Allgemeine Informationen zur Überleitung der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter in den TVöD
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- Emil Bachmeier
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1 Allgemeine Informationen zur Überleitung der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter in den Sehr geehrte Damen und Herren, zum wird für die Angestellten sowie für die Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes der Tarifvertrag öffentlicher Dienst in Kraft treten. Dieses Tarifwerk löst den bisher für die Angestellten gültigen BAT/BAT-O (Bundesangestellten Tarifvertrag) sowie den MTArb/MTArb-O (Manteltarifvertrag Arbeiter), den bisher für die Arbeiterinnen und Arbeiter angewandten Tarifvertrag, ab. Dies bedeutet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab in den öffentlichen Dienst des Bundes eintreten, werden nach neuem Tarifrecht eingestellt. Ihre neue Entgeltgruppe Alle Beschäftigten (Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter), die schon vor dem im öffentlichen Dienst beim Bund oder einem kommunalen Arbeitgeber tätig waren, werden mit Hilfe eines Überleitungstarifvertrages (TVÜ) in den neuen Tarifvertrag übergeleitet. Überleitung heißt zum einen, dass die bisher für die Vergütung entscheidende Vergütungsgruppe des BAT/BAT-O bzw. die Lohngruppe des MTArb/MTArb-O in eine Entgeltgruppe des umgewandelt wird. Dies erfolgt nach entsprechenden Tabellen, denen die jeweilige Zuordnung entnommen werden kann. So wird z. B. ein Angestellter, der derzeit in der Vergütungsgruppe VII BAT/BAT-O eingruppiert ist, der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Ein Arbeiter mit der Lohngruppe 5 MTArb/MTArb-O (ohne weitere Aufstiegsmöglichkeit) wird ebenfalls der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Die Entgeltgruppen des ersetzen somit die bisherigen Vergütungsund Lohngruppen; es gibt zukünftig nur noch eine einheitliche Entgelttabelle für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter. Die Lebensaltersstufen des BAT/BAT-O und die Lohnstufen des MTArb/MTArb-O werden ebenfalls entfallen. Anstelle dieser gibt es im für Angestellte sowie für Arbeiterinnen und Arbeiter eine Abfolge von. Neue Entgelttabelle: jeweils 4 Jahre
2 Wie wird das Vergleichsentgelt berechnet? Weiterhin wird zur Überleitung in den für die Beschäftigten zum zunächst ein Vergleichsentgelt ermittelt. Das Vergleichsentgelt berechnet sich i. d. R. aus der Grundvergütung, dem Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 und der Tarifzulage (Angestellte) bzw. aus dem Monatstabellenlohn (Arbeiterinnen und Arbeiter). Weitere Vergütungsbestandteile, wie der kinderbezogene Anteil des Ortszuschlags/Sozialzuschlags oder Zulagen (z.b. für höherwertige Tätigkeit, BSI-Zulage, OBB-Zulage), gehen nicht in das Vergleichsentgelt ein, bleiben aber als Besitzstand erhalten. Ob der Ortszuschlag der Stufe 1 (Ledige) oder der Stufe 2 (Verheiratete) in das Vergleichsentgelt einfließt, hängt davon ab, ob aufgrund des gleichen Sachverhaltes auch eine andere Person Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags hat bzw. nach beamtenrechtlichen Grundsätzen familienzuschlagsberechtigt ist. Ist dies der Fall, so wird lediglich die Stufe 1 des Ortszuschlags in die Berechnung des Vergleichsentgelts einbezogen. Findet auf die andere Person allerdings ebenfalls der Anwendung, geht der individuell zustehende Teil des Ortszuschlags in das Vergleichsentgelt ein. Sind z.b. beide Ehepartner Bundesbeschäftigte, ein Ehepartner als Angestellte bzw. als Angestellter, der andere Ehepartner als Beamtin oder Beamter in Vollzeitbeschäftigung tätig, so erhält nach derzeitiger BAT-/BAT-O-Regelung die oder der Angestellte den Ortszuschlag der Stufe 1½ und der beamtete Ehepartner den Familienzuschlag der Stufe 1 zur Hälfte. Ab berechnet sich das Vergleichsentgelt des angestellten Ehepartners lediglich noch mit dem Ortszuschlag der Stufe 1. Der als Beamter tätige Ehepartner wird ab dem dann den vollen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten. Sind hingegen beide Ehepartner als Angestellte beim Bund in Vollzeitbeschäftigung tätig, so steht ihnen nach BAT/BAT-O derzeit jeweils der Ortszuschlag der Stufe 1½ zu und dieser fließt auch ab in die Berechnung des Vergleichentgelts ein. Wo finden Sie sich in der Entgelttabelle wieder? Im Rahmen der Überleitung in den werden die Angestellten entsprechend Ihres Vergleichsentgelts einer Stufe zugeordnet bzw. zum zunächst sofern das oben dargestellte Vergleichsentgelt keinem konkreten Betrag der neuen entspricht mit ihrem Vergleichsentgelt zwischen der unter und über diesem Vergleichsentgelt liegenden Entwicklungsstufe eingeordnet. Damit wird eine sog. individuelle Zwischenstufe gebildet. Zum steigen dann die Angestellten in die nächst höhere reguläre Entwicklungsstufe ihrer Entgeltgruppe des auf. Beschäftigte, deren Vergleichsentgelt über dem Tabellenwert der jeweiligen Entgeltgruppe liegt, erhalten eine individuelle Endstufe, die künftig dynamisiert wird. Arbeiter werden nach Ihrer Beschäftigungszeit einer Entwicklungsstufe zugeordnet. Sollte das Entgelt der betreffenden Stufe des niedriger sein, als das nach obigen Angaben ermittelte Vergleichsentgelt, so wird auch hier eine individuelle Entwicklungsstufe in Höhe des Vergleichsentgelts gebildet. Der weitere Aufstieg in den Stufen, d.h. die Verweildauer in den entsprechenden Stufen, richtet sich nach den Regelungen des. Wird z.b. ein Arbeiter zum der Stufe 3 zugeordnet, so kann der Aufstieg in die Stufe 4 grundsätzlich erst nach 3 Jahren erfolgen. Zur Verdeutlichung der grundlegenden Regelungen zur Überleitung in den sind in der Anlage Berechnungsbeispiele beigefügt.
3 Weitere Informationen wie etwa den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den (TVÜ) finden Sie auch unter Mit freundlichen Grüßen Ihre Bezügebearbeitung im Bundesverwaltungsamt Köln, den
4 Vergleichsentgelt Beispiel 1 Angestellter, verheiratet, Ehegattin öffentl. Dienst, BAT VII Lebensaltersstufe 37, 1 Kind 1. Zuordnung zur Entgeltgruppe 5! "$#%&(' 2. )+*-,. /(101& 2 & 3#%4&5'56879: ;% =<>?$@3A " BC# =' allg. Zulage &$ " D3# D E=' individuelle "C# 2 B=' Zwischenstufe 3. Besitzstand OZ Stufe 3 F bis Gesamt &C2 &3# & 25' (Entgelt zwischen Stufe 3 u. 4 aus EG 5) Folie: 1 Überleitung Beispiel Vergleichsentgelt GIH1JIKILNM1KCOQP EG 5 zwischen Stufen 3 und Aufrücken in Stufe jew e ils 4 Jahre Folie: 2
5 Vergleichsentgelt Beispiel 2 Angestellte, verheiratet, Ehegatte im öffentl. Dienst, BAT IVb nach Aufstieg aus Vb, Lebensaltersstufe 39, 1 Kind 1. Zuordnung zur Entgeltgruppe 9 &C &! 2$# & B(' 2. )+*-,. / 2 " &3#! D5'56879: ;% 5: <>?3@3A 4C# D "=' allg. Zulage &$ Ë 2 &C# &!=' individuelle "C# 2 B=' Zwischenstufe 3. Besitzstand OZ Stufe 3 F bis Gesamt &C F &3# E "5' (Entgelt zwischen Stufe 4 u. 5 aus EG 9) Folie: 3 Überleitung Beispiel 2 P Vergleichsentgelt GIHO GNM1G jew e ils 4 Jahre EG zwischen Stufen 4 und Aufrücken in Stufe 5 Folie: 17
6 F P Vergleichsentgelt Beispiel 3 Arbeiter, Lohngruppe 5a, Lohnstufe 4, Beschäftigungszeit 7 Jahre Zuordnung zur Entgeltgruppe 5 Zuordnung zu Stufe 4 (7 Jahre Beschäftigungszeit, noch keine 10 Jahre) ; ; &C " "$# 2 =',. 5 & "D 25' 5 : *,.% ( ; ("C "$ & "",.% =2=6 ; ( ; A? = &C! 25' Folie: 18 Überleitung Beispiel 3 M Vergleichsentgelt GIHJIJ Aufrücken in Stufe EG Stufe jew e ils 4 Jahre Folie: 6
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