Vortragsveranstaltung FED Regionalgruppe Jena & Dresden Das neue ElektroG2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vortragsveranstaltung FED Regionalgruppe Jena & Dresden Das neue ElektroG2"

Transkript

1 Vortragsveranstaltung FED Regionalgruppe Jena & Dresden Das neue ElektroG2 Carl Zeiss AG, Jena, 24. Mai 2016 Alexander Goldberg

2 Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG 3. European WEEE Registers Network (EWRN) stiftung elektro-altgeräte register Seite 2

3 1. Kennzahlen Allgemein ( ) 24 Mitarbeiter 2,5 Mio. Verwaltungsakte, davon insbes aktive Registrierungen (insges erteilt) 1,51 Mio. Abhol-/Bereitstellungsanordnungen und andere Verwaltungsakte (seit ) Hersteller (davon mit Sitz in und 367 mit Sitz außerhalb der EU): mit angezeigte Rücknahmestellen der Hersteller und Vertreiber 471 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (öre): mit angezeigten Übergabestellen und bislang (nur) angezeigten Sammelstellen stiftung elektro-altgeräte register Seite 3

4 Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG 3. European WEEE Registers Network (EWRN) stiftung elektro-altgeräte register Seite 4

5 2.1. Vorgaben WEEE-Novelle und Umsetzung ElektroG-Novelle Ziele WEEE-Novelle soll mehr Rechtssicherheit und Klarheit bringen soll einen hohen Grad an Harmonisierung gewährleisten verlangt Steigerung der Sammelquoten ElektroG-Novelle soll WEEE2 möglichst 1:1 umsetzen dazu eine Effizienzsteigerung bestehender Sammel- und Entsorgungsstrukturen (geteilte Produktverantwortung) erreichen neue Elemente in bewährte Strukturen integrieren stiftung elektro-altgeräte register Seite 5

6 Sachlicher Anwendungsbereich Kategorien Bis Elektrogeräte müssen weiterhin einer der 10 Kategorien zuordenbar sein explizit neu genannte Elektrogeräte: Nachtspeicheröfen (Kategorie 1), Photovoltaikmodule* (Kategorie 4) und Leuchten in Haushalten* (Kategorie 5) Ab erfolgt Übergang zum offenen Anwendungsbereich mit (dann) 6 neuen Kategorien 1. Wärmeüberträger *: Übergangsfrist: ab dem ( 46 Abs. 9) 2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten 3. Lampen 4. Großgeräte (mindestens eine der äußeren Abmessungen > 50 cm) 5. Kleingeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) 6. kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) stiftung elektro-altgeräte register Seite 6

7 Sachlicher Anwendungsbereich Ausnahmen Es existiert keine (Kleinst-)Mengenregelung: Anwendungsbereich des ElektroG unterscheidet europarechtskonform nicht nach der Größe des Herstellers (wie z.b. Inputmenge, Umsatz etc.) Bereits seit dem kommen viele neue (erstmals legaldefinierte) Ausnahmen hinzu ( 2 Abs. 2, 3), insbesondere ortsfeste industrielle Großwerkzeuge ortsfeste Großanlagen, ausgenommen Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und eingebaut sind Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung; dieses Gesetz gilt jedoch für elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine Typengenehmigung nicht erforderlich ist bewegliche Maschinen stiftung elektro-altgeräte register Seite 7

8 Sachlicher Anwendungsbereich Ausnahmen (Beispiel) Ortsfeste Großanlagen; dieses Gesetz gilt jedoch für Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlage konzipiert und darin eingebaut sind ( 2 Abs. 2 Nr. 6, 3 Nr. 17). Beispiele aus WEEE2-Richtlinie sind Ölplattformen, Gepäckbeförderungssysteme an Flughäfen und Aufzüge. Voraussetzung ist insbesondere, dass die ortsfeste Großanlage selbst ein Elektro- und Elektronikgerät ist; dauerhaft als TEIL eines Gebäudes oder Bauwerks VERBAUT ist; eine Großanlage ist. Nach WEEE2 FAQ und RoHS2 FAQ der Kommission ist das dann der Fall, wenn sie zu groß ist, um in einem ISO 20 Fuß-Container bewegt zu werden; sie zu schwer ist, um von einem 44 t Laster transportiert zu werden; Schwerlastkräne erforderlich sind, um sie auf- oder abzubauen; sie nicht in einer üblichen industriellen Umgebung aufgestellt werden kann, ohne das letztere strukturell angepasst werden müsste oder sie eine Leistung von mehr als 375 kw hat. stiftung elektro-altgeräte register Seite 8

9 Persönlicher Anwendungsbereich Hersteller ( 3 Nr Hs.) ist, wer a. Geräte unter seinem Namen oder Marke (selbst) herstellt und innerhalb der BRD anbietet oder Geräte konzipieren/herstellen lässt und unter seinem Namen oder seiner Marke innerhalb der BRD anbietet, b. Geräte anderer Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke innerhalb der BRD anbietet/gewerbsmäßig weiterverkauft, sofern nicht der Name oder die Marke des Herstellers nach Buchstabe a) auf dem Gerät erscheint, c. erstmals ausländische Geräte in der BRD anbietet (Importeur) oder d. außerhalb der BRD niedergelassen ist und mithilfe der Fernkommunikationstechnik Geräte direkt Endnutzern in der BRD anbietet. Zugleich gilt als Hersteller jeder Vertreiber, der (vorsätzlich oder fahrlässig) Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller (ggf. Bevollmächtigter) zum Verkauf anbietet ( 3 Nr Hs.). stiftung elektro-altgeräte register Seite 9

10 Persönlicher Anwendungsbereich Alle Herstellerbegriffe können grundsätzlich auch von Personen mit Sitz im Ausland erfüllt werden, ABER jeder Hersteller muss in der BRD niedergelassen sein oder andernfalls einen Bevollmächtigten in der BRD beauftragen ( 8 Abs. 1, 3 Nr. 9 a-c). Das bedeutet zudem, dass ausländische Fernabsatzhersteller (ohne Niederlassung in der BRD) verpflichtet sind einen Bevollmächtigten in der BRD zu beauftragen ( 8 Abs. 2, 3 Nr. 9 d) bereits heute registrierte Hersteller (ohne Niederlassung in der BRD) seit dem in der BRD niedergelassen sein müssen oder in der BRD einen Bevollmächtigten beauftragen ( 46 Abs. 4) Exkurs: in der BRD niedergelassene Fernabsatzhersteller sind verpflichtet in anderen Mitgliedstaaten Bevollmächtigte zu beauftragen, wenn sie dort unmittelbar an Endnutzer vertreiben ( 8 Abs. 5). stiftung elektro-altgeräte register Seite 10

11 Hersteller Registrierungsverfahren - Allgemein Vor dem Inverkehrbringen von Elektrogeräten sind Hersteller (oder ggf. Bevollmächtigte) zur Registrierung bei der stiftung ear verpflichtet ( 6 Abs. 1 S.1, 45 Abs. 1 Nr. 1) ohne (ordnungsgemäße) Registrierung besteht Vertriebsverbot ( 6 Abs. 2 S.1, 45 Abs. 1 Nr. 3) Vertreiber dürfen Elektrogeräte, deren Hersteller (oder ggf. Bevollmächtigte) nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind, nicht zum Verkauf anbieten ( 6 Abs. 2 S.2, 45 Abs. 1 Nr. 4) Elektronische Antragstellung ( 6 Abs. 1 S.2, Anlage 2, 37 Abs. 3) je Marke und Geräteart, und mit kalenderjährlichem Garantienachweis (je Geräteart) für b2c-geräte ( 7 Abs. 1) oder der Glaubhaftmachung der b2b-eigenschaft der Geräte ( 7 Abs. 3 S.1). stiftung elektro-altgeräte register Seite 11

12 Hersteller Registrierungsverfahren - insolvenzsicherer Garantienachweis B2c-Registrierung darf nur erteilt werden, wenn die insolvenzsichere Garantie nachgewiesen ist ( 37 Abs. 1 S.3) Garantiestellung ( 7 Abs. 2) möglich durch: Bürgschaft auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers >> Muster ear-website Garantie auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers Hinterlegung zu Sicherungszwecken (beim Amtsgericht) >> Merkblatt ear-website Teilnahme an kollektivem Garantiesystem stiftung elektro-altgeräte register Seite 12

13 Registrierungsverfahren Unterscheidung b2b und b2c Geräteeinteilung als b2c (in privaten Haushalten nutzbar) oder b2b (gewöhnlich oder ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt) bestimmt Pflichtenumfang für Hersteller (Bevollmächtigte) Pflichten b2c-geräte (u. dual-use) b2b-geräte Registrierung Ja, ( 6 Abs.1) Ja, ( 6 Abs.1) Garantienachweis (kalenderjährig) Ja, ( 7 Abs.1) Nein Glaubhaftmachung (einmalig) Nein Ja, ( 7 Abs. 3 S.1) Kennzeichnung Ja, ( 9) Ja, ( 9) mtl. Inputmeldungen Ja, ( 27 Abs.1 Nr.1) Nein jährl. Inputmeldungen Nein Ja, ( 27 Abs.2 S.3) Jahres-Statistik-Meldung Ja, ( 27 Abs.2 S.4) Ja, ( 27 Abs.2 S.4) Altgeräterücknahme/-entsorgung Ja, ( 16 Abs.1) Ja/Nein, ( 19) Informationspflichten Ja, ( 18 Abs.2 S.1) Ja, ( 18 Abs.2 S.1) stiftung elektro-altgeräte register Seite 13

14 Vertreibersammlung Hersteller- und Vertreiberdefinition Hersteller ( 3 Nr Hs.) ist: jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel, a) Geräte unter ihrem Namen oder Marke (selbst) herstellt und innerhalb der BRD anbietet oder Geräte konzipieren/herstellen lässt und unter ihrem Namen oder ihrer Marke innerhalb der BRD anbietet, b) Geräte anderer Hersteller unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke innerhalb der BRD anbietet/gewerbsmäßig weiterverkauft, sofern nicht der Name oder die Marke des Herstellers nach Buchstabe a) auf dem Gerät erscheint, c) erstmals ausländische Geräte in der BRD anbietet (Importeur) oder d) außerhalb der BRD niedergelassen ist und mithilfe der Fernkommunikationstechnik Geräte direkt Endnutzern in der BRD anbietet. Zugleich gilt als Hersteller ( 3 Nr Hs.) jeder Vertreiber, der Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller/Bevollmächtigter zum Verkauf anbietet. Vertreiber ( 3 Nr. 11) ist: jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt; Schlussfolgerungen: Hersteller können gleichzeitig auch Vertreiber sein. Vertreiber müssen nicht gleichzeitig Hersteller sein. Hersteller- und Vertreiberpflichten sind zu unterscheiden! stiftung elektro-altgeräte register Seite 14

15 Vetreibersammlung Hersteller- und Vertreiberpflichten (Überblick) Herstellerpflichten 1. Registrierung (gebührenpflichtig) Garantienachweis (b2c-geräte) Glaubhaftmachung (b2b-geräte) 2. Altgeräterücknahme b2c-altgeräte bei öre (Abholkoordination) b2b-altgeräte (Neu-Altgeräte, ggf. anders vereinbart) 3. Mitteilungen (gebührenfrei) in Verkehr gebrachte Mengen, Exportmengen, die zuvor in Verkehr gebracht wurden, Altgerätemengen aus Abholkoordination, zur Wiederverwendung vorbereitete, verwertete, beseitigte und ausgeführte Mengen und bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Mengen 4. Informationen gegenüber den privaten Haushalten geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte Verantwortlichkeit für Löschung von Daten auf Altgeräten Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Abfalltonne) Vertreiberpflichten 1. Vorherige Anzeige (gebührenfrei) Rücknahmestellen (Anschrift, Kontaktinfo) ggf. Verzeichnis, wer gesammelte Altgeräte erhält, erforderl. 2. Altgeräterücknahme (Verkaufsfläche mind. 400m 2 ) 1:1-Rücknahme beim Verkauf eines Neugerätes 0:1-Rücknahme bis 25cm äußere Geräteabmessung 3. Mitteilungen (gebührenfrei) an öre, Hersteller/Bevollm. übergebene Altgerätemengen erfolgt keine Übergabe an öre, Hersteller/Bevollmächtige, dann: zurückgenommene Altgeräte, zur Wiederverwendung vorbereitete, verwertete, beseitigte u. ausgeführte Mengen und bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Mengen 4. Informationen gegenüber den privaten Haushalten geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte Verantwortlichkeit für Löschung von Daten auf Altgeräten Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Abfalltonne) 5. Kennzeichnung stiftung elektro-altgeräte register Seite 15

16 Vertreibersammlung Altgeräteerfassung Unentgeltliche Altgeräte-Rücknahmeverpflichtungen für Vertreiber mit Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m 2 ( 17 Abs.1): am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu beim Kauf eines Neugerätes der gleichen Geräteart und im Wesentlichen denselben Funktionen ( 1:1-Rücknahme ) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu, wenn keine äußere Abmessung größer 25 cm und in haushaltsüblichen Mengen ( 0:1-Rücknahme ) Für Fernabsatzhandel gelten alle Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte als Verkaufsfläche i.s.d. 17 Abs. 1 ( 17 Abs. 2) hier: geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer Freiwillige (unentgeltliche) Rücknahmen möglich ( 17 Abs. 3) Keine Rücknahme an Sammel-/Übergabestellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger i.s.d. 13 Abs. 1 ( 17 Abs. 4 S. 2) stiftung elektro-altgeräte register Seite 16

17 Vertreibersammlung Pflichten Vertreiber, die Altgeräte i.s.d. 17 Abs.1-3 zurücknehmen, müssen vor der Rücknahme eingerichtete Rücknahmestellen anzeigen* ( 25 Abs. 3 S.1). Die Anzeige beinhaltet: Anschrift und Kontaktinformationen des Vertreibers ( 25 Abs.3 S.2) Und grundsätzlich auch Verzeichnis der Hersteller, Bevollmächtigten (mit WEEE- Reg.-Nr. DE) oder der Rücknahmesysteme, an die Altgeräte übergeben werden sollen ( 25 Abs.3 S.3) Ausnahme: 25 Abs.3 S.3 gilt nicht, wenn Vertreiber die Altgeräte den öre übergibt, selbst wiederverwendet oder behandelt und entsorgt ( 25 Abs.3 S.4) Sofern Vertreiber die gesammelten Altgeräte nicht Herstellern, Bevollmächtigten oder öre übergeben ( 17 Abs.5 S. 1), sind sie selbst zur Wiederverwendung, Behandlung und Entsorgung verpflichtet. *: Übergangsfrist für 17 Abs. 1 und 2 bis zum um Uhr ( 46 Abs. 7 S.2) stiftung elektro-altgeräte register Seite 17

18 2.6. Mitteilungspflichten im Überblick stiftung elektro-altgeräte register Seite 18

19 Neue Sammelquoten Erhöhung der Sammelquoten bis : WEEE-Menge, die durchschnittlich in den letzten drei Vorjahren gesammelt wurde ( 10 Abs. 3 S.1 u. 2) seit : 45% des Durchschnittgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten EEE ( 10 Abs. 3 S.3) ab 2019: 65% des Durchschnittgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten EEE ( 10 Abs. 3 S.4) stiftung elektro-altgeräte register Seite 19

20 Neue Sammelquoten ambitionierte Vorgaben nach WEEE2 WEEE2 Sammelmengen (45 bzw. 65%) ElektroG2: PV-Module kommen hinzu. Inputgewichte von ehemals rd bis zu t/a in den Vorjahren Tonnen Jahr Quelle: nur Jahres-Statistik-Meldungen gegenüber der stiftung ear ohne Daten der Erstbehandlungsanlagen Input (t) Output (t) 45% 65% Linear (Input (t)) Linear (Output (t)) stiftung elektro-altgeräte register Seite 20

21 Neue Sammelquoten Abfluss in dunkle Kanäle stiftung elektro-altgeräte register Seite 21

22 Neue Sammelquoten Öffentlichkeitsarbeit G 2 Kommunikationsprojekt von Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, VKU, Stiftungen GRS und EAR: Steuerungs- und Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung von Sammelergebnissen für Elektroaltgeräte und Altbatterien und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Produktrücknahme und Mengenerfassung Mit ElektroG2 informiert die Gemeinsame Stelle öre, Hersteller/Bevollmächtigte, Vertreiber, entsorgungspflichtige Besitzer, Betreiber von Erstbehandlungsanlagen und Endnutzer in geeigneter Weise über Aufgaben und Pflichten ( 31 Abs. 1 S.3) stiftung elektro-altgeräte register Seite 22

23 2.8. Neuzuschnitt der Sammelgruppen (SG) 2015 und 2018 * * * * * * *: Nachtspeicherheizgeräte (mit Asbest oder sechswertigem Chrom) werden in SG1 (2015) und SG4 (2018) jeweils im separaten Behältnis erfasst (Mindestabholmenge 5 m 3 ) Übergangsfrist: seit dem neue Sammelgruppen ( 14 Abs. 1, 46 Abs. 5). *: batteriebetriebene Altgeräte werden in SG5 (2015) und SG2, 4 und 5 (2018) jeweils im separaten Behältnis erfasst (Mindestabholmenge 5 m 3 ) stiftung elektro-altgeräte register Seite 23

24 Umstellung von 10 auf 6 Kategorien (2018) stiftung elektro-altgeräte register Seite 24

25 Umstellung von 10 auf 6 Kategorien (2018) 6 Kategorien ab Diskussionsgrundlage für mögliche Gerätearten (GA) ab Wärmeüberträger eine b2cund eine b2b-ga vorstellbar 2. Bildschirmgeräte, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten zwei b2c-ga: 1. Bildschirmgeräte (TV-Geräte, Datensichtgeräte) 2. Laptops, Notebooks, Tablets, Phablet und eine b2b-ga vorstellbar 3. Lampen zwei b2c-ga: 1. Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten 2. Sonstige Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten 6 (Sammel-) Gruppen ab Wärmeüberträger 2. Bildschirmgeräte, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten 3. Lampen und eine b2b-ga vorstellbar stiftung elektro-altgeräte register Seite 25

26 Umstellung von 10 auf 6 Kategorien (2018) 6 Kategorien ab Diskussionsgrundlage für mögliche Gerätearten (GA) ab (Sammel-) Gruppen ab Geräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte) 5. Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessung mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte) 6. Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt eine b2c-ga: 1. Großgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten und eine b2c-ga: 1. Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haushalten und mindestens eine b2b-ga vorstellbar eine b2cund eine b2b-ga vorstellbar eine b2cund eine b2b-ga vorstellbar 4. Großgeräte 6. PV-Module 5. Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik stiftung elektro-altgeräte register Seite 26

27 Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG 3. European WEEE Registers Network (EWRN) stiftung elektro-altgeräte register Seite 27

28 3. European WEEE Registers Network (EWRN) 3.1. Allgemeine Informationen Fakten: EWRN wurde im November 2006 gegründet bis zu 18 nationale Register beteiligen sich und arbeiten mit keine Verbindung zur Entsorgungswirtschaft!! gemeinsames Ziel ist es Hersteller zu unterstützen: Harmonisierung der Registrierungs- und Meldeformate Wettbewerbssicherung und Harmonisierung durch einheitliche Entscheidungen in Anwendungsbereichsfragen effiziente Trittbrettfahrerverfolgung, um Lasten unter allen Verpflichteten gleichmäßig zu verteilen Probleme mit WEEE-Richtlinie erkennen und Lösungen anbieten stiftung elektro-altgeräte register Seite 28

29 3. European WEEE Registers Network (EWRN) 3.2. Harmonisierung von Anwendungsbereichsfragen stiftung elektro-altgeräte register Seite 29

30 3. European WEEE Registers Network (EWRN) 3.3. Kommission: Workshops zu den Durchführungsrechtsakten Zwei Durchführungsrechtsakte der Kommission stehen noch aus: Berechnungsmethoden ( 45% und 65% EEE placed on the market und 85% WEEE generated ) für die Sammelquoten (bis ): Vereinfachungsvorschlag wurde durch Kommission aufgegriffen. Daten des nationalen Registers sind ausreichend, wenn Mitgliedsstaat keine Schätzungen vornimmt. Erstmals wird das Inputgewicht legaldefiniert (entspricht ear-regel ). Harmonisierung Registrierungs-/Meldeinhalte und Meldefrequenz (kein Termin): Die verbindliche Einführung europäischer Gerätearten (wie z.b. der 54-UNU-keys) konnte verhindert werden. Meldefrequenz soll zukünftig quartalsweise in jedem Mitgliedsstaat erfolgen europarechtlichen Vorgaben bedingen neue IT-Anpassungen EWRN hat vorgeschlagen, dass erforderliche Änderungen erst in zusammen mit der Umstellung von 10 auf 6 Kategorien - erfolgen. Weiterer Vorschlag gegenüber Kommission: neue Jahresmeldungen mit 6 Kategorien erst ab (und nicht ab ) stiftung elektro-altgeräte register Seite 30

31 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. Gerne beantworten wir Ihre Anfragen unter oder freuen uns auf Ihren Anruf unter stiftung elektro-altgeräte register Seite 31

Das neue ElektroG 2. Informationsveranstaltung des bevh Das neue ElektroG - neue Chancen und Herausforderungen

Das neue ElektroG 2. Informationsveranstaltung des bevh Das neue ElektroG - neue Chancen und Herausforderungen Das neue ElektroG 2. Informationsveranstaltung des bevh Das neue ElektroG - neue Chancen und Herausforderungen Alexander Goldberg Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG 3. European WEEE Registers Network (EWRN)

Mehr

27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum MBA- und EAG-Forum Das neue ElektroG Neue Herausforderungen und Chancen

27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum MBA- und EAG-Forum Das neue ElektroG Neue Herausforderungen und Chancen 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum MBA- und EAG-Forum Das neue ElektroG Neue Herausforderungen und Chancen Kassel, Alexander Goldberg Agenda 1. Kennzahlen 2. Das neue ElektroG Neue Herausforderungen

Mehr

WEEE in Europa Vere e.v., take-e-way GmbH und get-e-right GmbH Die wichtigen Änderungen im ElektroG

WEEE in Europa Vere e.v., take-e-way GmbH und get-e-right GmbH Die wichtigen Änderungen im ElektroG WEEE in Europa Vere e.v., take-e-way GmbH und get-e-right GmbH Die wichtigen Änderungen im ElektroG Alexander Goldberg 1. Vorgaben WEEE2 und Umsetzung ElektroG2 Ziele WEEE2 soll mehr Rechtssicherheit und

Mehr

BVOH - Bundesverband Onlinehandel e.v. ElektroG-Gipfel Welche Änderungen bringt das ElektroG mit sich?

BVOH - Bundesverband Onlinehandel e.v. ElektroG-Gipfel Welche Änderungen bringt das ElektroG mit sich? BVOH - Bundesverband Onlinehandel e.v. ElektroG-Gipfel Welche Änderungen bringt das ElektroG mit sich? Alexander Goldberg Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG2 3. European WEEE Registers Network (EWRN) stiftung

Mehr

IHK Schleswig-Holstein take-e-way GmbH vere e.v. Neue Regelungen zur Produktverantwortung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte

IHK Schleswig-Holstein take-e-way GmbH vere e.v. Neue Regelungen zur Produktverantwortung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte IHK Schleswig-Holstein take-e-way GmbH vere e.v. Neue Regelungen zur Produktverantwortung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte Novelle des ElektroG geänderte Anforderungen an Unternehmen?

Mehr

Vortragsveranstaltung des FED-AK Umweltgesetzgebung Das neue ElektroG2

Vortragsveranstaltung des FED-AK Umweltgesetzgebung Das neue ElektroG2 Vortragsveranstaltung des FED-AK Umweltgesetzgebung Das neue ElektroG2 Alexander Goldberg Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG 3. European WEEE Registers Network (EWRN) stiftung elektro-altgeräte register

Mehr

WEEE 2 & ElektroG 2. Neue Aufgaben der EAR bei der Umsetzung des neuen ElektroG. take-e-way / vere e.v., Köln, 3. April 2014 Alexander Goldberg

WEEE 2 & ElektroG 2. Neue Aufgaben der EAR bei der Umsetzung des neuen ElektroG. take-e-way / vere e.v., Köln, 3. April 2014 Alexander Goldberg Neue Aufgaben der EAR bei der Umsetzung des neuen ElektroG take-e-way / vere e.v., Köln, 3. April 2014 Alexander Goldberg Agenda 1. Allgemeine Informationen Gesetzesvollzug aktuell 2. Spezifische Herausforderungen

Mehr

Umsetzung der WEEE-Novelle Neue Herausforderungen und Chancen für die Nationalen Register in Europa stiftung elektro-altgeräte register

Umsetzung der WEEE-Novelle Neue Herausforderungen und Chancen für die Nationalen Register in Europa stiftung elektro-altgeräte register Umsetzung der WEEE-Novelle Neue Herausforderungen und Chancen für die Nationalen Register in Europa Seite 1 Agenda Vollzug ElektroG Status quo WEEE-Novelle Neuerungen European WEEE Registers Network (EWRN)

Mehr

G 2 Konferenz zur Produktverantwortung

G 2 Konferenz zur Produktverantwortung G 2 Konferenz zur WEEE2, ElektroG2: Neue Herausforderungen für Produktverantwortliche Berlin, 28. November 2013 Alexander Goldberg Agenda 1. Vollzug ElektroG 8 Jahre Bilanz 2. WEEE-Novelle Wesentliche

Mehr

Das ElektroG in Deutschland Eine lösbare Aufgabe für alle Marktteilnehmer

Das ElektroG in Deutschland Eine lösbare Aufgabe für alle Marktteilnehmer Das ElektroG in Deutschland Eine lösbare Aufgabe für alle Marktteilnehmer Berlin, 17. November 2011 1 Agenda 1. Veränderungen durch das ElektroG in Deutschland 2. EAR als Gemeinsame Stelle und Behörde

Mehr

Fachverband für Design, Leiterplatten- & Elektronikfertigung (FED)

Fachverband für Design, Leiterplatten- & Elektronikfertigung (FED) Fachverband für Design, Leiterplatten- & Elektronikfertigung (FED) AK-Umweltgesetzgebung ElektroG 2018 Änderungen, Umstellung auf 6 Kategorien, Sammelziele und mengen Alexander Goldberg Berlin, 30.01.2019

Mehr

Wissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zum Elektro- und Elektronikgesetz / Pflicht zur Registrierung von Elektronikgeräten

Wissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zum Elektro- und Elektronikgesetz / Pflicht zur Registrierung von Elektronikgeräten Positionspapier zum Elektro- und Elektronikgesetz / Pflicht zur Registrierung von Elektronikgeräten Konsequenzen für die Gebäudearmaturenindustrie Stand: 11.08.2016 Wissen schafft Vorsprung Verband Deutscher

Mehr

Modul 1: ElektroG 2018 Das Wichtigste im Überblick

Modul 1: ElektroG 2018 Das Wichtigste im Überblick Modul 1: ElektroG 2018 Das Wichtigste im Überblick Agenda ElektroG 2018 Das Wichtigste im Überblick Neue Kategorien und Gerätearten Der offene Anwendungsbereich ( Open Scope ) Zuordnungshilfen für Geräte

Mehr

Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG

Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG I. RECHTSGRUNDLAGEN Die Hinterlegung erfolgt nach näherer Maßgabe der von den Bundesländern jeweils erlassenen Hinterlegungsgesetze.

Mehr

bvse BRANCHENFORUM ELEKTRO(NIK)-ALTGERÄTETAG

bvse BRANCHENFORUM ELEKTRO(NIK)-ALTGERÄTETAG bvse BRANCHENFORUM 2017 16. ELEKTRO(NIK)-ALTGERÄTETAG ElektroG Veränderungen durch den Open Scope 2018 Alexander Goldberg Nürnberg, 15.11.2017 Seite 1 Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG 2018 Open Scope 3.

Mehr

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen

Mehr

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGGebV)

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGGebV) enverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-enverordnung - ElektroGGebV) ElektroGGebV Ausfertigungsdatum: 20.10.2015 Vollzitat: "Elektro- und Elektronikgerätegesetz-enverordnung

Mehr

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes WEEE in Europa Frankfurt, 3. November 2015 Carina Dasenbrock Referat WR II 3 Branchenbezogene Prouktverantwortung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Neues im Umweltrecht Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG ÖKOPROFIT-Klub München, 17. Mai 2006 16.05.2006 1 Richtlinie 2002/96/EG WEEE-Richtlinie vom 27. Januar 2003 (Waste Electrical and Electronic

Mehr

Ein Jahr novelliertes ElektroG - Neues und Bewährtes

Ein Jahr novelliertes ElektroG - Neues und Bewährtes Ein Jahr novelliertes ElektroG - Neues und Bewährtes 17. November 2016 Ernst Wilke Justitiar Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-30 Fax (0331)

Mehr

Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG?

Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG? Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG? Am 23. Oktober 2015 ist das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG, ElektroG II ) im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Mehr

RoHS II Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten werden ab 2014 ausgeweitet

RoHS II Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten werden ab 2014 ausgeweitet M E R K B L AT T Innovation Umwelt RoHS II Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten werden ab 2014 ausgeweitet Bereits heute müssen bis auf wenige Ausnahmen - neue elektrische und elekt-ronische

Mehr

9. Jahrestreffen zur AHK-Dienstleistung, Umwelt & Recycling

9. Jahrestreffen zur AHK-Dienstleistung, Umwelt & Recycling 9. Jahrestreffen zur AHK-Dienstleistung, Umwelt & Recycling ElektroG 2018 Die wesentlichen Änderungen Alexander Goldberg AHK Spanien, Barcelona, 14.09.2018 Agenda 1. Kennzahlen 2. ElektroG 2018 3. European

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für

Rechtliche Rahmenbedingungen für Rechtliche Rahmenbedingungen für die Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bundeskongress des BWK 21.September 2012 Rechtsvorschriften

Mehr

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele

Mehr

DAS NEUE ELEKTROG. Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung

DAS NEUE ELEKTROG. Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung DAS NEUE ELEKTROG Hintergründe, Anforderungen und Änderungen für Beleuchtung Die EU Direktive WEEE II * In EUROPA hat sich die EU (inkl. CH + NOR) das Ziel gesetzt: Die schädlichen Auswirkungen der Entstehung

Mehr

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen

Mehr

IHK Mittlerer Niederrhein

IHK Mittlerer Niederrhein IHK Mittlerer Niederrhein Open-Scope Auswirkungen und Veränderungen im Vollzug Alexander Goldberg Krefeld, 17.05.2018 Agenda 1. Kennzahlen 3. European WEEE Registers Network (EWRN) Seite 2 1. Kennzahlen

Mehr

Modul 3: ElektroG Registrierungsanträge

Modul 3: ElektroG Registrierungsanträge Modul 3: ElektroG 2018 - Registrierungsanträge Agenda Registrierungsanträge 1. Antragstellung im zeitlichen Überblick 2. Erforderlicher Garantienachweis 3. Registrierungsanträge: Open-Scope-Geräte 4. Offene

Mehr

Rücknahme von B2B-Geräten. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Rücknahme von B2B-Geräten. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Rücknahme von B2B-Geräten Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Rücknahme von B2B-Geräten Anwendungsbereich des ElektroG2 Gerät ( Open Scope ab dem 15.08.2018) Bauteil Pflichten in der Lieferkette Folie 2

Mehr

Stand und Ausblick ElektroG

Stand und Ausblick ElektroG Stand und Ausblick ElektroG Dr. Thomas Rummler Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BDE-Fachveranstaltung Elektrorecycling 11. Oktober 2011 Berlin high tech Produkte - low tech

Mehr

Die Novelle des ElektroG Was kommt auf die Hersteller zu?

Die Novelle des ElektroG Was kommt auf die Hersteller zu? IHK Umweltforum 2015 Die Novelle des ElektroG Was kommt auf die Hersteller zu? Rechtsanwalt Dr. Jens Nusser, LL.M. (Environmental Law) Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte IHK Chemnitz, 25. Juni 2015 Gliederung

Mehr

Telefonsupport bei technischen Problemen: 10 Registrierungstipps für den Übergang auf das ElektroG 2. Berlin, 29.07.2014

Telefonsupport bei technischen Problemen: 10 Registrierungstipps für den Übergang auf das ElektroG 2. Berlin, 29.07.2014 Telefonsupport bei technischen Problemen: 0700 999 66 888 All about WEEE 10 Registrierungstipps für den Übergang auf das ElektroG 2 Berlin, 29.07.2014 Vorstellung Stefanie Kutzera Leiterin WEEE-FULL-SERVICE

Mehr

Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen

Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen Industrie- und Handelskammer zu Köln & Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 16. November 2015, Köln Optionsspielräume bei der Erfassung von Elektroaltgeräten Hersteller, Vertreiber und Kommunen

Mehr

Bestandsaufnahme und Ausblick

Bestandsaufnahme und Ausblick KRS Vertreiber-Rücknahme EAG in Schleswig-Holstein Bestandsaufnahme und Ausblick 27. Abfalltagung des LLUR 24. November 2015 Rendsburg 1 Vorstellung der KRS KRS = Kreislaufwirtschafts- und Rücknahmesysteme

Mehr

Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis

Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg Auswirkungen des neuen ElektroG auf die (kommunale) Sammelpraxis Torsten Höppner Rendsburg, 24.11.15 Elektroschrottsammlung seit 1984 1984 Einführung

Mehr

Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes

Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes SAM-Fachtagung Abfallrecht 2015 Referent: Dr. Dirk Grünhoff Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie

Mehr

ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick. Fragen und Antworten.

ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick. Fragen und Antworten. ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick www.bitkom.org ElektroG II Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick 1 Stand 23.10.2015 Am 24.Oktober 2015 tritt das neue ElektroG in Kraft. Bitkom

Mehr

ElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten

ElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten ElektroG und Verpackungsverordnung Rücknahme- und Meldepflichten Chancen und Risiken im europäischen Handel M.Sc. Referentin Energie und Umwelt IHK Würzburg-Schweinfurt 1 Verpackungsverordnung 2 Verpackungsverordnung

Mehr

VERTRAG ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN GEMÄß 17 RÜCKNAHMEPFLICHT DER VERTREIBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ

VERTRAG ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN GEMÄß 17 RÜCKNAHMEPFLICHT DER VERTREIBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ VERTRAG ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNGEN GEMÄß 17 RÜCKNAHMEPFLICHT DER VERTREIBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ Das Unternehmen Musterfirma Musterstaße 1 12345 Musterstadt USt-ID: 123456789

Mehr

Erste Erfahrungen mit den Neuerungen unter der WEEE2 und dem ElektroG: Alles unter Kontrolle?

Erste Erfahrungen mit den Neuerungen unter der WEEE2 und dem ElektroG: Alles unter Kontrolle? Erste Erfahrungen mit den Neuerungen unter der WEEE2 und dem ElektroG: Alles unter Kontrolle? Arbeitskreis Richtlinien-konformes Design für WEEE/RoHS/EuP Fraunhofer IZM, 16.06.2016 Oliver Friedrichs take-e-way

Mehr

s ung ear: Regelsetzung Garan ehöhe

s ung ear: Regelsetzung Garan ehöhe AKTUELLE REGEL: DATEN ZUR ERMITTLUNG DER GARANTIEHÖHE EAR 02-003 Stand: 1. September 2017 Verbindliche Festlegung der Rahmenbedingungen, die zur Ermittlung der nach 6 Abs. 1 S. 3 Alt. 1, 7 Abs. 1 S. 1

Mehr

Bad Birnbach,

Bad Birnbach, Bad Birnbach, 31.03.2014 3 Absatz 1: Damit fallen per definitionem ab in Kraft treten des Gesetzes (spätestens ab August 2018) auch Komponenten und Baugruppen, welche an Endnutzer abgegeben werden, in

Mehr

Registrierungsbescheid

Registrierungsbescheid Registrierungsbescheid Hauptansprechpartner: Amsterdamerstr. 18 Frau Manuela Leiting 97424 Schweinfurt Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon: +49 02203 8987 411 Fax: +49 02203 8987 976 E-Mail-Adresse:

Mehr

Sebastian Siebert take-e-way GmbH. Neue ElektroG-Kategorien Was ändert sich ab August 2018?

Sebastian Siebert take-e-way GmbH. Neue ElektroG-Kategorien Was ändert sich ab August 2018? Sebastian Siebert take-e-way GmbH Neue ElektroG-Kategorien Was ändert sich ab August 2018? Agenda 1. ElektroG 2018 Allgemeines Offener Anwendungsbereich Neue Kategorien Gesetzliche Entsprechungsregel 18.10.2017

Mehr

WEEE Return Die Rücknahmelösung für Vertreiber, Hersteller & Erstinverkehrbringer in Deutschland

WEEE Return Die Rücknahmelösung für Vertreiber, Hersteller & Erstinverkehrbringer in Deutschland WEEE Return Die Rücknahmelösung für Vertreiber, Hersteller & Erstinverkehrbringer in Deutschland 4. Branchentreff Versand- Internethandel 15.11.2017, Vösendorf Ab wann sind Sie verpflichtet? Wann werden

Mehr

Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Es schreibt eine Registrierung

Mehr

Vollzug des ElektroG Stand der Arbeiten zur LAGA-Mitteilung M31

Vollzug des ElektroG Stand der Arbeiten zur LAGA-Mitteilung M31 Vollzug des ElektroG Stand der Arbeiten zur LAGA-Mitteilung M31 Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß bei der Informationsveranstaltung des bevh zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz am 26.April 2016 Ziele der LAGA

Mehr

Elektrogeräte: Anforderungen an Hersteller, Händler und Besitzer

Elektrogeräte: Anforderungen an Hersteller, Händler und Besitzer Elektrogeräte: Anforderungen an Hersteller, Händler und Besitzer Bevor Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, müssen sich deren Hersteller und Importeure bei der Stiftung

Mehr

WEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung. IHK Aachen

WEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung. IHK Aachen WEEE-Novelle und ElektroG2 aus Sicht der Verwertung IHK Aachen 16.09.2015 Agenda 1. Firmenprofil IMMARK Deutschland 2. Anwendungsbereich ElektroG2 3. Bereitstellen / Sammelgruppen 4. Transport und Logistik

Mehr

FAQ zum neuen ElektroG

FAQ zum neuen ElektroG FAQ zum neuen ElektroG Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (seit 24. Oktober 2015 in Kraft)

Mehr

Handlungsanleitung für Hersteller und Importeure

Handlungsanleitung für Hersteller und Importeure MERKBLATT Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Zur Umsetzung der RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Mehr

Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgen

Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgen Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgen Stand: August 2016 Sb Abfallwirtschaft / ÖPNV Anwendungsbereich des ElektroG Am 24. Oktober 2015 ist das neue Elektround Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung

Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung Bundesgesetzblatt Jahrgang 17 Teil I Nr. 79, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 17 3977 Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung Vom 18. Dezember 17 Auf

Mehr

IHK-INFO. Elektrogeräte: Anforderungen an Hersteller, Händler und Besitzer

IHK-INFO. Elektrogeräte: Anforderungen an Hersteller, Händler und Besitzer IHK-INFO Merkblatt Elektrogeräte: Anforderungen an Hersteller, Händler und Besitzer Bevor Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, müssen sich deren Hersteller und Importeure

Mehr

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele

Mehr

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel

Standort Dresden. Dr.-Ing. Jelena Nagel Standort Dresden Dr.-Ing. Jelena Nagel Gruppe: Produkte, mechanische und elektrische Sicherheit, Dresden nagel.jelena@baua.bund.de Tel.: 0351 5639 5434 Inkrafttreten Gesetz über das Inverkehrbringen, die

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 ist in den

Mehr

Hinweisblatt neu zum Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten

Hinweisblatt neu zum Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten Hinweisblatt neu zum Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektrogesetz in Kraft. Dieses trägt den langen Namen Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen,

Mehr

Verpflichtungen aus ElektroG2 und anderen nationalen Gesetzen - viele Fragen, eine Lösung... WEEE Europe!" WEEE Europe AG 1

Verpflichtungen aus ElektroG2 und anderen nationalen Gesetzen - viele Fragen, eine Lösung... WEEE Europe! WEEE Europe AG 1 Verpflichtungen aus ElektroG2 und anderen nationalen Gesetzen - viele Fragen, eine Lösung... WEEE Europe!" 1 Auf einen Blick WEEE Europe bietet die Stärke eines international ausgerichteten Unternehmens

Mehr

ROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET

ROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET MERKBLATT Innovation und Umwelt ROHS II STOFFVERBOTE BEI ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN WERDEN AB 2014 AUSGEWEITET Bereits heute müssen bis auf wenige Ausnahmen - neue elektrische und elektronische Geräte,

Mehr

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGGebV)

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGGebV) enverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-enverordnung - ElektroGGebV) ElektroGGebV Ausfertigungsdatum: 20.10.2015 Vollzitat: "Elektro- und Elektronikgerätegesetz-enverordnung

Mehr

Probleme & Herausforderungen des Handels bei der Umsetzung des novellierten ElektroG. Köln 3. April 2014

Probleme & Herausforderungen des Handels bei der Umsetzung des novellierten ElektroG. Köln 3. April 2014 Probleme & Herausforderungen des Handels bei der Umsetzung des novellierten ElektroG Köln 3. April 2014 1 Übersicht I. Status quo a. Rücknahme als Kundenservice b. Vorschläge zur flächendeckenden Sammlung

Mehr

Messe Update Product-Compliance zur Musikmesse 2012

Messe Update Product-Compliance zur Musikmesse 2012 Messe Update Product-Compliance zur Musikmesse 2012 Power-Seminar des FA Konformität & Recht Park Inn Airport Hotel Frankfurt am Main 29. Februar 2012 29.02.2012 kevin rodler consulting set[2]blue 2 Agenda

Mehr

Die 1cc GmbH existiert unter diesem Namen seit 2013, die Vorgänger- und. für abfall- und produktspezifische Compliance tätig, beginnend mit der 2004

Die 1cc GmbH existiert unter diesem Namen seit 2013, die Vorgänger- und. für abfall- und produktspezifische Compliance tätig, beginnend mit der 2004 2 2 1cc wer ist das? Die 1cc GmbH existiert unter diesem Namen seit 2013, die Vorgänger- und Schwesterfirmen 1WEEE Services und K&L waren seit 2005 als Berater und Dienstleister für abfall- und produktspezifische

Mehr

Kreislaufwirtschaft mittels Produktverantwortung. WEEE/RoHS, Batteriegesetz und Vollständigkeitserklärung. -Sachstand: von Dr.

Kreislaufwirtschaft mittels Produktverantwortung. WEEE/RoHS, Batteriegesetz und Vollständigkeitserklärung. -Sachstand: von Dr. Kreislaufwirtschaft mittels Produktverantwortung -Sachstand: WEEE/RoHS, Batteriegesetz und Vollständigkeitserklärung von Folie 1 Sachstand der EU-Richtlinien Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) und

Mehr

Registrierungspflichten nach WEEE 7. GLOBALNORM KONFERENZ PRODUCT COMPLIANCE

Registrierungspflichten nach WEEE 7. GLOBALNORM KONFERENZ PRODUCT COMPLIANCE Ihr Geschäft Ihre Produktverantwortung Registrierungspflichten nach WEEE 7. GLOBALNORM KONFERENZ PRODUCT COMPLIANCE Berlin, 04. und 05. April 2019 Dipl.-Geogr. Oliver Friedrichs Eckdaten take-e-way Gegründet

Mehr

Rundschreiben für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Rundschreiben für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Liebe Leserinnen, liebe Leser ich freue mich, Ihnen das dritte Rundschreiben ankündigen zu dürfen und bedanke mich für die zahlreichen positiven Rückmeldungen und Anregungen für die kommenden Rundschreiben.

Mehr

Umsetzung des ElektroG II und der WEEE-Novelle

Umsetzung des ElektroG II und der WEEE-Novelle Umsetzung des ElektroG II und der WEEE-Novelle Veranstaltung: IHK-vor-Ort : Aktuelles zum Abfallrecht Osnabrück, 07. Dezember 2017 Dr. Stephan Löhle Prokurist cyclos GmbH Osnabrück Von der Industrie- und

Mehr

Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG für Bevollmächtigte ( 3 Nr. 10 ElektroG)

Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG für Bevollmächtigte ( 3 Nr. 10 ElektroG) Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG für Bevollmächtigte ( 3 Nr. 10 ElektroG) Hinweis: Dieses Merkblatt richtet sich an Bevollmächtigte ausländischer Hersteller.

Mehr

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg ElektroG Inhalte und deren Umsetzung Reiner Jilg Zu meiner Person: Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall Fachkraft für Abfallwirtschaft Seit 1991 bei der GfA tätig in den Bereichen Eingangskontolle Sonderabfall

Mehr

Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) MERKBLATT Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Stand 09/2018 Ansprechpartner: Monique Thalheim Tel.: 0371 6900 1230 Fax: 0371 6900 191230 E-Mail: monique.thalheim@chemnitz.ihk.

Mehr

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektrogeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

Mehr

Elektroaltgeräte - Vorgaben und Herausforderungen für den österreichischen Versandhandel. 4. Branchentreff Versand- und Internethandel

Elektroaltgeräte - Vorgaben und Herausforderungen für den österreichischen Versandhandel. 4. Branchentreff Versand- und Internethandel Elektroaltgeräte - Vorgaben und Herausforderungen für den österreichischen Versandhandel 4. Branchentreff Versand- und Internethandel 15.11.2017 Über das UFH Wer wir sind Sammel- und Verwertungssystem

Mehr

Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der 9 bis 13 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/4517 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Die Erfassung

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Kundeninformation Lampen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Kundeninformation Lampen Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG Kundeninformation Lampen Bedeutung des am 23.03.2005 verkündeten ElektroG Verbraucher können Altgeräte kostenfrei zurückgeben. Erst-Inverkehrbringer (z.b.

Mehr

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGGebV)

Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGGebV) Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung - ElektroGGebV) ElektroGGebV Ausfertigungsdatum: 20.10.20 Vollzitat: "Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung

Mehr

Leitfaden zur RoHS-Richtlinie ElektroStoffV

Leitfaden zur RoHS-Richtlinie ElektroStoffV Leitfaden zur RoHS-Richtlinie ElektroStoffV Konsequenzen für Industriearmaturen 28. Februar 2014 Entscheidungshilfen schaffen Klarheit Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.v. Fachverband Armaturen

Mehr

: Neue Pflichten für. für Hersteller, Vertreiber/Händler, Importeure, etc. Inhalt. IHK-Merkblatt: Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz

: Neue Pflichten für. für Hersteller, Vertreiber/Händler, Importeure, etc. Inhalt. IHK-Merkblatt: Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seit 24.10.2015: Neue Pflichten für Hersteller, Vertreiber/Händler, Importeure, etc. IHK-Merkblatt: Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Mehr

Stellungnahme des bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.v.)

Stellungnahme des bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.v.) Stellungnahme des bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.v.) zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die

Mehr

Absurditäten des ElektroG Eine Lösung in Sicht?

Absurditäten des ElektroG Eine Lösung in Sicht? Absurditäten des ElektroG Eine Lösung in Sicht? Umweltberatung Romanski Dr. Jörg Romanski (Umweltberatung Romanski) Tide Voigt (Charité Universitätsmedizin Berlin) U N I V E R S I T Ä T S M E D I I Z I

Mehr

Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG für Hersteller

Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG für Hersteller Merkblatt zur Hinterlegung zu Sicherungszwecken i.s.d. 7 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG für Hersteller Hinweis: Dieses Merkblatt richtet sich an Hersteller mit Sitz im Deutschland. Ein Merkblatt zur Hinterlegung

Mehr

ELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN

ELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN ELEKTROG - EINFACH ERFÜLLEN Lightcycle-Lösungen für Händler und Inverkehrbringer ElektroG Gipfel des BVOH - Berlin, den 10. September 2015 Thomas Mayerhöffer Inhalt 1. Über Lightcycle 2. Zum neuen ElektroG

Mehr

ElektroStoffV. Ausfertigungsdatum: 19.04.2013. Vollzitat:

ElektroStoffV. Ausfertigungsdatum: 19.04.2013. Vollzitat: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, (Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung - ElektroStoffV) ElektroStoffV Ausfertigungsdatum: 19.04.2013

Mehr

FRITZ!DECT Repeater 100

FRITZ!DECT Repeater 100 412009005 FRITZ! Repeater 100 Power / DSL Internet WPS Festnetz Info Status Das ist FRITZ! Repeater 100 FRITZ! Repeater 100 erweitert die Reichweite Ihres Schnurlostelefons. Sie melden den FRITZ! Repeater

Mehr

Hersteller (gemeint sind hiermit alle Unternehmen, die Batterien in Deutschland gewerblich erstmals in Verkehr bringen),

Hersteller (gemeint sind hiermit alle Unternehmen, die Batterien in Deutschland gewerblich erstmals in Verkehr bringen), Die IHK informiert: Neues Batteriegesetz Überblick über das deutsche Batteriegesetz Das deutsche Batteriegesetz, das die frühere Batterieverordnung ablöste, gilt seit 01.12.2009 bzw. 01.03.2010. Alle Unternehmen,

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Postfach

Mehr

Merkblatt Neue WEEE-Richtlinie 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Merkblatt Neue WEEE-Richtlinie 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Merkblatt Neue WEEE-Richtlinie 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beruht auf zwei europäischen Richtlinien, deren Titel mit RoHS und

Mehr

Merkblatt Novelle der europäischen RoHS-Richtlinie und neue ElektroStoffVerordnung in Deutschland

Merkblatt Novelle der europäischen RoHS-Richtlinie und neue ElektroStoffVerordnung in Deutschland Merkblatt Novelle der europäischen RoHS-Richtlinie und neue ElektroStoffVerordnung in Deutschland Die Stoffverwendungsverbote in Elektro- und Elektronikgeräten werden ausgeweitet. Sie beruhen auf einer

Mehr

Chancen für Gewerbe und Industrie - innovative Produkte

Chancen für Gewerbe und Industrie - innovative Produkte Chancen für Gewerbe und Industrie - innovative Produkte Agenda Klimaziele der EU und CH Konkrete Umsetzungsprojekte in der CH zur Reduktion des Energieverbrauchs am Beispiel Licht Ökologie Das Kyotoprotokoll

Mehr

ElektroG. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar. Von. Dr. Rebecca Prelle Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung

ElektroG. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar. Von. Dr. Rebecca Prelle Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar Von Dr. Rebecca Prelle Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung Dr. Holger Thärichen Rechtsanwalt Dr. Andrea Versteyl Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Mehr

Fachtagung Abfallrecht Essen, Das neue Elektrogesetz. Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Fachtagung Abfallrecht Essen, Das neue Elektrogesetz. Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Fachtagung Abfallrecht Essen, 21.10.2014 Das neue Elektrogesetz Alexander Neubauer Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Novelle Elektrogesetz: Verfahrensstand Erster Entwurf des BMUB wurde am 18.02.2014

Mehr

Das neue ElektroG Gesetzlicher Rahmen und Auswirkungen in der Praxis

Das neue ElektroG Gesetzlicher Rahmen und Auswirkungen in der Praxis Das neue ElektroG Gesetzlicher Rahmen und Auswirkungen in der Praxis Rechtsanwalt Dr. Jens Nusser, LL.M. (Environmental Law) KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte Informationsveranstaltung ElektroG 21. April

Mehr

Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Europa am Beispiel Photovoltaik

Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Europa am Beispiel Photovoltaik Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Europa am Beispiel Photovoltaik WEEE2 & ElektroG2 Podiumsveranstaltung Köln 03. April 2014 1 Ein Bericht aus der Praxis! 2 WEEE Richtlinie Was bleibt? Hersteller und Importeure

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. EAR Elektro-Altgeräte Register Projektgesellschaft bürgerlichen Rechts. (Stand: 22. März 2004)

Gesellschaftsvertrag. der. EAR Elektro-Altgeräte Register Projektgesellschaft bürgerlichen Rechts. (Stand: 22. März 2004) Gesellschaftsvertrag der EAR Elektro-Altgeräte Register Projektgesellschaft bürgerlichen Rechts (Stand: 22. März 2004) Präambel (A) Auf der Grundlage der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

E-Schrott-Recycling in Rheinland-Pfalz - Erste Ergebnisse -

E-Schrott-Recycling in Rheinland-Pfalz - Erste Ergebnisse - E-Schrott-Recycling in Rheinland-Pfalz - Erste Ergebnisse - 1 AP 1 AP 2 AP 3 Erhebung zu den durch die öre gesammelten EAG in RLP Telefonische Befragung der öre Vor-Ort Besuche bei öre Untersuchungen zu

Mehr

Erstmals Studie: Elektr(on)ik-Schrott Recycling in einem ganzen Bundesland

Erstmals Studie: Elektr(on)ik-Schrott Recycling in einem ganzen Bundesland Erstmals Studie: Elektr(on)ik-Schrott Recycling in einem ganzen Bundesland 1 Fläche [km 2 ] Deutschland 357.168 Rheinland- Pfalz 19.854 Einwohnerzahl Deutschland 81.751.600 Rheinland- Pfalz 3.999.356 Einwohnerzahl

Mehr