Rechnungswesen und Finanzen

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1 Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW - Studienprogramm Grundlagenklausur I echnungswesen und inanzen Teile A und B Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

2 Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Teil A: Buchhaltung, Investition und inanzierung Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

3 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 2 Aufgabe 1 30 Punkte Die MONA-LISA-GmbH beschäftigt sich mit Herstellung und Vertrieb von Blusen und Oberhemden sowie dem Handel mit neuwertigen Nähmaschinen. Im olgenden finden Sie Angaben zu zehn Geschäftsvorfällen der GmbH. Verdeutlichen Sie die zugehörigen Buchungssätze, soweit sie sich auf das laufende Geschäftsjahr beziehen, indem Sie auf dem beigefügten Lösungsbogen jeweils eintragen, welche SOLL- und HABEN-Buchungen vorzunehmen sind, sowie mit welchem Betrag (Zahlungsangaben in Euro ohne Währungsbezeichnung) die einzelnen Buchungen zu erfolgen haben! Orientieren Sie sich dabei an dem unter (0) verdeutlichten Beispiel. Beispiel: (0) An fälligen Löhnen, Gehältern und Betriebsrenten werden Euro durch Banküberweisung gezahlt; in diesem Zusammenhang werden die Pensionsrückstellungen um Euro herabgesetzt. Beachten Sie dabei folgende Vorgaben: Sämtliche Buchungen erfolgen jeweils unmittelbar nach den angegebenen Geschäftsvorfällen. echnungsabgrenzungsposten werden sofort gebucht. Der laufende Umsatz wird brutto gebucht. Sofern Sie der Meinung sind, dass ein Geschäftsvorfall gar nicht verbucht wird, begründen Sie dies stichwortartig! Geschäftsvorfälle: (1) Die GmbH beliefert den Herrenausstatter ALPHA in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres mit Oberhemden im echnungswert von Euro, zahlbar in 6 Monaten. Die ausgelieferten Oberhemden standen im Vorratsbestand der GmbH bislang mit Euro zu Buche. (2) Der Kunde BETA überweist der GmbH auf eine schon seit dem Vorjahr offene echnung von Euro zunächst nur Euro; mit der Zahlung des estbetrages wird zunächst aber noch gerechnet. (3) Kurz vor Ende des Geschäftsjahres, etliche Monate nach der Zahlung gemäß (2), stellt sich heraus, dass die noch bestehende estforderung von Euro definitiv als uneinbringlich anzusehen ist.

4 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 3 (4) Einen Monat vor Ende des Geschäftsjahres bestellt Kunde GAMMA bei der GmbH zur Lieferung im nachfolgenden Geschäftsjahr einen Posten Seidenblusen und überweist den vereinbarten Kaufpreis von Euro umgehend. (5) Die GmbH hat ihr gesamtes Vorratslager bei der SECUA AG gegen diverse Gefahren versichert. Genau drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres überweist die GmbH Euro als fällige Versicherungsprämie für die kommenden 12 Monate. (6) In der Mitte des Geschäftsjahres bezieht die GmbH einen Posten zur Weiterverarbeitung bestimmter Stoffe zum echnungsbetrag von Euro. Auf diese Lieferung hatte die GmbH im Vorjahr schon Euro angezahlt; der restliche echnungsbetrag bleibt zunächst offen. (7) Zum Ende des Geschäftsjahres stellt sich heraus, dass der Marktwert der immer noch auf dem Lager befindlichen Lieferung gemäß (6) auf Euro gestiegen ist. (8) Der GmbH werden zur Eigennutzung bestimmte Nähmaschinen im echnungswert von Euro angeliefert und umgehend durch Banküberweisung beglichen. (9) Zum Jahresende werden die gemäß (8) gelieferten Nähmaschinen planmäßig auf 90% ihres Anschaffungswertes abgeschrieben. (10) Die GmbH ist seit Jahren als Beklagte in einen Schadensersatzprozess verwickelt; in diesem Zusammenhang hatte sie im Vorjahr Euro an ückstellungen gebildet. Kurz vor Ende des Geschäftsjahres wird der Prozess definitiv entschieden und die GmbH verurteilt, zu Beginn des zweiten Quartals des kommenden Geschäftsjahres Euro an den Geschädigten zu zahlen. Verwenden Sie für Ihre Buchungen ausschließlich Konten aus der folgenden Liste oder begründen Sie im Einzelfall stichwortartig, warum zwingend ein anderes Konto verwendet werden muss! (Achtung: Es werden nicht unbedingt alle Konten dieser Liste benötigt.)

5 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 4 Bestandskonten Grundstücke und Gebäude Maschinelle Anlagen uhrpark Wertpapiere Vorräte orderungen aus L. u. L. Geleistete Anzahlungen Bank Akt. AP Gezeichn. Kapital Gewinnrücklagen Kapitalrücklage ückstellungen Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus L.u.L. So. Verbindlichkeiten Pass. AP Ertrags- und Aufwandskonten Umsatz Mietertrag So. betr. Erträge Zuschreibungen Personalaufwand Materialaufwand Wareneinsatz Mietaufwand Abschreibungen Zinsaufwand Steueraufwand So. betr. Aufwand

6 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 5 Geschäfts- SOLL-Buchung HABEN-Buchung vorfall Konto Betrag Konto Betrag Personalaufwand 33 Bank 36 ückstellungen 3 orderungen LuL 36 Umsatz 36 Wareneinsatz 24 Vorräte 24 Bank 17 orderungen LuL 17 3 Abschreibungen 13 orderungen LuL 13 4 Bank 44 Erhaltene Anzahlungen So. betr. Aufw. 7 Bank 28 Akt. AP 21 Vorräte 16 Geleist. Anzahlungen 12 Verbindl. LuL 4 7 Keine Buchung nicht realisierter Gewinne! 8 Maschin. Anlagen 80 Bank 80 9 Abschreibungen 8 Maschin. Anlagen 8 10 ückstellungen 124 So. Verbindl. 136 So. betr. Aufwand 12

7 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 6 Aufgabe 2 18 Punkte Betrachten Sie die aus Aufgabe 1 bekannte MONA-LISA-GmbH und markieren Sie die in den folgenden Teilaufgaben zur Beurteilung gestellten Aussagen jeweils mit, wenn Sie sie für zutreffend halten,, wenn Sie sie für unzutreffend halten bzw.?, wenn Sie der Meinung sind, dass die jeweilige Aussage je nach den weiteren, hier nicht bekannten Gegebenheiten zutreffen kann, aber nicht zwingend muss! a) Gehen sie davon aus, dass die GmbH seit Jahrzehnten tätig ist, umfangreiches Anlage- und Vorratsvermögen unterhält, Verbindlichkeiten in etwa in Höhe des Eigenkapitals hat und alle Gesellschafter ihre Einlagen schon vor Jahren erbracht haben. Dann beschränkt sich die Haftung der GmbH gegenüber ihren Gläubigern (6 P.) auf ihr Eigenkapital. auf ihr Stammkapital. auf ihr Anlagevermögen. auf den Überschuss ihres Vermögens über ihre Schulden. auf die von den Gesellschaftern erbrachten Einlagen. auf ihr gesamtes Vermögen. Eine GmbH haftet ihren Gläubigern zwangsläufig mit ihrem gesamten Vermögen.

8 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 7 b) Die GmbH-Gesellschafterin MONA hat ihrer eigenen Gesellschaft vor etlichen Jahren parallel zu ihrer Stellung als Gesellschafterin ein festverzinsliches Darlehen über 22 Mio. Euro zu seinerzeit marktüblichen Konditionen überlassen. Auf dieses Darlehen erhält MONA von der GmbH im laufenden Geschäftsjahr eine Zahlung von Euro. (6 P.) Nach der im Studientext vorgestellten Einteilung zählt diese Zahlung aus Sicht der GmbH im Volumen von Euro zur Negativkomponente der Innenfinanzierung. im Volumen von Euro zur Mittelverwendung. nicht zur Eigenfinanzierung. nicht zur remdfinanzierung. im Volumen von Euro zur Ausschüttung. als gesellschaftsinterne Leistung weder zur Mittelherkunft noch zur Mittelverwendung.?? Die Zahlung der Darlehenssumme stellte seinerzeit eine remdfinanzierung dar. Die hier betrachtete Zahlung der GmbH an die Geldgeberin hingegen stellt in Höhe des darin enthaltenen Tilgungsbetrages eine Mittelverwendung dar, während der darin enthaltene Zinsanteil der Negativkomponente des Innenfinanzierungssaldos zuzurechnen ist. Da jedoch weder Laufzeit noch Zinssatz bekannt sind, liegen die beiden erstgenannten Konstellationen innerhalb des Möglichkeitsspektrums.

9 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 8 c) Die GmbH betrachtet ein Investitionsprojekt mit einer Laufzeit von 3 Jahren, das vollständig aus frei verfügbaren Mitteln finanziert wird und nach einer Anfangsauszahlung im Zeitpunkt t = 0 von 100,00 [Mio. Euro] nur noch zu Einzahlungsüberschüssen in t = 1, 2 und 3 führt. Da die GmbH die Mittel alternativ zu 10% anlegen könnte, verwendet sie diesen Satz als Kalkulationszins und ermittelt so einen Endwert von 10,00 [Mio. Euro] für das Projekt. (6 P.) Dies bedeutet, dass das Projekt zu einem um 10,00 1,1 3 = 13,31 höheren Endvermögen als die Unterlassensalternative führt. zu einem um 10,00 höheren Endvermögen als die Unterlassensalternative führt. zu einem Endvermögen von 133,10 führt. zu einem Endvermögen von 143,10 führt. zu einem Endvermögen von 110,00 führt. einen Kapitalwert von weniger als 8,00 aufweist. Bei einer Investitionssumme von 100, einer Laufzeit von 3 Jahren und einem alternativ möglichen Anlagezins von 10% beträgt das bei Unterlassen der Investition erzielbare Endvermögen 3 EVU = 100 1,1 = 133,10. Der Endwert EW des Projektes gibt an, um welchen Betrag das bei Investition erzielbare Endvermögen EV I höher (EW > 0) bzw. niedriger (EW < 0) als EV U ist. Mithin gilt EV = EV + EW = 133, = 143,10. I Der Kapitalwert K schließlich entspricht dem auf den Zeitpunkt t = 0 abgezinsten Endwert. Also gilt 3 K = 10 1,1 = 7,513.

10 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 9 Aufgabe 3: 12 Punkte Markieren Sie die folgenden Aussagen in der aus Aufgabe 2 bekannten Weise mit, oder?. Benutzen Sie für Ihre Berechnungen, soweit erforderlich, die beigefügten finanzmathematischen Tabellen. unden Sie die Endergebnisse auf glatte Euro-Beträge (ohne Währungsangabe) ab oder auf, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes verlangt wird! Die MONA-LISA-GmbH benötigt aktuell Euro, die durch ein am des Jahres 01 zu 100% auszahlbares Darlehen beschafft werden sollen. Das Darlehen soll am Ende des Jahres 05 in einer Summe zu 100% getilgt werden. Außerdem werden die Zinsen zum Ende der Jahre 01 bis 05 jeweils dem Konto belastet, in die zu verzinsende Summe einbezogen und ebenfalls erst am Ende des Jahres 05 zusammen mit der Tilgung in einem Betrag gezahlt. a) Wenn der Zinssatz für die gesamte Laufzeit auf 6% pro Jahr fixiert ist, beträgt die am Ende des Jahres 05 insgesamt zu zahlende Summe (3 P.) Euro Euro Euro. ür die gesamte ückzahlungssumme gilt ,06 5 = b) Wenn der Zinssatz für die gesamte Laufzeit auf 5% pro Jahr fixiert ist, beträgt die am Ende des Jahres 02 erfolgende Zinsbelastung (4 P.) genau 500 Euro. mehr als 500 Euro. genau 525 Euro. genau 550 Euro. Die am Ende des Jahres 01 nach Belastung der Zinsen für dieses Jahr bestehende Schuldsumme beträgt Euro. Zum Ende des Jahres 02 werden darauf weitere 0, = 525 Euro an Zinsen belastet.

11 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 10 c) Wenn der Zinssatz nur für das Jahr 01 auf 6% fixiert ist, in jedem der olgejahre jedoch variabel an die jeweilige Marktlage angepasst wird, allerdings für alle 4 Jahre eine Untergrenze von 5% und eine Obergrenze von 7% vereinbart ist, beträgt die am Ende des Jahres 05 insgesamt zu zahlende Summe (5 P.) Euro Euro Euro. mehr als Euro. mehr als Euro.?? Die gesamte ückzahlungssumme beträgt mindestens ,06 1,05 = ,06 1,2155 = und maximal ,06 1,07 = ,06 1,3108 = Alle dazwischen liegenden Werte kommen als Möglichkeit in Betracht.

12 Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität Hagen IWW - Studienprogramm Grundlagenstudium Klausur: echnungswesen und inanzen Teil B Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

13 Lösungshinweise zur 2. Musterklausur, Teil B 12 Zu Aufgabe 1: Kostenrechnung 15 Punkte Zur Ermittlung der sekundären Gemeinkosten der Hilfskostenstellen sind zunächst die gesamten Gemeinkosten der Hilfskostenstellen Kraftwerk (K I) und eparaturwerkstatt (K II) zu ermitteln. Die Kosten der Hilfskostenstelle I setzen sich aus 4,8 Mio primären Gemeinkosten und 20 % der von Hilfskostenstelle II verursachten Kosten zusammen. Die Kosten der Hilfskostenstelle II setzen sich aus 1,5 Mio primären Gemeinkosten und 8 % der von Hilfskostenstelle I verursachten Kosten zusammen. ür K I und K II lassen sich folgende Gleichungen aufstellen: K I = ,20 K II K II = ,08 K I. Durch Einsetzen von K II in K I ergibt sich: K I = ,2 ( ,08 K I) K I = ,016 K I 0,984 K I = K I = Durch Einsetzen von K I = in die Gleichung für K II ergibt sich: K II = Die sekundären Gemeinkosten ergeben sich aus den gesamten Kosten der Hilfskostenstelle durch Abzug des durch die jeweils andere Hilfskostenstelle verursachten Teils der Kosten. ür die Hilfskostenstelle I ergibt sich: gesamte Kosten % dieser Kosten, die durch Hilfskostenstelle II verursacht sind./ sekundäre Gemeinkosten der Hilfskostenstelle Kraftwerk (K I) ür die Hilfskostenstelle II ergibt sich entsprechend: gesamte Kosten % dieser Kosten, die durch Hilfskostenstelle I verursacht sind./ sekundäre Gemeinkosten der Hilfskostenstelle eparaturwerkstatt (K II)

14 Lösungshinweise zur 2. Musterklausur, Teil B 13 Zu Aufgabe 2: Jahresabschluss 30 Punkte a) Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens sind nach 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen zu bewerten. Eine außerplanmäßige Abschreibung kann gem. 253 Abs. 3 Satz 3 HGB nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen werden. Hierfür ergeben sich aus dem Sachverhalt keine Anhaltspunkte, so dass eine außerplanmäßige Abschreibung auf 1 nicht vorgenommen werden kann. Die geplante Abschreibung ist nicht zulässig. b) Geringwertige Wirtschaftsgüter können entweder zeitanteilig entsprechend ihrer Nutzungsdauer oder wahlweise entsprechend der steuerrechtlichen Vorschrift des 6 Abs. 2 EStG - im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben werden. Die Vorschrift des 6 Abs. 2 EStG wird allgemein als mit den GoB vereinbar angesehen. Handelsrechtlich können geringwertige Wirtschaftsgüter damit ebenfalls sofort abgeschrieben werden. Einer sofortigen Abschreibung im Jahr der Anschaffung steht somit nichts entgegen. c) Nach 239 Abs. 2 HGB müssen die Eintragungen in der Buchführung und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig und richtig vorgenommen werden. Es sind alle betrieblichen Vorgänge zu erfassen. Außerdem sind nach dem Vollständigkeitsgebot des 246 Abs. 1 HGB alle Vermögensgegenstände und Erträge zu erfassen. Selbst wenn für die Monate November und Dezember 2010 keine echnungen erstellt werden, entstehen die orderungen aus Lieferungen und Leistungen vor dem Bilanzstichtag. Diese sind zu verbuchen. Nach dem ealisationsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) gilt ein Ertrag dann als realisiert, wenn der zur Leistung Verpflichtete seine Leistung erbracht hat. Dementsprechend ist eine Verbuchung als Umsatzerlöse vorzunehmen. Bei jeder Lieferung hat die Z-AG also zu buchen: Per orderung an Umsatzerlöse. d) Der Liefervertrag ist von der Z-AG bereits erfüllt. Damit ist bei ihr eine orderung entstanden. Somit liegt kein schwebendes Geschäft vor. Bei dem zu erwartenden Verlust der Z-AG auf ihre orderung handelt es sich deshalb nicht um einen drohenden Verlust aus einem schwebenden Geschäft, für den eine ückstellung gemäß 249 Abs. 1 HGB zu bilden wäre. Die Bildung einer ückstellung in Höhe von ist deshalb nicht zulässig. Es ist allerdings nach 253 Abs. 4 HGB eine Abschreibung auf die gegenüber der B-GmbH bestehende orderung in Höhe von vorzunehmen.

15 Lösungshinweise zur 2. Musterklausur, Teil B 14 Zu Aufgabe 3: Besteuerung 15 Punkte 1. G ist Alleingesellschafter der Y-GmbH. Nur aufgrund dieses Sachverhalts sind die überhöhten Gehaltszahlungen verständlich, die die Y-GmbH an ihn gezahlt hat. In der Höhe, in der das Gehalt den angemessenen Betrag übersteigt, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. 8 Abs. 3 KStG gegeben. Angemessen ist lt. Sachverhalt eine monatliche Gehaltszahlung von 30 T. Die monatliche verdeckte Gewinnausschüttung beträgt somit 30 T (= 60 T 30 T ), die jährliche entsprechend 360 T (= 30 T 12). Dieser Betrag ist nach 8 Abs. 3 KStG dem steuerlichen Gewinn der Y-GmbH zur Ermittlung ihres zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen. 2. Die Entnahme des Bildes ist ebenfalls auf die Gesellschafterstellung des G zurückzuführen. In Höhe des Schätzwertes von 100 T liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung gem. 8 Abs. 3 KStG vor, die dem steuerlichen Gewinn der Y-GmbH zur Ermittlung ihres zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen ist.

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