Bestellschein TachoEASY - Produkte

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1 Bestellschein TachoEASY - Produkte per Telefax an: +43 (0) 3463 / Absender: TachoEASY GmbH Hauptstraße Neudörfl Telefon: +43 (0) 699 / Telefax: +43 (0) 1 / Firma Name Straße PLZ, Ort Telefon Fax Menge Beschreibung Einzelpreis 1) Gesamtpreis 1) Pakete: TachoEASY CLASSIC-Paket 799,00 EUR TachoEASY PREMIUM-Paket 1199,00 EUR TachoEASY PREMIUM-PRO-Paket 1799,00 EUR TachoEASY SERVER-Paket 2450,00 EUR Hardware: Downloadkey 249,00 EUR Chipkarten-Lesegerät 39,00 EUR Druckerpapier für DTCO (3 Rollen) 7,95 EUR Service: Installation und Einweisung vor Ort 249,00 EUR Schulung Datenübernahme (max. 1 Stunde) 2) 149,00 EUR OUTBACK online backup service / Jahr 3) 199,00 EUR TachoEASY Daten-Transferservice / Jahr 99,00 EUR Software: tacholog CLASSIC 499,00 EUR tacholog PREMIUM 999,00 EUR tacholog PREMIUM weiterer Mandant 4) 349,00 EUR tacholog TERMINAL 299,00 EUR tacholog SERVER 1200,00 EUR tacholog SERVER Client 349,00 EUR tacholog SERVER weiterer Mandant 4) 599,00 EUR tacholog Software-Update 15% vom Kaufpreis / Jahr Summe TEB_1010_V3.2 - Bestellschein AT 1) Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten angegeben. Der Software-Lizenzvertrag (Stand ) 2) nur in Verbindung mit Installation und Einweisung vor Ort wurde gelesen und akzeptiert. 3) inkl. Datentransfer-Service für ein Jahr 4) zzgl. Software-Update 15% vom Kaufpreis / Jahr... Ort, Datum.... Unterschrift, Stempel

2 TachoEASY CLASSIC-Paket - Software tacholog CLASSIC TachoEASY PREMIUM-Paket - Software tacholog PREMIUM TachoEASY PREMIUM-PRO-Paket - Software tacholog PREMIUM - Downloadkey - Schulung Datenübernahme - 1 Jahr OUTBACK online backup service inkl. Datentransfer-Service TachoEASY SERVER-Paket - Software tacholog SERVER - Client-Lizenz (1 Arbeitsplatz) - Installation Server + Client und Einweisung vor Ort Installation und Einweisung vor Ort 5) - Installation der Software auf Ihrem vorhandenen Computer oder Inbetriebnahme des Komplettsystems durch einen Service-Techniker - Einweisung in die Bedienung der Software Leistungsumfang tacholog CLASSIC Einzelplatzversion Stammdatenverwaltung - Fahrer (unbegrenzt) - Fahrzeuge (max. fünf) -Datenimport - Chipkarten-Terminal - Downloadkey / Datenquelle Archivieren - Datenbank - Originaldaten Auswertungen - Vordefinierte Reports für Fahrer Datensicherung - Online-Sicherung 7) - Manuelle Sicherung Automatische Updates - Updates per Internet 8) Unterstützung - Deutsches Handbuch - Deutsche Online-Hilfe - Helpdesk / Hotline (gebührenpflichtig) - Remoteunterstützung Leistungsumfang tacholog PREMIUM / SERVER Einzelplatz- und Serverversion Alle Funktionen von tacholog CLASSIC + Fahrzeuge (unbegrenzt) + Netzwerkfähig 9) + Mandantenfähig 10) + Mehrere Standorte möglich + Mehrere Benutzer möglich + Datenexport in MS Excel + Datenimport mit Datenübertragungskabel + Grafische Visualisierung (z. B. als Tachoscheibe) + Geschwindigkeitsprofil + Vordefinierte Reports für Fahrer und Fahrzeuge Schulung Datenübernahme 6) - Anlegen der Stammdaten Fahrzeug und Fahrer - Datenübernahme für ein Fahrzeug und eine Fahrerkarte - Dauer der Schulung: max. 1 Stunde, Verlängerung für 49,00 EUR pro 1/2 Stunde OUTBACK online backup service - Sicherung aller Daten des Digitalen Tachographen "per Knopfdruck" - Regelmäßige Berichte zum Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung per Leistungsumfang tacholog Terminal Einzelplatzversion Software-Terminal - Geringe Anforderungen an PC-Hardware - Keine Benutzeraktivität erforderlich Automatischer Datenimport - Fahrerdaten vom Chipkarten-Lesegerät - Fahrzeugdaten vom Downloadkey Automatische Datenübermittlung an einen tacholog Server oder eine tacholog Premium - Über Internet oder lokales Netzwerk - Protokolle: FTP, VPN, LAN 5) nur in Verbindung mit tacholog Software 6) nur in Verbindung mit Installation u. Einweisung vor Ort 7) nur in Verbindung mit OUTBACK online backup service 8) nur in Verbindung mit Update-Vertrag 9) nur in Verbindung mit tacholog SERVER 10) weitere Mandanten müssen zusätzlich erworben werden

3 Bestellschein TachoEASY - Komplett-Paket per Telefax an: +43 (0) 3463 / Absender: TachoEASY GmbH Hauptstraße Neudörfl Telefon: +43 (0) 699 / Telefax: +43 (0) 3463 / AP: Mag. (FH) Christian Culik Telefon: 0699 / christian.culik@tachoeasy.at Firma Name Straße PLZ, Ort Telefon Fax Komplett-Paket zum Datenmanagement für den Digitalen Tachographen Menge TachoEASY Komplett-Paket Liefer- und Leistungsumfang: monatliche Leasingrate * ) monatl. Leasingrate Gesamt * ) Top-Business Notebook inkl. Tasche Fujitsu Siemens LIFEBOOK E8310 2,2 GHz Intel CoreTM 2 Duo T7500, 1 GB RAM, 15" XGA, 120 GB SATA HD, DVD Super Multi, 1000 MBit LAN, WLAN, Bluetooth Windows VistaTM Business 32bit, Antivirus (3 Jahre) 119,00 EUR Antivirus (3 Jahre) Software tacholog PREMIUM Auswertung und Archivierung Chipkarten-Lesegerät Datenübertragungskabel zur Übernahme der Fahrzeugdaten Installation und Einweisung vor Ort Vor-Ort-Schulung zur Datenübernahme vom Fahrzeug (max. 1 Stunde) 3 Jahre Software-Updates tacholog 3 Jahre OUTBACK online backup service inkl. Daten-Transferservice 3 Jahre Hardware-Garantie (Reparatur vor Ort oder Austausch des Notebooks innerhalb von 48 Stunden) * ) Monatliche Leasingrate bei 36 Monaten Laufzeit. Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten angegeben. Angebot vorbehaltlich Bonitätsprüfung. Der Software-Lizenzvertrag (Stand ) wurde gelesen und akzeptiert.... Ort, Datum.... Unterschrift, Stempel

4 TachoEASY Software Lizenzvertrag ( ) Mit dem Kauf dieses Programms kommt ein Software-Lizenzvertrag zwischen Ihnen als Lizenznehmer und der TachoEASY GmbH (nachfolgend TachoEASY genannt) als Lizenzgeber zustande. Der Lizenzvertrag gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TachoEASY GmbH. Sie erkennen den Lizenzvertrag mit der Installation der Software an. Falls Sie mit diesem Lizenzvertrag nicht einverstanden sind, geben Sie die Software einschließlich aller Datenträger und Sicherungskopien umgehend an TachoEASY oder den Händler zurück, von dem Sie die Software erworben haben. 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist das auf einem Datenträger gespeicherte bzw. als downloadbare Datei verfügbare Programm, das zugehörige Handbuch und alle weiteren zugehörigen Unterlagen. Sie werden zusammengefasst als Software bezeichnet. (2) Die Software dient zur Speicherung und Visualisierung von Fahrer- und Fahrzeugdaten des Digitalen Tachographen. 2 Nutzungs- und Eigentumsrechte (3) Die Software ist urheberechtlich geschützt und wird nicht verkauft. Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software. (4) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software im Rahmen der erworbenen Berechtigung zu nutzen und für den Verwendungsumfang erforderliche Kopien zu erstellen und zu installieren, sofern der Copyright-Vermerk und eventuelle andere Eigentumshinweise auf jeder ganzen oder Teilkopie des Programms angebracht wird. (5) Die Software darf weder abgeändert noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. Dekompilierungsrechte auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleiben davon unberührt. Das beigefügte Benutzerhandbuch sowie sonstige zugehörige schriftliche Unterlagen dürfen weder kopiert, in sonstiger Weise vervielfältigt noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden. (6) Bevor die Software benutzt werden kann, muss der Lizenznehmer seine Kopie mit der von TachoEASY an den Lizenznehmer übermittelten Seriennummer aktivieren und sich bei TachoEASY registrieren. TachoEASY stellt verschiedene Möglichkeiten zur Aktivierung und Registrierung (Online über Internet, per Fax und per ) zur Verfügung. Die Prüfung der Aktivierungsund Registrierungsanfrage kann mehrere Tage dauern. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass es sich bei der Software in dem Zeitraum zwischen Installation und dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung um eine eingeschränkte Testversion handelt. (7) Nimmt der Lizenznehmer die Software in Benutzung, die eine Vorversion ersetzen soll, so erlischt das Nutzungsrecht an der ersetzten Software. (8) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software über die in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. (9) Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt, wenn er eine Bedingung des Software-Lizenzvertrages verletzt. 3 Schutzrechte Dritter (10) Für mitgelieferte Softwarelizenzen Dritter gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Berechtigten. (11) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat TachoEASY in einem für den Lizenznehmer zumutbaren Umfang das Recht, entweder die Software so abzuändern, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden oder die Befugnis des Dritten zu erwirken, dass die Software vom Lizenznehmer genutzt werden kann. (12) Weitergehende Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. 4 Gewährleistung (13) TachoEASY gewährt dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte an der für die Speicherung und Visualisierung der Fahrer- und Fahrzeugdaten des Digitalen Tachographen notwendige Software frei von Sachmängeln. (14) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Erhalt der Software für Geschäftskunden und Behörden bzw. 24 Monate ab Erhalt der Software für Privatkunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. (15) Der Lizenznehmer hat nach Erhalt der Software diese zeitnah auf Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel (zum Beispiel Abweichungen von der in der Dokumentation oder im Kauf-/Mietvertrag beschriebenen Funktionen) unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen an TachoEASY per Fax oder zu melden, soweit keine andere Form der Mängelrüge vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

5 TachoEASY Software Lizenzvertrag ( ) Seite 2 (16) Andere als die in 4 (3) beschriebenen Mängel (so genannte "versteckte Mängel"), die innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellt werden, hat der Lizenznehmer nach dem unter 4 (3) beschrieben Verfahren unverzüglich nach Feststellung an TachoEASY zu melden. (17) Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. (18) Die Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers erstrecken sich nicht auf die Software, die der Lizenznehmer ändert oder die er nicht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. (19) Die Gewährleistung gilt nicht für Software, die dem Lizenznehmer kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, zum Beispiel für Vorab- oder Testversionen. (20) Der Gewährleistung unterliegt die jeweils letzte, vom Lizenznehmer übernommene Version der Software. Eine neue Version ist vom Lizenznehmer zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient. Zur Übernahme einer neuen Version ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, wenn ihm dies nicht zuzumuten ist, weil die neue Version wesentlich von den im Vertrag vereinbarten Festlegungen abweicht. Übernimmt der Lizenznehmer eine neue Version aus diesem Grunde nicht, bleiben anstelle der Nacherfüllung seine übrigen Rechte aus 4 (8) unberührt. (21) Ist die Verpflichtung von TachoEASY zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, kann TachoEASY den Mangel nach eigener Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Zur Mängelbehebung gehört auch die Lieferung einer ausgedruckten oder ausdruckbaren Korrekturanweisung für die Dokumentation, soweit dies erforderlich ist. Dem Lizenznehmer bleibt das Recht auf Minderung und Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. (22) Schließt TachoEASY die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, kann der Lizenznehmer eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Lizenznehmer eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen neben dem Rücktritt auch Schadenersatz verlangen. 5 Weiterentwicklungen (23) TachoEASY ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Eine Verpflichtung, dem Lizenznehmer aktualisierte Versionen zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Dies trifft auch dann zu, wenn der Lizenznehmer einen separaten Vertrag zur Softwarepflege (Updatevertrag) abgeschlossen hat. 6 Haftung (24) TachoEASY übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie für die damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt allein der Lizenznehmer. (25) Insbesondere wird keine Haftung für aus der Nutzung der Software entstehende Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen übernommen. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf behördliche Anordnungen, Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren gegen den Lizenznehmer, die direkt oder indirekt auf die Benutzung der Software zurückzuführen sind. (26) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (27) Im Falle eines Ausfalls von Systemen zur Bearbeitung und/oder Durchleitung von Anfragen zur Aktivierung oder Registrierung der Software sowie der Antwort auf diese Anfragen haftet TachoEASY für die Einschränkungen in der Nutzung der Software nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 7 Schlussbestimmungen (28) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenznehmer und TachoEASY gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten ist Neudörfl. (29) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. (30) Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Schriftformverzicht. Neudörfl, 01. März 2007

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