7.500 EUR bis EUR in 1-EUR-Schritten. Die Berechnungsformel der Einkommensteuer (Grundtabelle) ist in 32 a Abs. 1 EStG festgelegt:

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1 Einkommensteuertabelle 2004 Grundtabelle / Splittingtabelle (Die Zahlen der Tabelle sind nach amtlichen Unterlagen ermittelt. Ihre Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr.) EUR bis EUR in 1-EUR-Schritten Die Grundtabelle gilt für Alleinstehende (Ledige, Alleinerziehende, Geschiedene, Getrenntlebende, Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Sterbejahr des Ehegatten) sowie für Verheiratete, die die getrennte Veranlagung oder für das Jahr der Heirat die besondere Veranlagung wählen ( 32a Abs. 1 EStG) Die Splittingtabelle gilt für Verheiratete, die die Zusammenveranlagung wählen, sowie für Verwitwete für das Jahr, das auf das Todesjahr des Ehegatten folgt ( 32a Abs. 5 und 6 EStG). Die Berechnungsformel der Einkommensteuer (Grundtabelle) ist in 32 a Abs. 1 EStG festgelegt: Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen bis Euro (Grundfreibetrag): 0; von Euro bis Euro: (793,10 * y ) * y; von Euro bis Euro: (265,78 * z ) * z ; von Euro an: 0,45 * x "y "ist ein Zehntausendstel des Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. "z "ist ein Zehntausendstel des Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. "x "ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden. Die Einkommensteuer der Splittingtabelle beträgt nach 32a Abs. 5 EStG das Zweifache des Steuerbetrags der Grundtabelle, der sich für die Hälfte des gemeinsam zu versteuernden Einkommens der Eheleute ergibt. Beispiel: Das zu versteuernde Einkommen der Eheleute beträgt EUR Die Einkommensteuer auf die Hälfte (EUR ) beträgt EUR Dieser Betrag wird verdoppelt. Somit beträgt die Einkommensteuer nach der Splittingtabelle EUR Sofern die nachfolgende Tabelle nicht ausreicht, ist die Einkommensteuer nach obigen Formeln zu berechnen. Dieses Dokument wurde von Steuerlinks.de heruntergeladen. Abonnieren Sie jetzt gleich den Steuerlinks-Newsletter

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