Anlage 5 Zertifizierungscheckliste

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1 Anlage 5 Zertifizierungscheckliste I. ANTRAG Nr. Ziffer 1 Anforderung 2 AMC/GM 3 OM/TM 4 Bemerkung 5 Bewertung i) Name und Anschrift ATO Angabe im Antragsformular und im TM 2 Datum des Beginns der Tätigkeit Angabe im Antragsformular 1. ii) 3 1. iii) Angaben zur Person und Qualifikation des HT, der FI, der Angabe im Antragsformular Inhalt teilweise auch im TM 4 1. iv) und ORA.ATO v) und ORA.ATO vii) 7 1. vii) und Theorielehrer Name und Anschrift der Flugplätze und Betriebsstätten, an denen ausgebildet wird Ausbildungsluftfahrzeuge, Gruppe, Klasse, Muster, Registrierung, Eigentümer, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnis Art der Ausbildung Ausbildungsprogramm ORA.ATO.140 ORA.ATO.135 Angabe im Antragsformular und im OM/TM Angabe im Antragsformular und im OM/TM Angabe im Antragsformular und im im TM Ausschließlich im TM 1 Entsprechende Ziffer in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 1178/ Inhalt der entsprechenden Ziffer 3 Angaben zu Fundstellen in den Acceptable Means of Cpmoliance and Guidance Material zur Verordnung 4 Fundstelle mit Kapitelangabe oder Seitenzahl im entsprechenden Training Manual oder Operations Manual (Ausbildungs- und Betriebshandbuch) 5 Durch die Behörde vorgegeben oder Bemerkung durch den/die Antragsteller/in 6 Abschließende Bewertung der Erfüllung der Ziffer durch die Behörde 8

2 Nr. Ziffer 1 Anforderung 2 AMC/GM 3 OM/TM 4 Bemerkung 5 Bewertung 6 ORA.ATO125 ORA.ATO.125 AMC2 ORA:ATO.125 FCL.115; FCL.120 FCL.110.A FCL.110.S; FCL.210.S FCL.135.S; FCL.205.S FCL.210; FCL.215 FCL.210.A FCL.800 9

3 Nr. Ziffer 1 Anforderung 2 AMC/GM 3 OM/TM 4 Bemerkung 5 Bewertung Betriebs- und Ausbildungshandbücher (OM / II. Managementsystem (MgmtSys) FCL ORA.GEN ORA.GEN.115 ARA.GEN.310 Nachweis, wie die Anforderungen erfüllt werden aus den VO erfüllt werden Meldung von Änderungen, die keiner Genehmigung bedürfen Festgelegtes Verfahren durch Behörde 11 Genehmigungspflichtige Änderungen bei Organisationen, Verfahren zur Vorlage bei der Behörde 12 ORA.GEN.150 Beanstandungen, Abhilfeplan und Meldung an die Behörde GM2 ORA.GEN.150 ( 10

4 ORA.GEN ORA.GEN.160 Meldung von Ereignissen innerhalb von 72 h ORA.GEN Sicherheitsrechenschaftspflicht des Betriebsleiters 15 Sicherheitsrichtlinien Risikomanagement 1.;2.;3.;5. 17 Aufrechterhaltung der

5 4. Fachkompetenzen des Personals Dokumentation aller Schlüsselverfahren des MgmtSys einschließlich Änderungen Überwachung der Anforderungen einschließlich Feedbacksystem der Beanstandungen an den Betriebsleiter ORA.GEN ORA.GEN ORA.GEN ORA.GEN.210 ORA.ATO.110 Angemessenheit des MgmtSys Extern vergebene Tätigkeiten Verantwortlicher Betriebsleiter für Finanzierung der Tätigkeiten und Erfüllung der Anforderungen. Einrichtung und Pflege des MgmtSys. Person(en) zur Erfüllung der Anforderungen. Rechenschaftsplicht ggü. Betriebsleiter Qualifiziertes Personal zur Erfüllung der geplanten Aufgaben HT. Erfahrung, GM3 6. ORA.GEN.205 ORA.ATO

6 Führungsqualitäten. Zuständigkeiten 25 ORA.GEN.210 ORA.ATO.110 Qualifiziertes Personal zur Erfüllung der geplanten Aufgaben Theorielehrer Anforderungen 26 ORA.GEN.210 Aufzeichnungen über Erfahrung, d) Qualifikation und Schulung 27 ORA.GEN.210 Vorschriften und Verfahren für e) die Durchführung der Aufgaben bekannt 28 ORA.GEN.215 Dem Zweck gerechte Einrichtungen 29 Aufzeichnungs- und ORA.ATO.120 Aufbewahrungssystem 30 ORA.ATO.120 Aufzeichnungen für 3 Jahre über Einzelheiten der Ausbildung der Schüler Aufzeichnungs- und Aufbewahrungssystem Aufzeichnungen für 3 Jahre über Fortschrittsberichte der FI mit Beurteilungen, regelmäßige Überprüfungen des Lernfortschritts durch Prüfungen am Boden und im Flug ORA.ATO.110 AMC2 ORA.GEN.215 ORA.ATO

7 ORA.ATO ORA.ATO.120 und ORA.ATO.145 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungssystem Aufzeichnungen für 3 Jahre über Ablaufdaten der Zeugnisse der Schüler 14

8 III. Betriebs- und Ausbildungshandbuch 32 ORA.ATO.130 Pflege des OM / TM 33 ORA.ATO.130 Informationen und Anleitungen für das Personal zur Erfüllung der Aufgaben 34 ORA.ATO ORA.ATO ORA.ATO.130 d) PART ORO 965/2012 (fehlt) Siehe oben I. Antrag Ausbildungsprogramm Anleitung für Schüler zur Erfüllung der Anforderungen Bekanntgabe und zur Verfügung Stellung des OM / TM Regelungen zu Flugzeitbeschränkungen für FI, max. Flugstunden, max. Flugdienststunden, Mindestruhezeiten zwischen Unterrichtsaufgaben 15

9 IV. Fernunterricht 37 ORA.ATO.300 Zulassung zur Durchführung modularer Kursprogramme im Fernunterricht für modulare Kurse im Theorieunterricht oder zusätzliche Theoriekenntnisse für eine Klassen- oder Musterberechtigung 38 ORA.ATO.305 Präsenzseminare für alle Fächer des Fernunterrichts, insgesamt mind. 10% der Gesamtdauer des Lehrgangs, in Kurslokal 39 ORA.ATO.310 FI müssen in Fernunterrichtsprogramm eingewiesen sein. ORA.ATO

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