Leseabschrift. Inhaltsübersicht

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1 Studiengangsordnung (Satzung) für den Master-Studiengang Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem bschluss Master of Science vom. Mai 2010 (NBl. MWV Schl.-H., S. 0) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zulassung zum Studium Struktur und Umfang des Studiums 5 Masterprüfung und Zulassungsvoraussetzungen 6 Fachliche Zulassungsvoraussetzung für die Masterarbeit 7 Studienfachberatung und Mentorenbetreuung Inkrafttreten nhang: Lehrmodule und Studienplan 1 Geltungsbereich Diese Studiengangsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung der Universität zu Lübeck für Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge (im folgenden abgekürzt durch PVO) das Masterstudium der Informatik an der Universität zu Lübeck. Sie gilt für Studierende, die ein Studium ab dem Wintersemester 2010/11 beginnen. 2 Studienziel (1) Das Masterstudium bereitet die bsolventinnen und bsolventen auf informatische Tätigkeiten in forschungs-, lehr-, entwicklungs- und anwendungsbezogenen Berufsfeldern vor. 1

2 (2) Das Ziel der usbildung im Master-Studiengang Informatik besteht darin, die Studierenden durch Vermittlung von Methoden und Kenntnissen sowie Einübung von Fertigkeiten in den wichtigsten Gebieten der Informatik in den Stand zu setzen, vielfältige Probleme der Informationsverarbeitung zu verstehen und zu bearbeiten. Sein Gegenstand ist die nalyse, Beschreibung, Konstruktion und Validierung von informationsverarbeitenden Systemen. Dabei liegt im Gegensatz zum Bachelor-Studiengang die Betonung auf dem Erwerb von Fähigkeiten für wissenschaftliches rbeiten. Die usbildung trägt dem durch ein grundlagenorientiertes, sowohl breites als auch vertiefendes Studium Rechnung und soll die Voraussetzung für ein lebenslanges Lernen im Bereich der Informatik sowie für eine weitergehende akademische Qualifikation wie z.b. die Promotion schaffen. Weiterhin sollen die Studierenden aufgrund der von ihnen erworbenen Kompetenzen in der Lage sein, Leitungsfunktionen in der Wirtschaft zu übernehmen. (3) Der Master-Studiengang Informatik ist forschungsorientiert und konsekutiv zum Bachelor-Studiengang Informatik der Universität zu Lübeck aufgebaut. Von den Studierenden wird als Voraussetzung erwartet, daß sie bereits Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Informatik in Umfang und Tiefe besitzen, wie es im Bachelor-Studiengang vermittelt wird. () Wie auch im Bachelor-Studiengang wird durch die Integration eines speziellen nwendungs faches ein intensiver nwendungsbezug hergestellt. Neben den bereits im Bachelorstudium angebotenen nwendungsfächern Bioinformatik, Medieninformatik, Medizinische Informatik sowie Robotik und utomation, die im Masterstudium vertieft werden können, kann alternativ das Schwerpunktfach Software Systems Engineering gewählt werden. Für letzteres werden über eine breite Grundlagenausbildung in Informatik auf Bachelor-Niveau hinaus keine weiteren Voraussetzungen verlangt. 3 Zulassung zum Studium (1) Das Master-Studiengang ist konsekutiv zum Bachelor-Studiengang Informatik der Universität zu Lübeck. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die fachlichen Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, kann eine Zulassung unter der uflage erfolgen, fehlende Voraussetzungen durch erfolgreiche bsolvierung von Modulen des Bachelor-Studiengang innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nachzuholen. (2) Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Informatik ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber folgende Nachweise erbringt: 2

3 a) Bachelorabschluss in Informatik oder einem verwandten Fach Hierfür muss die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, - entweder dass sie oder er einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen bschluss erworben hat im Studiengang Informatik oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört - oder dass sie oder er an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen bschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat. Die Gleichwertigkeit eines Bachelor-Studienganges wird ohne weitere Prüfung angenommen, wenn dieser von einer fachspezifischen kkreditierungsagentur wie der SIIN nach den Richtlinien des kkreditierungsrates akkreditiert worden ist und die kkreditierung zum Zeitpunkt des bschlusses gültig ist. Die Gleichwertigkeit eines ausländischen bschlusses wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz ( festgestellt. b) Besondere Qualifikation Der Nachweis der besonderen Qualifikation wird erbracht durch einen Bachelorabschluss mit mindestens der Note 2,7, sowie einer qualifizierten Bachelorarbeit. Eine Kopie der Bachelorarbeit ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. uch andere Nachweise, etwa auf Grund einschlägiger Berufserfahrung, sind möglich. c) Motivation für den Master-Studiengang Informatik Dieser Nachweis ist durch ein Motivationsschreiben zu erbringen, in dem Folgendes detailliert darzulegen ist: 1. Eignung für diesen Studiengang auf Grund der bisherigen usbildung, 2. spezifische Begabungen und Interessen für diesen Studiengang, 3. Fähigkeiten für eine grundlagen- und methodenorientierte wissenschaftliche rbeitsweise,. Erwartungen an diesen Studiengang und Berufsziele. d) usreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Dieser Nachweis ist nur von Bewerberinnen und Bewerber zu erbringen, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben. Der Nachweis hierüber wird geführt durch das Bestehen eines anerkannten Sprachtests. 3

4 (3) Mit dem Zulassungsantrag zum Masterstudium ist eines der folgenden nwendungs- bzw. Schwerpunktfächer zu wählen: 1. Bioinformatik (Bioinformatics), 2. Medieninformatik (Media Informatics), 3. Medizinische Informatik (Medical Informatics),. Robotik und utomation (Robotics and utomation), 5. Software Systems Engineering. Nr. 1 bauen auf dem Curriculum der entsprechenden nwendungsfächer des Bachelor-Studienganges Informatik der Universität zu Lübeck auf. Mit dem Zulassungsantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass die darin vermittelten Kompetenzen vorhanden sind. Bei Defiziten kann die Wahl eines dieser nwendungsfächer dennoch genehmigt werden mit der uflage, geeignete Lehrmodule aus dem Bachelorstudium nachzuholen. () Über das Vorliegen und die Erfüllung der in bsatz (1) bis (3) genannten Zulassungsvoraussetzungen sowie über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. (5) Wenn zum Bewerbungszeitpunkt das qualifizierende Studium noch nicht abgeschlossen ist, die Bachelorarbeit aber bereits begonnen wurde, genügt der Nachweis von Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 160 Kreditpunkten und eine aus diesen Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote von mindestens 2,7, um unter Vorbehalt zugelassen zu werden. In diesem Fall ist der erfolgreiche Studienabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn nachzuweisen. Geschieht dies nicht, so erlischt die Zulassung. (6) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat die Masterprüfung oder die Diplomprüfung in einem Studiengang Informatik oder einem verwandten Studiengang an einer Universität, einer gleichgestellten Hochschule oder einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder wenn sie oder er sich in solch einem Studiengang in einem Prüfungsverfahren befindet. (7) Studierende können nicht gleichzeitig im Diplomstudiengang Informatik und im Master-Studiengang Informatik der Universität zu Lübeck eingeschrieben sein.

5 Struktur und Umfang des Studiums (1) Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommerhalbjahr aufgenommen werden. (2) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich mit einem Gesamtumfang von 0 Kreditpunkten (KP) gemäß dem ECTS-Standard mit einer Regelstudienzeit von 2 Jahren. Dabei entfallen KP auf das Kernfach Informatik mit einem Pflichtbereich von 2 KP und einem Vertiefungsblock von 16 KP, weitere 32 KP auf das nwendungs- bzw. Schwerpunktfach, 1 KP auf fachübergreifende Kompetenzen und 30 KP auf die Masterarbeit mit einem abschließenden Kolloquium. Bei der individuellen Gestaltung der Wahlpflichtbereiche muß jeder Studierende sicherstellen, daß sich mindestens ein Seminar darunter befindet. (3) Die Teilnahme an weiteren von der Universität angebotenen Lehrmodulen über den in bsatz (2) vorgegebenen Rahmen hinaus ist möglich und wird empfohlen. Derartige Prüfungsleistungen können auf ntrag im Diploma Supplement aufgelistet werden. (5) Die Lehrmodule der einzelnen Bereiche und die Wahlmöglichkeiten sind im nhang aufgeführt und im Modulhandbuch detailliert beschreiben. (6) Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch mit usnahme des Seminars CS50 im Bereich Fachübergreifende Kompetenzen, das in Englisch durchgeführt wird. Darüber hinaus können auch weitere Lehrmodule, vornehmlich im Wahlpflichtbereich, in Englisch durchgeführt werden, wobei den Studierenden in diesem Fall die Option einer deutschsprachigen Prüfung einzuräumen ist. Für den Studienerfolg sind ausreichende Kenntnisse der englischen Fachsprache notwendig. 5 Masterprüfung und Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Masterprüfung besteht aus studienbegleitenden Fachprüfungen für die einzelnen Lehrmodule und der Masterarbeit mit einem abschließenden Kolloquium. Für Leistungszertifikate der Kategorie ( 6 PVO) ist eine Prüfungsleistung gemäß PVO 10 (1) Nr. 1-3 zu erbringen. Für die Kategorie B sind zusätzlich die Prüfungsleistungen nach PVO 10 (1) -9 zulässig. 5

6 (2) Die Zulassung zu den studienbegleitenden Fachprüfungen erfolgt gemäß $9 PVO grundsätzlich mit der Einschreibung zum Master-Studiengang Informatik. Für jede Fachprüfung sind die in 9 (2) PVO genannten Bedingungen zu erfüllen. (3) Der ntrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist gesondert schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Dem ntrag sind beizufügen 1. die Nachweise über das Vorliegen der in 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen, 2. eine Erklärung, dass die Versagungsgründe gemäß 3 (6) nicht vorliegen. 6 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß 9 PVO erfüllt, sich mindestens im 3. Studienhalbjahr befindet und Leistungszertifikate des Studiengangs im Umfang von mindestens 75 Kreditpunkten vorweist. 7 Studienfachberatung und Mentorenbetreuung (1) Studierende sollen die Studienfachberatung in nspruch nehmen. (2) Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Lehreinheit des Master-Studiengangs Informatik durchgeführt. Jeder oder jedem Studierenden wird bei Studienbeginn eine Dozentin oder ein Dozent als Mentor(in) zugewiesen, die/der regelmäßig - mindestens zweimal pro Studienhalbjahr - aufzusuchen ist, um Studienerfolg und die weitere Studiengestaltung zu beraten. Inkrafttreten 6

7 nhang zur Studiengangsordnung für den Master-Studiengang Informatik der Universität zu Lübeck 1. Vorbemerkung In den folgenden Tabellen werden die Lehrmodule (LM) aufgelistet, für die Leistungszertifikate (LZF) zum Bestehen der Masterprüfung erworben werden müssen, unterteilt in die verschiedenen Studienbereiche. Für jedes LM ist der Umfang der durchschnittlichen Präsenzstunden pro Woche (SWS), die rt Vorlesung (V), Übung (Ü) oder Praktikum (P), die nzahl der Kreditpunkte (KP) und der Typ des Leistungszertifikats - Kategorie oder B - angegeben. Weitere Details wie Lernziele und Inhalte, die zu erbringenden Studienleistungen oder rt der Prüfung werden im Modulhandbuch (MHB) beschrieben. 2. llgemeine Hinweise und Regeln bei der Wahl von Lehrmodulen Die Studierenden können unter Beachtung der prüfungsrechtlichen Vorgaben LM in den Wahlpflichtbereichen frei wählen. Dabei sind die folgenden Regeln zu beachten: - LM können nicht mehrfach angerechnet werden; - LM, die bereits im Prüfungszeugnis oder Dipl. Suppl. des qualifiizierenden Bachelorstudiengangs aufgeführt sind, können nicht gewählt werden; - weitere LM oder Modulkombinationen können auf begründeten ntrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden; - mindestens eins der LM muß ein Seminar sein; - von den Vertiefungsblöcken und sonstigen Wahlpflichtveranstaltungen werden in jedem Studienjahr nur eine beschränkte nzahl von LM und auch nur bei hinreichender Nachfrage realisiert; es wird empfohlen, spezielle Interessen rechtzeitig den Programmverantwortlichen zu melden. 3. Informatik Pflichtmodule Pflichtmodule Informatik SWS KP Typ LZF CS001 lgorithmik CS005 lgorithmisches Lernen und Data Mining CS020 Spezifikation und Modellierung CS150 Verteilte Systeme CS160 Echtzeitsysteme CS220 Statistische Mustererkennung CS230 Mensch-Computer-Interaktion Summe 2. Informatik Vertiefungsblöcke us der folgenden Liste ist ein Vertiefungsblock im Umfang von mindestens 16 KP zu wählen. Ein Vertiefungsblock umfaßt in der Regel Basismodule, die verpflichtend sind, sowie einen Katalog weiterer LM, aus denen eine gewisse nzahl mit einer Mindestzahl an KP zu wählen ist. Falls ein verpflichtendes 7

8 Modul bereits im Bachelorstudium angerechnet worden ist oder auch im nwendungsfach verpflichtend ist, ist aus dem Wahlkatalog ein weiteres Modul zu wählen. a) lgorithmik und Komplexität (K) SWS KP Typ LZF CS003 Komplexitätstheorie CS00 Fortgeschrittene lgorithmen und Datenstrukturen 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS3051 Parallelverarbeitung CS006 Kombinatorische Optimierung CS016 Kryptologie CS01 Computeralgebra CS5010 Wissenschaftliches Rechnen CS5099 Seminar lgorithmik und Komplexitätstheorie oder B b) Programmierung (PR) SWS KP Typ LZF CS3052 Programmiersprachen CS131 Methodik des Programmierens CS519 Projektpraktikum Programmierung 3P B 1 Modul aus dem folgenden Katalog: CS0 Softwarekonstruktion CS132 Funktionale Programmierung CS133 Logikprogrammierung CS5153 Drahtlose Sensornetze CS135 Programmierung paralleler und verteilter Systeme c) Verteilte Informationssysteme (VI) SWS KP Typ LZF CS199 Projektpraktikum Verteilte Informationssysteme 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS3202 Non-Standard-Datenbanken CS019 Theorie verteilter Systeme CS10 Mobile und verteilte Datenbanken CS nfrageverarbeitung und Transaktionen CS151 Systemarchitekturen für verteilte nwendungen CS515 Future Internet Technologies d) Parallele und Verteilte Systemarchitekturen (PV) SWS KP Typ LZF CS5192 Projektpraktikum Par. und vert. Systemarchitekturen 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog CS151 Systemarchitekturen verteilter nwendungen CS170 Parallelrechnersysteme CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS5150 Organic Computing CS5153 Drahtlose Sensornetzwerke CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS5170 Hardware/Software Co-Design

9 e) Organic Computing (OC) SWS KP Typ LZF CS5150 Organic Computing CS5197 Projektpraktikum Organic Computing 3P B 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS05 Neuroinformatik CS5153 Drahtlose Sensornetze CS515 Swarm Intelligence CS5159 Ubiquitous Computing CS5270 Mobile Roboter M55 Modellierung biologischer Systeme f) Intelligente eingebettete Systeme (IE) SWS KP Typ LZF CS5193 Projektpraktikum Int. Eingeb. Systeme 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS250 Computer Vision CS05 Neuroinformatik CS5170 Hardware/Software Codesign CS520 Künstliche Intelligenz 2 CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5270 Mobile Roboter CS5275 usgew. Methoden der Signalanalyse und verbess. ME200 Tomographische Verfahren CS520 Fuzzy- und Neurofuzzy Systeme g) Signal- und Bildverarbeitung (SB) SWS KP Typ LZF CS519 Projektpraktikum Signal- und BIldverarbeitung 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS250 Computer Vision CS270 Medizinische Robotik CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS5255 Elemente der udio- und Bildcodierung CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5275 usgew. Methoden der Signalanalyse und verbess. ME200 Tomographische Verfahren ME100 Med. Mess- und utomatisierungssysteme h) Sicherheit (SI) SWS KP Typ LZF CS016 Kryptologie CS5195 Projektpraktikum Security 3P B 9

10 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS3050 Kodierung und Sicherheit CS010 Safety und Security CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS10 Sicherheit in Netzen und verteilten Systemen CS5015 Seminar Sicherheit oder B i) Enterprise IT (EI) SWS KP Typ LZF CS151 Systemarchitekturen verteilter nwendungen (*) CS5196 Projektpraktikum Enterprise IT 3P B 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS157 Mainframes: rchitekturen und Programmierung CS10 Sicherheit in Netzen u. verteilten Systemen CS20 Betriebliche Informationssysteme CS5152 SO-Technologien CS5191 Seminar Enterprise IT oder B (*) falls CS151 auch im nwendungsfach verpflichtend ist, dient als Ersatz CS5152 SO-Technologien j) Numerische Bildverarbeitung (NB) SWS KP Typ LZF M500 Mathematische Methoden der Bildverarbeitung 2 oder 3 Module aus dem folgenden Katalog: M3100 Computergrafik M030 Optimierung M00 Numerik 2 M5030 Bildregistrierung V+2Ü k) nalysis (N) SWS KP Typ LZF M330 Biosignalanalyse 2 oder 3 Module aus dem folgenden Katalog: M020 Stochastik 2 M030 Optimierung M00 Numerik 2 M10 pproximationstheorie M510 Wavelet-Theorie V+2Ü l) Stochastik (ST) SWS KP Typ LZF M3150 Biometrie 3V +1Ü +2P M020 Stochastik 2 1 Modul aus dem folgenden Katalog: M30 usgew. Statist. Methoden der Bioinformatik M610 Stochastische Prozesse und Modellierung M5610 usgewählte stochastische Prozesse M5620 usgewählte statistische Modelle m) Bildgebende Systeme (BS) SWS KP Typ LZF ME2 Projektpraktikum Bildgebung 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: ME000 Bildgebende Systeme 1 10

11 ME020 Bildgebende Systeme 2 ME030 Inverse Probleme bei der Bildgebung ME200 Tomographische Verfahren M3100 Computergrafik M500 Mathe. Methoden der Bildverarbeitung M5030 Bildregistrierung CS250 Computer Vision CS270 Medizinische Robotik 5. Fachübergreifende Kompetenzen Pflichtmodul Fachübergreifende Kompetenzen SWS KP Typ LZF CS5700 Fallstudie zur professionellen Produktentwicklung 10 B IntWahlpflichtmodul: 1 Modul aus dem folgenden Katalog: CS510 Wissenschaftliche Lehrtätigkeit CS520 Recht und Informationstechnik CS530 Existenzgründung CS50 englischsprachiges Seminar aus dem Kernbereich Informatik oder nwendungs/schwerpunktfach 1S+2P 1V+1S 1S+1P B Summe 1 6. bschlußarbeit CS5999 Masterarbeit mit Kolloquium Bearbeitungszeit 6 Monate KP nwendungs- und Schwerpunktfächer a) Bioinformatik Pflichtmodule Bioinformatik SWS KP Typ LZF CS250 Computer Vision CS05 Neuroinformatik CS0 Molekulare Bioinformatik CS559 Projektpraktikum Bioinformatik 3P B LS050 Molekularbiologie M55 Modellierung biologischer Systeme 11

12 Wahlpflichtmodule: 1 oder 2 Module aus folgendem Katalog: CS5275 usgew. Methoden der Signalanalyse und verbess. CS510 rtificial Life CS520 Fuzzy- und Neuro-Fuzzy-Systeme CS530 Seminar Maschinelles Lernen CS50 Seminar Neuro- und Bioinformatik CS550 Maschinelles Lernen LS060 Biochemie M020 Stochastik 2 M5150 Biometrie 2V+1U 3V+1Ü+2P Summe 32 oder B b) Medieninformatik Pflichtmodule Medieninformatik SWS KP Typ LZF CS155 Kommunikationssysteme für multimediale nw. CS620 Psychologische Grundlagen der Medieninformatik CS60 Hypermediasysteme CS650 ugmented-, Mixed- und Virtual-Reality-Systeme CS660 Prozessführungssysteme Wahlpflichtmodule: 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS3202 Non-Standard Datenbanken CS5151 Telemedizin CS5155 Mobile Multimediasysteme CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS5157 Medienkompression CS5210 Elektronische Geschäftsprozesse CS5255 Elemente der udio- und Bildcodierung CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5605 Medientheorie und Semiotik CS5610 Computergestütztes Lehren und Lernen CS5615 Computergestützte Kooperation CS560 Soziologie vernetzter Medien CS5650 Computer- und Medienkunst M5020 Computergrafik Vertiefung Summe 32 c) Medizinische Informatik oder B Pflichtmodule Medizinische Informatik SWS KP LZF Typ CS310 Medizinische Dokumentation und Datenmodelle CS320 Verfahren und Systeme im Gesundheitswesen CS330 Bildanalyse- und Erkennungssysteme in Diagnose und Therapie CS30 Krankenhausbetriebswirtschaftslehre

13 MZ010 Epidemiologie MZ020 Einführung Innere Medizin Wahlpflichtmodule: 2 Module aus folgendem Katalog: CS20 Syntaktische Mustererkennung CS270 Medizinische Robotik CS20 Betriebliche Informationssysteme CS350 Wissensbasen und Expertensysteme in der Medizin CS5151 Telemedizin M300 Biomathematik ME3500 Medizinische Bildgebung ME200 Tomographische Verfahren Summe 32 d) Robotik und utomation Pflichtmodule Robotik und utomation SWS KP LZF Typ ME3500 Medizinische Bildgebung CS250 Computer Vision CS270 Medizinische Robotik CS05 Neuroinformatik CS5270 Mobile Roboter CS5295 Projektpraktikum Robotik und utomation 3P B Wahlpflichtmodule: 2 Module aus dem folgenden Katalog CS170 Parallelrechnersysteme CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS660 Prozessführungssysteme CS5170 Hardware/Software Co-Design CS520 Künstliche Intelligenz II CS5255 Elemente der udio- und Bildcodierung CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5275 usgewählte Methoden der Signalanalyse und verbess. CS520 Seminar Robotik und utomation CS510 rtificial Life CS520 Fuzzy- und Neurofuzzy Systeme CS530 Seminar Maschinelles Lernen CS550 Maschinelles Lernen CS5150 Organic Computing ME200 Tomographische Verfahren Summe 32 oder B e) Software Systems Engineering Pflichtmodule Software Systems Engineering SWS KP LZF Typ CS010 Safety und Security CS0 Softwarekonstruktion CS10 Mobile und verteilte Datenbanken 13

14 CS151 Systemarchitekturen verteilter nwendungen CS5170 Hardware/Software Co-Design CS590 Projektpraktikum Software Systems Engineering 3P B Wahlpflichtmodule: 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS015 Requirements Engineering CS030 Semantik und Verifikation CS nfrageverarbeitung und Transaktionen CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS520 Seminar Software Systems Engineering () Summe 32 oder B ) Studienplan Die folgende Tabelle beschreibt den empfohlenen Studienverlauf. 1

15 Leseabschrift 15

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