Mobile Payment. von Joachim Henkel 1. Juli 2001

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1 Mobile Payment von Joachim Henkel 1 Juli 2001 Erscheint in G. Silberer (Hrsg.): Mobile Commerce, Gabler Verlag, Wiesbaden (2001). 1 Einführung Das Handy als ideale Geldbörse? Typen von Mobile Payment M-Payment über Bankkonto oder Kreditkarte Zahlungen ohne direkten Kartenzugriff Zahlungskarte im Handy M-Payment über die Telefonrechnung Digitale Signaturen M-Payment-Anbieter eine Übersicht M-Payment-Verfahren in Deutschland M-Payment im Ausland Markterfolg mit M-Payment Die Positionen der Marktteilnehmer Mobilfunkanbieter Banken und Kreditkartenunternehmen Handy-Hersteller Weitere Marktteilnehmer Erfolgsfaktoren Marktseitige Erfolgsfaktoren Produktseitige Erfolgsfaktoren Ausblick Literatur Dr. Joachim Henkel, Institut für Innovationsforschung und Technologiemanagement, Ludwig-Maximilians- Universität München, Ludwigstr. 28 RG, München, 089 / , henkel@bwl.uni-muenchen.de 2001 Joachim Henkel, Universität München 1

2 1 Einführung Der Begriff Mobile Payment oder M-Payment bezeichnet Zahlungsverfahren, die auf das Mobiltelefon (mobile phone) zurückgreifen. Anwendungen sind im E-Commerce und M- Commerce ebenso wie offline an der Kasse oder an Automaten möglich. Zentrales Element beim M-Payment ist, dass der Kunde den Zahlungsvorgang per Handy autorisiert und gegebenenfalls, z.b. im M-Commerce, auch anstößt. Dadurch bietet sich Mobilfunkbetreibern und indirekt auch Handy-Herstellern die Möglichkeit, in den Markt für Zahlungsdienstleistungen einzusteigen und etablierten Finanzdienstleistern Konkurrenz zu machen. Entsprechend ist das gerade entstehende Feld des M-Payment gekennzeichnet durch zahlreiche Aktivitäten der Netzbetreiber, ebenso aber der Banken und Kreditkartenunternehmen. Es besteht eine Vielfalt von Initiativen und Allianzen, die z.t. sehr unterschiedliche technische Lösungen verfolgen. Das Umsatzpotenzial des europäischen M-Payment-Marktes im Jahre 2005 wird von DUR- LACHER (2000 S. 106) auf fast 1,5 Milliarden Euro geschätzt. Allein die Größenordnung macht verständlich, warum derzeit ein Wettrennen zum M-Payment stattfindet. Das New Economy-Magazin Tornado Insider kürte im Mai 2001 Europas Top 100 Emerging Tech Companies. In der Spitzengruppe der Top 25 fand sich das Start-up Paybox.net AG, der Vorreiter des Mobile Payment in Deutschland (vgl. TORNADO INSIDER 2001 S. 49). Rankings dieser Art mögen subjektiv sein und stark voneinander abweichen; dennoch zeigt die Platzierung, wieviel Aufmerksamkeit M-Payment allgemein und Paybox im besonderen erfährt. Das Start-up hat sich beim Mobile Payment gegenüber etablierten Unternehmen, d.h. den Netzbetreibern, einen klaren zeitlichen Vorsprung gesichert. Damit ist für Paybox das Rennen jedoch noch lange nicht gewonnen, da die Konkurrenten zwar langsamer sein mögen, aber über Marktmacht, große Kundenbasen und bekannte Markennamen verfügen. Die Ankündigungen bzw. Pilotprojekte aller Netzbetreiber zeigen, dass auch sie Mobile Payment für ein hochattraktives Feld halten. Wer auch immer die letztlich erfolgreichen Anbieter sein werden es spricht vieles dafür, dass das Bezahlen per Handy sich etablieren wird. Nicht zuletzt deshalb, weil Mobile Commerce ohne Mobile Payment nicht funktionieren kann. Welche Eigenschaften das Handy für Bezahlvorgänge geeignet machen und wo Probleme liegen, wird im Abschnitt 2 dieses Beitrages diskutiert. Abschnitt 3 stellt die grundsätzlichen Typen des M-Payment vor und beschreibt die einzelnen Prozessschritte. In Abschnitt 4 werden die derzeit existierenden bzw. angekündigten Verfahren vorgestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Deutschland; außerdem wird auf wichtige ausländische Verfahren eingegangen. Abschnitt 5 vergleicht die Positionen und Marktstrategien der verschiedenen Typen von Wettbewerbern und diskutiert die Erfolgsfaktoren. Abschnitt 6 schließt mit einem Ausblick. 2 Das Handy als ideale Geldbörse? Ein Zahlungsverfahren für den Handel mit Endkunden hat eine ganze Reihe von Anforderungen zu erfüllen. Zentral sind eine weite Verbreitung bei Konsumenten und eine hohe Zahl von Akzeptanzstellen. Darüber hinaus sollte es sicher, kostengünstig und einfach in der Handhabung sein. Dies gilt insbesondere im E-Commerce: in einer Umfrage der Universität Karlsruhe waren geringe Kosten (71%), Stornierungsmöglichkeiten (62%), einfache Handhabung (62%), Absicherung im Schadensfall (59%) und der Belastungszeitpunkt (59%) die am häufigsten genannten Kriterien für Internet-Nutzer bei der Auswahl eines Zahlungsverfahrens 2001 Joachim Henkel, Universität München 2

3 (vgl. IWW 2001). Das Ausmaß der Anonymität folgt mit relativ großem Abstand (42%). Eine Diskussion der Anforderungen von Konsumenten wie Händlern an E-Payment-Systeme findet sich bei HENKEL (2001a). Handy-Bezahlverfahren haben das Potenzial, sehr viele dieser Anforderungen zu erfüllen. Auch wenn die Verfahren selbst bisher nur eine geringe Verbreitung haben, so ist die auf Konsumentenseite benötigte Infrastruktur Handys sehr weit verbreitet. In Deutschland besitzen etwa 44 Prozent der Bevölkerung, also 35 Millionen Menschen, ein Handy (oder sogar mehrere), 2 und in Skandinavien und Italien liegt die Marktdurchdringung noch höher. Verglichen damit wirkt die Zahl der Kreditkarteninhaber hierzulande mit etwa neun Millionen (bei im Mittel ca. zwei Karten pro Inhaber) geradezu bescheiden. Zur weiten Verbreitung kommt hinzu, dass Handys in sind und für viele Nutzer positiv emotional besetzt, was durch die Beliebtheit individueller Oberschalen und Klingeltöne belegt wird. Handys sind in den meisten Fällen personenbezogen, d.h. an eine bestimmte Person gebunden. Damit ähneln sie mehr einer Geldbörse als einem PC, der i. Allg. mehreren Personen zugänglich ist. Die Personenbindung vereinfacht den Zahlungsprozess, da die für die Zahlungsbestätigung gewünschte Person schnell und weitgehend fehlerfrei erreicht werden kann. Außerdem macht sie ihn sicherer, da zu den technischen Sicherheitsfunktionen (s.u.) noch die simple Tatsache hinzukommt, dass die zu Zahlungen autorisierte Person das Mobiltelefon stets bei sich führen kann. Dieser Aspekt dass ein Handy immer und überall verfügbar ist, wenn der Nutzer es denn möchte ist ein weiterer großer Vorteil gegenüber PC-gebundenen E-Payment-Verfahren, insbesondere solchen, die an einen bestimmten PC gebunden sind (wie Dialer-Verfahren, SET mit PC-basiertem Wallet oder die Geldkarte; vgl. z.b. HENKEL 2001b). Die umfassende Verfügbarkeit macht M-Payments außer für online- auch für offline- Zahlungen geeignet. Schließlich kann auch M-Commerce nur dann zeit- und ortsunabhängig funktionieren, wenn das gleiche für M-Payment gilt. Per Handy können Sprach- und Textnachrichten (SMS) empfangen und gesendet werden. Damit stellt es ein, wenn auch einfaches, Multimedia-Terminal dar: für einen Kunden, der per Handy bezahlt, ist kein Zahlungsterminal mehr erforderlich, da er seine eigene Infrastruktur mitbringt. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass dieses private Zahlungsterminal, im Vergleich zum PC, relativ einfach zu bedienen ist. Dies ergibt sich schlicht daraus, dass die technischen Beschränkungen des Mobiltelefons keine allzu komplexen Bedienungsabläufe erlauben. Dieser Zwang zur Einfachheit verhindert umständliche Prozesse wie beispielsweise bei dem E-Payment-Verfahren ecash der Deutschen Bank, das aufgrund mangelnder Akzeptanz im Mai 2001 eingestellt wurde. Viele Internet-Nutzer scheuen sich nach wie vor, ihre Konto- oder Kreditkartendaten online anzugeben. Diese Sicherheitsbedenken sind teilweise irrational, da die Risiken viel mehr auf Händlerseite liegen (vgl. BOCK/SPILLER 2001 S. iii), bremsen aber nichtsdestoweniger das Wachstum des E-Commerce. Eine Zahlung per Handy bietet, psychologisch, aber durchaus auch real, mehr Sicherheit. Schon für die Grundfunktion das mobile Telefonieren verfügt ein Mobiltelefon über einen Sicherheitsmechanismus, nämlich die SIM-PIN. Darüber hinaus ist das GSM-Netz sicherer als das Internet. Schließlich kommt für Internet-Zahlungen hinzu, dass das Mobilfunk-Netz vom Internet völlig getrennt ist, was die Zahlung durch Trennung von Auslösung und Bestätigung noch sicherer macht. Und auch offline dürfte, im Falle eines Diebstahls von Handy bzw. Kreditkarte, das Herausfinden der PINs schwieriger sein als die Fälschung einer Unterschrift. 2 Untersuchung der GfK, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom , S Joachim Henkel, Universität München 3

4 Ein weiterer Grund spricht für das Bezahlen per Handy: es ist insofern bereits erprobt, als Gesprächszeit schon immer bezahlt wurde. Auch die Abrechnung von Diensten Dritter, z.b. bei 0190-Nummern, ist schon lange das Geschäft von Telekommunikationsanbietern. Es bestehen daher erprobte Bezahlprozesse. Natürlich sind Zahlungen allgemeiner Art technisch anspruchsvoller als die einfache Abrechnung von Gesprächsminuten. Jedoch werden die Bezahlprozesse der Netzbetreiber in Zukunft aufgrund des Übergangs zu Paketvermittlung und der Abrechnung besonderer Dienste ohnehin komplexer. Neben der Erfahrung mit dem Zahlungsprozess verfügt der Netzbetreiber über umfangreiche Kundendaten sowie eine bekannte und vertrauenswürdige Marktstellung. Dies prädestiniert ihn zum Intermediär (genauer: trusted third party) bei Zahlungsprozessen. Bei allen Vorzügen des Mobiltelefons als Zahlungsmittel bestehen allerdings auch einige Schwächen. Zum einen ist die Empfangsqualität in Gebäuden oft eingeschränkt. Im Untergeschoss eines Einkaufszentrums beispielsweise dürfte bei den gegenwärtigen Netzen das Bezahlen per Handy meist ausgeschlossen sein. Daneben werden Handys wesentlich häufiger verloren als Zahlungskarten. Sind sie dann noch eingeschaltet, hindert den Finder nur die Zahlungs-PIN am Missbrauch, die unvorsichtige Nutzer möglicherweise auf der SIM-Karte speichern. Anonymität ist bei den meisten Handy-Bezahlverfahren ebensowenig gegeben wie bei normalen Kartenzahlungen, was als Nachteil gegenüber z.b. Bargeld gesehen werden kann; allerdings ist weitgehende Anonymität durch die Verwendung von Guthabenkarten wie der Paysafecard (vgl ) sogar möglich, und zudem stellt sie für die meisten Zahlungen kein sehr wichtiges Kriterium dar (s.o.). Darüber hinaus ist die gegenüber einem PC eingeschränkte technische Flexibilität der Hard- und Software des Handys problematisch, auch wenn aus dieser Not eine Tugend gemacht werden kann (s.o.). Schließlich stellen sich für den Betreiber des Zahlungsverfahrens Fragen hinsichtlich Kosten, Zahlungssicherheit, Roaming und Kreditrisiken, die in Abschnitt 5 näher diskutiert werden. Trotz dieser Schwächen lassen die obigen Argumente das Mobiltelefon zur Autorisierung wie auch zur Auslösung von Zahlungen als ideal geeignet erscheinen (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Stärken und Schwächen des Mobiltelefons als Zahlungsmittel Stärken weit verbreitet beliebt personenbezogen immer und überall dabei erlaubt Sprach- und Textkommunikation einfach zu bedienen sicher (SIM-PIN, GSM-Netz, Aufbewahrung) Bezahlen für Gesprächszeit ist erprobt Mobilfunkanbieter kennt Kunden, ist trusted third party Schwächen in Gebäuden oft schlechter Empfang geht eher verloren als eine Zahlungskarte Zahlung meist nicht anonym Hard- und Software relativ unflexibel hohe Kosten für M-Payment- Betreiber (je nach Verfahren) Abrechnung von Roaming wird komplexer erhöhte Kreditrisiken für Betreiber (je nach Verfahren) 2001 Joachim Henkel, Universität München 4

5 3 Typen von Mobile Payment 3.1 M-Payment über Bankkonto oder Kreditkarte Zahlungen ohne direkten Kartenzugriff Der Geschäftsprozess des Mobile Payment ist in Abbildung 1 vereinfacht dargestellt. Die Schritte (hier dargestellt für eine post-paid-zahlung) sind weitgehend die gleichen wie bei anderen Bezahlverfahren, beispielsweise Kreditkartenzahlung. Ausgenommen davon sind der erste (Informationsein- und Ausgabe am Handy) und zweite (Übermittlung der Informationen per Mobilfunknetz) im zweiten Segment. Diese Prozessschritte verleihen den jeweils daran beteiligten Firmen den Handyherstellern bzw. den Netzbetreibern Einfluss auf den Gesamtprozess. Bei den meisten der anderen Prozessschritte bestehen verschiedene Möglichkeiten, wer sie durchführen kann (vgl. die Diskussion in Abschnitt 5). Hier wird im Folgenden näher auf die beiden für M-Payment charakteristischen sowie die damit eng zusammenhängenden Prozessschritte eingegangen. Abbildung 1: Geschäftsprozess des Mobile Payment (vereinfacht) Kundengewinnung Werbung Bonitätsprüfung Vertragsschluss jeweils für Endkunden und Händler Zahlung am (virtuellen) POS Rechnungsstellung und -bezahlung (periodisch) Abrechnung zwischen Zahlungsdienstleistern und Händler (periodisch) Ein- / Ausgabe der Transaktionsdaten (Handy) Übermittlung der Daten (Mobilfunknetz) Prüfung auf Autorisierung / Kartensperrung / mangelnde Kontodeckung Belastung des Kundenkontos beim Payment Provider (charging) Rechnungserstellung (invoicing ) Rechnungszustellung (bill presentment) Zahlung durch Käufer (payment) Inkasso, Regelung von Zahlungsausfällen CRM, Service Clearing (Vermittlung der Zahlungsdaten zwischen Acquirern und Issuern) Settlement (Verrechnung; Empfang/Zahlung von aus dem Clearing resultierenden Beträgen) 2001 Joachim Henkel, Universität München 5

6 Alle gegenwärtig (Stand Juli 2001) in Deutschland betriebenen oder angekündigten M- Payment-Verfahren basieren auf den etablierten Zahlungsmethoden Bankeinzug, Kreditkarte, Überweisung oder Kundenkarte, ohne dass dabei physisch auf eine Zahlungskarte zugegriffen wird. Im Folgenden wird zuerst, am Beispiel eines Webshops, der Ablauf einer Zahlung mittels Paybox beschrieben, da dieses Verfahren relativ einfach und gegenwärtig am weitesten verbreitet ist: 1. Der Kunde hat seinen Warenkorb im Webshop gefüllt, klickt sich zur Kasse durch und wählt dort die Option Bezahlen per Paybox. 2. Der Händler fragt den Kunden nach seiner Handy- bzw. einer selbstgewählten Alias-Nummer. 3. Der Kunde gibt diese Nummer an und identifiziert sich dadurch. 4. Der Händler übermittelt die Nummer des Kunden, den Zahlungsbetrag sowie seine eigene Kennung an Paybox. 5. Paybox ruft den Kunden auf dessen Handy an. Ein Sprachcomputer nennt Zahlungsbetrag und Händler. 6. Der Kunde autorisiert die Zahlung durch Eingabe seiner Paybox-PIN. 7. Bei korrekter Angabe der PIN übermittelt Paybox dem Händler eine Zahlungsbestätigung, ebenso dem Kunden (per oder SMS). 8. Paybox übermittelt die Zahlungsdaten an die Deutsche Bank. 9. Die Deutsche Bank zieht den Zahlungsbetrag per Lastschrift vom Konto des Kunden ein. 10. Im zweiwöchigen Rythmus überweist die Deutsche Bank die akkumulierten Umsätze auf das Konto des Händlers. Die Verfahren der konkurrierenden Anbieter (vgl. Tabelle 2 und Abschnitt 4) weichen mehr oder weniger stark von diesem Ablauf ab. Auch wenn die konkreten Spezifikationen sich noch ändern können, erscheint eine Diskussion der Besonderheiten sinnvoll, um die Bandbreite der möglichen Differenzierung der Dienstleistung M-Payment zu illustrieren. Street Cash sendet die Bestätigungsanfrage als SMS an den Kunden, der seine PIN ebenfalls per SMS schickt. Als Zahlungsmittel kann er anstelle des Bankkontos auch eine Kreditkarte angeben; außerdem sind Zahlungen über die vorausbezahlte und anonyme Paysafecard ( möglich. Wenn eine physische Lieferung notwendig ist, kann Street Cash dem Händler die Lieferadresse mitteilen. Beim Genion M-Payment im Webshop besteht die Wahl zwischen einem WAP- und einem SMS-Verfahren. Bei letzterem erfolgt auf dem Handy keine Bestätigungsanfrage, sondern dem Kunden wird, nach Eingabe einer PIN in einem gesonderten Browserfenster, auf dem Handy eine TAN (Transaktionsnummer) mitgeteilt. Die Abfrage der PIN schon im Web verhindert, dass Dritte den Handybesitzer mit irrelevanten Bestätigungsanfragen überschütten können ( spam ). Die TAN wird im Web eingegeben, wo man außerdem aus den hinterlegten Zahlungsarten (möglich sind Bankeinzug, Kreditkarten, Kundenkarten) die gewünschte auswählt. Auch hier kann die Lieferadresse übermittelt werden. Im WAP-Verfahren erfolgen Bestätigung der Zahlung (mittels PIN) sowie Wahl des Zahlungsmittels über WAP (vgl. SUCKFÜLL 2001). Payitmobile trennt den Bezahlprozess noch vollständiger vom Händler, der nicht einmal die Handy- bzw. Alias-Nummer des Kunden erfährt. Durch die Wahl Bezahlen per Payitmobile wird eine geschützte Internet-Verbindung zwischen Kunde und Payitmobile aufgebaut. Hier gibt der Kunde Handy- oder Alias-Nummer an, bevor die Autorisierung der Zahlung per SMS-Anfrage und -Bestätigung (mit PIN) erfolgt. Wahl der Zahlungsart und Übermittlung der Lieferadresse sind wie bei Genion möglich. Das Verfahren der MobilBank unterscheidet sich am deutlichsten von den beschriebenen. Hierzu benötigt der Kunde ein Konto bei der MobilBank. Nach Zahlungsanfrage und - bestätigung per SMS wird eine sofortige Überweisung vom Kundenkonto ausgelöst. Dadurch 2001 Joachim Henkel, Universität München 6

7 ist es möglich, schon bei Auslösung der Zahlung zu überprüfen, ob das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Außerdem wird über eine SIM-Toolkit-Applikation die Möglichkeit angeboten, die SMS zu verschlüsseln. D1 und D2 haben M-Payment zwar angekündigt, aber noch keine Angaben über den genauen Bezahlprozess gemacht. M-Payment-Verfahren in anderen Ländern, die in die Kategorie fallen, folgen einem der beschriebenen Prozesse. Außer Bezahlen in Webshops ermöglichen die meisten der genannten Verfahren zumindest prinzipiell auch Zahlungen im stationären offline-handel, bei mobilen Händlern (Taxis, Lieferservices), zwischen Privatpersonen, zum Aufladen von Prepaid-Karten, an Automaten, im M-Commerce oder für Kinotickets. Der genaue Ablauf ändert sich dabei entsprechend, aber die zentralen Elemente der Identifikation und Autorisierung bleiben bestehen. Vorteilhaft an diesen Verfahren ist, dass sie auf bestehende und erprobte Zahlungssysteme zurückgreifen, was eine schnelle Verbreitung begünstigt. Sie funktionieren mit normalen GSM-Handys, ohne dass technische Modifikationen erforderlich wären. Außerdem erhält der Händler eine höhere Zahlungssicherheit: Zwar bleibt das Problem ungedeckter Konten grundsätzlich bestehen, aber der M-Payment Provider kann eine Kreditwürdigkeitsprüfung vornehmen und notorische Nicht-Zahler von seinem System ausschließen. Auch das betrügerische Abstreiten tatsächlich gegebener Zahlungsautorisierungen dürfte schwierig werden, obwohl eine vollständige Nicht-Abstreitbarkeit (non-repudiation) von ESCHER (2001, II 6d) aus juristischer Sicht verneint wird. Eine Zahlungsgarantie der Kreditkartenunternehmen besteht nicht. Nachteilig ist außerdem, dass die Zwischenschaltung eines weiteren Intermediärs das Disagio des Händlers erhöht Zahlungskarte im Handy Die in besprochenen Verfahren greifen nur indirekt auf Zahlungskarten zu, deren Daten beim Payment Provider hinterlegt sind. Alternativ kann die Zahlungskarte direkt vom Handy gelesen werden. Eine Möglichkeit dazu sind dual slot-handys (z.b. Motorola StarTAC D, Sagem MW 936E), die durch den zweiten Kartenleser die Funktionalitäten eines normalen Chipkartenterminals aufweisen. Ein solches System betreibt z.b. in Frankreich France Télécom Mobile mit der extrem weit verbreiteten Debit-/Kreditkarte Carte Bancaire (RA- DER 2000, KRUEGER 2001 S. 8). Mit der Bestätigungsanfrage für die Zahlung erhält der Kunde dabei die Aufforderung, die Carte Bancaire in das Handy einzuführen. Wie an einem Zahlungsterminal am POS gibt er dann die passende PIN ein und bestätigt die Zahlung. Dieses Verfahren bietet eine weiter erhöhte Sicherheit, da außer dem Handy die Zahlungskarte erforderlich ist. Außerdem erleichtert die Ähnlichkeit zum bekannten Ablauf am POS die Akzeptanz. Ein schwerwiegender Nachteil ist allerdings, dass ein zusätzlicher Kartenleser im Handy benötigt wird. Solche Geräte sind schwerer, teurer und bisher wenig verbreitet. Das Problem des zusätzlichen Kartenlesers kann umgangen werden, wenn die Funktionalität der Zahlungskarte auf der SIM-Karte angesiedelt wird. Eine solche Lösung wird in Dänemark von Mobilix verfolgt (vgl. 4.2, FALCH 2000). Der Zahlungsprozess entspricht im wesentlichen dem mit externer Karte und dual slot phone. Fraglich ist hier allerdings, ob kombinierte SIM-/ Zahlungs-Karten gegenüber etablierten Karten eine ausreichende Verbreitung finden können. Weitere Möglichkeiten, Kartenfunktionalitäten für M-Payment mittels WIM (wireless identification module) im Handy unterzubringen, finden sich bei DAHLSTRÖM (2000) Joachim Henkel, Universität München 7

8 Einen Kompromiss zwischen den genannten Lösungen stellen so genannte dual chip-handys dar, wie sie z.b. im Verfahren EMPS verwendet werden (vgl. 4.2). Sie erfordern spezielle Zahlungskarten, deren Format dem der SIM-Karte entspricht. Ebenso wie diese befinden sie sich permanent im Handy, können aber bei Bedarf ausgetauscht werden. Vorteilhaft ist, dass der zweite Kartenleser weniger schwer und platzraubend ausfällt als bei dual slot-geräten. Außerdem spricht für diese Lösung, dass die Akzeptanz bei Finanzdienstleistern wesentlich höher ist als die einer kombinierten SIM-/ Zahlungskarte. Im letzteren Fall hätte nämlich der Netzbetreiber aufgrund seines Zugriffs auf die SIM-Karte einen starken Einfluss auf die Zahlungsfunktionalität. Die Unterstützung für den dual chip-ansatz zeigt die entsprechende Empfehlung des einflussreichen Mobey Forums, einer Vereinigung internationaler Finanzdienstleister (vgl , Mobey 2001). Anders als für dual slot-handys scheint auch die Bereitschaft der Handy-Hersteller grundsätzlich gegeben zu sein, den dual chip-ansatz in ihren Geräten zu implementieren (vgl. Mertens 2001). Nachteilig ist an dem Ansatz, dass spezielle Zahlungskarten erforderlich sind. Dennoch erscheint er unter den Verfahren mit Zahlungskarte im Handy als der aussichtsreichste. 3.2 M-Payment über die Telefonrechnung Mobilfunkanbieter rechnen mit ihren Kunden regelmäßig Telekomdienstleistungen ab. Dies erfolgt seit langem auch schon im Namen Dritter, wie z.b. beim Roaming oder bei Nummern. Es liegt daher nahe, die Abrechnung über die Telefonrechnung auch für andere Produkte anzubieten, also für allgemeines M-Payment. Der mobile Internet-Dienst i-mode in Japan beispielsweise bietet Händlern, die sein Portal benutzen, ein solches Zahlungsverfahren an (vgl. 4.2). Für den Nutzer unterscheidet sich der Ablauf einer Handy-Zahlung per Telefonrechnung kaum von den unter 3.1 beschriebenen Prozessen. Wie dort wird das Handy zur Identifikation und Autorisierung verwendet. Große Unterschiede ergeben sich jedoch hinsichtlich der Rolle der Mobilfunkanbieter (vgl ), die mit wesentlich höheren Risiken umgehen müssen. Die Rolle der Banken würde bei so einem Zahlungsverfahren reduziert auf den Ausgleich der Salden, d.h. der Telefonrechnungen. Vorteilhaft am M-Payment per Handyrechnung ist, dass durch den weitgehenden Ausschluss der Finanzdienstleister der Prozess vereinfacht wird. Dadurch besteht ein Potenzial für Kostensenkungen. Vorher müssten die Mobilfunkanbieter jedoch Zahlungsprozesse einrichten, die wesentlich zuverlässiger sind als derzeitige Telefonrechnungen. Zudem müssten sie diese Zuverlässigkeit dem Kunden kommunizieren, um eine entsprechende Reputation aufbauen. Die Prognosen für solche M-Payment-Verfahren sind teils optimistisch (OVUM 2000 S. 173), teils eher skeptisch (MCCLUNE 2000). 3.3 Digitale Signaturen Mit einer digitalen Signatur identifiziert der Absender einer Nachricht sich eindeutig und unfälschbar, so dass er die zu einer Zahlung gegebene Autorisierung nicht mehr abstreiten kann (non-repudiation). Außerdem erlauben digitale Signaturen, die Unverfälschtheit (Integrität) von Nachrichten zu prüfen sowie diese gegebenenfalls zu verschlüsseln. Sie basieren auf Paaren privater und öffentlicher Schlüssel (private/public key). M-Payments mit digitalen Signaturen stellen keine von den obigen Typen getrennte Kategorie dar. Vielmehr ist es das Ziel gegenwärtiger Entwicklungen, in Zukunft M-Payments jeder Art mit digitalen Signaturen ausstatten zu können. Die oben genannten Vorteile einer digital signierten Zahlungsautorisierung sind offensichtlich. Allerdings erfordert sie eine Infrastruktur zur Aufbewahrung der 2001 Joachim Henkel, Universität München 8

9 öffentlichen Schlüssel sowie eine weite Verbreitung der mobilen digitalen Signatur bei Kunden. Außerdem sind mehr oder weniger große technische Änderungen am Handy erforderlich, je nachdem, wo der private Schlüssel aufbewahrt wird (im Handy, auf einer Chipkarte oder auf einem Wallet Server). Es ist daher frühestens in einigen Jahren damit zu rechnen, dass digitale Signaturen im M-Payment eine Rolle spielen werden. Kurz- und mittelfristig werden Handy-Zahlungen ohne Signaturen ablaufen. Um einheitliche Standards für mobile digitale Signaturen zu etablieren, initiierte die Stuttgarter Brokat AG 1999 das Konsortium msign (Mobile Electronic Signature Consortium), dem neben den vier deutschen GSM-Netzbetreibern eine Reihe weiterer wichtiger Firmen angehören (MSIGN 2000). Auf Standardisierungsbemühungen nehmen auch die Konsortien Mobey, MeT und MoSign Einfluss, auf die in Abschnitt 5 eingegangen wird. 4 M-Payment-Anbieter eine Übersicht 4.1 M-Payment-Verfahren in Deutschland In Abschnitt 3 wurden die verschiedenen möglichen Abläufe des Handy-Bezahlens vorgestellt. Hier wird auf die dahinter stehenden Firmen eingegangen, auf deren Marktstrategien sowie auf den Stand der Projekte. Die Reihenfolge entspricht der Marktreife laufende Verfahren vor Projekten im Pilotstadium, diese wiederum vor angekündigten Projekten. Verfahren im Ausland werden in 4.2 behandelt. Die paybox.net AG aus Wiesbaden besteht seit Juli 1999, und ihr M-Payment-Verfahren ist seit Mai 2000 in Betrieb. Die Zahl der registrierten Kunden wird vom Unternehmen mit angegeben, die der Händler mit ca (davon 1000 Webshops und 4000 mobile Dienstleister wie Taxis und Lieferservices; Stand Mai 2001). Außer in Deutschland ist Paybox inzwischen in Großbritannien, Österreich, Schweden und Spanien aktiv; weitere Länder sollen folgen. Es sind Zahlungen in Webshops und bei mobilen Dienstleistern möglich sowie das Aufladen von Debitel-Prepaid-Telefonkarten, das Bezahlen im stationären Einzelhandel und der Geldtransfer zwischen Paybox-Nutzern. Seit März 2001 werden Überweisungen auf beliebige Girokonten angeboten, eine Funktionalität, die u.a. ebay in seine Plattform integriert hat (vgl. PAYBOX 2001). Bei Zahlungen an Händler berechnet Paybox diesen ein Disagio von 3%. An der paybox.net AG sind die Deutsche Bank zu 50% und Debitel zu 4,8% beteiligt. Abgesehen von Kapital verschaffen diese Beteiligungen dem Start-up Know-How, Reputation sowie den Zugang zu Vertriebskanälen auf ist Paybox für die ca. sechs Millionen deutschen Debitel-Mobilfunkkunden deutlich präsent. Ein gewisser Nachteil ist die Beteiligung der Deutschen Bank insofern, als sie andere Banken von einer Kooperation abhalten könnte. Die Abwicklung der Transaktionen wird von der Deutschen Bank vorgenommen, Lufthansa Systems übernimmt die Datenspeicherung. Gründer Matthias Entenmann hat für sein Verfahren zur Durchführung bargeldloser Zahlungen und System zur Durchführung des Verfahrens einen Patentantrag gestellt (DE A 1). Bisher wurde über den Antrag noch nicht entschieden; selbst im Falle einer Erteilung erscheint die Schutzwirkung eines solchen Patentes jedoch aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten fragwürdig. Das Marketing von Paybox ist äußerst aggressiv, allerdings auch sehr teuer: Allein im Jahre 2000 hat das Unternehmen dafür nach eigenen Angaben einen zweistelligen Millionenbetrag ausgegeben Joachim Henkel, Universität München 9

10 Street Cash, das M-Payment-Verfahren der Leipziger Inatec GmbH, befindet sich im Pilotbetrieb (Stand Juli 2001). Die Zahl der Akzeptanzstellen und Kunden ist bisher entsprechend niedrig. Street Cash ermöglicht Zahlungen in Webshops, WAP-Shops und Taxis. Dazu kommen virtuelle Tickets, die per Handy bestellt und bezahlt werden und dann vom Veranstalter als SMS auf das Handy geschickt werden. Anstatt Ticket wird an der Kasse die SMS vorgezeigt. Mit dieser Anwendung, dem gesamten Auftritt sowie dem Slogan Zeig ihnen Dein Handy positioniert sich Street Cash als M-Payment vor allem für junge Leute. Die Kosten für den Händler liegen mit einem Disagio von 2% unter denen von Paybox (vgl. INATEC 2001). Eines der Hauptprodukte von Inatec ist die Zahlungsplattform PowerCash21. Für einen Händler ist die Verwendung dieser Plattform, an die verschiedene Zahlungsverfahren angebunden werden können, Voraussetzung für Street Cash. Daher dürfte sie dessen Verbreitung eher hemmen, da eine Entscheidung für Street Cash allein nicht möglich ist. Interessant ist, dass Inatec die Technologie für das M-Payment-Verfahren der MobilBank (s.u.) liefert und das System auch betreiben wird (vgl. INATEC 2001). Street Cash wird zu diesem Verfahren weitgehend kompatibel sein. Es erscheint dabei fraglich, ob Street Cash langfristig als eigenständiges Verfahren am Markt existiert oder ob es nicht eher als proof of concept seinen Zweck erfüllt hat. Genion M-Payment von VIAG Interkom ist das erste M-Payment-Verfahren von einem der vier Netzbetreiber. Ein Pilotprojekt mit 1000 Kunden läuft seit März 2001, der reguläre Betrieb soll in der zweiten Jahreshälfte aufgenommen werden. Händler möglich sind Web, WAP und POS sind naturgemäß erst wenige eingebunden. Das Disagio steht noch nicht fest; die Zahlungsabwicklung übernimmt die TeleCash GmbH, eine Tochter der Deutschen Telekom. Das System verwendet die AccountServer-Technologie der Leipziger Virbus AG. Eine weitere Kooperation besteht mit der Hypovereinsbank, die eine hohe Reputation in Finanzangelegenheiten, Geschäftsverbindungen sowie Abwicklungssysteme beisteuert. VIAG Interkom verfügt über 3,2 Millionen Mobilfunkkunden und damit über gute Vertriebsmöglichkeiten. Anders als bei den drei Konkurrenten sind dies tatsächlich direkte Kunden von VIAG Interkom, da das Unternehmen lizenzrechtlich nicht verpflichtet ist, mit Service Providern wie Debitel oder MobilCom zu kooperieren (vgl. SUCKFÜLL 2001). Genion M- Payment ist nur für VIAG Interkom-Kunden möglich. Die Payitmobile AG wurde 1999 in München von Donald Müller-Judex gegründet, der ebenfalls ein Patent auf das Bezahlen per Handy beantragt hat (WO ). Seit Mitte 2000 wird das M-Payment-Projekt gemeinsam mit der GZS (Gesellschaft für Zahlungssysteme) betrieben, die eine Beteiligung von 24% an Payitmobile hält. Eine Erweiterung der Kooperation zu einem Joint Venture mit E-Plus, Materna und Accenture wurde im März 2001 angekündigt. Geplant sind Zahlungen an Web- und WAP-Shops, POS, das Aufladen von Prepaid- Karten sowie das Bezahlen an Automaten. Das Disagio soll bei maximal 2% liegen. Payitmobile plant zum Vertrieb unter anderem ein Co-Branding: E-Plus könnte seinen 7,2 Millionen Mobilfunkkunden (2/2001) E+Pay anbieten; die XY-Bank würde an ihre Kunden ihr eigenes XY-M-Payment vertreiben, powered by Payitmobile. Für den Vertrieb an die Banken wiederum ist die Partnerschaft mit der GZS nützlich (vgl. MÜLLER-JUDEX 2001). MobilBank: Mitte 2000 erregte die MobilCom AG Aufsehen mit der Ankündigung, eine eigene Bank gründen zu wollen. Der Antrag auf eine Banklizenz wird weiterhin verfolgt, aber der Einstieg ins Finanzdienstleistungsgeschäft geschieht, um schneller am Markt zu sein, über eine Kooperation mit der Landesbank Baden-Würtemberg (LBBW). Die Technik liefert die Inatec GmbH (s.o.). Ein Testbetrieb des M-Payment-Verfahrens sollte Mitte 2001 begin Joachim Henkel, Universität München 10

11 nen, der Start des regulären Betriebs im Herbst. Das Verfahren soll in allen Kanälen einsetzbar sein, wobei der Schwerpunkt zunächst auf Zahlungen im stationären und mobilen Internet sowie zwischen Handys liegen wird. Das Disagio steht noch nicht fest (vgl. HINRICHS 2001). MobilCom verfügt mit 4,6 Millionen Mobilfunkkunden (Quartalsbericht 1/2001) über gute Vertriebsmöglichkeiten. Ein Vertrag bei MobilCom ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme am M-Payment. Während das System attraktiv und technisch interessant ist (vgl. 3.1), erscheint nachteilig, dass ein Konto bei der MobilBank eröffnet werden muss. Bei der Akquise neuer Mobilfunkkunden kann dies zwar ohne besonderen Mehraufwand geschehen, aber für Altkunden oder Kunden anderer Betreiber dürfte es eine gewisse Hemmschwelle darstellen. Vorteilhaft ist, dass die Technik der LBBW Buchungen in Echtzeit erlaubt. Im Idealfall, wenn Zahler und Empfänger dort ihr Konto haben, geschehen Abbuchung wie auch die Gutschrift innerhalb von Sekunden. Ein wichtiger Punkt ist schließlich, dass die Mobil- Bank den Händlern eine explizite Zahlungsgarantie gibt, wozu sie durch ihre Banklizenz in der Lage ist. T-Mobil und D2-Vodafone, die Betreiber der D-Netze, haben beide M-Payment angekündigt. Bisher wurde jedoch zu Startzeitpunkt, Gestalt des Verfahrens und Partnerschaften wenig bekanntgegeben. Laut Pressemitteilungen von Brokat werden beide Verfahren die Bezahlplattform PaymentWorks Mobile des Softwarehauses verwenden (vgl. BROKAT 2001). Dies könnte implizieren, dass die M-Payment-Verfahren der beiden größten deutschen Netzbetreiber technisch weitgehend kompatibel werden. Im Idealfall müsste ein Händler die Software nur einmal integrieren, um D1- wie D2-Zahlungen empfangen zu können. Angesichts der Kundenzahlen der D-Netze von je ca. 19 Millionen (Anfang 2001) hätte dieses System trotz des Rückstandes gute Chancen, den Standard zu definieren. SMSPay und eops-mobile von den Firmen WebTrade.net GmbH bzw. eops AG bleiben noch zu nennen. Beide Firmen bieten Zahlungs- und andere Dienstleistungen vor allem für Webshops an, und beiden fehlt bisher ein starker Partner für ihr M-Payment-System. Web- Trade schließt einen Markteintritt im Alleingang aus. 4.2 M-Payment im Ausland Im Ausland finden sich eine ganze Reihe von technisch sehr unterschiedlichen M-Payment- Verfahren. Im folgenden wird eine Auswahl davon beschrieben. Paiement CB sur mobile, das Handy-Bezahlen mit der Carte Bancaire (CB), nahm Mitte 2000 in Frankreich den regulären Betrieb auf. Wie in schon beschrieben, nimmt dabei das Handy in einem zweiten Kartenleser die CB auf; der Zahlungsprozess entspricht dem am POS. Das von France Télécom initiierte Verfahren wird inzwischen auch von einem weiteren Netzbetreiber (SFR) angeboten. Dem System werden für Frankreich gewisse Chancen eingeräumt, da die chip-basierte CB dort sehr weit verbreitet ist. In anderen Ländern allerdings sind chip-basierte Zahlungskarten selten bzw. kaum benutzt (die Geldkarte in Deutschland), und dual slot-handys für Magnetstreifenkarten sind bisher nicht auf dem Markt. Eine französische Insellösung erscheint daher denkbar, eine internationale Verbreitung kaum (vgl. DURLA- CHER 1999 S. 43, RADER 2000, EPSO 2001). Mobilix Open Mobile Payment wird von Mobilix, dem mehrheitlich zu France Télécom gehörenden zweitgrößten dänischen Mobilfunkunternehmen, zusammen mit dem Clearing Joachim Henkel, Universität München 11

12 Haus PBS und dem Kartenhersteller Gemplus in Dänemark betrieben. Nach einem Pilotversuch Anfang 2001 soll der reguläre Betrieb Mitte des Jahres beginnen. Das Verfahren erfordert eine neue SIM-Karte, auf der der private Schlüssel des Nutzers abgespeichert wird. Nach Eingabe der PIN wird damit der Zahlungsauftrag signiert. Das Handy muss dazu mit einem SIM-Toolkit 2+ ausgestattet sein, was für die meisten heutigen Geräte gilt (vgl. FALCH 2000, CARD TECHNOLOGY 2001). Sonera Mobile Pay wird in Finnland von Sonera, der früheren staatlichen Telefongesellschaft, betrieben. Anfang 2001 startete der reguläre Betrieb in mehreren Städten. Das Verfahren erlaubt Abrechnungen kleiner Beträge über die Telefonrechnung sowie größerer Summen über Kredit- oder Debitkarte. Per Telefonrechnung soll vor allem an Automaten bezahlt werden, z.b. für Getränke, Fotokopien, Passfotos oder Parkplätze. Dazu muss eine für das jeweilige Produkt und den Automaten spezifische Nummer gewählt werden. Der Preis erscheint auf der Telefonrechnung; Sonera leitet die Einnahmen, wie bei 0190-Nummern, an den Anbieter weiter (vgl. DURLACHER 1999, EPSO 2001). OVUM (2000 S. 173) ist skeptisch, ob die Transaktionskosten angesichts niedriger Kaufpreise gerechtfertigt seien. Andererseits sind durch den Verzicht auf Münzmechanismen und regelmäßige Leerungen erhebliche Kostensenkungen möglich. EMPS, Electronic Mobile Payment Services, ist ein gemeinsames Projekt von Nokia, VISA und MeritaNordbanken. Ein Pilotbetrieb läuft in Finnland und Schweden seit Ende Das Verfahren erlaubt einerseits sichere Kreditkartenzahlungen per SET, andererseits POS- Zahlungen per Chipkarte. Dabei wird zwischen Handy und Kasse eine lokale Verbindung mittels Infrarot oder Bluetooth aufgebaut. Erforderlich ist ein WAP-Handy mit zweitem Kartenleser (dual chip). NTT DoCoMo, der größte japanische Mobilfunkbetreiber, bietet einen Abrechnungsdienst für Händler an, die das Portal des mobilen Internetdienstes i-mode nutzen. Dienstleistungen und niederpreisige Güter können per Handy gekauft und über die Telefonrechnung bezahlt werden (vgl. KRUEGER 2001 S. 5, DURLACHER 2000 S. 105). Dabei verdient DoCoMo gleich mehrfach, nämlich über Teilnahmegebühren der Händler und vor allem ein Disagio von immerhin 9% aus jeder Transaktion. Hinzu kommen noch Gesprächsgebühren, die jedoch eine relativ geringe Rolle spielen. DoCoMo wickelt den Zahlungsprozess weitestgehend selbst ab (vgl. CI-ONLINE 2001). MovilPago wird in Spanien von der staatlichen Gesellschaft Telefónica Móviles und BBVA (Banco Bilbao Vizcaya Argentaria) als Joint Venture betrieben. Das Verfahren soll die Zahlung geringer Beträge am online- wie offline-pos ermöglichen. Ein Testbetrieb läuft; der reguläre Start ist für Ende 2001 geplant. Aus Kundensicht ähnelt der Ablauf dem unter beschriebenen, und wie dort sind keine Änderungen am Handy oder der SIM-Karte erforderlich. Es besteht jedoch die Wahl, Zahlungen von einem vorausbezahlten Mobilfunkkonto zu begleichen oder von einer Kredit- oder Debitkarte. MovilPago will das Verfahren anderen spanischen und ausländischen Netzbetreibern anbieten (vgl. EPSO 2001). Weitere M-Payment-Initiativen werden u.a. betrieben von der Tankstellenkette Metax in Dänemark; Telia und EHPT in Schweden; MasterCard, Oberthur Smart Cards, France Télécom, Europay, Motorola und Credit Mutuel; der niederländischen Telefongesellschaft KPN und dem Zahlungsabwickler Bibit (WAP-basiert); Pay-Pal in den USA; Mobilpay in Österreich; Sicap in der Schweiz (vgl. DURLACHER 2000, KRUEGER 2001 S. 8, Joachim Henkel, Universität München 12

13 Tabelle 2: M-Payment-Verfahren (Auswahl; Stand Juli 2001) Name Beteiligte Firmen Land Stand des Projekts Paybox Paybox.net, Deutsche D, S, E, Betrieb Bank, Debitel AU, UK Street Cash Inatec D Pilotbetrieb Genion M-Payment VIAG Interkom, Telecash, D Pilotbetrieb Hypovereinsbank, Virbus Payitmobile Payitmobile, GZS, E-Plus, Materna, Accenture 3 D Pilotbetrieb geplant zweite Jahreshälfte 01 MobilBank MobilCom, Landesbank Baden-Würtemberg, Inatec D Pilotbetrieb geplant Mitte 01 D1 M-Payment T-Mobil, Brokat D angekündigt D2 M-Payment D2-Vodafone, Brokat D angekündigt Paiement CB sur mobile France Télécom F Betrieb Mobilix Open Mobile Paym. Mobilix, PBS, Gemplus DK Pilotbetrieb Sonera Mobile Pay Sonera SF Betrieb EMPS Nokia, VISA, MeritaNordbanken S, SF Pilotbetrieb M-Payment in i-mode NTT DoCoMo J Betrieb Movilpago Telefónica Móviles, BBVA E Pilotbetrieb 5 Markterfolg mit M-Payment 5.1 Die Positionen der Marktteilnehmer Mobilfunkanbieter Die neuen technischen Möglichkeiten des M-Payment könnten den Markt für Zahlungsdienstleistungen erheblich verändern. Wenn die Konsumenten das Handy-Bezahlen akzeptieren, insbesondere im stationären Einzelhandel, gelangen die Mobilfunkanbieter in eine sehr starke Position. Sie verfügen über eine breite Kundenbasis und enge (wenn auch bisher nicht sehr dauerhafte) Kundenbeziehungen, haben durch die SIM-Karte Einfluss auf ein zentrales Stück der technischen Infrastruktur und bringen Erfahrung in Abrechnungsprozessen mit. Letzteres nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern aufgrund von Roaming und Umsätzen aus netzübergreifenden Verbindungen auch gegenseitig (vgl. KRUEGER 2001 S. 8). Es bietet sich daher an, Clearing und Settlement auch für Zahlungen per Handy anzubieten und damit Banken und andere Zahlungsdienstleister zu umgehen. Außerdem profitieren die Mobilfunkanbieter, wenn auch in sehr geringem Maße, vom zusätzlichen Verkehrsaufkommen, das durch die Handy-Zahlungen generiert wird. Schließlich sehen sie im M-Payment eine Möglichkeit, durch ein ansprechendes Service-Angebot, aber auch den Aufbau von Wechselkosten eine höhere Kundenbindung zu erreichen. Dies erscheint dringend erforderlich, da die starken Kundenfluktuationen hohe Kosten verursachen (vgl. REICHHELD 1996 S. 38f). Bankverbindungen werden dagegen sehr selten gewechselt. Abgesehen von der speziellen Anwendung des M-Payment sind die Mobilfunkbetreiber allgemein bemüht, sich neue Umsatzquellen zu erschließen, da viele von ihnen hohe Investitionen für den Mobilfunk der dritten Generation 3 Die Kooperation mit E-Plus, Materna und Accenture wurde im März 2001 angekündigt (Stand Juli 2001) Joachim Henkel, Universität München 13

14 Abbildung 1: M-Payment beteiligte Unternehmen Finanzdienstleister Banken, Kreditkartenunternehmen, Zahlungsdienstleister Mobilfunkanbieter Netzbetreiber, Service Provider Mobile Payment Handy-Hersteller Technik-Anbieter z.b. Brokat, Siemens Spezialisierte Start-ups z.b. Paybox, Payitmobile, Inatec (UMTS) getätigt haben und gleichzeitig abzusehen ist, dass die reine Übertragungsleistung zu einem Basisprodukt (commodity) werden wird. Damit die Netzbetreiber das Potenzial des M-Payment für sich ausschöpfen können, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen hängt ihre Position stark von der technischen Realisation des Handy-Bezahlens ab. Paybox beispielsweise verwendet die Mobilfunknetze lediglich für normale Anrufe, was den Netzbetreibern bestenfalls über Gebührenkonditionen einen gewissen (geringen) Einfluss gibt. Die Einführung digitaler Signaturen wird die Rolle der Netzbetreiber stärken, soweit der private Schlüssel auf der SIM-Karte abgelegt wird (vgl. 3.3), wie es msign propagiert (vgl. MSIGN 2000). Zum anderen erfordert ein vollständiges M-Payment eine Banklizenz, zumindest aber eine EMI- (Electronic Money Institute) Lizenz (vgl. EUROPÄISCHE UNION 2000). Diese ist erforderlich, um Guthaben zu verwalten, die nicht nur für Leistungen des verwaltenden Unternehmens gültig sind (wie Prepaid- Karten), sondern auch von anderen Stellen als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Angesichts des großen Marktanteils von Prepaid-Karten für Telekomdienstleistungen erscheint es zwingend, auch beim M-Payment guthabenbasierte Verfahren anzubieten. Je nachdem, ob dieses Guthaben als elektronisches Geld im Zugriff des Kunden angesehen wird (wie bei einer Prepaid-Karte) oder als vom Netzbetreiber verwaltetes Konto, ist eine EMI- bzw. eine Banklizenz erforderlich. Die Abgrenzung ist dabei nicht immer eindeutig (vgl. KRUEGER 2001 S. 21). Außer für die Guthabenverwaltung ist eine Banklizenz auch dazu notwendig, Händlern Zahlungsgarantien geben zu können. Der Weg zur Banklizenz kann entweder über einen direkten Antrag des Mobilfunkanbieters führen (Beispiel MobilCom) oder über die Kooperation mit einer Bank. Die Aussichten der Mobilfunkanbieter, die klassischen Zahlungsdienstleister aus dem M- Payment zu verdrängen, werden verschieden beurteilt. Den genannten Chancen stehen eine Reihe von Problemen gegenüber. An erster Stelle ist das höhere Risiko zu nennen, das M- Payment für die Mobilfunkfirmen mit sich bringt. Es geht dabei um wesentlich höhere Summen als bei der ausschließlichen Abrechnung von Telekomdienstleistungen, soweit das Handy-Bezahlen sich nicht auf Mikro-Payments beschränkt. Dazu kommt, dass Betrug attraktiver wird, wenn dadurch nicht nur Gesprächszeit, sondern bargeldäquivalentes Guthaben erlangt werden kann. Gleichzeitig werden Betrug und der Ausfall von Forderungen für den Betreiber unangenehmer, da die Forderungen des per M-Payment bezahlten Händlers gegenüber dem 2001 Joachim Henkel, Universität München 14

15 Betreiber in voller Höhe als Verluste zu Buche schlagen; dagegen bereitet der Diebstahl von Gesprächszeit, soweit dadurch zusätzliche Gespräche entstehen, aufgrund der niedrigen marginalen Kosten nur relativ geringe Verluste (vgl. KRUEGER 2001 S. 10). Allerdings ist der Umfang dieses Diebstahls erheblich: Mummert & Partner schätzen, dass die deutschen Mobilfunkgesellschaften im Jahr 2000 Forderungen in Höhe von 750 Millionen DM aufgrund unbezahlter Handy-Rechnungen abschreiben mussten (vgl. DPA 2000). Soweit M-Payment über die Telefonrechnung läuft, wird die Abrechnung (Settlement) zwischen verschiedenen Netzen aufgrund von Roaming wesentlich komplizierter: zum Roaming der klassischen Telekomdienste muss ein Zahlungsroaming hinzukommen, wenn ein Kunde eines Netzbetreibers im Netz eines anderen Betreibers M-Payments tätigt. Hier treten höhere Risiken nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch gegenüber anderen Netzbetreibern auf (vgl. KRUEGER 2001 S. 10f). Schließlich müssen die Mobilfunkbetreiber eine höhere Verlässlichkeit ihrer Abrechnungen erreichen und dies glaubwürdig kommunizieren. Fazit: sie müssten sich mit Risikomanagement, Clearing und Settlement der Zahlungen mehrere Kernkompetenzen von Finanzdienstleistern aneignen. Auf mittlere Sicht werden daher Kooperationen mit letzteren mehr Chancen gegeben als Alleingängen der Mobilfunkfirmen (vgl. DURLACHER 2000 S. 106, OVUM 2000 S. 173). ROSINGH et al. (2001 S. 9) listen eine ganze Reihe von Telekom-Bank-Kooperationen auf und prognostizieren langfristig auch Akquisitionen von Banken durch Mobilfunkunternehmen. Die deutschen Netzbetreiber kooperieren innerhalb des Konsortiums msign (Mobile Electronic Signature Consortium) mit der Brokat AG und weiteren Firmen, um einheitliche Standards für mobile digitale Signaturen zu etablieren (vgl. MSIGN 2000). Ziel des Konsortiums ist die Durchsetzung einer Standard-Schnittstelle zur Nutzung mobiler digitaler Signaturen. MSign schlägt vor, die Applikation zur Generierung der digitalen Signatur auf der SIM-Karte unterzubringen, wodurch der Mobilfunkbetreiber einen großen Einfluss auf die Zahlungsfunktion erhielte (vgl. MSIGN 2000 S. 12). Seit Beginn 2001 kooperiert msign mit der weltweiten Initiative Radicchio, deren Schwerpunkt auf Public Key Infrastructure (PKI) liegt (vgl. RADICCHIO 2001) Banken und Kreditkartenunternehmen Banken und Kreditkartenunternehmen bringen Erfahrung im Zahlungsgeschäft wie im Risikomanagement mit. Sie verfügen über eine hohe Reputation für Zuverlässigkeit und lang existierende Kundenbeziehungen. Vor allem Kreditkartenunternehmen sind international tätig, so dass grenzüberschreitende Zahlungen für sie kein Problem darstellen. Es liegt auf der Hand, dass diese Gruppen M-Payment nicht ohne weiteres den Telekomfirmen überlassen werden. Im August 2000 wurde von zehn internationalen Banken, VISA sowie drei Handy-Herstellern das Mobey Forum gegründet, mit dem Ziel, to encourgage the use of mobile technology in financial services such as payment, remote banking, and brokerage (MOBEY FORUM 2000). Das inzwischen erweiterte Forum nimmt Einfluss auf die Standardisierungsbemühungen anderer Institutionen wie z.b. MeT (s.u.) und erarbeitet auch selbst Empfehlungen. Insbesondere spricht sich das Mobey Forum, anders als msign (vgl ), für getrennte Chipkarten für SIM- und Signaturfunktion aus (vgl , MOBEY FORUM 2001). Das Konsortium MoSign wurde ebenfalls von Finanzdienstleistern initiiert, ist jedoch mit den vier Großbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerbank und HypoVereinsbank als Gründungsmitgliedern mehr auf Deutschland fokussiert (vgl. MOSIGN 2001). MoSign propagiert eine vom Handy getrennte Smartcard als Träger der Signatur, die dadurch zwar vielfältiger einsetzbar wäre (auch im PC oder am POS), im Einsatz mit Handy oder PC jedoch 2001 Joachim Henkel, Universität München 15

16 einen zusätzlichen Leser erfordert. Um die Verbreitung solcher Signaturkarten voranzubringen, hat der Deutsche Sparkassen Verlag im Mai 2001 eine Offensive angekündigt. Zusammen mit VeriSign, dem führenden Anbieter von digitalen Zertifikatsdiensten, sollen in den nächsten Jahren bis zu 20 Millionen Karten mit digitalen Zertifikaten ausgegeben werden (vgl. VERISIGN 2001). Das für die digitale Signatur nötige Zertifikat wird auf dem gleichen Chip untergebracht sein wie die Geldkarten-Funktionalität. Diese kostspielige Aktion könnte allerdings auch das gleiche Schicksal erleiden wie die Geldkarte: verschwindend geringe Nutzung trotz weiter Verbreitung. Anders als bei einer Signatur per SIM-Karte ist hier nämlich zusätzliche Infrastruktur in Form eines Kartenlesers erforderlich, für den Einsatz im E- Commerce am PC ebenso wie im Handy. An den meisten M-Payment-Projekten ist eine Bank oder Kreditkartengesellschaft beteiligt. Es erscheint daher unwahrscheinlich, dass sie komplett aus dem Zahlungsprozess verdrängt werden. Der direkte Kontakt zum Endkunden wie zum Händler könnte jedoch den Telekomunternehmen zufallen Handy-Hersteller Anders als Mobilfunkanbieter und Finanzdienstleister bringen Handy-Hersteller keinerlei Erfahrung im Zahlungsverkehr mit. Dementsprechend gering sind ihre Chancen und Ambitionen, im M-Payment selbst die zentrale Rolle zu spielen. Dennoch haben sie einen großen Einfluss darauf, welche Form des Handy-Bezahlens sich durchsetzen wird, da sie maßgeblich die Gestalt der Endgeräte bestimmen. Ob ein zweiter Kartenleser integriert ist, ob SIM- und WIM-Chip (wireless identification module) getrennt sind, ob, wie von msign ursprünglich einmal vorgeschlagen, eine spezielle Taste Signieren am Handy angebracht ist, liegt letztlich bei den Herstellern. Entsprechend wichtig ist eine Kooperation mit ihnen für die anderen Interessengruppen, die sie in ihre jeweiligen Konsortien einzubinden versuchen. Unabhängig davon, in welcher Form M-Payment ablaufen wird, haben die Handy-Hersteller auf jeden Fall ein starkes Interesse daran, dass es sich durchsetzt: Das Handy als Geldbörse würde ihnen eine starke Nachfrage nach Handys und deren technischer Weiterentwicklung bescheren. Zu Durchsetzung dieser gemeinsamen Ziele haben die Handyhersteller das Konsortium MeT Mobile Electronic Transactions gegründet. Das von MeT definierte framework describes how secure mobile electronic transactions are performed by the mobile device, using the standards leveraged by MeT (MET 2001 S. 5). Die Ziele von MeT betreffen auch digitale Signaturen, sind aber allgemeiner als die von msign und MoSign und zielen ab auf eine möglichst breite Verwendung von Handys als PTD personal trusted device Weitere Marktteilnehmer Außer den oben genannten Gruppen spielen im Zusammenhang mit M-Payment noch Technologiefirmen, Zahlungsabwickler und auf M-Payment spezialisierte Start-ups eine Rolle. Unter den Technologiefirmen ist der Softwareanbieter Brokat hervorzuheben. Brokat ist Initiator des msign-konsortiums für digitale Signaturen, und seine Software PaymentWorks Mobile zur Abwicklung von Zahlungstransaktionen wird voraussichtlich von D1 und D2 für M-Payment eingesetzt werden (vgl. BROKAT 2001). Es besteht eine Partnerschaft mit Siemens im Bereich von Echtzeit-Mikropayments. Daraus ging u.a. das Produkt hervor, das auf der E-Business-Plattform Twister (bzw. Brokat Server Technologies ) sowie dem weltweit etablierten System von Siemens zur Verwaltung von Prepaid-Guthaben basiert (vgl. SIEMENS 2000). Chipkartenhersteller wie Gemplus, Giesecke & Devrient, Oberthur und Schlumberger haben eine wichtige Rolle als Lieferanten von SIM- und Signa Joachim Henkel, Universität München 16

17 turchips. Zu erwähnen sind auch, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Materna, Trintech sowie Trust-Center wie D-Trust, TC Trust Center und VeriSign. Zahlungsabwickler oder Payment Service Provider (PSP) decken verschiedene Schritte des Zahlungsprozesses ab, wie Kreditwürdigkeitsprüfung, Clearing und Settlement von Zahlungen. Dies dürfte auch bei den meisten M-Payment-Verfahren so bleiben. Beispielsweise ist die Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS) an der Payitmobile AG beteiligt, TeleCash wickelt Handy-Zahlungen für VIAG Interkom ab, und die holländische Telefongesellschaft KPN kooperiert im M-Payment mit Bibit. Schließlich sind Start-ups zu nennen, die von unabhängigen Unternehmern mit dem Ziel gegründet wurden, E- und M-Payment-Verfahren anzubieten. Dazu gehören Paybox, Inatec, Payitmobile, WebTrade und Eops. Die Stärken dieser Firmen Schnelligkeit, Innovationsfreude und Flexibilität reichen jedoch allein nicht aus, um ein neues Bezahlverfahren zu etablieren. Sie sind auf Kooperationspartner wie Mobilfunkanbieter oder Banken angewiesen. 5.2 Erfolgsfaktoren Marktseitige Erfolgsfaktoren Die kritische Masse von Nutzern möglichst schnell zu erreichen ist zentral, da Zahlungsverfahren typische Netzeffektgüter sind: je mehr Teilnehmer es gibt, desto höher ist der Nutzen für jeden einzelnen Teilnehmer (vgl. z.b. SHAPIRO/VARIAN 1998 S. 173 ff). Genaugenommen liegt ein indirekter Netzeffekt vor: je mehr Konsumenten an dem M-Payment- Verfahren teilnehmen, desto höher ist dessen Nutzen für jeden Händler; je mehr Akzeptanzstellen es gibt, desto nützlicher ist das Verfahren wiederum für jeden Konsumenten. Die Frage ist, welche Faktoren helfen, schnell die kritische Masse zu erreichen. First mover advantage: das erste Unternehmen am Markt kann einen Vorsprung hinsichtlich des Kundenstamms aufbauen, der durch Netzeffekte weiter verstärkt wird. Außerdem erhält es üblicherweise die umfangreichste Berichterstattung in der Presse und damit Gratis- Werbung. Der Erste am Markt hat jedoch nicht alle Trümpfe in der Hand es bestehen auch second mover advantages: die Folger profitieren davon, dass der Erste das Konzept des Handy-Bezahlens schon bekannt gemacht hat. Sie sparen sich dadurch Ausgaben für die Marktbearbeitung. Soweit der first mover Finanzierungsrestriktionen unterliegt was bei Paybox aufgrund der Beteiligung der Deutschen Bank nicht der Fall sein dürfte, kann es daher sein, dass diesem das Geld ausgeht und andere das Feld bestellen, das er vorbereitet hat. Dazu kommt die Möglichkeit, aus Fehlern des Pioniers zu lernen. Markterwartungen spielen bei Netzeffektgütern eine wichtige Rolle. Konsumenten wie Händler steigen in ein Zahlungsverfahren nur dann ein, wenn es weit verbreitet ist oder sie erwarten, dass es dies in naher Zukunft sein wird. Eine funktionierende Technik ist dafür nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Um positive Erwartungen sowie allgemeine Bekanntheit zu erreichen, ist ein geeignetes Marketing erforderlich. Positive Erwartungen hängen darüber hinaus mit der Marktmacht und der Reputation der beteiligten Unternehmen zusammen. Paybox profitiert in beiderlei Hinsicht von der Kooperation mit der Deutschen Bank, Payitmobile kann in ähnlicher Weise die Position der GZS nutzen. Eine sehr starke Position haben auch die Mobilfunkanbieter, die aufgrund ihrer Kundenkontakte sehr gute Vertriebsmöglichkeiten für Handy-Bezahlverfahren haben. Dies gilt insbesondere für T- Mobil und D2-Vodafone. Sollten beide darüber hinaus ein teilweise kompatibles Verfahren 2001 Joachim Henkel, Universität München 17

18 einführen (vgl. 4.1), so dass es zu einer (begrenzten) Standardisierung kommt, dürften angesichts ihrer insgesamt ca. 38 Millionen Mobilfunkverträge (in Deutschland, Anfang 2001) die Markterwartungen zu ihren Gunsten umschlagen: je mehr Unternehmen einen bestimmten Standard eines Netzeffektgutes unterstützen, desto aussichtsreicher ist dieser. Dabei ist durchaus denkbar, dass sogar mehr als zwei M-Payment-Anbieter den gleichen Standard übernehmen Bestrebungen in diese Richtung bestehen. Der Idealfall für die Durchsetzung von M- Payment wäre eine Einigung auf einen offenen Standard. Ein niedriger Preis spielt vor allem in der Startphase eine große Rolle. Paybox verlangt als einziger Anbieter vom Konsumenten eine Jahresgebühr von fünf Euro, ist jedoch inzwischen im ersten Jahr kostenfrei. Dadurch wird die Einstiegshürde verringert. Andere, SMS-basierte Verfahren können den Kunden teurer kommen, da fünf Euro durch das regelmäßige Verschicken von SMS schnell zusammenkommen. Für Händler ist die fixe Grundgebühr zur Teilnahme an einem M-Payment-Verfahren vergleichsweise unwichtig gegenüber einem niedrigen Disagio. Wie wichtig eine weite Verbreitung und hohe Zahlungsaufkommen sind, zeigt folgendes Rechenbeispiel. Wenn eine Million Kunden jährlich Zahlungen von durchschnittlich DM abwickeln, hat der M-Payment-Anbieter bei 3% Disagio gerade einmal 30 Millionen DM Umsatz. Davon sind Kosten für Marketing, andere Dienstleister, Gehälter, Abschreibungen etc. zu decken. Dies illustriert, dass ein profitabler Betrieb nur dann möglich ist, wenn eine breite Kundenbasis aufgebaut wurde und das Handy wirklich als Standardzahlungsmittel etabliert ist. Offensichtlich ist auch Kosteneffizienz erforderlich insbesondere stellt sich die Frage, welche Investitionen der Betreiber tätigen muss. Hier sind Verfahren im Vorteil, die technisch einfacher sind und weitgehend auf bestehende Systeme zurückgreifen Produktseitige Erfolgsfaktoren Verschiedene Internet-Bezahlverfahren sind gescheitert: ecash und CyberCash mussten trotz Unterstützung durch die führenden deutschen Banken vom Markt genommen werden, und das von allen Kreditkartenunternehmen propagierte SET-Verfahren (mit PC-basiertem Wallet) war ebenfalls ein Misserfolg. An der Marktmacht der dahinterstehenden Firmen kann es nicht gemangelt haben problematisch waren der für den Konsumenten umständliche Einstieg ins System und die Komplexität der Verfahren. Als wichtiger Erfolgsfaktor erweist sich also ein schneller und einfacher Einstieg für den Endkunden. Gerade bei neuen Zahlungsverfahren erfolgt der Einstieg entweder aus Neugierde oder aus der Absicht, einen bestimmten, gerade begonnenen Bezahlvorgang versuchsweise mit dem neuen Verfahren abzuwickeln. Wenn dann längere Zeit auf eine PIN gewartet werden oder gar ein Postamt für ein Identifikations- Verfahren aufgesucht werden muss, wird der potenzielle Neukunde schnell demotiviert. Paybox beispielsweise berücksichtigt diese Erkenntnis und ermöglicht das Ausgeben der ersten 50 Euro sofort nach der Online-Registrierung. Eine einfache Benutzung kommt als zweite Anforderung hinzu. Ob man dabei ein Verfahren mit SMS oder Sprachnachrichten vorzieht, scheint eher eine Geschmacksache. Geringe technische Voraussetzungen auf Nutzerseite sind für einen schnellen Start wichtig, um von Anfang an möglichst viele potenzielle Kunden zu haben. Mehrere Anbieter handelten danach und stellten ihr ursprünglich für WAP konzipiertes System aufgrund des mäßigen Erfolgs von WAP auf SMS oder IVR (interactive voice response) um. Wenn erst einmal eine gute Marktposition erreicht ist und sich die technische Ausstattung der Nutzer verbessert hat, ist ein späterer Umstieg (Migration) auf WAP, GPRS oder UMTS immer noch möglich, soweit seitens des Anbieters genügend Flexibilität besteht. Das gleiche gilt für digitale Signatu Joachim Henkel, Universität München 18

19 ren: da mit ihrer allgemeinen Verfügbarkeit erst in mehreren Jahren zu rechnen ist, muss ein marktfähiges M-Payment-Verfahren zuerst ohne Signaturen funktionieren. Ein extremer Fall hinsichtlich technischer Voraussetzungen liegt in Frankreich vor, wo für Paiement CB sur mobile (vgl. 4.2) sogar spezielle dual slot-handys erforderlich sind. Der dennoch mögliche Erfolg dieses Systems liegt am weitgehenden Aufbau auf bestehenden Verfahren, in diesem Fall auf dem Zahlungsverfahren mit der weitverbreiteten Carte Bancaire. Die meisten Systeme auf dem deutschen Markt (vgl. 4.1) basieren ebenfalls auf existierenden Verfahren (Lastschrift, Kreditkarte), lediglich das der MobilBank erfordert die Eröffnung eines neuen Bankkontos. Einige M-Payment-Verfahren bieten die Auswahl aus mehreren Zahlungsmitteln an (Lastschrift, private oder Firmenkreditkarte) sowie die Übermittlung der Lieferadresse an den Händler. Dieser umfangreiche Service ist allerdings nur dann ein Pluspunkt, wenn darunter die Einfachheit der Benutzung nicht leidet. Das gilt auch für die Frage, wie viele verschiedene Anwendungen das Verfahren erlaubt: Einkauf im Web, per Handy, am Automaten oder am offline-pos, das Aufladen von Prepaid-Karten, Überweisungen, Lotto etc. kommen in Frage. Davon abgesehen, dass Kunden diese Flexibilität schätzen, erlaubt der Start jeder neuen Anwendung eine weitere Pressemeldung und damit Publicity. Aus Sicht der Händler steht Zahlungssicherheit im Vordergrund. Dabei ist der vielfach befürchtete Betrug durch Dritte praktisch von geringer Bedeutung; viel schwerwiegender sind Rückbelastungen aufgrund mangelnder Deckung eines Kontos (vgl. BOCK/SPILLER 2001 S. iii). M-Payment-Anbieter erhöhen die Zahlungssicherheit durch Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie die dauerhafte Beziehung zu den bei ihnen registrierten Kunden. Die MobilBank will sogar eine Zahlungsgarantie anbieten. Schließlich ist für einen Händler die einfache Einbindung des Systems in die bestehende Umgebung wichtig, die der Betreiber durch Kooperationen mit Herstellern von Shop-Software sowie mit Zahlungsabwicklern erreichen kann. 6 Ausblick Die vielfältigen Aktivitäten aller Marktteilnehmer lassen erwarten, dass M-Payment sich durchsetzen wird. Die Frage ist, welche und wieviele Systeme sich auf dem Markt etablieren können. Auf lange Sicht wird es umso mehr Verfahren geben, je geringer der jeweilige Einstiegsaufwand für Händler und Kunden ist und je höher der Grad der Kompatibilität zwischen den Verfahren ist. Bei Kreditkarten beispielsweise bieten viele Banken ein Doppel aus VISA und Mastercard an, so dass der Aufwand für die Anschaffung der zweiten Karte gering ist. Ebenso profitiert der Händler davon, für beide Kartentypen die gleiche Infrastruktur verwenden zu können. Wenn daher mehrere M-Payment-Verfahren auf der gleichen technischen Grundlage basieren, wäre die langfristige Koexistenz verschiedener Anbieter gut denkbar. Ein solches Szenario technische Kompatibilität, dabei Wettbewerb hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen erscheint für alle Marktteilnehmer wünschenswert, vorausgesetzt, der Verzicht auf Systemwettbewerb führt nicht zu einer suboptimalen technischen Lösung. Die derzeitigen M-Payment-Verfahren zielen vor allem auf Anwendungen im elektronischen und im mobilen Handel. Die größten Umsätze im Einzelhandel werden jedoch am klassischen POS gemacht, weshalb dort langfristig die größten Potenziale für M-Payment gesehen werden. Allerdings sind dort eine Reihe sehr etablierter Zahlungsverfahren in Benutzung, und die Vorteile des Handy-Bezahlens sind weniger klar als beispielsweise im E-Commerce. Dies könnte sich durch Technologien für kurzreichweitige drahtlose Kommunikation Bluetooth oder Infrarot ändern. Damit könnte das Handy-Bezahlen am POS sehr einfach werden: die 2001 Joachim Henkel, Universität München 19

20 Ladenkasse übermittelt dem Handy z.b. per Bluetooth die Einkaufsliste samt Preisen und Händlerkennung; der Kunde autorisiert die Zahlung per PIN und schickt eine entsprechende Nachricht an seinen M-Payment-Abwickler. Die Möglichkeit, das Handy zum Bezahlen zu verwenden, hat den Markt für Zahlungsabwicklungen in Bewegung gebracht. Der Eintritt neuer Marktteilnehmer verstärkt den Wettbewerb, mit Chancen für Effizienzsteigerungen und die Entwicklung neuer Dienstleistungen. Königsmacher bleibt jedoch der Kunde: nur bequeme und schnelle M-Payment-Verfahren werden Akzeptanz finden Joachim Henkel, Universität München 20

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