Bewertungsbericht zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Fachhochschule Gießen-Friedberg StudiumPlus AZ 302/ 497

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bewertungsbericht zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Fachhochschule Gießen-Friedberg StudiumPlus AZ 302/ 497"

Transkript

1 zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Fachhochschule Gießen-Friedberg StudiumPlus AZ 302/ 497 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Studienbeginn/ Ersteinrichtung Befristung vorangegangene Akkreditierung Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität K= konsekutiv W= weiterbildend Prozessmanagement M.A. WS Sem Dual 30 k a Systems Engineering M.Eng. WS Sem Dual 30 k a Master F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Dokumentation zum Antrag eingegangen am Datum der Peer-Review: Betreuende Referentin: Dr. Dagmar Ridder Gutachter/-innen: Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Ulli Arnold, Universität Stuttgart, Betriebswirtschaftliches Institut Herr Prof. Dr.-Ing. Peter Brychta, Hochschule Bochum, Fachbereich Elektrotechnik und Informatik Herr Prof. Dr.-Ing. Peter Scharf (em.), Universität Siegen, Institut für Fertigungstechnik Herr Prof. Dr. Manfred Haubrock, Hochschule Osnabrück, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Herr Wolfgang Scherer (Dipl.Ing/M.A.), Personalserviceleistungen Fraport Frankfurt Frau Maria Knochenhauer, Studentin des Maschinenbaus (Diplom) an der TU Dresden Hannover, den

2 Vorbemerkung Zum 1. März 2011 benennt sich die Fachhochschule Gießen-Friedberg um in Technische Hochschule Mittelhessen, um ihrem technisch ausgerichteten Profil auch im Namen gerecht zu werden. Der vorliegende Bericht behandelt zwei duale Studiengänge, deren Studiengangsorganisation auf Grund ihrer dualen Ausrichtung innerhalb der Hochschuleinrichtung StudiumPlus der Hochschule vergleichbar ist. Zu berücksichtigen ist weiter, dass es sich beim Studiengang Prozessmanagement um eine Re-akkreditierung handelt und beim Studiengang Systems Engineering um eine Erstakkreditierung. Die Studiengangs- und Hochschulleitung wurden informiert über den neuen Beschluss des AR von Dezember Das Akkreditierungsverfahren wurde nach den bei der Vertragsschließung im September 2010 geltenden Kriterien durchgeführt. Abschnitt I: 1 Allgemein 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Die beantragten Studiengangskonzepte orientieren sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen (Antragsdokumentation S für Prozessmanagement und S. 50 für Systems Engineering), die einem Masterabschluss angemessen sind. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Qualifikationsziele stark durch die Anwendungsorientierung der dualen Studiengangsorganisation beeinflusst werden. StudiumPlus bringt das Angebot der Hochschule mit der Nachfrage der mittelständisch organisierten Unternehmen der Region zusammen. Im Rahmen der Organisation von StudiumPlus setzt sich das Kuratorium, welches u.a. für die Gestaltung der Studiengänge und die Curricularausarbeitung zuständig ist, zusammen aus Vertretern der Hochschule und Vertretern der Unternehmen, die in einem CompetenceCenter Duale Hochschulstudien (CCD) organisiert sind. Auf Grund dieser Organisation werden die Studiengänge so gestaltet, dass der Berufsqualifizierung Vorrang eingeräumt wird. Während für das Prozessmanagement das Qualifikationsziel im Vordergrund steht, Studierende für die Aufgaben des Management auszubilden, wo eher strategische Fragestellungen zur Steuerung von Unternehmensprozessen behandelt werden, ist das Qualifikationsziel für Systems Engineering, Studierende für Tätigkeiten in der anwendungsorientierten FuE auszubilden. Diese Qualifikationsziele sowie ihr Erreichen durch die angebotenen Module befähigen eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dieser Umstand wird auch dadurch belegt, dass die Studierenden während des Studiums einem Unternehmen angehören, als Absolventen in den Unternehmen verbleiben und i.d.r. nach ihrem Abschluss ein anspruchsvolleres Aufgabenfeld bearbeiten. 1

3 Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement wird u.a. dadurch unterstützt, dass in beiden Studiengängen das Modul Ethik und interkulturelle Kompetenz als Pflichtfach gelehrt wird sowie die Studierenden im Bereich der Wahlpflichtfächer Möglichkeiten haben auch Fächer zu belegen, die von der FH Gießen-Friedberg allgemein und nicht explizit im Rahmen von StudiumPlus angeboten werden. Die eben erwähnten Wahlmöglichkeiten tragen auch dazu bei, die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden zu fördern. Neben der Einbindung der Studierenden in den Betriebsablauf eines Unternehmens tragen kleine Lerngruppen, Mentoring und teamorientiertes Lernen weiter zur Persönlichkeitsentwicklung bei. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Die formalen Aspekte des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse sind u.a. durch die Forderung eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses unter 2 (Zulassungsvoraussetzungen) der jeweils spezifischen Prüfungsordnungen der beiden Studiengänge geregelt. Den erwarteten Kompetenzen eines Masterabsolventen werden die Inhalte der Studiengänge gerecht. Z.B. werden kommunikative Kompetenzen intensiv durch diverse Präsentationen und Kleingruppenarbeit trainiert; instrumentale und systemische Kompetenzen werden stark eingefordert in den Projektarbeiten, die in den Projektphasen in den Unternehmen durchgeführt werden. Der Bereich Wissen und Verstehen wird größtenteils durch die Theorieblöcke des Studiums abgedeckt Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Für beide viersemestrigen Masterstudiengänge werden 30 ECTS pro Semester vergeben. Entsprechend werden am Ende des Masterstudiums 120 ECTS erreicht. In beiden Studiengängen sind Masterarbeiten vorgesehen, für welche jeweils 15 ECTS vergeben werden. Die Gutachtergruppe bestätigt, dass die Bezeichnung der beiden Masterstudiengänge als anwendungsorientiert angemessen ist. Die Anwendungsorientierung ist durch die Art der Lerninhalte sowie die Dualität der Studiengänge klar gegeben. Die Einordnung der Masterstudiengänge als konsekutiv entspricht ebenfalls den Vorgaben. Das StudiumPlus sieht vor, dass Studierende des Studiengangs System Engineering aus den Bachelorstudiengängen Wirtschaftsingenieur- oder Ingenieurwesen kommen und Studierende des Prozessmanagements aus dem der Betriebswirtschaft. Die genannten Bachelorstudiengänge werden ebenfalls im Rahmen von StudiumPlus als duale Studiengänge von der FH Gießen-Friedberg angeboten. Für den abgeschlossenen Studiengang Systems Engineering wird der Abschluss Master of Engineering vergeben, was als angemessen erachtet wird. Die FH Gießen-Friedberg beabsichtigt für das Prozessmanagement an Stelle des bei der Erstakkreditierung vergebenen Master of Arts durch die Neuausrichtung des Studiengangs 2

4 zukünftig den Master of Science zu vergeben (vgl. Kapitel 2.2). Die Zugangsvoraussetzung für die beiden Masterstudiengänge ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser. Die entsprechende Regelung findet sich unter 2 der spezifischen Bestimmungen für die beiden Masterstudiengänge. Beide Studiengänge sind modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem versehen. Die Modulmindestgröße von 5 ECTS wird durchgängig eingehalten. Alle Module können innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Pro Leistungspunkt werden in beiden Studiengängen 30 Stunden zugrunde gelegt. Pro Studienjahr werden 60 ECTS-Punkte nicht überschritten. Durch die Struktur des dualen Studiums ist ein geplanter Praxis-Aufenthalt (von mehreren Tagen je Woche im wiederholten Wechsel mit Theoriephasen) im jeweiligen Ausbildungsunternehmen während der Studienphasen im Semester gegeben. Aufenthalte im Ausland z.b. im Rahmen der Praxisphasen und der Masterarbeit sind grundsätzlich möglich, erwünscht und wurden schon durchgeführt. Diese Möglichkeit ist aber abhängig von individuellen Vereinbarungen der Studierenden mit ihrem Unternehmen. Positiv hervorzuheben ist die genutzte Vielfalt an Prüfungsformen, die die Prüfungsbelastung der Studierenden über das Semester entzerrt. Zwar wird in mehreren Modulen mehr als eine Prüfungsleistung verlangt, aber die Prüfungsformen sind so gewählt, dass damit unterschiedliche Kompetenzen abgeprüft werden. So wird die Prüfungsform Klausur häufig durch eine Hausarbeit ergänzt. Da insgesamt die Prüfungsbelastung als nicht überhöht angesehen wird und die Begründung für unterschiedliche Prüfungen zum Abprüfen unterschiedlicher Kompetenzen plausibel erscheint, akzeptiert die Gutachtergruppen diese Praxis, wenn der Gesamtprüfungsumfang weiter vorzeitig bekannt ist und sich der Zeitaufwand angemessen zu den ECTS Punkte des Moduls verhält. Die Modulbeschreibungen entsprechen zwar im Allgemeinen den Vorgaben, weisen aber noch einige Unzulänglichkeiten auf. Problematisch ist, dass bei beiden Studiengängen bei den Projektphasen 1 und 2, die mit jeweils 10 Leistungspunkten versehen sind, nicht zwischen den Lern- und Qualifikationszielen differenziert wird. Auch sollten die erwarteten Kompetenzen nicht so allgemein gehalten werden, dass hier überhaupt nicht zwischen den Studiengängen differenziert wird. Darin wird ein Mangel gesehen. Weiter gilt es kleinere Probleme z.b. bei der fehlerhaften Zuordnung von Modulen zu Fachrichtungen beim Prozessmanagement (Modul 304 kann z. B. gemäß Studienplan nicht für die Fachrichtung Technische Prozesse gewählt werden, obgleich es in der Modulbeschreibung angegeben ist) zu korrigieren. Ähnliches gilt für die Wahlmodule im Studiengang Systems Engineering. Die Gutachtergruppe empfiehlt weiter die Literatur zum Teil zu aktualisieren sowie grundsätzlich das Jahr der Veröffentlichung zu nennen. Bei einigen Modulen würde die Gutachtergruppe auch noch eine Konkretisierung der erforderten Vorkenntnisse für das Modul erwarten. Als Beispiel könnte hier das Modul Leistungselektronik des Studiengangs Systems Engineering dienen: es erscheint als Modul isoliert, weil aus dem Modulkatalog nicht klar wird, inwieweit das Modul eventuell durch andere vorbereitet wird bzw. seine Inhalte in anderen Modulen wie z.b. der Projektphase aufgegriffen werden sollen. In den Allg. Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der FH Gießen-Friedberg ist unter 3

5 14 die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten geregelt sowie die generell wechselseitige Anerkennung von Modulen entsprechend den Regeln der Lissabon-Konvention Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Nicht anwendbar Erfüllung weiterer Anforderungen Nicht anwendbar 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Der Erwerb der unterschiedlichen Kompetenzen ist für beide Studiengänge in der Dokumentation verschiedenen Modulbereichen zugewiesen worden. Die Gutachtergruppe hätte sich hier aber deutlichere Modulbeschreibungen gewünscht, um diese Zuordnung besser nachvollziehen zu können. Grundsätzlich werden aber die für einen Masterabschluss angemessenen Kompetenzen vermittelt. Das fachübergreifende Wissen wird zu einem großen Teil in den Praxisphasen vermittelt. Der Austausch und die Präsentation der verschiedenen Praxisarbeiten sorgen für einen interdisziplinären Charakter der Studiengänge und vermitteln an dieser Stelle auch fachübergreifendes Wissen (neben Modulen wie Ethik und interkulturelle Kompetenz). Fachwissen wird angemessen vermittelt, wobei durch den Einfluss der Unternehmen auf die Gestaltung der Curricula einzelne Inhalte für die Gutachter im Kontext des Studiengangskonzepts nicht immer logisch erscheinen. Auf Grund des Verbleibs der Absolventen in den Unternehmen und den Aussagen der Studierenden ob der guten Anwendbarkeit der Theoriephasen in der Praxis scheint das Studiengangskonzept aber dem Bedarf gerecht zu werden. Grundsätzlich könnten beide Studiengangskonzepte dahingehend verbessert werden, dass die Kombination der einzelnen Module sowie ihre Inhalte die formulierten Qualifikationsziele deutlicher unterstützen. Während dieser Aspekt von der Gutachtergruppe für den Studiengang Systems Engineering als noch ausreichend betrachtet wird, sieht die Gutachtergruppe bei der Fachrichtung Technische Prozesse des Studiengangs Prozessmanagement größere Probleme (vgl. Kapitel 2.3). Die verwendeten Lehr- und Lernformen sind hingegen in beiden Studiengängen vielfältig und angemessen und werden positiv zur Kenntnis genommen. Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Studiengangskonzeptes (vgl. Kapitel 1.4 und 1.9). Für die Praxisanteile der Studiengänge werden jeweils von insgesamt 120 ECTS 50 vergeben (beinhaltet die Masterarbeit). Die Praxisanteile sind von der Hochschule hinreichend qualitätsgesichert (vgl. Kapitel 1.4 und 1.9). Die Prüfung der Praxisphasen (Projektarbeiten) erfolgt gemeinsam durch die Betreuer im Unternehmen und die Betreuer der Hochschule. Die Zugangsvoraussetzungen sind geregelt (vgl. Kapitel 1.2). Es stellte sich heraus, dass i.d.r. die Bewerberquote der Annahmequote entspricht. Die von den Unternehmen vorgeschlagenen Studierenden entsprechen nach Aussage des ZdH i.d.r. den Zugangsvoraus- 4

6 setzungen. Abweichungen werden individuell - mit offenem Ausgang - mit den Unternehmen verhandelt, bzw. Bewerber durch die Hochschule geprüft. In den Allg. Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der FH Gießen-Friedberg ist unter 14 die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten geregelt sowie der Umgang mit extern erbrachten Leistungen gemäß der Lissabon Konvention. Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und/oder ständiger Krankheit ist unter 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Masterstudiengänge geregelt. 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Die Eingangsqualifikation, die u.a. durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit der Note 2,5 oder besser gegeben ist, wird bei der Gestaltung des Curriculums angemessen berücksichtigt. Gemäß einem Masterstudiengang sind die theoretischen Fächer eher vertiefend ausgerichtet. Die Arbeitszeit der Studierenden verteilt sich so, dass ca. zwei Drittel des Studiums vom Zeitaufwand her im Unternehmen erbracht wird (z.b. die Projektarbeiten sowie die Masterarbeit) und ein Drittel am jeweiligen Studienstandort für die Theoriephasen. Die Studierbarkeit wird durch die Studienplangestaltung gesichert. Eine Beschreibung der Studienorganisation findet sich in der Anlage A 3.3/S.27. Es finden ca. zweimal pro Monat Theorieblöcke in der Größe eines Moduls statt. Zu Beginn des folgenden Theorieblocks und somit auch zu Beginn eines neuen Moduls wird i.d.r. die Prüfung des vorherigen Moduls abgelegt. Nachprüfungen werden i.d.r. drei Wochen später angeboten. Die Prüfungsbelastung ist insgesamt angemessen. Überschneidungen von Pflichtmodulen gibt es nicht. Einige Module finden mehrfach (mehrere fachgebietsbezogene Gruppen!) an unterschiedlichen Standorten statt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit ein Modul wenn z.b. auf Grund von Krankheit notwendig zeitnah zu wiederholen. Auch Module im Wahlbereich, die vom ZdH angeboten werden, werden im Rahmen dieser vorgegebenen dualen Struktur angeboten (vgl. auch Kapitel 1.9). Studierende können aber nach individueller Absprache mit ihren Arbeitgebern alle Module, die im Wahlbereich der FH Gießen-Friedberg angeboten werden, auch belegen. Dieses System wird von den Studierenden insgesamt als gut studierbar bewertet. Die Studierenden bestätigen auch, dass die im Modulkatalog angegebene Aufteilung in Kontaktzeit und Selbststudium der Realität in etwa entspräche. Die FH Giessen-Friedberg verfügt über eine zentrale Studienberatung. Im Fall der dualen Studiengänge kann aber davon ausgegangen werden, dass Studierende sich bei Fragen direkt an die Studiengangskoordinatoren des jeweiligen dualen Studiengangs wenden. Grundsätzlich wird die Ansprechbarkeit der Dozenten auch der externen Lehrbeauftragten von den Studierenden mit gut bewertet. Für die Betreuung in der Praxisphase sind die zuständigen Betreuer in den Unternehmen klar definiert, und die Betreuer der Hochschule halten engen Kontakt durch Unternehmensbesuche, Telefonate und natürlich s. Die Zusammenarbeit der Studierenden in Arbeitsgruppen wird durch die Lernplattform Mood- 5

7 le unterstützt. Die Dozenten stellen Unterlagen/Skripte ins Netz. Pro Semester gibt es einen verteiler, der für aktuelle Informationen genutzt wird, aber z.b. auch zum Nachfragen und Beantworten bei Lernfragen. Die Studierenden benutzen u.a. Skype für ihre Lerngruppen. Die Belange von Studierenden mit Behinderung werden berücksichtigt (vgl. Kapitel 1.3). 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Die in den beiden Studiengängen genutzten Prüfungsformen sind modulbezogen und kompetenzorientiert. Positiv hervorzuheben ist, dass auch in den technischen Bereichen neben der Klausur auch unterschiedliche Prüfungsformen wie z.b. Hausarbeiten und Präsentationen genutzt werden. Module werden zum Teil mit mehr als einer Prüfung aber unterschiedlichen Prüfungsformen abgeschlossen. Damit soll gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen Kompetenzen hinreichend abgeprüft werden. Die Gutachtergruppe schließt sich der Argumentation der Hochschule an und findet in den aufgeführten Fällen mehrere Prüfungen (und Prüfungsformen) angemessen. Die Prüfungsordnungen (Teil A sowie der jeweils spezifische Teil B) wurden einer Rechtsprüfung unterzogen. Die entsprechenden Testate befinden sich nicht in den Unterlagen, wurden aber vor der Begehung nachgereicht. Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und/oder ständiger Krankheit ist unter 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Masterstudiengänge geregelt. 1.6 Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Die sächliche und räumliche Ausstattung kann als gut bezeichnet werden. Theoriephasen werden nicht nur am Standort Wetzlar angeboten, sondern z.b. auch am Standort Frankenberg. Auf Grund der Gruppengrößen von ca. 10 Personen pro Vertiefungsrichtung sind kleine Seminarräume angemessen. Es stehen ausreichend PCs mit aktueller Hard- und Software zur Verfügung. Vor Klausuren werden Studierende auch individuell unterstützt, in dem z.b. Schlüssel zum PC-Raum einer Arbeitsgruppe ausgehändigt wird, so dass Studierende auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten üben können. Neben den PC-Räumen werden weitere Gruppenarbeitsräume zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Bibliotheken ist bei dualen Studiengängen nicht völlig problemfrei, u.a. weil die eigentlichen Bibliotheken nicht in Wetzlar, sondern in Gießen (Wirtschaft) und Friedberg (Technik) sind. Der Handapparat in Wetzlar wird aber als gut beschrieben, zudem gibt es ein gutes Angebot an E-Books und E-Journals. Fahrgemeinschaften, die Nutzung von Online- Bestellungen sowie die Unterstützung durch die Unternehmen bei fachspezifischer Literatur kompensieren zum großen Teil die Problematik, dass Studierende eines dualen Studiengangs nicht immer dort sind, wo eine Bibliothek zur Verfügung steht. 6

8 Die Tabelle zum Lehrpersonal der Anlage A8 der Antragsdokumentation weckte Bedenken, dass kaum 20% hauptamtliches Lehrpersonal zur Durchführung der Studiengänge zur Verfügung stände. Auf Grund von Erläuterungen der Hochschule sowie der Vorlage einer verdeutlichenden Aufstellung des Lehrpersonals konnte festgestellt werden, dass der Anteil des hauptamtlichen Lehrpersonals ca. 60% ausmacht. Viele der Dozenten der FH-Gießen- Friedberg unterrichten bei StudiumPlus nicht im Rahmen ihres Lehrdeputats, sondern werden als Lehrbeauftragte geführt. Die personelle Ausstattung ist in quantitativer und qualitativer Sicht sehr gut. Durch regelmäßige Feedbackrunden und Evaluationen (vgl. Kapitel 1.8) wird auf Wünsche der Unternehmen und Studierenden hinsichtlich Veränderungen der Lehre zügig reagiert. Die Hochschule bietet Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsgruppe wissenschaftliche Weiterbildung der hessischen Fachhochschulen an (AGWW) (vgl. auch Anlage A6 der Antragsunterlagen). Die Lehrenden bestätigten, an solchen Weiterbildungen auch teilgenommen zu haben. Weiter werden Forschungsfreisemester ermöglicht und die W- Besoldung ermöglicht, dass leistungsbezogene Zulagen erst nach Besuch einer hochschuldidaktischen Weiterbildungsmaßnahme gewährt werden. 1.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Beide Studiengänge, ihre Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind dokumentiert und veröffentlicht. Der Studienverlauf wurde zusätzlich zu den vorhandenen Unterlagen in der Antragsdokumentation bei der Begehung erläutert (vgl. auch Kapitel 1.9). Die Ordnungen liegen alle in einer verabschiedeten Fassung vor. Zudem existiert ein eigenes Web-Portal für StudiumPlus ( auf welchem der Studienverlauf für die dualen Bachelor- und Masterstudiengänge nach Semestern dargestellt wird, aktuelle Informationen gegeben werden sowie unterschiedliche Downloads zum Studium zur Verfügung stehen. 1.8 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Die Weiterentwicklung des Studiengangs Prozessmanagement zeigt sich u.a. darin, dass seit Beginn des Studiengangs nun zwei Fachrichtungen hinzugekommen sind. Evaluierungen und Gesprächsrunden wird bei StudiumPlus eine hohe Bedeutung beigemessen. Die Evaluierungen umfassen Angaben zur studentischen Arbeitsbelastung. Die Unterlagen der Antragsdokumentation sind hinsichtlich des Kriteriums Qualitätssicherung ausführlich und aufschlussreich. Das Zentrum für duale Hochschulstudien hat für sein internes Qualitätsmanagement ein aktuelles Handbuch zur Aufbau- und Ablauforganisation des ZDH erstellt. Während der Begehung wurde hinreichend dargelegt, wie die Evaluierungsergebnisse mit den Lehrenden rückgekoppelt werden und bei Bedarf zu Maßnahmen führen. Durchgeführte 7

9 Maßnahmen als Resultat des Qualitätsmanagements sind u.a. im Bereich Qualität der Lehre, dass Dozenten Weiterbildungen besucht haben oder Lehrbeauftragte sogar ausgetauscht wurden. Es existiert weiter eine AG Qualität in Lehre und Studium als offenes Forum zur Diskussion zwischen den Dozenten. Es wurde hochschulzentral ein Zentrum für Qualitätsentwicklung (ZQE) gegründet, von welchem u.a. Preise für gute Lehre vergeben werden. Alle Fachbereiche und das ZdH sind angehalten, das ZQE zu nutzen. Evaluierungsbögen, die Evaluationsrichtlinie der Hochschule und auch die Prozessbeschreibung der Evaluation von Lehre und Studium sind auf der Seite des ZQE abrufbar. Von den insgesamt 60 Studierenden/Absolventen im Studiengang Prozessmanagement seit WS 06/07 hat bisher erst einer sein Studium abgebrochen. Die anderen haben ihr Studium alle in der Regelstudienzeit beendet, bzw. studieren noch in der Regelstudienzeit. Eine AlumniPlus-Organisation als Alumni-Organisation für Absolventen des dualen Studiums ist im Aufbau. Das Webportal soll in den kommenden Monaten freigeschaltet werden. Während sich traditionelle Alumni-Organisationen u.a. als Marktplatz und Jobbörse sehen, kann das natürlich nicht das Interesse von AlumniPlus als Organisation von Absolventen dualer Studiengängen sein. Hier sollen die Absolventen im Unternehmen gehalten werden. Entsprechend versucht das ZdH diese Alumni-Organisation eher zu nutzen, um den Anwendungsbezug des Studienangebots weiter zu verbessern als dafür, ein Netzwerk für bessere Jobaussichten zu schaffen. Das zehnjährige Bestehen des ZdH wird zum Anlass genommen die Alumni-Organisation nun zu gründen und eine der geplanten Aktivitäten ist u.a. ein Neujahrsempfang 2012 für Absolventen. 1.9 Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Das Zentrum für duale Hochschulstudien (ZdH) wurde 2001 ins Leben gerufen und kann nun im Rahmen der Kooperationen im CompetenceCenter auf 402 Unternehmen zurückgreifen. Das Studium findet gemäß der dualen Ausrichtung an den zwei Lernorten Unternehmen und Hochschule statt. Auf Grund der angemessenen Qualitätssicherung der Praxisphasen ist von der eines Masterabschlusses angemessenen wissenschaftlichen Befähigung auszugehen. Die Studierenden bestätigen, dass die eher theoretischen Aspekte durch die praxisbezogenen Aufgaben im Unternehmen sinnvoll aufgegriffen werden und entsprechend Theorie und Praxis angemessen verzahnt sind. Die inhaltliche und zeitliche Abstimmung der Theorie- und Praxisphasen wurde von der Hochschule weiter erläutert, weil sie im Antrag nicht hinreichend dokumentiert war. Die Gutachtergruppe hätte sich im Interesse der Studierenden ein Werkzeug wie z.b. eine Zeitleiste gewünscht, auf der Theorie- und Praxisphasen sowie Prüfungen anschaulich vermerkt worden wären. Positiv zu erwähnen ist, dass die Betreuer der Praxisphasen aus den Unternehmen extra für ihre Aufgabe geschult werden. Die Auswahl von Studierenden durch ein Unternehmen ist der Hochschule zwar transparent, wird aber auf Grund der Vielfalt an Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. 8

10 1.10 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Die Hochschule möchte für Studierende und Beschäftigte die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie verbessern. Dabei ist es ein Anliegen, Männer und Frauen gleichermaßen anzusprechen und für beide Geschlechter Chancen zur Vereinbarkeit zu erschließen. Neben der in den Ingenieurfächern schon üblichen Durchführung von girls days an den Schulen, nimmt die FH Gießen-Friedberg auch an dem ersten bundesweiten boys day teil, an dem versucht wird, Schüler für den sozialen, erzieherischen oder pflegerischen Bereich zu interessieren. Am 25. August 2008 wurde die Hochschule mit dem Zertifikat "familiengerechte hochschule" ausgezeichnet. Das "audit berufundfamilie ", das seit 1995 im Auftrag der "Gemeinnützigen Hertie-Stiftung" entwickelt wurde, ist ein Managementinstrument zur Förderung familienbewusster Personalpolitik. U.a. gibt es als Maßnahme Frauenbeauftragte, die unterschiedlichste Projekte koordinieren, wie z.b. die Teilnahme am Hessischen MentorinnenNetzwerk für Frauen in Naturwissenschaften und Technik und verschiedene Aktivitäten zur Förderung von Frauen in MINT-Fächern. Weiter bietet das Studentenwerk Gießen spezielle Informationen und Unterstützung für Studierende mit Kindern an der Justus-Liebig-Universität, der Fachhochschule Gießen- Friedberg und der Hochschule Fulda ( Dort wird auch eine Sozialberatung angeboten, die sich u.a. an internationale Studierende richtet. Die Chancengleichheit in dualen Studiengängen kann grundsätzlich als eher hoch bewertet werden, weil alle Studierende mehr oder weniger identischen Belastungen von Beruf und Studium ausgesetzt sind. Kleine Unterschiede können auf Grund der verschiedenen Vertragsgestaltung zwischen Unternehmen und Studierenden nicht vermieden werden. 9

11 2 Studiengang Prozessmanagement 2.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.1. Es fällt auf, dass in drei von vier Fachrichtungen ein Umfang von 8 CP Wahlpflichtfächer vorgesehen sind, nur in der Fachrichtung Krankenhausmanagement haben die Studierenden keine Wahlmöglichkeiten. Daher möchte die Gutachtergruppe anregen, die Möglichkeit eines solchen Angebots auch für diese Fachrichtung in Betracht zu ziehen. Diese Empfehlung muss auch im Kontext mit dem vorhandenen Personal gesehen werden (vgl. Kapitel 2.6). 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt. Der Absicht der Hochschule anstelle des bisher vergebenen Abschlussgrades Master of Arts in Zukunft ein Master of Science zu vergeben, kann die Gutachtergruppe nicht folgen. Zum einen hat sich für die beiden Fachrichtungen Steuerung von Geschäftsprozessen und Managementsysteme seit der Erstakkreditierung, die ein Master of Arts vorsah, nichts wesentlich an der Dominanz von Management-Inhalten geändert. Zum anderen ist die neue Fachrichtung Krankenhausmanagement hinsichtlich der Struktur und den Inhalten ebenfalls einem Management-Studium zuzuordnen. Allein in der neuen Fachrichtung Technische Prozesse sind Inhalte eines Ingenieurstudiums enthalten, die bei entsprechender Wahl im Wahlbereich (einschließlich der Themenwahl für die Master-Arbeit) rechtfertigen können, dass hier ein Master of Science vergeben würde. Entsprechend empfiehlt die Gutachtergruppe in Abhängigkeit von der belegten Fachrichtung den Master of Arts bzw. Master of Science (im Fall der Fachrichtung Technische Prozesse ) zu verleihen. 2.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Positiv sehen die Gutachter, dass mit dem Modul Grundlagen des Prozessmanagements für alle vier wählbaren Fachrichtungen der besondere Fokus des Studiengangs begründet wird und dass damit eine Klammer für alle weiteren Lehrveranstaltungen gegeben ist. Inwieweit die grundlegende Systematik (hinsichtlich Terminologie, Vollständigkeit und Überschneidungsfreiheit) aus diesem Modul bei den anderen Lehrveranstaltungen berücksichtigt wird, ist aus den Modulbeschreibungen allerdings noch nicht gut erkennbar. Die Gutachter empfehlen daher eine Überarbeitung der Modulbeschreibungen mit dem Ziel den Zusammenhang der Inhalte einzelner Module und mit den angestrebten Qualifikationszielen der 10

12 jeweiligen Fachrichtung klarer herauszustellen. Insbesondere erscheint die Vertiefungsrichtung Technische Prozesse hinsichtlich seiner speziellen Qualifikationsziele und der Kombination der Module bzw. Modulbeschreibungen nicht schlüssig aufgebaut. Es sollte verstärkt herausgearbeitet werden, in welchen Modulen neben M 311 und M 212 technische Kompetenzen erworben werden und inwieweit sie die Qualifikationsziele unterstützen. Dafür wäre eine Konkretisierung der zu erwerbenden Kompetenzen der Projektphase 1 und 2 notwendig. Weiter empfiehlt sich eine Erweiterung technisch ausgerichteter Module im Wahlpflichtbereich. Zudem halten die Gutachter eine Ergänzung aller Modulbeschreibungen in Hinsicht auf eine Strukturierung des Selbststudiums (z. B. durch Hinweise auf Übungsaufgaben, Literaturstudium und Prüfungsvorbereitung) für wünschenswert. Auch die Angaben zu den erforderlichen Vorkenntnissen sollten in vielen Modulbeschreibungen vervollständigt werden. 2.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.4. Einige technische Module sind Zulassungsvoraussetzung für die Fachrichtung Technische Prozesse". Es wird davon ausgegangen, dass diese Module vorab belegt werden, weil die Voraussetzung entsprechend kommuniziert werden. Es besteht die Möglichkeit diese Module (eines vorherigen Bachelor-Studiums) zusätzlich im Wahlbereich zu belegen. Für Studierende, die aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen kommen, gibt es zusätzlich noch Vorkurse im Bereich Wirtschaft für die Fachrichtungen Managementsystem und Steuerung von Geschäftsprozessen. 2.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.6. Zur Unterstützung der Studiengangsorganisation und der Lehre in der Fachrichtung Krankenhausmanagement möchte die Gutachtergruppe anregen, auch für diesen speziellen Bereich hauptamtliches Lehrpersonal anzustellen. 11

13 2.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Zusammenfassende Bewertung Im Masterstudiengang Prozessmanagement werden die vier Fachrichtungen Steuerung von Geschäftsprozessen, Managementsysteme, Technische Prozesse und Krankenhausmanagement angeboten. Die Stärke des Studiengangs liegt sicherlich entsprechend seiner dualen Ausrichtung, dass die Inhalte auf die Anforderungen der Arbeitgeber zugeschnitten wurden. Die Studierbarkeit wird trotz der hohen Anforderungen eines dualen Studiengangs als gut bewertet. Kleine Lerngruppen von Studierenden, die später in sehr ähnlichen Positionen tätig sein werden (oder schon sind) führen frühzeitig zu einer guten Vernetzung, die auch nach dem Studium hilfreich sein kann. 12

14 3 Studiengang Systems Engineering 3.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Vgl. Kapitel 1.1. Im Kapitel 3.3. wird darauf eingegangen, dass die Modulkombination die Qualifikationsziele besser abbilden sollte. 3.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt. Vgl. Kapitel 1.2. Aus den Modulbeschreibungen lässt sich das Niveau der Veranstaltungen nicht immer klar ableiten. Darin wird ein Mangel gesehen. Auf Grund der Diskussionen während der Begehung konnte die Gutachtergruppe zwar überzeugt werden, dass die Lehre einem Masterniveau grundsätzlich entspricht, es aber wünschenswert wäre, dieses Niveau schon in den Modulbeschreibungen besser zu verdeutlichen. Es wäre darauf hinzuweisen, dass das Zeugnis-Muster für Systems Engineering zwar korrekt den Titel Master of Engineering ausweist, auf dem Muster der Urkunde im Antrag aber ein Master of Science eingetragen ist. Dies ist auf der erneuten Vorlage der Urkunde korrigiert worden. 3.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Die Gutachtergruppe hätte sich in diesem Studiengang vergleichbar zum Prozessmanagement als integrierendes Element z.b. eine Einführung in das System Engineering gewünscht, so dass den Studierenden zu Beginn des Studiums ein erster Einblick in die Inhalte des Systems Engineering, im Sinne des systemischen Ansatzes, geboten wird. Zielsetzung und Konzept des Studiengangs sind im Antrag verständlich beschrieben und die formalen Randbedingungen, die sich aus KMK-Beschlüssen ergeben, erscheinen den Gutachtern erfüllt. Allerdings können die Gutachter den besonderen Anspruch, der in der Studiengangsbezeichnung Systems Engineering steckt, in der Auswahl und den beschriebenen Inhalten der Module nicht klar erkennen. Ziel eines Studiengangs Systems Engineering muss es sein, eine fachübergreifende Denkweise zu entwickeln und Methoden kennen zu lernen, die eine Gestaltung komplexer Systeme mit (durchaus) speziellen Technologien ermöglichen. Die bisher gewählten Module sowie ihre Kombination in den beiden Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik erfüllen diesen Anspruch noch nicht in bestmöglicher Weise. Die Gutachter empfehlen daher eine Überarbeitung der Modulbeschreibungen in der Weise, dass Bezüge aus fachspezifischen Modulen (des Maschinenbaus einerseits und 13

15 der Elektrotechnik andererseits) zu der übergeordneten Denkweise des Systems Engineering deutlich werden. Zusätzlich wäre es möglich, das Curriculum durch Einführung eines Moduls Grundlagen der Systemtechnik so zu verändern, dass eine Klammer für alle weiteren Module gegeben wäre. Dies würde dem Vorgehen im Studiengang Prozessmanagement entsprechen, in dem es ein Modul Grundlagen des Prozessmanagements gibt. Über die grundlegende Empfehlung hinausgehend sollten folgende Modulbeschreibungen ergänzt bzw. überarbeitet werden: Modul 108: Die Inhaltsbeschreibung wird der bisher gewählte Benennung Software nicht gerecht. Nach der derzeitigen Beschreibung müsste das Modul eher Software-Entwicklung heißen. Benennung, Qualifikationsziele und Inhalte müssten in jedem Fall stimmig gemacht werden. Modul 209: Benennung mit Simulation erscheint nicht zutreffend, eher FEM-Simulation oder Simulation mechanischer Strukturen. Hier sollte eine Anpassung vorgenommen werden. Modul 212: Beschreibung der Inhalte, Hinweise zu Literatur und Lehrmaterial sind so knapp und unverbindlich, dass eine klare Einschätzung dieses Moduls für Studierende kaum möglich ist. Eine Überarbeitung erscheint notwendig. Für die Wahlpflichtmodule sind zum größeren Teil nicht zutreffende Fachrichtungen genannt, für die sie wählbar sein sollen. Das sollte korrigiert werden. Angaben zur Literatur und zu den Lehrmaterialen sind in vielen Modulbeschreibungen zu ergänzen. Bei allen Modulbeschreibungen findet sich der (unpassende) Eintrag Hauptstudium zum Merkmal Studienabschnitt, der entfallen sollte. 3.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Ausstattung (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Vgl. Kapitel

16 3.7 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Vgl. Kapitel Zusammenfassende Bewertung Im Masterstudiengang Systems Engineering werden die Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik angeboten, die eine Spezialisierung auf die jeweiligen Technikbereiche ermöglichen. Die Stärke des Studiengangs liegt sicherlich entsprechend seiner dualen Ausrichtung darin, dass die Inhalte auf die Anforderungen der Arbeitgeber zugeschnitten wurden. Die Breite des Spektrums an verschiedenen Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer in das duale Studium entsenden, geben den Studierenden im Rahmen interaktiver Veranstaltungen die Möglichkeit auch eine Vielfalt unterschiedlicher Anwendungsbereiche ihres neu erworbenen Wissens kennen zu lernen. 15

17 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen 1 Allgemein 1.1 Allgemeine Empfehlungen: Die Kombination der Module sowie ihre Beschreibungen sollten die Qualifikationsziele der Studiengänge sowie ihrer Studiengangsvertiefungen besser verdeutlichen bzw. unterstützen. Die Aufgaben der Modulbeauftragten/-verantwortlichen sollten möglichst nur von Personen übernommen werden, die aktiv in die Lehre des jeweiligen Moduls bzw. Fachgebietes einbezogen werden. 1.2 Allgemeine Auflagen/Mängel: Die Modulkataloge der beiden Studiengänge sind gemäß den Vorgaben zu überarbeiten. Es wird verwiesen auf die Hinweise in den jeweiligen Kapiteln im auf S. 3, 10/11 und 13/14. (Kriterium 2.2 und 2.3 Drs. AR 85/2010) 2 Studiengang Prozessmanagement 2.1 Empfehlungen: Grundsätzlich wäre die Verstärkung durch hauptamtliches, wissenschaftlich qualifizierteslehrpersonal sehr zu empfehlen. Von höchster Bedeutung ist diese Empfehlung für die Fachrichtung Krankenhausmanagement. Die Gutachtergruppe empfiehlt für die Fachrichtung Krankenhausmanagement im Modulangebot ebenfalls Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Es empfiehlt sich eine Erweiterung der technisch ausgerichteten Module im Wahlpflichtbereich. Die Gutachter empfehlen in Abhängigkeit von der belegten Fachrichtung den Master of Arts (Steuerung von Geschäftsprozessen, Managementsysteme, Krankenhausmanagement) bzw. Master of Science (Technische Prozesse) zu verleihen. 2.3 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Prozessmanagement mit dem fachrichtungsabhängigen Abschluss Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.) mit oben genannter allgemeiner Auflage sowie folgender Auflage für die Dauer von sieben Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 16

18 2.2 Auflagen: Die Kombination und Beschreibung der Module in der Fachrichtung Technische Prozesse ist dahingehend anzupassen, dass sie die zuvor definierten Qualifikationsziele deutlich unterstützen. (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) 3 Studiengang Systems Engineering 3.1 Empfehlungen: Die speziellen Inhalte des Systems Engineering (im Sinne eines systemischen Ansatzes) sollten durch die Kombination der Module und durch detaillierte Modulbeschreibungen präzisiert werden. Eine solche Überarbeitung sollte auch das Masterniveau bzw. den inhaltlichen Anspruch der einzelnen Module besser verdeutlichen. 3.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Systems Engineering mit dem Abschluss Master of Engineering (M.Eng.) mit der oben genannten allgemeinen Auflage für die Dauer von fünf Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 93/2009) 17

19 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens 4 Stellungnahme der Hochschule Zu Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben S. 3 Die Modulbeschreibungen entsprechen zwar im Allgemeinen den Vorgaben, weisen aber noch einige Unzulänglichkeiten auf. Problematisch ist, dass bei beiden Studiengängen bei den Projektphasen 1 und 2, die mit jeweils 10 Leistungspunkten versehen sind, nicht zwischen den Lern- und Qualifikationszielen differenziert wird. Auch sollten die erwarteten Kompetenzen nicht so allgemein gehalten werden, dass hier überhaupt nicht zwischen den Studiengängen differenziert wird. Darin wird ein Mangel gesehen. Die Hochschule teilt die Einschätzung der Gutachter, dass die Modulbeschreibungen z.t. stärker ausdifferenziert werden sollten. Das Modulhandbuch wird derzeit diesbezüglich und auch unter Einbeziehung der weiteren Hinweise und Empfehlungen der Gutachter zum Studienkonzept überarbeitet. Zu 1.3 Studiengangskonzept S. 4f Die Zugangsvoraussetzungen sind geregelt (vgl. Kapitel 1.2). Es stellte sich heraus, dass i.d.r. die Bewerberquote der Annahmequote entspricht. Die von den Unternehmen vorgeschlagenen Studierenden entsprechen nach Aussage des ZdH i.d.r. den Zugangsvoraussetzungen. Abweichungen werden individuell - mit offenem Ausgang - mit den Unternehmen verhandelt, bzw. Bewerber durch die Hochschule geprüft. Es ist richtig, dass die von den Partnerunternehmen vorgeschlagenen Studierenden i.d.r. die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies wird für jeden Bewerber durch die Hochschule überprüft. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen nicht vor, so wird der Bewerber beraten, ob und wie er die Voraussetzungen erfüllen kann. Eine Verhandlung über eine Zulassung mit den Unternehmen findet jedoch nicht statt. Zu 2.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem S. 10 Der Absicht der Hochschule anstelle des bisher vergebenen Abschlussgrades Master of Arts in Zukunft ein Master of Science zu vergeben, kann die Gutachtergruppe nicht folgen. Zum einen hat sich für die beiden Fachrichtungen Steuerung von Geschäftsprozessen und Managementsysteme seit der Erstakkreditierung, die ein Master of Arts vorsah, nichts wesentlich an der Dominanz von Management-Inhalten geändert. Zum anderen ist die neue Fachrichtung Krankenhausmanagement hinsichtlich der Struktur und den Inhalten ebenfalls einem Management-Studium zuzuordnen. Allein in der neuen Fachrichtung Technische Prozesse sind Inhalte eines Ingenieurstudiums enthalten, die bei entsprechender Wahl im Wahlbereich (einschließlich der Themenwahl für die Master-Arbeit) rechtfertigen können, dass hier ein Master of Science vergeben würde. Entsprechend empfiehlt die Gutachtergruppe in Abhängigkeit von der belegten Fachrichtung den Master of Arts bzw. Master of Science (im Fall der Fachrichtung Technische Prozesse ) zu verleihen. Gemäß den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK werden wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge nach der inhaltlichen Ausrichtung in M.A. oder M.Sc. eingeteilt. Eine nähere Erläuterung der bei der Auswahl der Abschlussbezeichnungen anzuwendenden Kriterien wird jedoch nicht gegeben. Die von den Gutachtern gewählte Einteilung in ingenieurwissenschaftlich geprägte Inhalte und Management-Inhalte erscheint für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge nicht ideal, müsste dann doch die überwiegende Mehrzahl dieser Studiengänge den Abschluss M.A. erhalten. 18

20 Alternativ dazu sollte man aus Sicht der Hochschule die Abschlussbezeichnung M.Sc. dann wählen, wenn im Studium eine naturwissenschaftlich/technische oder eine quantitativ ausgerichtete Betrachtungsweise der wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellung überwiegt, wohingegen im Falle des M.A. eine deduktive oder eine auf Erfahrungswissen basierende, also eher geisteswissenschaftlich geprägte Denkart im Vordergrund steht. Prozessmanagement zielt auf eine in der Regel kennzahlenbasierte also quantitativ messbare Optimierung der Prozesse ab und setzt hierzu auch quantitative Verfahren ein. Im Falle des Studiengangs Masterstudiengangs Prozessmanagement steht die quantitative und/oder technisch orientierte Sichtweise in den Fachrichtungen technische Prozesse und Managementsysteme im besonderen Fokus, überwiegt aber aus Sicht der Hochschule auch in den Fachrichtungen Steuerung von Geschäftsprozessen und Krankenhausmanagement. Aufgrund ihrer Ausrichtung wird die Fachrichtung technische Prozesse derzeit besonders von den Absolventen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftingenieurwesen (Abschluss B. Eng.) gewählt und gleiches wird auch für die Fachrichtung Technische Prozesse erwartet. Aus diesen Gründen erscheint der Abschluss des M.Sc. für alle Fachrichtungen, insbesondere aber für die Fachrichtungen Technische Prozesse und Managementsysteme, adäquat, unabhängig davon, welcher Abschluss derzeit vergeben wird. 3.3 Studiengangskonzept Die Gutachtergruppe hätte sich in diesem Studiengang vergleichbar zum Prozessmanagement als integrierendes Element z.b. eine Einführung in das System Engineering gewünscht, so dass den Studierenden zu Beginn des Studiums ein erster Einblick in die Inhalte des Systems Engineering, im Sinne des systemischen Ansatzes, geboten wird. Die Gutachter empfehlen daher eine Überarbeitung der Modulbeschreibungen in der Weise, dass Bezüge aus fachspezifischen Modulen (des Maschinenbaus einerseits und der Elektrotechnik andererseits) zu der übergeordneten Denkweise des Systems Engineering deutlich werden. Die Hochschule nimmt die Anregungen der Gutachter gerne auf. So wird ein Modul Einführung in das Systems Engineering im ersten Semester mit in das Curriculum aufgenommen werden. Des Weiteren werden die Modulbeschreibungen überarbeitet, um die angestrebten Bezüge der Fachmodule zum Studienziel und die Verknüpfung der Module deutlicher darzustellen. Gleichzeitig werden die Modulbenennungen Software in Software-Entwicklung für Systeme und FEM-Simulation in Strukturelle und funktionale Systemsimulation umbenannt und präzisiert. 5 SAK-Beschluss Studiengang Prozessmanagement Die SAK stimmt dem der Gutachtergruppe grundsätzlich zu und nimmt die Stellungnahme der Hochschule zur Kenntnis. Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Prozessmanagement mit den Vertiefungsrichtungen Steuerung von Geschäftsprozessen, Managementsysteme, Krankenhausmanagement und Technische Prozesse mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) mit folgenden Auflagen für die Dauer von sieben Jahren. Der Modulkatalog des Studiengangs ist gemäß den Vorgaben zu überarbeiten. Es wird verwiesen auf die Hinweise in den jeweiligen Kapiteln im auf S. 3 und 10/11. (Kriterium 2.2 und 2.3 Drs. AR 85/2010) Die Kombination und Beschreibung der Module in der Fachrichtung Technische Pro- 19

Master-Studiengang nicht konsekutiv

Master-Studiengang nicht konsekutiv Master-Studiengang nicht konsekutiv Prof. Dr. Dieter Hannemann VizeBundesvorsitzender»Fachbereichstag Informatik«2. Vorsitzender»Konferenz der Fachbereichstage e.v.«stellv. Vorsitzender: Akkreditierungskommission

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Akkreditierter Masterstudiengang Informatik im Fachbereich Informatik der Fachhochschule Augsburg

Akkreditierter Masterstudiengang Informatik im Fachbereich Informatik der Fachhochschule Augsburg Akkreditierter Masterstudiengang Informatik im Fachbereich Informatik der Fachhochschule Augsburg Auch auf dringenden Wunsch unserer eigenen Diplomanden eingeführt, deshalb aufbauend auf Diplom oder vergleichbaren

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung ein Überblick. ASIIN-Workshop, 11.03.2015, Düsseldorf

Die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung ein Überblick. ASIIN-Workshop, 11.03.2015, Düsseldorf Die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung ein Überblick ASIIN-Workshop, 11.03.2015, Düsseldorf Foliennummer 2 Einleitung gehen wesentlich von den Kriterien Programmakkreditierung

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes. Brankica Assenmacher

Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes. Brankica Assenmacher Verfahren und Kriterien für Akkreditierung von Joint Programmes Brankica Assenmacher Inhalt 1. Begriffsklärung 2. Akkreditierungsverfahren 3. Qualitätskriterien 8.11.2012 Brankica Assenmacher 2 Joint Programmes

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild des Studiengangs 4 Regelstudienzeit

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Bachelor Was ist das?

Bachelor Was ist das? Bild: Veer.com Bachelor Was ist das? Dr. Thomas Krusche Studienentscheidung: Vier Fächergruppen Kultur- und Geisteswissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Naturwissenschaften und

Mehr

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter: Sehr geehrte Studierende, als Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) besteht für Sie die Möglichkeit, sich gleichwertige Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, anerkennen

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Energiemanagement Institut für

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Vorläufige Struktur Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Der Studiengang wird nur als Hauptfach angeboten, kein Erweiterungsfach, kein Beifach Stand

Mehr

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im 2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen.

Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen. Die Akkreditierung Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sind akkreditiert. Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen

Mehr

INTERNATIONALISIERUNG BEI STUDIUMPLUS

INTERNATIONALISIERUNG BEI STUDIUMPLUS INTERNATIONALISIERUNG BEI STUDIUMPLUS DAAD-Leitertagung am 11. und in Bonn Überblick Technische Hochschule Mittelhessen und StudiumPlus Ergebnisse einer Mitgliederbefragung in 2008 Internationale Mobilität

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013 Studien- und rüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Weiterbildungs-Master-Studiengang Konstruktionsbionik

Mehr

Software Engineering Curriculum im Informatik-Bachelor- und -Master-Studium an der Universität Bonn

Software Engineering Curriculum im Informatik-Bachelor- und -Master-Studium an der Universität Bonn Software Engineering Curriculum Dr. Günter Kniesel AG Software Engineering, Institut für Informatik III, Universität Bonn Software Engineering Curriculum im Informatik-Bachelor- und -Master-Studium an

Mehr

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Vortrag auf der BIB Mitgliederversammlung, LV Hamburg 23. Februar 2004 Prof. Dr. U. Krauß-Leichert, Vorsitzende der

Mehr

Master Elektro-Mechanische Systeme

Master Elektro-Mechanische Systeme Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Berlin School of Economics and Law Fachbereich Duales Studium Wirtschaft Technik Master Elektro-Mechanische Systeme Elektro-Mechanische Systeme Hochschule für

Mehr

Masterstudiengang Medientechnologie (M.SC.)

Masterstudiengang Medientechnologie (M.SC.) Masterstudiengang Medientechnologie (M.SC.) Dietmar Kunz 1 Überblick Status Berufsfelder Ziele Forschungskontext Curriculum Adressaten und Vorkenntnisse Zulassungsverfahren Fragen 2 Status neuer Studiengang

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung 33. Jahrgang, Nr. 71 22. Mai 2012 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management)

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden

VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER AQua-SLK1 Kreditpunkte und Notenberechnung Dauer (AQua) bildung der TU Dresden Zentrale Koordinationsstelle Sprachaus- A - Fremdsprachen

Mehr

BMT Ausbildung als durchgehender Studiengang (Fachhochschul-Modell)

BMT Ausbildung als durchgehender Studiengang (Fachhochschul-Modell) BMT Ausbildung als durchgehender Studiengang (Fachhochschul-Modell) Vera Dammann (Dipl.-Ing.) Historie 1970: Gründung der Studiengänge in Hamburg und Gießen: Regelstudienzeit: 6 Semester. Abschluss: Ing.

Mehr

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes

Mehr

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 1 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft des Fachbereichs

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Aufgaben der Studienordnung

Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Musik im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität Hildesheim

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im

Mehr

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer Einführung für Studierende im Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer Homepage: Informieren Sie sich auf unseren Webseiten! Mathematisches Institut

Mehr

Modularisierung als Instrument der Umsetzung von Bologna (1)

Modularisierung als Instrument der Umsetzung von Bologna (1) ZEvA Hannover Gutachterseminar ASAP 2015 Modularisierungskonzept und Prüfungssystem - wie beeinflussen sie die Qualität von Studium und Lehre? Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch

Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Master of Arts in Sprachen und Literaturen Vertiefungsprogramm (60 Kreditpunkte) Englische

Mehr

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Arbeiten Sie gerne für die Ablage? University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System)

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System) Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild des Studienganges

Mehr

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Was muss ich über den Zulassungstest wissen?

Was muss ich über den Zulassungstest wissen? Was muss ich über den Zulassungstest wissen? Informationen zum freiwilligen Test zur Zulassung im Masterstudiengang Psychologie der Universität Ulm Stand: 11.6.2014 Generelle Info zum Zulassungsverfahren

Mehr

Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung

Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung Drs. AR 12/2008 Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung (beschlossen auf der 54. Sitzung am 08.10.2007, geändert am 29.02.2008) 1. Die Akkreditierungsagentur ist bei

Mehr

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts)

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) 49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) (1) Allgemeines a) Der Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts) ist ein Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern.

Mehr

Durch mein duales studium möchte ich etwas mitbewegen.

Durch mein duales studium möchte ich etwas mitbewegen. Durch mein duales studium möchte ich etwas mitbewegen. unsere Produkte sind immer dabei. Unsere Produkte sind zwar nicht immer auf den ersten Blick sichtbar, aber sie sind fester Bestandteil des täglichen

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Fokusgruppe Studienformate

Fokusgruppe Studienformate Studierende der TUM Zielgruppenanalyse im Rahmen des Projekts TUM Individual Durchführung einer Fokusgruppe (qualitative Diskussionsrunde) mit 6 Studierenden der TUM zu den Themen: Entscheidung für ein

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Name: Vorname: Matr. Nr.:

Name: Vorname: Matr. Nr.: Leitfaden für das Mentorengespräch zwischen Prof. Dr. Harald Reiterer und Name: Vorname: Matr. Nr.: Ziel des Mentorengespräches ist es, den Studierenden eine Handlungsanleitung bei der Durchführung des

Mehr

Einige überregionale Ergebnisse kurz zusammengefasst: (Einen Auszug aus den regionalen Ergebnissen finden Sie auf Seite 3 dieser Mitteilung)

Einige überregionale Ergebnisse kurz zusammengefasst: (Einen Auszug aus den regionalen Ergebnissen finden Sie auf Seite 3 dieser Mitteilung) Architekten mit sehr guten Ergebnissen an der Fachhochschule Trier Universität Trier schneidet bei der Betreuung der Studierenden durchschnittlich ab Ergebnisse des aktuellen CHE-Hochschulrankings jetzt

Mehr

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad Kurzinformationen auf einen Blick Abschluss Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad Master of Business Administration

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Master Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2010 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. vom 29.07.2015

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau. vom 29.07.2015 Studiengangspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau vom 29.07.201 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg hat am die vom Senat

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Statistiken über die Bewerber/innen für die Masterstudiengänge am Institut für Statistik, LMU

Statistiken über die Bewerber/innen für die Masterstudiengänge am Institut für Statistik, LMU Statistiken über die Bewerber/innen für die Masterstudiengänge am Institut für Statistik, LMU Selina Kim und Andrea Wiencierz, fortgeschrieben von Paul Fink München, den 1. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Übersichten zum Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaft mit dem Zweifach Deutsch im Profil Handelslehrer: (Stand: 01.07.

Übersichten zum Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaft mit dem Zweifach Deutsch im Profil Handelslehrer: (Stand: 01.07. Übersichten zum Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaft mit dem Zweifach Deutsch im Profil Handelslehrer: (Stand: 01.07.2013) Studienaufbau: Das Bachelor-Studium umfasst das Studium

Mehr

Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in telematisch und multimedial unterstützten Studiengängen

Mehr

Helmut-Schmidt-Universität (Universität) angebotenen grundständigen und konsekutiven Studiengänge.

Helmut-Schmidt-Universität (Universität) angebotenen grundständigen und konsekutiven Studiengänge. 1 Ordnung für die Gestaltung, das Studium und die Organisation der Interdisziplinären Studienanteile in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr

Mehr

Duales Masterprogramm Informatik. Kompetenz durch Studium und Praxis

Duales Masterprogramm Informatik. Kompetenz durch Studium und Praxis Duales Masterprogramm Informatik Kompetenz durch Studium und Praxis Duales Masterprogramm Informatik Kompetenz durch Studium und Praxis Es freut uns, dass Sie sich für das Duale Masterprogramm Informatik

Mehr

Finance and Accounting - Masterstudium

Finance and Accounting - Masterstudium Finance and Accounting - Masterstudium Ziele des Masterstudiums Finance & Accounting Ziel des Masterstudiums "Finance and Accounting" ist, vertiefendes Wissen sowohl im Bereich Finance als auch im Bereich

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR Grundsätzliches Aufgrund des speziellen Aufbaus von StudiumPlus mit den integrierten n erfordert ein Auslandsstudium besondere organisatorische Regelungen. Diese werden

Mehr

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen LEHRSTUHL FÜR MARKETING Prof. Dr. Claas Christian Germelmann Universität Bayreuth BWL III 95440 Bayreuth Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen 1. Allgemeines Am Lehrstuhl

Mehr

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in

Mehr

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang Medien und Interkulturelle Kommunikation Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

MECHATRONIK EDUCATION

MECHATRONIK EDUCATION MECHATRONIK EDUCATION Mechatronik auf Lehramt Neugier wecken für technikorientierte Fragestellungen, Jugendliche für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik begeistern, ingenieurwissenschaftliche

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:

Mehr

Bachelor of Education (BEd) Bildungswissenschaften:

Bachelor of Education (BEd) Bildungswissenschaften: Liebe Studierende, regelmäßig werden Bachelor und Masterstudiengänge von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert und in diesem Zusammenhang einem Akkreditierungsprozess unterworfen. Der BEd sowie

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer

Mehr

Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der BTU Cottbus

Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der BTU Cottbus Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der BTU Cottbus Der Wirtschaftsingenieur - Spezialist an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Technik Cottbus, 07. Oktober 2009 Institut für Produktionsforschung

Mehr

Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik

Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik Table of Contents 1 Wichtige Informationen und Voraussetzungen...1 2 Zur Studienrichtung...2 3 Vorlesungen

Mehr