Die Bedeutung der Rechtswissenschaften im Allgemeinen

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1 Allgemeines Recht

2 Die Bedeutung der Rechtswissenschaften im Allgemeinen Nicht nur Juristen, sondern auch Wirtschaftswissenschaftler müssen sich mit Rechtsfragen auseinandersetzen. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften stehen in der Praxis nicht isoliert nebeneinander, sondern weisen viele Verbindungen auf. Wie vielfältig diese Verzahnung beider Bereiche ist, zeigt bereits ein Überblick anhand einzelner wichtiger betriebswirtschaftlicher Disziplinen. Wer in betriebswirtschaftlichen Kategorien denkt, berührt dabei immer wieder Rechtsgebiete, deren Kenntnis dem Wirtschaftswissenschaftler eine Entscheidung oftmals überhaupt erst ermöglicht oder ihn zumindest darüber aufklärt, ob eine von ihm getroffene oder zunächst nur wünschenswerte Entscheidung von der Rechtsordnung überhaupt gebilligt wird oder zumindest nicht nachteiliger als eine alternative Gestaltungsform ist. Die nachfolgenden Übersicht zeigt diesen Zusammenhang für wichtige betriebswirtschaftliche Bereiche:

3 Gründung von Unternehmen -> Handels- und Gesellschaftsrecht -> Steuerrecht -> Verfassungs- sowie Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht Finanzierung Personalwesen -> Kreditsicherungsrecht -> Wertpapierrecht -> Kapitalmarktrecht -> Arbeitsrecht -> Sozialrecht Marketing -> Wettbewerbsrecht Aufnahme einer werbenden Tätigkeit am Markt in allen Bereichen -> Management -> Organisation -> Vertrieb -> Bürgerliches Recht, insbesondere Vertragsrecht einschließlich Vertragsgestaltung -> Verbraucherschutzrecht, Produkt- und Umwelthaftungsrecht

4 Recht Privates Recht Öffentliches Recht Bürgerliches Recht Staatsrecht Strafrecht Prozessrecht Verwaltungsrecht Handelsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Veraltungsrecht Beamtenrecht Polizeirecht

5 Grober Überblick über das Rechtssystem Gesamtrecht (nationales) Privatrecht Öffentliches Recht Allgemeines Privatrecht Bes. Privatrecht Materielles Recht Prozess Recht (formelles Recht) BGB Handelsrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Verfassungsrecht ZPO Zivilprozessordnung Nebenstrafrecht Kernstrafrecht Allg. Verw.-recht Grundgesetz StPO Strafprozessordnung z.b. Steuerstrafrecht StGB Strafgesetzbuch Bes. Verw.-recht VwGO Verwaltungsgerichtsordnung

6 Unterscheidung von Rechtsgebieten Materielles Recht Öffentliches Recht Strafrecht Zivilrecht Staatsrecht - Grundrecht - Staatsorganisationsrecht Verwaltungsrecht - Allgemeines Verwaltungsrecht - Baurecht - Polizeirecht - Kommunalrecht - Hochschulrecht - Immissionsschutzrecht - Steuerrecht - Sozialrecht - StGB - WiStG - BtMG - GwG Bürgerliches Recht Bürgerliches Gesetzbuch - Allgem. Teil - Schuldrecht - Sachenrecht - Familienrecht - Erbrecht Nebengebiete - ProdHaftG - WEG - LPartG - FernUSG Sondergebiete -Handels- und GesellschaftsR - WettbewerbsR - Kartellrecht - Bankrecht - Arbeitsrecht Staat handelt als Hoheitsträger Regelungen für den Bereich zwischen Privatpersonen

7 Öffentliches Recht und Privatrecht Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht Privatrecht Bürgerliches Recht Verwaltungsrecht Schuldrecht Sachenrecht Polizeirecht Steuerrecht Familienrecht Erbrecht Beamtenrecht Sozialrecht Verkehrsrecht Wegerecht Wasserrecht Baurecht und andere Rechtsgebiete Handelsrecht Gesellschaftsrecht Aktienrecht Wechsel- u. Scheckrecht Prozessrecht Strafrecht Urheber- und Erfinderrecht Völkerrecht Kirchenrecht Teile und Gewerbeordnung Überordnung Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Gleichordnung

8 Öffentliches Recht Privatrecht Staat Bürger Bürger Bürger Bürger Staat = Über- und Unterordnungsprinzip = Gleichordnungsprinzip

9 Rechtsquellen Rechtsquellen Ungeschriebenes Recht = Gewohnheitsrecht Geschriebenes Recht Gesetze Verordnungen Satzungen

10 Rechtsquellen der Rechtsordnung Ungeschriebenes Recht Voraussetzung: = Gewohnheitsrecht - Recht, das aus der Rechtsüberzeugung des Volkes unmittelbar entsteht. - Ständige Übung, die von den Beteiligten in dem Bewusstsein praktiziert wird, dass das, was sie tun, Recht ist. Geschriebenes Recht = gesetztes Recht Zwischenstaatliches Recht (Völkerrecht) (internationales Recht) - supranationales Recht = Recht, das von übernationalen Instanzen für mehrere Staaten einheitliche erlassen wird (regionales Völkerrecht) Verfassungsrecht (GG) (formelle) Gesetze Rechtsverordnungen (Art. 80 GG) Autonome Satzungen = Befugnis nichtstaatlicher Verbände zur Schaffung von Rechtsnormen (Universitäten, Kirchen, Gemeinden, Kreise) Nicht: Vereinssatzung Bestimmte Urteile des BVerfG ( 78 i.v.m. 31 Abs. 2 BVerfG) z.b.: die von den Organen der EG erlassenen unmittelbar in sämtlichen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften (Gemeinschaftsrecht) -> vgl. Art. 24 Abs. 1 GG

11 Stufenaufbau der Rechtsordnung Allg. Regeln des Völkerrechts EU-Recht Grundgesetz Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen Tarifverträge (norm. Teil) Betriebsvereinbarungen EU-Recht: Verordnungen gelten unmittelbar; Richtlinien müssen in Nationales Recht umgesetzt werden. Grundgesetz (GG) als ranghöchstes (Deutsches) Gesetz strahlt aus auf BGB durch verfassungskonforme Auslegung BGB von 1896 bzw in Kraft getreten, vorher Rechtssplitterung zahlreichere Weiterentwicklungen/ Rechtsfortbildungen besonders in jüngster Zeit z.b. Schuldrechtmodernisierung Allg. Teil: gilt für alles, so genannte Klammerwirkung 5 Bücher BGB (siehe Folie)

12 Rechtssubjekte Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen Juristische Personen des privaten Rechts Juristische Personen des öffentlichen Rechts Stiftungen Vereine Körperschaften Nichtwirtschaftl. (ideelle) Vereine Anstalten Wirtschaftliche Vereine Stiftungen

13 Personen Schaubild Personen Handlungsfähigkeit Rechtsfähigkeit Geschäftsunfähig Deliktunfähigkeit Handlungsfähigkeit Geschäftsfähig Deliktfähig Beschränkte Geschäftsfähigkeit Beschränkte Deliktfähigkeit Parteifähigkeit Volle Geschäftsfähigkeit Volle Deliktfähigkeit Prozessfähigkeit

14 Minderjährigenrecht Eine Willenserklärung eines Minderjährigen ist wirksam, wenn: Zustimmung der gesetzl. Vertreter Nur rechtlicher Vorteil Taschengeldparagraph Partielle Geschäftsfähigkeit Besonderheiten Bei einseitigen Rechtsgesch.: nur vorherige Zustimmung Rechtlich neutrale Geschäfte reichen aus Erfasst keine Kreditgeschäfte Arbeitnehmer, nicht Auszubildende; Selbstständige

15 Formen der Rechtsgeschäfte formlos Schriftform Öffentliche Beglaubigung Notarielle Beurkundung gewillkürte gesetzliche Beispiele: Die meisten Geschäfte des tägl. Lebens Bürgerschaftserklärung, privatschriftliches Testament (hier eigenhändige Niederschrift erfordlerich) Grundbuchbewilligung Grundstückskaufvertrag, Schenkung Rechtsfolge: Im Zweifel Nichtigkeit Nichtigkeit In manchen Fällen: Heilung durch Vollzug

16 Rechtsgeschäfte einseitige mehrseitige Empfangsbedürftige Willenserklärung (Kndigung) Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung (Testament) Einseitig verpflichtende Verträge (Schenkung) Beiderseitig verpflichtende Verträge (Kauf) nichtig anfechtbar Geschäftsunfähig Scheingeschäft Scherzgeschäft Irrtum Täuschung Drohung

17 Rechtsgeschäfte Rechtsgeschäfte einseitige Zweiseitige (Verträge) Streng einseitige z.b. Testament, Auslobung Einseitig verpflichtende Verträge z.b. Schenkung Empfangsbedürftig z.b. Kündigung, Anfechtung Unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge z.b. Leihe Vollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge (gegenseitige Verträge) z.b. Kauf, Miete

18 Nichtige Rechtsgeschäfte Sie weisen einen bestimmten Mangel, der Nichtigkeit zur Folge hat Mangel in der Geschäftsfähigkeit Mangel im rechtsgeschäftlichen Willen Mangel in der Form Mangel im Inhalt des Rechtsgeschäftes 105 I BGB: Rechtsgeschäfte mit Geschäftsunfähigen 117 BGB: Scheingeschäft 125, 313 BGB: Rechtsgeschäfte mit Formmangel /-fehler 134 BGB: Gesetzl. Verbot 105 II BGB: Rechtsgeschäfte mit Bewusstlosen und vorübergehend geistig gestörten 118 BGB: Mangel an Ernstlichkeit (Scherzgeschäft) z.b. -Grundstückskauf (notarielle Beurkundung) -Schenkung -Bürgschaft -Testament (schriftform) 138 I BGB: Sittenwidriges Rechtsgeschäft 138 II BGB: Wucher

19 Willenserklärung Schwebend unwirksame WE Nichtige WE Anfechtbare WE 108 BGB Formalfehler 125 BGB Erklärungsirrtum 119 BGB Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot 134 BGB Verstoß gegen die guten Sitten 138 BGB Geschäftsunfähigkeit etc. 105 BGB Inhaltsirrtum 119 BGB Falsche Übermittelung 120 BGB Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung 123 BGB Schein- und Scherzgeschäfte 117 BGB Anfängliche objektive Unmöglichkeit 306 BGB

20 Irrtumsarten Motivirrtum Eigenschafts -irrtum Erklärungsirrtum Inhaltsirrtum Falschübermittlung Anfechtung 119 II Anfechtung 119 I Anfechtung 119 I Anfechtung 120 nicht: Sachmangel

21 Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung Voraussetzungen Anfechtungsgrund Fristgemäße Anfechtungserklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner Keine Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäftes Erklärungsirrtum 119 Abs. 1 Inhaltsirrtum 119 Abs. 1 Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft 119 Abs. 1 Unrichtige Übermittlung 120 Arglistige Täuschung 123 Widerrechtliche Drohung 123 Einer Sache Einer Person

22 2 Rechtsgrundlagen des bürgerlichen Rechts Übersicht über das BGB 1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch Allgem. Teil Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Enthält die vor die Klammer gezogenen allg. Regeln des bürgerlichen Rechts, insbesondere das Personenrecht u. die Vorschriften über Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte Enthält das Recht der Schuldverhältnisse (Rechtverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldiger Allg. Schuldrecht ( ): allg. Vorschriften über Schuldverhältnisse Besonderes Schuldrecht ( ): Einzelne Schuldverhältnisse Enthält Vorschriften über die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen und Rechten Stichworte: Besitz und Eigentum, Pfandund Nutzungsrechte an Sachen und an Rechten Enthält die für Ehe und Verwandtschaft maßgeblichen Vorschriften Aus wirtschaftlicher Sicht wichtig: Das Güterrecht (der Vermögensstatus zwischen Ehegatten) Enthält die Vorschriften über die vermögensrechtlichen Folgen beim Tod einer Person Insbesondere: gesetzliche Erbfolge, Testierfreiheit, Pflichteilsrecht

23 Abkürzungen WEG LPartG FernUSG StGB WiStG BtMG GwG i.v.m. GG BGB Wohnungseigentumsrecht Lebenspartnerschaftsgesetz Fernunterrichtsschutzgesetz Strafgesetzbuch Wirtschaftsstrafgesetz Betäubungsmittelgesetz Geldwäschereigesetz in Verbindung mit Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch

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