KfW-Regionalkonferenz Neuerungen in den wohnwirtschaftlichen KfW-Programmen

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1 KfW-Regionalkonferenz Neuerungen in den wohnwirtschaftlichen KfW-Programmen Frankfurt, Referentinnen Helke Heger / Manuela Mohr Inhalt 1 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) Investitionszuschuss (430) Zuschuss für Baubegleitung (431) 4 Ergänzende Informationen 2 1

2 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen. Wir fördern: Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs) den Ausbau/Erweiterung vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe) den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum 3 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit oder Zuschuss Kredit: max Euro je Wohneinheit Zuschuss: oder 10 % für Einzelmaßnahmen Barrierereduzierung, max Euro pro WE 12,5 % für Standard Altersgerechtes Haus, max Euro pro WE 10 % für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz*, max Euro pro WE Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen. 4 2

3 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen 5 Maßnahmen an Sanitärräumen 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang 6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation 3 Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden 7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz! 5 Altersgerecht Umbauen (455, 159) Einbruchschutz Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Gegensprechanlagen) Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen) Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme) Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-/Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder) In Energieeffizient Sanieren Kredit/Investitionszuschuss (151/152, 430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert. 6 3

4 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderfähige Kosten Wir fördern: Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks 7 Inhalt 1 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) Investitionszuschuss (430) Zuschuss für Baubegleitung (431) 4 Ergänzende Informationen 8 4

5 Neuerungen seit Energieeffizient Bauen (153) KfW-Effizienzhaus 70 entfällt Einführung KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit 15 % Tilgungszuschuss Alternatives Nachweisverfahren für KfW-Effizienzhaus 55 (Referenzwertverfahren) Höchstbetrag steigt auf Euro je Wohneinheit Baubegleitungszuschuss (431) auch für Neubau Einführung 20 Jahre Zinsbindung Zeitraum für Mitteleinsatz wird auf 6 Monate verlängert 9 Energieeffizient Bauen: KfW-Effizienzhaus-Standards Förderstufen Förderstufen nach EnEV Jahresprimärenergiebedarf (QP) Transmissionswärmeverlust (HT ) Förderkredit Tilgungszuschuss Zinssatz KfW-Effizienzhaus 40 Plus 40 % 55 % 15 % Ab 0,75 % KfW-Effizienzhaus % 55 % p.a. 10 % effektiv * + KfW-Effizienzhaus % 70 % 5 % KfW-Effizienzhaus % 85 % EnEV 2014 ( ) 75 % 100 % Seit nicht mehr förderfähig Referenzgebäude EnEV 100 % 100 % (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) * Stand bei 20 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung und 3 Tilgungsfreijahren 10 5

6 Energieeffizient Bauen und Sanieren Das KfW-Effizienzhaus Primärenergiebedarf Q P (benötigte Energie unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste für die Bereitstellung des Energieträgers) Transmissionswärmeverlust H T (Energieverlust des Gebäudes über die Bauteile/Gebäudehülle) Das KfW-Effizienzhaus steht für einen niedrigen Energiebedarf und orientiert sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung. 11 Neu: KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Anforderungen an die Gebäudehülle (verkürzt) Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben Fenster und sonstige transparente Bauteile Außenwände, Geschoßdecken nach unten gegen Außenluft Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen, Wand- und Bodenflächen gegen unbeheizt/erdreich etc.) U 0,14 W/(m²K) U 0,90 W/(m²K) U 0,20 W/(m²K) U w 0,25 W/(m²K) Türen (Keller- und Außentüren) U 1,2 W/(m²K) Vermeidung von Wärmebrücken U WB 0,035 W/(m²K) Luftdichtheit der Gebäudehülle n 50 1,5 h-1 Die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen in geeigneter Form nachzuweisen (U-Wert-Berechnungen, Wärmebrückennachweis, Protokoll der Luftdichtheitsmessung). 12 6

7 Das KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Auswahl eines Anlagenkonzeptes aus sechs möglichen Varianten Anlagenkonzept Variante 1 Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser-Bereitung, zentrale Lüftungsanlage mit WRG (80%) Variante 2 Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit WRG (80%) Variante 3 Variante 4 Variante 5 Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz, zentrale Abluftanlage Sole-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem, zentrale Abluftanlage Wasser-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem, zentrale Abluftanlage Variante 6 Luft-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem, zentrale Lüftungsanlage mit WRG (80%) Soweit sinnvoll können die Konzepte um solarthermische Anlagen (Heizungsunterstützung, Trinkwarmwasserbereitung) oder Photovoltaikanlagen ergänzt werden. 13 Das KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten Vorteile KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten 1. Feste Vorgaben für Dämm-Maßnahmen an der Gebäudehülle und Auswahl der Anlagentechnik 2. Keine KfW-Effizienzhausberechnung erforderlich 3. Anforderung ist mit Einhaltung der Referenzwerte erfüllt, auch wenn nach einer (nachträglichen) Effizienzhaus-Berechnung der Förderstandard Effizienzhaus 55 nicht erreicht werden sollte 4. Aber: Jederzeit Umplanung auf KfW-EH 55 (EH-Berechnung) möglich 5. Planungssicherheit für Kunden 6. Standardisierte Bauweisen für Bauträger und Fertighausbauer möglich Bei Umsetzung von vorgegebenen baulichen und anlagentechnischen Standards, kann auf den rechnerischen Nachweis zum KfW-Effizienzhaus 55 verzichtet werden. 14 7

8 Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus Konzept KfW-Effizienzhaus 40 Plus 1. Zukunftsweisender Förderstandard für Wohngebäude 2. Wesentlicher Teil des Strombedarfs wird am Gebäude selbst erzeugt, gespeichert und genutzt. 3. Ein "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" erfüllt die energetischen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus Zusätzlich bestehen Anforderungen an die Stromerzeugung, Stromspeicherung und Stromnutzung sowie an die Lüftung und die Visualisierung der Erzeugung und Nutzung von Strom ("Plus-Paket"). 5. Das Plus-Paket kann im rechnerischen Nachweis nach den Regelungen der EnEV berücksichtigt werden 6. Zur Stromerzeugung dürfen Photovoltaik-, Windkraft- und KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien eingesetzt werden. Das Plus-Paket berücksichtigt technologische Trends im Neubau (Eigenstromnutzung, mechanische Lüftungsanlagen und Nutzerinformation über die aktuellen Verbräuche) 15 Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus Anforderungen Plus-Paket im Überblick (verkürzt) Stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien Mindestertrag 500 kwh/we + 10 kwh/m² x AN Stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher) Speicherkapazität Leistung der Anlage multipliziert mit einer Stunde Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 80% Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch Benutzerinterface Das Plus-Paket ist mit jedem EH 40-Konzept kombinierbar. PV-Anlagen sind nur ohne Einspeisevergütung mitfinanzierungsfähig 16 8

9 Liste der Technischen FAQ Neuerungen, verkürzte Darstellung Technische FAQ Nr Passivhaus, Nachweis KfW-Effizienzhaus Für ein Passivhauses gelten ab dem die Bilanzierungsvorschriften eines KfW- Effizienzhauses. Für den Nachweis und die Ermittlung der erforderlichen Kennwerte steht ein zusätzliches PHPP zur Verfügung (PHPP_..._KfW_Nachweis.xls). Alternativ kann für ein Passivhaus ein Nachweis für ein KfW Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten geführt werden. 17 Energieeffizient Bauen (153) Wechsel des Effizienzhaus-Niveaus nach Zusage Ein Wechsel in ein höheres Effzienzhaus-Niveau ist möglich, wenn der Kredit noch nicht ganz oder teilweise abgerufen wurde und die Regelungen zum Vorhabensbeginn weiterhin eingehalten sind. neuer Antrag mit neuer Online-Bestätigung erforderlich neue Kreditzusage zu aktuellen Konditionen Ein Wechsel in ein niedrigeres Effizienzhaus-Niveau ist unabhängig von der Kreditauszahlung oder dem Bautenstand jederzeit möglich (ggf. erhöhter Zins + Zinsdifferenzberechnung; Tilgungszuschuss wird angepasst). 18 9

10 Energieeffizient Bauen (153) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre bis zu 20 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab EUR Kombination: mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: Inhalt 1 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Investitionszuschuss (430) Zuschuss für Baubegleitung (431) 4 Ergänzende Informationen 20 10

11 Neuerungen seit und Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Höchstbetrag für KfW-Effizienzhäuser (151) steigt auf Euro je WE Anpassung Baujahr/Bauantrag: vor (statt ) Einführung Tilgungszuschuss von 7,5 % für Einzelmaßnahmen (152) Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt ausgewiesen Zeitraum für Mitteleinsatz wurde auf 6 Monate verlängert Anreizprogramm Energieeffizienz: Heizungspaket und Lüftungspaket mit 12,5 % Tilgungszuschuss (152) oder 15 % Investitionszuschuss (430) 21 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Kredit oder Zuschuss Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bis zu Euro Kredit je Wohneinheit (152) mit Tilgungszuschuss bis zu 12,5 % oder Zuschuss (430) bis zu 15 % der Kosten bis zu Euro Kredit je Wohneinheit (151) mit Tilgungszuschuss bis zu 27,5 % oder Zuschuss (430) bis zu 30 % der Kosten Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der WE nach Sanierung

12 Anreizprogramm Energieeffizienz Heizungspaket Tilgungszuschuss 12,5 % (bei Einzelmaßnahmen 7,5 %) Außerbetriebnahme eines Wärmeerzeugers auf Basis fossiler Energieträger (Gas / Öl, Einzelöfen, Elektroheizungen, Kohle-Öfen, Koks-Heizkessel etc.) Einbau eines neuen förderfähigen Wärmeerzeugers + Optimierung der Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, siehe dazu VDZ-Formular) Zusätzlich können weitere KfW-Einzelmaßnahmen mitgefördert werden (Dämmmaßnahmen, Lüftungstechnik etc.) Lüftungspaket Tilgungszuschuss 12,5 % (bei Einzelmaßnahmen 7,5 %) Einbau einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung + mindestens eine KfW-Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle Zusätzlich können weitere KfW-Einzelmaßnahmen mitgefördert werden 23 Anreizprogramm Energieeffizienz Heizungspaket Was wird im Heizungspaket gefördert? Einbau von Brennwertkesseln, Brennwerttechnik nutzende Wärmepumpen ( Gaswärmepumpe ) mit Öl oder Gas als Brennstoff. Erstanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz Austausch oder der erstmalige Einbau von Wärmeübergabestationen (Fernwärme) Hybridsysteme aus fossiler und erneuerbarer Energien können über das KfW-Heizungspaket gefördert werden Kein Austausch von bestehenden Anlagen auf Basis Brennwerttechnik, Wärmepumpen (gas- oder strombetrieben) und Biomasse möglich Förderung von Heizungsanlagen rein auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt im Heizungspaket des Marktanreizprogramms (MAP) 24 12

13 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Eigenleistungen Bei separatem Kauf des Materials können die Kosten angesetzt werden, wenn die Anbringung bzw. der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos zusätzlich zu den Angaben in der "Bestätigung nach Durchführung" (Kredit) oder im "Verwendungsnachweis" (Zuschuss) durch einen Sachverständigen gemäß Programmmerkblatt bestätigt werden. 25 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Tilgungszuschüsse Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust Tilgungszuschuss max. je WE KfW-Effizienzhaus % 70 % 27,5 % EUR KfW-Effizienzhaus % 85 % 22,5 % EUR KfW-Effizienzhaus % 100 % 17,5 % EUR KfW-Effizienzhaus % 115 % 15,0 % EUR KfW-Effizienzhaus % 130 % 12,5 % EUR KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % 12,5 % EUR Heizungs-/Lüftungspaket ,5 % EUR Einzelmaßnahmen - - 7,5 % EUR 26 13

14 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: EUR je WE für Einzelmaßnahmen und Pakete EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab EUR Kombination: mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit KfW-Effizienzhaus 55: KfW-Effizienzhaus 70: KfW-Effizienzhaus 85: KfW-Effizienzhaus 100: KfW-Effizienzhaus 115 / Denkmal: 30,0 % Zuschuss, max EUR je WE 25,0 % Zuschuss, max EUR je WE 20,0 % Zuschuss, max EUR je WE 17,5 % Zuschuss, max EUR je WE 15,0 % Zuschuss, max EUR je WE Heizungs-/Lüftungspaket: 15,0 % Zuschuss, max EUR je WE Einzelmaßnahmen: 10,0 % Zuschuss, max EUR je WE Antragstellung direkt bei der KfW:

15 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderstufen Förderstufen Kreditbetrag je WE Förderkredit Zinssatz Tilgungszuschuss Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 55 27,5 % 30,0 % max. 30 TEUR KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % 25,0 % max. 25 TEUR KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 max EUR 17,5 % 15,0 % 20,0 % 17,5 % max. 20 TEUR max. 17,5 TEUR KfW-Effizienzhaus 115 0,75 %* 12,5 % 15,0 % max. 15 TEUR KfW-Effizienzhaus Denkmal 12,5 % 15,0 % max. 15 TEUR Heizungs-/Lüftungspaket Einzelmaßnahmen max EUR 12,5 % 7,5 % 15,0 % 10,0 % max. 7,5 TEUR max. 5 TEUR * Stand: Baubegleitung Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen sachverständigen Energieberater Was wird gefördert? Leistungen zur Detailplanung Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung Kontrolle der Bauausführung Nachhaltigkeitsbewertung im Neubau Nutzbar nur in Verbindung mit den Programmen Energieeffizient Sanieren - Kredit Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss Programmen von Landesförderinstituten, die aus Mitteln von der KfW refinanziert werden Energieeffizient Bauen Kredit Höhe der Förderung 50 % der Kosten bis maximal Euro pro Vorhaben Anforderungen an den Sachverständigen extern und unabhängig in der Expertenliste gelistet Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn! 30 15

16 Energieeffizient Bauen und Sanieren Mehr als gelistete Experten Merkblätter Technische FAQ Mehr als nur Energieberater Fachinformationen für Sachverständige Technische Mindestanforderungen EnEV + Auslegungen Energetische Baubegleitung Lüftungs- und Luftdichtheitskonzept Hydraulischer Abgleich KfW-Wärmebrückenbewertung Förderprogramme bundesweit DIN / DIN Viele weitere EnEV-Normen 31 Energieeffizient Bauen und Sanieren Erfolgreiche Umsetzung mit dem Qualitätssicherungssystem der KfW Antragstellung und Zusage SPK1 SPK2 VOK Umsetzung der Maßnahmen Energieberatung und Vorhabensplanung Vorhabensabschluss Programminhalte Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungs- und Ausführungsqualität Online-Bestätigung Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Baubegleitung Förderung der energetischen Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Nachweisprüfung Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Sachverständige Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Berechnungsprüfung Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Vor-Ort-Kontrolle Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 32 16

17 Inhalt 1 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) Investitionszuschuss (430) Zuschuss für Baubegleitung (431) 4 Ergänzende Informationen 33 Präsentationen der Regionalkonferenzen finden Sie hier

18 Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten Infocenter der KfW Montag bis Freitag von Uhr (kostenfrei) KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse Frankfurt am Main 35 Bildnachweis/Quellenangabe Titelseite und Schlussfolie: Ganzseitiges Motiv / KfW / Stephan Sperl Folie 7: KfW-Bildarchiv / Jens Steingässer Folie 35: Quelle: Fotolia.com / iceteaimages 36 18

19 Vielen Dank! 19

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