UNITAC. Schnellbaugerüst. Mit Sicherheit nach oben! Preisliste 11/
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- Benjamin Armbruster
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1 UNITAC Schnellbaugerüst Mit Sicherheit nach oben! Preisliste 11/2008
2 Unitac - Gerüste Das Schnellbaugerüst ist vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin allgemein bauaufsichtlich zugelassen unter der Zulassungsnummer Z , Z und Z für Regelausführung bis 24 Meter, zuzüglich möglicher Ausspindelung. Inhaltsverzeichnis Rahmen Gerüstbeläge Gerüstaufstieg - innen Gerüstaufstieg - aussen Traversen Seitenschutz Diagonalaussteifungen Oberer Gerüstabschluss Schutz- und Fanggerüst Gerüstverbreiterung Schutzdach Fahrgerüstzubehör - Gerüstspindeln Verankerung Einzelteile- und Ersatzteile Gerüstbeispiele 2,50 m Gerüstbeispiele 3,00 m Flachdachabsturzsicherung Verkaufs- und Lieferbedingungen Seite Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer. Alle Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindliche Richtwerte. Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Druckfehler; Preisänderungen behalten wir uns vor. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Verkauf nur zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingung ( siehe Seite 21 ) 1
3 RAHMEN Vertikalrahmen - STAHL - 0,70 m breit Rohrprofil Ø 48,3 x 3,2 mm feuerverzinkt, mit Rohrzapfen zur Einhängung von 2 Holz- bzw. Metallböden oder 1 Rahmentafel. Zur zugfesten Verbindung im oberen und unteren Teil gebohrt. Selbstsichernde Kippstifte zur Aufnahme der Rückengeländer und Diagonalen ,00 0,70 16,80 70, ,50 0,70 15,00 68, ,00 0,70 11,30 63, ,50 0,70 8,50 58,40 Vertikalrahmen - ALU - 0,70 m breit Rohrprofil Ø 48,3 x 4 mm. Sonst Ausführung wie Stahlrahmen ,00 0,70 9,30 92, ,50 0,70 7,80 78, ,00 0,70 6,20 74, ,50 0,70 4,70 68,50 Vertikalrahmen - STAHL - 1,10 m breit Rohrprofil Ø 48,3 x 3,2 mm feuerverzinkt, mit Rohrzapfen zur Einhängung von 3 Holz- bzw. Metallböden ,00 1,10 22,00 89, ,50 1,10 19,20 79, ,00 1,10 15,00 72, ,50 1,10 12,20 68,50 Vertikalrahmen für Dachüberstand zum Umrüsten von Dachüberständen und Gebäudevorsprüngen. Artikel Höhe / m Breite / m Gewicht / kg Preis ( ) ,00 0,70 20,60 86, ,00 1,10 23,50 94,20 Dachfangrahmen zur Verbreiterung des Gerüstes Unitac 70 um eine Belagbreite. Besonders geeignet zur Errichtung von Dachfanggerüsten nach DIN Möglichkeit des Übergangs von Unitac 70 auf Unitac 100 ist gegeben ,00 0,70/1,10 21,50 95,20 Übergangsrahmen ermöglichen den Übergang von einbohligen Gerüstrahmen auf das Gerüst UNI ,00 0,70/0,40 18,00 77, ,00 0,70/0,40 12,00 68, ,50 0,70/0,40 9,50 63,50 2
4 RAHMEN Vertikalrahmen - STAHL - einbohlig zur Einhängung von nur einem Holz-, Stahl- oder Alu-Boden ,00 0,40 14,50 69, ,50 0,40 13,00 66, ,00 0,40 9,50 61, ,50 0,40 6,50 57,40 Durchgangsrahmen - Binder Stahlrohr Ø 48,3 x 3,2 mm feuerverzinkt, breiter Durchgang für Passanten und Fußgängerschutz unter dem aufgebauten Gerüst bohlig 1,50 18,50 103, bohlig 1,80 22,00 117,20 Durchgangsrahmen - Ständer ,00 7,50 32,80 Holzboden - 0,32 m breit imprägniert, mit verzinkten Beschlagkappen, 48 mm stark, beidseitig einsetzbar. 4-fach blockverleimt. Artikel Länge / m Breite / m Gewicht / kg GERÜSTBELÄGE Preis ( ) ,00 0,32 22, , ,50 0,32 17, , ,00 0,32 14, , ,50 0,32 11, , ,10 0,32 8, , ,70 0,32 6, ,50 Stahlboden - 0,32 m breit Lastklasse gelocht, rutschsicher, feuerverzinkt, gut stapelbar. Bei 3,00 m Länge für 3,00 KN/m2 Belastung. Bis Gerüstgruppe 6, je nach Länge. Artikel Länge / m Breite / m Gewicht / kg Lastklasse Preis ( ) ,00 0,32 23, , ,50 0,32 19, , ,00 0,32 15, , ,50 0,32 12, , ,10 0,32 9, , ,70 0,32 7, ,90 4 3
5 GERÜSTBELÄGE Aluboden - 0,32 m breit beidseitig einsetzbar und rutschsicher, Kastenprofil mit 5 tragbaren Längsstegen, äußerst robuste Ausführung mit hoher Tragfähigkeit. Bei 3,00 m Länge für 3,00 KN/m2 Belastung. Bis Gerüstgruppe 6, je nach Länge. Lastklasse ,00 0,32 19, , ,00 0,32 14, , ,50 0,32 11, , ,00 0,32 9, , ,50 0,32 7, ,00 Bei 4,00 m Länge sind je 2 Belagverbinder einzusetzen ,10 6,60 Rahmentafel - Sperrholzbelag - 0,64 m breit bis Gerüstgruppe 3 (2,00 KN/m2). Mit wasserfester, rutschsicherer Baufurnierholzplatte. Typ BFU-100 G-12 (G-Schutz) H 3,00 0,64 23,50 135, H 2,50 0,64 19,80 127, H 2,00 0,64 16,40 119, H 1,50 0,64 12,60 105, H 1,10 0,64 9,40 85, H 0,70 0,64 6,80 69,00 Rahmentafel - Sperrholzbelag - 0,32 m breit wie vor H 4,00 0,32 19,30 139, H 3,00 0,32 15,00 109, H 2,50 0,32 12,70 97, H 2,00 0,32 11,40 83, H 1,50 0,32 9,50 73, H 1,10 0,32 5,80 62,00 Rahmentafel - Alubelag - 0,64 m breit Bei 3,0 m Länge bis Gerüstgruppe 3 (2,00 KN/m2) 2,5 m bis Gerüstgruppe 4 (3,00 KN/m2). Mit rutschsicherem Alu-Belag. Witterungsbeständig, leicht und robust A 3,00 0,64 22,60 195, A 2,50 0,64 19,30 165, A 2,00 0,64 15,70 139, A 1,50 0,64 12,50 115,00 4 5
6 GERÜSTBELÄGE Rahmentafel - Alubelag - 0,32 m breit wie vor A 4,00 0,32 18,70 179, A 3,00 0,32 14,30 117, A 2,50 0,32 12,10 101, A 2,00 0,32 9,60 86, A 1,50 0,32 7,70 76,00 Alu-Boden Extrem leicht und durch die geringe Bauhöhe von 5,3 cm platzsparend bei Lagerung und Transport, stapelb ar, rutschfest und trittsicher, komplett aus Aluminium. (100% recycelbar) ,00 0,64 21, ,50 0,64 18,50 199,00 175,00 GERÜSTAUFSTIEG - INNEN Durchstieg - Sperrholzbelag - mit Leiter Wasserfeste Oberfläche, rutschfest und leicht. Mit Baufurnierholzplatten. Typ BFU 100 G-12 (G-Schutz). Gerüstgruppe 3 (2,00 KN/m2) H 3,00 0,64 28,40 255, H 2,50 0,64 24,90 229,00 Durchstieg - Sperrholzbelag - ohne Leiter wie vor ohne Etagenleiter H 3,00 0,64 22,00 215, H 2,50 0,64 20,00 195, H 2,00 0,64 16,80 155,00 Durchstieg - Alubelag - mit Leiter mit rutschsicherem Alu-Belag. Witterungsbeständig, leicht und robust. Länge 2,5 m, Gerüstgruppe 4 (3,00 KN/m2) A 3,00 0,64 27,90 275, A 2,50 0,64 24,60 245,00 Durchstieg - Alubelag - ohne Leiter wie vor ohne Etagenleiter A 3,00 0,64 19,00 245, A 2,50 0,64 17,00 215, A 2,00 0,64 16,50 185,00 6 5
7 Podesttreppe - aus Aluminium GERÜSTAUFSTIEG - AUSSEN zur Einhängung in den Vertikalrahmen. Ein bequemer Außenaufstieg bei starker Gerüstbegehung und beim Transport sperriger Materialien in obere Gerüstetagen. Für Feldlänge 2,50 m. Zul. Belastung 150 kg. Treppen für Ersatztreppenhäuser unterliegen besonderen Vorschriften. Geforderte Belastung im Zweifelsfall vom Auftraggeber erfragen ,50 0,60 26,32 339, ,00 0,60 31,85 355,00 Treppengeländer - aus Aluminium ,50 5,44 95, A 3,00 6,07 105,00 Treppeninnengeländer - aus Aluminium Vorschrift bei gegenläufigen Treppen A 6,20 9,64 89,00 Treppenübergangskonsole ,50 0,30 7,50 69,50 Distanzkupplung Stahlrohr Ø 48,3 mit zwei verschweißten Kupplungen, verzinkt. Zur Verbreiterung von Fassadengerüst und Treppenaufstieg ,16 2,00 17,10 Traverse TRAVERSEN Stahlrohr, feuerverzinkt, höhenverstellbar für Zwischenstandhöhen im Vertikalrahmen, beim Einsatz von Überbrückungsträgern wird mit Hilfe der Traversen der Systembelag verlegt ,70 4,00 31, ,10 4,50 44,30 Podesttraverse Stahl, feuerverzinkt, wie vor, jedoch ausgelegt für die Erreichung ebener Belagflächen zwischen den Gerüsten ,70 4,50 38, ,10 5,00 50,60 6 7
8 TRAVERSEN Belagtraverse Stahl, feuerverzinkt, als unterer Anfang beim Treppenaufstieg und Innenaufstieg. Auch in Verbindung mit Untersetzrohren einzusetzen ST 0,70 4,00 33, ST 1,10 4,50 40, A aus Aluminium 0,70 1,90 32,00 Hängetraverse Stahl, feuerverzinkt, für stirnseitige Gerüstauskragungen, und/oder für Überbrückungen bis 6 m Spannweite, in Verbindung mit Diagonalen und Kupplungen mit Kippstift ,70 6,00 39, ,10 7,00 48,90 Übergangstraverse Stahl, feuerverzinkt, mit dieser Traverse können Sie problemlos einen Systemwechsel von Unitac-100 auf Unitac-70 vornehmen ,10 15,00 95,70 Gitterträgertraversenteil in Verbindung mit einer Belagtraverse, zum Weiterbau im Gerüstfeldraster bei Überbrückungen mit Gitterträger ,70 6,00 36,80 Traverse für Gitterträger zum Auflegen, mit Schiene aus Aluminium A 0,70 3,20 49,00 Auflagerohr wird auf Gitterträger aufgesetzt und mit Holz- oder Metallbohlen abgedeckt ,00 3-bohlig 6,20 42, ,30 4-bohlig 8,00 54, ,60 5-bohlig 10,00 67, ,95 6-bohlig 12,00 83, ,55 8-bohlig 15,00 110,20 8 7
9 Rückengeländer - Stahl Stahlrohr, feuerverzinkt, an den Enden gepreßt und gelocht. Zeitsparende Einhängung über die selbstsichernden Kippstifte, daher kein Werkzeug zur Montage erforderlich. SEITENSCHUTZ ,00 9,00 28, ,00 5,50 15, ,50 4,00 14, ,00 3,50 14, ,50 2,50 13, ,10 2,00 12, ,70 1,50 12,10 Doppelrückengeländer - Alu A 3,00 4,80 57, A 2,50 4,15 50, A 2,00 3,40 45, A 1,50 2,70 39,00 Bordbrett Aus Holz, imprägniert, mit verzinkten Beschlägen, vervollständigt den dreiteiligen Seitenschutz. Einfache Montage auf den Bordbrettstiften der Vertikalrahmen und Geländerpfosten ,00 0,15 10,00 36, ,00 0,15 6,50 15, ,50 0,15 5,50 14, ,00 0,15 4,50 12, ,50 0,15 3,00 12, ,10 0,15 2,50 11, ,70 0,15 2,00 11,25 Stirnbordbrett ,70 0,11 1,50 10, ,10 0,11 2,00 10,75 8 9
10 Diagonale DIAGONALAUSSTEIFUNG Stahlrohre Ø 48,3 mm, feuerverzinkt, Einhängung an der Außenseite des Gerüstes. Die Montage erfolgt über den oberen Kippstift am Vertikalrahmen. Durch die Anordnung der Diagonale ist ein lotrechter Gerüstaufbau garantiert. Daher ist ein etagenweises Ausrichten nicht erforderlich. Artikel Länge / m Gewicht (kg) Preis ( ) ,45 für Feldlänge 4,00 m 13,80 34, ,61 für Feldlänge 3,00 m 10,50 25, ,20 für Feldlänge 2,50 m 9,50 23, ,83 für Feldlänge 2,00 m 8,00 22, ,50 für Feldlänge 1,50 m 7,50 20, ,75 für Feldlänge 2,50 x 1,00 m 8,50 21, ,97 für Feldlänge 2,50 x 1,50 m 9,20 22,10 untere Diagonalbefestigung Zur Befestigung der Diagonale im Fußbereich. Pro Diagonalfeld werden 2 untere Diagonalbefestigungen und 1 Rückengeländer als Horizontalriegel benötigt. Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,50 5,40 OBERER GERÜSTABSCHLUSS Geländerstütze - einfach Stahlrohr Ø 48,3 mm, feuerverzinkt, zur Aufnahme der Rückengeländer in der obersten Gerüstlage ,00 3,50 20,20 Geländerstütze mit Belagsicherung Stahlrohr Ø 48,3 mm bzw. Ø 33,7 mm zur Aufnahme der Rückengeländer und Sicherung der Gerüstbeläge in der obersten Lage ,00 0,70 5,00 30, ,00 1,10 6,50 31,80 Geländerstütze - mit Rohrverbinder Stahlrohr Ø 48,3 mm, feuerverzinkt, mit Rohrstutzen und Belagsicherung mit Bordbrettstift ,00 4,50 25, A 1,00 aus Aluminium 1,50 29,50 Geländerstütze wie vor, jedoch ohne Rohrverbinder ,00 4,00 24,
11 OBERER GERÜSTABSCHLUSS Obere Belagsicherung in Verbindung mit der Geländerstütze einfach zur Sicherung der Gerüstbeläge in der obersten Lage ,70 2,00 15, ,10 2,50 19,40 Stirngeländer, doppelt wie vor, zum Abschluss der Stirnseiten ,40 3,50 22, ,70 3,00 22, ,10 4,00 23,90 Stirngeländerrahmen Stahlrohr Ø 48,3 mm, feuerverzinkt, doppelter Stirnseitenschutz und Belagsicherung für die oberste Gerüstlage ST 0,70 9,70 51, ST 1,10 13,80 54, A aus Aluminium 0,70 5,00 59, A-1 aus Aluminium, 0,70 5,60 65,50 mit Rohrverbinder 3 Schutzgitterstütze zur Sicherung des obersten Belages und Anbringung der Seitenschutzgitter und Schutznetze. Besonders geeignet zur Errichtung von Fang- und Dachfanggerüsten nach DIN ,00 0,70 11,50 72, ,00 1,10 12,00 72,60 Geländerstütze 2,00 m Stahlrohr Ø 48,3 mm, feuerverzinkt, nicht für Fanggerüst ,00 8,00 47,30 Geländerpfosten, einfach mit Rohrverbinder nach unten zum Aufstecken auf die Geländerstütze mit Belagsicherung ohne Rohrverbinder ,00 6,00 19,
12 SCHUTZ- UND FANGGERÜST Wetterschutzstütze Stahl, feuerverzinkt, mit 3 Kippstiften zur Befestigung der Plane und der Planenriegel = Rückengeländer, sowie mit Anschlußstück für Geländerstützen in Verbindung mit Gerüstschutzplane ,00 12,00 74,20 Netzschutzwand bestehend aus Schutznetz EN , PP hf. ca. 5 mm mit 60 mm Maschenweite. Obere Einhängung - Rückengeländer Stahl / untere Einhängung - Alu-Strebrohr zur fortlaufenden Verbindung. Mit zusätzlicher Netzbefestigungsleine, ca. 8 mm. Artikel Länge / m Höhe / m Gewicht / kg Preis ( ) ,50 2,00 14,00 112, ,00 2,00 15,00 128,00 Konsole - 0,32 m - bis Gerüstgruppe 3 Stahl, feuerverzinkt, mit angeschweißter Halbkupplung. Zur Verbreiterung des Gerüstes innen oder außen mit einem Systembelag von 0,32 m Breite, sowie mit Rohrverbinder zur Aufnahme von Geländerstützen einfach ,32 4,00 37,90 Konsole - 0,32 m - bis Gerüstgruppe 4 Stahl, feuerverzinkt, mit angeschweißter Halbkupplung. Zur Verbreiterung des Gerüstes innen oder außen mit einem Systembelag von 0,32 m Breite, sowie mit Rohrverbinder zur Aufnahme von Geländerstützen einfach. GERÜSTVERBREITERUNG ,32 5,50 auf Anfrage Konsole - 0,32 m - ohne Rohrverbinder bis Gerüstgruppe 3 wie vor, jedoch ohne Aufnahme für die Geländerstützen einfach mit Bohlensicherung einzusetzen ,32 3,00 30,80 Konsole - 0,64 m Stahl, feuerverzinkt, mit 1 angeschweißter Halbkupplung. Zur Verbreiterung des Gerüstes innen oder außen um zwei Systembeläge, sowie zur Verlängerung der Stirnseiten ,70 8,00 53,30 Konsole - 0,96 m Stahl, feuerverzinkt, mit 1 angeschweißter Halbkupplung. Zur Verbreiterung des Gerüstes innen oder außen um drei Systembeläge, sowie zur Verlängerung der Stirnseiten ,10 9,00 60,
13 GERÜSTVERBREITERUNG Konsole - 0,74 m Stahl, feuerverzinkt, wird zur Ausführung von Gerüstversprüngen um jeweils eine Vertikalrahmenbreite Unitac-70 eingesetzt. Im Gegensatz zur Konsole 0,64 ist der Versprung nicht mehr nur in Belaghöhe, sondern in jeder beliebigen Höhe möglich. Zur Verbreiterung des Gerüstes um 2 Systembeläge und zur Errichtung von Fang- und Dachfanggerüsten ,74 10,00 62,40 Konsole - 1,10 m Ausführung wie oben, jedoch für Unitac-100 Vertikalrahmen ,10 11,50 77,40 Abfangstrebe für Konsolen bei Gerüstaufstockungen und Dachfanggerüsten für Konsole 2-bohlig 1,80 9,00 36, für Konsole 3-bohlig 2,00 10,00 38,70 Stahl-Zwischenbelag Spaltüberbrückungen für Konsolen 0,64 m und 0,74 m ,00 0,30 14,50 79, ,50 0,30 13,00 68, ,00 0,30 11,50 59, ,50 0,30 10,00 48,40 Sperrholz-Zwischenbelag Spaltüberbrückungen für Konsolen 0,64 m und 0,74 m ,00 0,30 10,70 81, ,50 0,30 9,00 71, ,00 0,30 7,20 61, ,50 0,30 5,40 51,50 Konsolhalter für Nischenkonsole ,40 1,50 21,
14 Schutzdachausleger Stahl, feuerverzinkt. Zur Errichtung eines Schutzdaches nach DIN 4420 in Verbindung mit Konsole 64 oder Konsole 96 einschließlich Belagsicherung verwendbar. SCHUTZDACH ,70 4,00 24,80 Belagsicherung passend für Schutzdachausleger 2 - bohlig ,70 0,45 2,00 35,00 FAHRGERÜSTZUBEHÖR Fahrbalken 170 Stahl, feuerverzinkt, mit den Gerüstteilen des Unitac-70 als Fahrgerüst bis 8,50 m Höhe zu montieren ,70 12,00 94,60 Fahrbalken 300 Stahl, feuerverzinkt, mit den Gerüstteilen des Unitac-100 als Fahrgerüst, und/oder mit Gerüstteilen des Unitac-70 und Podesttraversen 1,10 m als Deckenfahrgerüst geeignet ,00 23,00 171,00 Fahrbalken Alu 200 mit 2 festen und einem verstellbaren Rohrverbinder. Aufbau mittig und an der Wand möglich. Aufbau als Fahrgerüst nur in Verbindung mit 2 Aluminium oder Stahl-Belagstraversen möglich. Zusätzliche Aussteifung erfolgt mit Alu-Gerüstrohren ,00 8,00 109,00 Lenkrolle mit Spindel 500 KP Tragkraft, Kunststoffrad durch die aufmontierte Spindel höhenverstellbar Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,00 74,
15 GERÜSTSPINDELN Fußplatte mit Rohrstutzen ohne Höhenverstellung ,06 1,10 3,30 Gewindefußplatte Überdrehen wird durch Kerbmarkierungen verhindert ,35 2,00 9, ,50 2,50 11, ,66 3,00 13, ,78 3,50 17, ,00 4,50 20,50 Gewindefußplatte - schwenkbar ,50 3,40 25,00 Untersetzrohr ,80 5,80 33,50 Abstandrohr mit Platte VERANKERUNG Stahlrohr Ø 48,3 mm, feuerverzinkt. Einbau mit einer Normalkupplung ,70 2,70 12,50 Abstandrohr Stahlrohr Ø 48,3 mm, feuerverzinkt Einbau als kurzer Gerüsthalter mit einer Normalkupplung Einbau als langer Gerüsthalter mit zwei Normalkupplungen ,25 1,60 7, ,30 1,70 8, ,40 1,90 8, ,45 2,00 9, ,50 2,30 9, ,60 2,60 10, ,80 3,20 11, ,00 3,90 12, ,30 4,90 13, ,50 5,70 16,
16 VERANKERUNG Normalkupplung robuste Ausführung, gerippt, Stahl, gesenkgeschmiedet und feuerverzinkt. Klasse B (BB) gemäß DIN 4420 und EN 74. Zur rechtwinkligen Verbindung von Gerüstrohren. Artikel SW Gewicht / kg Preis ( ) ,20 4, ,20 4,90 Drehkupplung robuste Ausführung, gerippt, Stahl, gesenkgeschmiedet und feuerverzinkt. Klasse B (BB) gemäß DIN 4420 und EN 74. Zur Verbindung von Gerüstrohren in beliebigem Winkel. Artikel SW Gewicht / kg Preis ( ) ,40 5, ,40 5,40 Ringschraube verzinkt Ø 12 mm ,12 0,17 0, ,16 0,21 1, ,19 0,24 1, ,23 0,27 1, ,30 0,32 1, ,35 0,36 1,60 Albert-Gerüstdübel mit Ring Ø 14 mm Artikel Länge / m Preis ( ) mm 0, mm 0, mm 0,17 Albert-Abdeckkappen zum Verschließen von Dübelöffnungen - Bohrloch Ø 8-16 mm Artikel Länge / m Preis ( ) mm 0, mm 0,
17 Einzelteile- und Ersatzteile Stahlbohlenschuh für Unitac-Holzböden Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,80 4,50 Hohlnieten 23 x 1 x 54 Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,01 0,60 Hohlnieten 12 x 1 x 54 Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,01 0,40 Bordbrettbeschlag ein Satz (links und rechts) Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,80 3,90 Stirnbordbrettbeschlag ein Satz (2 Stück je Bordbrett) Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,15 2,50 Stirnbordbrettbeschlag Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,40 3,40 Hohlnieten 8 x 1 x 42 Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,01 0,35 Ringschraube M 14 für Geländerstütze und obere Belagsicherung Artikel Gewicht / kg Preis ( ) ,14 2,
18 Gerüstbeispiele für Unitac -Fassadengerüst Gerüstfeldlänge 2,50 m Gerüstlänge 15,00 m 15,00 m 20,00 m 35,00 m 50,00 m 100,00 m x Arbeitshöhe in Meter 6,30 m 8,30 m 8,30 m 8,30 m 10,30 m 10,30 m Arbeitsfläche ca. 94,50 m² 124,50 m² 166,00 m² 290,50 m² 515,00 m² 1030,00 m² Artikel Bezeichnung Menge Menge Menge Menge Menge Menge Einzelpreis Einzelgewicht Vertikalrahmen Stahl 2,00 x 0,70 m ,60 16,80 kg Holzboden 2,50 x 0,32 m ,00 17,50 kg H Durchstiege mit Sperrholzbelag 2,50 x 0,64 m ,00 24,89 kg Grundausstattung Verankerung Alternativ Gerüstbeläge Alternativ Gerüstbeläge Alu- Ausführung Alternativ Alu- Stellrahmen Diagonale 3,20 m für Feld 2,50 m ,70 9,50 kg Rückengeländer 2,50 m ,90 4,00 kg Bordbrett 2,50 m ,25 5,50 kg Stirnbordbrett 0,70 m ,30 1,50 kg Stirngeländer doppelt, Stahl 0,70 m ,90 3,00 kg Geländerstütze Stahl 0,70 m ,10 5,00 kg ST Stirngeländerrahmen Stahl 0,70 m ,10 9,70 kg untere Diagonalbefestigung ,40 0,50 kg Gewindefußplatte 0,50 m ,50 2,50 kg Gesamtpreis in 3.521, , , , , ,80 Preis pro m² 37,27 40,75 39,18 36,50 37,26 36,56 Gesamtgewicht in kg 936,38 kg 1362,87 kg 1808,17 kg 3077,07 kg 5715,16 kg 11270,72 kg Abstandrohr 0,70 m ,50 2,70 kg Normalkupplung SW ,90 1,20 kg Gerüstdübel 14 x 70 mm ,10 0,01 kg Ringschraube 12 x 120 mm ,95 0,17 kg Abdeckkappe 14 x 40 mm ,05 0,01 kg Gesamtpreis in 129,50 129,50 166,50 277,50 425,50 795,50 Gesamtgewicht in kg 28,63 kg 28,63 kg 36,81 kg 61,35 kg 94,07 kg 175,87 kg H Rahmentafel mit Sperrholzbelag 2,50 x 0,64 m ,00 19,80 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 370,00 555,00 777, , , ,00 Mindergewicht in kg 152,00 kg 228,00 kg 319,20 kg 592,80 kg 1155,20 kg 2310,40 kg Stahlboden 2,50 x 0,32 m ,80 19,50 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 456,00 684,00 957, , , ,20 Mindergewicht in kg 40,00 kg 60,00 kg 84,00 kg 156,00 kg 304,00 kg 608,00 kg A Rahmentafel mit Alubelag 2,50 x 0,64 m ,00 19,29 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 750, , , , , ,00 Mindergewicht in kg 157,10 kg 235,65 kg 329,91 kg 612,69 kg 1193,96 kg 2387,92 kg A Durchstieg mit Alubelag 2,50 x 0,64 m ,00 24,57 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 32,00 48,00 48,00 48,00 64,00 128,00 Mindergewicht in kg 0,64 kg 0,96 kg 0,96 kg 0,96 kg 1,28 kg 2,56 kg Vertikalrahmen Alu 2,00 x 0,70 m ,00 8,70 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 299,60 449,40 577,80 963, , ,60 Mindergewicht in kg 113,40 kg 170,10 kg 218,70 kg 364,50 kg 680,40 kg 1328,40 kg 17
19 Gerüstbeispiele für Unitac -Fassadengerüst Gerüstfeldlänge 3,00 m Gerüstlänge 15,00 m 15,00 m 18,00 m 36,00 m 51,00 m 99,00 m x Arbeitshöhe in Meter 6,30 m 8,30 m 8,30 m 8,30 m 10,30 m 10,30 m Arbeitsfläche ca. 94,50 m² 124,50 m² 149,40 m² 298,80 m² 525,30 m² 1019,70 m² Artikel Bezeichnung Menge Menge Menge Menge Menge Menge Einzelpreis Einzelgewicht Vertikalrahmen Stahl 2,00 x 0,70 m ,60 16,80 kg Holzboden 3,00 x 0,32 m ,50 22,00 kg H Durchstiege mit Sperrholzbelag 3,00 x 0,64 m ,00 28,35 kg Grundausstattung Verankerung Alternativ Gerüstbeläge Alternativ Gerüstbeläge Alu- Ausführung Alternativ Alu- Stellrahmen Diagonale 3,61 m für Feld 3,00 m ,70 10,50 kg Rückengeländer 3,00 m ,90 5,50 kg Bordbrett 3,00 m ,25 6,50 kg Stirnbordbrett 0,70 m ,30 1,50 kg Stirngeländer doppelt, Stahl 0,70 m ,90 3,00 kg Geländerstütze Stahl 0,70 m ,10 5,00 kg ST Stirngeländerrahmen Stahl 0,70 m ,10 9,70 kg untere Diagonalbefestigung ,40 0,50 kg Gewindefußplatte 0,50 m ,50 2,50 kg Gesamtpreis in 3.223, , , , , ,40 Preis pro m² 34,11 37,36 35,84 32,73 33,32 32,59 Gesamtgewicht in kg 921,70 kg 1344,35 kg 1589,25 kg 3134,65 kg 5790,90 kg 11045,00 kg Abstandrohr 0,70 m ,50 2,70 kg Normalkupplung SW ,90 1,20 kg Gerüstdübel 14 x 70 mm ,10 0,01 kg Ringschraube 12 x 120 mm ,95 0,17 kg Abdeckkappe 14 x 40 mm ,05 0,01 kg Gesamtpreis in 111,00 148,00 166,50 277,50 370,00 666,00 Gesamtgewicht in kg 24,54 kg 32,72 kg 36,81 kg 61,35 kg 81,80 kg 147,24 kg H Rahmentafel mit Sperrholzbelag 3,00 x 0,64 m ,00 23,50 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 288,00 432,00 540, , , ,00 Mindergewicht in kg 164,00 kg 246,00 kg 307,50 kg 676,50 kg 1312,00 kg 2542,00 kg Stahlboden 3,00 x 0,32 m ,40 23,00 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 446,40 669,60 837, , , ,20 Mindergewicht in kg 16,00 kg 24,00 kg 30,00 kg 66,00 kg 128,00 kg 248,00 kg A Rahmentafel mit Alubelag 3,00 x 0,64 m ,00 22,51 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 768, , , , , ,00 Mindergewicht in kg 171,92 kg 257,88 kg 322,35 kg 709,17 kg 1375,36 kg 2664,76 kg A Durchstieg mit Alubelag 3,00 x 0,64 m ,00 27,85 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 40,00 60,00 60,00 60,00 80,00 160,00 Mindergewicht in kg 1,00 kg 1,50 kg 1,50 kg 1,50 kg 2,00 kg 4,00 kg Vertikalrahmen Alu 2,00 x 0,70 m ,00 8,70 kg Mehrpreis zur Grundausstattung 256,80 385,20 449,40 834, , ,40 Mindergewicht in kg 97,20 kg 145,80 kg 170,10 kg 315,90 kg 583,20 kg 1101,60 kg 18 19
20 Flachdachabsturzsicherung Unsere mit der GS-Prüfbescheinigung zertifizierte Flachdachabsturzsicherung ist schnell und nahezu werkzeugfrei zu montieren. Die Geländerpfosten sind sowohl mit Keilkästchen, als auch mit Kippstiften erhältlich, und können somit mit den Doppelgeländern der gängigsten deutschen Gerüstsysteme kombiniert werden. Die Geländerpfosten können in Verbindung mit dem dafür vorgesehenen Aussteifungsrahmen nach oben weggeklappt werden, damit auch in diesem Bereich Verlegearbeiten ohne Behinderung möglich sind. Die Eck-Geländerpfosten sind mit 4 Keilkästchen versehen, um auch im Eckbereich ein zügiges weiterbauen ohne lästiges Anschrauben von Kupplungen zu gewährleisten. Mit diesem System kann binnen kurzer Zeit eine große Flachdachfläche kostengünstig abgesichert werden. Alle Teile sind wie von der Berufsgenossenschaft gefordert gesondert gekennzeichnet. Die Auslieferung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung. Artikel Bezeichnung U U U U-50 Gewicht Preis Länge in m 15,00 m 20,00 m 30,00 m 50,00 m kg ohne MwSt U Geländerpfosten ,7 kg 112,00 mit Kippstiften UE Eck-Geländerpfosten ,2 kg 127,00 mit Kippstiften A Doppel ,2 kg 50,00 Rückengeländer Alu 2,50 m A Aussteifungsrahmen ,3 kg 150,50 3,00 m B Beschwerungsklotz ,0 kg 13,00 25 kg Gesamtgewicht kg 428,1 kg 548,3 kg 787,7 kg 1267,0 kg Gesamtpreis ohne MwSt , , , ,50 Bei stärkerem Wind und vor dem Verlassen des Daches nach Arbeitsende empfehlen wir das Anbringen einer Verschiebesicherung an jedem Geländerpfosten: Artikel Bezeichnung K K K K-30 Gewicht Einzelpreis RS Verschiebesicherung ,0 kg 27,50 20 Gesamtpreis ohne MwSt. 192,50 247,50 357,50 577,50 19
21 ALLGEMEINES 1.1 Mit sofortiger Wirkung treten für die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen die nachstehend aufgeführten Bedingungen (AGB), soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, unter Fortfall aller bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, in Kraft. Sind einem Kaufmann die AGB nicht zusammen mit dem Angebot zugegangen oder sind sie ihm nicht auf andere Art und Weise zur Kenntnis gebracht worden, so finden die AGB dennoch Anwendung, wenn der Kaufmann die AGB aus früherer Geschäftsverbindung und abgewickelten Geschäften kannte oder hätte kennen müssen. 1.2 Alle Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der jeweils schriftlichen Bestätigung. 1.3 Die Gefahr geht auf den Käufer mit Bereitstellung der Ware durch den Verkäufer am vereinbarten Versendungsort über. 1.4 Die unsere Waren betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse etc. und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt. 1.5 Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise. LIEFERUNGSBEDINGUNGEN 2.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei ab Lager. 2.2 Transportweg und Transportmittel wählt der Verkäufer, soweit der Käufer nicht ausdrücklich eine besondere Versandart anordnet. Für den billigsten Transport übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 2.3 Kommt der Verkäufer mit Lieferfristen in Rückstand, so ist der Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst berechtigt, wenn er den Verkäufer mit einer Nachfrist von mindestens 60 Tagen schriftlich in Verzug gesetzt hat. Der Verkäufer hat dann Lieferungs- und Zeitverzögerungen nicht zu vertreten, wenn die Ware erst aus dem Ausland beschafft bzw. bezogen wird und dadurch Ablieferungsverzögerungen entstehen, die nicht im Machtbereich des Verkäufers liegen. 2.4 Arbeitskämpfe und/oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie staatliche Eingriffe, Katastrophenfälle, Lieferengpässe der Hersteller etc. befreien den Verkäufer für die Dauer des Bestehens und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht ebenso wie im Falle der Unmöglichkeit, die sich aus den vorherigen Ereignissen ergibt. 2.5 Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Wahl des Verkäufers zu versenden oder nach Ermessen des Verkäufers zu lagern und die Kaufpreisforderung sofort fällig zu stellen. 2.6 Das Material wird unverpackt geliefert. Versicherungen werden nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. EIGENTUMSVORBEHALT 3.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzuverarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen: Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden, unbeschadet des jederzeitig zulässigen Widerrufs durch den Verkäufer mit dem Zahlungsverzug, der Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 3.2 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer, der die Ware für den Verkäufer verarbeitet, nicht das Eigentum gem. 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt oder wird sie Teil eines Systems, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert. 3.3 Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf und der Weitervermietung der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. 3.4 Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtern, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Käufereingehen sind zur Überweisung an den Verkäufer gesondert aufzuheben. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt. 3.5 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht dem Verkäufer nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schluss-Saldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu. Der Käufer tritt dem Verkäufer die Forderung auf den Saldo im Sinne des 355 HGB in Höhe der fälligen Forderungen des Verkäufers ab. 3.6 Der Verkäufer gibt schon jetzt nach Weisung des Käufers vollbezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. 3.7 Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. 3.8 Nimmt der Verkäufer aufgrund seines Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe von dessen Forderungen ab. 3.9 Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 4.1 Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders schriftlich bestätigt, sofort und ohne Abzug fällig. 4.2 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung in bar, auch für etwa später fällige Papiere verlangen. 4.3 Bei Zahlungsverzug sind neben den entstandenen Zinsen auch sonstige Kosten wie Mahnkosten, Spesen und Anwaltsgebühren etc. zu ersetzen. Der Verzugszinssatz wird in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet. Ein weitgehender Schadenersatzanspruch des Verkäufers bleibt hiervon unberührt. Wenn berechtigte Mängel geltend gemacht werden oder sonstige Beanstandungen bestehen, darf die Zahlung nur im angemessenen Verhältnis zurückbehalten werden. Über die Angemessenheit des zurückgehaltenen Betrages im Verhältnis zum Mangel- oder Beanstandungsumfang entscheidet im Zweifelsfall ein von der Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger. Die hierdurch entstandenen Kosten tragen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen. ZAHLUNGSVERZUG 5.1 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen/Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet. 5.2 Der Schadensersatz wegen Zahlungsverzug ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. 5.3 Sofern der Käufer trotz wiederholter Mahnung mit einem nicht unerheblichen Teil des Kaufpreises im Verzug ist, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die Vorbehaltsware vom Verkäufer weggenommen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet wird. Der Erlös ist unter Abzug der entstandenen Kosten auf die Forderungen gegen den Käufer anzurechnen. Zum Zwecke der Wegnahme gestattet der Käufer dem Verkäufer und dessen Beauftragten das Betreten des Betriebsgeländes oder der Baustellen. AUFRECHNUNG 6.1 Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers (Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten) nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. SCHADENSERSATZ 7.1 Die Rückgabe bestellter Ware ist nur in unversehrtem und ungebrauchtem Zustand auf ausdrückliche Zusage des Verkäufers möglich. 7.2 Die Rücknahme bestellter Ware gem. 7.1 hat einen Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichtabnahme von 15% des Kaufpreises zur Folge. 7.3 Die Rücknahme bestellter Ware in nicht unversehrtem oder gebrauchtem Zustand liegt im Ermessen des Verkäufers. Die Rücknahme dieser Ware führt zu Schadensersatzanspruch des Verkäufers an den Käufer in Höhe des Marktwertverlustes, mindestens jedoch 30% des Kaufpreises. 7.4 Der Schadensersatz wegen Rücknahme ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. 7.5 Für Mahnungen nach Verzugseintritt kann der Verkäufer dem Käufer 5,00 pro Mahnung unbeschadet von Verzugszinsen in Rechnung stellen. GEWÄHRLEISTUNG 8.1 Ist der Kaufgegenstand nachweislich bei Gefahrenübergang mit wesentlichen Mängeln behaftet und hat der Käufer innerhalb der vereinbarten Fristen den Mangel angezeigt bzw. gerügt, so liefert der Verkäufer nach eigenem Ermessen wahlweise unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessert nach. 8.2 Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Zur Vornahme der Nachbesserung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu verschaffen. Die Rücksendung eines mangelhaften Kaufgegenstandes erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Käufers. 8.3 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist sowie nach Ablauf einer vom Käufer schriftlich gesetzten weiteren Nachfrist fehl kann der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche, insbesondere auch wegen Nutzungsentschädigung und entgangenen Gewinnes, sind ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Verkäufer im Falle von sonstigen vertraglichen, vor- und nebenvertraglichen und deliktischen Ansprüchen nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 8.4 Beschafft sich der Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung anderweitig Ersatz, so steht der Verkäufer für einen eventuellen Mehrpreis des Deckungskaufs nur im Falle vorheriger schriftlicher Genehmigung der Ersatzbeschaffung ein. 8.5 Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Mängel, die auf normalen Verschleiß, Feuchtigkeit, Temperatur- und Witterungseinflüsse, Blitzschlag, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung zurückzuführen sind. 8.6 Ausgenommen von der Gewährleistung sind sämtliche Verbrauchsmaterialien, sofern der Käufer nicht die Falschlieferung oder einen erheblichen Herstellungsfehler innerhalb angemessener Frist nach Lieferung durch den Verkäufer nachweist. 8.7 Eine Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, solange sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer im Zahlungsverzug befindet, gleichgültig auf welchem Geschäft oder Rechtsgrund im Verhältnis der Parteien dieser Zahlungsverzug besteht. Der Käufer verzichtet auf ein Zurückbehaltungsrecht, der Verkäufer nimmt diesen Verzicht an. 8.8 Der Verkauf von Gebrauchtmaterial erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. MÄNGELRÜGEN 9.1 Mängelrügen sind in jedem Falle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erheben. 9.2 Nicht sofort erkennbare, erst bei oder nach der Bearbeitung oder Verwendung ersichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu rügen. Auf die Untersuchungspflicht gem. 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. SALVATORISCHE KLAUSEL Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen hat auf den Bestand der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. Erfüllungsort ist das jeweilige Auslieferungslager. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. HERAUSGEBER: Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 29, Frankfurt am Main Die Angaben in diesem Katalog dienen nur zur Information und stellen keinesfalls ein vertragliches Angebot dar. Für etwaige Druckfehler von Preisangaben, Artikelnummern sowie Artikelbeschreibungen übernehmen wir keine Haftung. Änderungen behalten wir uns vor. Alle Rechte sind allein beim Herausgeber. Nachdrucke auch nur auszugsweise bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Mit Herausgabe dieses Katalogs verliert die vorangegangene Ausgabe ihre Gültigkeit
22 Immer für Sie da! Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH Frankfurt Ferdinand-Porsche-Straße Frankfurt am Main Telefon: 069/ Telefax: 069/ Görschen Industriegebiet Nr Görschen Telefon: /720-0 Telefax: / info@albert-gerueste.de Alle angegebenen Preise zuzüglich der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer - Stand November 2008
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