Aufbewahrungspflichten für Gewerbetreibende

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aufbewahrungspflichten für Gewerbetreibende"

Transkript

1 Aufbewahrungspflichten für Gewerbetreibende Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannver 1. Wer ist aufgewahrungspflichtig? Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Jeder, der nach Steuer- der Handelsrecht zum Führen vn Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, ist daher auch aufbewahrungspflichtig. Auch Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch Einnahme- Überschussrechnung ermitteln, sind verpflichtet, ihre Gewinnermittlung swie die zu Grunde liegenden Belege aufzubewahren. (Ein Merkblatt, das die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Gewerbetreibende zusammenfasst, finden Sie auf der Website der IHK Hannver in der Rubrik Steuern unter Snstiges Steuerrecht, Gewinnermittlung/Bilanzsteuerrecht.) Die Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht bezieht sich dabei auf den einzelnen Betrieb, bei dem die gesetzlichen Merkmale zutreffen. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Persnen an dem Betrieb beteiligt sind. Zur Aufbewahrung vn Unterlagen sind daher verpflichtet: bei Einzelunternehmen der Geschäftsinhaber, bei der GbR der OHG die Gesellschafter, bei der KG die persönlich haftenden und die zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter, bei der (atypisch) stillen Gesellschaft nur der Inhaber des Handelsgeschäfts, bei der GmbH der/die Geschäftsführer, bei der AG, bei Vereinen, Stiftungen und Genssenschaften die Vrstände. Auch Steuerpflichtige, die nicht Gewerbetreibende, Selbständige der Land- und Frstwirte sind, und Privatpersnen kann eine Aufbewahrungspflicht treffen: Erzielen Steuerpflichtige aus sgenannten Überschusseinkünften (nichtselbständige Arbeit, Kapitaleinkünfte, Vermietung und Verpachtung, snstige Einkünfte) psitive Einkünfte vn mehr als Eur im Jahr, s unterliegen sie besnderen Aufbewahrungsvrschriften ( 147a AO). Für Privatpersnen gilt unter bestimmten Vraussetzungen eine zweijährige Aufbewahrungsfrist: Beziehen sie Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (zum Beispiel Bauleistungen, planerische Leistungen, Bauüberwachung, Renvierung, Gartengestaltung), s haben sie Rechnungen, Zahlungsbelege und andere beweiskräftige Unterlagen, die sie diesbezüglich erhalten, aufzubewahren. Der leistende Unternehmer hat sie nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnung auf diese Aufbewahrungspflicht hinzuweisen. 2. Was ist aufzubewahren? Aus steuerlichen Gründen sind sämtliche Unterlagen aufzubewahren, die für die Besteuerung vn Bedeutung sind. 147 Abs. 1 AO nennt dabei insbesndere die flgenden Unterlagen: Seite 1 vn 7

2 (Handels-)Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), Lageberichte, Eröffnungsbilanz und die zum Verständnis dieser Unterlagen erfrderlichen Arbeitsanweisungen und Organisatinsunterlagen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe, Buchungsbelege Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zllanmeldung beizufügen sind, sfern die Zllbehörden auf ihre Vrlage verzichtet der sie nach erflgter Vrlage zurückgegeben haben, snstige steuerrelevante Unterlagen. Das Prblem, das sich in der Praxis stellt, ist die richtige Einrdnung der Unterlagen. Nicht jeder Brief ist ein Handels- der Geschäftsbrief und nicht jeder Beleg ein Buchungsbeleg. Zu den (Handels-)Büchern und Aufzeichnungen gehören Jurnal (Grundbuch) und Hauptbuch swie Nebenbücher. Letztere werden bei der dppelten Buchführung in Frm vn Knten geführt. Bei der Offene-Psten-Buchhaltung ersetzen Belege die snst zu führenden Knten. Es kmmt darauf an, dass die Bücher für die Besteuerung in irgendeiner Frm vn Bedeutung sind. Inventare sind Aufzeichnungen über die körperliche und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Das Inventar kann auf verschiedene Art und Weise ermittelt werden. Je nach angewandtem Verfahren müssen zusätzlich Inventuranweisungen, Verfahrensbeschreibungen und ähnliche Aufzeichnungen aufgewahrt werden. Sweit für das Verständnis der Aufzeichnungen erfrderlich, sind auch Arbeitsanweisungen und Organisatinsvrschriften aufzubewahren dazu gehören beispielsweise Unterlagen, die die Technik eines DV-gestützten Buchführungssystems erläutern. Als Handels-/Geschäftsbrief ist sämtliche Krrespndenz anzusehen, mit deren Hilfe ein Geschäft vrbereitet, durchgeführt der rückabgewickelt wird. Krrespndenz, die nicht zum Abschluss eines Geschäfts geführt hat, ist kein Handels-/Geschäftsbrief (zum Beispiel Werbeflyer, Prspekte, nicht erflgreiche Angebte). Buchungsbelege dienen als Nachweis, dass einem gebuchten Sachverhalt auch ein tatsächlich existierender Vrgang zu Grunde liegt. Oft sind externe Buchungsbelege auch gleichzeitig Handels-/Geschäftsbriefe. Snstige Unterlagen können beispielsweise Kalkulatinsunterlagen, Ausfuhrbelege der Bewertungen vn Eigenleistungen sein. Ihre Relevanz für die Besteuerung ist im Einzelfall zu prüfen. Eine spezielle Regelung zur Aufbewahrung vn Rechnungen findet sich im Umsatzsteuergesetz ( 14b UStG). Danach hat der Unternehmer ein Dppel der Rechnung, die er selbst der ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, swie alle Rechnungen, die er erhalten der die ein Leistungsempfänger der in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, aufzubewahren. Dies gilt unter anderem auch für den Fall, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert ist. Nicht aufbewahrungspflichtig sind betriebsinterne Aufzeichnungen wie Kalender, Arbeits- und Fahrberichte, die keine steuerliche Relevanz haben. Diese Unterlagen können zeitnah vernichtet werden und müssen dem Außenprüfer der Steuerfahnder nicht vrgelegt werden. Seite 2 vn 7

3 3. Wie lange sind die Unterlagen aufzubewahren? Die Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz, Buchungsbelege, bestimmte Zllunterlagen (vgl. ben Ziffer 2) und Rechnungen beträgt zehn Jahre. Alle anderen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Erfüllen Unterlagen die Kriterien mehrerer Kategrien, ist beispielsweise ein Handels-/Geschäftsbrief gleichzeitig Rechnung der Buchungsbeleg, s gilt die längere Aufbewahrungsfrist (im Beispiel: zehn Jahre). Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen in den Büchern gemacht wurden, die Handels-/Geschäftsbriefe empfangen der abgesandt wurden, die Buchungsbelege der snstigen Unterlagen entstanden sind der die entsprechenden Aufzeichnungen vrgenmmen wurden. Bei Vertragsunterlagen beginnt die Frist nach Ablauf des Vertrages. Die Aufbewahrungsfrist kann sich unter bestimmten Vraussetzungen jedch auch verlängern. Dies ist dann der Fall, wenn die Unterlagen für Steuern vn Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist nch nicht abgelaufen ist, bei der eine Steuerfestsetzung der deren Änderung/Aufhebung als nch zulässig ist. Der Ablauf der Festsetzungsfrist kann durch eine Reihe vn Ereignissen hinausgeschben der gehemmt sein, beispielsweise durch eine verspätete Abgabe der Steuererklärung, einen Einspruch der eine Klage der durch eine Außenprüfung. Unterlagen sind nach Ablauf der Festsetzungsfrist auch dann länger aufzubewahren, wenn und sweit sie für flgende Sachverhalte vn Bedeutung sind: begnnene Außenprüfung, vrläufige Steuerfestsetzung, anhängige steuerstraf- der bußgeldrechtliche Ermittlungen, schwebendes der aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren, zur Begründung vn Anträgen des Steuerpflichtigen an das Finanzamt. Unabhängig vn Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht kann es aus anderen Gründen erfrderlich und angebracht sein, Unterlagen länger aufzubewahren beispielsweise aus Beweiszwecken der auch aufgrund vn Spezialvrschriften für einzelne Berufe, Branchen etc. 4. In welcher Frm sind die Unterlagen aufzubewahren? Für die Aufbewahrung sind gesetzlich die flgenden Frmen vrgeschrieben: Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz und bestimmte Zllunterlagen (vgl. ben Ziffer 2) sind im Original aufzubewahren (durch Allgemeinverfügung des Bundesfinanzministeriums (BMF) vm 8. März 2004, III B 7 S /04, hat die Finanzverwaltung hiervn Abstand genmmen, s dass es bei diesen Unterlagen nun auch gestattet ist, sie als Wiedergabe auf einem Bild der Datenträger aufzubewahren ausgenmmen sind hiervn lediglich amtliche Urkunden jeder Art swie Unterlagen mit Urspruchsbescheinigungen); Handels- und Geschäftsbriefe swie Buchungsbelege sind s aufzubewahren, dass sie bildlich mit dem Original übereinstimmen; Snstige Unterlagen sind s aufzubewahren, dass sie inhaltlich mit dem Original übereinstimmen. Seite 3 vn 7

4 4.1 Aufbewahrung im Original Die Aufbewahrung der Unterlagen im Original muss gesichert und gerdnet vrgenmmen werden. Gesichert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Unterlagen s aufzubewahren sind, dass sie insbesndere vr Risiken wie Feuer, Wasser und Feuchtigkeit geschützt werden. Es muss dafür Srge getragen sein, dass die Gefährdung der Unterlagen durch diese Risiken minimiert wird, zum Beispiel indem in den Räumen, in denen die Unterlagen aufbewahrt werden ein Rauchverbt besteht, keine feuergefährlichen Güter aufbewahrt werden, die Räumlichkeiten nicht hchwassergefährdet sind und ausreichend belüftet werden, um ein Vermdern der Unterlagen zu verhindern. Auch ist darauf zu achten, dass die Unterlagen durch Ausbleichen nicht unleserlich werden. Die Gefahr besteht insbesndere beispielsweise bei Thermpapier, s dass in diesen Fällen rechtzeitig Kpien der Unterlagen gefertigt und zu den Originalen geheftet werden sllten. Um ein Abhandenkmmen der Unterlagen möglichst auszuschließen, sllten sie darüber hinaus in Räumlichkeiten aufbewahrt werden, die einer Zugangskntrlle unterliegen. Gerdnet meint, dass die Unterlagen s aufzubewahren sind, dass es einem sachverständigen Dritten möglich ist, sie innerhalb angemessener Zeit zu prüfen. Dazu empfiehlt es sich, ein verbindliches Regelwerk zu installieren, das festlegt, welche Unterlagen nach welchen Ordnungskriterien archiviert werden, wer dafür zuständig ist, wie die Aus- und Rückgabe vn Archivmaterial zu handhaben ist und wer nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Vernichtung der Unterlagen veranlassen kann. 4.2 Aufbewahrung auf einem Bildträger der anderen Datenträger Bildliche Wiedergabe Die bildliche Wiedergabe vn Unterlagen erfrdert die riginalgetreue Übertragung des Bildes auf das gewählte Speichermedium, die gesicherte und gerdnete Aufbewahrung der Speichermedien und eine lesbare bildliche Wiedergabe des Bildes bei Bedarf. Begründet wird das das Erfrdernis einer bildlichen Wiedergabe mit der Beweisfunktin der zu archivierenden Unterlagen. Sie muss daher alle auf dem Original angebrachten Sicht-, Kntrll- und snstige Bearbeitungsvermerke enthalten, kann aber auch in einem anderen Größenfrmat als das Original erflgen. Auch die Farbe kann im Einzelfall Beweiskraft besitzen, wenn zum Beispiel allein anhand der Farbe erkennbar ist, b es sich um ein Original der eine Kpie handelt. Aus spezialgesetzlichen Regelungen kann sich ergeben, dass ausnahmsweise keine bildliche Wiedergabe ausreichend, sndern die Aufbewahrung im Original erfrderlich ist. S kann bei Eingangsrechnungen nur beim Vrliegen der Originalrechnung ein Vrsteuerabzug geltend gemacht werden. Wird das Original der Rechnung nicht aufbewahrt, ist der Nachweis, dass das Original der Rechnung beim Vrsteuerabzug vrgelegen hat, schwierig. Auch für Ausfuhrbelege, bei denen die Originale mit Dienststempelaufdrucken versehen sind, ist die Aufbewahrung im Original vrgeschrieben, da nach Auffassung der Finanzverwaltung bei bildlicher Wiedergabe nicht hinreichend sicher festgestellt werden kann, b der Stempelaufdruck vn einem Originalstempel stammt. Dies gilt auch dann, wenn die Stempelaufdrucke keine speziellen Pigmentierungen enthalten. Einzelheiten hierzu regelt die zwischen dem Bundesfinanzministerium und den bersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Verfügung der Oberfinanzdirektin Kblenz vm 7. Mai 2007 (S 7134 A St 442). Seite 4 vn 7

5 4.2.2 Inhaltliche Wiedergabe Im Gegensatz zur bildlichen Wiedergabe erfrderliche die inhaltliche Wiedergabe lediglich, dass die aufzubewahrenden Infrmatinen vllständig und richtig auf das Speichermedium übernmmen werden. Der Inhalt darf während der Aufbewahrung nicht verändert werden, und die Wiedergabe des Inhalts muss während der Aufbewahrungsfrist jederzeit möglich sein. 4.3 Beweiskraft Vr einer Vernichtung der Originalunterlagen sllte sichergestellt werden, dass die Aufbewahrung der Originale nicht aufgrund anderer steuerlicher Vrschriften (beispielsweise zur Geltendmachung des Vrsteuerabzugs, 62 Abs. 2 UStDV) der anderen Beweisgründen erfrderlich ist. Insbesndere für den Vrsteuerabzug ist es nämlich erfrderlich, dass die Rechnung entweder in Papierfrm vrliegt der für den Fall einer elektrnischen Rechnung mit einer qualifizierten elektrnischen Signatur beziehungsweise Signatur mit Anbieter-Akkreditierung versehen ist. Auch aus anderen Beweisgründen kann es ntwendig sein, die Originale aufzubewahren. S lassen sich beispielsweise in einem Przess Rechtsansprüche zum Teil nur durch Vrlage des Originals belegen. Grundsätzlich genügt zwar auch die Möglichkeit einer bildlichen Wiedergabe für Zwecke der Beweissicherung, da sie der freien richterlichen Würdigung unterliegen. Als Urkundsbeweis im besnderen gerichtlichen Verfahren sind sie jedch nicht zulässig, da als bildliche Wiedergabe gespeicherte Daten nicht als Urkunden im Sinne der Zivilprzessrdnung gelten. 4.4 Exkurs: Originär digitale Unterlagen (insbesndere s) Unterlagen, die steuerlich relevant und zugleich riginär digital sind, müssen s aufbewahrt werden, dass sie maschinell auswertbar sind. Diese riginär digitalen Unterlagen müssen elektrnisch aufbewahrt, das heißt archiviert werden, wenn sie auf dem Prduktivsystem, mit dem gearbeitet wird, nicht mehr vrgehalten können (gemäß GBS Grundsätze rdnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme). Das bedeutet, dass für diese Unterlagen die bildliche Wiedergabe auf Papier, Mikrfilm der als Image in einem ptischen Archiv der die inhaltliche Wiedergabe auf einem beliebigen Datenträger für sich allein nicht mehr ausreicht. Die Archivierung muss auf nicht änderbaren Datenträgern revisinssicher erflgen. Der Originalzustand der ins Archiv übermittelten Daten ist dabei sicher zu stellen. Da ab dem 1. Januar 2002 alle Eingangsrechnungen, die mit einer qualifizierten elektrnischen Signatur versehen sind, auch zum Vrsteuerabzug berechtigen, sind diese Dkumente einschließlich Signatur, Schlüssel und Zertifikaten zu speichern. s, die für die Besteuerung vn Bedeutung sind, müssen nach den allgemeinen Vrschriften aufbewahrt werden. Sie stellen riginär digitale Dkumente dar, s dass sie für den Datenzugriff im Originalfrmat maschinell auswertbar vrgehalten werden müssen. Dies gilt zum Beispiel für eine per übermittelte Reisekstenabrechnung in einem Tabellenkalkulatinsfrmat. Nach den GBS sind auch s als riginär digitale Dkumente mit einem unveränderlichen Index zu versehen, unter dem das archivierte digitale Dkument bearbeitet und verwaltet werden kann. Signierte -Dkumente sind zusammen mit der Signatur aufzubewahren. Anhänge vn s sind wie Anlagen vn Handels-/Geschäftsbriefen zu behandeln: Sie sind dann aufbewahrungspflichtig, wenn die hne sie nicht verständlich der als Dkumentatin des Geschäftsvrgangs snst unzureichend ist. Seite 5 vn 7

6 5. W sind die Unterlagen aufzubewahren? Nach den steuerrechtlichen Vrschriften sind die Unterlagen grundsätzlich im Inland aufzubewahren ( 146 Abs. 2 AO). Das Handelsrecht schreibt keinen bestimmten Ort vr, sndern legt nur fest, dass die Unterlagen in einer angemessenen Zeit vrgelegt werden können ( 239 Abs. 4 HGB). Auf schriftlichen Antrag kann das zuständige Finanzamt allerdings auch bewilligen, dass die elektrnische Bücher und snstige erfrderliche Aufzeichnungen in einem anderen Staat der Eurpäischen Unin geführt und aufbewahrt werden können ( 146 Abs. 2a AO). Unter bestimmten Vraussetzungen ist dies auch in anderen Staaten des Eurpäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Nrwegen) möglich. Bei der Aufbewahrung vn Rechnungen ist zu beachten, dass im Inland ansässige Unternehmer verpflichtet sind, alle Rechnungen im Inland aufzubewahren. Werden die Rechnungen jedch elektrnisch aufbewahrt und ist eine vllständige Fernabfrage der Daten gewährleistet, s ist auch hier eine Aufbewahrung im übrigen Gemeinschaftsgebiet zulässig. Das Finanzamt ist jedch darüber zu infrmieren, dass die Rechnungen nicht im Inland aufbewahrt werden. 6. Was passiert bei einem Verstß gegen die Aufbewahrungspflichten? Verstöße gegen die Aufbewahrungspflichten haben grundsätzlich dieselben Rechtsflgen wie ein Verstß gegen Dkumentatinspflichten. Die Buchführung entspricht nicht den Vrschriften der 140 bis 148 AO, s dass die Finanzbehörde berechtigt ist, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen. Werden gleichzeitig Steuerstraftatbestände der snstige Straftatbestände verwirklicht, s kann die Verletzung vn Aufbewahrungspflichten auch zu Geld- der Freiheitsstrafen führen. Zwar kann auch höhere Gewalt (zum Beispiel Hchwasser, Feuer der snstige Katastrphen) zum Verlust vn Unterlagen und damit einem Verstß gegen Aufbewahrungspflichten führen. Jedch kmmt in diesen Fällen in aller Regel ein Erlass etwaiger Steuern aus Billigkeitsgründen in Betracht. 7. Wie sind die zu erwartenden Ksten für die Aufbewahrung zu berücksichtigen? Für die zu erwartenden Aufwendung für die Aufbewahrung der Unterlagen ist in Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, weil hierfür eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht. Details zur Rückstellung für Aufbewahrungsksten und insbesndere zur Berechnung der berücksichtigungsfähigen Ksten enthält eine Verfügung der Oberfinanzdirektin Hannver vm 27. Juni 2007 (S StO 222/221). 8. Beispiele Flgende Beispiele verdeutlichen die Fristberechnung: Beispiel 1: Den Jahresabschluss für das Kalenderjahr 2009 haben Sie am 18. Juni 2010 aufgestellt. Wie lange müssen Sie den Jahresabschluss und die ihm zu Grunde liegenden Unterlagen aufbewahren und wann können Sie die Unterlagen hierzu vernichten? Seite 6 vn 7

7 Für den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und die hierzu erfrderlichen Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist vn zehn Jahren. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Jahresabschluss aufgestellt wurde (hier: mit Ablauf des 31. Dezember 2010). Ab dem 1. Januar 2021 können die Unterlagen dann grundsätzlich vernichtet werden. Beispiel 2: Ein Kunde bestellt bei Ihnen am 23. Februar 2010 Waren. Sie liefern die Waren und schicken ihm am 9. März 2010 die Rechnung mit einem Zahlungsziel vn 30 Tagen. Nachdem die Frist verstrichen ist, schicken Sie dem Kunden am 1. Juni 2010 eine Mahnung, auf die er nch im selben Mnat bezahlt. Aus dem Kntauszug für Juni 2010 ergibt sich die Zahlung, die Sie entsprechend buchen. Für Handels-/Geschäftsbriefe, zu denen auch Bestellunterlagen und Mahnungen zählen, gilt eine Aufbewahrungsfrist vn sechs Jahren. Für Buchungsbelege wie Rechnungen und Kntauszüge gilt eine Aufbewahrungsfrist vn zehn Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Jahres, in dem der Handels-/Geschäftsbrief empfangen der abgesandt wurde beziehungsweise der Buchungsbeleg entstanden ist (hier in allen Fällen: 31. Dezember 2010). Die Bestellunterlagen und Mahnungen können daher grundsätzlich ab dem 1. Januar 2017, die Rechnungen und Kntauszüge grundsätzlich ab dem 1. Januar 2021 vernichtet werden. Hinweis Dieses Merkblatt sll als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannver nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vllständigkeit. Obwhl es mit größtmöglicher Srgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernmmen werden. Stand: September 2010 Autr Thrsten Krpp Abteilung Handel und Dienstleistungen Tel. (0511) Fax (0511) Industrie- und Handelskammer Hannver Schiffgraben Hannver Seite 7 vn 7

Merkblatt zu Aufbewahrungsfristen Allgemeine Informationen

Merkblatt zu Aufbewahrungsfristen Allgemeine Informationen Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Folgendes Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht

Mehr

Aufbewahrungsfristen von A Z

Aufbewahrungsfristen von A Z MERKBLATT Aufbewahrungsfristen von A Z Stand 09/2015 1. Wer muss Aufbewahrungspflichten beachten?......1 2. Was ist aufzubewahren?......2 3. Wie lange ist aufzubewahren?...3 3 4. In welcher Form müssen

Mehr

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Stichwort zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, sabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten (siehe Organisationsunterlagen) Aufzeichnungen

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Hausanschluss. Strom Gas Fernwärme Wasser

Hausanschluss. Strom Gas Fernwärme Wasser Hausanschluss Strm Gas Fernwärme Wasser Infrmatinen für Bauherren, Architekten und Planungsbürs Stadtwerke Detmld GmbH Am Gelskamp 10 32758 Detmld Telefn: 05231 607 0 Telefax: 05231 66043 inf@stadtwerke-detmld.de

Mehr

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland

1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-

Mehr

Antragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen

Antragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr

Mehr

Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht Arbeitsanweisungen zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen

Mehr

WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1)

WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1) WKE Lernfeld 10: Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln Seite 1/5 Lernsituatin WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1) Situatin Jhannes Schwaiger führt

Mehr

Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen Aufbewahrungsfristen In dem 1999 erschienen "Rechtshandbuch für Ingenieure und Architekten" (Herausgeber Sangenstedt, Alberts u. a., Verlag C. H. Beck, München, 1399 Seiten, EUR 95,-) werden die für die

Mehr

Die Betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung Die Betriebliche Altersversrgung Die Betriebliche Altersversrgung Arbeitgeberexemplar Penning Steuerberatung Clumbusstraße 26 40549 Düsseldrf Tel.: 0211 55 00 50 Fax: 0211 55 00 555 Tückingstraße 6 41460

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung

Mehr

Aufbewahrungsfristen. Allgemeines

Aufbewahrungsfristen. Allgemeines Aufbewahrungsfristen Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 Allgemeines Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Mehr

Aufbewahrungsfristen von A Z

Aufbewahrungsfristen von A Z Aufbewahrungsfristen von A Z 1. Wer muss Aufbewahrungspflichten beachten?......1 2. Was ist aufzubewahren?......2 3. Wie lange ist aufzubewahren?...3 4. In welcher Form müssen Unterlagen aufbewahrt werden?...4

Mehr

MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten?

MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Steuerrechtlich gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (01.01.2015: Vernichtung aus 2004 und früher) Bücher und Aufzeichnungen

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen.

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. E-Mail-Archivierung Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. Dipl. Ing. Detlev Bonkamp E-Mail-Archivierung: Motivation Gesetzliche Vorgaben GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit

Mehr

Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere

Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere 76287 Rheinstetten Daimler-Benz-Str. 8 Tel.: 07242/9382-0 Fax:07242/9382-34 email: info@suedroh.com Allgemeines 10 Jahre aufzubewahren sind Geschäftsbücher, Inventare,

Mehr

DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Prozesse für Qualifikationsmaßnahmen

DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Prozesse für Qualifikationsmaßnahmen DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Przesse für Qualifikatinsmaßnahmen Stand: 23.04.2014 Versin: 001 Verantwrtliche Stelle: Geschäftsführung Freigabe (Ort / Datum): 23.04.2014 Unterschrift:

Mehr

Vorwort 6. Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Vorwort 6. Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Inhaltsverzeichnis Vorwort 6 Teil I: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Überblick 8 Woraus ergeben sich Aufbewahrungspflichten? 8 Wer ist für die Einhaltung der jeweiligen Pflichten verantwortlich? 9

Mehr

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Psychotherapie und die Krankenkassen Wer zahlt was

Psychotherapie und die Krankenkassen Wer zahlt was Psychtherapie und die Krankenkassen Wer zahlt was Für Klienten, die eine psychtherapeutische Leistung in Anspruch nehmen wllen, stellt sich immer wieder die Frage, b die Psychtherapie vn der Krankenkasse

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG

SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davn ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an

Mehr

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung 2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Keine Probleme bei der Betriebsprüfung durch optimale Archivierung von Belegen

Keine Probleme bei der Betriebsprüfung durch optimale Archivierung von Belegen RENTROP & PARTNER Prüfung, Steuern, Beratung Deutschland Keine Probleme bei der Betriebsprüfung durch optimale Archivierung von Belegen Dipl. Betriebswirtin(FH) Christina Schweitzer Steuerberaterin RENTROP

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

Exklusive Buchungsmaske für Reisebüros und Reiseveranstalter

Exklusive Buchungsmaske für Reisebüros und Reiseveranstalter Exklusive Buchungsmaske für Reisebürs und Reiseveranstalter Ihre Vrteile Keine Ksten / keine Vertragsbindung 24h verfügbar Zugang zu Realtime-Verfügbarkeiten Kein Anruf der Fax ntwendig Wiederverkäuferknditinen

Mehr

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR

Erlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)

Mehr

Allgemeine Informationen zur Registrierung für die GRAPHISOFT Studentenversionen

Allgemeine Informationen zur Registrierung für die GRAPHISOFT Studentenversionen Allgemeine Infrmatinen zur Registrierung für die GRAPHISOFT Studentenversinen Die GRAPHISOFT Studentenversinen sind für bezugsberechtigte* Studierende, Auszubildende und Schüler kstenls** und stehen Ihnen

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011 Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Mehr

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert.

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert. I. Wer muss Bücher führen? 238 I. HGB jeder Kaufmann Wer ist Kaufmann? 28.05.01 Gewerbetreibender, der in das Handelsregister eingetragen, gleich welcher Branche, dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische

Mehr

Aufbewahrungsfristen aktuell (ab 1.1.2014)

Aufbewahrungsfristen aktuell (ab 1.1.2014) Fit im Office Aufbewahrungsfristen aktuell (ab 1.1.2014) Ab dem ersten Januar können Sie wieder eine ganze Reihe Unterlagen getrost entsorgen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist abgelaufen

Mehr

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.

Wer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat. Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches

Mehr

SKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG

SKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG 16/10/03 www.tmmy-tdeskante.cm Page 1 f 5 SKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundsätze rdnungsgemäßer Buchführung... S.2 5 1.1 Allgemeines... S.1 1.2 Grundsatz der Bilanzklarheit

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger

Mehr

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen

Mehr

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine

Mehr

UPC TV MINI. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen. für Wien, Wiener Neustadt, Baden, Wien West, Oberösterreich, Graz und Klagenfurt

UPC TV MINI. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen. für Wien, Wiener Neustadt, Baden, Wien West, Oberösterreich, Graz und Klagenfurt UPC TV MINI Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen für Wien, Wiener Neustadt, Baden, Wien West, Oberösterreich, Graz und Klagenfurt Gültig ab 29.10.2015 Seite 1 vn 6 Mnatsentgelte UPC TV MINI

Mehr

Fact Sheet 2 Personalkosten

Fact Sheet 2 Personalkosten Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche

Mehr

Für jedes zu prüfende Modul erhalten Sie eine Excel Tabelle (Oldenburger Tabelle).

Für jedes zu prüfende Modul erhalten Sie eine Excel Tabelle (Oldenburger Tabelle). ID LF 001 Dk.Typ Leitfaden Akteur(e) Anrechnungsbeauftragte Mdulverantwrtliche Verfahrenstyp pauschal Phase 2 Titel Leitfaden für die Überprüfung der inhaltlichen zwischen Studienmdulen und Mdulen aus

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen

Persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen Persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen Vrname Nachname Geburtsdatum Geschlecht M W Szialversicherungsnummer/Versicherungsträger Kindergarten/Schule/Ausbildungsstätte/Snstiges Hauptwhnsitz Staatsbürgerschaft

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Anlage: Folgende Unterlagen können Sie ab 1. Januar 2011 vernichten... 9

Anlage: Folgende Unterlagen können Sie ab 1. Januar 2011 vernichten... 9 MERKBLATT Recht & Fair Play AUFBEWAHRUNGSFRISTEN VON A Z Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Besteuerung von Personengesellschaften

Besteuerung von Personengesellschaften Besteuerung vn Persnengesellschaften Düsseldrf, 21. Mai 2013 Prf. Dr. rer. pl. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de

Mehr

10.15 Frühstückspause

10.15 Frühstückspause 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas

Mehr

Hohenau/Rathausstraße T2

Hohenau/Rathausstraße T2 Hhenau/Rathausstraße T2 4 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsptin HWB 28,3 fgee 0,62 Baubeginn: Smmer 2015 Vraussichtliche Fertigstellung: Winter 2016 Hhenau/Rathausstraße T2 Beratung und Verkauf SÜDRAUM

Mehr

Merkblatt Aufbewahrungsfristen

Merkblatt Aufbewahrungsfristen Merkblatt Aufbewahrungsfristen Allgemeines Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und

Mehr

Working for. your. future. ...wherever. you are

Working for. your. future. ...wherever. you are GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag

Vertrag über freie Mitarbeit / Honorarvertrag Vertrag über freie Mitarbeit / Hnrarvertrag Vertragsnummer: (bitte immer angeben)..ho..... (Dienststelle erste 4 Ziff.).(HO). (Jahr). (laufende Nr. 5-stellig) zwischen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,

Mehr

Sehr wichtige Information

Sehr wichtige Information 1 Sehr wichtige Infrmatin vn Mensch zuerst Netzwerk Peple First Deutschland e.v. Es gibt eine sehr wichtige Änderung für die Bilder aus 'Das neue Wörterbuch für Leichte Sprache'. Es geht um die bunten

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

2. Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

2. Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Lernziel: Wer ist buchführungspflichtig? Was sind Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung? Welche Bewertungsgrundsätze gibt es? 1 Der FALL Xaver Als ich meinen Dackel von der Züchterin abholte und bezahlte,

Mehr

ANHANG C TARIF- UND GEBÜHRENVERZEICHNIS CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG. Version 1.2 CEGH AB B-VHP

ANHANG C TARIF- UND GEBÜHRENVERZEICHNIS CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG. Version 1.2 CEGH AB B-VHP ANHANG C TARIF- UND GEBÜHRENVERZEICHNIS CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG Versin 1.2 CEGH AB B-VHP INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 1. HUB-GEBÜHREN UND TARIFE FÜR HUB-DIENSTLEISTUNGEN... 3 1.1 Gegenstand...

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick

Mehr

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.

Mehr

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

MERKBLATT Patientenrechtegesetz

MERKBLATT Patientenrechtegesetz MERKBLATT Patientenrechtegesetz 30.04.2013 Ein Überblick für Psychlgische Psychtherapeuten und Kinder- Jugendlichenpsychtherapeuten RAin Dr. Sylvia Ruge Fachanwältin für Medizinrecht Justiziarin der PTK

Mehr

Service Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der c-works GmbH

Service Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der c-works GmbH Seite 1 vn 6 Service Level Agreement (SLA) für OS4X Suite der Datum des Inkrafttretens: 19-10-2011 Dkument-Eigentümer: Versin Versin Datum Beschreibung Autr 1.0 10.10.2011 Service Level Agreement H. Latzk

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der Universität Bayreuth Wegweiser Prmtinsprüfung Prmtinsrdnung 2008/2011 Stand 06.10.14 Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Prmtinsprüfung an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften der nach der Prmtinsrdnung vn 2008/2011

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Aufbewahrungsfristen von A - Z Stand: 01.01.2014!

Aufbewahrungsfristen von A - Z Stand: 01.01.2014! Aufbewahrungsfristen von A - Z Stand: 01.01.2014! Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Teil I Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Überblick Woraus ergeben sich Aufbewahrungspflichten? Aufbewahrungspflichten ergeben sich aus dem Handelsrecht, dem Steuerrecht und aus spezialgesetzlichen Regelungen

Mehr

Zahlungsmodalitäten. Patrick Pfister. Institut für Recht der Wirtschaft Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Zahlungsmodalitäten. Patrick Pfister. Institut für Recht der Wirtschaft Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Zahlungsmdalitäten Patrick Pfister Institut für Recht der Wirtschaft Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Übersicht Zahlungsart Tauschknstellatinen Kreditkartengeschäft Zahlungszeitpunkt eigenfinanzierte

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB

Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Claudia Ewers Vertrieb 02.10.2014 Seite 1 Inhalt Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Begriff des Vertriebs Übersicht

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen.

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen. Zertifizierung vn Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverrdnung (ChemKlimaschutzV) vm 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Abs. 1 1 der Verrdnung (EG) Nr. 842/2006 2

Mehr

ABC der Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen in Steuerrecht und Handelsrecht

ABC der Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen in Steuerrecht und Handelsrecht IHK-Information ABC der Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen in Steuerrecht und Handelsrecht Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr