Forderungspfändung. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen
|
|
- Albert Langenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Forderungspfändung Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen von KURT STÖBER Regierungsdirektor in München 9., neubearbeitete Auflage VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING BIELEFELD
2 Vorwort Verzeichnis der abgedruckten Gesetze und anderen Vorschriften Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis V XI XIII Erstes Kapitel Zwangsvollstreckung in Geldforderungen A. Die Zwangsvollstreckung 1 B. Die Parteien und Beteiligten im Zwangsvollstreckungsverfahren.. 4 C. Geldforderungen 5 D. Die Pfändung von Geldforderungen 5 E. Ausländische Drittschuldner, NATO-Truppenstatut 14 F. Mehrheit von Drittschuldnern und Forderungen, die mehreren Personen gehören 23 G. Einzelfälle 28 Zweites Kapitel Pfändungsverfahren und -Wirkungen A.-Zuständigkeit ( 828 ZPO) 195 B. Der Antrag auf Pfändung 205 C. Die Entscheidung über den Antrag ( 829,834 ZPO) 215 D. Der Pfändungsbeschluß ( 829 ZPO) 225 E. Die Zustellung des Pfändungsbeschlusses (Wirksamwerden der Pfändung, 829 Abs. 2 und 3 ZPO) 243 F. Die Wirkungen der Pfändung 251 G. Die Pfandverwertung ( 835, 839,844 ZPO) 263 H. Die Wirkungen der Überweisung ( 835,836,842 ZPO) 273 J. Die Drittschuldnererklärung ( 840 ZPO) 286 K. Klage, Zwangsvollstreckung ( 841 ZPO) 300 L. Verzicht des Gläubigers ( 843 ZPO) M. Vorratspfändung, Vorzugspfändung, Dauerpfändung ( 751 Abs. l, 850dAbs.3ZPOT 312 N. Nebenansprüche und Nebenrechte ( 838 ZPO) 316 O. Hilfspfändung. 320 VII
3 P. Die Rechtsbehelfe ( 766, 767, 771,793 ZPO, 11 RpflG) 323 Q. Fehlerhafte Zwangsvollstreckungsakte und Verstoß gegen ein Pfändungsverbot 342 R. Überpfändung( 803Abs. IS.2ZPO),Teilpfändung 346 S. Zusammentreffen von Pfändung mit Abtretung und Verpfändung T. Mehrfache Pfändung (Anschlußpfändung) ( 804 Abs. 3, 853, 856 ZPO) 360 U. Vorpfändung ( 845 ZPO) 366 V. Arrest ( 916 ff., 928 ff. ZPO) 381 W. Einstweilige Verfügung ( ZPO) 387 X. Die Kosten der Zwangsvollstreckung ( 788 ZPO, Nr GKG-KostVerz., 57,58 BRAGO) 389 Drittes Kapitel Pfändung von Arbeitseinkommen A. Das Arbeitseinkommen und seine Pfändung ( 850,829 ZPO) B. Pfandrecht an künftig fällig werdenden Beträgen und an Diensteinkommen in einem anderen Amt oder nach Gehaltserhöhung ( 832,833 ZPO) 466 C. Unpfändbare Einkommensteile ( 850 a ZPO) 471 D. Bedingt pfändbare Forderungen ( 850 b ZPO) 483 E. Pfändungsgrenze bei Pfändung des Arbeitseinkommens wegen gewöhnlicher Geldforderungen ( 850 c ZPO) 505 F. Pfändungsgrenzen bei Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen ( 850 d ZPO) 532 G. Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage ( 850 e Nr. 1 ZPO) H. Zusammentreffen mehrerer Arbeitseinkommen ( 850 e Nr. 2 ZPO). 563 I. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ( 850 e Nr. 2a ZPO) 570 J. Naturalleistungen und Arbeitseinkommen in Geld ( 850 e Nr. 3 ZPO) 578 K. Pfändungsschutz in Ausnahmefällen ( 850 f Abs. 1 ZPO) 583 L. Begünstigte Pfändung in Sonderfällen ( 850 f Abs. 2 und 3 ZPO) M. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen ( 850 g ZPO) N. Lohnschiebung und -Verschleierung ( 850 h ZPO) 603 O. Einmalige Bezüge, Sachnutzung und Dienstleistung ( 850 i Abs. 1 und 2 ZPO) -< 613 P. Zusammentreffen von Pfändung mit Abtretung und Verpfändung sowie Aufrechnung ( 850 e Nr. 4 ZPO) 619 Q. Lohn-(Gehalts-)Vorschuß, Abschlagszahlungen 630 VIII
4 R. Zusammentreffen mehrerer Pfändungen ( 804 Abs. 3,850 e Nr. 4 ZPO) 634 S. Kontoguthaben aus wiederkehrenden Einkünften ( 850 k ZPO) Viertes Kapitel Pfändung von Sozialleistungen A. Pfändungsbeschränkung für Leistungsansprüche ( 54 SGB) 659 B. Das Verfahren bei Pfändung von Sozialleistungen 697 C. Kontenpfändung, Pfändung von Bargeld ( 55 SGB) 747 D. Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Wintergeld 757 E. Konkursausfallgeld 759 Fünftes Kapitel Pfändung anderer Vermögensrechte ( ZPO) A. Ihre Pfändung 765 B. Einzelfälle 772 Sechstes Kapitel Pfändung der Hypothekenforderungen und Grundpfandrechte ( 830, 857 Abs. 6 ZPO) A. Hypothekenpfändung ( 830,837 a ZPO) 889 B. Pfändung einer Grundschuld ( 857 Abs. 6 ZPO) 919 s C. Pfändung des Rückgewähranspruchs durch Gläubiger des Grundstückseigentümers 928 D. Pfändung der Eigentümergrundschuld ( 857 Abs. 6 ZPO) 946 E. Pfändung der Eigentümerhypothek 970 F. Pfändung der Rentenschuld ( 857 Abs. 6 ZPO) 972 G. Der Erlösanspruch (Die durch den Zuschlag erloschene Hypothek, Grundschuld oder Eigentümergrundschuld) 972 H. Pfändung einer Schiffshypothek ( 830 a, 837 a ZPO) 980 J. Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug 982 Siebtes Kapitel Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe oder Leistung einer körperlichen Sache ( ZPO) A. Herausgabe oder Leistung einer beweglichen körperlichen Sache ( 846,847,849,854 ZPO) 983 B. Herausgabe eines Schiffs ( 847 a ZPO) oder Luftfahrzeugs ( 99 Luftfahrzeugrechtegesetz) 990 IX
5 C. Anspruch auf eine unbewegliche Sache ( 846,848,849,855 ZPO) D. Das Anwartschaftsrecht aus Auflassung 1003 Achtes Kapitel Zwangsvollstreckung in Forderungen aus Wechseln, anderen indossablen Papieren, Postspareinlagen usw. ( 831 ZPO) A. Wechselforderungen und durch Orderpapiere verbriefte Forderungen 1013 B. Postspareinlage 1017 C. Andere Wertpapiere, Scheck 1018 D. Investmentzertifikate 1019 Anhang 1. Zivilprozeßordnung, 766,793, Lohnpfändungs-Tabelle ( 850 c Abs. 3 ZPO) Übergangsregelung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Rechtspflegergesetz, 11 Abs. 1-6, 20 Nrn. 16 und Verwaltungsanordnung über die Vertretung des Bundes als Drittschuldner im Bereich des Bundesministers der Verteidigung Verwaltungsordnung der Deutschen Bundesbahn Verordnung über die Vertretung der Deutschen Bundespost 1049 Vertretung der Länder als Drittschuldner 7. Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 1056 / 17. Schleswig-Holstein 1058 Sachverzeichnis 1059 X
Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Verzeichnis der abgedruckten Gesetze und anderen Vorschriften. Abkürzungsverzeichnis. Einschlägiges Schrifttum
Vorwort Verzeichnis der abgedruckten Gesetze und anderen Vorschriften Abkürzungsverzeichnis Einschlägiges Schrifttum V XVII XIX XXVII Erstes Kapitel Zwangsvollstreckung in Geldforderungen A. Die Zwangsvollstreckung
MehrPfändung des Arbeitsei n kom mens
Heiwich / Frankenberg Pfändung des Arbeitsei n kom mens und Verbraucherinsolvenz einschließlich Pfändung der Sozialleistungen, Kontopfändung und Restschuldbefreiung 7. neubearbeitete und erweiterte Außage
MehrGLIEDERUNG.
GLIEDERUNG A Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen 11 I. Einleitung 11 1. Der Lohnpfändungsschutz als Ausdruck der Lohnsicherung... 13 2. Die Rechtsquellen des Lohnpfändungsschutzes
MehrLohnpfändung und Drittschuldnerklage
Lohnpfändung und Drittschuldnerklage Leitfaden für die betriebliche Praxis Von Birgit Willikonsky Direktorin des Arbeitsgerichts Kiel ERICH SCHMIDT VERLAG Seite Vorwort..........................................
MehrExamenskurse/Referendariat. Zwangsvollstreckung. Examenskurs für Rechtsreferendare. von Dr. Walter Möbius, Dr. Ludwig Kroiß. 5., überarbeitete Auflage
Examenskurse/Referendariat Zwangsvollstreckung Examenskurs für Rechtsreferendare von Dr. Walter Möbius, Dr. Ludwig Kroiß 5., überarbeitete Auflage Zwangsvollstreckung Möbius / Kroiß wird vertrieben von
MehrPfändung und Vollstreckung im Grundbuch
Vollstreckungsrecht in der Praxis Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch Rechtsgemeinschaften Rechte am Grundstück Zwangshypothek von Diplom-Rechtspfleger Udo Hintzen, Sankt Augustin/Bad Münstereifel
MehrZwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015. 1 Prof.G.Helwich
Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015 1 Prof.G.Helwich Arten der Zwangsvollstreckung In das bewegliche Vermögen a) in körperliche Sachen VO:Gerichtsvollzieher VA: Pfändung und Versteigerung b)
MehrZwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht Hinweis: Weiteres Material wird parallel zur Vorlesung auf der über Stud.IP (http://www.studip.uni-goettingen.de/) zur Verfügung gestellt. 1. Teil: Einführung Gliederung 1 Grundlagen
MehrVerwaltungs-Vollstreckungsgesetz Verwaltungszustellungsgesetz
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Verwaltungszustellungsgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bestimmungen, der Abgabenordnung, des EG-Beitreibungsgesetzes und des Europäischen Übereinkommens
MehrInhaltsverzeichnis -
LIT Marc-Andre Neumann Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Rahmen der Forderungspfändung am Beispiel der Pfändung von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kreditsicherheiten VI Inhaltsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis XXVII. Seite. Vorwort Verzeichnis der abgedruckten Gesetze und anderen Vorschriften Abkürzungsverzeichnis Einschlägiges Schrifttum
Vorwort Verzeichnis der abgedruckten Gesetze und anderen Vorschriften Abkürzungsverzeichnis Einschlägiges Schrifttum V XVII XIX XXVII Erstes Kapitel Zwangsvollstreckung in Geldforderungen A. Die Zwangsvollstreckung
MehrDie Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in der Zwangsvollstreckung. von Dr. Ralf Reetz. sst
Die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in der Zwangsvollstreckung von Dr. Ralf Reetz sst 1985 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING BIELEFELD Gliederung Seite Abkürzungsverzeichnis -. XIII
MehrZwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Handbuch von Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen FH für Verwaltung und Rechtspflege Berlin - FB Rechtspflege - und Hans-Joachim Wolf Richter am Oberlandesgericht
MehrDer Mahnbescheid und seine Vollstreckung
Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung von Roman Schneider, Oberamtsrat a. D. 5. Auflage, 2002 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalf Abkürzungen 9 Das Wichtigste
MehrDer Mahnbescheid und seine Vollstreckung
Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung begründet von Edeltraud Samson, Rechtspfleger, und Roman Schneider, Amtsrat, fortgeführt von Roman Schneider, Oberamtsrat beim Landgericht Mannheim RICHARD BOORBERG
MehrZahl der Wahlkreise und Mandate in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
DHB Kapitel.8 Wahlergebnisse nach Ländern (Sitzverteilung) 07..0.8 Wahlergebnisse nach Ländern (Sitzverteilung) Stand:.0.0 Die folgenden Tabellen und Übersichten geben Auskunft über: und in den Ländern
MehrDie Pfändung des Arbeitseinkommens - Eine rechtsvergleichende Untersuchung -
Die Pfändung des Arbeitseinkommens - Eine rechtsvergleichende Untersuchung - von Dr. Barbara Honold 1998 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XXI Einleitung
MehrDie Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung I. Allgemeines Unter Zwangsvollstreckung ist die mit Hilfe des Staates erzwungene Befriedigung titulierter (= gerichtlich festgestellter) Ansprüche eines Gläubigers zu verstehen.
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 73. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung herausgegeben
MehrVorwort... Hinweise für die Benutzung... Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... Einleitung: Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
Vorwort... Hinweise für die Benutzung... Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... V VII XXI Einleitung: Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen 1. Wesen und Aufgaben der Zwangsvollstreckung... 1 2. Arten der
MehrInhaltsübersicht 12.1
Inhaltsübersicht 12.1 Inhaltsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... LXIII Literaturverzeichnis... LXXI Rdn. Seite 1. Abschnitt Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Hintzen/Wolf)... 1.1
MehrMuster. über die Zustellung eines mit Dienststempel verschlossenen, mit folgender Anschrift versehenen Briefes:
der 1. Ausfertigung für die Akten Name und Anschrift des Drittschuldners 1. Pfändungsverfügung Pfändungs- und Einziehungsverfügung Ort Forderungsbuch-Nr./ Aktenzeichen. Beitragskto.-Nr./Betriebs-Nr. Bitte
MehrZwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis Band 1 b Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen Begründet von Siegfried Schraderf Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Dr. Karl-Friedrich Steinert Vizepräsident des Oberlandesgerichts
MehrVerhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen
ARBEITSRECHT A24 Stand: April 2013 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen Fax (0681) 9520-690
MehrC. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens... 23
Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens... 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1)...
MehrKommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder. Begründet von. Dr. Egon Hoffmann. Ministerialdirigent a. D.
Gaststättenrecht Kommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder Begründet von Dr. Egon Hoffmann Ministerialdirigent a. D. Von der 2. bis zur 4. Auflage bearbeitet von Dr.
MehrInhaltsübersicht. Seite Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz Kommentar.. 15
Vorwort.................................. 5 Abkürzungsverzeichnis.......................... 13 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz Kommentar.. 15 ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 15
MehrVollstreckung effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2009
Vollstreckung effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2009 A Ablösung BGH lässt vereinfachte Ablösung durch nachrangigen Gläubiger zu 2/09 33 Abwrackprämie Greifen Sie jetzt Agrarreform anderweitige
Mehr4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen. A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner
4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner I. Das Inhibitorium II. Schuldnerschutz C. Das Verhältnis zwischen Gläubiger
MehrInhaltsübersicht. Seite Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Seite Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) Erster Abschnitt 1 Geltungsbereich... 17 2 Vollstreckbare Verwaltungsakte... 19 3 Einstellung der Vollstreckung
MehrExamens-Repetitorium Sachenrecht
Examens-Repetitorium Sachenrecht von Dr. Mathias Habersacjc ;;ih:g ;.;;., : -? : ; :.::' u ;; ;: ''! \ o. Professor an der UniversitärRegensbiirg'' *" " C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrZwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis: HRP 1b Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen von Dr. Karl-Friedrich Steinert, Kai-Uwe Theede 8., neubearbeitete und erweiterte Auflage Zwangsvollstreckung in das bewegliche
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort............................................................ V Verzeichnis der abgedruckten Gesetze und anderen Vorschriften........... XVII Abkürzungsverzeichnis...............................................
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII XV 1. Kapitel. Einleitung; Aufbau des 8. Buches der ZPO 1 A. Begriff der Zwangsvollstreckung 1 B. Parteien der Zwangsvollstreckung 1 C.
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrHandbuch des. Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Von Dr. Alexander Hillach f Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt/Main
Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Von Dr. Alexander Hillach f Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt/Main 8. Auflage Bearbeitet von Dr. Günther Rohs Landgerichtsdirektor a.d. und
MehrIM NAMEN DES VOLKES! Urteil. In dem Rechtsstreit
Lösung: Einziehungsklage Amtsgericht Dannenberg - 3 C 101/14 - IM NAMEN DES VOLKES! Urteil In dem Rechtsstreit der Firma TP-Haustechnik GmbH, Poststraße 31, 29439 Lüchow, vertreten durch ihren Geschäftsführer
MehrVerhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohnund Gehaltspfändungen. Nr. 113/02
Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohnund Gehaltspfändungen Nr. 113/02 verantwortlich: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg
MehrC. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens" 2 Lohnpfändungstabellen für Monats-, Wochen- und Tageseinkommen
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19 B. Berechnung des
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis Bearbeitet von Ernst Riedel Loseblattwerk mit 131. Aktualisierung 2017.
MehrZwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen
Zwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen I. Allgemeines Wenn ein Gläubiger ein Urteil zur Zahlung eines bestimmten Betrages vor Gericht erwirkt und der Schuldner nicht leistet, hat der Gläubiger die Möglichkeit,
Mehr623 Mecklenburg-Vorpommern
Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 91 Mecklenburg-Vorpommern 24 Baden-Württemberg 20 Bayern 23 Berlin 15 Brandenburg 13 Hamburg 8 Hessen 25 Niedersachsen 24 Nordrhein-Westfalen
MehrKreditsicherungsrecht
Kreditsicherungsrecht von Dr. Hansjörg Weber em. Professor an der Hochschule Fulda ab der 9. Auflage fortgeführt von Dr. Jörg-Andreas Weber, LL. M, StB Professor an der Hochschule Offenburg 9., neu bearbeitete
MehrBetreuungsrecht. 5. neu bearbeitete Auflage 2011 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING - BIELEFELD
Betreuungsrecht von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Mehr1 Einführung 1. A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1. B) Definition der Zwangsvollstreckung 1. C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2
I 1 Einführung 1 A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1 B) Definition der Zwangsvollstreckung 1 C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2 2 Überblick über die Grundzüge der Zwangsvollstreckung 3
MehrArbeitszeitgesetz: ArbZG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 7 Arbeitszeitgesetz: ArbZG Kommentar von Dr. Dirk Neumann, Dr. Josef Biebl, J. Denecke 15., neubearbeitete Auflage Arbeitszeitgesetz: ArbZG Neumann / Biebl / Denecke
MehrHandbuch der Lohnpfändung
Handbuch der Lohnpfändung Wegweiser für Arbeitgeber und Personalabteilungen. Mit Pfändungstabellen, Mustertexten und einem Lohnpfändungs- ABC von Prof. Dr. Klaus Hock 1. Auflage Handbuch der Lohnpfändung
MehrEUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliches Vermögen: körperliche Gegenstände in bewegliches Vermögen: Forderungen in unbewegliches Vermögen Sicherungshypothek Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung
MehrVorwort zur 6. Auflage
Vorwort zur 6. Auflage Mehr als 6 Millionen Bundesbürger sind hoffnungslos überschuldet und die Pfändungen von Lohn und Gehalt, Renten, Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Kontoguthaben sowie Privatinsolvenzen
Mehrreguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung
Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher
MehrZwangsvollstreckung. - Examenskurs für Rechtsreferendare - von. Dr. Walter Möbius. Vorsitzender Richter am LG Traunstein. Dr.
Zwangsvollstreckung - Examenskurs für Rechtsreferendare - von Dr. Walter Möbius Vorsitzender Richter am LG Traunstein Dr. Ludwig Kroiß Richter am Oberlandesgericht hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter
MehrBundesland geltende Regelung Rechtsgrundlage Übergangsregelung / geplante Regelung Baden-Württemberg Altersgrenze ist die Vollendung des 67.
Altersgrenzen für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenrecht der Länder Bundesland geltende Regelung Rechtsgrundlage Übergangsregelung / geplante Regelung Baden-Württemberg Altersgrenze ist die Vollendung
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann -- Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 132. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Mai
MehrDer Zivilprozess. Eine Einführung für Wirtschaftsjuristen in das Zivilprozessrecht und die Zwangsvollstreckung. von. Prof. Dr.
Der Zivilprozess Eine Einführung für Wirtschaftsjuristen in das Zivilprozessrecht und die Zwangsvollstreckung von Prof. Dr. Dieter Weber Studiengangleiter Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nürtingen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Literaturverzeichnis... ZurArbeitmitdiesemBuch...
Vorwort... Literaturverzeichnis... ZurArbeitmitdiesemBuch... Rn Seite V XIII XV 1 Überblick... 1 1 I. Zwangsvollstreckungsverfahren... 1 1 1. Begriff der Zwangsvollstreckung... 2 1 2. GläubigerundSchuldner...
MehrKompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014
Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................
MehrKommentar zur Zivilprozessordnung
Kommentar zur Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau 6., neubearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2008
MehrA. Schnell gewusst: Der Zivilprozess erster Instanz
VII Vorwort... Abkürzungsverzeichnis.... XIII V A. Schnell gewusst: Der Zivilprozess erster Instanz I. Einführung... 1 1. Grundwissen... 1 a) Was regelt die ZPO?... 1 b) Verfahrensarten der ZPO... 1 c)
MehrInhaltsverzeichnis. Zivilprozessordnung (ZPO)
Vorwort............................................................................... Bearbeiterverzeichnis................................................................... Im Einzelnen haben bearbeitet...........................................................
MehrKreditsicherheiten. Recht der Sicherungsgeschäfte. Dr. Hansjörg Weber. von. Professor an der Fachhochschule Fulda. 5., neubearbeitete Auflage
Kreditsicherheiten Recht der Sicherungsgeschäfte von Dr. Hansjörg Weber Professor an der Fachhochschule Fulda 5., neubearbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1997 Inhaltsverzeichnis
MehrZivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 13. Teil: Voraussetzungen für die Pfändung von Geldforderungen
Zivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 13. Teil: Voraussetzungen für die Pfändung von Geldforderungen I. Antrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan ( 828) Amtsgericht
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 TEIL1 Allgemeine Rechtsgrundsätze 15 I. Sicherstellungsvertrag 16 1. Vertragsabschluss 17 2. Anspruch der Bank auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten 19 3.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes Drucksache 16/7615
Bundesrat Drucksache 376/09 24.04.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Fz Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009
MehrVorwort zur 8. Auflage
Vorwort zur 8. Auflage In der 8. Auflage ist neben der neuesten Rechtsprechung vor allem das neue Recht der Insolvenzordnung und die Schuldrechtsreform verarbeitet worden. Die Verfasser, selbst seit Jahren
MehrZwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Juristische Kurz-Lehrbücher Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig, Prof. Dr. Christian Berger, Friedrich Lent 23., völlig neubearbeitete Auflage
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann -- Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 136. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Januar
MehrSchriftenreihe der Juristischen Schulung/ Lehr- und Praxisbücher Band 13. Kreditsicherheiten. Recht der Sicherungsgeschäfte
Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Lehr- und Praxisbücher Band 13 Kreditsicherheiten Recht der Sicherungsgeschäfte von Prof. Dr. Hansjörg Weber 7., neubearbeitete Auflage Kreditsicherheiten Weber
MehrSeite Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17
Seite Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz LVwG) mit Erläuterungen für die Praxis Zweiter
MehrBetreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.
Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung
Mehr3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen
3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen A. Pfändung (staatlicher Hoheitsakt) B. Rechtswirkungen der Pfändung I. Verstrickung II. Pfändungspfandrecht C. Verwertung Folie 39 3: Vollstreckung
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 68.500 Beschäftigte. Sieben von 90 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrMustertexte zum Strafprozess
Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts
MehrZahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02)
XXZahlen+Fakten(K) I. Zahl der Versicherten Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) Soziale Pflegeversicherung rd. 70,89 Mio (Stand: 01.01.2002) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,36 Mio
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 66.200 Beschäftigte. Vier von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 8,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrKreditsicherungsrecht
Kreditsicherungsrecht von Dr. Hansjörg Weber Professor an der Hochschule Fulda unter Mitarbeit von Dr. Jörg-Andreas Weber, LL.M. Rechtsanwalt in Freiburg 8., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München
MehrA. Bundesrecht B. Landesrecht
Übersicht Seite A. Bundesrecht... 523 I. Grundgesetz (GG)... 523 Art. 8... 523 II. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)... 524 Art. 11... 524 Art. 16... 524 III. Gesetz über
MehrInhaltsübersicht. Rdnr. Seite. Vorwort zur 5. Auflage Inhaltsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsübersicht Vorwort zur 5. Auflage Inhaltsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis Rdnr. Seite V IX XIII XV Einleitung I. Grundbegriffe 1 1 II. Gliederung des Buches 5 2 Teil A. Grundsätze
MehrEngelhardt/App/Schlatmann Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Verwaltungszustellungsgesetz
Engelhardt/App/Schlatmann Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Verwaltungszustellungsgesetz Verwaltungs- Vollstreckungsgesetz Verwaltungszustellungsgesetz Kommentar unter Berücksichtigung der landesrechtlichen
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 66.600 Beschäftigte. Sieben von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
Mehr2 Durchführung der Zwangsvollstreckung. Vollstreckung in Geldforderungen und andere Vermögensrechte
II. Vollstreckung in Geldforderungen und andere Vermögensrechte Gl. VollstrFord Pfändung Sch. (Gl.) VollstrObj Einziehung Sch. Drittschuldner 61 II. Vollstreckung in Geldforderungen und andere Vermögensrechte
MehrFERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013
Taubenstr. 0, 07 Berlin Tel: 030/548-499, Fax: 030/548-450 0 0/ FERIEN IM SCHULJAHR 0/ in den Ländern Baden-Württemberg (5) 9.0. 0.. 4.. 05.0. - 5.03. 05.04..05. 0.06. 5.07. - 07.09. Bayern () 9.0 03..
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9.
Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9. März 2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrPsychThG: Psychotherapeutengesetz
Gelbe Erläuterungsbücher PsychThG: Psychotherapeutengesetz ommentar von Jan H. L. Immen, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Günter Jerouschek, Jutta lammt-asprion, Günter Spielmeyer, Vera Walther- Moog 1. Auflage
Mehr2 Form und Übermittlung der Eintragungsanordnung. II. Vollstreckung in Sachen
Abgabenordnung 85 87 AO 1 [Fassung bis 31. 1. 01:] [Fassung ab 1. 1. 013:] (11) 1 Ist die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach 88 h Abs. 1 der Zivilprozessordnung erfolgt, sind Entscheidungen über
MehrArzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress
Arzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress Ergänzbares Handbuch für Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Arzneimittelhersteller Von Dr. Werner Gerdelmann Diplom-Kaufmann Birger Rostalski Apotheker
MehrDie Pfändungsbeschränkung des 852 ZPO
Die Pfändungsbeschränkung des 852 ZPO - Zwangsvollstreckung in den Pflichtteilsanspruch, den Anspruch des Schenkers auf Herausgabe des Geschenks wegen Notbedarfs und den Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich
MehrZwischen welchen Vollstreckungsarten muss unterschieden werden, und warum kommt es auf diese Unterscheidung an?
Systematik Karte 1 Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzliches Verfahren, das der Durchsetzung privater Rechte dient. Während das gerichtliche Erkenntnisverfahren die Rechtsfindung zum Ziel hat, kann
MehrSachenrecht. Dr. Jan Schapp. Verlag Franz Vahlen München. von. Professor der Rechte an der Universität Gießen. 2. Auflage
Sachenrecht von Dr. Jan Schapp Professor der Rechte an der Universität Gießen 2. Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhalt Vorwort Literaturverzeichnis V XIII 1. Kapitel. Prinzipien des Sachenrechts.
MehrZwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines Belegexemplars. 1. Grundlagen
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19
MehrAltersgrenzen bei der Feuerwehr
Altersgrenzen bei der Feuerwehr Übersicht des Deutschen Feuerwehrverbandes Berlin, Januar 2014 I. Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg regelt die örtliche Gemeinde bzw. Feuerwehr 17 Bayern 12 17 17 Übertritt
MehrHandbuch zum Mutterschutzgesetz
FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 12 Handbuch zum Mutterschutzgesetz Praxiskommentar mit Bußgeldkatalog und den Vorschriften für den öffentlichen Dienst 13. Auflage KLAGES-VERLAG HANNOVER INHALTSVERZEICHNIS
MehrInhaltsübersicht. Teil 1: Liegenschaftskataster und Grundbuchrecht 1
Inhaltsübersicht Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Inhaltsübersicht... VII Bearbeiterverzeichnis... XV Allgemeines Literaturverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis...XXIII Teil 1: Liegenschaftskataster
MehrSachenrecht. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht
Sachenrecht Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.
MehrBundeszentralregistergesetz
Kolumnentitel Beck sche Kompakt-Kommentare Bundeszentralregistergesetz Erläutert von Peter Hase Regierungsdirektor im Bundesamt für Justiz 2. Aufl age 2014 III 1 n n 2014 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII Kapitel 1. Grundlagen des Inimobiliarsachenrechts 1 A. Grundbegriffe 1 I. Grundstück und Grundstücksrechte 1 II. Beschränkte dingliche Grundstücksrechte
MehrInhaltsübersicht. Kapitel I Wohnungseigentumgesetz - Text 1. Kapitel III Verordnung über Heizkostenabrechnung mit Anmerkungen 719
Inhaltsübersicht VorMort Bearbeilenerzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkurzungsvcrzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XV XXI Kapitel I Wohnungseigentumgesetz - Text 1 Kapitel II Wohnungseigentumgesetz -
MehrInhaltsübersicht Teil A. Einleitung Teil B. Stiftungsprivatrecht 1. Kapitel. Vorbemerkung 2. Kapitel. Bürgerliches Gesetzbuch
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXV Teil A. Einleitung Teil B. Stiftungsprivatrecht 1. Kapitel. Vorbemerkung... 33 2. Kapitel. Bürgerliches
Mehr