Sachbereich: Schuldverhältnisse

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1 Sachbereich: Schuldverhältnisse Wesen, Begriff und Entstehung von Schuldverhältnissen darlegen Inhalt eines Schuldverhältnisses ( 241 BGB) Unterscheidung von rechtsgeschäftlichen bzw. rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen ( 311 BGB) und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Arbeitsrecht Kommunalrecht AVR Bau- u. PlanungsR das Zustandekommen von Verträgen erklären und mögliche Probleme beim Vertragsabschluss lösen 5 Vertiefung des im Vorlehrgang aufgefrischten Wissensstandes mit praktischen Fallübungen die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Einbeziehung in den Vertrag erfassen 305 ff. BGB Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 1

2 Sachbereich: Stellvertretung in der kommunalen Praxis ausgewählte Probleme der Stellvertretung einschließlich der sog. Vertretung ohne Vertretungsmacht in Anwendungsbeispielen aus der kommunalen Verwaltungspraxis lösen 2 Anknüpfung an den Stoff des Vorlehrganges: Vertiefung der dort erworbenen Vorkenntnisse über die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung (einschl. der sog. Insichgeschäfte ) und die Folgen der Vertretung ohne Vertretungsmacht. 164 ff., 177 ff., 181 BGB AVR Arbeitsrecht Kommunalrecht Bearbeitung von praktischen Fallbeispielen Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 2

3 die Vertretung juristischer Personen des öffentlichen Rechts am Beispiel der Gemeinde aufzeigen und in praktischen Fallkonstellationen umsetzen Der Bürgermeister als gesetzliches Außenvertretungsorgan ( 63 GO NW) Besonderheiten bei Verpflichtungsgeschäften der Gemeinde ( 63, 64 GO NW) Spezialfälle: Anstellungsverträge ( 74 III GO NW) Vertreter in Gesellschaftsorganen ( 113 GO NW) Praktische Fallbeispiele dto. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 3

4 Sachbereich: Rechte und Pflichten aus schuldrechtlichen Verträgen wichtige für die kommunale Praxis relevante Vertragstypen unterscheiden (Kauf, Miete, Leasing, Dienstvertrag, Werkvertrag, Darlehen) Skizzierung der einzelnen vertraglichen Schuldverhältnisse, Buch 2, Abschnitt 8 des BGB Sozialhilfe den Inhalt von Verträgen (ggf. durch Auslegung) beschreiben und die sich aus den Verträgen ergebenden (primären) Rechte und Pflichten mit Beispielen aus der Praxis erläutern 433 ff., 535 ff., 611 ff., 631 ff., 488 ff. / 607 ff. BGB den Rückforderungsanspruch des Schenkers erläutern 528, 529, 818 BGB; 6 Fallbeispiele hierzu einen Überblick über besondere Vertriebsformen insbesondere Fernabsatzverträge und deren Besonderheiten geben 312 ff. BGB den Vergleich als vertragliches Instrument zur Beilegung eines bestehenden Streits über ein Rechtsverhältnis begreifen Vergleich ( 779 BGB, 794 Abs. 1 ZPO) Abgabenrecht Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 4

5 Sachbereich: Leistungsstörungen die möglichen Arten einer schuldrechtlichen Pflichtverletzung unterscheiden und deren Rechtsfolgen bestimmen 241, 280 BGB Überblick über die verschiedenen Arten der Pflichtverletzung (Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung, Verletzung von Sorgfalts- u. Nebenpflichten 14 Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 5

6 Sachbereich: Leistungsstörungen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges erklären und praktische Fälle lösen Voraussetzungen ( 286 BGB) und Vertretenmüssen des Schuldners ( 276, 278, 280 Abs. 1 S. 2 BGB) Ersatz des Verzögerungsschadens ( 280 Abs. 2 BGB) Verzinsung von Geldschulden ( 288 BGB) Schadensersatz statt Leistung ( 280 Abs. 3, 281 BGB) Rücktritt ( 323 BGB) bzw. Schadensersatz und Rücktritt ( 325 BGB) Aufwendungsersatz ( 284) den Gläubigerverzug vom Schuldnerverzug abgrenzen Kurzer Überblick über 293 ff. BGB Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 6

7 Sachbereich: Leistungsstörungen den Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit darstellen Begriff "Unmöglichkeit" (Gattungs- und Stückschuld; Fixgeschäfte) Fälle des 275 BGB die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schlechtleistung im Kaufu. Werkvertragsrecht darstellen und entsprechende Fälle lösen Begriff des Sachmangels ( 434 bzw. 633 BGB) Rechte des Käufers einschl. Verjährung ( 437, 438 BGB) Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf ( 474, 476 BGB) Rechte des Bestellers einschl. Verjährung ( 634, 634a BGB) Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 7

8 Sachbereich: Erlöschen des Schuldverhältnisses das Erlöschen des Schuldverhältnisses durch Erfüllung erläutern Bewirken der geschuldeten Leistung; Leistung durch und an Dritte; Erfüllung bei mehreren Ansprüchen; Tilgungsbestimmung; Rechtsfolgen der Erfüllung und Bedeutung der Quittung Leistung an Erfüllungs statt und erfüllungshalber (in Grundzügen) die Voraussetzungen der Aufrechnung und deren Wirkung darstellen Voraussetzungen und Wirkung der Aufrechnung (in Grundzügen) 2 den Begriff Rücktritt vom Vertrag erklären vereinbartes und gesetzliches Rücktrittsrecht (z.b. 323, 326 Abs. 5, 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 BGB) Widerruf bei Verbraucherverträgen als besondere Form des Rücktritts ( 355, 357 BGB) den Begriff Kündigung erklären den Erlass und andere Erlöschensgründe beschreiben Dauerschuldverhältnisse, z.b. Miete, Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 8

9 Sachbereich: Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern die rechtlichen Besonderheiten der Mehrheit von Schuldnern in Grundzügen darlegen und Beispiele nennen die rechtlichen Besonderheiten der Mehrheit von Gläubigern in Grundzügen darlegen und Beispiele nennen 2 Mehrheit von Schuldnern (Teilschuldner, Gesamtschuldner, Schuldnergemeinschaft);Beispiele Mehrheit von Gläubigern (Teilgläubiger, Gesamtgläubiger, Gläubigergemeinschaft); Beispiele Sozialhilfe Abgabenrecht dto. Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 9

10 Sachbereich: Gläubigerwechsel die Bedeutung der Abtretung erklären 398 ff. BGB eine Abtretungserklärung formulieren Gründe für einen Ausschluss der Abtretung nennen den Schutz des Schuldners bei der Abtretung darlegen Beispiele des gesetzlichen Forderungsübergangs nennen und praktische Fälle lösen z.b. 6 EFZG, 99 LBG, 33 SGB II, 94 SGB XII, 115, 116 SGB X Sozialrecht Beamtenrecht Arbeits- und Tarifrecht den Forderungsübergang durch Überleitungsanzeige erläutern 93 SGB XII Sozialrecht 2 den Forderungsübergang im Wege der Zwangsvollstreckung darlegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Beispiel: Gehaltspfändung Verwaltungsvollstreckung Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 10

11 Sachbereich: Gesetzliche Schuldverhältnisse die Voraussetzungen des 823 I BGB nennen und erläutern Fallbeispiele aus der kommunalen Praxis Arbeitsrecht, Beamtenrecht die Deliktsfähigkeit erläutern und auf praktische Fälle anwenden die verschiedenen Schadensposten nennen 249 ff., 842 ff. BGB die Auswirkungen eines Mitverschuldens erläutern 254 BGB den Sinn der Gefährdungshaftung erklären 7 StVG; Ansprüche gegen den Kfz-Halter bzw. die Kfz-Haftpflicht-Versicherung die Voraussetzungen der Amtshaftung erläutern und auf praktische Fälle anwenden BGB i.v.m. Art. 34 GG Fallbeispiele aus der kommunalen Praxis Grundzüge des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung darstellen, insbesondere die Voraussetzungen der Leistungskondiktion aufzeigen und auf alltägliche Fallgestaltungen anwenden den Umfang des Bereicherungsanspruchs in Grundzügen darstellen 812 Abs. 1 BGB Arbeitsrecht, Beamtenrecht (z.b. 12 BBesG) 818 BGB die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Geschäftsführung ohne Auftrag beschreiben Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 11

12 Sachbereich: Eigentum Begriff und Inhalt des Eigentums erläutern 854, 855, 857, 868, 903 ff. BGB Staatsrecht Baurecht Ordnungsrecht Kommunalrecht den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und Grundstücken erläutern und praktische Fallbeispiele lösen 929; 932, 935; 873, 925 BGB den gutgläubigen Erwerb beschreiben einen Überblick über den gesetzlichen Eigentumserwerb (z.b. Fund) geben 5 937, 946 ff., 958, 965 ff., 1922 in Grundzügen den Schutz des Eigentums darstellen 985 ff., 1004 BGB die Bedeutung und die Gliederung des Grundbuchs beschreiben Grundbuchordnung Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 12

13 Sachbereich: Möglichkeiten der Sicherung von Ansprüchen (Überblick) erklären, wie die Grundpfandrechte Hypothek und Grundschuld begründet und übertragen werden, und deren wirtschaftliche Bedeutung erkennen die Begründung des Eigentumsvorbehalts sowie die sachenrechtlichen Konsequenzen und die wirtschaftliche Bedeutung anhand von Beispielen darstellen ff., 1191 ff., 873 ff. BGB Sozialrecht Wirtschaftslehre Kommunalrecht 433, 449, 929, 158 BGB die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der Forderungsabtretung darstellen Anknüpfung und Bezugnahme auf den schon Kapitel Gläubigerwechsel (s.o.) besprochenen Stoff zur Abtretung Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 13

14 Sachbereich: Ausgewählte Fragen aus dem Familien- oder Erbrecht 1. entweder aus dem Bereich des Familienrechts die Voraussetzungen zur Eingehung der Ehe darstellen, die rechtlichen Wirkungen und Folgen der Ehe beschreiben 4 Eheschließung, Grundzüge der ehelichen Lebensgemeinschaft und des Namensrechts Sozialrecht die möglichen Güterstände nennen und unterscheiden Arten des ehelichen Güterrechts die Zugewinngemeinschaft erläutern und bei einem einfach gelagerten Fall den Zugewinnausgleich ermitteln Beschreibung und exemplarisches Fallbeispiel Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 14

15 Sachbereich: Ausgewählte Fragen aus dem Familien- oder Erbrecht in Grundzügen das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kind charakterisieren, die elterliche Personen- und Vermögenssorge erläutern und einen groben Überblick über das Vormundschaftsrecht geben Allgemeines, Elterliche Sorge, Vormund einen Überblick geben über die Unterhaltspflicht einschl. der Rangvorschriften Grundzüge der Unterhaltspflicht oder 2. aus dem Bereich des Erbrechts die gesetzliche Erbfolge im Überblick darstellen die Testamentsformen sowie die Widerrufsmöglichkeiten nennen sowie den Begriff der Testierfähigkeit erläutern das Pflichtteilsrecht im Überblick erklären die Haftung des Erben sowie die Möglichkeit der Ausschlagung der Erbschaft in Grundzügen darstellen Erbfolge nach Ordnungen und Stämmen Gewillkürte Erbfolge, Arten des Testaments 2303 ff. BGB 1922, 1967 ff., 1942 ff. BGB Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 15

16 Sachbereich: Grundzüge des Zivilprozesses das Verfahren im Zivilprozess in Grundzügen darstellen Zuständigkeit der ordentlichen Gericht Verwaltungsrecht Staatsrecht 2 Klageerhebung, Mündliche Verhandlung, Beendigung des Verfahrens durch Urteil oder Vergleich Instanzen und Rechtsmittel 54 Unterricht 1 Klausur à 180 Min. (= 4 Unterrichtsstunden) 2 Unterrichtsstunden für die Besprechung der Klausur Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 16

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