Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl

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1 Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl Bearb.: Mag. Helmut Wacha Tel.: 0732 / ZI /1-2012/Wa/Pi An den FPÖ Landtagsklub zhd Frau LAbg Ulrike Wall und Herrn LAbg Alexander Nerat Landhausplatz Linz Linz, am 20. Februar 2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Wall und Alexander Nerat an Herrn LHStv Ackerl betreffend Kindesabnahmen in Oberösterreich Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wall! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Nerat! 1. Wie viele Minderjährige sind aktuell auf Betreiben der Jugendwohlfahrt in Fremdunterbringung a) bei Pflegeeltern b) in einer öffentlichen Einrichtung? Zum Stichtag waren Kinder und Jugendliche fremduntergebracht, davon wurden 842 in Wohngruppen betreut, 549 lebten in einer Pflegefamilie. Die Ergebnisse der Jugendwohlfahrtsstatistik für das Jahr 2011 werden erst im März vorliegen. 2. Wie viele Kinder sind auf einem Krisenpflegeplatz untergebracht? Aktuell stehen 35 Plätze bei Krisenpflegefamilien und 35 stationäre Krisenbetreuungsplätze zur Verfügung. In der Regel sind 1-2 Plätze nicht belegt. 3. Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf einem Krisenpflegeplatz? Für die einzelnen Einrichtungen wurde bisher die Aufenthaltsdauer bescheidmäßig unterschiedlich bewilligt. Über die durchschnittliche Aufenthaltsdauer gibt es keine detaillierten statistischen Daten. Im Regelfall ist von einer Aufenthaltsdauer zwischen 4 und 8 Monaten auszugehen. Im Einzelfall kann es aber (durch Faktoren wie Einholung zusätzlicher DVR

2 Gutachten durch das Gericht) zu längeren Aufenthalten kommen. Im Zuge des laufenden Projekts zur Krisenbetreuung wird eine einheitliche Beschränkung auf 4 Monate angestrebt. 4. Welche Kosten entstanden dem Land Oberösterreich in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 durch fremd untergebrachte Kinder? Wir verweisen auf die Antwort zu den korrespondierenden Fragen 4. und 5. der Anfrage der LAbg. Ulrike Wall und LAbg. Alexander Nerat vom : Eine Trennung der Auslöser für Erziehungshilfemaßnahmen nach "Erziehungsüberforderung" und "Verhaltensauffälligkeit" entspricht nicht der Lebensrealität und den Entwicklungsverläufen in den betroffenen Familien. Die Fragen 4 und 5 sind daher gemeinsam zu beantworten: Das Land OÖ trägt die Kosten für Erziehungshilfe gem. 40/2 Oö. JWG, das sind Maßnahmen bei besonders intensivem sozialpädagogischem Betreuungsbedarf. Die Kosten für alle anderen Maßnahmen der Erziehungshilfe von den jeweiligen Sozialhilfeverbänden und Statutarstädten getragen werden. Ausgaben des Landes OÖ für Maßnahmen gem. 40/2 Oö. JWG: 2008: 6,37 Mio. Euro 2009: 6,59 Mio. Euro 2010: 6,99 Mio. Euro 2011: Eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2010 ist zu erwarten. 5. Wie viele Kinder wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 auf Betreiben der Jugendwohlfahrt abgenommen und fremd untergebracht aufgegliedert nach Bezirken? s. Tabelle im Anhang a) In wie vielen Fällen erfolgte die Abgabe durch die Eltern freiwillig? Bei Unterbringungen in einer sozialpädagogischen Einrichtung basieren rund 60 Prozent der Maßnahmen auf einer freiwilligen Vereinbarung, bei Unterbringungen bei Pflegeeltern rund 40 Prozent. b) In wie vielen Fällen lag die alleinige Obsorge bei der Mutter? c) In wie vielen Fällen lag die alleinige Obsorge beim Vater? Über den Obsorgestatuts vor der Maßnahme der Erziehungshilfe liegen keine statistischen Aufzeichnungen vor.

3 d) In wie vielen dieser Fälle lag ein Antrag des Vaters auf Obsorge vor? e) In wie vielen dieser Fälle lag ein Antrag des Vaters auf Pflege und Betreuung vor? Da die Anträge bei Gericht eingebracht werden, sind diese Daten allenf. bei den zuständigen Gerichten zu erfragen. f) In wie vielen Fällen konnte eine Fremdunterbringung verhindert werden, in dem die Pflege und Erziehung dem getrennt lebenden Vater übertragen wurde? g) In wie vielen Fällen konnte eine Fremdunterbringung rückgängig gemacht werden, weil dem getrennt lebenden Vater die Pflege und Erziehung übertragen wurde? h) In wie vielen Fällen konnte eine Fremdunterbringung rückgängig gemacht werden, weil dem getrennt lebenden Vater die Obsorge übertragen wurde? j) In wie vielen dieser Fälle wurde überprüft, ob der getrennt lebende Vater die Erziehung und Pflege des Kindes übernehmen könnte? Eine Maßnahme der Vollen Erziehung stellt für jedes Kind und seine Eltern einen tiefen Einschnitt in die familiären Beziehungen dar. Deshalb wird im Fall einer Kindeswohlgefährdung zunächst geprüft, ob der bisher betreuende Elternteil durch mobile oder ambulante Hilfen ausreichend unterstützt werden kann. Gelingt dies nicht, wird im Sinne der Wahl des gelindesten Mittels grundsätzlich vor einer Fremdunterbringung mit dem getrennt lebenden Elternteil Kontakt aufgenommen, um zu prüfen, ob und wie weit diese/r die Verantwortung für Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen kann. Bei einer gerichtlich beantragten Maßnahme der Vollen Erziehung hat übrigens auch das Gericht den Auftrag, die Lebenssituation beider Elternteile zu prüfen. Statistische Daten zu den Fragen f) h) werden nicht erfasst. Wenn auch der getrennt lebende Elternteil die Erziehungsverantwortung nicht übernehmen kann, wird in der Regel versucht, Ressourcen nahestehender Verwandter heranzuziehen. i) In wie vielen dieser Fälle hat die Jugendwohlfahrt vor Fremdunterbringung eines Kindes den getrennt lebenden, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommenden Vater informiert? Gem. 178 ABGB hat derjenige, der mit der Obsorge betraut ist, die Eltern(teile) von wichtigen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, zu informieren. Im Rahmen der Vorbereitung einer Fremdunterbringung (zu diesem Zeitpunkt ist der öffentliche Jugendwohlfahrtsträger noch nicht mit der Obsorge betraut) klärt der/die Sozialarbeiter/in mit dem bisher obsorgeberechtigten Elternteil, wer den anderen Elternteil von der Maßnahme informiert. k) In wie vielen dieser Fälle war eine Rückführung in den ursprünglichen Haushalt möglich? Eines der Ziele in der Erziehungshilfe ist, den Eltern Hilfestellung zu geben, um eine Rückkehr des Kindes in den Familienverband zu ermöglichen. Für Kinder und Jugendliche, bei denen von vornherein eine positive Prognose besteht, dass innerhalb eines definierten Zeitraums eine Rückführung in das Herkunftssystem für möglich erachtet wird, werden eigene Rückführungsgruppen, in der eine besonders intensive Zusammenarbeit mit dem

4 Herkunftssystem mit dem Ziel der Rückführung erfolgt, angeboten. Etwa in der Hälfte dieser Fälle gelingt eine Rückführung. Ein guter Kontakt zur Herkunftsfamilie wird jedoch in jedem Fall angestrebt, weil dieser ein wesentlicher Faktor für das Gelingen einer Erziehungshilfemaßnahme ist. Aussagekräftige Erhebungen über Rückführung in die Herkunftsfamilie liegen nicht vor. 6. In welcher Form erfolgt in den nicht gerichtsanhängigen Fällen von Kindesabnahmen eine Kontrolle über die Vorgangsweise der Jugendwohlfahrt in Bezug auf die Information von Vätern bzw. die Überprüfung der Möglichkeit auf Unterbringung beim getrennt lebenden Vater? Die Kontrolle wird in der unmittelbaren Kompetenz der Dienststellenleitung wahrgenommen. In der übergeordneten Aufsicht wird die Abt. Jugendwohlfahrt beim Amt der Oö. Landesregierung stichprobenartig bzw. im Anlassfall tätig. Mit freundlichen Grüßen Josef Ackerl eh Landeshauptmann-Stv.

5 Volle Erziehung - (Stand d.J.) Minderjährige gesamt Auf Grund einer gerichtlichen Verfügung auf Grund einer Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten Auf Grund einer Obsorge ohne VE* Braunau Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf Linz Land Perg Ried Rohrbach Schärding Steyr Land Urfahr Umgebung Vöcklabruck Wels Land Linz Stadt Steyr Stadt Wels Stadt Abs. 2 OÖ JWG Summe OÖ * wird erst seit 2010 getrennt erfasst W i r b a u e n a m N e t z w e r k d e r M e n s c h l i c h k e i t!

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