Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe
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- Gisela Giese
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1 LWL Landesjugendamt Westfalen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe Foto: Inessa Podushko / pixelio.de Dietrich-Keuning-Haus Leopoldstr Dortmund
2 Sehr geehrte Damen und Herren, der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen befindet sich derzeit in einem Umbruch. Aufgrund von steigenden Einreisezahlen plant die Bundesregierung ein Verfahren, um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf alle Bundesländer in Deutschland zu verteilen. Anschließend sollen die Flüchtlinge den Kommunen innerhalb der Länder zugewiesen werden. Die Verteilung verfolgt das Ziel, bisher besonders stark betroffene Kommunen zu entlasten und die Integrationschancen zu erhöhen. Viele Kommunen in NRW haben bis jetzt noch keine oder nur wenige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Sie müssen sich nun auf diese neue Aufgabe einstellen. Das LWL-Landesjugendamt führt deshalb am in Dortmund und am in Münster die Veranstaltungen "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW" durch. Die Veranstaltung informiert über den aktuellen Stand der Gesetzgebung auf Bundesebene und - soweit bis dahin bekannt - den Stand der Überlegungen zu landesrechtlichen Regelungen in NRW. Im Wesentlichen geht es um Konsequenzen aus den (neuen) gesetzlichen Regelungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere im Bereich des ASD, der Amtsvormundschaft und der Kostenerstattung und für die Leitungsebene. Sie richtet sich aus Kapazitätsgründen in erster Linie an Mitarbeitende in Jugendämtern und ihre Amtsleitungen. Sollte das Bundesgesetz zum Zeitpunkt der Veranstaltungen noch nicht endgültig verabschiedet sein, wird der zu diesem Zeitpunkt ( bzw ) bekannte Stand Grundlage der Erörterungen sein. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Alfred Oehlmann-Austermann gez. Martin Lengemann
3 Programm 09:30 Uhr Anmeldung, Stehkaffee 10:00 Uhr Begrüßung 10:15 Uhr Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuuung ausländischer Kinder und Jugendlicher und seine Bedeutung für die Jugendhilfe in NRW Alfred Oehlmann-Austermann, LWL-Landesjugendamt Westfalen 11:30 Uhr Pause 11:45 Uhr Workshops (erster Durchlauf) 13:00 Uhr Mittagspause 13:45 Uhr Workshops (zweiter Durchlauf) 15:00 Uhr Pause 15:15 Uhr Plenum 15:30 Uhr Ausländerrecht Kirsten Eichler, ggesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung Achtung: Änderungen im Programmablauf sind möglich. Geplante Workshops (gewünschte Teilnahme bitte bei Anmeldung angeben). Die Inhalte von Durchgang 1 und 2 sind gleich. Insofern können sie an zwei verschiedenen Workshops teilnehmen. Workshop 1: Workshop 2: Workshop 3: Workshop 4: Anforderungen an den ASD im Rahmen der Inobhutnahme und Hilfeplanung Leitung: Kathrin List, LWL-Landesjugendamt Westfalen Praxisbeitrag: Bernd Eickelmann, Jugendamt Bielefeld Zuständigkeiten und Aufgaben von Vormündern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Leitung: Antje Krebs, LWL-Landesjugendamt Westfalen Praxisbeitrag: N. N. Kostenerstattung UMF ( 89d SGB VIII u.a.) Leitung: Ursula Hetkamp, LWL-Landesjugendamt Westfalen Anforderungen an Jugendhilfeplanung und kommunale Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen Leitung: Dr. Monika Weber, LWL-Landesjugendamt Westfalen Praxisbeitrag: N. N., Jugendamt Dortmund
4 LWL Landesjugendamt Westfalen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe (Fortbildungs-Nr ) Ort: Dietrich-Keuning-Haus Leopoldstr Dortmund Telefon: Kosten: 50,00 Euro Die Kosten sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Bei einer Absage, die nach dem Anmeldeschluss beim LWL-Landesjugendamt Westfalen eintrifft, ist das Teilnehmerentgelt in voller Höhe zu bezahlen. Dieses gilt ebenfalls für Ausfallgebühren, die ggf. von der Tagungsstätte erhoben werden. Anmeldeschluss: Teilnehmerzahl: 100 Personen AnsprechpartnerInnen: Anmeldung Christiane Löcke Tel.: Fax: Inhaltlich: Alfred-Oehlmann-Austermann Tel.: Kathrin List Tel.:
5 - Kopiervorlage zur Vervielfältigung - FAX-Nr Mail christiane.loecke@lwl.org Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt Westfalen - Fortbildung Münster Datum Name der Einrichtung / Dienststelle / Träger Straße/Postfach Postleitzahl Ort Telefon/Telefax Anmeldung Mail Veranstaltungen/Fachtagungen des LWL-Landesjugendamtes 2015 Nr Thema: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW Datum: Hiermit melde ich mich verbindlich zu o.g. Veranstaltung an (pro Veranstaltung und Person eine separate Anmeldung, bitte in Druckschrift ausfüllen!) Name, Vorname: ausgeübte Tätigkeit: Ich möchte an folgenden Workshops teilnehmen: 1. Durchlauf; 2. Durchlauf: 1. Anforderungen an den ASD 2. Zuständigkeiten und Aufgaben von Vormündern 3. Kostenerstattung 4. Anforderungen an Jugendhilfeplanung 1. Anforderungen an den ASD 2. Zuständigkeiten und Aufgaben von Vormündern 3. Kostenerstattung 4. Anforderungen an Jugendhilfeplanung Besonderheiten: (z.b. barrierefreier Zugang oder Hilfsmittel / Technik erforderlich / besondere Verpflegung): Eine Teilnahme ohne Verpflegung ist grundsätzlich nicht möglich! Die "Regelungen zur Anmeldung und zu den Kosten" entnehmen Sie bitte dem Anhang. Die Regelungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Diese sind auch im Fortbildungsprogramm und unter folgendem Link zu finden. Ein kostenfreier Rücktritt von der Teilnahme ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Unterschrift Bitte beachten: Die Teilnahmezusage/-absage wird direkt an die Einrichtung bzw. Dienststelle verschickt. Mir ist bekannt, dass meine Daten für die Tagungsorganisation gespeichert werden.
6 Regelungen zur Anmeldung und zu den Kosten Anmeldung Zur Teilnahme an den Veranstaltungen des LWL-Landesjugendamtes Westfalen können sich grundsätzlich alle interessierten Personen anmelden, sofern eine Veranstaltung nicht für eine bestimmte Zielgruppe vorbehalten ist. Dies können Sie den Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Bitte benutzen Sie, sofern möglich, die Online-Anmeldung, die zu jeder Veranstaltung in der Internetdarstellung des Fortbildungsangebotes ( des LWL-Landesjugendamtes Westfalen angeboten wird. Sollte Ihnen die Online-Anmeldung nicht möglich sein, benutzen Sie bitte pro Veranstaltung und Person einen Anmeldevordruck. Das Anmeldeformular finden Sie hinten im Programmheft und im Internet in der Detailansicht der Fortbildung zu jeder Veranstaltung. Telefonische Anmeldungen oder Vorreservierungen sind nicht möglich. Hinweis: Interessenten, die nicht aus Westfalen-Lippe kommen, werden bei den Teilnahmezusagen nachrangig berücksichtigt. Teilnahmebestätigung Der Eingang Ihres ausgefüllten Anmeldeformulars gilt als verbindliche Anmeldung. Die Teilnahmebestätigung (bzw. Absage) und Rechnung erhalten Sie in der Regel 4-6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin (nach Anmeldeschluss). Mit der Teilnahmebestätigung und Rechnung erhalten Sie ebenfalls eine Anfahrtsskizze zur Tagungsstätte zugesendet. Rücktritt von einer Teilnahme Sollten Sie an der Teilnahme der Veranstaltung, für die Sie sich angemeldet bzw. bereits eine Zusage erhalten haben, verhindert sein, bitten wir Sie uns sofort zu informieren. Ein kostenfreier Rücktritt von der Teilnahme ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Bei einer Absage, die nach dem Anmeldeschluss beim LWL-Landesjugendamt Westfalen eingeht, muss das Teilnahmeentgelt in voller Höhe gezahlt werden. Ausfallgebühren für die Übernachtung und/oder Verpflegung, die ggf. von der Tagungsstätte erhoben werden, stellen wir Ihnen in jedem Fall in Rechnung. Sonderregelungen erfolgen bei langfristigen Weiterbildungen. Kosten Das Teilnahmeentgelt und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen an das LWL-Landesjugendamt Westfalen zu überweisen. Nähere Angaben zum Überweisungsvorgang erhalten Sie mit der schriftlichen Zusage und Rechnung. Bei der Berechnung der Tagungskosten für Unterkunft und Verpflegung wird davon ausgegangen, dass alle Tagungsbesucher von Beginn bis Ende an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Reduzierung der Kosten durch Verzicht auf die Verpflegung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass einige Tagungshäuser bei einer Teilnahme ohne Übernachtung für Verpflegung und Nutzung der Räume eine Tagungspauschale erheben. Die im Ausschreibungstext angegebenen Kosten sind ohne Gewähr. Die Preise für Unterkunft und Verpflegung können sich ggf. noch geringfügig verändern. Ausfall von Veranstaltungen Das LWL-Landesjugendamt Westfalen behält sich vor, bei Unterschreiten einer bestimmten Teilnehmendenzahl oder Krankheit der Referentin oder des Referenten Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.
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