Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

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1 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren Herausgeber: Sabrina Dettmer Dr. Thomas Hausmann Autoren: Sabrina Dettmer Jens Goldmann Dr. Thomas Hausmann Thomas Kruckow Hartmut Nunn Ferdinand Pieper Dr. Ingo Riederer 5. Auflage Bestellnummer 04110S

2 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine an Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. Erklärungen der in der Randspalte verwendeten Symbole: M 9 8 Der im Text gekennzeichnete Begriff neben diesem Symbol wird auch in dem hier genannten Lernfeld behandelt. Dieses Symbol verweist auf den Bezug zur EDV. Die im Text fett markierte Arbeitsmethode, versehen mit einem Pfeil am Rand, wird im Methodenteil am Ende des Buches ausführlich behandelt. Bildungsverlag EINS GmbH Sieglarer Straße 2, Troisdorf ISBN Copyright 2009*: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 3 Vorwort Die Autoren dieses Werkes haben sich das lernfeldorientierte Erarbeiten eines Lehrbuches für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte nach dem aktuellen Rahmenlehrplan zum Ziel gesetzt. Das vorliegende Buch umfasst folgende berufspezifische Lernfelder: 2 Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen 9 Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen 10 Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen 11 Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten Die Darstellung der Lernfelder ist fachrichtungs- und fächerübergreifend angelegt und trägt dazu bei, größere Zusammenhänge durchschaubar zu machen. Dies soll dazu führen, die komplexen Aufgaben im Berufsalltag sinnvoll lösen zu können. In der 5. Auflage wurde die Modellstadt Brunswald durchgängig eingeführt; in vielen Situationen, Beispielen und Aufgaben wird sie immer wieder als Lernmuster verwendet. Jedem Kapitel ist eine dementsprechende handlungsorientierte Einführungssituation vorangestellt, die sich zudem in einer Vielzahl von Fällen auf eine Methode bezieht, die im letzten Teil des Buches dargestellt ist (Methodenseiten). Dadurch wird ein Impuls zur handlungsorientierten, berufsbezogenen Erarbeitung des Lernfeldes gegeben. An geeigneter Stelle innerhalb der Sachinformation wird das eingangs geschilderte Problem wieder aufgegriffen und der Schüler an eine Lösung herangeführt. Der Einführungssituation folgt ein Sachtext mit vielen Beispielen, der die Lerninhalte des Rahmenlehrplans unter maßgeblicher Berücksichtigung der Ausbildungsordnung abdeckt. Eine kleine Marginalienspalte bietet einen Wegweiser durch die Lernfelder, z. B. mit dem Hinweis auf die Integration von EDV und Berechnungen, mit Paragrafen und wichtigen Begriffen sowie mit Verweissymbolen zu anderen Lernfeldern, die den Nachschlage-Charakter des Buches unterstützen. Den Sachinformationen schließt sich ein Raster mit Strukturwissen an. Dieses methodische Element soll vernetztes Denken vornehmlich durch Zusammenfassung und grafische Vereinfachung wesentlicher Lerninhalte fördern. Dem Strukturwissen folgt jeweils ein Aufgabenkomplex, dessen Anwendung in großen Teilen einen lernfeld-/handlungsbezogenen Unterricht ermöglicht. Hierzu können wiederum die Methodenseiten herangezogen werden. Natürlich beinhaltet der Aufgabenblock auch komplexe Fälle mit dazugehörigen Arbeitsaufgaben, wodurch die Problemlösungsfähigkeit der Schüler gefördert werden soll. Wissensfragen wurden in die Aufgabenblöcke ebenso integriert wie die EDV und Rechenaufgaben. Die erforderliche ganzheitliche Betrachtungsweise wird den Schülern durch das vorstehend dargestellte methodisch-didaktische Konzept vereinfacht. Der Grundgedanke dieses Aufbaus war es, dass vernetztes Denken nur entwickelt werden kann, wenn das Problem in seiner Komplexität erfasst wird. Anregungen und konstruktive Kritik aus der Leserschaft werden selbstverständlich gerne entgegengenommen; Herausgeber, Verfasser und Verlag sind für Hinweise zur Fortentwicklung der Buchreihe stets dankbar. Die Herausgeber

4 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Lernfeld 2: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen Wesen des Staates Staatsbegriff Aufgaben des Staates Historische Auffassungen Heutige Auffassungen Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland Republik Demokratie Bundesstaatlichkeit Einheitsstaat Bundesstaat Staatenbund Rechtsstaatsprinzip Gewaltenteilung Grundrechte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit Rechtssicherheit Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte Sozialstaatsprinzip Ergänzende Staatszielbestimmungen Umwelt- und Tierschutz Europäische Einigung Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in ein europäisches Rechtssystem Europarat Geschichtliche Entwicklung der EU Struktur der EU Wesen der EU Aufbau der EU Europäische Institutionen Organe von EU und EG Sonstige Einrichtungen der EG Arten der EG-Rechtsquellen Zustandekommen der EG-Rechtsnormen Verhältnis der EG-Rechtsnormen zum nationalen Recht EU-Bürgerschaft

5 Inhaltsverzeichnis 5 4 Träger der öffentlichen Verwaltung Verwaltungsträger als Rechtsträger Juristische Personen des öffentlichen Rechts Körperschaften Anstalten Stiftungen Personen des privaten Rechts Überblick der verschiedenen Verwaltungsträger und der Verwaltungsorganisation Privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger und Staatsvolk als Verwaltungsträger Interne Organisation der Verwaltungsträger Horizontale und vertikale Gliederung der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland Begriff der öffentlichen Verwaltung Öffentliche Verwaltung als staatliche Verwaltung Gewaltenteilungslehre als Grundlage für die Begriffsbestimmung der Verwaltung Möglichkeiten der Unterscheidung der Verwaltung Horizontale Gliederung der Verwaltung Vertikale Gliederung der Verwaltung Landesverwaltungen Bundesverwaltung Wesen und Aufgaben der Verwaltung Wesen der Verwaltungstätigkeit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung Aufgabengliederungsplan Arten der öffentlichen Verwaltung Aufbau der Verwaltung Grundzüge des Verwaltungsaufbaus Gliederung der Bundesverwaltung sowie der Landesverwaltungen und der kommunalen Verwaltungen Gliederung der Bundesverwaltung Gliederung der Landesverwaltung am Beispiel des Landes Brandenburg Gliederung kommunaler Verwaltungen Grundlagen kommunaler Selbstverwaltung Geschichtliche Grundzüge der kommunalen Selbstverwaltung Vorformen und Entstehung der deutschen Selbstverwaltung Stein sche Städteordnung Recht auf Selbstverwaltung in der Weimarer Reichsverfassung Zeit des Nationalsozialismus Neubeginn und Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg Bundes- und landesverfassungsrechtliche Gewährleistung Eigenverantwortung der Gemeinden Institutionengarantie Verhältnis von Bundes- und landesverfassungsrechtlicher Garantie Inhalt der institutionellen Garantie Gegenstand und Art kommunaler Aufgabenwahrnehmung

6 6 Inhaltsverzeichnis Lernfeld 9: Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen Arten des Verwaltungshandelns Hoheitliches Verwaltungshandeln Eingriffsverwaltung Leistungsverwaltung Schlicht-hoheitliches Handeln Planende Verwaltung Informelles Verwaltungshandeln Fiskalisches Verwaltungshandeln Begriff der fiskalischen Verwaltung Arten der fiskalischen Verwaltung Quellen des Verwaltungsrechts Arten der Rechtsquellen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Grundrechte Allgemeine Lehre von den Grundrechten Grundrechte im Einzelnen Würde des Menschen Freiheitsrechte Gleichheitsgrundrechte Glaubens- und Gewissensfreiheit, Kriegsdienstverweigerung Freiheit der Meinungsäußerung Schutz der Ehe und Familie Schulwesen Versammlungsfreiheit Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit Berufsfreiheit Eigentum Regelungen zum allgemeinen Verwaltungsverfahren Begriffsbestimmungen Zweck und Arten des Verwaltungsverfahrens Definition des Verwaltungsverfahrens gemäß 9 VwVfG Stufen des Verwaltungsverfahrens Verfahrensgrundsätze Einleitung des Verfahrens Prüfung der Voraussetzungen Beendigung des Verfahrens Grundsätze des Verwaltungshandelns Verfassungsmäßige Grundlagen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit Vorrang des Gesetzes Vorbehalt des Gesetzes Grundsatz des pflichtgemäßen Ermessens Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grundsatz der Geeignetheit Grundsatz der Erforderlichkeit

7 Inhaltsverzeichnis Grundsatz der Angemessenheit Grundsatz der Gleichbehandlung Vertrauensschutz Weitere Grundsätze Zweckmäßigkeit Wirtschaftlichkeit Unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessensausübung Rechtsnormen und ihre Struktur Legalitätsprinzip Opportunitätsprinzip Unbestimmte Rechtsbegriffe Beurteilungsspielraum Ermessensausübung Entschließungsermessen Auswahlermessen Ermessensfehler Merkmale und Arten des Verwaltungsaktes Bedeutung des Verwaltungsaktes Merkmale eines Verwaltungsaktes Arten von Verwaltungsakten Unterscheidung nach der Bedeutung für den Betroffenen Unterscheidung nach dem Inhalt Unterscheidung nach der Art des Zustandekommens Allgemeinverfügung Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten Zulässigkeit von Nebenbestimmungen Arten von Nebenbestimmungen Befristung Bedingung Widerrufsvorbehalt Auflage Auflagenvorbehalt Methodik der Rechtsanwendung Rechtsanwendung Schrittfolge bei der Gutachtentechnik Durcharbeiten des Sachverhalts Formulierung des Anliegens, das es zu prüfen gilt Auswahl der Rechtsnorm, die angewendet werden soll Analyse der ausgewählten Rechtsnorm Subsumtion Ableitung der Rechtsfolge Urteilsstil Bescheidtechnik Begriff und Arten des Bescheides Bescheid im engeren Sinn (Verwaltungsakt) Bescheid im weiteren Sinn (nicht nur Verwaltungsakte) Bescheidtechnik Vorüberlegungen vor Erlass eines Bescheides

8 8 Inhaltsverzeichnis 10.4 Inhaltliche Anforderungen an Bescheide Aufbau eines Bescheides im engeren Sinn Verbale und nonverbale Kommunikation Allgemeine Grundlagen zur Kommunikation Verbale Kommunikation Gesprächsführung Telefonat Nonverbale Kommunikation Körpersprache Räumliche Bedingungen Konfliktverhalten Ursachen von Konflikten beim Verwaltungshandeln Arten von Konflikten Konfliktbewältigung Vermeidung von Konflikten bei der Gesprächsführung Lernfeld 10: Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen Grundlagen des Rechts der Gefahrenabwehr Zielsetzung des Gefahrenabwehrrechts Freiheitsrechte und Gefahrenabwehr Gefahrenbegriff Organisation der Gefahrenabwehr Aufgabenbereiche und Rechtsquellen der Gefahrenabwehr Gesetzgebungskompetenz im Gefahrenabwehrrecht Verordnungen zur Gefahrenabwehr Anwendungsreihenfolge der Befugnisse zur Gefahrenabwehr Ausübung von Ermessen im Gefahrenabwehrrecht Gebundene Verwaltung und Entschließungsermessen Auswahlermessen Sofortige Vollziehung Ausschluss der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten Unaufschiebbare Anordnungen und Weisungen von Polizeivollzugsbeamten Andere durch Bundes- oder Landesgesetz vorgeschriebene Fälle Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung Verfahren und Rechtsschutz Anordnung der sofortigen Vollziehung Anordnung im besonderen öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten Anordnung bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung Zuständige Behörden und Formvorschriften Verwaltungszwang Zwangsmittel Ersatzvornahme

9 Inhaltsverzeichnis Zwangsgeld Unmittelbarer Zwang Verfahren bis zur Anwendung der Zwangsmittel Funktion des Zwangsmittels, Auswahl und Zuständigkeit Gestrecktes Verfahren bis zur Anwendung des Zwangsmittels Sofortvollzug Zwangsmittel und Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren Bescheiderstellung Anforderungen an einen Bescheid Tenor Begründung Rechtsbehelfsbelehrung Sonstige formelle Anforderungen Ausgangsbescheid Von Amts wegen erlassene Bescheide Bescheide zum Abschluss eines Antragsverfahrens Bescheide im Widerspruchsverfahren Abhilfebescheid Widerspruchsbescheide Ordungswidrigkeitenverfahren Ordnungswidrigkeit Begriff und Rechtsquellen Rechtswidrigkeit und Vorwerfbarkeit einer Handlung Abgrenzung von Straftaten Verfahrensrecht Verfolgungsbehörden Einleitung des Verfahrens Anhörung und Ermittlung Ahndungsmöglichkeiten Verjährung Rechtsmittel Bescheide im Bußgeldverfahren Bußgeldbescheid Bescheid über die Einstellung des Verfahrens vor Erlass des Bußgeldbescheides Kostenfestsetzungsbescheid Rücknahme des Bußgeldbescheides nach einem Einspruch Verwerfung eines Einspruchs als unzulässig Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes Rechtswidrige und nichtige Verwaltungsakte Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes Fälle der Nichtigkeit und nicht gegebener Nichtigkeit Möglichkeiten der Heilung rechtswidriger Verwaltungsakte Aufhebung von Verwaltungsakten durch Widerruf und Rücknahme Aufhebung eines Verwaltungaktes Widerruf von Verwaltungsakten

10 10 Inhaltsverzeichnis Widerruf belastender Verwaltungsakte Widerruf begünstigender Verwaltungsakte Gebundene Entscheidungen und Ermessensausübung Widerrufsverfahren Rücknahme von Verwaltungsakten Rücknahme belastender Verwaltungsakte Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte Wiederaufgreifen des Verfahrens Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags im Rahmen des 51 VwVfG Auswirkungen der Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens Wiederaufgreifen des Verfahrens außerhalb des 51 VwVfG Formen und Wirkungen von Rechtsbehelfen Formlose Rechtsbehelfe Förmliche Rechtsbehelfe Rechtsmittel Sonstige Rechtsbehelfe Widerspruchsverfahren, Klagearten Notwendigkeit eines Widerspruchsverfahrens Zulässigkeit des Widerspruchs Einlegung des Widerspruchs durch den Bürger Statthaftigkeit des Widerspruchs Formen, Fristen und handelnde Personen Begründetheit des Widerspruchs und deren Folgen Klagearten Anfechtungsklage Verpflichtungsklage Fortsetzungsfeststellungsklage Feststellungsklage Allgemeine Leistungsklage Vorläufiger Rechtsschutz Abwehr der sofortigen Vollziehung Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Antrag auf Erlass einer Sicherungs- oder Regelungsanordnung Öffentlich-rechtlicher Vertrag Arten öffentlich-rechtlicher Verträge Gesetzliche Einschränkungen und Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge Ausführung und Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verträge

11 Inhaltsverzeichnis 11 Lernfeld 11: Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten Sozialstaatsprinzip Verfassungsrechtliche Grundlagen des Sozialstaates System der sozialen Sicherung in Deutschland Aufbau und Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Grundsätze des Sozialleistungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens nach dem SGB X Reformen im Sozialrecht Historische Entwicklung Neue Strukturen im Sozialhilferecht Grundsätze und Ziele im neuen Sozialhilferecht Grundsicherung für Arbeitssuchende Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) Einsatz von Einkommen und Vermögen Leistungen nach dem SGB II Zuständigkeit bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe Grundsätze der Sozialhilfe Rechtsanspruch auf Sozialhilfe Individualitätsprinzip Familiengerechtigkeit Subsidiaritätsprinzip Einsetzen der Sozialhilfe Gesamtfallgrundsatz Vorrang der offenen Hilfe Formen der Sozialhilfe Pflichten von Leistungsberechtigtem und Dritten Träger der Sozialhilfe Zuständigkeit im Sozialhilferecht Refinanzierungsmöglichkeiten der Sozialhilfeträger Kostenbeitrag Aufrechnung und Verrechnung Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe Kostenersatz Kostenerstattung Inhalt der Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Wirtschaftliche Voraussetzungen für Hilfeleistungen

12 12 Inhaltsverzeichnis 5 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Arten von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln Formlose Rechtsbehelfe Förmliche Rechtsbehelfe Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen Kinder- und Jugendhilfe Stellung der Jugendhilfe im Rahmen der sozialen Sicherung Grundsätze der öffentlichen Jugendhilfe Träger, Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe Jugendamt als Einrichtung des örtlichen Trägers Handlungsorientierte Methoden Abkürzungsverzeichnis Bildquellenverzeichnis Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis

13 Horizontale und vertikale Gliederung der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland 79 regeln gelten, muss die öffentliche Verwaltung abgegrenzt werden von den anderen Formen staatlicher Tätigkeit. Am einfachsten ist die Bestimmung nach der sogenannten Subtraktionsformel. Sie geht von der Überlegung aus, dass sich eher entscheiden lässt, was Gesetzgebung und was Rechtsprechung ist. Das, was übrig bleibt, ist Verwaltungstätigkeit. Folglich ist Verwaltung im materiellen Sinne jede Staatstätigkeit, die weder Gesetzgebung noch noch Rechtstrechung hat. Was organisatorisch unter Verwaltung zu verstehen ist, lässt sich klarer bestimmen. Zunächst gibt es Vorschriften im Grundgesetz, nach denen bestimmte Organe und Organgruppen der Exekutive zugeteilt werden. Gem. Art. 87 GG sind das beispielsweise der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger. Art. 87 G Für andere Organe, insbesondere für die Gemeinden, fehlt eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Einordnung in den Bereich der 2. Gewalt. Deshalb lässt sich in diesen Fällen nur auf die Tätigkeit des jeweiligen Organs abstellen: Verwaltungsorgane sind diejenigen Staatsorgane, deren hauptsächliche Tätigkeit Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne ist. Subtraktionsformel Verwaltungsorgane Danach gehört die gesamte Kommunalverwaltung einschließlich ihrer Vertretungskörperschaften zu den Verwaltungsorganen. Die Tätigkeit der Regierung umfasst die politische Staatsleitung, insbesondere die Bestimmung der Richtlinien der Politik und die Vorbereitung der Gesetze. Somit zählt die Regierung nicht zur Verwaltung. Öffentliche Verwaltung ist die Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung, nicht Rechtsprechung und nicht Regierung ist. Öffentliche Verwaltung 5.2 Möglichkeiten der Unterscheidung der Verwaltung Unterscheidung der öffentlichen Verwaltung Nach dem Träger Nach den Aufgaben und Zielen Nach der Rechtsform des Handelns Bundesverwaltung Landesverwaltung Kommunalverwaltung Eingriffsverwaltung Leistungsverwaltung Planungsverwaltung Hoheitsverwaltung Fiskalverwaltung Durch die Struktur der Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat und aufgrund der Regelungen des Grundgesetzes muss innerhalb der öffentlichen Verwaltung unterschieden werden nach: Bundesverwaltung Landesverwaltungen und Gemeindeverwaltungen

14 80 unmittelbare Verwaltung mittelbare Verwaltung Lernfeld 2: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen Die Verwaltungen lassen sich nochmals in unmittelbare und in mittelbare öffentliche Verwaltungen einteilen. Unmittelbare Verwaltung erfolgt durch eigene Behörden, mittelbare durch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (vgl. Kap. 4). 5.3 Horizontale Gliederung der Verwaltung Struktur der horizontalen Gewaltenteilung Ausgangspunkt der Überlegungen ist auch hier die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland. Das nachfolgende Schema gibt eine Übersicht über die Struktur der horizontalen Gewaltenteilung: Rechtsetzung durch Legislative Rechtsanwendung durch Exekutive Judikative Planende Vewaltung = Im Rahmen der Gesetze besteht die Freiheit, Einzelheiten zu planen Vollzugsverwaltung = Ausführung der Gesetze und der Beschlüsse der planenden Verwaltung Rechtsprechung = Anwendung der Gesetze auf Rechtsfälle durch unabhängige Richter In der horizontalen Gliederung der Verwaltung erfolgt die Organisation der öffentlichen Verwaltung im Rahmen einer bestimmten Ebene. 5.4 Vertikale Gliederung der Verwaltung Im Rahmen der vertikalen Gliederung der öffentlichen Verwaltung wird gemäß der vertikalen Gewaltenteilung die Ausführung von Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Zuständigkeit auf Bundes- oder Landesebene betrachtet. Vertikale Gewaltenteilung Bund: LEGISLATIVE Aufbau in der Bundesrepublik Deutschland horizontal EXEKUTIVE JUDIKATIVE vertikal Bundestag + Bundesrat Bundespräsident Bundesregierung Bundesbehörden Bundesverfassungsgericht Bundesgerichtshof Bundesverwaltungsgericht Bundesfinanzhof Bundearbeitsgericht Bundessozialgericht Länder: Landtage Landesregierungen Landesverfassungsgerichte Bürgerschaften (Bremen, Hamburg) Abgeordnetenhau (Berlin) Senate (Berlin, Bremen, Hamburg) Landesbehörden und alle anderen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Fachgerichtsbarkeit

15 Horizontale und vertikale Gliederung der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland Landesverwaltungen Gemäß Art. 30 GG ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft. Die Verwaltung fällt im Unterschied zur Gesetzgebung, die der Bund weitestgehend an sich gezogen hat, überwiegend in die Zuständigkeit der Länder. Art. 30 GG Die Ausführung von Bundesgesetzen nach dem Grundgesetz gem. Art b GG Landeseigene Verwaltung (Art. 83, 84 GG) Gemäß Art. 83 GG führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt. Der Begriff eigene Angelegenheiten besagt, dass die Länder eigene Landesbehörden und Einrichtungen mit dem entsprechenden Personal zur Verfügung stellen. Die Länder müssen z. B. eine Behörde zur Auszahlung von Wohngeld einrichten oder die notwendigen Unterkünfte für Asylbewerber bereitstellen. Dabei sind die Länder frei in ihrer Entscheidung darüber, wie sie die Auszahlung des Wohngeldes regeln wie sie Sozialwohnungen vergeben wie sie den Aufenthalt von Asylbewerbern regeln Bei der landeseigenen Verwaltung kann die Bundesregierung lediglich die Rechtmäßigkeit des Vollzuges ihrer Gesetze kontrollieren (Rechtsaufsicht Art. 84 (3) GG). Sie kann aber keine Weisungen gegenüber den Ländern erteilen. Sie hat also keine Fachaufsicht über die Länder. Die Kosten der Durchführung dieser Gesetze tragen die Länder (Art. 104a (1) GG) Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) Die Länder führen unter Aufsicht des Bundes mit ihren landeseigenen Verwaltungen die Bundesgesetze im Auftrag des Bundes aus. Das gilt z. B. für: die Bundesstraßen und Bundesautobahnen (Art. 90 GG) die Luftverkehrsverwaltung (Art. 87 d GG) die Kernenergie (Art. 87 c GG) Hier hat die Bundesregierung eine Fachaufsicht (Kontrolle der Recht- und Zweckmäßigkeit), d. h., sie kann den Landesbehörden Weisungen erteilen und allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Kosten trägt in diesem Fall der Bund. Landeseigene Verwaltung Art. 83 GG Wohngeld 11 Rechtsaufsicht Art. 84 GG Bundesverwaltung Art. 85 GG Fachaufsicht Bundesverwaltung Wegen des Gundsatzes, die öffentliche Verwaltung den Ländern zu übertragen, sind dem Bund nur eng begrenzte Aufgabenbereiche zugeteilt, in denen er durch eigene Behörden (unmittelbare Bundesverwaltung) oder durch besonders zu gründende Selbstverwaltungseinrichtungen (mittelbare Bundesverwaltung) tätig werden darf. Unmittelbare Bundesverwaltung (Art. 86, 87 (1) GG) Sie führt die Gesetze nach dem Grundgesetz aus, die eindeutig in die Zuständigkeit des Bundes fallen und nicht den Ländern überlassen werden können (Art. 83 ff. GG). unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung

16 82 bundeseigene Verwaltung Art. 87 GG Art. 91a, 91b GG Lernfeld 2: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen Die unmittelbare Bundesverwaltung wird auch als bundeseigene Verwaltung bezeichnet, denn der Bund handelt unmittelbar durch seine eigenen Verwaltungsbehörden. Die bundeseigene Verwaltung hat einen eigenen Unterbau. Beispiele für die bundeseigene Verwaltung: Auswärtiger Dienst Bundesfinanzverwaltung Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schifffahrt Bundesgrenzschutz Bundeswehrverwaltung Mittelbare Bundesverwaltung (Art. 87 (2) GG) Bestimmte Aufgaben des Bundes werden durch bundesmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ausgeführt. Sie stehen grundsätzlich außerhalb des Behördenaufbaus der unmittelbaren Bundesverwaltung. Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a, 91b GG) Der Bund wirkt bei Landesaufgaben durch eine gemeinsame Rahmenplanung mit (Art. 91 a GG). Voraussetzungen sind, dass die Landesaufgaben eine Bedeutung für die Gesamtbevölkerung haben müssen und die Mitwirkung des Bundes zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich sein muss. Beispiele: Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur, Hochschulen, Küstenschutz. Der Bund und die Länder teilen sich die Kosten der Durchführung (Art. 91a (3) GG). Der Bund und die Länder können bei der Bildungsplanung und bei der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusammenarbeiten. Die Kostenaufteilung der Durchführung kann zwischen dem Bund und den Ländern frei vereinbart werden (Art. 91b GG). Nach dem Aufstehen schaltet Heinz Lasch das Licht an und nutzt den von einem Elektrizitätswerk verteilten Strom. Das anschließend benötigte Wasser wird von einem Wasserwerk geliefert und durch die von der Stadt unterhaltene Kanalisation abgeleitet. Währenddessen entleert die städtische Müllabfuhr die Mülltonne. Lasch fährt mit seinem Auto auf den von der Verwaltung gebauten und unterhaltenen Straßen zur Schule und wird dort von verbeamteten Lehrern unterrichtet. Seine Freizeit verbringt Lasch nach der Schule auf dem von der Stadt errichteten Sportplatz. Unangenehm ist der Brief, den seine Eltern vom Finanzamt bekamen. Er enthielt eine Steuererhebung. Bei der Betrachtung des Tagesablaufs kann davon ausgegangen werden, dass die Dinge, die im Text hervorgehoben sind, zur öffentlichen Verwaltung zählen. Überwiegend handelt es sich hierbei um Aufgaben der Stadtverwaltung.

17 Horizontale und vertikale Gliederung der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland 83 Öffentliche Verwaltung ist zunächst Staatstätigkeit und umfasst alle gesetzlich übertragenen und freiwillig übernommenen Aufgaben. Öffentliche Verwaltung ist Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung, die nicht Rechtsprechung, die nicht Regierung ist. Gemäß der Gewaltenteilung umfasst die horizontale Gliederung der öffentlichen Verwaltung die Struktur der Verwaltungstätigkeit im Rahmen einer Ebene. Strukturwissen Bundesverwaltung Bundesunmittelbare Verwaltung Bundesmittelbare Verwaltung Landesverwaltung Landesunmittelbare Verwaltung Landesmittelbare Verwaltung Zusammenfassender Überblick: Mittelbare Staatsverwaltung Aufgaben werden nicht unmittelbar vom Staat, sondern mittelbar durch eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts erfüllt. Der Staat hat nur die Aufsicht über diese juristischen Personen. Körperschaften d. ö. R. rechtsfähig auf Mitgliedschaft von Personen beruhend Verband des öffentlichen Rechts Wahrnehmung von öffentl. Aufgaben vom Staat abgeleitete Hoheitsgewalt Anstalten d. ö. R. rechtsfähig Zusammenfassung personeller und sachlicher Mittel Ständige Erfüllung öffentlicher Aufgaben benutzerorientiert Stiftungen d. ö. R. rechtsfähig vom Staat genehmigte Organisation mit Vermögen ausgestattet Ertrag nach dem Stifterwillen für einen bestimmten öffentlichen Zweck (sozial, kulturell, wissenschaftlich) Beispiele: Beispiele: Beispiele: Bund Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Bundesarchitektenkammer Bundesrechtsanwaltskammer Bundesnotarkammer Bund Versorgungsanstalt des Bundes Deutsche Bundesbank Bund Stiftung, Preuß. Kulturbesitz Stiftung Volkswagenwerk Studien-Stiftung des deutschen Volkes Hilfswerk für behinderte Kinder Stiftung Deutscher Wald Land Land Land Allgemeine Ortskrankenkassen Landesversicherungsanstalt Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Ärztekammer Berufsgenossenschaften Gemeindeunfallversicherungsverband Bayer. Rundfunk Sparkassen Bayer. Landesbank (Girozentrale) Studentenwerke Wittelsbacher Ausgleichsfonds Spitalstiftungen Stiftung Maximilianeum Stiftung Germanisches Nationalmuseum

18 84 Lernfeld 2: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen Vertikale Verwaltungsgliederung umfasst die Verantwortung von Bundes- und Landesverwaltung. Landesverwaltung Art. 30 GG Überwiegende Zuständigkeit der Länder Landeseigene Verwaltung Keine Fachaufsicht durch den Bund Bundesauftragsverwaltung Rechtsaufsicht und Fachaufsicht durch den Bund Aufgaben M 1 Sammeln Sie über einen Zeitraum von 14 Tagen Zeitungsausschnitte, in denen Verwaltungstätigkeit angesprochen wird. Ordnen Sie die einzelnen Sachverhalte nach der horizontalen und vertikalen Verwaltungsgliederung und präsentieren Sie das Ergebnis auf einer Wandzeitung. 2 Erläutern Sie den Begriff öffentliche Verwaltung. Leiten Sie dabei Ihre Argumentation aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung ab. 3 Fertigen Sie ein Tafelbild zur Gliederung der bundeseigenen Verwaltung an. Verwenden Sie dabei die Software Powerpoint. 4 Grenzen Sie die Begriffe mittelbare und unmittelbare Verwaltung voneinander ab. Ordnen Sie der Bundes- und Landesverwaltung Beispiele zu: Bundesminister für Verkehr Bundesoberseeamt Bundesanstalt für Wasserbau Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesamt für Schiffsvermessung Deutsches Hydrographisches Institut Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Wasserund Schifffahrtsämter Wasser- straßen- Maschinenämter

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