Anfechtung der Vollmacht

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1 or ebrauch der ollmacht: Widerruf der ollmacht ( 168 S.2 BB) Anfechtung der ollmacht ( 119 ff., 142 I BB) ollmacht erlischt keine wirksame Stellvertretung mehr möglich ansonsten: ertreter ohne ertretungsmacht ( 179 BB) allenfalls: Rechtsscheinhaftung

2 - ie ollmacht kann soweit sie nicht unwiderruflich erteilt wurde jederzeit widerrufen werden, auch wenn das ihr zugrunde liegende Rechtsgeschäft noch wirksam ist ( 168 S. 2 BB). Rechtsfolge: Erlöschen der ertretungsmacht ex nunc - ie ollmacht kann unter den oraussetzungen der 119 I, II, 123 BB angefochten werden Rechtsfolge: - Erlöschend der ertretungsmacht ex tunc - ggf. Schadensersatzpflicht des ertretenen, BB or ebrauch der ollmacht besteht in der Regel keine Notwendigk eit anzufechten, der bloße Widerruf der ollmacht genügt. Schließt der ertreter danach Rechtsgeschäfte für den ertrete r, so handelt er als ertreter ohne ertretungsmacht ( 179 BB).

3 Nach ebrauch der ollmacht: Widerruf der ollmacht ( 168 S.2 BB) Anfechtung der ollmacht ( 119 ff., 142 I BB) - Erlöschen der ollmacht nur für die Zukunft (ex nunc) - Bei dem bereits getätigten Rechtsgeschäft handelte der ertreter mit ertretungsmacht - Einzelheiten strittig - Erlöschen der ollmacht rückwirkend (ex tunc) (h.m.) - Bei dem bereits getätigten Rechtsgeschäft handelte der ertreter ohne ertretungsmacht

4 Nach ebrauch der ollmacht kann der ertretene mit dem bloßen Widerruf der ollmacht nicht erreichen, dass das bereits durch den ertreter geschlossene eschäft keine Wirkung für und gegen ihn hat. Bei orliegen eines Anfechtungsgrundes kann der ertreter aber auch die Rechtsfolgen des bereits geschlossenen Rechtsgeschäftes durch die Anfechtung der ollmacht beseitigen, da diese die ollmacht von Anfang an ec tunc vernichtet ( 142 I BB).

5 Anfechtungsgegner ist nach der gesetzlichen Regelung gem. BB derjenige, gegenüber dem die ollmacht erklärt wurde: Bei der Außenvollmacht der eschäftspartner Bei der Innenvollmacht der ertreter er ertretene ist gem. BB dem Anfechtungsgegner zum Ersatz des ertrauensschadens verpflichtet.

6 Anfechtung der gebrauchten ollmacht esetzliche Regelung: Innenvollmacht Außenvollmacht 179 II 179 II 119 ff. 119 ff. P.: trägt Insolvenzrisiko des ertreters P.: ertreter hat keine Regressmöglichkeit

7 Anfechtung der gebrauchten ollmacht: 1. Lösungsvorschlag Innenvollmacht Außenvollmacht 179 II 179 II 119 ff. 119 ff. P.: ertreter hat bei Inanspruchnahme keine Regressmöglichkeit

8 Anfechtung der ollmacht Anfechtung der gebrauchten ollmacht 2. Ansicht (Brox): Anfechtung der gebrauchten ollmacht ausgeschlossen: 1. Argument: Benachteiligung des ertreters (s.o.) 2. Argument: bei der Anscheinsvollmacht hat der ertretene nie die ollmacht erteilt und muss das Rechtsgeschäft gegen sich gelten lassen ohne eine Anfechtungsmöglichkeit zu haben. 3. Argument: Wertung des 166 I 4. Argument: Auch bei in ollzug gesetzten auerrechtsverhältnissen wird die Wirkung der Anfechtung im Interesse des Rechtsverkehrs auf ex-nunc-wirkung reduziert. P.: contra legem; dem eschäftsherren wird ein ihm zustehendes Recht genommen, obwohl die Interessen des ertreters auch anders geschützt werd en können (s.u.)

9 Anfechtung der gebrauchten ollmacht 3. Ansicht Innenvollmacht Außenvollmacht 179 II (-) 179 II (-) 119 ff. 119 ff.

10 Anfechtung der gebrauchten ollmacht 4. Ansicht Innenvollmacht Außenvollmacht analog 179 II (-) 179 II (-) 119 ff. 119 ff.

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