Anlagen zu 9 der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges Angewandte Sprachwissenschaften an der Technischen Universität Dortmund

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1 Anlagen zu 9 der Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges Angewandte Sprachwissenschaften an der Technischen Universität Dortmund Anlage 1: Kernstudieneinheit Angewandte Sprachwissenschaften Das bilinguale Studium der Angewandten Sprachwissenschaften hat in der Verbindung mit Komplementstudieneinheiten berufsbefähigenden Charakter. Es soll Studierenden ein breites Spektrum sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die den Zugang zu kommunikationsintensiven Berufsfeldern außerhalb der Schule eröffnen. Die Kombination der beiden Sprachen trägt den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung und eröffnet auch Tätigkeitsbereiche mit internationalen Bezügen außerhalb des deutschen Sprachraums. Im Zentrum stehen: die Vermittlung von Theorie, Methoden, Analysewissen, praktischen Anwendungsmöglichkeiten und Anwendungsformen der Sprachwissenschaft; die Förderung kommunikativer Kompetenzen und interkultureller Zugänge zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Handlungsfeldern. Mit Blick auf spezifische Handlungsfelder und Institutionen können die Studierenden berufsvorbereitend Schwerpunkte setzen. Die Kernstudieneinheit Angewandte Sprachwissenschaften wird stets zusammen mit Komplementstudieneinheiten aus anderen Disziplinen studiert (vgl. die Kombinationsmöglichkeiten in der Anlage zu 8 der Prüfungsordnung). 1 Ziele des Studiums (1) Sprachliche und sprachwissenschaftliche Qualifikation mit berufspraktischer Relevanz im Bereich des Deutschen und Englischen; (2) Fähigkeit zu wissenschaftlichem und professionellem Schreiben, zu sachgerechter, verständlicher und reflektierter Darstellung und Erörterung im Gespräch; (3) Kompetenz zur eigenständigen Bearbeitung sprachlich-fachlicher Problemstellungen und zur Entwicklung wissenschaftlich begründeter Handlungsvorschläge und Lösungen für Kommunikationsprobleme. 2 Inhalte des Studiums Die Studieninhalte lassen sich den folgenden Teilgebieten (TG) zuordnen: TG 1: Sprachanalyse: Sprach- und Grammatiktheorien, Grammatik des Deutschen Englischen (Syntax, Semantik, Morphologie, Phonologie, Phonetik, Pragmatik) einschließlich der historischen Dimension; TG 2: Anwendungsfelder der Sprachwissenschaft: Computervermittelte Kommunikation, Deutsch/Englisch als Fremd-/Zweitsprache, Sprache in Institutionen, Theorie und Praxis des Formulierens/Textproduktion, Textverständlichkeit, Sprache und Neue Medien, Fachsprache, Lexikographie, Psycholinguistik (Spracherwerb/Sprachverarbeitung), Sprachpathologie, Soziolinguistik, Sprachsoziologie etc.;

2 TG 3: Sprachliche Verfahren der Wissensvermittlung: Darstellungsformen und Darstellungsmedien (Text und Ton, Text und Bild, Text und Film), Popularisierung von Wissen, Experten-Laien-Kommunikation, computergestützte Verfahren (Hypermedien, Lernsoftware etc.), linguistische Unterrichtsforschung, Fachdidaktik (besonders für außerschulische Bereiche), Wissenschaftskommunikation etc.; TG 4: Deutsch/Englisch als Fremd-/Zweitsprache: Theorien des Zweitspracherwerbs, gesellschaftliche Mehrsprachigkeit, Bilingualismus, Fachsprachen/Fachkommunikation und ihre Vermittlung, Sprachleistungsmessung, Kontrastive Sprachdidaktik, Fremdsprachenunterricht etc.; TG 5: Sprache und Kultur: American/British Literary and Cultural Studies, Landeskunde und ihre Vermittlung, Vergleichende Kulturanalyse, Interkulturelle Kommunikation, (Vergleichende) Institutionenkunde (deutschsprachige/englischsprachige Länder), Interkulturelle Hermeneutik, Kulturpolitik, Migrantenkultur, Wissenschaftskultur- und kommunikation, Sprache und Gender etc.; TG 6: Sprachpraxis allgemein: English Translation, Writing, Listening, Pronunciation; deutsche Aussprache und Intonation, Rhetorik, Sprechgestaltung, Theaterpraxis etc.; TG 7: Fachliche Sprachpraxis Englisch: Technical English, English for Journalists, Wirtschaftsenglisch etc.; 3 Zugangsvoraussetzungen, Einschreibungsvoraussetzungen Das Studium erfordert gute Kenntnisse der englischen und der deutschen Sprache. Die Beherrschung einer weiteren mnen Fremdsprache in Wort und Schrift ist im Blick auf die Berufsfelder sehr empfehlenswert. Der Nachweis der Englischkenntnisse muss bei der Einschreibung erfolgen und kann nicht nachgeholt werden. Die Art des Nachweises bestimmt der Prüfungsausschuss, vertreten durch die/den Prüfungsausschussvorsitzenden. Aktualisierungen der diesbezüglichen Bestimmungen sind durch den Prüfungsausschuss möglich und werden in geeigneter Form bekannt gemacht. 4 Aufbau des Studiums 4.1 Allgemeines (1) Das Bachelorstudium ist in Basis- und Vertiefungsmodule gegliedert. Diese Module umfassen inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils insgesamt 6-12 Semesterwochenstunden (SWS). (2) Die Basismodule werden in der Regel im 3., die Vertiefungsmodule in der Regel im 7. abgeschlossen. Ein Masterstudium kann sich anschließen. (3) Veranstaltungsarten sind: Vorlesungen und Übungen in allen Studienphasen, einführende Seminare in den Basismodulen, vertiefende Seminare in den Vertiefungsmodulen sowie ein Praktikum. (4) Die Studieninhalte sind in Modulen organisiert, die aus unterschiedlichen Veranstaltungen bestehen und Prüfungselemente in Form von Modulprüfungen

3 Teilleistungen enthalten können. Für Teilnahme und Prüfungselement wird eine bestimmte Anzahl von Credits vergeben. (5) Im Studium als Kernstudieneinheit werden die Basismodule mit 40 Credits und 5 studienbegleitenden Prüfungselementen abgeschlossen; die Vertiefungsmodule werden mit 70 Credits und 5 studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen. (6) Gemäß Absprache mit einem/r Praktikumsbeauftragten bzw. einer für das Auslandssemester zuständigen Person sind ein Praktikum und ein Auslandssemester zu absolvieren. Über das Praktikum ist eine mindestens zwanzigseitige Auswertung zu verfassen und von einem/r gemäß 15 Prüfungsberechtigten attestieren zu lassen. Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung. Über das Auslandsstudium ist ein mindestens fünfseitiger Bericht in englischer Sprache zu verfassen und von einem/r vom Prüfungsausschuss dazu bestimmten Lehrenden bescheinigen zu lassen. 4.2 Modulübersicht Basismodule (1) In den Basismodulen sollen die Studierenden wissenschaftliche und sprachpraktische Basisqualifikationen in den Teildisziplinen Germanistische und Anglistische Sprachwissenschaft erwerben und sich Zugänge zu Anwendungsfeldern erarbeiten. (2) In den Teildisziplinen Germanistische und Anglistische Sprachwissenschaft sind 5 studienbegleitende Prüfungselemente als Teilleistungen nachzuweisen. Davon können maximal 3 in einer der beiden Teildisziplinen erbracht werden. Mindestens zwei der fünf Teilleistungen müssen also in der jeweils anderen Teildisziplin erbracht werden. (3) Die Teilleistung beinhaltet eine individuell zu bewertende Leistung (schriftliche Hausarbeit, Klausur Äquivalent vgl. 12 Absatz 3 der Prüfungsordnung). (4) Die Basismodule umfassen die folgenden, zu Modulen zusammengestellten Pflichtund Wahlpflichtlehrveranstaltungen: Modul 1: Grundlagen (9 Credits) a) 2 Studienberatungen: Germanistik und Anglistik b) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur Sprachpraxis allgemein (Anglistik, TG 6) c) 4 SWS Einführung in die Sprachwissenschaft (Germanistik, TG 1) 2 SWS Einführung in die Sprachwissenschaft I (Linguistics I, Anglistik, TG 1) und 2 SWS Einführung in die Sprachwissenschaft II (Linguistics II, Anglistik, TG 1) d) Modulprüfung (benotet) Modul 2: Methoden und Anwendung (7 Credits)

4 a) 4 SWS Veranstaltungen aus der folgenden Auswahl: Methodik und Empirie (Korpuslinguistik, Transkription, Signalphonetik, sprachbezogene EDV (z.b. Computerlexikographie, Softwareerstellung, Sprachlehrprogramme, User Interface Design, Layout), Statistik, Interviewtechnik, Experiment-Design, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsgeschichte) Kulturmanagement Sprachkurse in einer weiteren Sprache [Sprachenzentrum] b) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den Anwendungsfeldern der Sprachwissenschaft (TG2) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den sprachlichen Verfahren der Wissensvermittlung (TG 3) c) Eine benotete Teilleistung in b) Modul 3: Sprachanalyse und Anwendung (10 Credits) a) 4 SWS Veranstaltungen aus dem Veranstaltungsangebot zur Sprachanalyse (TG 1) b) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den Anwendungsfeldern der Sprachwissenschaft (TG 2) c) Eine benotete Teilleistung in a) und eine unbenotete Teilleistung in b) Modul 4: Praxis (14 Credits) a) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den Anwendungsfeldern der Sprachwissenschaft (TG 2) b) Vorbereitung des Praktikums (Beratungsgespräch) c) Ein mindestens 4-wöchiges Praktikum in einer sprachbezogenen Institution d) Nachbereitung des Praktikums (Bericht) e) Eine benotete Teilleistung in a) Summe Basismodule: 40 Credits Vertiefungsmodule (1) In den Vertiefungsmodulen sollen die Studierenden ihre Qualifikationsbasis verbreitern und sich berufsbezogene Anwendungsfelder und Tätigkeitsbereiche erschließen. (2) Die Vertiefungsmodule umfassen in der Regel 4 Semester, von denen eines im Ausland an einer Universität mit englischsprachiger Unterrichtskommunikation zu studieren ist.

5 Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschusses, vertreten durch die/den Prüfungsausschussvorsitzenden. (3) Während des Studiums der Vertiefungsmodule sind in den Teildisziplinen Germanistische Sprachwissenschaft und Anglistische Sprachwissenschaft 5 studienbegleitende Prüfungselemente als Modulprüfungen Teilleistungen nachzuweisen. Davon sind maximal 3 in einer der beiden Teildisziplinen zu absolvieren. Mindestens zwei der fünf studienbegleitenden Prüfungselemente müssen also in der jeweils anderen Teildisziplin erbracht werden. (4) Eine Teilleistung beinhaltet eine individuell zu bewertende Leistung. Mindestens zwei der fünf studienbegleitenden Prüfungselemente müssen als Hausarbeiten erbracht werden (vgl. 12 Absatz 3 der Prüfungsordnung). (5) Die Vertiefungsmodule umfassen neben der Bachelorarbeit (Thesis), die wahlweise im Semester geschrieben wird, folgende Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen: Modul 5: Auslandssemester (30 Credits) a) Beratung zum Auslandssemester b) Studium der Kernstudieneinheit im Ausland an einer Universität mit englischsprachiger Unterrichtskommunikation c) schriftlicher Bericht über das Auslandssemester Modul 6: Fremdsprache, Interkulturalität und Vermittlung (10 Credits) a) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur fachlichen Sprachpraxis Englisch (Anglistik, TG 7) b) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu Deutsch/Englisch als Fremd- /Zweitsprache (TG 4) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den Cultural Studies/Sprache und Kultur (TG 5) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zum Kulturmanagement c) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur Fachdidaktik Deutsch/Englisch (TG 3) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den Cultural Studies/Sprache und Kultur (TG 5) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den Sprachlichen Verfahren der Wissensvermittlung (TG 3) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zum Kulturmanagement d) Eine benotete Teilleistung in b) c) sowie eine unbenotete Teilleistung in

6 b) c) Modul 7: Sprachanalyse (10 Credits) a) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur Sprachpraxis allgemein (Germanistik, TG 6) b) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur Sprachanalyse (TG1) c) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur Sprachanalyse (TG1) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur Sprachgeschichte (TG1) d) Eine benotete Teilleistung in b) c) sowie eine unbenotete Teilleistung in b) c) Modul 8: Vermittlung (10 Credits) a) 2 SWS Sprachkurs: Weitere Fremdsprache (außer Englisch) b) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zur fachlichen Sprachpraxis Englisch (Anglistik, TG 7) 2 SWS Sprachkurs: Weitere Fremdsprache (außer Englisch) aufbauend auf a) c) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu Deutsch/ Englisch als Fremd-/ Zweitsprache (TG 4) 2 SWS aus dem Veranstaltungsangebot zu den sprachlichen Verfahren der Wissensvermittlung (TG3) d) mündliche Modulprüfung in Anschluss an c) (benotet) Modul 9: Bachelorarbeit (10 Credits) Summe Vertiefungsmodule: 70 Credits Summe Angewandte Sprachwissenschaften : 110 Credits

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