Bestellschein TachoEASY - Produkte
|
|
- Justus Beck
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bestellschein TachoEASY - Produkte per Telefax an: +43 (0) 3463 / Absender: TachoEASY GmbH Hauptstraße Neudörfl Telefon: +43 (0) 699 / Telefax: +43 (0) 1 / Firma Name Straße PLZ, Ort Telefon Fax Menge Beschreibung Einzelpreis 1) Gesamtpreis 1) Pakete: TachoEASY CLASSIC-Paket 799,00 EUR TachoEASY PREMIUM-Paket 1199,00 EUR TachoEASY PREMIUM-PRO-Paket 1799,00 EUR TachoEASY SERVER-Paket 2450,00 EUR Hardware: Downloadkey 249,00 EUR Chipkarten-Lesegerät 39,00 EUR Druckerpapier für DTCO (3 Rollen) 7,95 EUR Service: Installation und Einweisung vor Ort 249,00 EUR Schulung Datenübernahme (max. 1 Stunde) 2) 149,00 EUR OUTBACK online backup service / Jahr 3) 199,00 EUR TachoEASY Daten-Transferservice / Jahr 99,00 EUR Software: tacholog CLASSIC 499,00 EUR tacholog PREMIUM 999,00 EUR tacholog PREMIUM weiterer Mandant 4) 349,00 EUR tacholog TERMINAL 299,00 EUR tacholog SERVER 1200,00 EUR tacholog SERVER Client 349,00 EUR tacholog SERVER weiterer Mandant 4) 599,00 EUR tacholog Software-Update 15% vom Kaufpreis / Jahr Summe TEB_1010_V3.2 - Bestellschein AT 1) Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten angegeben. Der Software-Lizenzvertrag (Stand ) 2) nur in Verbindung mit Installation und Einweisung vor Ort wurde gelesen und akzeptiert. 3) inkl. Datentransfer-Service für ein Jahr 4) zzgl. Software-Update 15% vom Kaufpreis / Jahr... Ort, Datum.... Unterschrift, Stempel
2 TachoEASY CLASSIC-Paket - Software tacholog CLASSIC TachoEASY PREMIUM-Paket - Software tacholog PREMIUM TachoEASY PREMIUM-PRO-Paket - Software tacholog PREMIUM - Downloadkey - Schulung Datenübernahme - 1 Jahr OUTBACK online backup service inkl. Datentransfer-Service TachoEASY SERVER-Paket - Software tacholog SERVER - Client-Lizenz (1 Arbeitsplatz) - Installation Server + Client und Einweisung vor Ort Installation und Einweisung vor Ort 5) - Installation der Software auf Ihrem vorhandenen Computer oder Inbetriebnahme des Komplettsystems durch einen Service-Techniker - Einweisung in die Bedienung der Software Leistungsumfang tacholog CLASSIC Einzelplatzversion Stammdatenverwaltung - Fahrer (unbegrenzt) - Fahrzeuge (max. fünf) -Datenimport - Chipkarten-Terminal - Downloadkey / Datenquelle Archivieren - Datenbank - Originaldaten Auswertungen - Vordefinierte Reports für Fahrer Datensicherung - Online-Sicherung 7) - Manuelle Sicherung Automatische Updates - Updates per Internet 8) Unterstützung - Deutsches Handbuch - Deutsche Online-Hilfe - Helpdesk / Hotline (gebührenpflichtig) - Remoteunterstützung Leistungsumfang tacholog PREMIUM / SERVER Einzelplatz- und Serverversion Alle Funktionen von tacholog CLASSIC + Fahrzeuge (unbegrenzt) + Netzwerkfähig 9) + Mandantenfähig 10) + Mehrere Standorte möglich + Mehrere Benutzer möglich + Datenexport in MS Excel + Datenimport mit Datenübertragungskabel + Grafische Visualisierung (z. B. als Tachoscheibe) + Geschwindigkeitsprofil + Vordefinierte Reports für Fahrer und Fahrzeuge Schulung Datenübernahme 6) - Anlegen der Stammdaten Fahrzeug und Fahrer - Datenübernahme für ein Fahrzeug und eine Fahrerkarte - Dauer der Schulung: max. 1 Stunde, Verlängerung für 49,00 EUR pro 1/2 Stunde OUTBACK online backup service - Sicherung aller Daten des Digitalen Tachographen "per Knopfdruck" - Regelmäßige Berichte zum Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung per Leistungsumfang tacholog Terminal Einzelplatzversion Software-Terminal - Geringe Anforderungen an PC-Hardware - Keine Benutzeraktivität erforderlich Automatischer Datenimport - Fahrerdaten vom Chipkarten-Lesegerät - Fahrzeugdaten vom Downloadkey Automatische Datenübermittlung an einen tacholog Server oder eine tacholog Premium - Über Internet oder lokales Netzwerk - Protokolle: FTP, VPN, LAN 5) nur in Verbindung mit tacholog Software 6) nur in Verbindung mit Installation u. Einweisung vor Ort 7) nur in Verbindung mit OUTBACK online backup service 8) nur in Verbindung mit Update-Vertrag 9) nur in Verbindung mit tacholog SERVER 10) weitere Mandanten müssen zusätzlich erworben werden
3 Bestellschein TachoEASY - Komplett-Paket per Telefax an: +43 (0) 3463 / Absender: TachoEASY GmbH Hauptstraße Neudörfl Telefon: +43 (0) 699 / Telefax: +43 (0) 3463 / AP: Mag. (FH) Christian Culik Telefon: 0699 / christian.culik@tachoeasy.at Firma Name Straße PLZ, Ort Telefon Fax Komplett-Paket zum Datenmanagement für den Digitalen Tachographen Menge TachoEASY Komplett-Paket Liefer- und Leistungsumfang: monatliche Leasingrate * ) monatl. Leasingrate Gesamt * ) Top-Business Notebook inkl. Tasche Fujitsu Siemens LIFEBOOK E8310 2,2 GHz Intel CoreTM 2 Duo T7500, 1 GB RAM, 15" XGA, 120 GB SATA HD, DVD Super Multi, 1000 MBit LAN, WLAN, Bluetooth Windows VistaTM Business 32bit, Antivirus (3 Jahre) 119,00 EUR Antivirus (3 Jahre) Software tacholog PREMIUM Auswertung und Archivierung Chipkarten-Lesegerät Datenübertragungskabel zur Übernahme der Fahrzeugdaten Installation und Einweisung vor Ort Vor-Ort-Schulung zur Datenübernahme vom Fahrzeug (max. 1 Stunde) 3 Jahre Software-Updates tacholog 3 Jahre OUTBACK online backup service inkl. Daten-Transferservice 3 Jahre Hardware-Garantie (Reparatur vor Ort oder Austausch des Notebooks innerhalb von 48 Stunden) * ) Monatliche Leasingrate bei 36 Monaten Laufzeit. Alle Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten angegeben. Angebot vorbehaltlich Bonitätsprüfung. Der Software-Lizenzvertrag (Stand ) wurde gelesen und akzeptiert.... Ort, Datum.... Unterschrift, Stempel
4 TachoEASY Software Lizenzvertrag ( ) Mit dem Kauf dieses Programms kommt ein Software-Lizenzvertrag zwischen Ihnen als Lizenznehmer und der TachoEASY GmbH (nachfolgend TachoEASY genannt) als Lizenzgeber zustande. Der Lizenzvertrag gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TachoEASY GmbH. Sie erkennen den Lizenzvertrag mit der Installation der Software an. Falls Sie mit diesem Lizenzvertrag nicht einverstanden sind, geben Sie die Software einschließlich aller Datenträger und Sicherungskopien umgehend an TachoEASY oder den Händler zurück, von dem Sie die Software erworben haben. 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist das auf einem Datenträger gespeicherte bzw. als downloadbare Datei verfügbare Programm, das zugehörige Handbuch und alle weiteren zugehörigen Unterlagen. Sie werden zusammengefasst als Software bezeichnet. (2) Die Software dient zur Speicherung und Visualisierung von Fahrer- und Fahrzeugdaten des Digitalen Tachographen. 2 Nutzungs- und Eigentumsrechte (3) Die Software ist urheberechtlich geschützt und wird nicht verkauft. Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software. (4) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software im Rahmen der erworbenen Berechtigung zu nutzen und für den Verwendungsumfang erforderliche Kopien zu erstellen und zu installieren, sofern der Copyright-Vermerk und eventuelle andere Eigentumshinweise auf jeder ganzen oder Teilkopie des Programms angebracht wird. (5) Die Software darf weder abgeändert noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. Dekompilierungsrechte auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleiben davon unberührt. Das beigefügte Benutzerhandbuch sowie sonstige zugehörige schriftliche Unterlagen dürfen weder kopiert, in sonstiger Weise vervielfältigt noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden. (6) Bevor die Software benutzt werden kann, muss der Lizenznehmer seine Kopie mit der von TachoEASY an den Lizenznehmer übermittelten Seriennummer aktivieren und sich bei TachoEASY registrieren. TachoEASY stellt verschiedene Möglichkeiten zur Aktivierung und Registrierung (Online über Internet, per Fax und per ) zur Verfügung. Die Prüfung der Aktivierungsund Registrierungsanfrage kann mehrere Tage dauern. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass es sich bei der Software in dem Zeitraum zwischen Installation und dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung um eine eingeschränkte Testversion handelt. (7) Nimmt der Lizenznehmer die Software in Benutzung, die eine Vorversion ersetzen soll, so erlischt das Nutzungsrecht an der ersetzten Software. (8) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software über die in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. (9) Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt, wenn er eine Bedingung des Software-Lizenzvertrages verletzt. 3 Schutzrechte Dritter (10) Für mitgelieferte Softwarelizenzen Dritter gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Berechtigten. (11) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat TachoEASY in einem für den Lizenznehmer zumutbaren Umfang das Recht, entweder die Software so abzuändern, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden oder die Befugnis des Dritten zu erwirken, dass die Software vom Lizenznehmer genutzt werden kann. (12) Weitergehende Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. 4 Gewährleistung (13) TachoEASY gewährt dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte an der für die Speicherung und Visualisierung der Fahrer- und Fahrzeugdaten des Digitalen Tachographen notwendige Software frei von Sachmängeln. (14) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Erhalt der Software für Geschäftskunden und Behörden bzw. 24 Monate ab Erhalt der Software für Privatkunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. (15) Der Lizenznehmer hat nach Erhalt der Software diese zeitnah auf Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel (zum Beispiel Abweichungen von der in der Dokumentation oder im Kauf-/Mietvertrag beschriebenen Funktionen) unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen an TachoEASY per Fax oder zu melden, soweit keine andere Form der Mängelrüge vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
5 TachoEASY Software Lizenzvertrag ( ) Seite 2 (16) Andere als die in 4 (3) beschriebenen Mängel (so genannte "versteckte Mängel"), die innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellt werden, hat der Lizenznehmer nach dem unter 4 (3) beschrieben Verfahren unverzüglich nach Feststellung an TachoEASY zu melden. (17) Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. (18) Die Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers erstrecken sich nicht auf die Software, die der Lizenznehmer ändert oder die er nicht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. (19) Die Gewährleistung gilt nicht für Software, die dem Lizenznehmer kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, zum Beispiel für Vorab- oder Testversionen. (20) Der Gewährleistung unterliegt die jeweils letzte, vom Lizenznehmer übernommene Version der Software. Eine neue Version ist vom Lizenznehmer zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient. Zur Übernahme einer neuen Version ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, wenn ihm dies nicht zuzumuten ist, weil die neue Version wesentlich von den im Vertrag vereinbarten Festlegungen abweicht. Übernimmt der Lizenznehmer eine neue Version aus diesem Grunde nicht, bleiben anstelle der Nacherfüllung seine übrigen Rechte aus 4 (8) unberührt. (21) Ist die Verpflichtung von TachoEASY zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, kann TachoEASY den Mangel nach eigener Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Zur Mängelbehebung gehört auch die Lieferung einer ausgedruckten oder ausdruckbaren Korrekturanweisung für die Dokumentation, soweit dies erforderlich ist. Dem Lizenznehmer bleibt das Recht auf Minderung und Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. (22) Schließt TachoEASY die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, kann der Lizenznehmer eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Lizenznehmer eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen neben dem Rücktritt auch Schadenersatz verlangen. 5 Weiterentwicklungen (23) TachoEASY ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Eine Verpflichtung, dem Lizenznehmer aktualisierte Versionen zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Dies trifft auch dann zu, wenn der Lizenznehmer einen separaten Vertrag zur Softwarepflege (Updatevertrag) abgeschlossen hat. 6 Haftung (24) TachoEASY übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie für die damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt allein der Lizenznehmer. (25) Insbesondere wird keine Haftung für aus der Nutzung der Software entstehende Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen übernommen. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf behördliche Anordnungen, Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren gegen den Lizenznehmer, die direkt oder indirekt auf die Benutzung der Software zurückzuführen sind. (26) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (27) Im Falle eines Ausfalls von Systemen zur Bearbeitung und/oder Durchleitung von Anfragen zur Aktivierung oder Registrierung der Software sowie der Antwort auf diese Anfragen haftet TachoEASY für die Einschränkungen in der Nutzung der Software nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 7 Schlussbestimmungen (28) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenznehmer und TachoEASY gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten ist Neudörfl. (29) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. (30) Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Schriftformverzicht. Neudörfl, 01. März 2007
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrHost-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrZwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
MehrBluetooth-Kopplung. Benutzerhandbuch
Bluetooth-Kopplung Benutzerhandbuch Copyright 2012 Hewlett-Packard Development Company, L.P. Microsoft, Windows und Windows Vista sind eingetragene Marken der Microsoft Corporation in den USA. Bluetooth
Mehrnach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrEndnutzer Lizenzvertrag SOAP Client
Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrFirmware-Update für das Blackberry Bold 9900
Firmware-Update für das Version 1.0 Vodafone D2 GmbH 2012 Firmware-Update für das Diese Anleitung beschreibt das Firmware-Update für das. Das Firmware-Installationspaket erhalten Sie über die Vodafone-Homepage.
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrWeb-Seminar Grundmodul Teil 1
Web-Seminar Grundmodul Teil 1 Allgemeine Informationen Voraussetzungen Vorbereitung auf ein Web-Seminar Teilnahme per Telefon Teilnamen per Headset/PC Abschluss/Abrechnung des Web-Seminars Schulungsinhalte
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrAntrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements
Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
MehrMicrosoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
MehrE-Mail-Account-Vertrag
E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrVertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung
EVB-IT Kaufvertrag Seite 1 von 6 Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrMicrosoft Office 365 Benutzerkonten anlegen
Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrWeiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrAnmeldeformular für RailBuyer
Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrSJ OFFICE - Update 3.0
SJ OFFICE - Update 3.0 Das Update auf die vorherige Version 2.0 kostet netto Euro 75,00 für die erste Lizenz. Das Update für weitere Lizenzen kostet jeweils netto Euro 18,75 (25%). inkl. Programmsupport
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrVertrag Individualberatung
Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin
MehrAbonnenten-Vertrag Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Benutzung der Internet-Datenbank
Abonnenten-Vertrag Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Benutzung der Internet-Datenbank SPIO TV-Datenbank Vor dem Gebrauch der Internet-Datenbank erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrLizenzvertrag. - Profi cash -
Lizenzvertrag - Profi cash - zwischen der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eg Wittenberger Str. 13-14 19348 Perleberg - nachstehend Bank genannt - und - nachstehend Kunde genannt - Seite 1 von 6 1. Vertragsgegenstand
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrWerbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
MehrUpdatehinweise für die Version forma 5.5.5
Updatehinweise für die Version forma 5.5.5 Seit der Version forma 5.5.0 aus 2012 gibt es nur noch eine Office-Version und keine StandAlone-Version mehr. Wenn Sie noch mit der alten Version forma 5.0.x
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
Mehrunited hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support
united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen
Mehr2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
MehrRahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin
Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN Stand Dezember 2012 GRINTEC GmbH I Anzengrubergasse 6 I 8010 Graz, Austria I Tel +43 316 38 37 06-0 I E-Mail office@grintec.com I www.grintec.com Der Inhalt dieses
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrBedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT
Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrPowermanager Server- Client- Installation
Client A Server Client B Die Server- Client- Funktion ermöglicht es ein zentrales Powermanager Projekt von verschiedenen Client Rechnern aus zu bedienen. 1.0 Benötigte Voraussetzungen 1.1 Sowohl am Server
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrAnti-Botnet-Beratungszentrum. Windows XP in fünf Schritten absichern
Windows XP in fünf Schritten absichern Inhalt: 1. Firewall Aktivierung 2. Anwendung eines Anti-Virus Scanner 3. Aktivierung der automatischen Updates 4. Erstellen eines Backup 5. Setzen von sicheren Passwörtern
MehrDatenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0
Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0 Einführung...3 Systemanforderung easyjob 4.0...3 Vorgehensweise zur Umstellung zu easyjob 4.0...4 Installation easyjob 4.0 auf dem Server und Arbeitsstationen...4
MehrGegenstand des Vertrages
zwischen AFS-Software GmbH & Co.KG Klaustor 3 36251 Bad Hersfeld (Anbieter) und 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Service/Support der nachfolgend aufgelisteten Software:
MehrALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH
Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrAllgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrEinkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
MehrTIPES Fernabschlag Programm Beschreibung
TIPES Fernabschlag Programm Beschreibung Pfennigbreite 20-22 Inhaltsverzeichnis SYSTEMVORAUSSETZUNGEN... 3 INSTALLATION... 3 PROGRAMMBESCHREIBUNG... 4 TIPES Fernabschlagadapter... 4 TIPES Fernabschlagsoftware
MehrChinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger
kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung
MehrEscuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
MehrNutzung VPA compact IV als USB Modem
Nutzung VPA compact IV als USB Modem Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone, Microsoft bzw. deren Lizenzgeber. Es ist nicht gestattet, die Dokumente zu kopieren, zu verändern oder
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
MehrInstallation von pocket*strepla und erste Schritte mit dem Programm
Installation von pocket*strepla und erste Schritte mit dem Programm In dieser Dokumentation werden typische, häufig wiederkehrende Arbeitsvorgänge, die beim ersten arbeiten mit pocket StrePla notwendig
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Mehrwww.dtco.de TIS-Compact II - klein aber fein Archivierungslösung für Fuhrparks Euro 748,00 excl.mwst.
www.dtco.de TIS-Compact II - klein aber fein Archivierungslösung für Fuhrparks Euro 748,00 excl.mwst. Was fordert das Gesetz? Seit Mai 2006 werden alle neu zugelassenen LKW mit mehr als 3,5 t und Fahrzeuge
MehrGS-Programme 2015 Allgemeines Zentralupdate
GS-Programme 2015 Allgemeines Zentralupdate Impressum Business Software GmbH Primoschgasse 3 9020 Klagenfurt Copyright 2014 Business Software GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrPräambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrAuftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)
1 / 2 Gas- Energiedatenmanagement Stadtwerke Neckargemünd GmbH Julius- Menzer- Straße 5, 69151 Neckargemünd Tel.: 06223 / 9252-0 Fax: 06223 / 9252-25 E-Mail: netznutzung-gas@stadtwerke-neckargemuend.de
MehrSystemvoraussetzungen
Systemvoraussetzungen Gültig ab Stotax Update 2015.1 Stand 09 / 2014 1 Allgemeines... 2 2 Stotax Online Variante (ASP)... 2 3 Stotax Offline Variante (Inhouse)... 3 3.1 Einzelplatz... 3 3.1.1 Hardware...
MehrAnleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen
Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen Inhalt Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen 2.2 Installation von Office 2013 auf Ihrem privaten PC 2.3 Arbeiten mit den Microsoft
Mehrß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
MehrEBDC Data Archiving Agreement
EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5
MehrSystemvoraussetzungen
Systemvoraussetzungen Gültig ab Stotax Update 2016.1 Stand 03 / 2015 1 Allgemeines... 2 2 Stotax Online Variante (ASP)... 2 3 Stotax Offline Variante (Inhouse)... 3 3.1 Einzelplatz... 3 3.1.1 Hardware...
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juli 2010 Digital Request GmbH Gatower Str. 31a 13595 Berlin 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
MehrAttraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²
Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von
MehrWEB - PFLEGE - VERTRAG
WEB - PFLEGE - VERTRAG zwischen Erk@nn Webseiten und Mediendesign im Folgenden Anbieter genannt und Name... Firma... Adresse... im Folgenden Kunde genannt wird folgender Website-Pflege-Vertrag geschlossen:
MehrDealer Management Systeme. Bedienungsanleitung. Freicon Software Logistik (FSL) für Updates
Bedienungsanleitung Freicon Software Logistik (FSL) für Updates Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Voraussetzungen 3 2 Datensicherung 4 3 Download des Updates 6 4 Update 8 5 Programm Update 11 Kundeninformation
MehrStartnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrVertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
MehrVertrag über Bannerwerbung im Internet. zwischen. Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln
Vertrag über Bannerwerbung im Internet zwischen Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln (vertreten durch den Abteilungs-Finanz-Vorstand) Ansprechpartner: Guido Klein
MehrUpgrade von Starke Praxis
Upgrade von Starke Praxis Version 8.x auf Version 9.x - Einzelplatz - Starke Software GmbH Lise-Meitner-Straße 1-7 D-24223 Schwentinental Tel 04307/81190 Fax 04307/811962 www.buchner.de 1. Allgemeines
MehrUmstellung und Registrierung Re@BellandVision Release 4.1.3.45
Umstellung und Registrierung Re@BellandVision Release 4.1.3.45 entwickelt von BellandVision GmbH 1. Allgemeines Ab dem 03.01.2011 steht ein neues Release der Re@BellandVision Software zur Verfügung. Kunden
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
Mehr10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost
MehrKaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware
Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Hardware
Mehr1.2 Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass eine Nutzung der Lizenzsoftware technisch nur in Verbindung mit der Hardware von TEGRIS möglich ist.
LIZENZBEDINGUNGEN STREAMING / TELEMEDICINE SYSTEM Vorbemerkung Der Lizenznehmer plant den Einsatz des von der Maquet GmbH (im Folgenden: Maquet) entwickelten OP-Integrations-Systems TEGRIS in seinen Operationsräumen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine
MehrOnline Data Protection
Online Data Protection Seite 1 Inhaltsverzeichnis Was ist Online Data Protection... 3 Sicherheit... 3 Grafische Darstellung... 4 Preise... 5 Software... 6 Verfügbarkeit... 6 Kontrolle... 6 Kontingent...
MehrZA-ARC / Arbeitszeit - Archivierung Kapitel: V Lizenzvereinbarung und Bereich: B Lizenzierung (Freischaltung) Abschnitt: 60
Lizenzvereinbarung WICHTIG! Die beigefügte(n) CD(s) und das Handbuch erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie unsere Software-Lizenz-Bedingungen anerkennen. Wenn Sie diese Bedingungen nicht anerkennen
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrSystemvoraussetzungen
Systemvoraussetzungen Gültig ab Stotax Update 2013.1 1 Allgemeines... 2 2 Stotax Online Variante (ASP)... 2 3 Stotax Offline Variante (Inhouse)... 3 3.1 Einzelplatz... 3 3.1.1 Hardware... 3 3.1.2 Software...
MehrVertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
MehrNutzung Active Sync über Bluetooth mit dem VPA compact III
Nutzung Active Sync über Bluetooth mit dem VPA compact III Stand: September 2006 Vodafone D2 GmbH 2006 Inhaltsverzeichnis 1 Active Sync auf dem PC einrichten... 2 2 Bluetooth auf dem VPA compact III einrichten...
MehrSystemvoraussetzungen
Systemvoraussetzungen Gültig ab Stotax Update 2014.2 Stand 05 / 2014 1 Allgemeines... 2 2 Stotax Online Variante (ASP)... 2 3 Stotax Offline Variante (Inhouse)... 3 3.1 Einzelplatz... 3 3.1.1 Hardware...
MehrInstallationsanleitung. Novaline Datenarchivierung / GDPdU
Installationsanleitung Novaline Datenarchivierung / GDPdU Mai 2013 Inhalt: Inhalt:...1 Programminstallation...2 Erstellen der GDPdU Prüf-CD...5 GDPdU_Def.ini einrichten...5 Datenbankverknüpfung erstellen...5
MehrVerwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000
Verwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000 1. Download der Software Netbackup2000 Unter der Adresse http://www.ids-mannheim.de/zdv/lokal/dienste/backup finden Sie die Software Netbackup2000.
MehrTECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV
MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise
Mehr