Informationen aus der S I T Z U N G. des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom

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1 1 Informationen aus der S I T Z U N G des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom Veröffentlichung von Beschlüssen gem. 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungen vom bzw wurde folgendes bekanntgegeben: - Breitbandausbau Der Markt Stadtlauringen strebt eine Verbesserung der Breitbandversorgung im Marktgebiet an und hat daher am aktuellen Breitbandförderprogramm teilgenommen. Als Ergebnis dieses Verfahrens, zu dessen Durchführung der Markt Stadtlauringen sich des Fachbüros Corwese, Seefeld, bediente, erhielt die Telekom AG den Zuschlag. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur wird der Markt einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der Telekom AG schließen. - Vergabe von Arbeiten bzgl. des Friedrich-Rückert-Poetikums in Oberlauringen Der Marktgemeinderat vergab die anstehenden Gewerke der Vergabeempfehlung des beauftragen Architekturbüros folgend wie folgt: -- Rohbau: Fa. Hub, Maßbach, zu ,13 -- Zimmerer: Fa. Wentorf-Bulheller, Bad Königshofen, zu ,59 -- Spengler: Fa. Schüller, Maßbach, zu 6.209,90 -- Dachdecker: Fa. Neumann, Bad Königshofen, zu ,42 -- Elektro: Fa. Dekant, Stadtlauringen, zu ,98 -- Heizung/Sanitär: Fa. Barth, Stadtlauringen, zu ,98 -- Gerüstbau: Fa. Eckert, Untererheim, zu 4.583,76 - Vergabe von Arbeiten für den Neubau des Parkplatzes am Ellertshäuser See Die Arbeiten zum Neubau des Parkplatzes wurden mit einer Bruttosumme von ,72 an die Fa. Ullrich, Elfershausen, vergeben.

2 2 2 Dorferneuerung Wettringen; Bericht über das Seminar in der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in Klosterlangheim Von Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern mitgeteilt, dass der angekündigte Bericht über das "Grundseminar Dorfentwicklung Wettringen" an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in Klosterlangheim vom 06. bis entfallen müsse. Der eingeplante Vortragende, Herr Peter Wegner, habe den Termin aus beruflichen Gründen absagen müssen. Der Vortrag sei nun für eine der nächsten Sitzungen angedacht. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer ging weiterhin auf ein Telefonat ein, das er am mit Frau Ruth Seufert, Mitglied des Kirchenvorstandes, Wettringen, geführt hatte. Frau Seufert hätte im Verlauf dieses Telefonates moniert, dass das am St.- Kilians-Platz geschaffene Beet (zwischen Kirche und Anwesen Rembold) nicht der Ursprungsplanung entspreche. Daneben werde die für die Kirchengemeinde notwendige Zufahrt schwerer erreichbar. Die DJK Wettringen benötige diese Einfahrt ebenfalls, und zwar beim Aufbau des Zeltes zum Italienischen Abend. Von Frau Seufert sei zudem mitgeteilt worden, dass sie die Veränderung der Stufenanlage der Kirche nicht akzeptieren könne. Diese beeinflusse die Optik wesentlich. Zu den geplanten Standorten für die Straßenbeleuchtung führte sie aus, dass hierdurch eine Ausleuchtung der Privatfläche des Nachbarn (Anwesen Rembold) erfolge. Der vorgesehene Standort sei ohnehin ungeeignet. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies darauf hin, dass das Ingenieurbüro Stubenrauch dem Markt Stadtlauringen gerade wegen seiner korrekten Arbeitsweise ein hervorragender Partner sei. Die Baumaßnahme sei von der Teilnehmergemeinschaft Wettringen (TG) geplant worden, die Verantwortung liege bei der TG. Der Vorsitzende des TG-Vorstandes, Herr Kaiser, hätte die Vorstandschaft um Entscheidung bis Dienstag, , gebeten, inwieweit die Maßnahme wie geplant umgesetzt werden solle. Aus dem Gremium heraus wurde bezweifelt, dass sich das Beet nachteilig auf die Zufahrt zu der Einfahrt auswirken könnte. Weiterhin wurde angemerkt, dass sich der geplante Abschluss des Pflasters auf Höhe der untersten Stufe der Treppenanlage positiv auf die Barrierefreiheit (Stichwort: Stolperfalle) auswirke. Zur Straßenbeleuchtung wurde von Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer ausgeführt, dass die gesamte Maßnahme vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) gefördert würde, mit Ausnahme der Straßenbeleuchtung. Die entsprechenden Kosten hätte der Markt selbst zu tragen, da er zur Gefahrensicherung im öffentlichen Raum verpflichtet sei.

3 3 Zur Straßenbeleuchtung hätte Herr Rembold angeboten, eine Lampe mit Bewegungssensor so zu installieren und zu betreiben, dass der öffentliche Raum vor seinem Anwesen ausgeleuchtet wird. Die öffentliche Beleuchtungsanlage werde trotzdem errichtet und dann außer Betrieb genommen, wenn und solange die Lampe des Herrn Rembold eine ausreichende Beleuchtung bietet. Die Teilnehmergemeinschaft Wettringen soll bezüglich des Beetes, der Treppenanlage und der Beleuchtung eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung wird, soweit sich die vereinbarte Kostensituation hierdurch nicht wesentlich verändert und soweit die Planänderung vom Ingenieurbüro Stubenrauch eigenmächtig erfolgt wäre, vom Marktgemeinderat mitgetragen. 3 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 Am und wurde von den Herren Marktgemeinderatsmitgliedern Haas, Kaufmann und Schneider die Rechnungen für das Rechnungsjahr 2014 geprüft. Zur Verfügung standen die Belege für Einnahmen und Ausgaben, das Sachbuch, Zeitbuch, Vorbuch, Barkassenbuch sowie die Kontoauszüge. Herr Marktgemeinderatsmitglied Haas verlas den Prüfungsbericht, der Bestandteil dieser Niederschrift ist. Den Prüfern wurde für ihre Arbeit gedankt. 4 Legung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 Vorgelegt wurde die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr Danach schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ab mit je ,41. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben ab mit je ,29.

4 4 Der Stand der Schulden beträgt zum ,01. Das entspricht bei Einwohnern einer Pro-Kopf-Verschuldung von 56,31. Der Landesdurchschnitt zum beträgt hingegen 703,00. Die Rücklagen betragen zum ,23. Der Stand zum betrug ,07. Auf Aussprache wurde verzichtet. a) Die Jahresrechnung wurde einstimmig anerkannt. b) Entlastung wurde erteilt. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer enthielt sich der Beratung und Beschlussfassung zu b). 5 Haushalt 2015; Entwurf des Verwaltungshaushaltes Vorgelegt wurde der Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2015, der den Mitgliedern des Marktgemeinderates bereits mit der Sitzungsladung zugegangen war. Hierzu wurde die Kämmerin des Marktes Stadtlauringen, Frau Schuldheis, begrüßt, die den Entwurf erstellt hat. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer stellte die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen sowie die Zahlen der Finanzplanung vor. Zur Haushaltsstelle führte er aus, dass aufgrund eines Preisvergleiches der Lieferant für Büromaterial gewechselt wurde. Es ist von einer Kosteneinsparung von rd. 30% auszugehen. Die Zuweisung für die Schülerbeförderung wird im Jahr ,- EUR betragen. Mittels der vorliegenden Statistik konnte festgestellt werden, dass im Jahr 1995 noch 252 Schüler gefördert wurden. Aktuell können nur noch 132 Schüler verzeichnet werden. Zum Unterabschnitt 3650 konnte anhand der Ergebnisse der letzten Jahre festgestellt werden, dass jährlich mit einem Defizit von rd ,- EUR zu rechnen ist. Die gemeindliche Bücherei bleibt weiterhin kostenfrei. Der Jugendzeltplatz, Unterabschnitt 4602, verzeichnete im Jahr 2014 ein Defizit in Höhe von 1.309,44 EUR. Dies ist darauf zurück zu führen, dass es Überschneidungen bei den Ferien einzelner Bundesländer gab und dadurch weniger Belegungstage als in den Vorjahren möglich waren. Aus diesem Grund konnten nur Einnahmen in Höhe von 6.611,28 EUR erzielt werden. Im Jahr 2013 betrug der Überschuss 4.266,52 EUR, im Jahr ,86 EUR, im Jahr ,87 EUR und im Jahr ,79 EUR.

5 5 Zum Unterabschnitt 4603, Jugendförderung, wurde bekannt gegeben, dass seit 2002 Zuschüsse in Höhe von insgesamt ,- EUR an Vereine im Markt Stadtlauringen ausgezahlt wurden. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer informierte zum Unterabschnitt 7500, dass dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen ein Vorschlag zur Anpassung der Grabgebühren vorgelegt wird. Im Jahr 2014 konnte im Bereich Forstwirtschaft ein Überschuss in Höhe von 4.968,03 EUR erzielt werden. Der Durchschnitt der Jahre 1995 mit 2014 beträgt 5.829,70 EUR. Für die Zuführung zum Vermögenshaushalt sind im Jahr ,- EUR vorgesehen. In der mittelfristigen Finanzplanung ist von folgenden Zuführungen auszugehen: ,- EUR, 2017: ,- EUR und 2018: ,- EUR. 6 Bauanträge Zur Sitzung lagen keine zu behandelnden Bauanträge vor. 7 Parkplatz entlang der Sulzdorfer Straße (Festhallen-Parkplatz); Pflasterung des Platzes Der Festhallenparkplatz wurde zur Inbetriebnahme der Festhalle in Schotterbauweise ohne Wasserführung errichtet. Die Ausbauart zeigt sich der Witterung entsprechend sehr anfällig. Bei Trockenheit durch Staubentwicklung, bei Nässe durch Aufweichung und Spurenbildung. Durch eine Befestigung der Fläche mit Pflaster in einfacher Bauweise könnten nach Einschätzung der Bauverwaltung die witterungsbedingten Einflüsse nahezu abgestellt werden. Durch die Maßnahme ergäbe sich nicht zuletzt eine Verbesserung des Ortsbildes, daneben könne ein barrierefreier Zugang zum Friedhof geschaffen werden.. Bei einem Kostenvolumen von geschätzten ca ,00 könnte der Festhallenparkplatz in einfacher Bauweise befestigt werden.

6 6 Nachgefragt wurde, ob künftig Parkflächen eingezeichnet werden sollen. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer führte hierzu aus, dass nach Fertigstellung des Parkplatzes die Parkflächen mit Farbe markiert würden. Die Zufahrt zum Parkplatz solle wie bisher erfolgen. Weiterhin wurde nachgefragt, wer künftig auf dem Parkplatz parken dürfe. Herr 1. Bürgermeister führte hierzu aus, dass die Zufahrt zum Platz derzeit auf 7,5 t beschränkt sei. Wie man dies künftig handhaben wolle, liege in der Hand des Marktgemeinderates. Die Frage, ob die Maßnahme gefördert werden würde, verneinte Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer. Der Festhallenparkplatz wird in der oben dargelegten Form befestigt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und diese dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 8 Parksituation in der Altenmünsterer Straße im Gemeindeteil Ballingshausen In der Sitzung des Marktgemeinderates vom wurde nachgefragt, ob es möglich sei, entlang der Altenmünsterer Straße einseitig Parkmarkierungen anzubringen. Hierbei geht es um den Bereich des Friedhofes in Fahrtrichtung Altenmünster. Da es sich bei der Altenmünster Straße um eine Kreisstraße handelt, wurde Kontakt mit Herrn Gehr, Leiter des Tiefbauamtes im Landratsamt Schweinfurt, mit folgendem Ergebnis aufgenommen: Das Aufbringen einer Markierung auf der Kreisstraße zur Schaffung von Parkmöglichkeiten wird grundsätzlich nicht gestattet. Der Markt Stadtlauringen kann aber auf dem Gehweg das Parken teilweise zulassen, wenn der Gehweg nach der aufgebrachten Markierung eine Restbreite von 1,25 m aufweist. Der Gehweg ist im besagten Bereich des Friedhofes zwischen 2,06 m und 2,36 m breit. Die Länge des Gehweges lässt eine Markierung für 6 Fahrzeuge a. 6,00 m Länge zu. Auf Aussprache wurde verzichtet. Auf dem Gehweg vor dem Friedhof werden Markierungen zum Parken für 6 Fahrzeuge aufgebracht. Hierbei wird die Restbreite des Gehweges mit 1,25 m eingehalten.

7 7 9 Umbau bzw. Umnutzung eines Gebäudes für den Grunelius Kindergarten Oberlauringen e. V.; Antrag auf Übernahme von Planungskosten Vorgelegt wurd der Antrag des Grunelius Kindergarten Oberlauringen e. V. auf kurzfristige Übernahme von Planungskosten in Höhe von ,- EUR. Der Grunelius Kindergarten Oberlauringen e. V. hat für die Planung der bevorstehenden Baumaßnahme und Ermittlung von Kostenberechnungen zur Vorlage bei der Regierung von Unterfranken bereits Planungskosten in Höhe von ,49 EUR verausgabt. Die Förderzuschüsse nach BayKiBiG für den laufenden Betrieb des Kindergartens, die zum für das erste Quartal 2015 überwiesen wurden, waren nicht ausreichend, um bis zur nächsten Abschlagszahlung den Zahlungsverpflichtungen des laufenden Betriebes nachkommen zu können. Aus diesem Grund bat der Grunelius Kindergarten Oberlauringen e. V. um eine kurzfristige Übernahme der Planungskosten in Höhe von ,- EUR. Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung vom über diesen Antrag informiert und hat sein Einvernehmen signalisiert. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies darauf hin, dass noch keine Vereinbarungen über die 50jährige Erbpacht sowie den Übergang des Grundstücks des bisherigen Kindergartens mit Liegenschaften abgeschlossen worden seien. Der Markt Stadtlauringen würde das Grundstück des bisherigen Kindergartens mit Liegenschaften gegen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich übernehmen. Dem Grunelius Kindergarten Oberlauringen e.v. werden für die Übernahme der Planungskosten kurzfristig ,00 zur Verfügung gestellt. Weitere Kostenübernahmen werden erst dann in Aussicht gestellt, wenn die weiteren Vereinbarungen über die 50jährige Erbpacht und die

8 8 Regelung bezüglich des Übergangs des Grundstücks des bisherigen Kindergartens mit Liegenschaften getroffen worden sind. 10 Bestätigung zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stadtlauringen In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stadtlauringen am wurde Herr Stefan Bauer als stellvertretender Kommandant (wieder-) gewählt. Nach Art. 8 abs. 4 BayFwG sind gewählte Kommandanten sowie deren Stellvertreter der jeweiligen Feuerwehren vom Gemeinderat zu bestätigen. Der Kreisbrandrat hat der beabsichtigten Bestätigung am unter Berücksichtigung des Art. 8 Abs. 3 Bay FwG bereits zugestimmt. Auf Aussprache wurde verzichtet. Herr Stefan Bauer wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG als stv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Stadtlauringen bestätigt. 11 Anfragen nach 27 der Geschäftsordnung und Information durch den 1. Bürgermeister Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer wies die Marktgemeinderatsmitglieder darauf hin, dass die nächste Marktgemeinderatssitzung am stattfinden wird. Treffpunkt ist um 19:00 Uhr vor dem Feuerwehrgerätehaus Ballingshausen.

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