Von der GmbH zur Personengesellschaft

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1 Checklisten Von der zur Personengesellschaft Ein kostenloser Service des Deubner Verlags

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3 Seite 1 von 5 Checkliste 1: Ablauf des Formwechsels einer in eine Personengesellschaft 1. Entwurf eines Umwandlungsbeschlusses i.d.r. Notar 2. Zuleitung des Entwurfs an den Betriebsrat (falls vorhanden) gem. 194 Abs. 2 UmwG, bis 1 Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung. Beachte: Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung ist Voraussetzung des wirksamen Formwechsels gem. 199 UmwG 3. Erstellung eines Umwandlungsberichts 4. Erstellung eines Entwurfs des Umwandlungsbeschlusses, zum Inhalt siehe 194 I, 234 UmwG Beachte: Verzicht möglich gemäß 192 II UmwG 5. Einberufung einer Gesellschafterversammlung zwecks Beschlussfassung über den Formwechsel gem. 193 Abs. 1 UmwG 6. Notarielle Beurkundung des Beschlusses über den Formwechsel gem. 193 Abs. 3 UmwG und ggf. Zustimmungserklärung der Gesellschafter, 193 II UmwG 7. Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister gem. 198 UmwG mit folgenden Anlagen a) Niederschrift Umwandlungsbeschluss b) Zustimmungserklärungen einzelner Gesellschafter und nicht erschienener Gesellschafter c) Negativerklärung (dass gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses keine Klage erhoben wird, noch eine solche abgewiesen oder zurückgenommen wurde) Notar, i.d.r. erfolgt Anmeldung durch Notar

4 Seite 2 von 5 d) Umwandlungsbericht bzw. Verzichtserklärung gemäß 192 II UmwG, i.d.r. erfolgt Anmeldung durch Notar e) Nachweis der rechtzeitigen Zuleitung des Entwurfs des Umwandlungsbeschlusses an den Betriebsrat

5 Seite 3 von 5 Checkliste 2: Ablauf der Verschmelzung einer mit einer Personengesellschaft oder mit dem Alleingesellschafter 1. Erstellen eines Entwurfs des Verschmelzungsvertrags i.d.r. Notar 2. Zuleitung des Entwurfs an den Betriebsrat (falls vorhanden) gem. 5 Abs. 3 UmwG einen Monat vor Beschluss der Gesellschafterversammlung. Beachte: Nachweis über Zuleitung des Entwurfs an die Gesellschafter ist gemäß 17 UmwG Voraussetzung der wirksamen Verschmelzung 3. Einladung zur Gesellschaftsversammlung 4. Erstellen eines Verschmelzungsberichts gem. 8 UmwG Achtung: Verzicht möglich gem. 8 Abs. 3 UmwG, notarielle Beurkundungspflicht! 5. Verschmelzungsprüfung gem. 9 UmwG (falls ein Gesellschafter dies verlangt). Merke: Bei der erfolgt Prüfung nur, wenn ein Gesellschafter dies verlangt ( 48 UmwG) 6. Notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag gem. 6 UmwG und notarielle beurkundete Verschmelzungsbeschluss gem. 13 Abs. 3 UmwG 7. Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister gem. 16 UmwG mit folgenden Anlagen Verschmelzungsvertrag a) Protokolle der Verschmelzungsbeschlüsse b) ggf. Zustimmungserklärungen der Anteilseigner c) Prüfungsbericht oder Verzichtserklärungen Verschmelzungsprüfer (WP bzw. WPG, bei mittelgroßer i.s.d. 267 HGB auch vbp bzw. BPG) Notar Geschäftsleitung, Anmeldung erfolgt durch Notar

6 Seite 4 von 5 d) Nachweis der rechtzeitigen Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den Betriebsrat e) Schlussbilanz der

7 Seite 5 von 5 Checkliste 3: Steuerliche Überlegungen zur Umwandlung einer in ein Personenunternehmen Maßnahme Nach gesetzlicher Vorschrift erledigt Voraussetzungen der Steuerneutralität 3 UmwStG Prüfung der Voraussetzungen der achtmonatigen Rückwirkung Wertansatz bei übertragender : (Buchwert, Zwischenwert, gemeiner Wert) z.b. zum Ausgleich vorhandener, nicht übertragbarer Verlustvorträge Erfolgten Teilwertabschreibungen in der Vergangenheit oder Abzüge nach 6b EStG bzw. ähnliche Abzüge? (Können zu einer gewinnwirksamen Wertaufholung führen.) Erfolgten fiktive Gewinnausschüttungen der offenen Rücklagen mit Einbehaltung von Kapitalertragsteuer? Ist ein entgeltlicher Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren vor der Umwandlung erfolgt? Sind etwaige Verschmelzung auf Alleingesellschafter etwaige Pensionsrückstellungen aufzulösen? (Beachte: Bei Umwandlung auf Personengesellschaften erfolgt eine teilweise rechnerische Auflösung). Sperrfrist von fünf Jahren bei der GewSt beachtet? 2 bzw. 9 UmwStG 3 Abs. 1 und 2 UmwStG 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 7 UmwStG 4 Abs. 6 Satz 5 UmwStG 6 UmwStG i.v.m. Rdnr UmwStE Abs. 3 UmwStG

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