Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Anpassung der Förderbedingungen

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1 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie heute zu folgenden Themen: Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Anpassung der Förderbedingungen 1. CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Pr. 130, 430), Ökologisch Bauen (Pr. 144): Qualifikationsvoraussetzungen für Sachverständige 2. CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Pr. 130, 430): Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs; Dämmstoffdicken 3. Wohnraum Modernisieren (Pr. 141, 143): Heizungstechnik; Dämmstoffdicken 4. Ökologisch Bauen (Pr. 144, 145): Heizungstechnik 5. Übergangsregelung Auf Grund der zum in Kraft tretenden Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden einzelne Förderbedingungen der oben genannten Programme angepasst. Wesentliche Änderungen in den einzelnen Programmbedingungen werden nachfolgend dargestellt, technische Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.

2 Seite 2 zum Rundschreiben vom Die Merkblätter sowie das Formular zur Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (Bestätigung zum Kreditantrag, bzw. Nachweis von Öko-Plus-Maßnahmen) stehen Ihnen in Kürze im KfW Beraterforum zur Verfügung. Die Bestätigung zum Kreditantrag kann wie bisher zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden oder die Hausbank gibt auf Basis des ihr vorliegenden Originals eine entsprechende Erklärung ab. 1. CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Pr. 130, 430), Ökologisch Bauen (Pr. 144): Qualifikationsvoraussetzungen für Sachverständige Mit 21 der EnEV 2007 hat der Gesetzgeber die Qualifikationsvoraussetzungen für die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Sachverständigen geändert. Den entsprechenden Auszug aus der EnEV 2007 finden Sie in der Anlage. In Analogie passen wir die Voraussetzungen für Sachverständige, die zur Ausstellung der in den Programmen CO 2 -Gebäudesanierung und Ökologisch Bauen - Energiesparhaus 40 geforderten Bestätigungen berechtigt sind, an die Regelungen des 21 der EnEV 2007 an. 2. CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Pr. 130, 430): Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs und Dämmstoffdicken In den Technischen Mindestanforderungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV und Maßnahmenpakete wurde bisher die Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach 13 (EnEV alt) gefordert. Der entsprechende Absatz wird geändert. Demnach ist zukünftig ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV 2007 zu erstellen. Den entsprechenden Auszug aus der EnEV 2007 finden Sie in der Anlage. Die Angaben zu beispielhaften Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit und der Dämmstoffdicke in den technischen Mindestanforderungen wurden in einzelnen Werten angepasst. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Begründungen für Abweichungen vom Umfang im Maßnahmenpaket 4 durch den Sachverständigen plausibel und detailliert dargestellt werden.

3 Seite 3 zum Rundschreiben vom Wohnraum Modernisieren (Pr. 141, 143): Heizungstechnik, Dämmstoffdicken Zukünftig kann in der Variante Öko-Plus Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme auch dann im Programm gefördert werden, wenn sie als Komponente bi- und trivalenter Heizungssysteme (d.h. zwei oder drei verschiedene Energieträger werden genutzt) eingebaut wird. So kann z. B. die Kombination von Brennwerttechnik mit Blockheizkraftwerk gefördert werden. Zudem können Zentralheizungssysteme oder deren Komponenten auf Basis erneuerbarer Energien, die den Anforderungen von ÖKO-PLUS-Maßnahmen nicht entsprechen, ggf. in der Programmvariante Standard gefördert werden. Die Angaben zu beispielhaften Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit und der Dämmstoffdicke in den technischen Mindestanforderungen der Variante Öko-Plus wurden in einzelnen Werten angepasst. 4. Ökologisch Bauen (Pr. 144, 145): Heizungstechnik Zukünftig kann Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten auch dann im Programm gefördert werden, wenn sie als Komponente bi- und trivalenter Heizungssysteme (d.h. zwei oder drei verschiedene Energieträger werden genutzt) eingebaut wird. So kann z. B. die Kombination von Brennwerttechnik mit Blockheizkraftwerk gefördert werden. Die bisherige Anlage Ergänzende Informationen zum Merkblatt wird dem Merkblatt nicht mehr in Papierform beigefügt. Sie finden die Informationen aber ab sofort im Internet unter 5. Übergangsregelung Die oben genannten Änderungen der Programmbedingungen gelten grundsätzlich für alle Anträge ab dem (Antragseingang KfW). Für einen Übergangszeitraum bis zum (Antragseingang KfW) gelten die bisherigen Programmbedingungen für Kredit- und Zuschussanträge in den Programmen CO 2 -Gebäudesanierung (Pr. 130, 430), Wohnraum Modernisieren Öko-Plus (Pr. 143) und Ökologisch Bauen (Pr. 144, 145) parallel zu den überarbeiteten Programmbedingungen fort.

4 Seite 4 zum Rundschreiben vom Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass wir als ersten Schritt im Rahmen eines Qualitätssicherungskonzeptes für unsere Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren Vor-Ort-Überprüfungen der geförderten Maßnahmen, ggf. durch einen unabhängigen externen Sachverständigen durchführen werden. Die Änderung der Programmbedingungen hat Anpassungen an den im Beraterforum veröffentlichten FAQ-Listen zur Folge. Die aktualisierten FAQ-Listen werden in Kürze im KfW Beraterforum zur Verfügung stehen. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unserer Infocenter: Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer / erreichbar und berät Sie zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt. Die BeraterInnen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer / erreichbar und beraten Sie zu den Förderprodukten in den Bereichen Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung. Unsere Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / zur Verfügung. Die aktuellen Merkblätter sind diesem Schreiben beigefügt und können Sie in Kürze auch im Internet von unserer Homepage oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums ( herunterladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen.

5 Seite 5 zum Rundschreiben vom Bestellungen: Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer: / bestellservice@kfw.de CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Kreditvariante Stand 10/ CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Zuschussvariante Stand 10/ Ökologisch Bauen Stand 10/ Wohnraum Modernisieren Stand 10/2007 Mit freundlichen Grüßen KfW Maike Götting Abteilungsdirektorin Multiplikatoreninformation Axel Papendieck Referent Multiplikatoreninformation Anlagen EnEV 2007 (Auszug) Merkblätter

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