Das neue Bayerische Kinderbildungsund -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Stadtteilmütter; Regionalkonferenzen
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- Ludo Brahms
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1 Amt für Kinder, Jugend und Familie Ausgabe 4 / Februar 2006 Das Kompetenzzentrum Familie informiert Das neue Bayerische Kinderbildungsund -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Stadtteilmütter; Regionalkonferenzen Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie, von den nachfolgenden Informationen Kenntnis zu nehmen und diese wieder an die Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung(en) weiterzugeben. BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSPLAN (BEP): AUFHEBUNG DER SAMMELBE- STELLUNG Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen teilte uns mit: Die im Dezember 2005 bekannt gegebene Regelung, wonach den Kindertageseinrichtungen die Gelegenheit zu einer verbilligten Sammelbestellung des Bildungs- und Erziehungsplanes in Aussicht gestellt wurde, ist aufgehoben. Der Herausgeberrabatt könne leider nicht an die Endabnehmer weitergegeben werden; die Buchpreisbindung sei auch hier uneingeschränkt zu beachten. Es bleibe deshalb beim derzeitigen Verkaufspreis von 22,90 Euro für den BEP. Sammelbestellungen könnten demnach nicht mehr entgegengenommen und auch bereits eingegangene Bestellungen nicht berücksichtigt werden. Das Ministerium bedauert die durch die irrtümliche Information entstandenen Unannehmlichkeiten. EXTERNE KRÄFTE IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN: SING- UND MUSIK- SCHULEN Das Sozialministerium bat uns ferner, folgende Information weiterzugeben:
2 2 Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) können unter der Voraussetzung, dass die in der AVBayKiBiG festgelegten Bildungs- und Erziehungsziele für alle Kinder umgesetzt werden, externe Kräfte für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen auch innerhalb der Kernzeiten eingesetzt werden. Im Vergleich zur bisherigen Regelung haben die Träger an Gestaltungsfreiheit gewonnen. Einzustellen in den Anstellungsschlüssel sind ausschließlich die Arbeitsstunden des pädagogischen Personals; die von Externen erbrachten Arbeitsstunden werden im Anstellungsschlüssel nicht berücksichtigt, wenn sie nicht die Kriterien des 16 AVBayKiBiG erfüllen. In Bezug auf das Angebot von Externen verbleiben Aufsicht und pädagogische Gesamtverantwortung bei der Einrichtung. Das pädagogische Angebot von Sing- und Musikschulen sollte auf die Konzeption der Kindertageseinrichtung abgestimmt sein. Grundsätzlich ist allen Kindern, auch den sozial und ökonomisch benachteiligten, die Teilnahme daran zu eren. Zu beachten ist, dass musikalische oder musikpädagogische Angebote, die auf das besonders musikinteressierte Kind und die Vorbereitung auf einen späteren Instrumentalunterricht ausgerichtet sind, das tägliche musikpädagogische Angebot in der Kindertageseinrichtung ergänzen, aber nicht ersetzen können. Externe Anbieter von musikalischer Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen sollten die dafür notwendige Qualifikation aufweisen. Dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e.v. (VBSM) mit Sitz in Weilheim wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bescheinigt, dass er für Sing- und Musikschulen in Bayern die Funktion einer Beratungsstelle wahrnimmt. In 4 Abs. 2 der Sing- und Musikschulverordnung ist festgelegt, welche Ausbildung für den Unterricht in den Musikalischen Grundfächern (Musikalische Früherziehung und/oder Musikalische Grundausbildung) ausreichend ist. Der VBSM erteilt auch Kindertageseinrichtungen Auskunft zu Fragen der Qualität. Interessenten wenden sich bitte an: Beratungsstelle für das Sing- und Musikschulwesen in Bayern Herzog-Albrecht-Platz 2, Weilheim Telefon: 0881 / 2058 Fax: 0881 / info@musikschulen-bayern.de Internet:
3 3 GASTKINDERREGELUNG Bei Anmeldung bzw. Aufnahme eines Kindes (ab ) mit Wohnsitz außerhalb Augsburgs sind die Eltern zuerst an ihre jeweilige Aufenthaltsgemeinde bezügl. der Gastkinderregelung zu verweisen. Eine kindbezogene Förderung durch die Stadt Augsburg kann für Kinder anderer Aufenthaltsgemeinden nicht übernommen werden. BEDARFSANERKENNUNG FÜR KRIPPEN UND HORTE Wir werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2006 eine Bedarfsanerkennung ab für bestehende Horte und Krippen per Verwaltungsakt erteilen. Wir bitten daher die betroffenen Träger, sofern noch nicht erfolgt, einen formlosen Antrag mit Angabe der jeweiligen Platzzahlen beim Kompetenzzentrum Familie zu stellen. Die Bedarfsfiktion umfasst nur Plätze. KINDBEZOGENE FÖRDERUNG Das Sozialministerium arbeitet derzeit noch an einer Excel-Datei zur Abrechnung der kindbezogenen Förderung. Den Einrichtungen, die bereits ab August 2005 mit der neuen Förderung des BayKiBiG abrechnen müssen, wird die Abrechnungsdatei bei Vorliegen übermittelt. NEWSLETTER DES BAYERISCHEN SOZIALMINISTERIUMS Zur rechtlichen Verbindlichkeit der vom Bayer. Sozialministerium herausgegebenen "Newsletter" zum BayKiBiG hat Frau Staatsministerin Stewens bei einer mündlichen Anfrage im Landtag festgestellt: "Die (...) 'Newsletter' zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz haben keinen Rechtsnormcharakter. Es sind lediglich Informationen, nämlich Erläuterungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen des BayKi- BiG zur Unterstützung des Verwaltungsvollzugs in der Übergangsphase, die nur in besonderer Weise als 'Newsletter' veröffentlicht werden. Für die Empfänger, die nicht dem Kreis der staatlichen Behörden angehören, also für Träger, Kindertagesstätten und Eltern, dienen diese 'Newsletter' als Informationen darüber, wie die Aufsichtsbehörden bei bestimmten Sachverhalten verfahren werden. Es sind also sozusagen Auslegungshilfen." GEPLANTE NEUE BUCHUNGSSTRUKTUR FÜR DIE STÄDTISCHEN KINDER- TAGESSTÄTTEN Die im Rahmen der Umsetzung des BayKiBiG von der Stadt Augsburg geplante Entgelt- und Buchungstruktur bei den städtischen Kitas ist tabellarisch als Anlage beigefügt. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Februar soll über deren Verbindlichkeit - im Vergleich zu den "Newsletter"-Vorgaben - entschieden werden. Über das Ergebnis werden wir Sie informieren.
4 4 STADTTEILMÜTTER Wie bereits mitgeteilt, ist die Finanzierung des Sprach- und Integrationskonzeptes der Stadtteilmütter für das kommende Jahr gesichert. Die Trägerschaft hat der Deutsche Kinderschutzbund. Es sind Müttergruppen in den Regionen Nord/West, Süd und Ost entstanden. Sollten Sie Interesse haben und/oder Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den Deutschen Kinderschutzbund Volkhartstr Augsburg Tel.: REGIONALE KONFERENZEN Die nächsten regionalen Konferenzen widmen sich dem Thema der Sprachförderung, insbesondere den Vorkursen. Veranstalter ist das Staatliche Schulamt gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Familie. Für Ihre Planung hier bereits die Termine: o Region Süd: :30 h Pädagogisches Forum. Willi-Brandt-Platz 3 o Region Mitte: :30 h Verwaltungsgebäude Blaue Kappe 18 Zimmer 650 o Region Nord/West: :30 h Pädagogisches Forum Willi-Brandt-Platz 3 o Region Ost: :30 h Pädagogisches Forum Willi-Brandt-Platz 3 Sie erhalten gesonderte Einladungen mit einer Tagesordnung IHRE ANSPRECHPARTNER Kompetenzzentrum Familie im Amt für Kinder, Jugend und Familie Gögginger Straße 59 a, Augsburg Fax: Aufsicht und Förderung bei Kindergärten und Horten: Wolfgang Schmid Tel wolfgang.schmid@augsburg.de Aufsicht und Förderung bei Kinderkrippen, Bedarfsplanung: Esther Zittlau Tel esther.zittlau@augsburg.de Bildungs- und Erziehungsplan, Pädagogik, Projekte: Gabriele Kühn Tel gabriele.kuehn@augsburg.de Projekte: Birgit Weindl Tel birgit.weindl@augsburg.de
5 Fachbereich Kindertagesstätten ki Tel Entgelt- und Buchungsstruktur für die Kindertagesstätten der Stadt Augsburg Bearbeitungsstand: Betreuungsart/Verpflegungsart/Getränkegeld/ Spielgeld/Umbuchungsgebühr mit Zahlungshäufigkeit gebuchte Nutzungszeit in Stunden Vergleichswert alte Entgeltstruktur Entgelt neu ab Kinder im Kindergarten unter drei Jahre ab , Zwei-Tage- Projekt, wenn im Haus Drei-Tage- Projekt, wenn im Haus (normaler Vertrag) (normaler Vertrag, unter 3 Jahre, wenn im Haus mgl.) (2-Tage-Projekt, mgl.) (3-Tage-Projekt, mgl.) bis ab ab ab ab ab ab ab ab Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über drei bis vier Stunden / nachrichtlich nicht buchbar 61,20 68,00 102,00 54,40 81,60 Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über vier bis fünf Stunden / Mindestbuchungszeit 71,40 70,00 105,00 56,00 84,00 Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über fünf bis sechs Stunden 72,00 108,00 57,60 86,40 Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über sechs bis sieben Stunden 74,00 111,00 59,20 88,80 Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über sieben bis acht Stunden 80,60 76,00 114,00 60,80 91,20 Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über acht bis neun Stunden 77,00 115,50 61,60 92,40 Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über neun bis zehn Stunden 78,00 117,00 62,40 93,60 Kindergarten (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über zehn Stunden 79,00 118,50 63,20 94,80 Hort (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über eins bis zwei Stunden 64,00 25,60 38,40 51,20 20,50 30,70 Hort (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über zwei bis drei Stunden 66,00 26,40 39,60 52,80 21,10 31,70 Hort (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über drei bis vier Stunden 68,00 27,20 40,80 54,40 21,75 32,65 Hort (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über vier bis fünf Stunden 67,30 70,00 28,00 42,00 56,00 22,40 33,60 Hort (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über fünf bis sechs Stunden 72,40 71,00 28,40 42,60 56,80 22,70 34,10 Hort (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über sechs bis sieben Stunden 71,50 28,60 42,90 57,20 22,90 34,30 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über ein bis zwei Stunden 120,00 48,00 72,00 96,00 38,40 57,60 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über zwei bis drei Stunden 140,00 56,00 84,00 112,00 44,80 67,20 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über drei bis vier Stunden 153,00 160,00 64,00 96,00 128,00 51,20 76,80 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über vier bis fünf Stunden 180,00 72,00 108,00 144,00 57,60 86,40 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über fünf bis sechs Stunden 200,00 80,00 120,00 160,00 64,00 96,00 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über sechs bis sieben Stunden 205,00 82,00 123,00 164,00 65,60 98,40 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über sieben bis acht Stunden 214,20 210,00 84,00 126,00 168,00 67,20 100,80 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über acht bis neun Stunden 212,00 84,80 127,20 169,60 67,80 101,80 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über neun bis zehn Stunden 224,40 214,00 85,60 128,40 171,20 68,50 102,70 Krippe (jeweils 12 mtl. Zahlungen) über zehn Stunden 215,00 86,00 129,00 172,00 68,80 103,20 Interne Ferienkinder nur Kindergarten oder Hort Betreuung für 1 bis 14 Tage im Jahr pauschal, als Monatsbetrag 5,00 60,00 gesamt Interne Ferienkinder nur Kindergarten oder Hort Betreuung für 15 bis 29 Tage im Jahr pauschal, als Monatsbetrag 7,00 84,00 gesamt Interne Ferienkinder nur Kindergarten oder Hort Betreuung für 30 bis 44 Tage im Jahr pauschal, als Monatsbetrag 9,00 108,00 gesamt Interne Ferienkinder / Essen, sofern nicht schon gebucht Essen für 1 bis 14 Tage im Jahr pauschal, als Monatsbetrag 3,60 43,50 gesamt Interne Ferienkinder / Essen, sofern nicht schon gebucht Essen für 14 bis 29 Tage im Jahr pauschal, als Monatsbetrag 7,25 87,00 gesamt Interne Ferienkinder / Essen, sofern nicht schon gebucht Essen für 30 bis 44 Tage im Jahr pauschal, als Monatsbetrag 10,90 130,50 gesamt Externe Ferienkinder nur KiGa oder Hort / nur mit Essen buchbar Einzeltag ohne Essen 6,60 7,00 Externe Ferienkinder nur KiGa oder Hort / nur mit Essen buchbar Woche ohne Essen 33,00 35,00 Externe Ferienkinder nur KiGa oder Hort / nur mit Essen buchbar Essen tgl. (dazu zu rechnen) 2,80 2,90 Externe Ferienkinder nur KiGa oder Hort / nur mit Essen buchbar Essen wchtl. (dazu zu rechnen) 14,00 14,50 Getränkegeld (jeweils 11,5 mtl. Zahlungen) bis vier bis fünf Stunden 3,10 1,80 1,80 0,75 1,10 1,80 1,80 0,75 1,10 Getränkegeld (jeweils 11,5 mtl. Zahlungen) ab fünf bis sechs Stunden und darüber 3,40 2,10 2,10 0,85 1,25 2,10 2,10 0,85 1,25 Spielgeld (jeweils 11,5 mtl. Zahlungen) einheitlich (ohne Geschwisterermäßigung) 1,30 1,30 1,30 0,55 0,80 1,30 1,30 0,55 0,80 Umbuchungsgebühr (bei Umbuch. Betreuung / Essen) ab der 3. Umbuchung jeweils 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Essen Kindergarten (jeweils 11,5 mtl. Zahlungen) ab Uhr obligatorisch 54,00 55,30 62,65 55,30 55,30 Essen Hort (jeweils 11,5 mtl. Zahlungen) obligatorisch 56,10 57,45 23,00 34,50 57,45 23,00 34,50 Essen Krippe (jeweils 11,5 mtl. Zahlungen) ab Uhr obligatorisch 61,20 62,65 25,05 37,60 62,65 25,05 37,60
Stadt Augsburg. Kindertagesstätten. Gebührensatzung. Stadt Augsburg
Fuggerstr. 2 a 8650 Augsburg (im Marktmittelbau) Tel. 08 2/3 24-62 08 Fax 08 2/3 24-62 05 kita.stadt@augsburg.de www.kita.augsburg.de Kindertagesstätten Gebührensatzung Herausgeber Fuggerstr. 2 a 8650
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