ABDRUCK. Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] ,430 Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041]

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1 ABDRUCK Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D Bad Tölz Stiftung Marienstift München Herrn Dr. Dr. Hölzel Klugstr München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] ,430 Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Pater-Rupert-Mayer-Heim Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);: Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach Anhörung gemäß Art. 28 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Stiftung Marienstift München Geschäftsführung: Herr Dr. Dr. Hölzel Klugstr München Geprüfte Einrichtung: Pater-Rupert-Mayer-Heim Königsdorfer Str Bad Tölz In der o.g. Einrichtung wurde am von 8:00 Uhr bis 14:50 Uhr und am von 8:20 Uhr bis 9:50 Uhr eine turnusmäßige Prüfung durchgeführt. Hausanschrift: Telefon [08041] Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen Raiffeisenbank Tölzer Land eg Postbank München Prof.-Max-Lange-Platz 1 BLZ BLZ BLZ D Bad Tölz info@lra-toelz.de Kto. 166 sowie Kto Kto: Kto Sie erreichen uns mit Stadtbus 2 Linie 9565, MVV Linie 379 DE IBAN: DE IBAN; DE IBAN: Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten BIC: BYLADEM1WOR BIC: GENODEF1DTZ BIC: PBNKDEFF U:\FQA\Alles FQA\Einrichtungen\BT Pater-Rupert-Mayer Heim\Prüfung PfleWoqG\ \Prüfbericht2 Pater-Rupert-Mayer-Heim doc

2 - 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Arzneimittel Hygiene Wohnqualität Bauliche Gegebenheiten Verpflegung Soziale Betreuung Mitwirkung Personal Qualitätsmanagement I. Daten zur Einrichtung Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung Angebotene Wohnformen: Integrative Wohn- und Pflegegemeinschaft Therapieangebote externe Dienstleister Angebotene Plätze: 97 davon beschützende Plätze: - davon Plätze für Rüstige: derzeit 9 Belegte Plätze: 96 Einzelzimmerquote: 100 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): erfüllt Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3 II. Information zur Einrichtung Die Verwendung der Begriffe Bewohner (BW), Mitarbeiter (MA) etc. in diesem Bericht ist geschlechtsneutral zu bewerten, und soll keinesfalls diskriminierend sein. Vielmehr soll dies einem ungestörten Textfluss beim Lesen dienen. II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgen eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus der Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeine Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] In der Einrichtung konnte eine ruhige und angenehme Atmosphäre wahrgenommen werden. Der Umgang mit den BewohnerInnen (BW) seitens der Einrichtung kann als höflich und respektvoll bezeichnet werden. Die Gespräche der Einrichtungsleitungen und der Pflegekräften mit den FQA-Mitarbeitern während der Begehung wurden immer freundlich, offen kooperativ und konstruktiv geführt. Beratung und Verbesserungsvorschläge wurden gerne angenommen.

3 - 3 - Es fand bereits während der Begehung eine umfassende Beratung durch die Pflegefachkraft statt. Die augenscheinliche Hygiene am Tag der Begehung ohne Beanstandung. Das am Prüfungstag angebotene Mittagsmenü (Naturschnitzel, Bratkartoffeln, Salat und Dessert) wurde von den FQA- Vertreterinnen eingenommen. Es gab keine Beanstandungen hinsichtlich der Zusammenstellung, Portionsgröße, dem Geschmack und der Temperatur. Aufgrund der stichprobenartigen Überprüfung konnte eine handlungsleitende gut strukturierte Pflegedokumentation erkannt werden. Alle relevanten Informationen zu einer individuellen Versorgung der BewohnerInnen wurden erfasst. Als sehr positiv ist die Versorgung von BW1 zu erwähnen. BW1 lebt erst seit einer kurzen Zeit in der Einrichtung und kam laut Aussage des Pflegepersonals in einem reduzierten Allgemein- und Ernährungszustand (AZ, EZ). Bei der Aufnahme zeigten sich an beiden Unterschenkeln ein ausgeprägtes Ulcus Cruris, sowie feuchte Nekrosen an den Fersen beidseits. Von ärztlicher Seite wurde eine Amputation beider Unterschenkel anberaumt. Aufgrund des tatkräftigen Einsatzes des Pflegepersonals konnte die Amputation verhindert werden. Innerhalb der Begutachtung wurde ein deutlich verbesserter AZ- und EZ bei BW1 festgestellt. BW1 ist mobil und sehr gerne zu Fuß in der Einrichtung unterwegs. Die Einrichtung wurde organisatorisch in zwei Wohnbereiche gegliedert. Die Wohnbereiche wurden in Unterbereiche aufgeteilt. Dadurch soll u.a. bei der Gestaltung der Dienstpläne ein optimalerer Einsatz der MA ermöglicht werden. Im Gespräch wurde deutlich, dass die Einrichtung einen besonderen, individuellen und menschlich orientierten Weg in der Personalgewinnung geht. Ihr Fokus liegt neben der Fachlichkeit auf der zwischenmenschlich guten Versorgung ihrer BW. Die Einrichtung bietet ein breites Spektrum an Fortbildungen für ihre MA, als auch für externe Interessenten an. Das Fortbildungsprogramm ist auf der Homepage einsehbar. Um die Flure abwechslungsreich zu gestalten, wurden Wechselbilderrahmen angeschafft und ein Fotowettbewerb ausgeschrieben (Abgabetermin , Vernissage ). Erstmalig wurde einen Jahresrückblick 2011 in Form einer Zeitung entworfen. Die Zeitung soll an die Bewohner, die Angehörigen der Bewohner, sowie an Angehörige von Bewohnern, welche 2010 und 2011 verstorben sind, verteilt werden. Im vorgelegten Entwurfsexemplar befindet sich ein breites Spektrum an Informationen, welches abwechslungsreich und ansprechend gestaltet ist. Im Rahmen der Begehung wurde festgestellt, dass sich die Einrichtung mit dem Thema Sterben u.a. intensiv über einen Qualitätszirkel, einen multidisziplinären Gesprächskreis, sowie durch Leitlinien auseinander setzt. Es wurden Instrumente zur Unterstützung der BW und MA während des Sterbeprozesses entwickelt, so z.b. die sog. Wegbegleiter. Die Wegbegleiter sind jeweils eine Sammlung von Materialien, wie Düften, Gebete,

4 - 4 - Verhaltensweisen bei verschiedenen Religionen etc. die im Zimmer des Sterbenden je nach Wunsch und individueller Situation eingesetzt werden. Individuelle Wünsche von BW zur Abschiedskultur werden z.b. über das Einzugsmanagement und in Gesprächen erfragt, weitestgehend berücksichtigt und seitens der Einrichtungs- und Pflegedienstleitung unterstützt bzw. vertreten. II.2 Qualitätsentwicklung: [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Anfang 2011 wurden die Modernisierungsarbeiten im Westflügel abgeschlossen. Die BW- Zimmer weisen durchdachte Details auf, welche zur Erhöhung der Wohnqualität, zur Erhaltung eines möglichst hohen Maßes an Selbständigkeit und Sicherheit bei den BW und zu einem ergonomischen Arbeiten für die MA beitragen. In den Flurbereichen sind weitere Aufenthaltsnischen entstanden. Aus brandschutztechnischen Gründen verzögert sich die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen. Die Nischen im Neubau sind mit einem biodynamischen Licht (blau-grell-rot-nachtbeleuchtung mit Präsenzmeldern; 500 Lux und schattenfrei) ausgestattet. Im vergangenen Jahr wurden fünf Thevo-Matrazen / Thomashilfen für drei verschiedene Einsatzbereiche (Demenz, Schmerz, Parkinson) angeschafft. Im Erdgeschoss (Verwaltungstrakt) wurde mit den z.t. vorhandenen Gegenständen aus dem Marienstift eine Kapelle eingerichtet. Es liegt ein Kondolenzbuch aus, in welchem eine Doppelseite einem verstorbenen Bewohner gewidmet ist. Je nach Wunsch des Verstorbenen bzw. Engagement der Angehörigen ist diese Seite sehr unterschiedlich gestaltet. Im November findet ein sog. Seelengottesdienst für die verstorbenen BW statt. II.3 Qualitätsempfehlungen: [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Arzneimittel: Anhand der Überprüfung der liquiden Psychopharmaka wurde ersichtlich, dass die Arzneimittel- Behältnisse nicht durchgängig beschriftet waren. Wir empfehlen Ihnen bei Anbruch von Flüssigmedikamenten das Arzneimittel- Behältnis (nicht die Verpackung) mit dem Namen des Bewohners/der Bewohnerin sowie dem Anbruchdatum zu versehen. Um eine Verabreichung von Flüssigmedikamenten nach Ablauf der Gebrauchsfähigkeit zu vermeiden, regen wir an, Flüssigmedikamente auch mit dem Ablaufdatum zu versehen. Angebrochene Behältnisse, die bei Neuaufnahmen vom Bewohner eingebracht werden, sollten mit Datum und Kennzeichnung des Flüssigkeitsstandes am Aufnahmetag versehen werden.

5 - 5 - Pflege Mundpflegeset: Das Mundpflegeset von BW2 zeigte sich unsauber und nicht zur individuellen Mundpflege bestückt. Wir empfehlen Ihnen, bei den pflegerisch aufwendigen BewohnerInnen ein Mundpflegeset bereitzuhalten welches zu einer individuellen Versorgung über Biographie / Anamnese bestückt ist. Die Mundpflege ist entsprechend den Erfordernissen und den Bedürfnissen der BewohnerInnen zu planen, bzw. anzupassen. Eine intensivierte Mundpflege ist angezeigt bei Personen, die nicht in der Lage sind, die physiologische Situation des Mundes aufrecht zu erhalten. Es sollte stets auf die Sauberkeit der Mundpflegeset geachtet werden. Maniküre: Bei BW2 zeigten die Fingernägel beider Hände durch fehlendes Rundfeilen scharfe Kanten. Dies könnte eine Verletzungsgefahr für den BW darstellen. Es wird empfohlen die Nagelpflege nach individueller Notwendigkeit durchzuführen. Wir regen an, die Nägel nach dem Schneiden auch zu feilen. Pediküre: Bei BW1 zeigte sich die Notwendigkeit der Pediküre. Wir empfehlen Ihnen, seitens des Pflegepersonals mit auf den Rhythmus der externen Fußpflegerin zu schauen. Bei der Begutachtung von BW2 wies die Rückseite der linken Großzehe eine Druckstelle auf, ebenso fand sich eine leichte Einschneidung an der Rückseite aller Zehen dieses Fußes. Wir empfehlen Ihnen die Hausschuhe auf ihre Passform hin zu überprüfen und sie bei Bedarf zu erneuern. Lagerungsprotokolle: Aus dem Lagerungsprotokoll von BW2 konnte keine durchgängige Mobilisation erkannt werden. Im Gespräch mit der Pflegekraft wurde mitgeteilt, dass die Mobilisation über zwei Positionen dokumentiert wird (Nr. 11 und 21). Diese wurden jedoch lückenhaft und teilweise unabhängig von einander dokumentiert. Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass die Lagerungsprotokolle übersichtlich und lückenlos geführt werden. Es sollten alle relevanten Aussagen aus dem Protokoll zu entnehmen sein, damit die Kontinuität auch im Hinblick der Umsetzung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe erkennbar ist. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.]

6 - 6 - Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Gemäß Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG sind die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellten Prüfberichte der FQA in geeigneter Form zu veröffentlichen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde mitgeteilt, dass dieser Prüfbericht mit Zustimmung des Trägers auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht werden kann. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung unter dem folgendem Link: Der zuständigen Behörde kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die zum Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt worden sind. Sofern der Prüfbericht 2 auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht wird, wird die Gegendarstellung als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht. VII. Hinweis Die Prüfung erfolgte nach dem Prüfleitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und dem Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung, kurz Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), vom 08. Juli 2008 (GVBl 2008, S. 346 Gliederungs-Nr A). Der Ergebnisbericht gibt ausschließlich den zum Zeitpunkt der Begehung festgestellten Zustand wieder.

7 - 7 - Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Bayern (MDK), die Regierung von Oberbayern, der Bezirk Oberbayern, die Bewohnervertretung sowie die Abteilung 6 Humanmedizin beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhalten einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme. VIII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch einlegt wird: Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterfertigten Landratsamt in Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1 einlegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstr. 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. In der Klage muss der Kläger, der Beklagte (Freistaat Bayern) und der Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet werden, ferner soll ein bestimmter Antrag gestellt und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstr. 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. In der Klage muss der Kläger, der Beklagte (Freistaat Bayern) und der Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnet werden, ferner soll ein bestimmter Antrag gestellt und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) vom (GVBl S. 390, BayR S I) wurde im Bereich des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung eröffnet. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch ist unzulässig.

8 - 8 - Abdruck per Pater-Rupert-Mayer-Heim Herrn Stoll Regierung von Oberbayern Herrn Dekant Bezirk Oberbayern ARGE Pflegekassenverbände MDK Bayern Abt. 6 Humanmedizin Abt. 5 Herrn Waidelich Abt. 5 Frau Zorn jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014

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