Wie fülle ich meine Einkommens- und Vermögenserklärung aus
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- Eike Zimmermann
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1 Département fédéral des finances DFF Centrale de compensation CdC Caisse suisse de compensation CSC Assurance facultative - Cotisations Wie fülle ich meine Einkommens- und Vermögenserklärung aus Diese Anleitung ist dazu bestimmt, Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Einkommens- und Vermögenserklärung behilflich zu sein. Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen sowie Erläuterungen zu jeder Rubrik. Die Einkommens- und Vermögenserklärung besteht aus 3 Teilen: Der 1. Teil betrifft Personen, welche keine Erwerbstätigkeit ausüben, der 2. Teil betrifft Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, und der 3. Teil beinhaltet eine Lohnbestätigung, die durch den Arbeitgeber auszufüllen ist. Inhaltsverzeichnis Wichtige Informationen 2 Teil 1 A. Nichterwerbstätige 1. Vermögen 1.1 Vermögen Immobilien Eigenes Renteneinkommen Einkommen des Ehemannes/der Ehefrau Studenten 8 Teil 2 B. Erwerbstätige 3. Einkommen 3.1 Bruttoeinkommen als Angestellter/Angestellte Einkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit Mein Unternehmen 11 Teil 3 Lohnbestätigung 3. Lohnbestätigung Beizulegende Dokumente zu meiner Erklärung 14 Wie schicke ich meine Erklärung ein 15 1/15
2 Wichtige Informationen Bitte achten Sie darauf, die Barcodes nicht zu beschädigen! Die Angabe Ehemann/Ehefrau steht bezeichnend für den Ehepartner/die Ehepartnerin einer verheirateten oder in Trennung lebenden Person. Dasselbe gilt für die registrierte Partnerschaft. In dieser Anleitung bedeuten die Bezeichnungen bezüglich dem Zivilstand Folgendes: Heirat: registrierte Partnerschaft Scheidung: vom Gericht aufgelöste registrierte Partnerschaft i Vergessen Sie nicht, Ihre Einkommens- und Vermögenserklärung zu datieren und zu unterschreiben, und schicken Sie uns das Original der Seiten 1, 2 und 3 zurück. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die per Fax und/oder erhaltene Einkommens- und Vermögenserklärung nicht akzeptiert werden kann. 2/15
3 A. Nichterwerbstätige (Seite 1) Füllen Sie diesen Teil der Einkommens- und Vermögenserklärung aus, wenn Sie nicht gearbeitet haben, wenn Sie weniger als 9 Monate und/oder weniger als 50 % im Jahr eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, oder wenn Sie Student/Studentin waren. 1. Vermögen 1.1 Konti und Geldanlagen Frage: Ich besitze Konti in mehreren Ländern. Muss ich alle deklarieren oder einfach nur jene in der Schweiz? Antwort: Alle Konti in der Schweiz und im Ausland sind zu deklarieren, ebenfalls jene Ihres Ehemannes/Ihrer Ehefrau. F: Ich habe eine Lebensversicherung. Muss ich diese deklarieren? A: Ja, alle Rückkaufswerte von Versicherungen auf den Namen von Ihnen oder Ihres Ehemannes/Ihrer Ehefrau sind zu deklarieren. Es sind alle Konti, Aktien, Obligationen, Sparkonti, Investitionen und Geldanlagen in der i Schweiz und im Ausland von Ihnen und Ihrem Ehemann/Ihrer Ehefrau zu deklarieren. 3/15
4 A. Nichterwerbstätige (Seite 1) 1.2 Immobilien F: Ich habe keine Immobilie im Ausland, nur ein Haus in der Schweiz. Muss ich dieses deklarieren? A: Ja, alle Immobilien im Ausland und in der Schweiz von Ihnen und Ihrem Ehemann/Ihrer Ehefrau sind zu deklarieren. F: Ich habe eine Hypothekarschuld/einen Kredit auf meiner Immobilie. Kann ich diese/diesen in Abzug bringen? A: Ja, die Hypothekarschulden/die Kredite auf Ihren Immobilien können in Abzug gebracht werden. Bitte deklarieren Sie den Marktwert Ihrer Immobilien und legen Sie die relevanten Belege bezüglich der Hypothekarschulden/Kredite bei. i Wenn Sie Mieter oder Mieterin sind, legen Sie uns eine Kopie Ihres Mietvertrags bei. 4/15
5 A. Nichterwerbstätige (Seite 1) 1.3 Renteneinkommen F: Ich erhalte eine Altersrente. Muss ich diese deklarieren? A: Ja, es sind alle erhaltenen ausländischen und schweizerischen Renten zu deklarieren (Alters-, Hinterlassenen- und/oder andere Renten). F: Ich erhalte Arbeitslosengelder. Sind diese zu deklarieren? A: Ja, alle Entschädigungen, Arbeitslosengelder inbegriffen, sind zu deklarieren. F: Ich erhalte eine kleine Rente aus meiner 2. Säule. Ist diese auch zu deklarieren? A: Ja, alle aus der 2. Säule stammenden Renten, Versicherungsleistungen sowie Alimente sind zu deklarieren. 5/15
6 A. Nichterwerbseinkommen (Seite 1) 1.4 Mein Ehemann/meine Ehefrau F. Mein Ehemann/meine Ehefrau besitzt die schweizerische Nationalität nicht. Muss ich sein/ihr Einkommen trotzdem deklarieren? A. Ja, das Einkommen und/oder das Renteneinkommen Ihres Ehemannes/Ihrer Ehefrau ist zu deklarieren, auch wenn dieser/diese die schweizerische Nationalität nicht besitzt. Q. Mein Ehemann/meine Ehefrau ist nicht Mitglied bei der freiwilligen Versicherung. Muss ich sein/ihr Einkommen trotzdem deklarieren? R. Ja, das Einkommen ist zu deklarieren. Die Angabe Ehemann/Ehefrau steht bezeichnend für den Ehepartner/die Ehepartnerin einer i verheirateten oder in Trennung lebenden Person. Dasselbe gilt für die registrierte Partnerschaft. 6/15
7 A. Nichterwerbstätige (Seite 1) 1.5 Mein Ehemann/meine Ehefrau F: Mein Ehemann/meine Ehefrau arbeitet in der Schweiz und leistet obligatorische AHV/IV- Beiträge. Muss ich sein/ihr Einkommen deklarieren? A: Ja, das Einkommen Ihres Ehemannes/Ihrer Ehefrau ist zu deklarieren, da Sie unter bestimmten Bedingungen von der Beitragspflicht befreit werden können. F: Ich bin von meinem Ehemann/meiner Ehefrau getrennt. Muss ich sein/ihr Einkommen deklarieren? A: Ja, auch wenn Sie getrennt sind, ist das Einkommen Ihres Ehemannes/Ihrer Ehefrau zu deklarieren. 7/15
8 A. Nichterwerbstätige (Seite 1) 2. Sind Sie Student/in? F: Muss ich das Ziel meines Studiums präzisieren? A: Ja, das Ziel Ihres Studiums ist auf Seite 2 unter «Kommentare» zu präzisieren. i Vergessen Sie nicht, eine Studienbestätigung der Einkommens- und Vermögenserklärung beizulegen. 8/15
9 B. Erwerbstätige (Seite 2) 3.1 Mein Bruttoeinkommen als Angestellter Wenn Sie weniger als 9 Monate gearbeitet haben und/oder Ihr Beschäftigungsgrad weniger als 50 % betragen hat, füllen Sie bitte die Teile A und B der Einkommens- und Vermögenserklärung aus. F: Ich habe Teilzeit gearbeitet. Muss ich den Teil B ausfüllen? A: Ja, in diesem Falle ist der Teil A und B auszufüllen. F: Dieses Jahr hatte ich mehrere Anstellungen. Wie muss ich die Erklärung ausfüllen? A: Es sind alle Zeiträume der verschiedenen Beschäftigungen und alle erhaltenen Einkommen aufzuführen. Vergessen Sie nicht, alle Lohnbelege oder die jährliche Lohnbestätigung sowie den i Steuerbescheid beizulegen. 9/15
10 B. Erwerbstätige (Seite 2) 3.2 Einkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit F: Ich bin selbstständig. Was muss ich genau ausfüllen? A: Wenn Sie selbstständig sind, sind Ihre Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit zu deklarieren. A: Wenn Sie selbstständig sind, ist das Resultat/der Nettogewinn vor Steuerabzug und Sozialabgaben zu deklarieren. Es sind uns als Belege der Steuerentscheid, die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung beizulegen. Wenn Ihr Unternehmen eine AG/GmbH ist, gelten Sie gegenüber der AHV/IV als Angestellter. i 10/15
11 B. Erwerbstätige (Seite 2) 3.4 Einkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit F: Was ist mit «Anderes Einkommen» gemeint? A: Als Selbstständigerwerbender ist hier sämtliches, zusätzliches Einkommen zu deklarieren wie zum Beispiel staatliche Subventionen. A: Wenn Sie selbstständig sind, ist ebenfalls das Eigenkapital zu deklarieren, das Sie in Ihrem Unternehmen investiert haben. F: Wie muss ich mein Eigenkapital, das ich in mein Unternehmen investiert habe, belegen? A: Um Ihr investiertes Eigenkapital belegen zu können, senden Sie uns eine Kopie der Bilanz ein und geben Ihre prozentuale Beteiligung ein. 11/15
12 Lohnbestätigung (Seite 3) 1. Lohnbestätigung F: Mein Arbeitgeber zahlt mir einen 13. Monatslohn aus. Muss ich diesen deklarieren? A: Ja, die Einkommen in Form eines 13. oder 14. Monatslohnes sowie Bonifikationen/Prämien am Ende des Jahres sind zu deklarieren. F: Muss ich die von meinem Arbeitgeber überwiesenen Familienzulagen deklarieren? A: Die vom Arbeitgeber überwiesenen Familienzulagen werden für die Berechnung der AHV/IV-Beiträge nicht berücksichtigt. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Jahreslohn und nicht der Monatslohn zu deklarieren ist. i Andernfalls ist dies zu vermerken. 12/15
13 Lohnbestätigung (Seite 3) 1. Naturallohn F: Wie muss ich diesen Teil ausfüllen? A: Der Naturallohn stellt gewisse Vorteile für den Angestellten dar, wie zum Beispiel Unterkunft, Mahlzeiten, usw. Der Betrag ist für jede erhaltene Leistung zu präzisieren. F: Die Unterkunft wird durch meinen Arbeitgeber gestellt. Ich kenne den genauen Betrag nicht. Wie muss ich vorgehen? A: Wenn die Beträge für Naturallöhne nicht angegeben sind, werden diese nach den gültigen Ansätzen festgelegt. i Diese Lohnbestätigung ist durch Ihren Arbeitgeber auszufüllen und zu unterschreiben. 13/15
14 Beizulegende Dokumente zu meiner Erklärung Beizulegende Dokumente zu meiner Erklärung: Wenn ich keine Erwerbstätigkeit ausübe: Kontoauszüge Lohnbestätigung meines Ehemannes/meiner Ehefrau Bescheinigung über die Hypothekarschulden Eine Kopie des Mietvertrags Belege über die Einkommen und die erhaltenen Leistungen Wenn ich Student/in bin: Eine Studienbestätigung Wenn ich eine Erwerbstätigkeit ausübe: Alle Lohnbelege oder den jährlichen Lohnausweis sowie den Steuerentscheid wenn verfügbar. Wenn ich selbstständig erwerbend bin: Kopie des Steuerentscheids Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung Kopie der Bilanz 14/15
15 Wie schicke ich meine Erklärung ein 1. Die Einkommens- und 2. Die Lohnbestätigung datiert 3. Kopie der relevanten Belege, Vermögenserklärung datiert und unterschrieben vom Arbeit- welche die Beträge und unterschrieben. geber. bestätigen, die ich deklariert habe. Wohin schicke ich meine Erklärung? Schweizerische Ausgleichskasse Freiwillige Versicherung - Beiträge Av. Edmond-Vaucher 18 Postfach 3100 CH-1211 Genf 2 Tel +41 (0) /15
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