU-Daten von 35 BKK Versicherten eines südwestdeut. metallverarbeitenden Industrieunternehmens Zeitraum % Frauen; 75 % Arbeiter, bis 6 Jahre U.a. Matched Pairs Analyse von Personen mit Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates gematched Alter, Geschlecht, Berufsstatus, AU-Diagnose, AU- Zeiten 12 m vor Heilverfahren 3 1 Mittlere AU -Tage HV ja (N=137) HV nein (N=137) 12 m prae 12 m post 4 Schlussfolgerungen und 2 Fragen Medizinische und berufliche Rehabilitation waren von Anfang an präventiv orientiert sozial und individuell. Diese präventive Orientierung ist weder von Normgebern noch von Klinikern hinreichend wahrgenommen worden. Hier könnten Indikationsleitlinien helfen. Bisher gibt es nur schwache Belege für die präventive Wirksamkeit der bei uns üblichen Rehabilitationsformen. Ist es statthaft, sich an ausländischen Rehabilitationsformen zu orientieren und entsprechende Ergebnisse direkt auf uns zu übertragen? Ist es statthaft, Evidenz-basierte rehabilitative Einzelleistungen zu kombinieren und die Evidenzbasierung der Komplextherapie zu behaupten? Wir brauchen mehr Rehaforschung! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
DMPs - die Rolle der Rehabilitation
DMPs - die Rolle der Rehabilitation Oskar Mittag Institut für Sozialmedizin, Lübeck EBM-Symposium 2004, Lübeck Disease Management...... ist ein integrativer Ansatz, der die episodenbezogene, sektoral-aufgesplitterte
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation
Mehr4.5 Disease-Management-Programme
4.5 Disease-Management-Programme Das Disease-Management-Programm (DMP) ist ein Organisationsansatz von medizinischer Versorgung, bei dem die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von über den gesamten Verlauf
MehrAktuelle Problemfelder der medizinischen Rehabilitation Bedarf - Zugang Prozess - Nachsorge
Aktuelle Problemfelder der medizinischen Rehabilitation Bedarf - Zugang Prozess - Nachsorge Heiner Raspe Seniorprofessur für Bevölkerungsmedizin Nordrhein-Westfälischer Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften
Mehr3.5 Disease-Management-Programme
3.5 Disease-Management-Programme Das Disease-Management-Programm (DMP) ist ein Organisationsansatz von medizinischer Versorgung, bei dem die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von über den gesamten Verlauf
MehrMit. BKK MedPlus. einfach besser versorgt!
Mit BKK MedPlus einfach besser versorgt! DMP - Was ist das? Das Disease Management Programm (kurz DMP) ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Versicherte mit chronischen Erkrankungen. Chronisch
MehrBehandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen?
Behandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen? AOK Mecklenburg-Vorpommern Daniela Morgan, Vertragspartnerservice UNI - Greifswald, 02. Dezember 2009 Was sind Disease- Management-Programme?
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrRehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit
zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
MehrBerlin, den 23.03.2005
Berlin, den 23.03.2005 Stellungnahme des Bundesverbandes zu den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen
MehrRehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.v. Fachtagung am 13. und 14. November 2006 Medizinisch berufliche Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrWelche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten
MehrEinbindung von Betriebsärzten in den Rehabilitationsprozess
Einbindung von Betriebsärzten in den Rehabilitationsprozess Frühzeitiges Erkennen und Identifizieren eines Bedarfes an Leistungen zur Teilhabe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dr. Martina Hildebrandt
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrVertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-
Vertrag nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation- Zwischen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen einerseits und der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse
MehrAusfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK
Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 10-11-2014 Version 4.1 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Bitte
Mehr1. Protokollnotiz. zur. Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen. zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern
1. Protokollnotiz zur Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms
MehrGeriatrische Rehabilitation. Bezirksklinikum Ansbach
Geriatrische Rehabilitation Bezirksklinikum Ansbach Bezirksklinikum Ansbach Ansbach mit seiner reizvollen Altstadt liegt an der Romantischen Straße zwischen dem Naturpark Frankenhöhe und dem Fränkischen
MehrFortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation. 21. November 2009 in der FACHKLINIK BAD BENTHEIM
Fortbildungskurs zum Vertragsarzt Rehabilitation gem. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen 135 Abs. 2 SGB V Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der GKV nach den
MehrQualitätsbericht der IKK Südwest
Qualitätsbericht der IKK Südwest nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Koronare Herzkrankheit Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum
MehrImmer alles im Blick. Ihr Insulinpass.
Immer alles im Blick Ihr Insulinpass. Liebes Mitglied, zu einem gesunden und aktiven Leben gehört die richtige Einstellung. Gerade bei Diabetes! Denn für eine gute und erfolgreiche Behandlung ist die regelmäßige
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrBPtK-Studie: Psychische Erkrankungen und gesundheitsbedingte Frühverrentung Statement Prof. Dr. Rainer Richter
BPtK-Studie: Psychische Erkrankungen und gesundheitsbedingte Frühverrentung Statement Prof. Dr. Rainer Richter Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundespsychotherapeutenkammer
MehrDie sozialmedizinische Leistungsbeurteilung im Reha- Entlassungsbericht. Berlin 17.03.2011
Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung im Reha- Entlassungsbericht Berlin 17.03.2011 Leistungen zur Teilhabe Anträge med.reha 2009:1 638 294 Durchgeführte Leistungen 2009: 978 335 Anträge LTA 2009:
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrSeminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit. 11.11.2015, Berlin
Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit 11.11.2015, Berlin Ralf Müller Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Der Einstieg Gefühlte Realität
MehrKieferorthopädische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Gesunde Zähne! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Kiefer- oder Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel korrigieren.
MehrVersicherte mit beendeter DMP-Teilnahme nach KV
Versicherte mit beendeter DMP-Teilnahme nach KV Ende des Versicherungsverhältnisses KDG 01: Ende des Versicherungsverhältnisses durch Tod KDG 02: Ende des Versicherungsverhältnisses durch andere Gründe
MehrVertrag Nr. : 176. Anlage 5.15.2. Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz
Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen zum Rahmenvertrag Hilfsmittel vom Vertrag Nr. : 176 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrMit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100
MehrÜbersicht Verständnisfragen
Übersicht Verständnisfragen Herz-Kreislauf-Erkrankungen Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Übergewicht und Adipositas Diabetes mellitus Krebserkrankungen HIV und AIDS Rheumatische Erkrankungen
MehrEinzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt
Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt I. Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie gemäß 73 b Abs. 2 Nr. 1 SGB V Der BDA legt Struktur und
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrÖkonomie im Gesundheitswesen
Ökonomie im Gesundheitswesen Was kommt auf Chronisch-Kranke zu? München 18.07.2005 Dr. Harald Etzrodt Internist, Endokrinologe Ulm Ökonomie Wohlstandskrankheiten kommen Die Geldmenge im System ändert sich
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrGemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
Mehrinklusive Familienschutz
VERSICHERN inklusive Familienschutz Großer Schutz für kleine Leute VPV Vital Junior Rundum-Schutz für Ihr Kind bei Krankheit und Unfall Wie die VPV Vital Junior Ihnen im Ernstfall helfen kann: Max (3 Jahre)
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrWidenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.
Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.de Meinekestr. 13 D-10719 Berlin Germany Telefon: +49(0)30-887126-0
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrProjekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder
HELIOS Kliniken Schwerin Dr. Olaf Kannt Ltd. Arzt Klinik für Neonatologie und Neuropädiatrie Schwerin Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder Sozialmedizinische
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrGESUNDHEITSZENTRUM TEUCHERN. Entdecken Sie Ihr Leben neu. Prävention Physiotherapie Fitness Ernährung Entspannungstraining Rehabilitation
Entdecken Sie Ihr Leben neu Ihr ganz persönlicher Weg zu mehr Vitalität und Lebensfreude GESUNDHEITSZENTRUM TEUCHERN Prävention Physiotherapie Fitness Ernährung Entspannungstraining Rehabilitation GESUNDHEIT
MehrStationäre und ambulante Rehabilitation
Stationäre und ambulante Rehabilitation Das pflegerische Fachpersonal verfügt über langjährige Erfahrungen im Umgang mit sämtlichen Krankheitsbildern. Liebe Interessentinnen, liebe Interessenten, Rehabilitation
MehrKopfschmerzen, Migräne und Ohrgeräusche
Kopfschmerzen, Migräne und Ohrgeräusche Menschen, die häufig an den o. g. Beschwerden leiden, oder auch beim Kauen deutliche Knackgeräusche feststellen, haben meist Funktionsstörungen des Kauorgans das
MehrDie Pflege-Ausbildung
Ausbildung zum Gesundheitsund Krankenpfleger (m / w) im fachübergreifenden Klinikverbund Die Pflege-Ausbildung mit dem + 2015 noch Plätze frei! Prävention l Akut l Reha l Pflege MediClin Ein Unternehmen
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrQualitätsbericht. der IKK classic in der Region Sachsen. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Brustkrebs
Qualitätsbericht der IKK classic in der Region Sachsen für das Behandlungsprogramm IKK Promed Brustkrebs Vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Präambel Patienten können in Deutschland auf eine leistungsfähige
MehrWenn Ihnen etwas auf den Magen schlägt, dann schlagen Sie zurück! Aber fragen Sie vorher besser Ihren Apotheker!
Wenn Ihnen etwas auf den Magen schlägt, dann schlagen Sie zurück! Aber fragen Sie vorher besser Ihren Apotheker! Selbstmedikation Selbstmedikation ist ein weltweiter Trend Selbstmedikation ist praktisch
MehrAnforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.
Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Inhalt Rechtliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Qualität
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrBis zu 20% aller Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Depression. Damit ist Depression eine der häufigsten seelischen Erkrankungen.
Bis zu 20% aller Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Depression. Damit ist Depression eine der häufigsten seelischen Erkrankungen. Im Jahr 2020 werden Depressionen die Volkskrankheit Nummer Eins
MehrHeutige Versorgung des Diabetes mellitus Typ1 Probleme in der Versorgung Versorgungslücken
Heutige Versorgung des Diabetes mellitus Typ1 Probleme in der Versorgung Versorgungslücken (Gitte Bräucker) Sozialmedizinische Nachsorge bei chronisch kranken Kindern im Kreis Warendorf Diabetes mellitus
MehrBAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )
Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am 22.01.2016 einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am 01.09.1969 mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher
MehrRehapotential erkennen am Beispiel der Interdisziplinären Schmerzsprechstunde der Klinik Adelheid (ISS)
Rehapotential erkennen am Beispiel der Interdisziplinären Schmerzsprechstunde der Klinik Adelheid (ISS) Dr. med. Tobias Lorenz, Spitalfacharzt Klinik Adelheid, 6314 Unterägeri Thomas Frank, Leitung Physiotherapie,
MehrMedizinische Rehabilitation bei Epilepsie
Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation
MehrUnbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII
Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute
MehrBerufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de
Berufsorientierung und Jobperspektive www.bfw-oberhausen.de Den richtigen Beruf finden Berufsorientierung und Jobperspektiven Nach Krankheit oder Unfall wollen Sie endlich wieder den Schritt zurück in
MehrStellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer 11.04.2014
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen nach 137f Absatz 2 SGB V (DMP-Richtlinie/DMP-RL) und zur Zusammenführung
MehrSeniorenheim Theresianum. Kontinuität. Leistung. Stürzen vorbeugen. Informationsbrief für Bewohnerinnen, Angehörige & Betreuer
Seniorenheim Theresianum Informationsbrief für Bewohnerinnen, Angehörige & Betreuer Sturzprävention: Auswertung Kraft- und Balance-Training 1 Im Theresianum wird seit März 1 für die Bewohnerinnen ein Kraft-und
MehrVergütung DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 LKK: Diabetologisch qualifizierter Hausarzt
Vergütungsübersicht DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie Vergütung DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 LKK: Diabetologisch qualifizierter Hausarzt Dokumentationspauschalen koordinierende DMP-Ärzte
MehrInnovationszentren in der GKV-Versorgung -
Innovationszentren in der GKV-Versorgung Patientenwohl als Wettbewerbsvorteil Derzeit wenden Krankenhäuser neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, ohne dass vorab Nutzen und Schaden geprüft werden.
MehrPhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check.
Gesetzliche Krankenkasse Körperschaft des öffentlichen Rechts PhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrSERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION WIR HELFEN VOR ORT Das Sozialgesetzbuch Teil IX (SGB IX) regelt die Teilhabe
MehrTherapeutischer Nutzen, Kosten-Nutzen Verhältnis, EbM als Priorisierungskriterien? Ergebnisse aus der Äztinnenbefragung
Therapeutischer Nutzen, Kosten-Nutzen Verhältnis, EbM als Priorisierungskriterien? Ergebnisse aus der Äztinnenbefragung Adele Diederich Jacobs University Bremen 34. Kongress des Deutschen Ärztinnenbundes
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrAUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung
AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat
Mehr» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert
» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert » PAN Prevention Center Prof. Dr. med. C. A. Schneider Ärztlicher
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrWissenswertes und Aktuelles zur GOÄ
GOÄ heute Leistungsverzeichnis veraltet Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe zunehmende Finanznot bei den Trägern der Beihilfe und bei privaten Krankenversicherungen
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrWirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung
Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung - Krankengeldbezug - AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Angela Runge Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall
Mehr1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung
MehrQualitätsbericht. der IKK classic in der Region Sachsen. für das Behandlungsprogramm. IKK Promed Asthma
Qualitätsbericht der IKK classic in der Region Sachsen für das Behandlungsprogramm IKK Promed Asthma vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Präambel Patienten können in Deutschland auf eine leistungsfähige Medizin
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehrzwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrter Herr Dr. Vater, sehr geehrte Damen und Herren,
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. 11.4.2013 DV/AF Nr. IV Bearbeiter: Daniel Heinisch Durchwahl: - 309 Bundeskongress für Führungskräfte im BeB vom 21.-23. April 2013 in der Katholischen
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
Mehrprivaten Unfallversicherung
Spaß haben? Vernünftig sein? Am besten beides! Wissen Sie eigentlich, welche Versicherung die Kosten eines Unfalls übernimmt? Mit unserer privaten Unfallversicherung sind Sie rundum abgesichert. Freizeit
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
Mehr